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221203-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren

Nummer
221203-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 18.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 221203 CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221203-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag:
Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen
Wettbewerbsverfahren
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme
Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu:
1. Künftig anstehende städtebauliche Wettbewerbsaufgaben im Sinne
der Anlage 9 Nr. 2 der HOAI (Städtebaulicher Entwurf als
Grundlage der Bauleitplanung) vorrangig in transparenten,
dialogorientierten Werkstattverfahren als Mehrfachbeauftragung
ausgewählter Planungsbüros durchzuführen und nicht als
anonyme Planungswettbewerbe gem. RPW 2013.
2. Die Öffentlichkeit ist in diesen Verfahren in die
Entscheidungsfindung des Auswahlprozesses der Jury
(Beratungs- und Begleitgremium anstelle eines Preisgerichts) im
Rahmen einer vorgezogenen öffentlichen Erörterung der Entwürfe
einzubeziehen.
Transparente Verfahren sind auch im Rahmen der Planungswettbewerbe nach
RPW 2013 möglich. So wurden z.B. im Rahmen des Viktoriakarrees eine
öffentliche Jurysitzung durchgeführt und im Verfahren Stiftsplatz wurde der Jury
eine öffentliche Erläuterung mit Fragen an die entwerfenden Büros bzw.
Statements vorangestellt.
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die
Veröffentlichung des Dt. Städtetags in der Anlage. Hier wird u.a. darauf
hingewiesen, dass bei der Einbindung der Öffentlichkeit frühzeitig deren
Einflussmöglichkeiten auf Partizipationsverfahren erklärt werden müssen, um
nicht zu große Erwartungen und falsche Hoffnungen in Bezug auf das Ausmaß
der Entscheidungsdimensionen zu wecken.
Bei Verfahren mit privaten AusloberInnen ist deren Bereitschaft zur Einbindung
der Öffentlichkeit erforderlich.
3. Die Entscheidung der Expertenjury hat empfehlenden Charakter,
um im Nachgang eine offene Diskussion des Ergebnisses zu
ermöglichen und der nachfolgenden abschließenden Entscheidung
der demokratisch legitimierten Gremien nicht vorzugreifen.Seite 1 von 21
Seite 2
Schon heute hat die die Jury eine fachliche Bewertungsfunktion. Diese ersetzt
nicht die Entscheidung durch die demokratisch legitimierten Mitglieder in den
Gremien: „Die Entscheidungskompetenz liegt ausschließlich bei den gewählten
Vertretern der repräsentativen Demokratie. Im Falle von Preisgerichtssitzungen
unterstützen die geladenen Fachexperten bei der Entscheidungsfindung. Die
Öffentlichkeit bringt ihre Beratungskompetenz in die Entscheidungen ein.“
(Anlage, S. 11).
Bei städtischen Verfahren entscheiden die Gremien über die Empfehlung der
Jury und ggf. über die Beauftragung der Preisträger. Im Rahmen der
Baurechtsschaffung werden die Gremien über die Ergebnisse frühzeitig
informiert. Im Bauleitplanverfahren treffen die kommunalen Gremien die
Entscheidung im Rahmen der Beschlüsse nach BauGB.
4. Synergien für das Bauleitplanverfahren sind zu nutzen, indem die
Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren so ausgestaltet
wird, dass sie den Anforderungen der frühzeitigen Beteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB entspricht.
Aus Sicht der Verwaltung lässt das Baugesetzbuch den Verzicht der
frühzeitigen Beteiligung dann zu, wenn „…die Unterrichtung und Erörterung
bereits zuvor auf anderen Grundlagen erfolgt ist“ BauGB §3(1),3. In der Regel
ist nach Planungswettbewerben eine weitere Ausarbeitung - z.B. durch
Empfehlungen der Jury- des gewählten Konzeptes notwendig. Es hat sich
daher in den letzten Jahren bewährt, das überarbeitete Konzept als Grundlage
für die frühzeitige Beteiligung nach §3(1) BauGB in die politischen Gremien
einzubringen. Nach Zuständigkeitsordnung fällt die jeweilige Bezirksvertretung
den Beschluss. Möglich wäre bei einer intensiven Beteiligung im
Wettbewerbsverfahren die Beteiligung auf eine digitale Variante zu reduzieren.
Die Verwaltung verweist darauf, dass eine Vorlage zu Wettbewerbsverfahren
(einheitliche und transparente Verfahrensweisen je nach Aufgabenstellung)
derzeit in der Erarbeitung ist.
Anlage/n
1 Leitfaden Partizipation und Vergabe (öffentlich)Seite 2 von 21
PARTIZIPATION UND
VERGABE.
LEITFADEN FÜR
PARTIZIPATION IN
VERGABEVERFAHREN FÜR
PLANUNGSLEISTUNGENSeite 3 von 21
Herausgeber
Deutscher Städtetag
Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA
Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure BDB
Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA
Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla
Bundesarchitektenkammer BAK
Bundesingenieurkammer BIngK
Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine DAI
Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands VfA
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRLSeite 4 von 21
GEMEINSAM STADT ENTWICKELN. EIN VORWORT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1. AUSGESTALTUNG VON VERGABE- UND PARTIZIPATIONSVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1.1. Partizipation als integrale Aufgabe während des gesamten Planungsprozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.2. Prinzipien für die Vergabe von Planungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.3. Budgetplanung für Auftraggeber und Honorierung der Partizipationsverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.4. Qualitätskriterien für die Partizipation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2. PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2.1. Bedarfsentwicklung und Aufgabenformulierung (Projektvorbereitung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2.2. Formulierung der Auslobung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
2.3. Wettbewerbskolloquium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
2.4. Vorprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.5. Preisgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
2.6. Partizipation im weiteren Planungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
3. PARTIZIPATION IN WEITEREN VARIANTEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3.1. Zweiphasiger Planungswettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
3.2. Zwei aufeinanderfolgende Planungswettbewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.3. Planungswettbewerb mit fortgesetzter Partizipation im Verhandlungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Seite 5 von 21
GEMEINSAM STADT
ENTWICKELN.
EIN VORWORTSeite 6 von 21
GEMEINSAM STADT ENTWICKLEN. EIN VORWORT
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an
Planungs- und Bauvorhaben ist ein konstitutives Ele-
ment einer lebendigen repräsentativen Demokratie
und wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige,
integrierte Stadtentwicklung. Zudem sind immer
mehr Menschen bereit, sich aktiv in die Kopro-
duktion von Stadt einzubringen. Koproduktion und
Gemeinwohlorientierung sind zwei der fünf Schlüs-
selprinzipien in der neuen Leipzig-Charta und damit
Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Partizipationsverfahren legitimieren Mehrheitsent-
scheidungen des Stadt- und Gemeinderates als
Ausdruck des Gemeinwohls und können die Qua-
lität und Akzeptanz von Planungen verbessern. Die
Entscheidungsfindung im repräsentativ demokrati-
schen Raum können sie allerdings nicht ersetzen. In
Partizipationsverfahren drückt sich eine Wertschät-
zung gegenüber den Erfahrungen und dem Sachver-
stand von Bürgerinnen und Bürgern aus. Partizipation
trägt zur Qualität der Planung bei, weil der Blick von
beteiligten Akteuren aus Planung und Politik sowie
von Bürgerinnen und Bürgern auf die gebaute und
geplante Umwelt geschärft wird und die Ortskennt-
nis in die Planung einfließen kann.
Für den Erfolg der Partizipation ist es wichtig, mög-
lichst frühzeitig die relevanten Akteure aktiv einzu-
binden und zu beteiligen. Die Beteiligung beginnt
schon bei der Diskussion über die Notwendigkeit
eines Entwicklungs- oder Bauvorhabens sowie bei
der Formulierung der daran geknüpften Anforderun-
gen und Erwartungen. So können die Ergebnisse der
Partizipation für die Formulierung der Zielsetzungen
des Bauvorhabens genutzt und auf dieser Basis die
Aufgabenstellung für das Vergabeverfahren erstellt
werden. Somit beginnt die Partizipation mit ihren
entscheidenden Phasen, die die Akzeptanz und den
Erfolg des Entwicklungs- oder Bauvorhabens ge-
währleisten, vor dem eigentlichen Vergabeverfahren.
Partizipation erhöht allerdings auch die Komplexität
von Planungs- und Entscheidungsprozessen sowie
den Ressourcen- und Kompetenzbedarf. Für Verwal-
tung, Politik und die an den Prozessen beteiligten
Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen
und -architekten, Landschaftsarchitektinnen und -ar-
chitekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie
Ingenieurinnen und Ingenieure ergeben sich damit
besondere Herausforderungen.
Der Leitfaden fokussiert die Ausgestaltung von
Beteiligungsprozessen im Vorfeld und im Rahmen der
Vergabe von Planungsleistungen im Bereich Archi-
tektur, Stadtplanung und Ingenieurbauwerke sowie
Verkehrsanlagen. Hierfür werden Prinzipien und Me-
thoden beschrieben, um dem Wunsch von Bürgerin-
nen und Bürgern nach einer verstärkten Partizipation
auch im Rahmen der Vergabe gerecht zu werden.
Die möglichen Formen der Beteiligung werden unter
Berücksichtigung der „Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV)“ und der „Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW)“ erläutert.
Bei Planungswettbewerben bestehen vielfältige und
rechtssichere Partizipationsmöglichkeiten, wohinge-
gen die Möglichkeiten einer Partizipation bei einem
VgV-Verfahren deutlich eingeschränkt sind. Dies ist
nicht zuletzt der unterschiedlichen Zielsetzung der
beiden Verfahren geschuldet. Während im Verhand-
lungsverfahren nach VgV eine wettbewerbsrechtli-
che konforme Vergabe im Vordergrund steht, stellt
der Planungswettbewerb die inhaltliche Lösung bzw.
Ideenfindung in den Fokus.
Die Herausforderung besteht deshalb darin, die
beiden unterschiedlichen Verfahren in der Form zu
kombinieren, dass sowohl die rechtlichen Anforde-
rungen als auch die Wünsche der Bürgerinnen und
Bürger nach einer umfassenden Partizipation in Ein-
klang gebracht werden. Der Leitfaden zeigt hierfür
die unterschiedlichen Möglichkeiten auf und möchte
zu einer einheitlicheren Anwendung beitragen.
Oberbürgermeister Markus Lewe
Präsident Deutscher Städtetag
Susanne Wartzeck
Präsidentin Bund Deutscher Architektinnen und
Architekten BDA
Christoph Schild
Präsident Bund Deutscher Baumeister, Architekten
und Ingenieure BDB
Pia A. Döll
Präsidentin Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA
Prof. Stephan Lenzen
Präsident Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:in-
nen bdla
Andrea Gebhard
Präsidentin Bundesarchitektenkammer BAK
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident Bundesingenieurkammer BIngK
Arnold Ernst
Präsident Verband Deutscher Architekten- und Inge-
nieurvereine DAI
Alexander Schwab
Präsident Vereinigung freischaffender Architekten
Deutschlands VfA
Susanne Jahn
Vorsitzende Vereinigung für Stadt-, Regional- und
Landesplanung SRL
2 3Seite 7 von 21
1. AUSGESTALTUNG
VON VERGABE- UND
PARTIZIPATIONSVER-
FAHRENSeite 8 von 21
1. AUSGESTALTUNG VON VERGABE- UND PARTIZIPATIONSVERFAHREN
1.1. PARTIZIPATION ALS INTEGRALE AUFGA-
BE WÄHREND DES GESAMTEN PLANUNGS-
PROZESSES
Sowohl für öffentliche als auch für private Auslober
ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als
integrale Aufgabe während des gesamten Planungs-
prozesses zu konzipieren – ausgehend von der
Bedarfsentwicklung und der Aufgabenformulierung
für die Planungs- und Bauaufgabe (Phase Null) bis
hin zur konkreten Umsetzung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist für den gesamten
Verfahrensablauf als integrierter und schlüssiger
Prozess zu erarbeiten und mit dem Verfahrensablauf
fortzuschreiben. So wird für alle beteiligten Seiten
die Kontinuität und Verbindlichkeit des Verfahrens
gewährleistet. Dabei eventuell auftretende Konflik-
te müssen aufgegriffen und zielführend gemanagt
werden.
Die Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern auf
Partizipationsverfahren ist zu Beginn des Prozesses
am größten und nimmt mit zunehmendem Fort-
schreiten des Verfahrens ab. Begründet ist dies zum
einen durch den sich verkleinernden Entscheidungs-
rahmen und zum anderen durch eine zunehmende
fachliche Tiefe des Planungsverfahrens. Deutlich
wird dabei, dass die Mitgestaltungsmöglichkeiten
der Bürgerinnen und Bürger in den späteren Phasen
stark abnehmen.
Partizipationsverfahren sind je nach Maßstab und
Bedeutung des einzelnen Vorhabens für die Stadt
und das einzelne Projekt unterschiedlich auszuge-
stalten. Dabei ist zu prüfen, welcher sinnvolle Beitrag
für das Vorhaben geleistet werden kann und ob
dieser verhältnismäßig ist. Partizipative Ansätze sind
nicht zu jedem Zeitpunkt eines Vergabeverfahrens
sinnvoll.
In Kapitel 3 werden im Sinne einer Übersicht ver-
schiedene Verfahrensschritte im Vergabeverfahren
vorgestellt, die sich prinzipiell für Partizipation eig-
nen. Dabei handelt sich nicht um einen Musterablauf
für Partizipation, sondern um eine Übersicht, wann
generell Partizipation vor, während und nach dem
Verfahren möglich ist. Formate der Beteiligung sind
projektbezogen zu entwickeln und auf Angemessen-
heit und Sinnhaftigkeit zu prüfen. Je nach Planungs-
vorhaben und Erfordernis ist zu den geeigneten
Verfahrensschritten die Partizipation zu planen. Eine
Kombination untereinander ist möglich.
Ziel der Partizipation ist es, das Wissen, die Sicht-
weise sowie die Erwartungen der Bürgerinnen und
Bürger in die Planungen mit einzubinden und somit
die Qualität und den Nutzen des Projektes zu verbes-
sern. Daran müssen sich die Formate und Methoden
der Beteiligungsverfahren messen. Hierbei dürfen
mit der Partizipation allerdings keine falschen Hoff-
nungen in Bezug auf das Ausmaß der Entscheidungs-
dimensionen geweckt werden.
Um Klarheit über den Entscheidungsspielraum in
Partizipationsverfahren zu schaffen, sind frühzeitig
verlässliche und verbindliche Regeln für die Zu-
sammenarbeit aufzustellen. Qualitätskriterien oder
Leitlinien für die Bürgerbeteiligung sind wichtig, um
die notwendige Verbindlichkeit zu ermöglichen und
das gegenseitige Vertrauen zu stärken.
Die formalen Anforderungen an Vergabeverfahren
entsprechend der „Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge“ (VgV) und den „Richtlinien
für Planungswettbewerbe“ (RPW) sowie die poli-
tisch-parlamentarisch geregelten Entscheidungspro-
zesse müssen trotz umfassender Beteiligungsprozes-
se gewahrt bleiben.
6 7Seite 9 von 21
1.2. PRINZIPIEN FÜR DIE VERGABE VON
PLANUNGSLEISTUNGEN
1. AUSGESTALTUNG VON VERGABE- UND PARTIZIPATIONSVERFAHREN
Die Vergabe öffentlicher Planungsleistungen erfolgt
nach den „Richtlinien für Planungswettbewerbe“
(RPW) und unterliegt der „Verordnung über die Ver-
gabe öffentlicher Aufträge“ (VgV). Die Anwendung
der RPW ist für öffentliche Auftraggeber im Bereich
des Bundesbaus verpflichtend; weiteren öffentlichen
und privaten Auslobern wird empfohlen, die Rege-
lungen anzuwenden.
Generell sind Verhandlungsverfahren mit einem
vorgeschalteten Planungswettbewerb am besten
für eine prozessbegleitende Partizipation geeignet.
Planungswettbewerbe sind ein qualifiziertes In-
strumentarium, um die Qualität von Bauvorhaben zu
sichern. Aufgrund verbindlich geregelter Grundsätze
und Rahmenbedingungen wird sichergestellt, dass
die Ergebnisse der Planungswettbewerbe qualitativ
hochwertig sind und sich die Vergabeentscheidung
anhand von objektiven Kriterien nachvollziehen lässt.
Zu den Eckpunkten des Planungswettbewerbs nach
RPW gehört, dass die Anonymität der Verfasser
gewahrt bleibt. Dies sichert, dass das Preisgericht
unabhängig und ausschließlich über die Qualität
der Arbeiten befindet und nicht über Personen. Das
Preisgericht tagt in der Regel nichtöffentlich.
Die Prinzipien der Anonymität, der Unabhängigkeit
der Preisrichter sowie der nichtöffentlichen Preisge-
richtssitzung sind bei der Ausgestaltung der Partizi-
pation im Vergabeverfahren zu beachten.
Vor Auslobung des Wettbewerbs ist dieser bei der
zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkam-
mer zu registrieren. Architekten- und Ingenieurkam-
mern beraten zudem Auftraggeber vor, während und
nach einem Wettbewerb.
Bei Verhandlungsverfahren ohne vorgelagertem
Planungswettbewerb, auch als Verhandlungsverfah-
ren mit Lösungsvorschlägen oder Mehrfachbeauf-
tragung bezeichnet, muss entsprechend der VgV die
Vertraulichkeit über die Angebote der Bieter zwin-
gend gewahrt bleiben. Eine Beteiligung der breiten
Öffentlichkeit an den Entscheidungsprozessen ist
daher nicht ohne weitere Vorkehrungen möglich (§ 5
VgV). Denkbar ist die Beteiligung einzelner Bürgerin-
nen und Bürger, die eine Verschwiegenheitserklärung
unterzeichnen. Gleichwohl erscheint die Verschwie-
genheit auch hiermit nicht ausreichend gesichert.
Inwieweit dies aber dem Ziel einer besseren Einbin-
dung der Öffentlichkeit dienen kann, ist zu hinter-
fragen. Aus diesem Grund ist in dem vorliegenden
Leitfaden eine Partizipation in Verhandlungsverfah-
ren ohne vorgelagerten Planungswettbewerb nicht
berücksichtigt.
1.3. BUDGETPLANUNG FÜR AUFTRAGGEBER
UND HONORIERUNG DER PARTIZIPATIONS-
VERFAHREN
Städtebauliche Planungs- und Bauvorhaben setzen
generell ein ausreichendes zeitliches, finanzielles und
personelles Budget voraus. Eine prozessbegleitende
Partizipation erfordert darüber hinaus entsprechende
Budgets für Konzeption, Durchführung und Auswer-
tung. Die einzelnen Budgets sind transparent, valide
und plausibel vor Beginn des Planungsprozesses auf-
und sicherzustellen.
Die Verwaltung benötigt zeitliche, finanzielle und
personelle Ressourcen, um die Planungs- und Bau-
prozesse zu entwickeln und zu steuern. Daneben
sind zusätzliche Budgets erforderlich, um die Parti-
zipationsprozesse zu konzipieren, zu begleiten und
deren Ergebnisse umzusetzen.
Für die fachliche Konzeption, Durchführung und Aus-
wertung der Partizipationsprozesse sollen bevorzugt
hierfür nachweislich qualifizierte Architektinnen und
Architekten, Innenarchitektinnen und -architekten,
Landschaftsarchitektinnen und -architekten, Stadt-
planerinnen und Stadtplaner sowie Ingenieurinnen
und Ingenieure beauftragt werden. Zu den Leistun-
gen gehören u.a. die inhaltliche und organisatorische
Konzeption, Durchführung und Moderation von
Partizipationsprozessen sowie deren Vor- und Nach-
bereitung. Um Bürgerinnen und Bürgern die Planun-
gen verständlich und nachvollziehbar darzustellen,
werden diese von den Beauftragten besonders in
Wort und Bild aufbereitet (z.B. vereinfachte Plan-
darstellungen, zusammenfassende Erläuterungen,
visuelle Konzepterklärungen, Animationen etc.).
Für diese Leistungen sind entsprechende Budgets
zur angemessenen Honorierung vorzusehen. Ein
angemessenes Verhältnis zwischen zu erbringenden
Leistungen und Honorierung ist neben der Prozess-
qualität eine Grundvoraussetzung für qualitativ hoch-
wertige Ergebnisse.
Bei der Gesamtkonzeption der Verfahren ist zudem
auf die angespannte Haushaltslage der Kommunen
zu achten.
8 9Seite 10 von 21
1.4. QUALITÄTSKRITERIEN FÜR DIE
PARTIZIPATION
1. AUSGESTALTUNG VON VERGABE- UND PARTIZIPATIONSVERFAHREN
Nachfolgende Qualitätskriterien bilden die Grundla-
ge für die Konzeption verbindlicher und verlässlicher
Partizipationsprozesse:
Verpflichtung gegenüber dem Interesse der Allge-
meinheit und dem Gemeinwohl
— Ergebnisse einer Planung bzw. eines
Wettbewerbsverfahrens sollen dem Wohl
der Allgemeinheit dienen bzw. dürfen bei
privaten Auslobern dem Allgemeinwohl nicht
entgegenstehen.
— Interessen der Allgemeinheit erfahren
Priorität gegenüber Partikularinteressen
bei der Diskussion und Bewertung von
Planungsvorhaben, Entwürfen etc.
Offenheit des Beteiligungsprozesses
— Beteiligungsverfahren sind im Rahmen der
Entscheidungsmöglichkeiten ergebnisoffen
angelegt und erfolgen möglichst frühzeitig,
sodass reale Entscheidungsalternativen bestehen.
— Um faire Chancen der Einflussnahme und
eine qualifizierte Beurteilung durch beteiligte
Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten,
sind Planungen und Entwürfe nachvollziehbar
darzustellen und zu vermitteln.
Transparenz und Rückkopplung von Entscheidungs-
ergebnissen
— Die Erfordernisse für Partizipation sowie
deren Mitgestaltungsspielräume, Formate
und Zeiträume sind zu Beginn des Prozesses
festzulegen und transparent zu erläutern.
— Kommunikation ist ein zentrales strategisches
Element des Beteiligungsprozesses und begleitet
das Vorhaben von dessen Beginn bis zum Ende.
— Kommunikation zielt auf Transparenz
und beinhaltet sowohl eine frühzeitige
und umfassende Information über die
beabsichtigten Planungen, Projekte und
Beteiligungsmöglichkeiten als auch eine
regelmäßige Rückkopplung und Erläuterung
von Zwischenergebnissen und abschließenden
Entscheidungen.
— Kommunikation ermöglicht eine ernsthafte
und inhaltlich fundierte Auseinandersetzung
aller Akteure (u.a. Öffentlichkeit, Verwaltung,
Politik) mit den planerischen Aufgaben und den
Ergebnissen der Partizipationsverfahren.
Ausgewogene Beteiligung der Öffentlichkeit
— Beteiligung sollte möglichst ausgewogen unter
Einbezug der relevanten sozialen und kulturellen
Gruppen der Bevölkerung erfolgen.
— Um eine breite Akzeptanz für Ergebnisse
der Partizipation zu erreichen, ist eine
mögliche Dominanz organisierter Interessen
auszugleichen und eine soziale Selektivität bei
Partizipationsverfahren zu vermeiden.
Faire und offene Diskurskultur
— Um einen fairen und sachorientierten Diskurs
in den Beteiligungsverfahren zu gewährleisten,
bedarf es einer Diskurskultur aller Beteiligten aus
Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Hierzu
gehören u.a.
· Ernsthaftigkeit der Argumente
· Empathie für andere Interessen
· Kompromissbereitschaft aller Beteiligten
· persönliche Präsenz aller Beteiligten
· öffentlich zugängliche Dokumentation der
Ergebnisse
Wirtschaftlichkeit der gewählten Verfahren
— Wirksame Partizipation setzt die Verfügbarkeit
entsprechender Ressourcen in Form von Zeit,
Personal und finanziellen Mitteln voraus.
— Mit den Ressourcen der öffentlichen Hand
ist sowohl mit Blick auf das Verfahren selbst
als auch auf die Umsetzbarkeit möglicher
Lösungsvorschläge wirtschaftlich umzugehen.
— Beteiligungsformate sind dem Anlass und dem
Vorhaben angemessen zu wählen.
Entscheidungs- und Beratungskompetenzen
— Die Entscheidungskompetenz liegt
ausschließlich bei den gewählten Vertretern der
repräsentativen Demokratie.
— Im Falle von Preisgerichtssitzungen unterstützen
die geladenen Fachexperten bei der
Entscheidungsfindung.
— Die Öffentlichkeit bringt ihre
Beratungskompetenz in die Entscheidungen ein.
— Partizipation entlastet nicht von der
Notwendigkeit, demokratische Mehrheiten
für Entscheidungen zu finden (bspw.
auf repräsentativ-parlamentarischer
Ebene oder durch direktdemokratische
Entscheidungsverfahren).
— Nicht nur die Rolle der Bürgerinnen und Bürger
als Entscheidungsvorbereiter wird somit
gestärkt, sondern auch die der gewählten
Stadt- und Gemeinderäte und -rätinnen als
Entscheidungsverantwortliche. Ihnen wachsen
dabei neue Kompetenzen zur Prozessgestaltung
und zur Prozesskontrolle zu.
10 11Seite 11 von 21
2. PARTIZIPATIONSMÖG-
LICHKEITEN IM RAHMEN
EINES PLANUNGSWETT-
BEWERBS
13Seite 12 von 21
Die Anforderungen an die Partizipation unterschei-
den sich je nach Art und Maßstab der Bauaufgabe.
Im Allgemeinen stoßen städtebauliche Vorhaben auf
mehr öffentliches Interesse, da grundlegende Frage-
stellungen für die Weiterentwicklung des Gemein-
wesens diskutiert werden. Ebenso kann die Planung
von Gebäuden oder Ensembles über eine herausge-
hobene Bedeutung für die Allgemeinheit verfügen.
Partizipationsverfahren empfehlen sich besonders in
diesen Fällen, um Bürgerinnen und Bürger frühzeitig
mit ihren Anforderungen und ihrem Wissen in den
Prozess einzubinden.
Für einzelne Schritte vor, während und nach dem
Vergabeverfahren sind mögliche Formen der Parti-
zipation nachfolgend beschrieben. Dies stellt keinen
Musterablauf für ein Partizipationsverfahren dar,
sondern entsprechend den Erfordernissen können
einzelne Module ausgewählt und miteinander kombi-
niert werden.
2. PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS
Partizipation im
weiteren Planungs-
prozess
PreisgerichtAbgabe Vorprüfung
Bearbeitungs-
zeitraum
Vergabe/
Beauftragung
Wettbewerbs-
kolloquium
Bedarfsentwicklung und
Aufgabenformulierung
(Projektvorbereitung)
Formulierung
der Auslobung
Teilnehmer-
auswahl
ANONYMITÄT
GREMIENBESCHLUSS
Kapitel 2.1. Kapitel 2.2. Kapitel 2.3. Kapitel 2.4. Kapitel 2.5. Kapitel 2.6.
GREMIENBESCHLUSS GREMIENBESCHLUSS
Partizipation im
weiteren Planungs-
prozess
PreisgerichtAbgabe Vorprüfung
Bearbeitungs-
zeitraum
Vergabe/
Beauftragung
Wettbewerbs-
kolloquium
Bedarfsentwicklung und
Aufgabenformulierung
(Projektvorbereitung)
Formulierung
der Auslobung
Teilnehmer-
auswahl
ANONYMITÄT
GREMIENBESCHLUSS
Kapitel 2.1. Kapitel 2.2. Kapitel 2.3. Kapitel 2.4. Kapitel 2.5. Kapitel 2.6.
GREMIENBESCHLUSS GREMIENBESCHLUSS
Partizipation im
weiteren Planungs-
prozess
PreisgerichtAbgabe Vorprüfung
Bearbeitungs-
zeitraum
Vergabe/
Beauftragung
Wettbewerbs-
kolloquium
Bedarfsentwicklung und
Aufgabenformulierung
(Projektvorbereitung)
Formulierung
der Auslobung
Teilnehmer-
auswahl
ANONYMITÄT
GREMIENBESCHLUSS
Kapitel 2.1. Kapitel 2.2. Kapitel 2.3. Kapitel 2.4. Kapitel 2.5. Kapitel 2.6.
GREMIENBESCHLUSS GREMIENBESCHLUSS
Partizipation im
weiteren Planungs-
prozess
PreisgerichtAbgabe Vorprüfung
Bearbeitungs-
zeitraum
Vergabe/
Beauftragung
Wettbewerbs-
kolloquium
Bedarfsentwicklung und
Aufgabenformulierung
(Projektvorbereitung)
Formulierung
der Auslobung
Teilnehmer-
auswahl
ANONYMITÄT
GREMIENBESCHLUSS
Kapitel 2.1. Kapitel 2.2. Kapitel 2.3. Kapitel 2.4. Kapitel 2.5. Kapitel 2.6.
GREMIENBESCHLUSS GREMIENBESCHLUSS
14 15Seite 13 von 21
2.1. BEDARFSENTWICKLUNG UND AUFGA-
BENFORMULIERUNG (PROJEKTVORBEREI-
TUNG)
2. PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS
Die Partizipation in der Projektvorbereitung sichert
den Bürgerinnen und Bürgern ein großes Maß an
Mitgestaltungsmöglichkeiten. Mit Fortschreiten des
Projektes reduzieren sich diese kontinuierlich.
In der Projektvorbereitung können Anregungen
grundsätzlicher Art eingebracht werden. Unter
Einbezug des Wissens und der Beratungskompetenz
der Bürgerinnen und Bürger können grundlegende
Fragen diskutiert werden: Soll überhaupt eine städ-
tische Entwicklung vorgenommen bzw. soll gebaut
werden? Wenn ja, welcher Bedarf besteht und
welches Programm ist mit der Entwicklungs- bzw.
Bauaufgabe zu realisieren? Wo soll gebaut werden?
Gibt es Alternativen? Wie verläuft der Vergabe- und
Planungsprozess? Zu welchen Zeitpunkten und
zu welchem Umfang ist Partizipation sinnvoll und
angemessen? Weitergehend können Nutzungsanfor-
derungen, Einschränkungen und städtebauliche und
finanzielle Rahmenbedingungen diskutiert werden.
Geeignete Formate sind Werkstatt- oder Dialogver-
fahren.
Üblicherweise fasst die Kommune einen Gremi-
enbeschluss, um die in den Formaten erarbeiteten
Rahmenbedingungen formell zur Grundlage des
weiteren Handelns zu erheben und das Planungsver-
fahren offiziell zu beginnen.
2.2. FORMULIERUNG DER AUSLOBUNG
Die Durchführung eines breiter angelegten Partizipa-
tionsprozesses, der neben Bürgerinnen und Bürgern
auch Politik und Verwaltung einbezieht, bietet sich
vor allem bei Projekten an, die für die Entwicklung
von Stadt und Gemeinde besonders bedeutsam sind.
Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger
können an dieser Stelle des Verfahrens zu einer Op-
timierung der Aufgabenformulierung und somit zur
Akzeptanz der Bauaufgabe beitragen.
Im Zuge der Formulierung der Auslobung können die
Anregungen aus der Projektvorbereitung aufge-
nommen und in konkrete Planungsanforderungen
überführt werden. Eine möglichst eindeutige und
umfassende Beschreibung der Rahmenbedingungen
und Anforderungen an die Teilnehmer des Planungs-
wettbewerbs bildet dabei eine wesentliche Grundla-
ge für qualitativ hochwertige stadtplanerische bzw.
architektonische Entwürfe. In der Auslobung sind die
Anforderungen, Rahmenbedingungen und Verfah-
rensbedingungen möglichst kompakt und struktu-
riert darzustellen.
Die im Preisgericht beteiligten Personen müssen in
der Auslobung genannt werden. Somit sind Form
und Umfang des Einbezugs von Vertreterinnen und
Vertretern der Öffentlichkeit in der Auslobung an-
zugeben. Dies ist gemäß RPW ohne Stimmrecht als
Gast oder Sachverständige bzw. Sachverständiger
oder als Sachpreisrichterin bzw. Sachpreisrichter mit
Stimmrecht möglich.
Die endgültige Auslobung ist der Öffentlichkeit in
geeigneter Weise zu kommunizieren.
16 17Seite 14 von 21
2.3. WETTBEWERBSKOLLOQUIUM
2. PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS
Das Kolloquium dient in der Regel zur einheitlichen
Beantwortung von Rückfragen der Wettbewerbsteil-
nehmer an den Auslober. Um Teilnehmende sowie
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit für einen
direkten Austausch zu geben, bietet sich ein gemein-
sames Kolloquium an.
Dies kann zum einen zur Information der Bürgerin-
nen und Bürger dienen, zum anderen können sie die
Wettbewerbsteilnehmer beraten: Detailfragen zur
Aufgabenstellung oder zum Verfahrensablauf werden
von den Teilnehmern präsentiert, es werden jedoch
keine Arbeitsergebnisse vorgestellt.
Der Erkenntnisgewinn liegt daher bei den Wettbe-
werbsteilnehmern, weil sie sich ein erweitertes Bild
über Anforderungen und Meinungen der beteiligten
Öffentlichkeit verschaffen können.
Damit Einzelmeinungen von Bürgerinnen und Bür-
gern die Ziele der in der Auslobung fixierten Aufga-
benstellung nicht verfälschen, werden die Ergebnisse
in einem Protokoll über das Kolloquium verbindlich
dokumentiert. Um in einer sachlichen Diskussion
einen Erkenntnisgewinn für Wettbewerbsteilnehmer
und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu errei-
chen, ist das Kolloquium intensiv vorzubereiten und
professionell zu moderieren.
Trotz des persönlichen Treffens der unterschiedli-
chen Akteure ist die Anonymität zu diesem Zeitpunkt
noch gewährleistet, da keine konkreten Planungen
durch die Wettbewerbsteilnehmer vorgestellt wer-
den.
2.4. VORPRÜFUNG
Im Rahmen der Vorprüfung werden die eingereichten
Wettbewerbsbeiträge einer intensiven formalen und
technischen Prüfung unterzogen. Hierbei können
auch Aspekte, die von Bürgerinnen und Bürgern in
die Auslobung eingebracht wurden, geprüft werden.
Hier können Bürgerinnen und Bürger unter gewissen
Vorbedingungen Einsicht in die Wettbewerbsbeiträ-
ge nehmen. Die Einsicht kann nur erfolgen, wenn An-
onymität und Vertraulichkeit gewährleistet werden.
Dafür sind die eingereichten Planungen anonymisiert
zu prüfen, und alle an der Vorprüfung teilnehmenden
Bürgerinnen und Bürger sind zum Stillschweigen
über die Beiträge verpflichtet.
Bürgerinnen und Bürger können ihr Meinungsbild als
qualitative Einschätzung in Form von schriftlichen
oder mündlichen Beiträgen artikulieren. Dies sollte
entsprechend dokumentiert werden. Einschätzungen
sind objektiv zu formulieren, etwa durch die Ausei-
nandersetzung mit dem Entwurf unter Bezugnahme
auf die formulierte Aufgabenstellung.
Einzelmeinungen und Meinungsbilder dürfen nicht
als Votum einer Teilöffentlichkeit missinterpre-
tiert werden. Daher sind die Meinungsbilder nicht
zahlenmäßig zu erfassen, sondern dem Preisgericht
wertfrei vorzustellen. Das Preisgericht sollte zwar in
seiner Argumentation auf die Meinungsbilder einge-
hen, ist in seiner Entscheidung letztlich aber frei.
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der
Vorprüfung sollte mit Blick auf den tatsächlichen
Mehrwert abgewogen werden.
18 19Seite 15 von 21
2.5. PREISGERICHT
2. PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS
Die Preisgerichtssitzung ist einer der entscheidenden
Schritte im Gesamtprozess. Hier wird die qualitativ
beste Planung nach fachlichen Gesichtspunkten
durch die Preisrichter (Experten) ausgewählt und
dem kommunalen Entscheidungsgremium eine Emp-
fehlung ausgesprochen. Das Votum des Preisgerichts
stellt dabei eine fachliche Bewertung dar; es ersetzt
nicht die Entscheidung durch die demokratisch legi-
timierten Mitglieder im Stadt- bzw. Gemeinderat.
Entsprechend hoch ist das Interesse der Bürgerinnen
und Bürger, bei der Preisgerichtssitzung nicht nur
anwesend zu sein, sondern auch über ein Stimmrecht
zu verfügen.
Mit Stimmrecht an der Preisgerichtssitzung können
jedoch nur Personen mit einer projektbezogenen
sachlichen oder fachlichen Eignung teilnehmen. Die
Wettbewerbsteilnehmer haben den berechtigten
Anspruch, dass ihre Beiträge durch fachlich versierte
Personen im Preisgericht beurteilt werden. Zudem
ist die Gesamtzahl der Preisrichter aus praktischen
Gründen durch die RPW deutlich begrenzt. Entspre-
chend können nur wenige Beteiligte mit Stimmrecht
teilnehmen.
Einzelne Bürgerinnen und Bürger können als Spre-
cherin bzw. als Sprecher von Initiativen oder als
Sachverständige ohne Stimmrecht entsendet wer-
den. Aber auch die Nominierung als Sachpreisrichter
im Sinne einer „sachkundigen Bürgerin“ bzw. eines
„sachkundigen Bürgers“ mit Stimmrecht ist möglich.
Alle Teilnehmer einer Preisgerichtssitzung sind zum
Stillschweigen über die Diskussion und die Ergebnis-
se verpflichtet. Vor einer Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürgern sollte eine Abwägung mit Blick auf den
tatsächlich dadurch erreichten Mehrwert vorgenom-
men werden.
2.6. PARTIZIPATION IM WEITEREN
PLANUNGSPROZESS
Mit der Entscheidung über die Vergabe des Pla-
nungsauftrags sollte der Partizipationsprozess nicht
abgeschlossen werden. Auch wenn die Information
der Öffentlichkeit in den nachfolgenden Phasen im
Mittelpunkt steht, ist die Fortführung des Dialogs
mit den zuvor beteiligten Akteuren wichtig für die
Akzeptanz und die erfolgreiche Umsetzung des Pla-
nungs- und Bauvorhabens.
Beispielsweise bietet die öffentliche Vorstellung
der Preisgerichtsentscheidung eine Möglichkeit zur
weiteren Partizipation: Anlässlich einer öffentlichen
Ausstellung erläutert die Vorsitzende bzw. der Vorsit-
zende des Preisgerichts, gegebenenfalls zusammen
mit dem Wettbewerbsbetreuer, den Bürgerinnen und
Bürgern die ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten
und die Beweggründe des Preisgerichts.
20 21Seite 16 von 21
3. PARTIZIPATION IN WEI-
TEREN VARIANTEN EI-
NES PLANUNGSWETTBE-
WERBSSeite 17 von 21
3. PARTIZIPATION IN WEITEREN VARIANTEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS
Der öffentliche oder politische Diskurs kann für
bestimmte Planungs- und Bauprojekte eine über die
im Kapitel 2 beschriebenen Möglichkeiten hinausge-
hende Partizipation erfordern. Nachfolgend werden
Formate für die Partizipation im Vergabeverfahren
beschrieben, die unter Wahrung der Anforderungen
der VgV und der RPW eine rechtskonforme Vergabe
von Planungsleistungen ermöglichen.
3.1. ZWEIPHASIGER PLANUNGSWETTBE-
WERB
Bei zweiphasigen Planungswettbewerben werden in
der ersten Phase konzeptionelle Lösungsansätze von
den Teilnehmern gefordert.
Nach Beurteilung durch das Preisgericht wird ein be-
schränktes Teilnehmerfeld zur zweiten Phase zuge-
lassen. Bei zweiphasigen Wettbewerben ändert sich
die Aufgabenbestellung in der zweiten Phase nicht.
Zur Wahrung der Anonymität ist eine Partizipation
zwischen den Wettbewerbsphasen nicht sinnvoll.
Denkbar sind Sonderformate mit einer anonymisier-
ten Vorstellung durch Dritte oder digitale Medien.
Hierbei besteht allerdings die Gefahr, dass die Idee
bzw. das Konzept der Verfasserin oder des Verfassers
des Entwurfs nicht sachgerecht dargestellt werden.
Der Nutzen einer Vorstellung durch Dritte ist daher
immer sehr eng mit dem Risiko einer Ungleichbe-
handlung der Teilnehmer abzuwägen.
Eine Partizipation könnte jedoch im Vorfeld der Preis-
gerichtssitzung (vergleichbar mit der Vorprüfung) für
die zweite Phase stattfinden. Bürgerinnen und Bürger
können dadurch ihr Meinungsbild für eine qualitative
Einschätzung der eingereichten Arbeiten in Form
von begründeten Argumenten formulieren, bspw. in
kurzer schriftlicher Form oder in mündlichen State-
ments, die protokolliert werden. Das Preisgericht
sollte in seiner Argumentation auf die Meinungsbil-
der eingehen, ist in seiner Entscheidung aber frei.
24 25Seite 18 von 21
3.2. ZWEI AUFEINANDERFOLGENDE
PLANUNGSWETTBEWERBE
Im Unterschied zum zweiphasigen Verfahren kann
die Aufgabenstellung auch in zwei aufeinanderfol-
genden Planungswettbewerben weiterentwickelt
und konkretisiert werden. Dies bietet die Chance,
Bürgerinnen und Bürger noch aktiver am Planungs-
prozess zu beteiligen.
Nach der ersten Wettbewerbsstufe (formaler Ab-
schluss des ersten Planungswettbewerbs) können
die Ergebnisse der Preisträger öffentlich diskutiert
und gemeinsam Vorgaben für die zweite Wettbe-
werbsstufe erarbeitet werden. Zwischen den beiden
Wettbewerben kann die Anonymität aufgehoben
werden, dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
Da es sich um zwei getrennte Verfahren handelt, ist
die geänderte Auslobung erneut von den kommuna-
len Gremien zu beschließen. Die Preisträger aus dem
ersten Wettbewerb sind zum zweiten Wettbewerb
einzuladen. Dies ermöglicht eine kontinuierliche
Fortsetzung der Arbeit im zweiten Planungswettbe-
werb sowie die Einbindung der Bürgerschaft über
das gesamte Verfahren hinweg im Einklang mit den
Prinzipien der RPW und der VgV.
3. PARTIZIPATION IN WEITEREN VARIANTEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS
3.3. PLANUNGSWETTBEWERB MIT FORT-
GESETZTER PARTIZIPATION IM VERHAND-
LUNGSVERFAHREN
Nach Abschluss eines einstufigen Planungswettbe-
werbs kann die Vergabe im Rahmen eines Verhand-
lungsverfahrens nach VgV erfolgen. Die Preisträger
des Planungswettbewerbs werden im anschließen-
den Verhandlungsverfahren zur Überarbeitung der
Entwürfe im Rahmen eines partizipativen Verfahrens
beauftragt.
Hierbei ist zu beachten, dass die Partizipation nicht
nach dem einstufigen Planungswettbewerb endet,
sondern auch zwischen den beiden Verfahren und
während des Verhandlungsverfahrens erforderlich
werden könnte. Da während des Verhandlungsver-
fahrens die Partizipation rechtlich sehr schwierig ist,
sollten die Entwürfe zwischen den beiden Verfahren
umfassend mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert
werden.
Die abschließende Auswahl des zu beauftragenden
Entwurfs trifft der Auslober. Dabei werden die über-
arbeiteten Lösungsvorschläge bei den Zuschlagskri-
terien gewertet. Für eine inhaltliche Kontinuität wird
die Einbindung des Preisgerichts in die Vergabeent-
scheidung dringend empfohlen.
Die für die partizipative Weiterbearbeitung der
Entwürfe zu erbringenden Leistungen sind allen
Preisträgern vollständig zu honorieren. Diese Hono-
rare können nicht auf das spätere Planungshonorar
angerechnet werden, soweit die Leistungen nicht
Grundleistungen der Leistungsbilder der HOAI be-
treffen (z.B. Untersuchen, Darstellen und Bewerten
von Varianten nach gleichen Anforderungen). Das
dargestellte Verfahren ermöglicht somit zwar eine
bessere Beteiligung, kann aber auch zu höheren Kos-
ten aufgrund der zusätzlich beauftragten Leistungen
führen.
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IMPRESSUM
Impressum
Herausgeber
Deutscher Städtetag
Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA
Bund Deutscher Baumeister, Architekten und
Ingenieure BDB
Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA
Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla
Bundesarchitektenkammer BAK
Bundesingenieurkammer BIngK
Verband Deutscher Architekten- und
Ingenieurvereine DAI
Vereinigung freischaffender Architekten
Deutschlands VfA
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung
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Online verfügbar
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1. Auflage
Berlin, 2022
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beverordnung VgV
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Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de