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221203-04 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag zum CDU- Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren Antrag zur Vorlage 221203

Nummer
221203-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.04.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 221203 CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren

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Änderungsantrag
öffentlich
221203-04 AA
Antragsteller/in:
Ulrich Gödeke
Bert Moll
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
CDU-Änderungsantrag zum CDU- Antrag: Mehr
Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen
Wettbewerbsverfahren
Antrag zur Vorlage 221203
Beratungsfolge
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2022 wird mit dem ergänzenden
Änderungsantrag vom 14.11.2022 zur Stellungnahme der Verwaltung
zusammengeführt und erhält folgende Fassung:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Künftig anstehende städtebauliche Wettbewerbsaufgaben sind im Sinne der
Anlage 9 Nr. 2 der HOAI (Städtebaulicher Entwurf als Grundlage der
Bauleitplanung) verstärkt in transparenten, dialogorientierten
Werkstattverfahren als Mehrfachbeauftragung ausgewählter Planungsbüros
durchzuführen und nicht als anonyme Planungswettbewerbe gem. RPW 2013.
2. Die Öffentlichkeit ist in diesen Verfahren in die Entscheidungsfindung des
Auswahlprozesses der Jury (Beratungs- und Begleitgremium anstelle eines
Preisgerichts) im Rahmen einer vorgezogenen öffentlichen Erörterung der
Entwürfe einzubeziehen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Leitfaden „Partizipation und Vergabe“
unter Federführung des Deutschen Städtetages aufgezeigten Möglichkeiten der
Partizipation in Planungswettbewerben in geeigneter Form zu nutzen.
Begründung
Die in Bonn durchgeführten Qualifizierungsverfahren zur Neu- und
Umgestaltung von größeren Planungsgebieten werden von
Wettbewerbsverfahren nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW)
dominiert. Mehrfachbeauftragungen von Planungsbüros (Gutachterverfahren)Seite 1 von 3
Seite 2
werden von der Verwaltung eher für kleinere Entwurfsaufgaben vorgeschlagen.
Die CDU-Fraktion beantragt, auch bei größeren Aufgaben verstärkt
Werkstattverfahren einzusetzen, da nur so die gerade für große, bedeutende
Planungsaufgaben notwendige Transparenz und Offenheit auf Augenhöhe mit
der Stadtgesellschaft wirklich erfüllt werden kann. Eine zunehmend von
Innenentwicklung geprägte Stadtentwicklung berührt in besonderem Maße die
Interessen der im Umfeld des Plangebiets ansässigen Bevölkerung und löst
daher bei dieser oft kritische Reaktionen aus. Diese müssen ernst genommen
werden mit dem ehrlichen Bemühen der Stadt, möglichst viele Betroffene im
Zuge der Planung ganz oder teilweise mitnehmen zu können.
Planungswettbewerbe nach RPW sind Wettbewerbsregeln für einen fairen
kreativen Wettstreit um die besten Planungsideen, der dazu anonym von einer
mehrheitlich mit Fachleuten besetzten Jury entschieden wird. Der Sieger erhält
ein Auftragsversprechen, meistens die Beauftragung mit der verbindlichen
Bauleitplanung. Auf jeden Fall hat sich mit der Preisverleihung die Planung
bereits nicht unerheblich verfestigt. Dies steht im Widerspruch zu der
frühzeitigen Beteiligung im Bauleitplanverfahren, die 1976 eingeführt worden
ist, um die Öffentlichkeit zu einem Zeitpunkt zu beteiligen, an dem über sich
wesentlich unterscheidende Lösungen offen diskutiert werden kann und sich
diese eben noch nicht verfestigt haben. Deshalb gilt es, die Wettbewerbe für
eine Bürgerbeteiligung so zu öffnen, dass keine Vorentscheidung durch
Auslobung eines Preisträgers erfolgt, sondern die Öffentlichkeitsbeteiligung
bereits im Auslobungsprozess beginnt. Dies gelingt nach derzeitiger
Rechtslage am besten durch ein für alle Beteiligten offenes Werkstattverfahren
außerhalb der Wettbewerbsregeln der RPW, das mit der Empfehlung einer
beratenden Jury endet.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass ein gutes Gelingen eines
Wettbewerbsprozess nicht nur den frischen Blick der Fachleute von außen
braucht, sondern auch die Zusammenarbeit mit der Stadtöffentlichkeit, die sich
mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern in den Prozess mit einbringen kann.
Diese Form direkter Beteiligung und Zusammenarbeit, die den fachlichen
Elfenbeinturm verlässt, stellt auch neue Anforderungen an die beteiligten
Planenden. Diese sind aufgerufen, einem fachfremden Personenkreis ihre
Planungsideen zu vermitteln und überzeugend darzustellen. Dazu müssen sie
ebenso geduldig wie auch kritikfähig sein. Die direkte, authentische Beteiligung
auf dem Weg zur planerischen Lösung verschafft dem Ergebnis eine
zusätzliche Akzeptanz, die den Mehraufwand für das komplexere Verfahren
und die Honorierung lohnen sollte. Ein transparentes, wahrhaftiges
Werkstattverfahren mit integrierter Öffentlichkeitsbeteiligung trägt wesentlich
zur Stärkung des Vertrauens in Politik und Verwaltung bei und sollte daher
auch gerade bei großen Planungsaufgaben verstärkt zur Anwendung kommen.
In diesem Sinne wurde in der Nr. 1 des Antrages das Wort „vorrangig“ durch
„verstärkt“ ersetzt, um der Verwaltung bei der Ausführung des Beschlusses
noch mehr Spielraum zu geben.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr. 221203-01
ST wird die ursprüngliche Nr. 3, die nur erklärenden Charakter hat, gestrichen,
um den inhaltlichen Auftrag an die Verwaltung auf die wesentliche
planungspolitische Zielaussage zu beschränken. Das gilt auch für die
ursprüngliche Nr. 4 unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung,
dass sich eine (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit mit demSeite 2 von 3
Seite 3
überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses vor der eigentlichen öffentlichen
Auslegung bewährt habe.
Der am 17.06.22 vom DST veröffentlichte Leitfaden, der der Stellungnahme der
Verwaltung beigefügt ist, enthält innovative Ansätze für weitergehende
Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren nach den Richtlinien für
Planungswettbewerbe, die aufgegriffen werden sollten (Beteiligungsoptionen in
den Phasen Kolloquium, Vorprüfung und Preisgericht). In die von der
Verwaltung angekündigte Vorlage für eine einheitliche und transparente
Verfahrensweise für bestimmte Aufgabenstellungen sollte daher auch das so
erweiterte Wettbewerbsverfahren aufgenommen werden, neben den
dialogorientierten Werkstattverfahren und normalen Wettbewerbsverfahren.
Die Änderungen im Antrag gehen zurück auf die nicht abgeschlossenen
Beratungen des Antrages im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am
25.04.2023 und 13.09.2023 und zielen darauf ab, die in der Stellungnahme der
Verwaltung vorgebrachten Gesichtspunkte mit zu berücksichtigen, ohne den
Kern des Antrages, der ein besonderes Anliegen der CDU-Fraktion ist,
aufzugeben.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 06:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de