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221202 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalsanierung Sternenburgstraße

Nummer
221202
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
10.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Sternenburgstraße in Bonn-Poppelsdorf
Kanalsanierung Sternenburgstraße,
Erster Bauabschnitt Kirschallee bis Clemens-August-Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal in der Sternenburgstraße im
ersten Bauabschnitt von der Kirschallee bis zur Clemens-August-Straße ab Ende Juni sanieren.
Zunächst werden drei Schächte und einige Straßenabläufe in offener Bauweise erneuert, so dass
danach der Kanal mit Schlauchliner saniert werden kann.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09. November 2017
unter der DS-Nr. 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Die Sternenburgstraße wird im Baustellenbereich für den KFZ-
Verkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straßen Im Wingert, Robert-Koch-Straße,
Graf-Stauffenberg-Straße und wird durch Vorwegweiser ausgeschildert. Die Buslinie 631 wird
während der Bauzeit ebenfalls über die Umleitung geführt. Anwohner können bis zur Baustelle
vorfahren.
Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg
passieren.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Erbbauberechtigten der von der Sternenburgstraße zwischen Clemens-August-Straße und
Kirschallee erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümern sowie
Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im
Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2
- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
- 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)
- 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen. Nach derzeitigem Stand beträgt die
Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen 100% der umlagefähigen Kosten.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2022, den 09. August
2022 fertig gestellt sein. Gegebenenfalls anfallende Restarbeiten werden in den Herbstferien 2022
ausgeführt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen
im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der
Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Martin Croé, Telefon 0228-77 3549
martin.croe@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Sarah Wieler, Telefon 0228-77 2175
sarah.wieler@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Juni 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de