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221204-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Verhältnis von Wohnungsbau und Flächen für Büros und Dienstleistungen

Nummer
221204-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 25.08.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221204 CDU-Antrag: Verhältnis von Wohnungsbau und Flächen für Büros und Dienstleistungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221204-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Verhältnis von Wohnungsbau und
Flächen für Büros und Dienstleistungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Kenntnisnahme
Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Planungsgrundsatz einer Nutzungsmischung in Quartieren, bei denen
Wohnungen und Arbeitsstätten nahe beieinander liegen, ist bereits seit den
1960er Jahren im deutschen Planungsrecht angelegt, z.B. im Gebietstyp des
Mischgebiets oder – seit einigen Jahren – im Gebietstyp des Urbanen Gebiets.
Auch sind hier die Zielsetzungen und Leitlinien einer mehrfachen
Innenentwicklung und der 15-Minunten-Stadt zu nennen.
Der Zielsetzung, mit Nutzungsmischung Anfahrtswege zu Arbeitsplätzen zu
reduzieren, können die oben genannten Gebietsausweisungen allerdings aus
drei Gründen nur sehr beschränkt Rechnung tragen:
Zum einen sind Dienstleistungs- oder Bürostandorte an stark lärmbelasteten
Verkehrsachsen regelmäßig nicht geeignet, gesunde Wohnverhältnisse
sicherzustellen. Zum anderen ist das deutsche Planungsrecht nicht dafür
konzipiert, dauerhafte Bindungen einer Zuordnung von konkreten
Arbeitsplätzen einerseits und konkreten Wohnungen andererseits
sicherzustellen. Städtebaulich-vertragliche Regelungen würden stark
regulierend in die Eigentumsgestaltung eingreifen und wären nur mit
erheblichem Verwaltungsaufwand überwachbar.
Diese – aus guten Gründen (anderenfalls stünden die Regelungen u.U. im
Gegensatz zum Grundrecht der Freizügigkeit) – eingeschränkten
Steuerungsmöglichkeiten zeigen sich immer wieder in der Planungspraxis.
Einzig das Instrument des Werkswohnungsbaus verspricht hier eine, wenn
auch nur indirekte Einflussmöglichkeit. So verbleibt der Kommune allein die
Option der Schaffung von Angeboten im Wohnungsbau in der relativen Nähe
neuer Arbeitsplätze.
Daher prüft die Verwaltung bereits heute auch ohne ausdrücklichen Auftrag des
Rates jeweils, ob in einem neuen Plangebiet eine Nutzungsmischung
städtebaulich sinnvoll und geboten ist.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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