221209-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung eines Video-Überwachungssystems für die Haltestelle "UN Campus"
Kerndaten
- Nummer
- 221209-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221209-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung eines Video-Überwachungssystems für die Haltestelle "UN Campus" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Ordnungsverwaltung hat mit Stellungnahme aus dem Jahr 2022 umfänglich zu dem Sachverhalt Stellung genommen und aufgezeigt, dass eine Videoüberwachung durch die Ordnungsbehörde rechtlich nicht möglich ist. Die Stellungnahme der Polizei Bonn liegt ebenfalls vor. Die Möglichkeiten der Ordnungsverwaltung, Fahrraddiebstähle zu verhindern, sind ausgesprochen begrenzt und belaufen sich allenfalls auf eine Präsenzstreife. Diese würde an dieser Örtlichkeit allerdings, aufgrund der personellen Ressourcen und anderer Priorisierungen, so gering ausfallen, dass dies eine nicht nennenswerte Anzahl an Diebstählen verhindern könnte. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de