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221201 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einleitung des Vergabeverfahrens (Beschränkte Ausschreibung VOB/A) Mäharbeiten im Stadtgebiet, Wiesenprogramm für den Herbst 2022

Nummer
221201
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
29.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.09.2022 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
221201
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens (Beschränkte
Ausschreibung VOB/A) Mäharbeiten im
Stadtgebiet, Wiesenprogramm für den Herbst 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.09.2022 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund von Verzögerungen bei der internen Abstimmung konnte die Vorlage
nicht mehr fristgerecht zur Sitzung am 20.07.2022 eingebracht werden. Die
Mäharbeiten sind für die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt
Bonn unbedingt im September durchzuführen. Bei einer späteren Beratung in
der Sitzung am 01.09.2022 und anschließender Beauftragung könnte es auch
zu Kostensteigerungen und möglichen Regressansprüchen gegenüber der
Stadtverwaltung kommen.
Ein Submissionstermin für die beschränkten Ausschreibung ist am 9.08.
geblockt, die Veröffentlichung erfolgt nach VOB spätestens 10 Tage vorher.
Daher wird eine Dringlichkeitsentscheidung des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Vergabe kurzfristig benötigt.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung von Mäharbeiten auf
Wiesenflächen im Stadtgebiet wird zugestimmt.
Begründung
Zur Erhaltung des Lebensraums artenreicher Wiesenflächen ist ein
Herbstschnitt ab Mitte September mit Abräumen des Schnittsguts auf allen
Flächen im Wiesenprogramm erforderlich. Ohne einen Herbstschnitt entstehen
Brombeerfluren und Strauch- und Baumsämlinge führen zur Verbuschung von
Bereichen, so dass Wiesenblumen und –gräser zurückgedrängt werden.
Das Wiesenprogramm setzt sich zu einem Teil zusammen aus ehemaligen
Rasenflächen in Grünanlagen und auf Schul- und Friedhofsgelände, die in den
letzten Jahren in artenreiche Wiesenflächen umgewandelt wurden. Darüber
hinaus handelt es sich um Wiesen auf Ausgleichsflächen, deren UnterhaltungSeite 1 von 2
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im Rahmen der Bauleitplanung festgeschrieben ist.
In den letzten Jahren konnte das Schnittgut im Rahmen der Vergabe als
Einstreu oder Futter verwertet werden.
22.07.2022/29.07.2022 gez. Fuchs gez. Haid
Datum Stadtdirektor Ausschussvorsitzender
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
Noch nicht vergeben X VOB UVgO VgV Mitte September-Ende
Oktober 2022
128.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.13.01 Öffentliches Grün 521110 680010
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de