221209-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines Video-Überwachungssystems für die Haltestelle "UN Campus"
Kerndaten
- Nummer
- 221209-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221209-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung eines Video- Überwachungssystems für die Haltestelle "UN Campus" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Da es sich bei der Videobeobachtung um eine polizeiliche Maßnahme nach dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen handelt, hat die Verwaltung die Polizei um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme der Polizei lautet wie folgt. Stellungnahme Führungsstelle Direktion K: “Die Kriminalitätszahlen von Fahrraddiebstahlsdelikten im Bereich UN Campus (Anschrift Joseph Beuys Allee, 53113 Bonn) wurden ausgewertet (s.u.).Der Auswertezeitraum wurde ab 2018 betrachtet, da die Haltestelle im November 2017 erstmals fertiggestellt wurde. Im Jahr 2017 sind keine Auffälligkeiten im Bereich Fahrraddiebstahl zu verzeichnen. Die Kriminalitätszahlen vom Jahr 2022 sind im Verhältnis zu 2021 deutlich rückläufig. Ein Kriminalitätsbrennpunkt ist anhand der Zahlen nicht erkennbar. Übersicht der gemeldeten Fahrraddiebstähle: 2018: 59 2019: 13 2020: 24 2021: 43 2021/2022 (01.01.2022-16.06.2022): 5 Im Jahr 2018 wurden insgesamt 59 Delikte im Bereich UN Campus gezählt. Ergänzend wurden für das Jahr 2022 alle Delikte im Bereich des UN Campus ausgewertet. Neben den fünf Fahrraddiebstählen sind zwei Körperverletzungsdelikte undSeite 1 von 2 Seite 2 zwei Unterschlagungen zu verzeichnen. Das subjektive Sicherheitsempfinden ist jedoch insgesamt nicht zu vernachlässigen. Für Beratung sowie Rückfragen steht die hiesige Dienststelle Kriminalprävention – und Opferschutz(KK KP/O , PP Bonn, Königswinterer Str. 500, 53227 Bonn, Tel.: 0228-15-7370) zur Verfügung. Stellungnahme durch Führungsstelle GE: Der Einsatz der mobilen Videobeobachtungsanlage erfolgt gem. § 15a PolG NRW zur Verhütung von Straftaten öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung beobachten, wenn an diesem Ort wiederholt Straftaten begangen wurde und die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von Straftaten begünstigt, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden. Die rechtlichen Voraussetzungen liegen an dem von Ihnen genannten Ort nicht vor.” Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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