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221200 · Beschlussvorlage

Offenlagebeschluss Satzung für den Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel

Nummer
221200
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 20.10.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 21.10.2022 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 221200-01 ST Offenlagebeschluss Satzung für den Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel
  2. 221200-02 AA Koalitions-Änderungsantrag: Offenlagebeschluss Satzung für den Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel Antrag zur Vorlage 221200

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Beschlussvorlage
öffentlich
221200
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Offenlagebeschluss Satzung für den
Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Anhörung
Beirat Bürgerbeteiligung 09.09.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
Rat 22.09.2022 Entscheidung
Unterausschuss Denkmalschutz 20.10.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Aufstellung der Denkmalbereichssatzung
Combahnviertel für den Stadtbezirk Beuel eine Öffentlichkeits- und
Eigentümerinformation auf Grundlage des als Anlage beiliegenden
Satzungsentwurfs durchzuführen, insbesondere den Satzungsentwurf samt
zugehöriger Unterlagen gemäß §10 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG
NW) auszulegen.
Anlass
Mit dem Schreiben des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR)
vom 25.11.2020 wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass das Gebiet
des Combahnviertels die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines
Denkmalbereiches“ erfüllt. Umfang und Bedeutung wurden in einem Gutachten,
welches als externes Dokument der DS 210333 angefügt war, erläutert. Die
Stadt Bonn wurde gebeten, ein Satzungsverfahren zur Unterschutzstellung des
Denkmalbereiches nach § 10 DSchG NRW einzuleiten. Gemäß Ratsbeschluss
vom 28.06.2021 (DS 210333) wurde die Untere Denkmalbehörde mit der
Erarbeitung eines Satzungsentwurfes beauftragt. Dieser Satzungsentwurf liegt
nun vor und ist als externes Dokument angefügt (s. Anlage 1).
Das Denkmalschutzgesetz NRW legt in § 10 Absatz 4 fest, dass das Gutachten
des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, das die Begründung für die
Festsetzung des Gebietes als Denkmalbereich darstellt, sowie der
Satzungsentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sind.
ZielsetzungSeite 1 von 61
Seite 2
Das Combahnviertel in Bonn soll als Denkmalbereich gemäß § 10 DSchG
NRW festgesetzt und unter Schutz gestellt werden. Um das historische
Erscheinungsbild, die Struktur und die historische Bausubstanz des
Combahnviertels zu schützen und zu erhalten, werden an bauliche Anlagen,
Freianlagen und Verkehrsflächen besondere Anforderungen nach Maßgabe
dieser Satzung gestellt. Sie dient der Durchsetzung der in § 3 der Satzung
festgelegten Schutzgegenstände. Sie gilt unbeschadet bestehender
Bebauungspläne, Flächen für Kompensationsmaßnahmen und anderer
Satzungen.
Die Unterschutzstellung als Denkmalbereich erfolgt, weil die in § 3
beschriebenen und durch die dort aufgeführten Merkmale charakterisierten
Schutzgegenstände in Struktur, Substanz und Bild ein bedeutendes Dokument
für die Geschichte des Menschen, die geschichtliche Entwicklung der Stadt
Bonn, insbesondere des Stadtbezirks Beuel, und die Entwicklung der Arbeits-
und Produktionsverhältnisse darstellt. Aus wissenschaftlichen, insbesondere
orts- und siedlungsgeschichtlichen sowie baugeschichtlichen Gründen besteht
ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung. Trotz Veränderungen sind der
Denkmalwert und die Kontinuität des Erscheinungsbildes, der Struktur und
Gestalt, gewahrt und erlebbar.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Combahnviertel wird begrenzt durch den Rhein im Westen mit
Uferpromenade und anschließendem Gelände des früheren Endbahnhofs der
Bröltaleisenbahn, durch die südlich angrenzende Auffahrt zur Kennedybrücke
mit dem Konrad-Adenauer-Platz, der Sankt-Augustiner-Straße im Osten und
nach Norden durch den Bröltalbahnweg, der heute als Radweg genutzt wird (s.
Anlage 1.1).
Historische Bedeutung
Das Combahnviertel ist ein um 1900 am rechten Rheinufer, nördlich des
Beueler Ortskerns planmäßig angelegtes Wohnviertel im ebenen Uferbereich.
Bei der Anlage wurden vorhandene Wegeverbindungen in ein rasterförmiges
Grundschema integriert. Als in der Zeit der Industrialisierung und auch mit der
neuen Brückenverbindung nach Bonn von 1898 die Einwohnerzahl in Beuel
sprunghaft anstieg, wurde die Ausweisung neuer Wohnbauflächen notwendig.
Auf der Grundlage des Fluchtlinienplanes von Regierungsbaurat Huppertz
(1847-1919) erstellte der Kölner Geheime Baurat und Stadtbaumeister
Hermann Joseph Stübben (1845-1936) 1900/1901 einen Bebauungsplan für
die damalige Stadt Beuel. Der Bebauungsplan von Stübben für ein städtisches
Wohnviertel um 1900 für das gehobene Bürgertum diente auch in späteren
Zeiten als Grundlage, auf der weitergebaut und ergänzt wurde.
Kennzeichnend sind die Blockrandbebauung und zusammenhängenden
Häuserzeilen mit grünen Innenblöcken, aber auch charakteristische
Straßenräume, die teilweise mit Baumreihen und schmalen Vorgärten begrünt
sind. Am westlichen Rand, am Rheinufer gegenüber von Bonn, lagen nördlichSeite 2 von 61
Seite 3
der Uferpromenade die Anlegestellen für die Verladestationen der
Bröltaleisenbahn, deren Streckenverlauf das Viertel nach Norden abschließt,
während im Süden die Brückenauffahrt die Grenze bildet.
Auswirkungen
Mit der Unterschutzstellung unterliegt der Denkmalbereich Combahnviertel den
Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Insbesondere ist bei Maßnahmen im
Denkmalbereich die Erlaubnispflicht nach § 9, § 13 und § 15 DSchG NRW zu
beachten. Eine Erlaubnis ist vor Beginn der Maßnahme in der vom DSchG
NRW vorgesehenen Form bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn zu
beantragen. Bei baulichen Anlagen, die keine Denkmäler sind, gilt dies aber nur
für Änderungen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen. Im Rahmen des
Erlaubnisverfahrens wird geprüft, inwieweit eine Maßnahme den Schutzzielen
der Satzung zuwiderläuft, wobei eine Abwägung der Belange erfolgt.
Die Festsetzungen dieser Satzung berühren nicht die Pflicht zur
Berücksichtigung anderweitiger Rechtsvorschriften im räumlichen
Satzungsbereich. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Einholung einer im
Einzelfall notwendigen Baugenehmigung.
Verfahrensschritte
Der nun vorliegende Satzungsentwurf wurde in enger Abstimmung mit dem
LVR-ADR erarbeitet. Nach der verwaltungsinternen Beteiligung soll als
nächster Schritt die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Offenlage des
Satzungsentwurfs und den zugehörigen Unterlagen (§ 10 Abs. 4 DschG NRW)
erfolgen. Mit der Offenlage des Satzungsentwurfs werden zugleich weitere
Träger öffentlicher Belange informiert.
Der Entwurf der Denkmalbereichssatzung, die Begründung für die Festsetzung
des Gebietes als Denkmalbereich sowie die dieser zugrundeliegenden
entscheidungserheblichen Gutachten werden für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen liegen im Stadthaus aus und sind auch im
Internet auf https://www.bonn-macht-mit.de/ einsehbar. Während der Offenlage
werden Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten angeboten. Ort und
Zeitraum der Informationsmöglichkeiten werden ortsüblich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 28.06.2021
(Drucksache 210333) ortsüblich bekannt gemacht, um dem neugefassten, seit
dem 01.06.2022 geltenden §10 Abs. 3 DSchG NW genüge zu tun. Mit der
ortüblichen Bekanntmachung unterliegt der geplante Denkmalschutzbereich
bereits vorläufig den Schutzvorschriften des DSchG NW (vorläufiger Schutz),
§10 Abs. 3 S. 2 iVm. §4 Abs. 1 DSchG NW.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine Erörterung der
eingegangenen Einwendungen mit dem LVR-ADR (§ 10 Abs. 5 DschG NRW).
Der gegebenenfalls geänderte Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Bonn
zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung ist eine
Genehmigung der Satzung durch die Bezirksregierung Köln erforderlich.Seite 3 von 61
Seite 4
Die Denkmalbereichssatzung tritt dann am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Als Grundlage für das folgende ordnungsbehördliche Handeln wird eine
aktuelle umfassende fotografische Dokumentation des gesamten
Geltungsbereiches erstellt, die dessen Zustand zu Beginn der Rechtsgültigkeit
der Satzung festhält.
Anlage/n
1 Anlage 1 Denkmalbereich Combahnviertel Satzungsentwurf (öffentlich)
2 Anlage 1.1 Denkmalbereich Combahnviertel Räumlicher Geltungsbereich
(öffentlich)Seite 4 von 61
Denkmalbereichssatzung
Combahnviertel
denkmalberatungEntwurf 2022-05-23Seite 5 von 61
Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Präambel
§ 1 Ziel der Satzung
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
§ 3 Sachlicher Geltungsbereich
§ 4 Begründung der Unterschutzstellung
§ 5 Erlaubnispflicht
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Bestandteile der Satzung
§ 8 Inkrafttreten
Anlagen als Bestandteil der Satzung
Anlage 1.1
Räumlicher Geltungsbereich der Satzung
Anlage 1.2
Darstellung der denkmalwerten und erhaltenswerten Bausubstanz
und erhaltenswerter Merkmale
Anlage 1.3
Dokumentation wesentlicher Bauten, städtebaulicher Räume und Ansichten in Fotos
Weitere Anlagen
Anlage 2.1
Luftbildaufnahme von 2019
Anlage 2.2
Übersichtsplan
Anlage 2.3
Gutachten des LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland zur historischen Bedeutung
des Viertels vom 25.11.2020
Impressum
Inhalt
1
12
13
14
22
22
23
24
54Seite 6 von 61
1Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Denkmalbereichssatzung
Combahnviertel‚
vom xx.xx.2022
Auf Grund von § 2 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande
Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 662, SGV NW S. 224)
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 NRW, jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat
der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am . ...... folgende Satzung beschlossen:
Präambel
Das Combahnviertel ist ein um 1900 am rechten Rheinufer, nördlich des Beueler Ortskerns planmäßig angelegtes
Wohnviertel im ebenen Uferbereich. Bei der Anlage wurden vorhandene Wegeverbindungen in ein rasterförmiges
Grundschema integriert. Als im Zuge der Industrialisierung und auch mit der neuen Brückenverbindung nach Bonn
von 1898 die Einwohnerzahl in Beuel sprunghaft anstieg, wurde die Ausweisung neuer Wohnbauflächen notwendig.
Der Bebauungsplan von Stübben für ein städtisches Wohnviertel um 1900 für das gehobene Bürgertum diente auch in
späteren Zeiten als Grundlage, auf der weitergebaut und ergänzt wurde. Kennzeichnend sind die Blockrandbebauung
und zusammenhängende Häuserzeilen mit grünen Innenblöcken, aber auch charakteristische Straßenräume, die teilweise
mit Baumreihen und schmalen Vorgärten begrünt sind. Am westlichen Rand, am Rheinufer gegenüber von Bonn, lagen
nördlich der Uferpromenade die Anlegestellen für die Verladestationen der Bröltaleisenbahn, deren Streckenverlauf das
Viertel nach Norden abschließt, während im Süden die Brückenauffahrt die Grenze bildet.
Um das Ortsbild des Combahnviertels mit seiner denkmal- und erhaltenswerten Bausubstanz eines planmäßig angelegten
Wohnviertels zu schützen und als bauliches Zeugnis der Ortsgeschichte zu erhalten, werden an die Gesamtanlage,
bauliche Anlagen, Freiräume und Verkehrsflächen besondere Anforderungen nach Maßgabe der Satzung gestellt.
Ein Denkmalbereich schützt unter anderem größere bauliche Zusammenhänge, Gebäudegruppierungen mit
geschichtlichem Dokumentationswert und deren räumliche Einbindung. Nicht jedes Objekt in einem Denkmalbereich
muss Denkmal sein, schutzwürdig ist vielmehr die historische Gesamtaussage des Ortes, die sich im Ortsgrundriss, in der
aufgehenden Bausubstanz insgesamt, in Freiflächen, im Bewuchs, in der Silhouette und in spezifischen Sichtbezügen
manifestiert.
Die Denkmalbereichssatzung trifft keine Gestaltungsvorschriften, sondern ist ein Instrument, mit dessen Hilfe geplante
Veränderungen in jedem einzelnen Fall an der historischen Gestalt und Struktur gemessen und mit den Zielen des
Denkmalschutzes in Einklang gebracht werden.
§ 1
Ziel der Satzung
Das Combahnviertel in Bonn-Beuel ist Denkmalbereich gemäß §2 Absatz 3 DSchG NRW und wird nach § 10 Absatz
1 DSchG NRW unter besonderen Schutz gestellt. Um das historische Erscheinungsbild, die städtebauliche Struktur
und die historische Bausubstanz des Combahnviertels zu schützen und zu erhalten, werden an bauliche Anlagen,
Freianlagen und Verkehrsflächen, sowie an die Umgebung des Denkmalbereichs, soweit dessen ErscheinungsbildSeite 7 von 61
2Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
betroffen ist, besondere Anforderungen nach Maßgabe dieser Satzung gestellt. Sie dient der Durchsetzung der in § 3
dieser Satzung festgelegten Schutzgegenstände.
Sie gilt unbeschadet bestehender Bebauungspläne und anderer Satzungen.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches zeigt sich auf der als Anlage 1.1 beigefügten Liegenschaftskarte
im Maßstab 1:1.000, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Abgrenzung des Schutzbereichs erfolgt überwiegend
parzellenscharf. Flurstücke mit einer sehr großen Tiefe, bei denen ein großer Teilbereich keine Bedeutung für den
Denkmalbereich aufweist, werden nur teilweise dem Schutzbereich zugeordnet und durch eindeutig festgelegte Linien
geteilt.
§ 3
Sachlicher Geltungsbereich
Im Geltungsbereich dieser Satzung sind das Erscheinungsbild des historischen Combahnviertels, sein Grundriss, seine
stadtbauliche Struktur, seine denkmal- und erhaltenswerte Bausubstanz als räumlicher Ortskörper geschützt.
Der Ortskörper setzt sich zusammen aus dem örtlichen Grundriss (1), aus der Raumstruktur (2), aus der aufgehenden
Bausubstanz und den charakteristischen Elementen der Bebauung (3), aus den historischen Freiräumen (4), aus dem
ortsbildprägenden Baumbestand und Bewuchs (5) und aus den erhaltenswerten Sichtbeziehungen (6).
Die Schutzgegenstände ergeben sich auch aus der Dokumentation wesentlicher Bauten, städtebaulicher Räume und
Ansichten in Fotos, die als Anlage 1.3 Bestandteil dieser Satzung sind.
Innerhalb des Denkmalbereichs befinden sich zahlreiche Baudenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 DSchG NRW. Die
in der Denkmalliste eingetragenen Baudenkmäler und die erhaltenswerte Bausubsubstanz sind in dem Übersichtsplan
Anlage 1.2 aufgeführt und sind Bestandteil der Satzung. Sie gelten zusammen mit der weiteren prägenden historischen
baulichen Substanz als wesentlicher Maßstab für eine Beurteilung entsprechend § 5 dieser Satzung.
(1) Örtlicher Grundriss
Das Combahnviertel liegt am rechten Rheinufer, nördlich des Ortskerns von Beuel auf ebenem Ufergelände.
Es wird begrenzt durch den Rhein im Westen mit Uferpromenade und anschließendem Gelände des früheren Endbahnhofs
der Bröltaleisenbahn, durch die südlich angrenzende Auffahrt zur Kennedybrücke mit dem Konrad-Adenauer-Platz, die
Sankt-Augustiner-Straße im Osten und nach Norden durch den Bröltalbahnweg, der heute als Radweg genutzt wird.
Der örtliche Grundriss ist gekennzeichnet durch die geradlinige Straßenführung, die Parzellenteilung und die Verteilung
von bebauter und unbebauter Fläche.
Das planmäßige rasterförmige Grundmuster besteht aus fünf Längsstraßen (Rheinaustraße, Professor-Neu-Allee, Von-
Sandt-Straße, Rheindorfer Straße und Rathausstraße) und zwei Querstraßen (Combahnstraße und Kaiser-Konrad-
Straße). Die geradlinigen Straßenführungen weisen eine annähernd gleiche Straßenbreite auf, die sich aus Fahrbahn,
seitlichen Bürgersteigen und größtenteils Baumreihen und in Teilbereichen schmalen Vorgärten zusammensetzt. Dabei
ist die Professor-Neu-Allee die Verlängerung des Rheindamms.
Prägend sind die durchlaufenden Fluchten der Bebauung. Die Parzellenzuschnitte weisen ähnliche Breiten auf und sind
entsprechend der vorherrschenden Blockrandbebauung schmal und lang in die Tiefe gehend, nur an den Blockecken
nahezu quadratisch ausgebildet. In den Innenblöcken liegen die jeweils den Häusern zugeordneten Gärten und
Innenhöfe mit nur wenigen Nebenbauten.Seite 8 von 61
3Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Ab den 1960er Jahren wurde in den nördlichen Blöcken mit der Anlage von Stichstraßen eine zeitgemäße städtebauliche
Weiterentwicklung in die Grundform eingepasst.
Schutzziele
• Erhalt des örtlichen Grundrisses in seiner Straßenführung und im Straßenprofil
• Erhalt der Straßengliederung aus Fahrbahn, Bürgersteig, Baumbestand und Vorgärten
• Erhalt der Maßstäblichkeit der Parzellenteilung
• Erhalt der ehemaligen Bahntrasse als Wegeverbindung, heute Rad – und Fußweg
• Erhalt der Freifläche des ehemaligen Bahngeländes
• Erhalt der durchlaufenden Fluchten der Bebauung
(2) Raumstruktur
Das Combahnviertel wird geprägt durch eine fast vollständig geschlossene Blockrandbebauung aus mehrgeschossigen,
mindestens zweigeschossigen Bauten in durchgehenden Fluchten. Mit durchlaufenden Dachflächen und Trauflinien
über ganze Straßenabschnitte oder Hauszeilen hinweg bilden die Gebäude zusammengehörige Einheiten. Diese
Einheiten fassen als Zeilen und Baugruppen die Straßenräume. Charakteristisch innerhalb des Viertels ist die einheitliche
Höhenentwicklung der meist zwei- und dreigeschossigen Bauten auch über verschiedene Bauphasen hinweg.
Während im Innern des Viertels reine Wohnstraßen vorherrschen, befindet sich an der südlichen und östlichen Straßenzeile
von der Kennedybrücke bis zur Sankt Augustiner Straße hin meist der Haustyp des Wohn-und Geschäftshauses mit
Ladenlokalen im Erdgeschoss. Die dort durchgehend geschlossene Bauweise, meist um mindestens ein Geschoss höher,
schirmt das Viertel optisch und akustisch ab.
Die rückwärtigen Innenblockbereiche werden durch die Bockrandbebauung und teilweise durch Hauszeilen aus ähnlichen
und gleichwertigen Haustypen, ursprünglich hauptsächlich Einfamilienhäuser, später auch Mehrfamilienhäusern, vom
öffentlichen Straßenraum abgeschirmt. Dort befinden sich die jeweils den Häusern zugeordneten Gärten und Innenhöfe.
Die Gärten werden untereinander oft durch Mauern abgegrenzt. In den vorherrschenden rückwärtigen Grünbereichen
stehen nur wenige, vorwiegend kleinteilige, in Volumen und Gestaltung den Wohnbauten untergeordnete, schlicht und
zweckmäßig gestaltete Nebenanlagen und Gewerbebauten.
Schmale Anbauten oder Balkonanlagen erweitern die Bauten in den Blockinnenbereich hinein. Einzelne Durchgänge,
aber auch Tordurchfahrten, dienen der Erschließung der Blockinnenbereiche.
Die in der Kaiser-Konrad-Straße und Rathausstraße vorhandenen Vorgärten werden teils durch historische Mauern und
Einfriedungen vom Bürgersteig abgegrenzt.
Im Westen am Rheinufer endet die Beueler Uferpromenade mit drei in der Höhe gestuften Maueranlagen an dem
früheren Fähranleger. Hier steht, von der Ufermauer zurückgesetzt, ein Kriegerdenkmal von 1877 im begrünten Umfeld
in einer teilweise gefassten Freifläche. Ab dort, in Höhe der Combahnstraße, erstreckt sich das ehemalige Bahngelände
nach Norden. An seinem südlichen Ende liegt das Gebäude des ehemaligen Bröltalbahnhofs, heute mit gastronomischer
Nutzung, als freistehender Bau in längsrechteckiger Form parallel zu Rheinufer und Rheinaustraße. Nördlich benachbart
wurde das ehemalige Verwaltungsgebäude der Eisenbahn ebenfalls als freistehender Bau errichtet.
Am früheren Endbahnhof der Bröltaleisenbahn befand sich der Schnittpunkt zwischen Bahntrasse und Verladestation
zu den Lastschiffen. Das ehemalige Bahngelände mit den Hafenanlagen, Verladestationen und Anlegestellen der
Lastschiffe erstreckte sich am Rheinufer weit nach Norden. In der Ausbildung des Rheinufers mit Vor- und Rücksprüngen,
Rampen, Mauerzügen und Pflasterungen ist bis heute die ehemalige Hafennutzung ablesbar.
Schutzziele
• Beibehaltung der Verteilung von bebauter und unbebauter Fläche
• Beibehaltung der Höhenentwicklung der Bauten
• Beibehaltung durchlaufender Dachflächen und TrauflinienSeite 9 von 61
4Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
• Erhalt straßenräumlich wirksamer Einheiten
• Erhalt der historischen Einfriedungen und Hauseingangstreppen
• Erhalt der gestuften Ufermauern, der Einfassungen am Rhein
• Erhalt der noch vorhandenen Reste des ehemaligen Bahngeländes und der Verladestationen, wie
Mauern, Rampen, Pflasterungen
(3) Aufgehende Bausubstanz und Elemente der Bebauung
Die Blockrandbebauung der grundlegenden Entstehungszeit um 1900 setzte Maßstäbe für die spätere Entwicklung.
Meist traufständige, zweigeschossige Wohnhäuser und wenige Wohn-Geschäftshäuser, oft drei- und selten vierge-
schossig, in geschlossenen Zeilen in einer Flucht, teils mit schmalen Vorgärten, bilden die kennzeichnende Bebauung.
Das Grundthema der Entstehungszeit eines Wohnviertels des gehobenen Standards ist auch in den nachfolgenden
Bauepochen grundsätzlich berücksichtigt worden. Blockrandbebauung oder zusammenhängende Zeilen meist zwei-
geschossiger Wohnbauten sind bis heute kennzeichnend. Nur die zeittypischen Gestaltungselemente wandelten sich.
Die Gebäude bilden in einer Flucht als Reihung aus einzelnen Bauphasen häufig zusammenhängende städtische Ein-
heiten, manchmal sogar einheitliche Blöcke. Sie bilden im Nebeneinander, in der Reihe und im Gegenüber ein archi-
tektonisches, ein straßenräumliches und ein städtebauliches Miteinander. Aus benachbarten Bauten entstehen durch
wiederholte Gestaltungselemente wie Erker, Zwerchhäuser, große Giebel oder Dachgauben und einheitlicher Fassa-
dengliederung städtebaulich wirksame Einheiten. Auch betonen durchlaufende Dachflächen über mehrere Häuser einer
Bauphase hinweg den Zusammenhang. Die Gestaltungsansätze eines ‚Wohnviertels um 1900‘ auf der Grundlage des
Bebauungsplans von Stübben diente als Grundmuster. Jeweils nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg wurde das
Grundthema zeitgemäß interpretiert, ergänzte den Bestand und sorgte für eine kontinuierliche Fortentwicklung.
Die Bauten bilden in ihrer gruppenweisen Verteilung städtische Muster und formen in ihrer rhythmischen Reihung der
Häuserzeilen als Ganzes städtische Elemente und einheitliche Blöcke. Der städtische Außenraum ist charakterisiert
durch beidseitig ähnliche Bebauung. Gereihte ähnliche Einzelbauten werden zu einer städtebaulichen Großform inner-
halb des Viertels.
Einen besonderen Charakter innerhalb des Viertels hat die Rheinaustraße, denn diese parallel zum Rhein führende
Verbindungs- und Durchgangsstraße in Bahnhofsnähe war beidseitig schon vor 1900 unregelmäßig bebaut. Die schon
bestehenden Bauten wurden in den neuen Bebauungsplan von Stübben, ohne sie zu überplanen, einbezogen. Dadurch
ergeben sich zu den anderen Straßen unterschiedliche Maßstäblichkeiten, sowohl im Parzellenzuschnitt als auch in der
Kubatur.
a) Bauten um 1900
Bei der Blockrandbebauung der ersten Bauphase handelt sich zumeist um traufständige, oft dreiachsige Wohnhäuser
und nur wenige Wohn-Geschäftshäuser über meist hohen Kellersockeln in geschlossenen Zeilen. Die Putzfassaden der
Massivbauten sind vorrangig in hellen Farben, in Weiß-, Grau-, Blau- und Sandtönen, gestaltet. Die straßenseitigen
Fassaden wurden in überregional zeittypischer Formensprache mit zahlreichen architektonischen Details und reicher
Bauzier im Stil des Historismus oder Jugendstils versehen. Die stukkierten Schmuckfassaden wurden mit historisierenden
Stilelementen, wie Erker, Risaliten mit Übergiebelungen, Ecktürmchen, Balkonen, Loggien geschmückt. Lisenen, Pilaster,
Säulen, profilierte Gesimse, Tür- und Fenstergewände und profilierte Verdachungen gliedern die straßenseitigen Fassaden.
Unterschiedliche Fensterformate mit Konstruktionen aus Holz und Flügel-und Scheibengliederung waren verbreitet.
Als Dachformen sind Mansard- und Satteldächer vorrangig anzutreffen. Als Eindeckung dienten anthrazitfarbene
Dachziegel oder grauer Schiefer. Teils sind die Dachgeschosse ausgebaut. Über kleine Gauben oder einzelne große
Giebelhäuser oder Zwerchhäuser in den Hauptgliederungsachsen der Fassaden erfolgte die Belichtung. Einige Bauten
schließen mit einem Mezzaningeschoss ab.
Der Abschnitt der Combahnstraße zwischen Rathaus- und Rheindorfer Straße, Hausnummern 45-57 und gegenüber
Hausnummern 39-48, zeigt fast vollständig Bauten der frühen Bauphase um 1900, die im Stil des Historismus gestaltet
sind. Besonders aufwändig gestaltete Fassaden stehen in der Professor-Neu-Allee 43-47, 19-23 und 16-20. UnterSeite 10 von 61
5Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
anderem bei diesen Bauten, deren Bauzeit bis in die frühen 1910er Jahre reicht, zeigt sich in der Gestaltung die
Hinwendung zu Elementen des Jugendstils.
b) Bauten der späteren Phasen
Beim weiteren Ausbau des Combahnviertels wurde das städtebauliche Konzept fortgeführt und kontinuierlich wurde
die Blockrandbebauung in schlichter, zeitgemäßer Architektur geschlossen. Die Bauten der späteren Bauphasen sind
insgesamt schlichter und bescheidener gestaltet, wie Zweckbauten der 1920/30er Jahre und der 1950er Jahre, der
Nachkriegszeit, zeigen. Als Blockrandbebauung oder als Zeilenabschnitte bilden sie wiederum städtebauliche Elemente
mit einheitlicher Gestaltung und setzen damit die Grundidee in zeitgemäßer Formensprache fort. Auch diese Einheiten
prägen den Gesamteindruck der jeweiligen Straßenräume und sind von städtebaulicher Bedeutung.
Die Bauten der Zwischenkriegszeit sind als zweigeschossige Putzbauten mit glatten Lochfassaden ausgebildet.
Farbig abgesetzte Putzfaschen an den Fenstern und gerahmte Eingangstüren mit auskragenden Betondächern dienen
als Schmuck. Über einem durchlaufenden Traufgesims erheben sich mit anthrazitfarbenen Dachziegeln gedeckte
Mansarddächer, die wiederum durch die Fenster gegliedert werden. Die Baugruppe Combahnstraße 30-36 / Rheindorfer
Straße 25 / Von-Sandt-Straße 22 zeigt diese schlichte Einheitlichkeit sehr anschaulich. Die Bauten Kaiser-Konrad-
Straße 68-74, diesmal wieder mit schmalen Vorgärten und historischen Einfassungsmauern und -gittern, sind ebenfalls
kennzeichnend.
Nach 1945 bis etwa 1960 entstanden durchgehende Zeilen mit schlichten zweigeschossigen Putzbauten, ebenfalls mit
glatten Lochfassaden und meist mit traufständigen Satteldächern mit anthrazitfarbener Dachziegeldeckung. Teilweise
erhielten sie schmale Vorgärten. Dafür stehen die Hauszeilen Kaiser-Konrad-Straße 19-33 oder Kaiser-Konrad-Straße
39-47. Die Gestaltungselemente wurden nun auch auf Mehrfamilienhäuser in Zeilenbauweise übertragen, wie in der
Von-Sandt-Straße 14-20 mit schmalen Vorgärten und einem entsprechend gestaltetem Gegenüber ohne Vorgarten in
der Von-Sandt-Straße 11-13.
Bauten der 1960er und 1970er Jahre sind dann erhaltenswert, wenn sie die Merkmale des Wohnviertels aufnehmen und
interpretieren oder einen aus der Zeit erklärbaren neuen thematischen Zusammenhang einführen (Ausrichtung nach
Westen zum Rhein) und ihn zeitgemäß mit gehobenem Wohnstandard entsprechenden gereihten Architekturelementen
ausbilden (Balkonen). Dafür stehen die Häuser Rheinaustraße 83, 91 und 93.
Bei wenigen Bauten werden auch in nachfolgenden Zeiten die Merkmale und Qualitäten des Viertels neu interpretiert
und sie fügen sich dadurch besonders ein. Das betrifft die Bauten Rheinaustraße 75-77.
c) Charakteristische Elemente der Bebauung
Über alle Zeitepochen hinweg sind im Combahnviertel vorwiegend Putzfassaden in hellen Farben anzutreffen. Dabei
sind helle Pastelltöne, wie Weiß-, Grau-, Blau- und Sandtöne, mit manchmal abgesetzten Rahmungen oder Putzfaschen
vorherrschend. Kennzeichnend ist, dass in allen Zeitepochen trotz unterschiedlicher Farbgebung der Gebäude weiße
Fensterrahmen in jeweils bauzeitlichem Material ausgeführt wurden.
Zier- und Gestaltungselemente, wie Erker, Balkone, Fensterrahmungen, Vordächer, sind nicht nur bei Einzelbauten,
sondern rhythmisch wiederholend auch an Nachbargebäuden anzutreffen. Dadurch werden straßenräumlich wirksame
Einheiten und Baugruppen gebildet.
d) Dachlandschaft
Neben den rhythmisch zusammenhängenden Straßenfronten bilden auch die zusammenhängenden Dachlandschaften
Einheiten. Als Dachformen sind Mansard- und traufständige Satteldächer vorrangig und prägend anzutreffen. Jedoch
sind vor allem an Kreuzungen oder Durchgängen in die Blockinnenbereiche auch Walmdächer errichtet worden. Die
Dachflächen wirken in den Straßenraum und sind als Teil der Hausansicht wirksam.
Weitgehend handelt es sich um geschlossene Flächen, die mit anthrazitfarbenen Dachziegeln oder mit grauem Schiefer
gedeckt sind. Dachhäuser und Giebel, vor allem in der frühen Bauphase, gliedern die Dachlandschaft und wirken inSeite 11 von 61
6Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
der Hausansicht, aber auch zu dem Straßenraum. In späteren Bauphasen werden die zusammenhängenden, meist
geschlossenen Dachflächen von kleinen Gauben oder Fenster gegliedert. Auffallend ist die durchlaufende Dachfläche
und Trauflinie über ganze Straßenabschnitte und Hauszeilen hinweg, wodurch die Bauten zu Einheiten zusammengefasst
werden.
Schutzziele
• Erhalt des Miteinanders der Bauten, ihres Verhältnisses zueinander
• Erhalt der zusammenhängenden, einheitlichen Baugruppen und Zeilen
• Erhalt der Maßstäblichkeit, auch der rückwärtigen Bebauung
• Erhalt der gleichförmigen Reihung der Häuser in der Straßenflucht und im Straßenraum
• Erhalt der Höhenentwicklung der überwiegend zwei- und dreigeschossigen Bauten
• Erhalt der zusammenhängenden Dachlandschaft
• Beibehaltung der vorherrschenden Putzfassaden in hellen Farben
• Beibehaltung der vorherrschend weißen Farbe der Fenster und ihrer bauzeitlichen Materialität
• Beibehaltung der sich rhythmisch wiederholenden Gestaltelemente über mehrere benachbarte
Häuser hinweg
• Beibehaltung der durchlaufenden Dachflächen und Trauflinien
• Beibehaltung der kennzeichnenden Dachformen der traufständigen Sattel- oder Mansarddächer
mit einer Eindeckung mit anthrazitfarbenen Dachziegeln oder grauem Schiefer
• Erhalt der den Straßenraum gliedernden und auf historische Entwicklung verweisenden Details
wie Mauern, Zäune, Einfriedungen und Treppen
(4) Historische Freiräume
Verschiedene Arten von Freiräumen historischen Ursprungs sind charakteristisch im Combahnviertel. Freiflächen
gehören zum Raumprogramm des zugehörigen denkmalwerten oder erhaltenswerten Hauses. Im Blockinnenbereich
bilden aneinanderstoßende Gärten und Höfe umschlossene begrünte, ruhige Freiräume mit städtischer Ausprägung mit
einem Mehrwert für die Wohnhäuser. In einzelnen Straßenzügen bilden schmale Vorgärten bepflanzte Distanzstreifen
zwischen Bürgersteig und Hauszeile. Sie sind Bestandteil der Architekturqualität und gliedern den Straßenraum im
Viertel.
Auch die ehemalige Verladezone des Bröltalbahnhofs bildet einen Freiraum historischen Ursprungs. Das gleiche gilt für
den historischen Bereich der Rheinuferpromenade, die zeitgleich mit dem Combahnviertel geplant worden ist, und für
die Fläche der ehemaligen Fähranlegestelle. Das Kriegerdenkmal war in einem gestalteten Freiraum mit Ausrichtung
zum Rhein aufgestellt worden.
Schutzziele
• Erhaltung der Freiräume
• Erhalt des Zusammenwirkens von stadträumlichem Grundriss und der aufgehenden Bausubstanz
• Erhalt der Freiräume der ehemaligen Verladezone des Bröltalbahnhofs
• Erhalt des Freiraums und gestalteten Grünbereichs am Kriegerdenkmal
(5 ) Ortsbildprägender Baumbestand und Bewuchs
In einzelnen Straßenzügen sind Baumreihen gestaltende Elemente des Straßenraums, wie in der Professor-Neu-Allee
Japanische Kirschen oder in der Kaiser-Konrad-Straße Birken.
Für die Professor-Neu-Allee waren von Anfang an Alleebäume und für die Kaiser-Konrad-Straße und Rathausstraße
waren schon im Plan von 1900 begleitend zu den Bürgersteigen schmale Vorgärten vorgesehen.
In Fortschreibung dieser Grundidee wurden auch Baumreihen in der Von-Sandt-Straße, abschnittsweise in derSeite 12 von 61
7Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Combahnstraße und Rheindorfer Straße angepflanzt. In der Rheinaustraße sind im Abschnitt des Bröltalbahnhofs und
der ehemaligen Eisenbahnverwaltung einseitig Straßenbäume vorhanden.
Das kleine städtebauliche Ensemble am Kriegerdenkmal ist durch Bepflanzung und umfassenden Baumbestand gefasst.
Schutzziel
• Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestands und des Bewuchses im Zusammenhang mit bauli-
chen Anlagen und mit dem städtischen Raum
(6) Erhaltenswerte Sichtbezüge
Charakteristische Sichtbezüge und Blicke auf markante Objekte lassen das Viertel als Einheit erleben, sorgen aber auch
für eine Einbindung in das städtische Gesamtgefüge. So bilden Blickbezüge aus dem Viertel zu den Kirchtürmen der
Umgebung für eine Verbindung zu den umliegenden Ortsteilen. Aus der Rheindorfer Straße fällt nach Norden der Blick
auf den Kirchturm der Doppelkirche von Schwarzrheindorf, St. Maria und St. Clemens. Aus der Professor-Neu-Allee ist
im Blick nach Süden die Beueler katholische Pfarrkirche St. Josef ein Fixpunkt. Aus dem Viertel nach Westen über den
Rhein hinweg sind auf der linken Rheinseite die Doppeltürme der neugotischen Stiftskirche St. Johann Baptist und
Petrus in der Bonner Nordstadt ein Blickfang.
Aus der Combahnstraße heraus nach Westen dient das Kriegerdenkmal von 1877 als Fixpunkt.
Von Westen, über die Kennedybrücke kommend, bildet das Eckgebäude mit Erkerturm an der Professor-Neu-Allee /
Konrad-Adenauer-Platz einen Blickfang.
Aber auch innerhalb des Quartiers gibt es charakteristische Blicke, häufig auf besonders ausgeprägt gestaltet
Eckgebäude, oder anschließende Hausgruppen, wie auf die Ecke Combahnstraße / Rathausstraße, oder innerhalb der
baumbestandenen Professor-Neu-Allee, der oberen Kaiser-Konrad-Straße oder der Rathausstraße mit den vielgliedrigen
Hausfassaden.
Die Standorte, Blickrichtungen und Blickwinkel zur Wahrnehmung der charakteristischen Sichtbezüge sind in Anlage
1.2 dargestellt.
Schutzziel
• Erhalt der charakteristischen Sichtbezüge innerhalb des Viertels
• Erhalt der charakteristischen Sichtbezüge aus dem Viertel heraus
§ 4
Begründung der Unterschutzstellung
Das Combahnviertel ist ein in sich geschlossenes bürgerliches Wohnquartier am Rhein und ergänzt ab 1900 planmäßig
die anderen Ortsteile von Beuel: das Handwerker-, Wäscher- und Schifferviertel südlich der Rheinbrücke, das Gewerbe-
und Industrieareal mit Arbeiter-Werkwohnen östlich der Staatsbahntrasse an Siegburger und Königswinterer Straße
sowie das wachsende Zentrum zwischen Rheinbrücke und Staatsbahnhof mit Rathaus, Ladengeschäften, evangelischer
Kirche, Synagoge etc.
Die Unterschutzstellung als Denkmalbereich erfolgt, weil die in § 3 beschriebenen und durch die dort aufgeführten
Merkmale charakterisierten Schutzgegenstände in Struktur, Substanz und Bild ein bedeutendes Dokument für die
Geschichte des Menschen, die geschichtliche Entwicklung der Stadt Bonn, insbesondere des Stadtbezirks Beuel, und
die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse darstellt und aus wissenschaftlichen, insbesondere orts- und
siedlungsgeschichtlichen sowie baugeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht.Seite 13 von 61
8Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Trotz Veränderungen sind der Denkmalwert und die Kontinuität des Erscheinungsbildes, der Struktur und Gestalt,
gewahrt und erlebbar.
Siedlungsentwicklung
Der Name Combahn leitet sich von der seit dem Mittelalter bestehenden Ortschaft Combahn (mittelalterlich ‚Kumme‘)
ab. Er nimmt Bezug auf die topografischen Ausprägungen, denn ‚Kumme‘ steht für eine Senke und ‚Ban‘ steht für
Schneise, aber auch für einen aufgeschütteten Weg in einer Niederung. Combahn bezeichnete bis ins späte 19.
Jahrhundert hinein ein Gebiet im ebenen Uferbereich. Dort gab es einen vom Flussufer abgerückten, befestigten Weg
auf einem leicht erhöhten Damm wohl schon seit dem Mittelalter zwischen Vilich und Beuel, der heutigen Rheindorfer
Straße.
Im 19. Jahrhundert existierten neben dem heutigen Zentrum von Beuel um die Friedrich-Breuer-Straße noch
Siedlungsschwerpunkte im Bereich der heutigen Rheindorfer Straße / Sankt Augustiner Straße und dichte Bebauung
gab es auch an der Rheinaustraße, unmittelbar parallel zum Rheinufer. Dort, an der Fähre nach Bonn und später
auch dem Bröltalbahnhof, entwickelte sich ein Schwerpunkt mit Gaststätten und Geschäften. Südlich der Auffahrt
zur Kennedybrücke belegt das stattliche Haus des Brückenmeisters von 1785, Rheinaustraße 131, die wirtschaftliche
Bedeutung der Fähre.1892 wurde Combahn, welches noch auf der Preußischen Uraufnahme von 1843 eingezeichnet
ist, mit Beuel zu einer Gemeinde vereinigt.
Beuel, Bonn gegenüber auf der rechten Rheinseite, wurde gegen Ende des 19. Jahrhundert zunehmend industrialisiert.
Seit 1891 gab es den Endbahnhof der ‚Brölthal-Eisenbahn’ am Flussufer, die aus dem Landesinnern aus Richtung
Niederpleis und Hangelar an den Rhein führte. Hier wurden Eisenerze, Basaltsteine und andere Güter auf Lastschiffe
verladen. Die Bahnstrecke wurde 1967 stillgelegt. Ab 1898 verband eine Rheinbrücke an Stelle der alten Seilfähre
Combahn mit Bonn. Ab 1902 gab es eine elektrische Straßenbahnverbindung über die Brücke von Bonn zum Beueler
Bahnhof. Ab 1902 gab es eine elektrische Straßenbahnverbindung über die Brücke von Bonn zum Beueler Bahnhof.
Nach Kriegszerstörung 1945 wurde diese 1948/49 durch eine neue Brücke ersetzt, die seit 1963 ‚Kennedybrücke‘
heißt. .
Durch die enorme Zunahme der EinwohnerInnen um 1900 drängte die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen. Auf
der Grundlage des Fluchtlinienplanes von Regierungsbaurat Huppertz (1847-1919) erstellte der Kölner Geheime Baurat
und Stadtbaumeister Hermann Joseph Stübben (1845-1936) 1900/1901 einen Bebauungsplan für die Stadt Beuel. Die
Planungen umfassten den Ortskern um St. Josef und im nördlichen Teil den Bereich Combahn.
Für die NeubürgerInnen von Beuel aus dem gehobenen Bürgertum, wie Rentiers, Kaufleute, Beamte und Ärzte, wurde
dort die Anlage eines Wohnviertels mit Einfamilienhäusern in Rheinnähe geplant.
Neben der neuen Uferpromenade am begradigten Rheinufer wurde, angelehnt an vorhandene Wege und unter
Aufnahme bestehender Bauten, ein fast rechtwinkliges Straßennetz mit baumbestandene Grünachsen (Professor-
Neu-Allee, vorher Kaiserstraße, und abschnittsweise Kaiser-Konrad-Straße und Rathausstraße) geplant. Mit fünf
Längsstraßen und zwei Querstraßen entstanden 15 Baublöcke, von denen noch heute 13 historische Bausubstanz aus
der Anlagezeit aufweisen. Südlich des Bröltalbahnhofs wurde das Kriegerdenkmal von 1877 mit einer Grünanlage
gefasst, die in die mit drei Baumreihen bepflanzte Uferpromenade überleitete. Ein geplanter Kirchenbau mit daneben
liegender Grünanlage an der Kaiser-Konrad-Straße / Von-Sandt-Straße wurde nie realisiert.
Bei der Erschließung des neuen Viertels gingen örtliche Unternehmer in Vorleistung. Die Bebauung erfolgte block-,
bzw. abschnittsweise, so dass bis 1918 rund 40 Prozent der Grundstücke bebaut waren. Weitere Ergänzungen, die die
Blockränder schlossen, folgten in den 1930er und 1950er Jahren. In den nachfolgenden Zeiten, den 1960er und 1970er
Jahren, wurden die nördlichen Blockinnenbereiche mit neuen städtebaulichen Elementen, mit Stich- und Wohnstraßen,
erschlossen. In neueren Zeiten wird zunehmend die Ausrichtung nach Westen und zum Rhein als Wohnqualität
bedeutsam und wirkt sich in der Anlage von Balkonen und Freisitzen mit Blick nach Westen aus.Seite 14 von 61
9Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Seit der Gebietsreform von 1969 gehören Beuel als Bezirk und damit auch das Combahnviertel zur Stadt Bonn.
Bedeutungsgründe
Das Combahnviertel ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen, für die Entwicklung
der Arbeits- und Produktionsverhältnisse.
Bedeutung für die Geschichte des Menschen
Das Combahnviertel ist auf Grund der erhaltenen Substanz im Miteinander von Bauten, Freiflächen, Ortsgrundriss und
dem Bezug zu den topografischen Gegebenheiten am Rheinufer in besonderem Maße geeignet, die geschichtliche
Entwicklung und die Ortsgeschichte von Beuel und den umliegenden Ortslagen/ Dörfern, die zum heutigen Beuel
zusammenwuchsen, und die sozialen und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Zeit um 1900 einschließlich
späterer Entwicklungen aufzuzeigen und zu erforschen.
Mit der Neuanlage des Combahnviertels wurde Wohnraum für die zugezogenen Familien geschaffen. Es zeugt als
Wohnviertel für die wohlhabende Mittelschicht - gut angebunden und in attraktiver Lage am Rhein, Bonn gegenüber
- vom Anwachsen von Beuel, vom Anwachsen der Orte in der Nähe zu Bonn in der Zeit um 1900 und hat seine
Bedeutung als bevorzugtes Wohnviertel in den nachfolgenden Jahrzehnten bewahrt und gefestigt.
Die historische Substanz, die Verteilung von Bauten, die Zuordnung der Baukörper, die Bildung von Straßenräumen,
die Lage der Gärten lassen die Plananlage, ihre Konstanz und die Weiterentwicklung, im Bestand und Gesamteindruck
als stimmiges Wohnviertel und die Funktionstüchtigkeit als Stadtteil seit über 100 Jahren überzeugend nachvollziehen.
Bedeutung für Städte und Siedlungen
Das Combahnviertel ist im Hinblick auf Siedlungsgeschichte, Stadtbaugeschichte, Siedlungsstruktur, Siedlungstypologie,
Architekturgeschichte und in spezifischer Ausprägung sowohl auf den historischen Entstehungsprozess als auch den
Entwicklungsprozess von Beuel bezogen, ein gebautes Dokument, das als ein Ganzes als historisch aussagekräftiger
Siedlungsschwerpunkt überzeugt: in seiner Lage zum Ortskern von Beuel, im Miteinander der Bauten in Reihen in
überwiegend geschlossener Bauweise entlang der Bauflucht und im engen Zusammenwirken von Bauten und
rückwärtigen Gärten und Höfen und der Straßen.
Insgesamt ist das Viertel in seiner Anlage und in seinem historischen Entwicklungsprozess Teil der Stadtbaugeschichte
vom heutigen Stadtbezirk Beuel, städtebaulich integriert, und als solches nicht nur bedeutend, sondern auch von
besonderem Aussagewert für die Siedlungsbildung und die Siedlungsentwicklung. Auch weist das Viertel in der
architektonischen Ausformung von Einzelbauten und in der Gruppe von Bauten in ihrer Gesamtaussage eine hohe
Bedeutung für die Architekturgeschichte auf.
Bedeutung für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse
Im Zuge der Industrialisierung war mit dem Anstieg der Einwohnerzahl einerseits durch den Zuzug von Arbeitern und
Arbeiterinnen, andererseits, bedingt durch den zunehmenden Wohlstand der Orte und das Anwerben von Neubürgern
und Neubürgerinnen, auch in der Bürgermeisterei Beuel die Ausweisung neuer Wohngebiete unbedingt erforderlich.
Als Wohnviertel für wohlhabende Bevölkerungskreise, für angeworbene Neubürger, zeugt das Viertel vom Anwachsen
der Bürgermeisterei Beuel als einer Folge der Industrialisierung um 1900 und zu Beginn des 20. Jahrhunderts. In seiner
Beständigkeit und Funktionstüchtigkeit spiegelt es Nachfrage und gesellschaftliche Akzeptanz.
Erhaltungswert
Die Erhaltung und Nutzung liegt im öffentlichen Interesse, denn für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche,
insbesondere orts- und architekturgeschichtliche sowie städtebauliche Gründe vor:
Wissenschaftliche Gründe
Das Viertel ist in seiner historischen Gesamtaussage ein bedeutendes Geschichtsdokument, insbesondere im HinblickSeite 15 von 61
10Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
auf die Orts- und die Stadtbaugeschichte. Auf Grund der Bedeutung und der substantiellen Überlieferung als
städtebauliche Planung der Kaiserzeit um 1900, in der Gesamtschau der Baukörper, Bau- und Haustypen bis in die
heutige Zeit, eignet es sich zur weiteren Erforschung und Dokumentation der Stadtbaugeschichte, aber auch der Orts-,
und der Architekturgeschichte.
Zur Stadtbaugeschichte
Das Combahnviertel ist eine Planung von Hermann Josef Stübben (1845-1936). Stübben gehörte nach der
Reichsgründung im Jahr 1871 zu den Wegbereitern des modernen Städtebaus. Er war Stadtbaumeister von Aachen
(1876-81) und Köln (1881-98) und hatte als Stadtplaner zahlreiche Wettbewerbe gewonnen.
Seine Planungen fanden über die Landessgrenzen hinaus Beachtung und verschafften ihm europaweit hohe
Anerkennung, so dass ihn viele Städte in Deutschland und im Ausland bei Stadterweiterungen zu Rate zogen. Auch
verfasste er zahlreiche Schriften und theoretische Werke zum Städtebau und zur Architektur, die als Standardwerke in
die Stadtbaugeschichte eingingen, im Jahr 1890 erschien „Der Städtebau“ als Teil des Handbuchs der Architektur, das
erste umfassende Buch zum Städtebau.
Unter seinen über 90 städtebaulichen Planungen lagen zahlreiche im Rheinland (so u.a. in Aachen, Düsseldorf-
Oberkassel, Bad Godesberg, Koblenz). In Köln plante er die großen städtebaulichen Maßnahmen, die bis heute die Stadt
prägen: die Umgestaltung des Kölner Rings und die Neustadt. Zusätzlich besteht städtebaulicher Forschungsbedarf
beispielsweise gerade im Hinblick auf die Frage: Wie sieht in späteren baugeschichtlichen Phasen eine städtebaulich
tragfähige Antwort auf ein gewichtiges städtebauliches Konzept aus?
Zur Orts- und Architekturgeschichte
Mit der Architektur im Combahnviertel sind ortsgeschichtlich interessante Aspekte verbunden, die bis nicht erforscht
sind. So war Michael Nußbaum, der für die Planung der Häuser Professor-Neu-Allee 43 und 47 verantwortlich
zeichnete, seit Beginn der 1920er Jahre Teilhaber und Geschäftsführer der Fa. Johann Nussbaum & Sohn. Der Betrieb
wurde 1911/12 von dem Dachdeckermeister und Bauklempner Johann Nussbaum geleitet, der 1912 mit dem Gebäude
Professor-Neu-Allee 45 sein eigenes Wohnhaus baute.
Die Architektur der als Einfamilienhäuser errichteten Straßenrandbebauung orientierte sich an den Baustilen des
beginnenden 20. Jahrhunderts, abgewandt von den historischen Vorgaben und auf der Suche nach neuen Formen
(Jugendstil, Landhausstil etc.), im Gesamteindruck vielfältig und auch aus heutiger Sicht malerisch. Die späteren
Bauphasen nehmen städtebaulich und architektonisch Bezug auf den gegebenen Bestand. Die späteren Bauten sind
zum Teil ebenfalls von ortsansässigen Architekten errichtet.
Auch hier - bezogen auf das jeweilige Werk der Architekten und auf die Umsetzungsprozesse - besteht Forschungsbedarf.
Die Bauten sind im Zusammenhang in der Vielzahl und im Vergleich als Forschungsobjekt auch von besonderem Wert,
sowohl für die Architekturgeschichte als auch die Ortsgeschichte.
Städtebauliche Gründe
Für die Erhaltung und Nutzung liegen außerdem städtebauliche Gründe im stadträumlichen Sinne vor. Durch Verteilung
und Miteinander der Bauten entstehen charakteristische Straßenräume, durch die Blockrandbebauung entstehen im
Kontrast dazu rückwärtig Blockinnenbereiche, durch das Miteinander der Gärten großzügige Gartenflächen mit der
Qualität im Erscheinungsbild einer zusammenhängenden Grünanlage. Die nördlichen Blöcke sind im Innenbereich
zur Wohnbebauung erschlossen. Kleinere Teilbereiche zwischen Bröltalbahntrasse und der Kaiser-Konrad-Straße
gehören nicht unmittelbar zum erhaltenswerten historischen Bestand des Viertels, stützen aber aufgrund der
ähnlichen Gebäudemassen und Dachformen sowie der Grundstücksgrößen und des -zuschnitts des Kernbereichs das
Erscheinungsbild des Denkmalbereichs.
Insgesamt entsteht ein städtebaulich aussagekräftiges und bedeutendes Dokument der Stadtbaugeschichte von Beuel.Seite 16 von 61
11Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
§ 5
Erlaubnispflicht
Mit der Unterschutzstellung unterliegt der Denkmalbereich Combahnviertel den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.
Insbesondere ist die Erlaubnispflicht nach § 9 DSchG NRW zu beachten. Bei baulichen Anlagen, die nicht unter § 2
(Absätze 1 und 2) DSchG NW fallen, gilt dies nur für Änderungen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen. Die
Erlaubnis ist vor Beginn der Maßnahme in der vom DSchG NRW vorgesehenen Form zu beantragen.
Die Festsetzungen dieser Satzung berühren nicht die Pflicht zur Berücksichtigung anderweitiger Rechtsvorschriften
im räumlichen Satzungsbereich. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Einholung einer im Einzelfall notwendigen
Baugenehmigung.
§ 6
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 41 DSchG NRW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Maßnahme, die nach
§ 5 dieser Satzung einer Erlaubnis bedarf, ohne die erforderliche Erlaubnis oder abweichend von ihr durchführt oder
durchführen lässt.
Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße im durch das Denkmalschutzgesetz festgelegten Rahmen geahndet
werden.
§ 7
Bestandteile der Satzung
Folgende Anlagen sind Bestandteile der Satzung:
• Plan des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung (Anlage 1.1)
• Darstellung der denkmalwerten und erhaltenswerten Bausubstanz und erhaltenswerter Merkmale (Anlage 1.2)
• Dokumentation wesentlicher Bauten, städtebaulicher Räume und Ansichten in Fotos (Anlage1.3)
Nachrichtlich sind der Satzung folgende Anlagen beigefügt:
• Luftbild von 2019 (Anlage 2.1)
• Übersichtsplan (Anlage 2.2),
• Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zur historischen Bedeutung des Viertels vom 25.11.2020
(Anlage 2.3)
§ 8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung mit ihren Anlagen liegt in Kopie zur Einsichtnahme bei der Unteren Denkmalbehörde der
Stadt Bonn aus.
.Seite 17 von 61
12Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Anlage 1.1
Räumlicher Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung
Anlagen als Bestandteil der Satzung
unmaßstäbliche WiedergabeSeite 18 von 61
13Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Anlage 1.2
Darstellung der denkmalwerten und erhaltenswerten Bausubstanz und
erhaltenswerter Merkmale
eingetragene Baudenkmäler
historisch erhaltenswerte Bausubstanz
prägendes Wegenetz
historisch erhaltenswerte Grünräume
prägende und erhaltenswerte
Blickbezüge
prägende und erhaltenswerte
Blickbezüge
Quelle: LVR, Gutachten
ohne MaßstabSeite 19 von 61
14Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Anlage 1.3
Dokumentation wesentlicher Bauten, städtebaulicher Räume und
Ansichten in Fotos
Blick nach Westen auf die
Silhouette der Stadt Bonn
ehem. Bahnhof Beuel
(Bröltalbahnhof)Seite 20 von 61
15Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Freifläche, ehemalige
Verladezone der Eisenbahn
Kaiser-Konrad-Straße 19-37
(= Blick nach Osten)
Kaiser-Konrad-Straße 19-37
und 20-30
(= Blick nach Osten)Seite 21 von 61
16Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Kaiser-Konrad-Straße 36-46
(= Blick nach Osten)
Rheindorfer Straße
(= Blick nach Norden)
Kaiser-Konrad-Straße 86-76
(= Blick nach Osten)Seite 22 von 61
17Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Rathausstraße 50-38 und 43-
35 (= Blick nach Süden)
Rathausstraße 43-35
(= Blick nach Süden)
Rathausstraße 38-50/
Combahnstraße 63-81Seite 23 von 61
18Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Combahnstraße 63-81
(= Blick nach Osten)
Sankt Augustiner Straße 45/
Combahnstraße 81-63
(= Blick nach Westen)
Combahnstraße 57-45
(= Blick nach Westen)Seite 24 von 61
19Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Combahnstraße 38-54
(= Blick nach Osten)
Rheindorfer Straße 23-1
(= Blick nach Süden)
Combahnstraße 43-33
(= Blick nach Westen)Seite 25 von 61
20Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Combahnstraße 30.36, 31-41
(= Blick nach Osten)
Konrad-Adenauer-Platz 1-17/
Professor-Neu-Allee 2-14
Professor-Neu-Allee 4-20
(= Blick nach Norden)Seite 26 von 61
21Denkmalbereichssatzung Combahnviertel
Professor-Neu-Allee 16-20Seite 27 von 61
denkmalberatung • Dipl.-Ing. Heike Kussinger-Stankovic • Lütticher Str. 7 • 52064 Aachen • tel. 0241-5903365 • info@denkmal-beratung.de
Denkmalbereichssatzung Combahnviertel22
Anlage 2.1
Luftbild von 2019
Weitere AnlagenSeite 28 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel23
Anlage 2.2
Übersichtsplan
ohne MaßstabSeite 29 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel24
Anlage 2.3
Gutachten des
LVR-Amt für Denkmalpflege im RheinlandSeite 30 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel25
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Postfach 21 40 ∙ 50250 Pulheim Datum und Zeichen bitte stets angeben
980-001-04.2019
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier:
E-Mail: anregungen@lvr.de oder beschwerden@lvr.de, Telefon: 0221 809-2255
Besucheranschrift: Zahlungen nur an den LVR, Finanzbuchhaltung
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 50663 Köln, auf eines der nachstehenden Konten
50259 Pulheim (Brauweiler), Ehrenfriedstraße 19,
Bushaltestelle Abtei Brauweiler: Linien 949, 961, 962 und 980 Helaba
Telefon Vermittlung: 02234 9854-0 IBAN: DE84300500000000060061, BIC: WELADEDDXXX
Internet: www.denkmalpflege.lvr.de, E-Mail: info.denkmalpflege@lvr.de Postbank
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25.11.2020
92010-20-Ja
Dr. Elke Janßen-Schnabel
Tel 02234 9854-556
Fax 0221 8284-2267
Elke.Janssen-Schnabel@lvr.de
Bonn, Combahnviertel, Denkmalbereich 92010
Gutachten gem. §22 (3) zur historischen Bedeutung als Denkmalbereich
gem. §2 DSchG NW.
Das Combahnviertel erfüllt die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbe-
reiches gem. § 5 DSchG NW.
Städtebauliche Planung: Hermann Joseph Stübben, Karl Huppertz, 1900/ 1901
Architekten der Entstehungszeit des Viertels: ortsansässige Architekten wie Michael
Nussbaum, Peter Schumacher und Architekten aus der näheren Umgebung wie der
Architekt und Bauunternehmer Peter Klein aus Vallendar, Zweigstelle in Beuel.
Lage
Das Combahnviertel ist ein planmäßig angelegtes Wohnviertel aus der Zeit um 1900.
Es liegt rechtsrheinisch, Bonn gegenüber, im Norden vom historischen Ortskern von
Beuel am Rhein auf der in Flussnähe hochwassergefährdeten Niederterrasse. Das
Viertel schließt heute nördlich an die Brückenauffahrt der Kennedybrücke und liegt
zwischen Konrad-Adenauer-Platz, St. Augustiner Straße (B56), dem Bröltaleisen-
bahnweg und dem Rhein.
Der Name leitet sich her von der seit dem Mittelalter bestehenden Ortschaft Combahn
(mittelalterlich „kumban“) und nimmt Bezug auf die topografischen Ausprägungen,
denn „Kumme“ steht für ein Gefäß, eine Schale oder auch eine Senke und Ban für
eine Schneise oder auch einen aufgeschütteten Weg in einer Niederung. Beide Merk-
male trafen auf die bearbeitete und genutzte Landschaft zu: Combahn bezeichnete
bis ins späte 19. Jahrhundert einen größeren topografischen Ausschnitt im ebenen
Uferbereich. Vom Flussufer abgerückt verband ein befestigter Weg auf einem leichtSeite 31 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel26
Seite 2
erhöhten Damm wohl schon seit dem Mittelalter Vilich mit Beuel (die heutige Rhein-
dorfer Straße). An bestehenden Wegen hatten sich bauliche Verdichtungen heraus-
gebildet. Siedlungsschwerpunkte lagen im Bereich der heutigen Rheindorfer Straße /
St. Augustinerstraße, im heutigen Zentrum von Beuel um die Friedrich-Breuer-Straße
und an der Oberen Wilhelmstraße, außerdem reihten sich Bauten eng beieinander an
der unmittelbar parallel zum Ufer geführten heutigen Rheinaustraße. Hier entwickelte
sich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts an der Fähre nach Bonn bis hin zum Bröltal-
bahnhof ein Schwerpunkt mit Gaststätten und Geschäften.
1: Ausschnitt aus der Preußischen Uraufnahme 1843, Blatt Bonn, grüne Ellipse = Ortslage Combahn
Geschichte
1343 wird erstmals ein Ort „kumban“ urkundlich erwähnt1. Combahn gehörte als Teil
vom Vilicher Ländchen lange Zeit zur Herrlichkeit Vilich im Kurfürstentum Köln, Beuel
dagegen zum bergischen Amt Löwenburg. Seit dem 17. Jahrhundert verband (etwas
südlich des späteren Bröltalbahnhofs) eine Seilfähre (Gierponte, auch „fliegende Brü-
cke“ genannt) die rechte Seite mit der kurfürstlichen Residenzstadt Bonn (Clausen
1987). Das Haus des Brückenmeisters Mehlem (das Mehlem‘sche Haus) aus dem Jahr
1785, Rheinaustraße 131, südlich der Kennedybrücke, zeugt in seiner stattlichen Aus-
prägung von der wirtschaftlichen Bedeutung der Fähre. Noch ein Jahr zuvor, 1784,
waren die Häuser unmittelbar am Ufer einem verheerenden Hochwasser zum Opfer
gefallen.
1Bestand Vilich im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Urkunde vom 3. April 1343, zitiert nach Johannes Bücher:
Alte und neue Straßennamen im Gebiet der ehemaligen Stadt Beuel. In: Stadt Bonn (Hrsg.): Studien zur
Heimatgeschichte des Stadtbezirks Bonn-Beuel. Band 22, Bonn 1980.Seite 32 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel27
Seite 3
2: Karte von Villich 1689, Ausschnitt, Norden = links, roter Kreis = Combahn
Nach Zugehörigkeit 1803-1815 zum französischen Großherzogtum Berg war Com-
bahn in preußischer Zeit Gemeinde in der Bürgermeisterei Vilich im Landkreis Bonn
der Provinz Jülich-Kleve-Berg, später der Rheinprovinz. 1892 wurde Combahn mit
Beuel als Gemeinde vereinigt. Beuel wurde gleichzeitig zum Hauptort der Bürgermeis-
terei Vilich und 4 Jahre später auch Amtssitz.
Während noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf der rechten Rheinseite
neben der Landwirtschaft, Weinanbau und Fischerei sich Wäscherei und Bleicherei zu
wirtschaftlichen Schwerpunkten herausgebildet hatten - Bonn gegenüber und im
Dienste der Bonner Textilfabriken -, wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts auch
der Beueler Raum zunehmend industrialisiert und führte zu einer stärkeren Verdich-
tung in Beuel selbst. Zwischen 1891 bis 1916 stieg die Einwohnerzahl von etwas mehr
als 9.000 auf knapp 17.000 so enorm an, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen
drängte. (Stadt Bonn, Karen Künstler-Brandtstädter, Objekt Rathausstr. 43, Gutach-
ten zum Denkmalwert, 2007)
Seit 1871 hatte Beuel einen eigenen Bahnhof an der Strecke Ehrenbreitstein-Köln-
Deutz. Seit 1891 war der Endbahnhof der vom Landesinneren über Niederpleis und
Hangelar kommenden Bröltalbahn („Brölthal-Eisenbahn“, BTE) am Flussufer im Nor-
den von Combahn in Betrieb, um von hieraus Eisenerz, Basaltsteine und andere GüterSeite 33 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel28
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auf Lastschiffe zu verladen. Die endgültige Stilllegung der Bahnstrecke erfolgte 1967.
Erhalten sind das Empfangsgebäude, ein Fachwerkbau, 1906 um Warteraum und
Bahnsteigüberdachung erweitert, nördlich ein stark umgebautes Verwaltungsgebäude
von 1917 und die Fläche der Laderampen. Das Empfangsgebäude ist heute Gast-
stätte; auf der Bahntrasse liegt ein Radweg.
Seit 1900 bestand eine Bahnverbindung nach Großenbusch (zwischen Hangelar und
St. Augustin) zur dortigen Bonner Verblendstein- und Thonwaarenfabrik.
Ab 1898 verband eine Rheinbrücke Combahn mit Bonn, die, 1945 zerstört, 1948/
1949 durch die neue Rheinbrücke ersetzt wurde. Die Brücke trägt seit 1963 den Na-
men „Kennedybrücke“. 1902 fuhr die erste elektrische Straßenbahn über die Brücke
zum Beueler Bahnhof.
3 Ausschnitt aus der Karte „Beuel und Combahn im Jahr 1891“, Stadtarchiv BonnSeite 34 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel29
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4: 1895, Ausschnitt aus der Preußischen Neuaufnahme
5: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan von Stübben 1900, Druck 1903, heutiges
Combahnviertel(Stadtarchiv Bonn, Be 818)Seite 35 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel30
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Kurz nach 1900 entstanden unter dem Vilicher Bürgermeister Friedrich Breuer in der
Ortslage Combahn zwei neue Wohngebiete. Die Arbeiter und kleinen Angestellten sie-
delten östlich jenseits der Bahn, auch in einer Werkssiedlung benachbart zu der ehe-
maligen Jutespinnerei. Für die betuchteren Neubürger von Beuel aus dem gehobenen
Bürgertum, zu denen damals Rentiers, Kaufleute, Beamte und Ärzte gehörten, er-
folgte die Erschließung eines neuen Wohnviertels, des heutigen Combahnviertels, zwi-
schen den bestehenden Siedlungsschwerpunkten von Combahn. Auf der Grundlage
des Fluchtlinienplans von Regierungsbaurat Karl Huppertz (1847-1919), seit 1892
Professor für Baukunde und Meliorationswesen an der Königlich Preußischen Land-
wirtschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf, erstellte der Kölner Geheime Baurat und
Stadtbaumeister Hermann Joseph Stübben (1845-1936)1900/ 1901 einen Bebau-
ungsplan (Karnau 1996, S. 330) für Beuel (Druck 1903). Der Plan umfasste den Orts-
kern um St. Josef und betraf im nördlichen Teil den Bereich Combahn. Der Plan sah
hier (Abb.5),– angelehnt an vorhandene Wege und unter Aufnahme der bestehenden
Bauten -, die Anlage eines nahezu rechtwinkligen Straßennetzes mit baumbestande-
nen Grünachsen (heute: Kaiser-Konrad-Straße, Combahnstraße und Professor-Neu-
Allee) vor und südlich des Empfangsgebäudes des Bröhltal-Bahnhofseine Grünanlage
um das Denkmal (von 1877), die in die sich nach Süden erstreckende, mit drei Baum-
reihen gestaltete Rheinpromenade überging. Der Kirchenbau an der Kaiser-Konrad-
Straße/ Ecke Von-Sandt-Straße und die westlich anschließende Grünfläche wurden
nicht realisiert.
Bei der Erschließung der Kaiser-Konrad-Straße, der Von-Sandt-Straße und der Pro-
fessor-Neu-Allee traten örtliche Unternehmer in Vorleistung und verkauften anschlie-
ßend die Straßen an die Gemeinde.
1912 warb die Bürgervereinigung Beuel-Rheindorf für den Fremdenzuzug nach Beuel
mit dem niedrigen Steuersatz und mit allen anderen der Neuzeit entsprechenden Ein-
richtungen (Remig 1996, S. 157).Seite 36 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel31
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6: 1913 Ausschnitt aus der Topografischen Karte
Bis 1918 waren 40% der Grundstücke bebaut, bis 1938 folgte der Block Von-Sandt-,
Combahn-, Rheindorfer Straße.
7: 1926/ 1933 Ausschnitt aus der Topografischen KarteSeite 37 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel32
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8: 1959 Ausschnitt aus der Topografischen Karte
Während nach dem Zweiten Weltkrieg in den 1950er Jahren weitere Ergänzungen
erfolgten, die die Blockränder schlossen,
9: 1966 roter Kreis = neue Erschließung, Ausschnitt aus der Topografischen KarteSeite 38 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel33
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wurden in der nachfolgenden Zeit die Blockinnenbereiche mit neuen städtebaulichen
Elementen (mit Stich-, Wohnstraßen/ Wohnwegen) erschlossen. (s. Abb.9, 10, 11).
Seit der Gebietsreform von 1969 gehört Combahn mit Beuel zusammen zu Bonn.
10: 1972 roter Kreis = neue Erschließung, Ausschnitt aus der Topografischen Karte
Charakteristik- die städtebaulichen Aspekte
Das Combahnviertel ist ein nahezu reines städtisches Wohnviertel (mit wenigen Ge-
werbebetrieben und ehemals einzelnen Geschäften innerhalb des Viertels, heute am
Rand des Viertels) in Blockrandbebauung, wesentlich geprägt durch untereinander
ähnliche und gleichwertige Haustypen, Einfamilienhäuser, aus der Zeit kurz nach
1900. Es ergänzte damit die Vielfalt der Ortsstruktur von Beuel, die sich zu dieser Zeit
aus dem Beueler Ortszentrum, dem südlich angrenzenden Handwerkerviertel (Schiff-
fahrt, Wäschereien) zwischen Hermannstraße und Rhein sowie den Gewerbe- und In-
dustriebereich im Osten jenseits der Staatsbahn zusammensetzte.
Zwischen dem Rhein im Westen und der Rheinbrücke im Süden in die dreieckige Flä-
che eingepasst, liegt dem Viertel ein planmäßig gerastertes Grundmuster aus fünf
Längsstraßen und zwei Querstraßen zugrunde, die bestehende Wegeverläufe aufneh-
men und in die vorhandene Struktur eingepasst ist. Von Norden nach Süden verlaufen
in etwa gleichem Abstand längs fünf Straßen parallel: am Rhein die Rheinaustraße
(der bestehende Rheinuferweg), im Osten die Rheindorfer Straße als Verbindungs-
straße der Ortskerne von Vilich-Rheindorf und Beuel auf der ersten Terrassenstufe,Seite 39 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel34
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die Professor-Neu-Straße als südliche Verlängerung des Rheindamms parallel zur
Rheinaustraße, parallel dazu die Von-Sandt-Straße und östlich der Rheindorfer Straße
als 5. Straße die Rathausstraße. Quer gliedern zwischen Bröltalbahn und Kennedy-
brücke die beiden parallelen Straßen Kaiser-Konrad- Straße und Combahnstraße das
Viertel im Inneren. Durch diesen Plan entstehen 15 Blöcke, von denen 13 historische
Bausubstanz der Anlagezeit aufweisen und im Miteinander der Straßenzüge als histo-
rischer Kern des Combahnviertels den städtebaulichen Zusammenhang begründen.
Im städtischen Außenraum entstehen durch die beidseitig ähnliche Bebauung, durch
die mittige anfangs gepflasterte, heute geteerte Fahrbahn, die Trottoirs und einer
jeder Straße eigene Gestalt jeweils typische Straßenräume. Einzelne Straßenzüge
sind beidseitig mit Baumreihen bepflanzt (wie die Professor-Neu-Allee mit Japani-
schen Kirschen; die Kaiser-Konrad-Straße mit Birken). Einzelne Straßenzüge weisen
durchgehend Vorgärten auf, eingefriedet mit niedrigen Mauern und Pfeilern und ur-
sprünglich Latten-, heute Gitterzäunen (Kaiser-Konrad-Straße, Rathausstraße).
11: Rathaus-/ Combahnstraße,um 1920; Blick nach Nordosten
12: Rathaus-/ Combahnstraße, 2020; Blick nach NordostenSeite 40 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel35
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Die die Einheit stiftenden Elemente im Inneren des Viertels sind die Häuserblöcke
insbesondere der Zeit um 1900 in ihrer Struktur (geschlossene Reihen in den Fluch-
ten, rückwärtig aneinanderstoßende Gärten in der Gesamtheit) und die straßenseiti-
gen Fronten in der Abwicklung der Zeilen und im Gegenüber mit der Schaffung von
Straßenräumen, die rückwärtig im Blockinneren die Welt der Gärten und Innenhöfe
nach außen abgrenzen.
13: Professor-Neu-Allee, Blick nach Süden, 2020 14: Kaiser-Konrad-Straße, Blick nach Osten, 2020
15: Combahnstr. 57, 55, 53,…., 2020
Doch die bauliche Entwicklung gliedert sich in weitere Phasen: Die Zwischenkriegszeit
und die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Ende der 1950er Jahre haben das
städtebauliche Konzept fortgeführt und kontinuierlich in schlichter, die Blockrandbe-
bauung in zeitgemäßer Architektur geschlossen und so den Wert des Viertels städte-
baulich als Stadtteil in seinen Merkmalen gestärkt. Seit den 1960er Jahren erfolgte
mit der Anlage von Stichstraßen innerhalb der nördlichen Blöcke städtebaulich die
Umsetzung einer neuen Wohnform. Gleichzeitig gewinnt die nach Westen gerichtete
Seite des Viertels an Bedeutung: soweit die Grundstücke es ermöglichen, öffnen sich
die Bauten mit Balkonen und Freisitzen mit Blick nach Westen auf den Rhein undSeite 41 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel36
Seite 12
führen das städtebauliche Konzept fort, indem sie jeweils zeitgemäß und in der Zu-
sammenschau das Thema „Wohnen am Rand von Beuel in Rheinnähe“ neu umsetzen
und ausgestalten.
Im Norden ist die Trasse der Bröltalbahn eine historisch begründete Grenze. Am öst-
lichen Ende der Combahnstraße, jenseits der St. Augustiner Straße, liegt der 1888
angelegte Pfarrfriedhof der katholischen Gemeinde St. Josef in Beuel, eingefasst mit
einer Ziegelmauer/ Grauwacke-Bruchsteinmauer. Vor der Friedhofskapelle St. Michael
steht an der Außenwand zur St. Augustiner Straße eine Christophorus-Plastik aus
Basaltlava. Christophorus ist u.a. der Patron der Fährleute und Schiffer und symboli-
siert ein Stück der mit dem Rhein verbundenen Ortsgeschichte von Beuel und auch
vom Combahnviertel. Doch die ausgebaute und stark befahrene St. Augustiner Straße
ist städtebaulich eine solche Zäsur nach Osten und Süden, dass der jenseits liegende
Friedhof als ein eigenes historisches Dokument gewertet und nicht in die Geltungsflä-
che des Denkmalbereichs einbezogen wird.
In der westlichen Verlängerung der Combahnstraße am Rhein beginnt an der Stelle
des früheren Fähranlegers nach Süden, rechtwinklig gefasst von 3 parallelen, in der
Höhe gestuften Basaltmauern, die Beueler Rheinuferpromenade mit Blick auf die Bon-
ner Stadtsilhouette. Nach Norden schließt heute der Promenadenweg im Verlauf der
Bröltalbahn mit dem Bahnhof an. Die rechtwinkligen Versprünge zum Rheinufer lassen
die ehemaligen Anlegerampen der Schiffe erkennen. In der Höhe der Combahnstraße,
am Übergang von Promenade und Bahntrasse, erinnert eine von der Gemeinde Com-
bahn 1877 errichtete Siegessäule des Bonner Bildhauers Johann Josef Olzem (1827-
1890) an den Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71. An dieser Schnittstelle bil-
den Bahnhof, Kriegerdenkmal mit der teilweise gefassten Freifläche und das mit ver-
schiedenen Bäumen bepflanzte Umfeld (Lindenreihe an der Rheinaustraße bis zum
Bahnhof) ein kleines städtebauliches Ensemble.
16. + 17. Empfangsgebäude Brölbahnhof, Kriegerdenkmal um 1906 (Schneider 2000, S.32) und vor 1914 (Höroldt 1989, S.332)
18. Empfangsgebäude Brölbahnhof, Kriegerdenkmal, 2020Seite 42 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel37
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Der Denkmalbereich
Ein Denkmalbereich ist nach dem Denkmalschutzgesetz NW über eine entsprechende
Satzung ein Instrument zum Schutz von städtebaulichen Qualitäten, die sich nicht
durchgehend in einheitlich dichter denkmalwerter Substanz, sondern sich auch im
Zusammenwirken von Struktur und Substanz und in der Konzentration von ortsge-
schichtlich bedeutsamen Themen in jeweils zeittypischer und beispielhafter Bausub-
stanz ausdrücken können. Das Combahnviertel erfüllt diese Kriterien. Es ist in seiner
historischen Substanz nicht vollständig homogen dicht geschlossen, vielmehr wurde
es in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts angelegt, weitergebaut und ergänzt,
wobei das führende Thema das „Wohnviertel um 1900“ auf der Grundlage des Bebau-
ungsplans von Stübben und Huppertz ist. Der städtebauliche Entwurf nimmt beste-
hende Wege auf, integriert bestehende Bauten und gibt den neuen Straßen und Ob-
jekten ein schematisches Grundmuster vor; auf dieser Grundlage bilden die Häuser
zusammenhängende Häuserzeilen und im Gegenüber Straßenräume. Die späteren
Zeitschichten nehmen das Thema auf, interpretieren Wohnen in einem bevorzugten
Wohnviertel zeitgemäß, ergänzen den Bestand und sorgen somit für eine kontinuier-
liche Fortentwicklung.
Die bauliche Entwicklung lässt sich in einzelne anschaulich erlebbaren Phasen glie-
dern: vor dem Ersten Weltkrieg; Zwischenkriegszeit; unmittelbare Nachkriegszeit;
1960er/ 70er und 80er Jahre. Das Viertel ist im Zusammenwirken von Grundriss (aus
Straßen, Gärten, Höfen) und Bauten und in der substantiellen Verdichtung histori-
scher Schichten insgesamt sowohl städtebaulich als auch ortsgeschichtlich ein aussa-
gekräftiges und erhaltenswertes Dokument, so dass die in der Substanz ablesbare
Gesamtentwicklung die Ausweisung des Denkmalbereiches begründet.
Die Besonderheiten des Viertels schlagen sich in konkreten Schutzgegenständen des
Denkmalbereiches nieder: im örtlichen Grundriss, in der aufgehenden Bausubstanz,
in historischen Freiflächen, im Baumbestand und Bewuchs und in charakteristischen
Blickbezügen.
Der örtliche Grundriss
Der örtliche Grundriss setzt sich zusammen aus Straßenführung, Parzellenteilung und
aus der Verteilung von bebauter und unbebauter Flächen. Die Straßenführung ist ge-
radlinig und rasterförmig, die untereinander etwa gleichbreiten Straßenräume beste-
hen seit der Trassierung aus Fahrbahn, seitlichen Bürgersteigen und größtenteils
beidseitigen Baumreihen. Für einzelne Straßenzüge (Kaiser-Konrad-Straße, Rathaus-
straße) sah der Plan von 1900 begleitend zu den Bürgersteigen durchgehende
schmale Streifen von Vorgärten vor. Diese wurden umgesetzt, sind heute erhalten
und zeichnen im Zusammenwirken mit den Baureihen diese Straßenräume aus. Die
Parzellenzuschnitte sind, – der Blockbebauung entsprechend –, in den geraden Ab-
schnitten lang und schmal, an den Ecken annähernd quadratisch.
Schutzziel ist die Erhaltung des Grundrisses in seiner Struktur. Der örtliche Grundriss
sollte in der Straßenführung, im Straßenprofil, in der Gliederung (Fahrbahn, Bürgers-
teig, Baumbestand) erhalten bleiben, sowie in der Maßstäblichkeit der Parzellentei-
lung und in der Verteilung von bebauter und unbebauter Fläche.Seite 43 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel38
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Die aufgehende Bausubstanz
Die Bauten um 1900
Die Blockrandbebauung der ersten und für das Viertel grundlegenden Bauphase be-
steht aus meist über hohen Kellersockeln traufständigen, dreiachsigen Wohnhäusern
und wenigen Wohn- und Geschäftsbauten in geschlossenen Zeilen in einer Flucht drei-
geschossige, zum Teil zweigeschossige Zeilen, abschnittsweise mit schmalen Vorgär-
ten. Die Bauten sind hell (in Weiß-, Grau-, Blau- und Gelbtönen) verputzte Massiv-
bauten. Sie zeichnen sich durch eine vielgliedrige Gestaltung der straßenseitigen Fas-
saden in für die Zeit kurz nach 1900 überregional üblicher Formensprache mit zahl-
reichen architektonischen Details und reicher Bauzier im Stil des Klassizismus, Ne-
oklassizismus, Historismus oder auch Jugendstils gestaltet. Architektonische Gliede-
rungselemente sind Erker, Risalite mit Übergiebelungen, Ecktürmchen, Balkone, Log-
gien, unterschiedliche Fensterformate (Fensterkonstruktionen aus Holz, Flügel- und
Scheibengliederung) und stukkierte Schmuckfassaden mit ornamentalen Motiven.
Lisenen, Pilastern, Säulen, profilierten Gesimskanten, Tür- und Gewänderahmungen,
profilierte Verdachungen gliedern die straßenseitigen Fassaden, die zusätzlich ge-
schmückt sind mit Stuckornamenten. Die Dächer sind in Mansard- oder Satteldach-
form ausgebildet, mit Schiefer oder Ziegelpfannen gedeckt. Zum Teil sind die Dach-
geschosse ausgebaut, weisen kleine Gauben und einzelne große Giebelhäuser/
Zwerchhäuser in der Hauptgliederungsachse der Fassaden auf, zum Teil schließen die
Bauten mit Mezzaningeschossen ab.
Besonders aufwändige Gebäude stehen in der Professor-Neu-Allee, der früheren Kai-
serstraße. Ursprünglich waren in den Eckgebäuden des Viertels kleine Läden zur täg-
lichen Versorgung wie Metzgereien oder Bäckereien.
Die Bauten bilden in gleichmäßiger Verteilung städtische Muster und machen in rhyth-
mischer Reihung die Häuserzeilen als Ganzes zu städtischen Elementen und auch zu
einheitlichen Blöcken. Rückwärtig sind die Gebäude um schmale Anbauten in die Blo-
ckinnenbereiche verlängert, die Gartenfassaden durch Loggien und vorgelagerte
Treppen gegliedert, die Höfe vereinzelt über Tordurchfahrten erschlossen. In den Blo-
ckinnenbereichen stehen vorwiegend kleinteilige im Volumen und in der Gestaltung
den Wohnhäusern nachgeordneten schlicht und zweckmäßig gestalteten Nebenge-
bäuden in Massivbauweise. Die Gärten sind oft durch Mauern voneinander getrennt.
Während im Inneren des Viertels reine Wohnstraßen liegen, sind die äußeren Stra-
ßenzeilen (an der St. Augustiner Straße) historisch um ein Geschoss höher. Es sind
vom Haustyp Wohn- und Geschäftshäuser mit Ladenräumen im Erdgeschoss. In ge-
schlossener Bauweise schirmen sie das Viertel optisch und akustisch zu der heute
stark befahrenen Ausfallstraße ab.Seite 44 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel39
Seite 15
19: Combahnstraße 20: Professor Neu Allee, 2020
städtebauliche Merkmale der Gesamtheit: rhythmische Gliederung der Straßenfront durch ähnliche Ele-
mente
Die Bauten der späteren Phasen sind bescheidener und schmucklos gestaltet. Es
sind stilistisch Zweckbauten der 20er/30er und der 50er Jahre, der Zwischen- und der
Nachkriegszeit. Sie bilden als Blockränder und Zeilenabschnitte ebenfalls städtebau-
liche Elemente, die dem angelegten System folgen und die in ihrer schlichten einheit-
lichen Gestalt die jeweiligen Straßenräume im Gesamteindruck prägen: Kaiser-Kon-
rad-Str.19-33, 39-49, 68-72, Combahnstr.30-36/ Rheindorfer Straße 25. Sie sind im
Nebeneinander von städtebaulicher Bedeutung; wie Kaiser-Konrad-Straße 19-33: von
der Straße zurückgesetzt eine durchgehende Zeile aus schlichten zweigeschossigen,
zweiachsigen, traufständigen hellen Putzbauten mit glatten Lochfassaden und mit
dunklen Ziegeln gedeckten Satteldächern mit straßenseitig wenigen kleinen
Schleppgauben. Die Bauten Kaiser-Konrad-Straße 39-49 bilden ein zusammenhän-
gendes städtebauliches Element: Es sind in der Straßenflucht in geschlossener Bau-
weise schlichte zweigeschossige, traufständige Putzbauten mit glatten Lochfassaden
und mit dunklen Ziegeln gedeckten Satteldächern, durchgehender Traufkante. In der
Combahnstraße steht in der Straßenflucht eine durchgehende Zeile aus schlichten
zweigeschossigen, zweiachsigen, traufständigen hellen Putzbauten mit glatten Loch-
fassaden und mit dunklen Ziegeln gedeckten Mansarddächer und durchgehenden pro-
filierten Traufkanten. Horizontal auskragende Wetterschutzkonstruktionen aus Beton
betonen die Eingänge. Die Bauten der unmittelbaren Nachkriegszeit nehmen die Stel-
lung der älteren Gebäude zur Straße, die Geschossigkeit und die geputzten Oberflä-
chen auf, sind in der architektonischen Gestalt zweckmäßig schlicht und gestalterisch
unauffällig.
Eine auf den Charakter des Viertels bezogene besondere Stellung nimmt die Rhein-
austraße ein. Die parallel zum Rhein geführte Straße war Ende des 19. Jahrhunderts
als Verbindungs- und Durchgangsstraße in Bahnhofsnähe beidseitig unregelmäßig be-
baut. Der von Huppertz und Stübben erstellte Bebauungsplan bezog die bestehenden
Bauten ein, ohne den Bestand zu überplanen, so dass diese älteren Bauten in derSeite 45 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel40
Seite 16
Formensprache späteren Ersatzbauten andere Maßstäbe vorgaben und Voraussetzun-
gen boten, die sich von dem inneren Viertel in Kubaturen und architektonischen Aus-
prägungen unterscheiden. Hier, im westlichen und rheinnahen Teil des Viertels lässt
sich an einzelnen Bauten der 1960er Jahre ablesen, wie auf der Grundlage der städ-
tebaulichen Besonderheiten die Wohnungen über nach Westen, zum Licht, zur Sonne
und zum Rhein gerichtete große Fenster und Balkone zusätzliche Merkmale aufweisen
und damit an Wohnqualität gewinnen (Professor-neu-Allee 35, Rheinaustraße 83, 91,
93). Das Doppelhaus Rheinaustraße 75,77, ein späterer Bau (wohl aus den 1980er
Jahren), wird als Antwort auf die architektonischen und städtebaulichen Vorgaben des
Viertels und als Schließung der Blockrandbebauung und der Zeit entsprechender Bau-
form gewertet. Insofern ist zwar die Planungszeit die tragende Schicht, aber der
Denkmalbereich umfasst in der Bausubstanz inhaltlich die fortgeführte Entwicklung
und zeigt damit Werte auf, die von architektonischen und städtebaulichen Entwick-
lungen jüngerer Zeitschichten zeugen.
Trotz der Anlage und Entwicklung des Viertels über einen relativ langen Zeitraum
ergibt sich ein weitgehend geschlossenes inneres Bild der Straßenräume und des Vier-
tels.
Denkmäler und historisch erhaltenswerte Bausubstanz
Einzelne Häuser sind als denkmalwert in die Denkmalliste der Stadt Bonn eingetragen
(s. Abb. 28: rot = Denkmal). Zahlreiche Bauten sind auf Grund von Veränderungen
der Originalsubstanz nicht denkmalwert, tragen jedoch zu dem führenden Charakter
der Entstehungszeit des Viertels und in Abschnitten einheitlichen Gesamteindruck des
Viertels bei. Diese Bauten sind innerhalb des Denkmalbereiches in ihrer nach außen
wirksamen Erscheinung erhaltenswert (s. Abb. 28: pinkfarben = historisch erhaltens-
werte Bausubstanz).
Erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 25 DSchG NW (Denkmalpflegeplan) ist
aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert (aus wissenschaftlichen, ortsgeschichtli-
chen, städtebaulichen) und weist historische Substanz auf. Erhaltenswerte Bausub-
stanz umfasst Gebäude/bauliche Anlagen (wie Mauern, Treppen, Terrassen), die -
aufgrund baulicher Veränderungen oder geringer historischer Bedeutung - nicht denk-
malwert sind, die jedoch zur Anschauung und Erlebbarkeit eines historischen Gesamt-
zusammenhangs beitragen: in einem Ort, Stadtteil, Straßenzug. Ein Verlust der er-
haltenswerten Bausubstanz schmälert den historischen Aussagewert des betrachteten
Ganzen.
Nach dem äußeren Erscheinungsbild wird zahlreichen Objekten Erhaltungswert zuge-
sprochen, die historische Substanz aufweisen und denen sowohl ein architektonischer
als auch ein städtebaulicher Wert zugesprochen wird, indem sie die Blockränder
schließen und so als Einzelbauten oder gereiht zu einer städtebaulichen Großform
innerhalb des Viertels beitragen. Alle übrigen Objekte unterliegen in Kubatur, Bau-
körperstellung und Architektur den allgemeinen Bestimmungen der Denkmalbereichs-
satzung.Seite 46 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel41
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Konkret werden aus historischen Gründen erhaltenswert solche Objekte gewertet, die
auf Grund baulicher Veränderung / Purifizierung/ straßenseitiger Verkleidung die Kri-
terien eines Denkmals nicht erfüllen, deren Substanz in Konstruktion und Architek-
turformen jedoch wesentlich erhalten ist und die somit den Gesamteindruck der Bau-
zeile, des Straßenraums und des Viertels stärken. Das trifft auf einzelne Bauten der
ersten Bauphase zu. Beispiele sind Professor-Neu-Allee 2, 4, 7 oder auch Nr. 9.
21: Professor-Neu-Allee 7-13, 2020
Bauten der 1930er/40er und 50er Jahre sind dann erhaltenswert, wenn sie in ihrer
Substanz die Blockrandbebauung einer Zeitstellung schließen und damit städtebaulich
ein zusammenhängendes Element bilden. Beispiele sind Combahnstraße 30-36.
22: Combahnstraße 30-36, 2020
Bauten der 1960er und 70er Jahre sind dann erhaltenswert, wenn sie die Merkmale
des Wohnviertels aufnehmen und zeitgemäß interpretieren oder einen aus der ZeitSeite 47 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel42
Seite 18
erklärbaren neuen thematischen Zusammenhang einführen und damit die grundle-
genden Merkmale des Wohnviertels als bevorzugte Wohnlage mit neuen Anforderun-
gen (wie Ausrichtung nach Westen zum Licht, zur Sonne, mit Blick auf den Rhein)
füllen und der Zeit entsprechend mit gereihten Architekturelementen wie Balkonen
ausbilden. Beispiele an der Rheinaustraße, alten Verbindungsstraße parallel zum
Rhein, sind Nr. 83, 91 oder auch 93. Wenigen Bauten späterer Jahrzehnte gelingt es,
die Merkmale und Qualitäten des Viertels aufzunehmen, zurückhaltend neu zu be-
stimmen und sich einzufügen. Dazu zählen die Bauten Rheinaustraße 75,77 in anklin-
gender postmoderner Formensprache.
23: Rheinaustr.83 24: Rheinaustraße 75,77. 2020
Der Umgang mit historisch erhaltenswerter Bausubstanz
Eine Denkmalbereichssatzung, die das Wesen eines Stadtteils, den definierten inne-
ren Zusammenhang schützt, schützt inhaltlich, sie erhält nicht das Abbild, sondern
sie erhält die bauliche Substanz, so dass aus historischen Gründen erhaltenswerte
Bauten innerhalb des Satzungsgebietes in der nach außentretenden Substanz ge-
schützt sind.
Doch die Ausweisung von Einzeldenkmälern und die Benennung von erhaltenswerten
Objekten alleine treffen immer noch keine umfassende Aussage zu dem Stadtteil als
Gesamtheit und werden seinem einheitlichen Erscheinungsbild noch nicht gerecht.
Auch straßenräumliche Details wie Hauseingangstreppen, Vorgärten mit Mauern, Zäu-
nen, Bewuchs, auch Straßenbäume gestalten das Innere des Viertels und sind aus
historischen Gründen im städtebaulichen Zusammenhang erhaltenswert. Die gestuf-
ten Einfassungen am Rhein, die Ufermauern, und die Gliederungen der ehemaligen
Bahnhof-Verladezone sind ebenfalls erhaltenswert.Seite 48 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel43
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Der dichteste Bestand insgesamt findet sich in Abschnitten von Combahnstraße, Kai-
ser-Konrad-, Professor-Neu-, und Rathausstraße. Hier weist die historische Substanz
städtische Merkmale mit eigenem Wert auf: Häuserzeilen, Straßenräume, Blöcke,
stimmige Blockausschnitte und erlebbare Ausschnitte der Dachlandschaft.
Die Dachlandschaft, Dachansichten
Diese Bauten bilden nicht nur rhythmische Straßenfronten sondern auch eine zusam-
menhängende Dachlandschaft. Zusammenhängende Teilstücke wirken in die Straßen-
räume und sind als Teil der Hausansichten sichtbar. Die Dächer der ersten Bauphase
setzen sich zusammen aus untereinander ähnlichen Flächen. Sie sind größtenteils in
Mansard- und Sattelform ausgebildet, als weitgehend kleinstrukturiert geschlossene
Flächen mit Schiefer, Pfannen oder mit Ziegeln gedeckt. Die historischen Dachauf-
bauten sind - der Nutzung entsprechend - Teil der jeweiligen Architektur. Insbeson-
dere die Dachhäuser und Giebel gliedern die Dachlandschaft, Hausansichten und wir-
ken zu den Straßen. (Abb. 25)
25: Professor-Neu-Allee, 2020, Dachlandschaft
Die späteren Bauphasen bilden durchgehende zusammenhängende, weitgehend ge-
schlossene, von regelmäßig gesetzten kleinen Gauben/ Fenstern gegliederte und
kleinstrukturierte Dachflächen. (Abb. 22)
Die Schauseite
Die Qualität des Viertels liegt vor allem in der Wirkung im Inneren des Viertels. Zum
Rhein hin zeigt sich das Viertel mit dem durch Mauern gestalteten und mit Bäumen
begrünten Uferbereich und der hier endenden Beueler Promenade. Nördlich schließt
parallel zur Trasse der Brölbahn ein Sandstrand und ein in Grünflächen übergehender
Uferbereich an. Die Bautenreihe zum Ufer ist sehr heterogen, so dass eine städtebau-
lich-architektonische Zwiesprache in Form einer Schauseite zum Rhein und zur ge-
genüberliegenden Uferseite oder einer prägnanten Silhouette heute nicht ausgebildet
ist.Seite 49 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel44
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26. Ansicht von Combahn zum Rhein, 1894, Postkarte (Ausschnitt), Stadtarchiv, DA02 15538
Zusammenfassend begründet die bauliche Substanz der Zeit um 1900 den histori-
schen Wert des Viertels. Sie besteht größtenteils aus untereinander gleichwertigen
Bauten. Die Objekte bilden im Nebeneinander, in der Reihe und im Gegenüber ein
architektonisches, ein straßenräumliches und in der Summe der Straßen und Plätze
ein städtebauliches Miteinander, ein städtisches Gefüge, das die Anlage dokumentiert.
Die späteren Bauphasen entwickeln sich städtebaulich aus den Gegebenheiten des
Viertels. Der Denkmalbereich lässt insbesondere mit den Bauten der 1960er bis
1980er Jahre neue Themen anklingen und positioniert sich so als städtebauliches In-
strument zur Dokumentation der kontinuierlichen und historisch bedeutsamen Ent-
wicklung des Viertels bis in die jüngste Zeit.
Schutzziel zur Wahrung des geschlossenen Gesamteindrucks - bezogen auf die Bau-
substanz im Combahnviertel - ist die Erhaltung des Miteinanders der Bauten, ihres
Verhältnisses zueinander: der Maßstäblichkeit, auch der rückwärtigen Bebauung, der
gleichförmigen Reihung im Rhythmus der Häuser in der Straßenflucht und im Stra-
ßenraum. Einen eigenen Gesamteindruck der Straßenräume vermitteln die Straßen-
züge mit den Vorgärten.
Schutzziel ist außerdem die Erhaltung der den Straßenraum gliedernden und auf his-
torische Entwicklung verweisenden Details wie Treppen, Mauern, Zäune.
Die historischen Freiflächen:
Es können verschiedene Arten von Freiflächen historischen Ursprungs unterschieden
werden, die bis heute den Gesamteindruck wesentlich prägen:
Jede Freifläche ist Teil des Raumprogramms des zugehörigen Hauses und damit bei
denkmalwerten und historisch erhaltenswerten Bauten ebenfalls erhaltenswert. Üb-
rige Freiflächen sind erhaltenswert, wenn sich im Blockinnenbereich Gesamtflächen
ergeben. Denn in den Blockinnenbereichen bilden die aneinanderstoßenden Gärten
und Höfe von Bauten umschlossene begrünte, ruhige oder auch gewerblich genutzte
Freiflächen/ Freiräume mit eigener städtischer Ausprägung. Durch das Miteinander
der Gärten entsteht jeweils eine zusammenhängende Grünfläche, ein eigenes städti-
sches Element mit einem Mehrwert für die Wohnhäuser.
In einzelnen Straßenzügen bilden die Vorgärten schmale abwechslungsreich be-
pflanzte Distanzstreifen zwischen Bürgersteig und Hauszeile, sind Teil der Architek-
turqualität, gliedern den Straßenraum und vermitteln einen eigenen Raumeindruck.
Schutzziel ist die Bewahrung des Stadtteilcharakters durch Erhaltung der Freiflächen
und des Zusammenwirkens mit dem Grundriss und der aufgehenden Bausubstanz.
Auch die Freifläche der ehemaligen Verladezone des Bröltalbahnhofs ist erhaltens-
wert.Seite 50 von 61
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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel45
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Der Baumbestand und der Bewuchs
In einzelnen Straßenzügen sind Baumreihen (wie Japanische Kirschen, Birken, Lin-
den) Teil des Straßenraums.
Ein Schutzziel des Denkmalbereiches ist die Erhaltung der Bäume im Zusammenhang
mit baulichen Anlagen und mit dem städtischen Raum.
27: Kaiser-Konrad-Straße, Blick nach Westen, 2020
Die charakteristischen Sichtbezüge
Blicke und Blickwinkel auf markante Objekte (besonders ausgeprägte Eckbauten oder
auch Bauten/ bauliche Anlagen mit spezifischer Funktion) zeichnen das Viertel aus.
Durch diese Sichtverbindungen entsteht ein optisches Netz, das das Viertel als Einheit
erleben lässt und über das das Viertel in das übrige städtische Gefüge eingebunden
ist.
So verankern einzelne Blickbeziehungen das Viertel an den Kirchtürmen der umlie-
genden historischen Ortskerne: aus der Rheindorfer Straße ist im Blick nach Norden
der Kirchturm von St. Maria und St. Clemens, der Doppelkirche in Schwarzrheindorf,
Blickpunkt. Aus der Professor-Neu-Allee ist im Blick nach Süden der spitze Helm der
Beueler katholischen Pfarrkirche St. Josef als städtebauliche Dominante ein optischer
Fixpunkt, und aus dem Quartier nach außen über den Rhein sind die Doppeltürme der
neugotischen Stiftskirche St. Johann Baptist und Petrus in der Bonner Altstadt Blick-
fang. In der Blickachse der Combahnstraße nach Westen ist die Siegessäule am Rand
des Viertels vor dem Rheinufer ein wichtiger Festpunkt.
Außerdem übermitteln einzelne Blicke innerhalb des Ortes charakteristische Eindrücke
vom Inneren des Viertels.
Besonders reizvolle Blicke in das Viertel ergeben sich von Süden, aus der Hermann-
straße auf das Eckhaus mit rundem Erkerturm an der Professor-Neu-Allee / Konrad-
Adenauer-Platz, innerhalb der baumbestandenen Professor-Neu-Allee, in der Com-
bahnstraße, in oberen Kaiser-Konrad-Straße und der Rathausstraße auf die gründer-
zeitlichen Häuserreihen, mit malerischen Hausfassaden, zum Teil mit Vorgärten, ge-
fasst von niedrigen Mauern oder auch noch schmiedeeisernen Zäunen.
Die prägenden und erhaltenswerten Sichtbezüge sind in den Abbildungen 28 und 29
kartiert.Seite 51 von 61
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28: Karte zur Erläuterung des Denkmalbereichs „Combahnviertel“
rot = Denkmal, pink = historisch erhaltenswerte Bausubstanz,
gelb = prägendes Wegenetz, grün = historisch erhaltenswerte Freiflächen, die mit den historischen Bauten
eine Einheit bilden, blau: prägende und erhaltenswerte Blickbezüge
29: Blicke auf die Kirchtürme der umliegenden Orte: auf St. Josef in Beuel im Süden, auf die Doppelkirche
von Schwarzrheindorf im Norden und auf die beiden Türme der Bonner Stiftskirche im Westen = optische
Verankerung des Viertels im städtischen RaumSeite 52 von 61
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Bewertung
Das Combahnviertel ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, für
Städte und Siedlungen, für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsver-
hältnisse.
Bedeutung für die Geschichte des Menschen
Bedeutend für die Geschichte des Menschen ist ein Bereich, wenn es einen Aussage-
wert für das Leben bestimmter Zeitepochen sowie für die politischen, kulturellen oder
sozialen Verhältnisse und Geschehensabläufe seiner Zeit hat. Es muss historische Er-
eignisse oder Entwicklungen heute und für zukünftige Generationen anschaulich ma-
chen.
Das Combahnviertel ist auf Grund der erhaltenen Substanz im Miteinander von Bau-
ten, Freiflächen, Ortsgrundriss und dem Bezug zu den topografischen Gegebenheiten
am Rheinufer in besonderem Maße geeignet, die geschichtliche Entwicklung und die
Ortsgeschichte von Beuel und den umliegenden Ortslagen/ Dörfern, die zum heutigen
Beuel zusammenwuchsen, und die sozialen und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse
in der Zeit um 1900 einschließlich späterer Entwicklungen aufzuzeigen und zu erfor-
schen.
Mit der Neuanlage des Combahnviertels wurde Wohnraum für die zugezogenen Fami-
lien geschaffen. Es zeugt als Wohnviertel für die wohlhabende Mittelschicht, - gut
angebunden und in attraktiver Lage am Rhein, Bonn gegenüber, - vom Anwachsen
von Beuel vom Anwachsen der Orte in der Nähe zu Bonn in der Zeit um 1900 und hat
seine Bedeutung als bevorzugtes Wohnviertel in den nachfolgenden Jahrzehnten be-
wahrt und gefestigt.
Die historische Substanz, die Verteilung von Bauten, die Zuordnung der Baukörper,
die Bildung von Straßenräumen, die Lage der Gärten lassen die Plananlage, ihre Kon-
stanz und die Weiterentwicklung, im Bestand und Gesamteindruck als stimmiges
Wohnviertel und die Funktionstüchtigkeit als Stadtteil seit über 100 Jahren überzeu-
gend nachvollziehen.
Bedeutung für Städte und Siedlungen
Bedeutend für Städte und Siedlungen ist ein Bereich, wenn er einen besonderen Aus-
sagewert für die Baugeschichte (Architekturgeschichte) einer Stadt oder Siedlung,
aber auch einer Region hat, etwa weil es charakteristisch ist für Häuser einer be-
stimmten Schicht und Zeit. Bedeutend für Städte und Siedlungen ist darüber hinaus
ein Bereich, der den historischen Entstehungsprozess einer Stadt oder Siedlung be-
zeugt, etwa indem er durch seine Anordnung und Lage in der Örtlichkeit, durch seine
Gestaltung für sich allein oder in Verbindung mit anderen Anlagen den historischen
Entwicklungsprozess einer Stadt oder Siedlung in nicht unerheblicher Weise doku-
mentiert.
Das Combahnviertel ist im Hinblick auf Siedlungsgeschichte, Stadtbaugeschichte,
Siedlungsstruktur, Siedlungstypologie, Architekturgeschichte und in spezifischer Aus-
prägung sowohl auf den historischen Entstehungsprozess als auch den Entwicklungs-
prozess von Beuel bezogen, ein gebautes Dokument, das als ein Ganzes als historisch
aussagekräftiger Siedlungsschwerpunkt überzeugt: in seiner Lage zum Ortskern von
Beuel, im Miteinander der Bauten in Reihen in überwiegend geschlossener BauweiseSeite 53 von 61
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entlang der Bauflucht und im engen Zusammenwirken von Bauten und rückwärtigen
Gärten und Höfen und der Straßen.
Insgesamt ist das Viertel in seiner Anlage und in seinem historischen Entwicklungs-
prozess Teil der Stadtbaugeschichte von Beuel, städtebaulich integriert, und als sol-
ches nicht nur bedeutend, sondern auch von besonderem Aussagewert für die Sied-
lungsbildung und die Siedlungsentwicklung. Auch weist das Viertel in der architekto-
nischen Ausformung von Einzelbauten und in der Gruppe von Bauten in ihrer Gesamt-
aussage auch eine hohe Bedeutung für die Architekturgeschichte auf.
Bedeutung für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse
Bedeutend für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist ein Be-
reich, wenn ihr aus historischer Sicht ein besonderer Zeugniswert für die Entwicklung
der landwirtschaftlichen, handwerklichen, gewerblichen oder industriellen Prozesse
einer Region beigemessen werden kann.
Im Zuge der Industrialisierung war mit dem Anstieg der Einwohnerzahl einerseits
durch den Zuzug von Arbeitern, andererseits, bedingt durch den zunehmenden Wohl-
stand der Orte und das Anwerben von Neubürgern, auch in der Bürgermeisterei Beuel
die Ausweisung neuer Wohngebiete unbedingt erforderlich. Als Wohnviertel für be-
tuchtere Bevölkerungskreise, für angeworbene Neubürger, zeugt das Viertel vom An-
wachsen der Bürgermeisterei Beuel als eine Folge der Industrialisierung um 1900 und
zu Beginn des 20. Jahrhunderts. In seiner Beständigkeit und Funktionstüchtigkeit
spiegelt es Nachfrage und gesellschaftlich Akzeptanz.
2. Erhaltungswert
Die Erhaltung und Nutzung liegt im öffentlichen Interesse, denn für die Er-
haltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, insbesondere orts- und archi-
tekturgeschichtliche, und städtebauliche Gründe vor:
Die wissenschaftlichen Gründe
Wissenschaftliche Gründe für die Erhaltung und Nutzung eines Bereiches setzen vo-
raus, dass diese für die Wissenschaft oder einen Wissenschaftszweig von Bedeutung
sind, was der Fall sein kann, wenn ein Bereich die Entwicklung der Wissenschaft do-
kumentiert oder selbst als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht
kommt.
Das Viertel ist in seiner historischen Gesamtaussage ein bedeutendes Geschichtsdo-
kument, insbesondere im Hinblick auf die Orts- und die Stadtbaugeschichte. Auf
Grund der Bedeutung und der substantiellen Überlieferung als städtebauliche Planung
der Kaiserzeit um 1900, in der Gesamtschau der Baukörper, Bau- und Haustypen,
eignet es sich zur weiteren Erforschung und Dokumentation der Stadtbaugeschichte,
aber auch der Orts-, und der Architekturgeschichte.Seite 54 von 61
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Zur Stadtbaugeschichte
Das Combahnviertel ist eine Planung von Hermann Josef Stübben (1845-1936). Stüb-
ben gehörte nach der Reichsgründung im Jahr 1871 zu den Wegbereitern des moder-
nen Städtebaus. Er war Stadtbaumeister von Aachen (1876-81) und Köln (1881-98)
und hatte als Stadtplaner zahlreiche Wettbewerbe gewonnen.
Seine Planungen fanden über die Reichsgrenzen hinaus Beachtung und verschafften
ihm europaweit hohe Anerkennung, so dass ihn viele Städten in Deutschland und im
Ausland bei Stadterweiterungen zu Rate zogen. Auch verfasste er zahlreiche Schriften
und theoretische Werke zum Städtebau und zur Architektur, die als Standardwerke in
die Stadtbaugeschichte eingingen, 1890 erschien „Der Städtebau“ als Teil des Hand-
buchs der Architektur, das erste umfassende Buch zum Städtebau.
Unter seinen über 90 städtebaulichen Planungen lagen zahlreiche im Rheinland (so
u.a. in Aachen, Düsseldorf-Oberkassel, Bad Godesberg, Koblenz). In Köln plante er
die großen städtebaulichen Maßnahmen, die bis heute die Stadt prägen: die Umge-
staltung des Kölner Rings und die Neustadt. Zusätzlich besteht städtebaulicher For-
schungsbedarf beispielsweise gerade im Hinblick auf die Frage: Wie sieht in späteren
baugeschichtlichen Phasen eine städtebaulich tragfähige Antwort auf ein gewichtiges
städtebauliches Konzept aus?
Zur Orts- und Architekturgeschichte
Michael Nussbaum, der für di

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Datenstand: 02.11.2026, 17:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de