221203-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren
Kerndaten
- Nummer
- 221203-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221203-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu: 1. Künftig anstehende städtebauliche Wettbewerbsaufgaben im Sinne der Anlage 9 Nr. 2 der HOAI (Städtebaulicher Entwurf als Grundlage der Bauleitplanung) vorrangig in transparenten, dialogorientierten Werkstattverfahren als Mehrfachbeauftragung ausgewählter Planungsbüros durchzuführen und nicht als anonyme Planungswettbewerbe gem. RPW 2013. 2. Die Öffentlichkeit ist in diesen Verfahren in die Entscheidungsfindung des Auswahlprozesses der Jury (Beratungs- und Begleitgremium anstelle eines Preisgerichts) im Rahmen einer vorgezogenen öffentlichen Erörterung der Entwürfe einzubeziehen. Transparente Verfahren sind auch im Rahmen der Planungswettbewerbe nach RPW 2013 möglich. So wurden z.B. im Rahmen des Viktoriakarrees eine öffentliche Jurysitzung durchgeführt und im Verfahren Stiftsplatz wurde der Jury eine öffentliche Erläuterung mit Fragen an die entwerfenden Büros bzw. Statements vorangestellt. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Veröffentlichung des Dt. Städtetags in der Anlage. Hier wird u.a. darauf hingewiesen, dass bei der Einbindung der Öffentlichkeit frühzeitig deren Einflussmöglichkeiten auf Partizipationsverfahren erklärt werden müssen, um nicht zu große Erwartungen und falsche Hoffnungen in Bezug auf das Ausmaß der Entscheidungsdimensionen zu wecken. Bei Verfahren mit privaten AusloberInnen ist deren Bereitschaft zur Einbindung der Öffentlichkeit erforderlich. 3. Die Entscheidung der Expertenjury hat empfehlenden Charakter, um im Nachgang eine offene Diskussion des Ergebnisses zu ermöglichen und der nachfolgenden abschließenden Entscheidung der demokratisch legitimierten Gremien nicht vorzugreifen.Seite 1 von 21 Seite 2 Schon heute hat die die Jury eine fachliche Bewertungsfunktion. Diese ersetzt nicht die Entscheidung durch die demokratisch legitimierten Mitglieder in den Gremien: „Die Entscheidungskompetenz liegt ausschließlich bei den gewählten Vertretern der repräsentativen Demokratie. Im Falle von Preisgerichtssitzungen unterstützen die geladenen Fachexperten bei der Entscheidungsfindung. Die Öffentlichkeit bringt ihre Beratungskompetenz in die Entscheidungen ein.“ (Anlage, S. 11). Bei städtischen Verfahren entscheiden die Gremien über die Empfehlung der Jury und ggf. über die Beauftragung der Preisträger. Im Rahmen der Baurechtsschaffung werden die Gremien über die Ergebnisse frühzeitig informiert. Im Bauleitplanverfahren treffen die kommunalen Gremien die Entscheidung im Rahmen der Beschlüsse nach BauGB. 4. Synergien für das Bauleitplanverfahren sind zu nutzen, indem die Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren so ausgestaltet wird, dass sie den Anforderungen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB entspricht. Aus Sicht der Verwaltung lässt das Baugesetzbuch den Verzicht der frühzeitigen Beteiligung dann zu, wenn „…die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderen Grundlagen erfolgt ist“ BauGB §3(1),3. In der Regel ist nach Planungswettbewerben eine weitere Ausarbeitung - z.B. durch Empfehlungen der Jury- des gewählten Konzeptes notwendig. Es hat sich daher in den letzten Jahren bewährt, das überarbeitete Konzept als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung nach §3(1) BauGB in die politischen Gremien einzubringen. Nach Zuständigkeitsordnung fällt die jeweilige Bezirksvertretung den Beschluss. Möglich wäre bei einer intensiven Beteiligung im Wettbewerbsverfahren die Beteiligung auf eine digitale Variante zu reduzieren. Die Verwaltung verweist darauf, dass eine Vorlage zu Wettbewerbsverfahren (einheitliche und transparente Verfahrensweisen je nach Aufgabenstellung) derzeit in der Erarbeitung ist. Anlage/n 1 Leitfaden Partizipation und Vergabe (öffentlich)Seite 2 von 21 PARTIZIPATION UND VERGABE. LEITFADEN FÜR PARTIZIPATION IN VERGABEVERFAHREN FÜR PLANUNGSLEISTUNGENSeite 3 von 21 Herausgeber Deutscher Städtetag Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure BDB Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla Bundesarchitektenkammer BAK Bundesingenieurkammer BIngK Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine DAI Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands VfA Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRLSeite 4 von 21 GEMEINSAM STADT ENTWICKELN. EIN VORWORT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1. AUSGESTALTUNG VON VERGABE- UND PARTIZIPATIONSVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.1. Partizipation als integrale Aufgabe während des gesamten Planungsprozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.2. Prinzipien für die Vergabe von Planungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.3. Budgetplanung für Auftraggeber und Honorierung der Partizipationsverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.4. Qualitätskriterien für die Partizipation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2. PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.1. Bedarfsentwicklung und Aufgabenformulierung (Projektvorbereitung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2.2. Formulierung der Auslobung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2.3. Wettbewerbskolloquium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2.4. Vorprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.5. Preisgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2.6. Partizipation im weiteren Planungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 3. PARTIZIPATION IN WEITEREN VARIANTEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.1. Zweiphasiger Planungswettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.2. Zwei aufeinanderfolgende Planungswettbewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.3. Planungswettbewerb mit fortgesetzter Partizipation im Verhandlungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Seite 5 von 21 GEMEINSAM STADT ENTWICKELN. EIN VORWORTSeite 6 von 21 GEMEINSAM STADT ENTWICKLEN. EIN VORWORT Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Planungs- und Bauvorhaben ist ein konstitutives Ele- ment einer lebendigen repräsentativen Demokratie und wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige, integrierte Stadtentwicklung. Zudem sind immer mehr Menschen bereit, sich aktiv in die Kopro- duktion von Stadt einzubringen. Koproduktion und Gemeinwohlorientierung sind zwei der fünf Schlüs- selprinzipien in der neuen Leipzig-Charta und damit Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Partizipationsverfahren legitimieren Mehrheitsent- scheidungen des Stadt- und Gemeinderates als Ausdruck des Gemeinwohls und können die Qua- lität und Akzeptanz von Planungen verbessern. Die Entscheidungsfindung im repräsentativ demokrati- schen Raum können sie allerdings nicht ersetzen. In Partizipationsverfahren drückt sich eine Wertschät- zung gegenüber den Erfahrungen und dem Sachver- stand von Bürgerinnen und Bürgern aus. Partizipation trägt zur Qualität der Planung bei, weil der Blick von beteiligten Akteuren aus Planung und Politik sowie von Bürgerinnen und Bürgern auf die gebaute und geplante Umwelt geschärft wird und die Ortskennt- nis in die Planung einfließen kann. Für den Erfolg der Partizipation ist es wichtig, mög- lichst frühzeitig die relevanten Akteure aktiv einzu- binden und zu beteiligen. Die Beteiligung beginnt schon bei der Diskussion über die Notwendigkeit eines Entwicklungs- oder Bauvorhabens sowie bei der Formulierung der daran geknüpften Anforderun- gen und Erwartungen. So können die Ergebnisse der Partizipation für die Formulierung der Zielsetzungen des Bauvorhabens genutzt und auf dieser Basis die Aufgabenstellung für das Vergabeverfahren erstellt werden. Somit beginnt die Partizipation mit ihren entscheidenden Phasen, die die Akzeptanz und den Erfolg des Entwicklungs- oder Bauvorhabens ge- währleisten, vor dem eigentlichen Vergabeverfahren. Partizipation erhöht allerdings auch die Komplexität von Planungs- und Entscheidungsprozessen sowie den Ressourcen- und Kompetenzbedarf. Für Verwal- tung, Politik und die an den Prozessen beteiligten Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und -architekten, Landschaftsarchitektinnen und -ar- chitekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Ingenieurinnen und Ingenieure ergeben sich damit besondere Herausforderungen. Der Leitfaden fokussiert die Ausgestaltung von Beteiligungsprozessen im Vorfeld und im Rahmen der Vergabe von Planungsleistungen im Bereich Archi- tektur, Stadtplanung und Ingenieurbauwerke sowie Verkehrsanlagen. Hierfür werden Prinzipien und Me- thoden beschrieben, um dem Wunsch von Bürgerin- nen und Bürgern nach einer verstärkten Partizipation auch im Rahmen der Vergabe gerecht zu werden. Die möglichen Formen der Beteiligung werden unter Berücksichtigung der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)“ und der „Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW)“ erläutert. Bei Planungswettbewerben bestehen vielfältige und rechtssichere Partizipationsmöglichkeiten, wohinge- gen die Möglichkeiten einer Partizipation bei einem VgV-Verfahren deutlich eingeschränkt sind. Dies ist nicht zuletzt der unterschiedlichen Zielsetzung der beiden Verfahren geschuldet. Während im Verhand- lungsverfahren nach VgV eine wettbewerbsrechtli- che konforme Vergabe im Vordergrund steht, stellt der Planungswettbewerb die inhaltliche Lösung bzw. Ideenfindung in den Fokus. Die Herausforderung besteht deshalb darin, die beiden unterschiedlichen Verfahren in der Form zu kombinieren, dass sowohl die rechtlichen Anforde- rungen als auch die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nach einer umfassenden Partizipation in Ein- klang gebracht werden. Der Leitfaden zeigt hierfür die unterschiedlichen Möglichkeiten auf und möchte zu einer einheitlicheren Anwendung beitragen. Oberbürgermeister Markus Lewe Präsident Deutscher Städtetag Susanne Wartzeck Präsidentin Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA Christoph Schild Präsident Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure BDB Pia A. Döll Präsidentin Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA Prof. Stephan Lenzen Präsident Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:in- nen bdla Andrea Gebhard Präsidentin Bundesarchitektenkammer BAK Dr.-Ing. Heinrich Bökamp Präsident Bundesingenieurkammer BIngK Arnold Ernst Präsident Verband Deutscher Architekten- und Inge- nieurvereine DAI Alexander Schwab Präsident Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands VfA Susanne Jahn Vorsitzende Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL 2 3Seite 7 von 21 1. AUSGESTALTUNG VON VERGABE- UND PARTIZIPATIONSVER- FAHRENSeite 8 von 21 1. AUSGESTALTUNG VON VERGABE- UND PARTIZIPATIONSVERFAHREN 1.1. PARTIZIPATION ALS INTEGRALE AUFGA- BE WÄHREND DES GESAMTEN PLANUNGS- PROZESSES Sowohl für öffentliche als auch für private Auslober ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als integrale Aufgabe während des gesamten Planungs- prozesses zu konzipieren – ausgehend von der Bedarfsentwicklung und der Aufgabenformulierung für die Planungs- und Bauaufgabe (Phase Null) bis hin zur konkreten Umsetzung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist für den gesamten Verfahrensablauf als integrierter und schlüssiger Prozess zu erarbeiten und mit dem Verfahrensablauf fortzuschreiben. So wird für alle beteiligten Seiten die Kontinuität und Verbindlichkeit des Verfahrens gewährleistet. Dabei eventuell auftretende Konflik- te müssen aufgegriffen und zielführend gemanagt werden. Die Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern auf Partizipationsverfahren ist zu Beginn des Prozesses am größten und nimmt mit zunehmendem Fort- schreiten des Verfahrens ab. Begründet ist dies zum einen durch den sich verkleinernden Entscheidungs- rahmen und zum anderen durch eine zunehmende fachliche Tiefe des Planungsverfahrens. Deutlich wird dabei, dass die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in den späteren Phasen stark abnehmen. Partizipationsverfahren sind je nach Maßstab und Bedeutung des einzelnen Vorhabens für die Stadt und das einzelne Projekt unterschiedlich auszuge- stalten. Dabei ist zu prüfen, welcher sinnvolle Beitrag für das Vorhaben geleistet werden kann und ob dieser verhältnismäßig ist. Partizipative Ansätze sind nicht zu jedem Zeitpunkt eines Vergabeverfahrens sinnvoll. In Kapitel 3 werden im Sinne einer Übersicht ver- schiedene Verfahrensschritte im Vergabeverfahren vorgestellt, die sich prinzipiell für Partizipation eig- nen. Dabei handelt sich nicht um einen Musterablauf für Partizipation, sondern um eine Übersicht, wann generell Partizipation vor, während und nach dem Verfahren möglich ist. Formate der Beteiligung sind projektbezogen zu entwickeln und auf Angemessen- heit und Sinnhaftigkeit zu prüfen. Je nach Planungs- vorhaben und Erfordernis ist zu den geeigneten Verfahrensschritten die Partizipation zu planen. Eine Kombination untereinander ist möglich. Ziel der Partizipation ist es, das Wissen, die Sicht- weise sowie die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in die Planungen mit einzubinden und somit die Qualität und den Nutzen des Projektes zu verbes- sern. Daran müssen sich die Formate und Methoden der Beteiligungsverfahren messen. Hierbei dürfen mit der Partizipation allerdings keine falschen Hoff- nungen in Bezug auf das Ausmaß der Entscheidungs- dimensionen geweckt werden. Um Klarheit über den Entscheidungsspielraum in Partizipationsverfahren zu schaffen, sind frühzeitig verlässliche und verbindliche Regeln für die Zu- sammenarbeit aufzustellen. Qualitätskriterien oder Leitlinien für die Bürgerbeteiligung sind wichtig, um die notwendige Verbindlichkeit zu ermöglichen und das gegenseitige Vertrauen zu stärken. Die formalen Anforderungen an Vergabeverfahren entsprechend der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (VgV) und den „Richtlinien für Planungswettbewerbe“ (RPW) sowie die poli- tisch-parlamentarisch geregelten Entscheidungspro- zesse müssen trotz umfassender Beteiligungsprozes- se gewahrt bleiben. 6 7Seite 9 von 21 1.2. PRINZIPIEN FÜR DIE VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN 1. AUSGESTALTUNG VON VERGABE- UND PARTIZIPATIONSVERFAHREN Die Vergabe öffentlicher Planungsleistungen erfolgt nach den „Richtlinien für Planungswettbewerbe“ (RPW) und unterliegt der „Verordnung über die Ver- gabe öffentlicher Aufträge“ (VgV). Die Anwendung der RPW ist für öffentliche Auftraggeber im Bereich des Bundesbaus verpflichtend; weiteren öffentlichen und privaten Auslobern wird empfohlen, die Rege- lungen anzuwenden. Generell sind Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschalteten Planungswettbewerb am besten für eine prozessbegleitende Partizipation geeignet. Planungswettbewerbe sind ein qualifiziertes In- strumentarium, um die Qualität von Bauvorhaben zu sichern. Aufgrund verbindlich geregelter Grundsätze und Rahmenbedingungen wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Planungswettbewerbe qualitativ hochwertig sind und sich die Vergabeentscheidung anhand von objektiven Kriterien nachvollziehen lässt. Zu den Eckpunkten des Planungswettbewerbs nach RPW gehört, dass die Anonymität der Verfasser gewahrt bleibt. Dies sichert, dass das Preisgericht unabhängig und ausschließlich über die Qualität der Arbeiten befindet und nicht über Personen. Das Preisgericht tagt in der Regel nichtöffentlich. Die Prinzipien der Anonymität, der Unabhängigkeit der Preisrichter sowie der nichtöffentlichen Preisge- richtssitzung sind bei der Ausgestaltung der Partizi- pation im Vergabeverfahren zu beachten. Vor Auslobung des Wettbewerbs ist dieser bei der zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkam- mer zu registrieren. Architekten- und Ingenieurkam- mern beraten zudem Auftraggeber vor, während und nach einem Wettbewerb. Bei Verhandlungsverfahren ohne vorgelagertem Planungswettbewerb, auch als Verhandlungsverfah- ren mit Lösungsvorschlägen oder Mehrfachbeauf- tragung bezeichnet, muss entsprechend der VgV die Vertraulichkeit über die Angebote der Bieter zwin- gend gewahrt bleiben. Eine Beteiligung der breiten Öffentlichkeit an den Entscheidungsprozessen ist daher nicht ohne weitere Vorkehrungen möglich (§ 5 VgV). Denkbar ist die Beteiligung einzelner Bürgerin- nen und Bürger, die eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen. Gleichwohl erscheint die Verschwie- genheit auch hiermit nicht ausreichend gesichert. Inwieweit dies aber dem Ziel einer besseren Einbin- dung der Öffentlichkeit dienen kann, ist zu hinter- fragen. Aus diesem Grund ist in dem vorliegenden Leitfaden eine Partizipation in Verhandlungsverfah- ren ohne vorgelagerten Planungswettbewerb nicht berücksichtigt. 1.3. BUDGETPLANUNG FÜR AUFTRAGGEBER UND HONORIERUNG DER PARTIZIPATIONS- VERFAHREN Städtebauliche Planungs- und Bauvorhaben setzen generell ein ausreichendes zeitliches, finanzielles und personelles Budget voraus. Eine prozessbegleitende Partizipation erfordert darüber hinaus entsprechende Budgets für Konzeption, Durchführung und Auswer- tung. Die einzelnen Budgets sind transparent, valide und plausibel vor Beginn des Planungsprozesses auf- und sicherzustellen. Die Verwaltung benötigt zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen, um die Planungs- und Bau- prozesse zu entwickeln und zu steuern. Daneben sind zusätzliche Budgets erforderlich, um die Parti- zipationsprozesse zu konzipieren, zu begleiten und deren Ergebnisse umzusetzen. Für die fachliche Konzeption, Durchführung und Aus- wertung der Partizipationsprozesse sollen bevorzugt hierfür nachweislich qualifizierte Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und -architekten, Landschaftsarchitektinnen und -architekten, Stadt- planerinnen und Stadtplaner sowie Ingenieurinnen und Ingenieure beauftragt werden. Zu den Leistun- gen gehören u.a. die inhaltliche und organisatorische Konzeption, Durchführung und Moderation von Partizipationsprozessen sowie deren Vor- und Nach- bereitung. Um Bürgerinnen und Bürgern die Planun- gen verständlich und nachvollziehbar darzustellen, werden diese von den Beauftragten besonders in Wort und Bild aufbereitet (z.B. vereinfachte Plan- darstellungen, zusammenfassende Erläuterungen, visuelle Konzepterklärungen, Animationen etc.). Für diese Leistungen sind entsprechende Budgets zur angemessenen Honorierung vorzusehen. Ein angemessenes Verhältnis zwischen zu erbringenden Leistungen und Honorierung ist neben der Prozess- qualität eine Grundvoraussetzung für qualitativ hoch- wertige Ergebnisse. Bei der Gesamtkonzeption der Verfahren ist zudem auf die angespannte Haushaltslage der Kommunen zu achten. 8 9Seite 10 von 21 1.4. QUALITÄTSKRITERIEN FÜR DIE PARTIZIPATION 1. AUSGESTALTUNG VON VERGABE- UND PARTIZIPATIONSVERFAHREN Nachfolgende Qualitätskriterien bilden die Grundla- ge für die Konzeption verbindlicher und verlässlicher Partizipationsprozesse: Verpflichtung gegenüber dem Interesse der Allge- meinheit und dem Gemeinwohl — Ergebnisse einer Planung bzw. eines Wettbewerbsverfahrens sollen dem Wohl der Allgemeinheit dienen bzw. dürfen bei privaten Auslobern dem Allgemeinwohl nicht entgegenstehen. — Interessen der Allgemeinheit erfahren Priorität gegenüber Partikularinteressen bei der Diskussion und Bewertung von Planungsvorhaben, Entwürfen etc. Offenheit des Beteiligungsprozesses — Beteiligungsverfahren sind im Rahmen der Entscheidungsmöglichkeiten ergebnisoffen angelegt und erfolgen möglichst frühzeitig, sodass reale Entscheidungsalternativen bestehen. — Um faire Chancen der Einflussnahme und eine qualifizierte Beurteilung durch beteiligte Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sind Planungen und Entwürfe nachvollziehbar darzustellen und zu vermitteln. Transparenz und Rückkopplung von Entscheidungs- ergebnissen — Die Erfordernisse für Partizipation sowie deren Mitgestaltungsspielräume, Formate und Zeiträume sind zu Beginn des Prozesses festzulegen und transparent zu erläutern. — Kommunikation ist ein zentrales strategisches Element des Beteiligungsprozesses und begleitet das Vorhaben von dessen Beginn bis zum Ende. — Kommunikation zielt auf Transparenz und beinhaltet sowohl eine frühzeitige und umfassende Information über die beabsichtigten Planungen, Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten als auch eine regelmäßige Rückkopplung und Erläuterung von Zwischenergebnissen und abschließenden Entscheidungen. — Kommunikation ermöglicht eine ernsthafte und inhaltlich fundierte Auseinandersetzung aller Akteure (u.a. Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik) mit den planerischen Aufgaben und den Ergebnissen der Partizipationsverfahren. Ausgewogene Beteiligung der Öffentlichkeit — Beteiligung sollte möglichst ausgewogen unter Einbezug der relevanten sozialen und kulturellen Gruppen der Bevölkerung erfolgen. — Um eine breite Akzeptanz für Ergebnisse der Partizipation zu erreichen, ist eine mögliche Dominanz organisierter Interessen auszugleichen und eine soziale Selektivität bei Partizipationsverfahren zu vermeiden. Faire und offene Diskurskultur — Um einen fairen und sachorientierten Diskurs in den Beteiligungsverfahren zu gewährleisten, bedarf es einer Diskurskultur aller Beteiligten aus Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Hierzu gehören u.a. · Ernsthaftigkeit der Argumente · Empathie für andere Interessen · Kompromissbereitschaft aller Beteiligten · persönliche Präsenz aller Beteiligten · öffentlich zugängliche Dokumentation der Ergebnisse Wirtschaftlichkeit der gewählten Verfahren — Wirksame Partizipation setzt die Verfügbarkeit entsprechender Ressourcen in Form von Zeit, Personal und finanziellen Mitteln voraus. — Mit den Ressourcen der öffentlichen Hand ist sowohl mit Blick auf das Verfahren selbst als auch auf die Umsetzbarkeit möglicher Lösungsvorschläge wirtschaftlich umzugehen. — Beteiligungsformate sind dem Anlass und dem Vorhaben angemessen zu wählen. Entscheidungs- und Beratungskompetenzen — Die Entscheidungskompetenz liegt ausschließlich bei den gewählten Vertretern der repräsentativen Demokratie. — Im Falle von Preisgerichtssitzungen unterstützen die geladenen Fachexperten bei der Entscheidungsfindung. — Die Öffentlichkeit bringt ihre Beratungskompetenz in die Entscheidungen ein. — Partizipation entlastet nicht von der Notwendigkeit, demokratische Mehrheiten für Entscheidungen zu finden (bspw. auf repräsentativ-parlamentarischer Ebene oder durch direktdemokratische Entscheidungsverfahren). — Nicht nur die Rolle der Bürgerinnen und Bürger als Entscheidungsvorbereiter wird somit gestärkt, sondern auch die der gewählten Stadt- und Gemeinderäte und -rätinnen als Entscheidungsverantwortliche. Ihnen wachsen dabei neue Kompetenzen zur Prozessgestaltung und zur Prozesskontrolle zu. 10 11Seite 11 von 21 2. PARTIZIPATIONSMÖG- LICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETT- BEWERBS 13Seite 12 von 21 Die Anforderungen an die Partizipation unterschei- den sich je nach Art und Maßstab der Bauaufgabe. Im Allgemeinen stoßen städtebauliche Vorhaben auf mehr öffentliches Interesse, da grundlegende Frage- stellungen für die Weiterentwicklung des Gemein- wesens diskutiert werden. Ebenso kann die Planung von Gebäuden oder Ensembles über eine herausge- hobene Bedeutung für die Allgemeinheit verfügen. Partizipationsverfahren empfehlen sich besonders in diesen Fällen, um Bürgerinnen und Bürger frühzeitig mit ihren Anforderungen und ihrem Wissen in den Prozess einzubinden. Für einzelne Schritte vor, während und nach dem Vergabeverfahren sind mögliche Formen der Parti- zipation nachfolgend beschrieben. Dies stellt keinen Musterablauf für ein Partizipationsverfahren dar, sondern entsprechend den Erfordernissen können einzelne Module ausgewählt und miteinander kombi- niert werden. 2. PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS Partizipation im weiteren Planungs- prozess PreisgerichtAbgabe Vorprüfung Bearbeitungs- zeitraum Vergabe/ Beauftragung Wettbewerbs- kolloquium Bedarfsentwicklung und Aufgabenformulierung (Projektvorbereitung) Formulierung der Auslobung Teilnehmer- auswahl ANONYMITÄT GREMIENBESCHLUSS Kapitel 2.1. Kapitel 2.2. Kapitel 2.3. Kapitel 2.4. Kapitel 2.5. Kapitel 2.6. GREMIENBESCHLUSS GREMIENBESCHLUSS Partizipation im weiteren Planungs- prozess PreisgerichtAbgabe Vorprüfung Bearbeitungs- zeitraum Vergabe/ Beauftragung Wettbewerbs- kolloquium Bedarfsentwicklung und Aufgabenformulierung (Projektvorbereitung) Formulierung der Auslobung Teilnehmer- auswahl ANONYMITÄT GREMIENBESCHLUSS Kapitel 2.1. Kapitel 2.2. Kapitel 2.3. Kapitel 2.4. Kapitel 2.5. Kapitel 2.6. GREMIENBESCHLUSS GREMIENBESCHLUSS Partizipation im weiteren Planungs- prozess PreisgerichtAbgabe Vorprüfung Bearbeitungs- zeitraum Vergabe/ Beauftragung Wettbewerbs- kolloquium Bedarfsentwicklung und Aufgabenformulierung (Projektvorbereitung) Formulierung der Auslobung Teilnehmer- auswahl ANONYMITÄT GREMIENBESCHLUSS Kapitel 2.1. Kapitel 2.2. Kapitel 2.3. Kapitel 2.4. Kapitel 2.5. Kapitel 2.6. GREMIENBESCHLUSS GREMIENBESCHLUSS Partizipation im weiteren Planungs- prozess PreisgerichtAbgabe Vorprüfung Bearbeitungs- zeitraum Vergabe/ Beauftragung Wettbewerbs- kolloquium Bedarfsentwicklung und Aufgabenformulierung (Projektvorbereitung) Formulierung der Auslobung Teilnehmer- auswahl ANONYMITÄT GREMIENBESCHLUSS Kapitel 2.1. Kapitel 2.2. Kapitel 2.3. Kapitel 2.4. Kapitel 2.5. Kapitel 2.6. GREMIENBESCHLUSS GREMIENBESCHLUSS 14 15Seite 13 von 21 2.1. BEDARFSENTWICKLUNG UND AUFGA- BENFORMULIERUNG (PROJEKTVORBEREI- TUNG) 2. PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS Die Partizipation in der Projektvorbereitung sichert den Bürgerinnen und Bürgern ein großes Maß an Mitgestaltungsmöglichkeiten. Mit Fortschreiten des Projektes reduzieren sich diese kontinuierlich. In der Projektvorbereitung können Anregungen grundsätzlicher Art eingebracht werden. Unter Einbezug des Wissens und der Beratungskompetenz der Bürgerinnen und Bürger können grundlegende Fragen diskutiert werden: Soll überhaupt eine städ- tische Entwicklung vorgenommen bzw. soll gebaut werden? Wenn ja, welcher Bedarf besteht und welches Programm ist mit der Entwicklungs- bzw. Bauaufgabe zu realisieren? Wo soll gebaut werden? Gibt es Alternativen? Wie verläuft der Vergabe- und Planungsprozess? Zu welchen Zeitpunkten und zu welchem Umfang ist Partizipation sinnvoll und angemessen? Weitergehend können Nutzungsanfor- derungen, Einschränkungen und städtebauliche und finanzielle Rahmenbedingungen diskutiert werden. Geeignete Formate sind Werkstatt- oder Dialogver- fahren. Üblicherweise fasst die Kommune einen Gremi- enbeschluss, um die in den Formaten erarbeiteten Rahmenbedingungen formell zur Grundlage des weiteren Handelns zu erheben und das Planungsver- fahren offiziell zu beginnen. 2.2. FORMULIERUNG DER AUSLOBUNG Die Durchführung eines breiter angelegten Partizipa- tionsprozesses, der neben Bürgerinnen und Bürgern auch Politik und Verwaltung einbezieht, bietet sich vor allem bei Projekten an, die für die Entwicklung von Stadt und Gemeinde besonders bedeutsam sind. Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger können an dieser Stelle des Verfahrens zu einer Op- timierung der Aufgabenformulierung und somit zur Akzeptanz der Bauaufgabe beitragen. Im Zuge der Formulierung der Auslobung können die Anregungen aus der Projektvorbereitung aufge- nommen und in konkrete Planungsanforderungen überführt werden. Eine möglichst eindeutige und umfassende Beschreibung der Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Teilnehmer des Planungs- wettbewerbs bildet dabei eine wesentliche Grundla- ge für qualitativ hochwertige stadtplanerische bzw. architektonische Entwürfe. In der Auslobung sind die Anforderungen, Rahmenbedingungen und Verfah- rensbedingungen möglichst kompakt und struktu- riert darzustellen. Die im Preisgericht beteiligten Personen müssen in der Auslobung genannt werden. Somit sind Form und Umfang des Einbezugs von Vertreterinnen und Vertretern der Öffentlichkeit in der Auslobung an- zugeben. Dies ist gemäß RPW ohne Stimmrecht als Gast oder Sachverständige bzw. Sachverständiger oder als Sachpreisrichterin bzw. Sachpreisrichter mit Stimmrecht möglich. Die endgültige Auslobung ist der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu kommunizieren. 16 17Seite 14 von 21 2.3. WETTBEWERBSKOLLOQUIUM 2. PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS Das Kolloquium dient in der Regel zur einheitlichen Beantwortung von Rückfragen der Wettbewerbsteil- nehmer an den Auslober. Um Teilnehmende sowie Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit für einen direkten Austausch zu geben, bietet sich ein gemein- sames Kolloquium an. Dies kann zum einen zur Information der Bürgerin- nen und Bürger dienen, zum anderen können sie die Wettbewerbsteilnehmer beraten: Detailfragen zur Aufgabenstellung oder zum Verfahrensablauf werden von den Teilnehmern präsentiert, es werden jedoch keine Arbeitsergebnisse vorgestellt. Der Erkenntnisgewinn liegt daher bei den Wettbe- werbsteilnehmern, weil sie sich ein erweitertes Bild über Anforderungen und Meinungen der beteiligten Öffentlichkeit verschaffen können. Damit Einzelmeinungen von Bürgerinnen und Bür- gern die Ziele der in der Auslobung fixierten Aufga- benstellung nicht verfälschen, werden die Ergebnisse in einem Protokoll über das Kolloquium verbindlich dokumentiert. Um in einer sachlichen Diskussion einen Erkenntnisgewinn für Wettbewerbsteilnehmer und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu errei- chen, ist das Kolloquium intensiv vorzubereiten und professionell zu moderieren. Trotz des persönlichen Treffens der unterschiedli- chen Akteure ist die Anonymität zu diesem Zeitpunkt noch gewährleistet, da keine konkreten Planungen durch die Wettbewerbsteilnehmer vorgestellt wer- den. 2.4. VORPRÜFUNG Im Rahmen der Vorprüfung werden die eingereichten Wettbewerbsbeiträge einer intensiven formalen und technischen Prüfung unterzogen. Hierbei können auch Aspekte, die von Bürgerinnen und Bürgern in die Auslobung eingebracht wurden, geprüft werden. Hier können Bürgerinnen und Bürger unter gewissen Vorbedingungen Einsicht in die Wettbewerbsbeiträ- ge nehmen. Die Einsicht kann nur erfolgen, wenn An- onymität und Vertraulichkeit gewährleistet werden. Dafür sind die eingereichten Planungen anonymisiert zu prüfen, und alle an der Vorprüfung teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger sind zum Stillschweigen über die Beiträge verpflichtet. Bürgerinnen und Bürger können ihr Meinungsbild als qualitative Einschätzung in Form von schriftlichen oder mündlichen Beiträgen artikulieren. Dies sollte entsprechend dokumentiert werden. Einschätzungen sind objektiv zu formulieren, etwa durch die Ausei- nandersetzung mit dem Entwurf unter Bezugnahme auf die formulierte Aufgabenstellung. Einzelmeinungen und Meinungsbilder dürfen nicht als Votum einer Teilöffentlichkeit missinterpre- tiert werden. Daher sind die Meinungsbilder nicht zahlenmäßig zu erfassen, sondern dem Preisgericht wertfrei vorzustellen. Das Preisgericht sollte zwar in seiner Argumentation auf die Meinungsbilder einge- hen, ist in seiner Entscheidung letztlich aber frei. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Vorprüfung sollte mit Blick auf den tatsächlichen Mehrwert abgewogen werden. 18 19Seite 15 von 21 2.5. PREISGERICHT 2. PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN IM RAHMEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS Die Preisgerichtssitzung ist einer der entscheidenden Schritte im Gesamtprozess. Hier wird die qualitativ beste Planung nach fachlichen Gesichtspunkten durch die Preisrichter (Experten) ausgewählt und dem kommunalen Entscheidungsgremium eine Emp- fehlung ausgesprochen. Das Votum des Preisgerichts stellt dabei eine fachliche Bewertung dar; es ersetzt nicht die Entscheidung durch die demokratisch legi- timierten Mitglieder im Stadt- bzw. Gemeinderat. Entsprechend hoch ist das Interesse der Bürgerinnen und Bürger, bei der Preisgerichtssitzung nicht nur anwesend zu sein, sondern auch über ein Stimmrecht zu verfügen. Mit Stimmrecht an der Preisgerichtssitzung können jedoch nur Personen mit einer projektbezogenen sachlichen oder fachlichen Eignung teilnehmen. Die Wettbewerbsteilnehmer haben den berechtigten Anspruch, dass ihre Beiträge durch fachlich versierte Personen im Preisgericht beurteilt werden. Zudem ist die Gesamtzahl der Preisrichter aus praktischen Gründen durch die RPW deutlich begrenzt. Entspre- chend können nur wenige Beteiligte mit Stimmrecht teilnehmen. Einzelne Bürgerinnen und Bürger können als Spre- cherin bzw. als Sprecher von Initiativen oder als Sachverständige ohne Stimmrecht entsendet wer- den. Aber auch die Nominierung als Sachpreisrichter im Sinne einer „sachkundigen Bürgerin“ bzw. eines „sachkundigen Bürgers“ mit Stimmrecht ist möglich. Alle Teilnehmer einer Preisgerichtssitzung sind zum Stillschweigen über die Diskussion und die Ergebnis- se verpflichtet. Vor einer Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sollte eine Abwägung mit Blick auf den tatsächlich dadurch erreichten Mehrwert vorgenom- men werden. 2.6. PARTIZIPATION IM WEITEREN PLANUNGSPROZESS Mit der Entscheidung über die Vergabe des Pla- nungsauftrags sollte der Partizipationsprozess nicht abgeschlossen werden. Auch wenn die Information der Öffentlichkeit in den nachfolgenden Phasen im Mittelpunkt steht, ist die Fortführung des Dialogs mit den zuvor beteiligten Akteuren wichtig für die Akzeptanz und die erfolgreiche Umsetzung des Pla- nungs- und Bauvorhabens. Beispielsweise bietet die öffentliche Vorstellung der Preisgerichtsentscheidung eine Möglichkeit zur weiteren Partizipation: Anlässlich einer öffentlichen Ausstellung erläutert die Vorsitzende bzw. der Vorsit- zende des Preisgerichts, gegebenenfalls zusammen mit dem Wettbewerbsbetreuer, den Bürgerinnen und Bürgern die ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten und die Beweggründe des Preisgerichts. 20 21Seite 16 von 21 3. PARTIZIPATION IN WEI- TEREN VARIANTEN EI- NES PLANUNGSWETTBE- WERBSSeite 17 von 21 3. PARTIZIPATION IN WEITEREN VARIANTEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS Der öffentliche oder politische Diskurs kann für bestimmte Planungs- und Bauprojekte eine über die im Kapitel 2 beschriebenen Möglichkeiten hinausge- hende Partizipation erfordern. Nachfolgend werden Formate für die Partizipation im Vergabeverfahren beschrieben, die unter Wahrung der Anforderungen der VgV und der RPW eine rechtskonforme Vergabe von Planungsleistungen ermöglichen. 3.1. ZWEIPHASIGER PLANUNGSWETTBE- WERB Bei zweiphasigen Planungswettbewerben werden in der ersten Phase konzeptionelle Lösungsansätze von den Teilnehmern gefordert. Nach Beurteilung durch das Preisgericht wird ein be- schränktes Teilnehmerfeld zur zweiten Phase zuge- lassen. Bei zweiphasigen Wettbewerben ändert sich die Aufgabenbestellung in der zweiten Phase nicht. Zur Wahrung der Anonymität ist eine Partizipation zwischen den Wettbewerbsphasen nicht sinnvoll. Denkbar sind Sonderformate mit einer anonymisier- ten Vorstellung durch Dritte oder digitale Medien. Hierbei besteht allerdings die Gefahr, dass die Idee bzw. das Konzept der Verfasserin oder des Verfassers des Entwurfs nicht sachgerecht dargestellt werden. Der Nutzen einer Vorstellung durch Dritte ist daher immer sehr eng mit dem Risiko einer Ungleichbe- handlung der Teilnehmer abzuwägen. Eine Partizipation könnte jedoch im Vorfeld der Preis- gerichtssitzung (vergleichbar mit der Vorprüfung) für die zweite Phase stattfinden. Bürgerinnen und Bürger können dadurch ihr Meinungsbild für eine qualitative Einschätzung der eingereichten Arbeiten in Form von begründeten Argumenten formulieren, bspw. in kurzer schriftlicher Form oder in mündlichen State- ments, die protokolliert werden. Das Preisgericht sollte in seiner Argumentation auf die Meinungsbil- der eingehen, ist in seiner Entscheidung aber frei. 24 25Seite 18 von 21 3.2. ZWEI AUFEINANDERFOLGENDE PLANUNGSWETTBEWERBE Im Unterschied zum zweiphasigen Verfahren kann die Aufgabenstellung auch in zwei aufeinanderfol- genden Planungswettbewerben weiterentwickelt und konkretisiert werden. Dies bietet die Chance, Bürgerinnen und Bürger noch aktiver am Planungs- prozess zu beteiligen. Nach der ersten Wettbewerbsstufe (formaler Ab- schluss des ersten Planungswettbewerbs) können die Ergebnisse der Preisträger öffentlich diskutiert und gemeinsam Vorgaben für die zweite Wettbe- werbsstufe erarbeitet werden. Zwischen den beiden Wettbewerben kann die Anonymität aufgehoben werden, dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Da es sich um zwei getrennte Verfahren handelt, ist die geänderte Auslobung erneut von den kommuna- len Gremien zu beschließen. Die Preisträger aus dem ersten Wettbewerb sind zum zweiten Wettbewerb einzuladen. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Fortsetzung der Arbeit im zweiten Planungswettbe- werb sowie die Einbindung der Bürgerschaft über das gesamte Verfahren hinweg im Einklang mit den Prinzipien der RPW und der VgV. 3. PARTIZIPATION IN WEITEREN VARIANTEN EINES PLANUNGSWETTBEWERBS 3.3. PLANUNGSWETTBEWERB MIT FORT- GESETZTER PARTIZIPATION IM VERHAND- LUNGSVERFAHREN Nach Abschluss eines einstufigen Planungswettbe- werbs kann die Vergabe im Rahmen eines Verhand- lungsverfahrens nach VgV erfolgen. Die Preisträger des Planungswettbewerbs werden im anschließen- den Verhandlungsverfahren zur Überarbeitung der Entwürfe im Rahmen eines partizipativen Verfahrens beauftragt. Hierbei ist zu beachten, dass die Partizipation nicht nach dem einstufigen Planungswettbewerb endet, sondern auch zwischen den beiden Verfahren und während des Verhandlungsverfahrens erforderlich werden könnte. Da während des Verhandlungsver- fahrens die Partizipation rechtlich sehr schwierig ist, sollten die Entwürfe zwischen den beiden Verfahren umfassend mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Die abschließende Auswahl des zu beauftragenden Entwurfs trifft der Auslober. Dabei werden die über- arbeiteten Lösungsvorschläge bei den Zuschlagskri- terien gewertet. Für eine inhaltliche Kontinuität wird die Einbindung des Preisgerichts in die Vergabeent- scheidung dringend empfohlen. Die für die partizipative Weiterbearbeitung der Entwürfe zu erbringenden Leistungen sind allen Preisträgern vollständig zu honorieren. Diese Hono- rare können nicht auf das spätere Planungshonorar angerechnet werden, soweit die Leistungen nicht Grundleistungen der Leistungsbilder der HOAI be- treffen (z.B. Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen). Das dargestellte Verfahren ermöglicht somit zwar eine bessere Beteiligung, kann aber auch zu höheren Kos- ten aufgrund der zusätzlich beauftragten Leistungen führen. 26 27Seite 19 von 21 IMPRESSUM Impressum Herausgeber Deutscher Städtetag Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure BDB Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla Bundesarchitektenkammer BAK Bundesingenieurkammer BIngK Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine DAI Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands VfA Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL Kostenfreie Bestellung info@vgv-architekten.de Online verfügbar www.vgv-architekten.de.de 1. Auflage Berlin, 2022 WEITERFÜHRENDE PUBLIKATIONEN Weiterführende Publikationen Vergabe von Architektenleistungen. 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