221212-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beleuchtung Stiftskirche
Kerndaten
- Nummer
- 221212-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221212-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Beleuchtung Stiftskirche Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Im Zusammenhang mit dem „Masterplan Innere Stadt“ ist eine Umgestaltung des Stiftsplatzes vorgesehen, bei der auch der Vorplatz der Stiftskirche mit einbezogen wird. In diesem Zusammenhang wurde ein formelles Werkstattverfahren ausgelobt, bei dem vier Landschaftsarchitekturbüros ihre Entwürfe zur Neugestaltung des Stiftsplatzes einbringen sollen. Ziel ist die Umgestaltung einer heutigen Parkplatzfläche in eine attraktive öffentliche Platzfläche mit Aufenthaltsqualitäten, die Maßnahmen zur Klimaanpassung (Entsiegelung, Begrünung, Regenwassermanagement) umsetzt und einen Beitrag zur Verkehrswende leistet. Es soll außerdem ein Beleuchtungskonzept erarbeitet werden, das die Anforderungen an den Naturschutz berücksichtigt. Die Beleuchtung der Stiftskirche unterliegt dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr „Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung“ (sog. Lichterlass NRW). Die Verwaltung wird auf die Kirchgemeinde zugehen und um Mitwirkung am Beleuchtungskonzept bitten. Dies ermöglicht es, die konkrete Beleuchtung der Stiftskirche mitzudenken. 2. Entscheidend für die Frage, ob die betroffene Person hier durch erhebliche Umwelteinwirkungen im Sinne einer Raumaufhellung belästigt wird, ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte unter Punkt 4.1 des o.g. Erlasses. Zur Beurteilung der Überschreitung der konkreten Immisionsrichtwerte kann die beschwerdeführende Person ein Prüfverfahren bei der Verwaltung anstreben. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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