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221209-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung eines Video-Überwachungssystems für die Haltestelle "UN Campus"

Nummer
221209-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221209 Bürgerantrag: Einrichtung eines Video-Überwachungssystems für die Haltestelle "UN Campus"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221209-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung eines Video-
Überwachungssystems für die Haltestelle "UN
Campus"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Da es sich bei der Videobeobachtung um eine polizeiliche Maßnahme nach
dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen handelt, hat die Verwaltung die Polizei
um eine Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahme der Polizei lautet wie folgt.
Stellungnahme Führungsstelle Direktion K:
“Die Kriminalitätszahlen von Fahrraddiebstahlsdelikten im Bereich UN Campus
(Anschrift Joseph Beuys Allee, 53113 Bonn) wurden ausgewertet (s.u.).Der
Auswertezeitraum wurde ab 2018 betrachtet, da die Haltestelle im November
2017 erstmals fertiggestellt wurde. Im Jahr 2017 sind keine Auffälligkeiten im
Bereich Fahrraddiebstahl zu verzeichnen.
Die Kriminalitätszahlen vom Jahr 2022 sind im Verhältnis zu 2021 deutlich
rückläufig. Ein Kriminalitätsbrennpunkt ist anhand der Zahlen nicht erkennbar.
Übersicht der gemeldeten Fahrraddiebstähle:
2018: 59
2019: 13
2020: 24
2021: 43
2021/2022 (01.01.2022-16.06.2022): 5
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 59 Delikte im Bereich UN Campus gezählt.
Ergänzend wurden für das Jahr 2022 alle Delikte im Bereich des UN Campus
ausgewertet.
Neben den fünf Fahrraddiebstählen sind zwei Körperverletzungsdelikte undSeite 1 von 2
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zwei Unterschlagungen zu verzeichnen.
Das subjektive Sicherheitsempfinden ist jedoch insgesamt nicht zu
vernachlässigen. Für Beratung sowie Rückfragen steht die hiesige Dienststelle
Kriminalprävention – und Opferschutz(KK KP/O , PP Bonn, Königswinterer Str.
500, 53227 Bonn, Tel.: 0228-15-7370) zur Verfügung.
Stellungnahme durch Führungsstelle GE:
Der Einsatz der mobilen Videobeobachtungsanlage erfolgt gem. § 15a PolG
NRW zur Verhütung von Straftaten öffentlich zugängliche Orte mittels
Bildübertragung beobachten, wenn an diesem Ort wiederholt Straftaten
begangen wurde und die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von
Straftaten begünstigt, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an
diesem Ort weitere Straftaten begangen werden. Die rechtlichen
Voraussetzungen liegen an dem von Ihnen genannten Ort nicht vor.”
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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