221201 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einleitung des Vergabeverfahrens (Beschränkte Ausschreibung VOB/A) Mäharbeiten im Stadtgebiet, Wiesenprogramm für den Herbst 2022
Kerndaten
- Nummer
- 221201
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 29.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 221201 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens (Beschränkte Ausschreibung VOB/A) Mäharbeiten im Stadtgebiet, Wiesenprogramm für den Herbst 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.09.2022 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund von Verzögerungen bei der internen Abstimmung konnte die Vorlage nicht mehr fristgerecht zur Sitzung am 20.07.2022 eingebracht werden. Die Mäharbeiten sind für die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Bonn unbedingt im September durchzuführen. Bei einer späteren Beratung in der Sitzung am 01.09.2022 und anschließender Beauftragung könnte es auch zu Kostensteigerungen und möglichen Regressansprüchen gegenüber der Stadtverwaltung kommen. Ein Submissionstermin für die beschränkten Ausschreibung ist am 9.08. geblockt, die Veröffentlichung erfolgt nach VOB spätestens 10 Tage vorher. Daher wird eine Dringlichkeitsentscheidung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe kurzfristig benötigt. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung von Mäharbeiten auf Wiesenflächen im Stadtgebiet wird zugestimmt. Begründung Zur Erhaltung des Lebensraums artenreicher Wiesenflächen ist ein Herbstschnitt ab Mitte September mit Abräumen des Schnittsguts auf allen Flächen im Wiesenprogramm erforderlich. Ohne einen Herbstschnitt entstehen Brombeerfluren und Strauch- und Baumsämlinge führen zur Verbuschung von Bereichen, so dass Wiesenblumen und –gräser zurückgedrängt werden. Das Wiesenprogramm setzt sich zu einem Teil zusammen aus ehemaligen Rasenflächen in Grünanlagen und auf Schul- und Friedhofsgelände, die in den letzten Jahren in artenreiche Wiesenflächen umgewandelt wurden. Darüber hinaus handelt es sich um Wiesen auf Ausgleichsflächen, deren UnterhaltungSeite 1 von 2 Seite 2 im Rahmen der Bauleitplanung festgeschrieben ist. In den letzten Jahren konnte das Schnittgut im Rahmen der Vergabe als Einstreu oder Futter verwertet werden. 22.07.2022/29.07.2022 gez. Fuchs gez. Haid Datum Stadtdirektor Ausschussvorsitzender Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto Noch nicht vergeben X VOB UVgO VgV Mitte September-Ende Oktober 2022 128.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.01 Öffentliches Grün 521110 680010 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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