221203-04 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag zum CDU- Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren Antrag zur Vorlage 221203
Kerndaten
- Nummer
- 221203-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.412 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 221203-04 AA Antragsteller/in: Ulrich Gödeke Bert Moll CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn CDU-Änderungsantrag zum CDU- Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren Antrag zur Vorlage 221203 Beratungsfolge Rat 19.09.2023 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2022 wird mit dem ergänzenden Änderungsantrag vom 14.11.2022 zur Stellungnahme der Verwaltung zusammengeführt und erhält folgende Fassung: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Künftig anstehende städtebauliche Wettbewerbsaufgaben sind im Sinne der Anlage 9 Nr. 2 der HOAI (Städtebaulicher Entwurf als Grundlage der Bauleitplanung) verstärkt in transparenten, dialogorientierten Werkstattverfahren als Mehrfachbeauftragung ausgewählter Planungsbüros durchzuführen und nicht als anonyme Planungswettbewerbe gem. RPW 2013. 2. Die Öffentlichkeit ist in diesen Verfahren in die Entscheidungsfindung des Auswahlprozesses der Jury (Beratungs- und Begleitgremium anstelle eines Preisgerichts) im Rahmen einer vorgezogenen öffentlichen Erörterung der Entwürfe einzubeziehen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Leitfaden „Partizipation und Vergabe“ unter Federführung des Deutschen Städtetages aufgezeigten Möglichkeiten der Partizipation in Planungswettbewerben in geeigneter Form zu nutzen. Begründung Die in Bonn durchgeführten Qualifizierungsverfahren zur Neu- und Umgestaltung von größeren Planungsgebieten werden von Wettbewerbsverfahren nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) dominiert. Mehrfachbeauftragungen von Planungsbüros (Gutachterverfahren)Seite 1 von 3 Seite 2 werden von der Verwaltung eher für kleinere Entwurfsaufgaben vorgeschlagen. Die CDU-Fraktion beantragt, auch bei größeren Aufgaben verstärkt Werkstattverfahren einzusetzen, da nur so die gerade für große, bedeutende Planungsaufgaben notwendige Transparenz und Offenheit auf Augenhöhe mit der Stadtgesellschaft wirklich erfüllt werden kann. Eine zunehmend von Innenentwicklung geprägte Stadtentwicklung berührt in besonderem Maße die Interessen der im Umfeld des Plangebiets ansässigen Bevölkerung und löst daher bei dieser oft kritische Reaktionen aus. Diese müssen ernst genommen werden mit dem ehrlichen Bemühen der Stadt, möglichst viele Betroffene im Zuge der Planung ganz oder teilweise mitnehmen zu können. Planungswettbewerbe nach RPW sind Wettbewerbsregeln für einen fairen kreativen Wettstreit um die besten Planungsideen, der dazu anonym von einer mehrheitlich mit Fachleuten besetzten Jury entschieden wird. Der Sieger erhält ein Auftragsversprechen, meistens die Beauftragung mit der verbindlichen Bauleitplanung. Auf jeden Fall hat sich mit der Preisverleihung die Planung bereits nicht unerheblich verfestigt. Dies steht im Widerspruch zu der frühzeitigen Beteiligung im Bauleitplanverfahren, die 1976 eingeführt worden ist, um die Öffentlichkeit zu einem Zeitpunkt zu beteiligen, an dem über sich wesentlich unterscheidende Lösungen offen diskutiert werden kann und sich diese eben noch nicht verfestigt haben. Deshalb gilt es, die Wettbewerbe für eine Bürgerbeteiligung so zu öffnen, dass keine Vorentscheidung durch Auslobung eines Preisträgers erfolgt, sondern die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits im Auslobungsprozess beginnt. Dies gelingt nach derzeitiger Rechtslage am besten durch ein für alle Beteiligten offenes Werkstattverfahren außerhalb der Wettbewerbsregeln der RPW, das mit der Empfehlung einer beratenden Jury endet. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass ein gutes Gelingen eines Wettbewerbsprozess nicht nur den frischen Blick der Fachleute von außen braucht, sondern auch die Zusammenarbeit mit der Stadtöffentlichkeit, die sich mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern in den Prozess mit einbringen kann. Diese Form direkter Beteiligung und Zusammenarbeit, die den fachlichen Elfenbeinturm verlässt, stellt auch neue Anforderungen an die beteiligten Planenden. Diese sind aufgerufen, einem fachfremden Personenkreis ihre Planungsideen zu vermitteln und überzeugend darzustellen. Dazu müssen sie ebenso geduldig wie auch kritikfähig sein. Die direkte, authentische Beteiligung auf dem Weg zur planerischen Lösung verschafft dem Ergebnis eine zusätzliche Akzeptanz, die den Mehraufwand für das komplexere Verfahren und die Honorierung lohnen sollte. Ein transparentes, wahrhaftiges Werkstattverfahren mit integrierter Öffentlichkeitsbeteiligung trägt wesentlich zur Stärkung des Vertrauens in Politik und Verwaltung bei und sollte daher auch gerade bei großen Planungsaufgaben verstärkt zur Anwendung kommen. In diesem Sinne wurde in der Nr. 1 des Antrages das Wort „vorrangig“ durch „verstärkt“ ersetzt, um der Verwaltung bei der Ausführung des Beschlusses noch mehr Spielraum zu geben. Unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr. 221203-01 ST wird die ursprüngliche Nr. 3, die nur erklärenden Charakter hat, gestrichen, um den inhaltlichen Auftrag an die Verwaltung auf die wesentliche planungspolitische Zielaussage zu beschränken. Das gilt auch für die ursprüngliche Nr. 4 unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung, dass sich eine (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit mit demSeite 2 von 3 Seite 3 überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses vor der eigentlichen öffentlichen Auslegung bewährt habe. Der am 17.06.22 vom DST veröffentlichte Leitfaden, der der Stellungnahme der Verwaltung beigefügt ist, enthält innovative Ansätze für weitergehende Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe, die aufgegriffen werden sollten (Beteiligungsoptionen in den Phasen Kolloquium, Vorprüfung und Preisgericht). In die von der Verwaltung angekündigte Vorlage für eine einheitliche und transparente Verfahrensweise für bestimmte Aufgabenstellungen sollte daher auch das so erweiterte Wettbewerbsverfahren aufgenommen werden, neben den dialogorientierten Werkstattverfahren und normalen Wettbewerbsverfahren. Die Änderungen im Antrag gehen zurück auf die nicht abgeschlossenen Beratungen des Antrages im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 25.04.2023 und 13.09.2023 und zielen darauf ab, die in der Stellungnahme der Verwaltung vorgebrachten Gesichtspunkte mit zu berücksichtigen, ohne den Kern des Antrages, der ein besonderes Anliegen der CDU-Fraktion ist, aufzugeben. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de