221202 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalsanierung Sternenburgstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221202
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 10.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Sternenburgstraße in Bonn-Poppelsdorf Kanalsanierung Sternenburgstraße, Erster Bauabschnitt Kirschallee bis Clemens-August-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal in der Sternenburgstraße im ersten Bauabschnitt von der Kirschallee bis zur Clemens-August-Straße ab Ende Juni sanieren. Zunächst werden drei Schächte und einige Straßenabläufe in offener Bauweise erneuert, so dass danach der Kanal mit Schlauchliner saniert werden kann. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09. November 2017 unter der DS-Nr. 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Sternenburgstraße wird im Baustellenbereich für den KFZ- Verkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straßen Im Wingert, Robert-Koch-Straße, Graf-Stauffenberg-Straße und wird durch Vorwegweiser ausgeschildert. Die Buslinie 631 wird während der Bauzeit ebenfalls über die Umleitung geführt. Anwohner können bis zur Baustelle vorfahren. Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der von der Sternenburgstraße zwischen Clemens-August-Straße und Kirschallee erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2 - 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR) - 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR) - 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR) Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen. Nach derzeitigem Stand beträgt die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen 100% der umlagefähigen Kosten. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2022, den 09. August 2022 fertig gestellt sein. Gegebenenfalls anfallende Restarbeiten werden in den Herbstferien 2022 ausgeführt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Martin Croé, Telefon 0228-77 3549 martin.croe@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Sarah Wieler, Telefon 0228-77 2175 sarah.wieler@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Juni 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de