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221203 · Antrag

CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren

Nummer
221203
Art
Antrag
Veröffentlicht
24.11.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.11.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.04.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.04.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.04.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221203-02 AA CDU-Änderungsantrag: CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren Antrag zur Vorlage 221203
  2. 221203-03 ST Stellungnahme der Verwaltung zu: CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren
  3. 221203-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren
  4. 221203-04 AA CDU-Änderungsantrag zum CDU- Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren Antrag zur Vorlage 221203

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Antrag
öffentlich
221203
Antragsteller/in:
Ulrich Gödeke
Bert Moll
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
09.06.2022
CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in
städtebaulichen Wettbewerbsverfahren
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. künftig anstehende städtebauliche Wettbewerbsaufgaben im Sinne der
Anlage 9 Nr. 2 der HOAI (Städtebaulicher Entwurf als Grundlage der
Bauleitplanung) vorrangig in transparenten, dialogorientierten
Werkstattverfahren als Mehrfachbeauftragung ausgewählter Planungsbüros
durchzuführen und nicht als anonyme Planungswettbewerbe gem. RPW 2013.
2. Die Öffentlichkeit ist in diesen Verfahren in die Entscheidungsfindung des
Auswahlprozesses der Jury (Beratungs- und Begleitgremium anstelle eines
Preisgerichts) im Rahmen einer vorgezogenen öffentlichen Erörterung der
Entwürfe einzubeziehen.
3. Die Entscheidung der Expertenjury hat empfehlenden Charakter, um im
Nachgang eine offene Diskussion des Ergebnisses zu ermöglichen und der
nachfolgenden abschließenden Entscheidung der demokratisch legitimierten
Gremien nicht vorzugreifen.
4. Synergien für das Bauleitplanverfahren sind zu nutzen, indem die
Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren so ausgestaltet wird, dass sie
den Anforderungen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
entspricht.
BegründungSeite 1 von 3
Seite 2
Begründung
Die in Bonn durchgeführten Qualifizierungsverfahren zur Neu- und
Umgestaltung von größeren Planungsgebieten werden von
Wettbewerbsverfahren nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW)
dominiert. Mehrfachbeauftragungen von Planungsbüros (Gutachterverfahren)
werden von der Verwaltung eher für kleinere Entwurfsaufgaben vorgeschlagen.
Die CDU-Fraktion beantragt, auch bei größeren Aufgaben verstärkt
Werkstattverfahren einzusetzen, da nur so die gerade für große, bedeutende
Planungsaufgaben notwendige Transparenz und Offenheit auf Augenhöhe mit
der Stadtgesellschaft wirklich erfüllt werden kann. Eine zunehmend von
Innenentwicklung geprägte Stadtentwicklung berührt in besonderem Maße die
Interessen der im Umfeld des Plangebiets ansässigen Bevölkerung und löst
daher bei dieser oft kritische Reaktionen aus. Diese müssen ernst genommen
werden mit dem ehrlichen Bemühen der Stadt, möglichst viele Betroffene im
Zuge der Planung ganz oder teilweise mitnehmen zu können.
Planungswettbewerbe nach RPW sind Wettbewerbsregeln für einen fairen
kreativen Wettstreit um die besten Planungsideen, der dazu anonym von einer
mehrheitlich mit Fachleuten besetzten Jury entschieden wird. Der Sieger erhält
ein Auftragsversprechen, meistens die Beauftragung mit der verbindlichen
Bauleitplanung. Auf jeden Fall hat sich mit der Preisverleihung die Planung
bereits nicht unerheblich verfestigt. Dies steht im Widerspruch zu der
frühzeitigen Beteiligung im Bauleitplanverfahren, die 1976 eingeführt worden
ist, um die Öffentlichkeit zu einem Zeitpunkt zu beteiligen, an dem über sich
wesentlich unterscheidende Lösungen offen diskutiert werden kann und sich
diese eben noch nicht verfestigt haben. Deshalb gilt es, die Wettbewerbe für
eine Bürgerbeteiligung so zu öffnen, dass keine Vorentscheidung durch
Auslobung eines Preisträgers erfolgt, sondern die Öffentlichkeitsbeteiligung
bereits im Auslobungsprozess beginnt. Dies gelingt nach derzeitiger
Rechtslage am besten durch ein für alle Beteiligten offenes Werkstattverfahren
außerhalb der Wettbewerbsregeln der RPW, das mit der Empfehlung einer
beratenden Jury endet.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass ein gutes Gelingen eines
Wettbewerbsprozess nicht nur den frischen Blick der Fachleute von außen
braucht, sondern auch die Zusammenarbeit mit der Stadtöffentlichkeit, die sich
mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern in den Prozess mit einbringen kann.
Diese Form direkter Beteiligung und Zusammenarbeit, die den fachlichen
Elfenbeinturm verlässt, stellt auch neue Anforderungen an die beteiligten
Planenden. Diese sind aufgerufen, einem fachfremden Personenkreis ihre
Planungsideen zu vermitteln und überzeugend darzustellen. Dazu müssen sie
ebenso geduldig wie auch kritikfähig sein. Die direkte, authentische Beteiligung
auf dem Weg zur planerischen Lösung verschafft dem Ergebnis eine
zusätzliche Akzeptanz, die den Mehraufwand für das komplexere Verfahren
und die Honorierung lohnen sollte. Dieser wird zum Teil ausgeglichen, weil im
Sinne einer Verfahrensvereinfachung die sonst im Bauleitplanverfahren
erforderliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die zur
Wettbewerbsentscheidung vor- oder nachläuft und eher den Charakter einerSeite 2 von 3
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Alibibeteiligung hat, eingespart werden kann. Ein transparentes, wahrhaftiges
Werkstattverfahren mit integrierter Öffentlichkeitsbeteiligung trägt wesentlich
zur Stärkung des Vertrauens in Politik und Verwaltung bei und sollte daher
auch gerade bei großen Planungsaufgaben verstärkt zur Anwendung kommen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de