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221196 · Mitteilungsvorlage

Aufstellflächen vor Ampeln für Fahrräder

Nummer
221196
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221196
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aufstellflächen vor Ampeln für Fahrräder
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme
Begründung
Die Bezirksvertretung Hardtberg hat in der Sitzung am 29.10.2019 die
Verwaltung beauftragt, an allen dafür geeigneten ampelgesteuerten
Kreuzungen im Stadtbezirk Hardtberg, Aufstellflächen für Fahrräder zu
markieren, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.
Vordringlich waren folgende Kreuzungen zu prüfen:
a. Am Burgweiher (Aldi-Zufahrt) /Am Burgweiher (beide Richtungen)
b. Derlestraße/KAD – beide Richtungen
c. Schieffelingsweg/Provinzialstraße
d. Villemombler Straße/Provinzialstraße
e. Villemombler Straße/Schieffelingsweg/Fontainegraben – beide Richtungen;
das Verkehrsschild 237 direkt an der Ampel Richtung Duisdorf wird entfernt
f. Ulrich-von-Hassel-Straße/KAD (abhängig vom Ergebnis der Prüfung, ob eine
Fahrradstraße eingerichtet werden kann – DS 1713139ST2)
Darüber hinaus sind an den genannten Knotenpunkten Fahrradschutzstreifen
zu markieren, sofern diese noch nicht vorhanden sind.
Ein Zeit/- Kostenplan für die Maßnahmen ist vorzulegen.
Die Verwaltung hat geprüft, ob an den sechs vordringlich zu prüfenden
Knotenpunkten die Einrichtung von aufgeweiteten Radaufstellstreifen (kurz:
ARAS) möglich ist. Für die Einrichtung eines ARAS bedarf es einer
Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn, in Form eines Schutzstreifens oder eines
Radfahrstreifens, um eine sichere Heranführung der Radfahrenden an den
ARAS zu gewährleisten. Hierfür muss die Fahrbahn eine ausreichende BreiteSeite 1 von 4
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aufweisen. Benutzungspflichtige Nebenanlagen eignen sich nicht zur
Heranführung des Radverkehrs an den ARAS.
a. Am Burgweiher (Aldi-Zufahrt) /Am Burgweiher
Für die aus Norden kommenden Radfahrenden ist die Markierung eines ARAS
aufgrund unzureichender Breitenmaße nicht möglich. Auf dem östlichen Arm
bietet sich die Busspur zur Freigabe für den Radverkehr an. Die Bushaltestelle
wird im Linienbusbetrieb aktuell nicht angefahren, die Freigabe der Busspur
würde die Einrichtung eines ARAS ermöglichen. Der aus der Derlestraße
kommende Radverkehr wird bis zum Knotenpunkt im Seitenraum geführt,
aufgrund dessen bietet sich die Markierung eines ARAS nicht an. Auf dem
westlichen Arm des Knotenpunktes ist die Markierung eines Schutzstreifens mit
1,6 Meter Breite sowie eines ARAS möglich.
Auf dem Knotenpunkt Am Burgweiher/Derlestraße wird zusätzlich die
Markierung von Aufstellflächen für indirektes Linksabbiegen empfohlen. Für die
aus Norden kommenden, sowie die aus Westen kommenden Radfahrenden.
Die Kosten inklusive indirektes Linksabbiegen werden auf ca. 12.000,- €
geschätzt.
b. Derlestraße/Konrad-Adenauer-Damm
Auf dem nördlichen Arm der Derlestraße ist die Einrichtung eines ARAS
aufgrund mangelnder Breitemaße nicht möglich. Die Radfahrenden entlang des
Konrad-Adenauer-Damms werden auf einem benutzungspflichtigen
Zweirichtungsradweg im Seitenbereich geführt, daher bietet sich auf beiden
Armen des Konrad-Adenauer-Damms die Markierung von ARAS nicht an. Auf
dem südlichen Arm der Derlestraße ist die Markierung eines Schutzstreifens
mit 1,5 Meter Breite sowie eines ARAS möglich.
Die Kosten werden auf ca. 5.500,-€ geschätzt.
c. Schieffelingsweg/Provinzialstraße
Da der Radverkehr entlang der Provinzialstraße benutzungspflichtig im
Seitenraum geführt wird, bietet sich die Markierung von ARAS nicht an. Die aus
dem Schieffelingsweg kommenden Radfahrenden haben bereits einen
vorgezogenen Haltebalken, auch hier bedarf es keines ARAS.
d. Villemombler Straße/Provinzialstraße
Auf dem nördlichen Arm der Villemombler Straße ist bereits ein ARAS markiert,
der südliche Arm der Villemombler Straße weist unzureichende Breitenmaße
zur Einrichtung eines ARAS auf, so dass eine Heranführung an den ARAS über
einen Schutzstreifen nicht möglich ist. Die Radfahrenden entlang derSeite 2 von 4
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Provinzialstraße werden beidseitig im Seitenraum benutzungspflichtig geführt,
aufgrund dessen bietet sich auch hier die Markierung von ARAS nicht an.
e. Villemombler Straße/Schieffelingsweg/Fontainegraben
Auf dem Schieffelingsweg und dem Fontainegraben sind bereits ARAS
markiert. Die aus Osten kommenden Radfahrenden werden entlang der
Villemombler Straße im Seitenraum geführt, daher bietet sich die Markierung
eines ARAS nicht an. Auf dem westlichen Arm der Villemombler Straße ist die
Einrichtung eines ARAS aufgrund mangelnder Fahrbahnbreite aktuell nicht
möglich.
Auf dem Knotenpunkt wird die Markierung von Aufstellflächen zum indirekten
Linksabbiegen aus allen vier Armen empfohlen.
Die Kosten für die Einrichtung zum indirekten Linksabbiegen werden auf ca.
15.000,-€ geschätzt.
f. Ulrich-von-Hassel-Straße/Konrad-Adenauer-Damm/ Pascalstraße
Auf der Ulrich-von-Hassel-Straße ist die Markierung eines ARAS möglich. Im
Rahmen dessen bedarf es einer baulichen Anpassung sowie der Markierung
eines Fahrrad-Piktogramms auf der gegenüberliegenden Verkehrsinsel. Auf
den restlichen Armen des Knotenpunkts bietet sich die Markierung von ARAS
nicht an, da der Radverkehr benutzungspflichtig einseitig im Seitenbereich
geführt wird.
Die Kosten für die Signaltechnik werden auf ca. 1.500,-€ geschätzt. Für die
Tiefbauarbeiten wird mit ca. 3.500,-€ gerechnet.
Die Maßnahmen sollen im Jahr 2023 durchgeführt werden. Die Ausführung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes
2023/2024 durch die Bezirksregierung Köln.
Weitere ampelgesteuerte Kreuzungen im Bezirk Hardtberg werden hinsichtlich
der Einrichtung von aufgeweiteten Radaufstellstreifen sukzessiv in den
nächsten Monaten geprüft.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 3 von 4
Seite 4
FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
37.500,00
EUR
Entwurf
2023/2024
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung 37.500,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de