221196 · Mitteilungsvorlage
Aufstellflächen vor Ampeln für Fahrräder
Kerndaten
- Nummer
- 221196
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221196 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufstellflächen vor Ampeln für Fahrräder Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme Begründung Die Bezirksvertretung Hardtberg hat in der Sitzung am 29.10.2019 die Verwaltung beauftragt, an allen dafür geeigneten ampelgesteuerten Kreuzungen im Stadtbezirk Hardtberg, Aufstellflächen für Fahrräder zu markieren, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist. Vordringlich waren folgende Kreuzungen zu prüfen: a. Am Burgweiher (Aldi-Zufahrt) /Am Burgweiher (beide Richtungen) b. Derlestraße/KAD – beide Richtungen c. Schieffelingsweg/Provinzialstraße d. Villemombler Straße/Provinzialstraße e. Villemombler Straße/Schieffelingsweg/Fontainegraben – beide Richtungen; das Verkehrsschild 237 direkt an der Ampel Richtung Duisdorf wird entfernt f. Ulrich-von-Hassel-Straße/KAD (abhängig vom Ergebnis der Prüfung, ob eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann – DS 1713139ST2) Darüber hinaus sind an den genannten Knotenpunkten Fahrradschutzstreifen zu markieren, sofern diese noch nicht vorhanden sind. Ein Zeit/- Kostenplan für die Maßnahmen ist vorzulegen. Die Verwaltung hat geprüft, ob an den sechs vordringlich zu prüfenden Knotenpunkten die Einrichtung von aufgeweiteten Radaufstellstreifen (kurz: ARAS) möglich ist. Für die Einrichtung eines ARAS bedarf es einer Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn, in Form eines Schutzstreifens oder eines Radfahrstreifens, um eine sichere Heranführung der Radfahrenden an den ARAS zu gewährleisten. Hierfür muss die Fahrbahn eine ausreichende BreiteSeite 1 von 4 Seite 2 aufweisen. Benutzungspflichtige Nebenanlagen eignen sich nicht zur Heranführung des Radverkehrs an den ARAS. a. Am Burgweiher (Aldi-Zufahrt) /Am Burgweiher Für die aus Norden kommenden Radfahrenden ist die Markierung eines ARAS aufgrund unzureichender Breitenmaße nicht möglich. Auf dem östlichen Arm bietet sich die Busspur zur Freigabe für den Radverkehr an. Die Bushaltestelle wird im Linienbusbetrieb aktuell nicht angefahren, die Freigabe der Busspur würde die Einrichtung eines ARAS ermöglichen. Der aus der Derlestraße kommende Radverkehr wird bis zum Knotenpunkt im Seitenraum geführt, aufgrund dessen bietet sich die Markierung eines ARAS nicht an. Auf dem westlichen Arm des Knotenpunktes ist die Markierung eines Schutzstreifens mit 1,6 Meter Breite sowie eines ARAS möglich. Auf dem Knotenpunkt Am Burgweiher/Derlestraße wird zusätzlich die Markierung von Aufstellflächen für indirektes Linksabbiegen empfohlen. Für die aus Norden kommenden, sowie die aus Westen kommenden Radfahrenden. Die Kosten inklusive indirektes Linksabbiegen werden auf ca. 12.000,- € geschätzt. b. Derlestraße/Konrad-Adenauer-Damm Auf dem nördlichen Arm der Derlestraße ist die Einrichtung eines ARAS aufgrund mangelnder Breitemaße nicht möglich. Die Radfahrenden entlang des Konrad-Adenauer-Damms werden auf einem benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg im Seitenbereich geführt, daher bietet sich auf beiden Armen des Konrad-Adenauer-Damms die Markierung von ARAS nicht an. Auf dem südlichen Arm der Derlestraße ist die Markierung eines Schutzstreifens mit 1,5 Meter Breite sowie eines ARAS möglich. Die Kosten werden auf ca. 5.500,-€ geschätzt. c. Schieffelingsweg/Provinzialstraße Da der Radverkehr entlang der Provinzialstraße benutzungspflichtig im Seitenraum geführt wird, bietet sich die Markierung von ARAS nicht an. Die aus dem Schieffelingsweg kommenden Radfahrenden haben bereits einen vorgezogenen Haltebalken, auch hier bedarf es keines ARAS. d. Villemombler Straße/Provinzialstraße Auf dem nördlichen Arm der Villemombler Straße ist bereits ein ARAS markiert, der südliche Arm der Villemombler Straße weist unzureichende Breitenmaße zur Einrichtung eines ARAS auf, so dass eine Heranführung an den ARAS über einen Schutzstreifen nicht möglich ist. Die Radfahrenden entlang derSeite 2 von 4 Seite 3 Provinzialstraße werden beidseitig im Seitenraum benutzungspflichtig geführt, aufgrund dessen bietet sich auch hier die Markierung von ARAS nicht an. e. Villemombler Straße/Schieffelingsweg/Fontainegraben Auf dem Schieffelingsweg und dem Fontainegraben sind bereits ARAS markiert. Die aus Osten kommenden Radfahrenden werden entlang der Villemombler Straße im Seitenraum geführt, daher bietet sich die Markierung eines ARAS nicht an. Auf dem westlichen Arm der Villemombler Straße ist die Einrichtung eines ARAS aufgrund mangelnder Fahrbahnbreite aktuell nicht möglich. Auf dem Knotenpunkt wird die Markierung von Aufstellflächen zum indirekten Linksabbiegen aus allen vier Armen empfohlen. Die Kosten für die Einrichtung zum indirekten Linksabbiegen werden auf ca. 15.000,-€ geschätzt. f. Ulrich-von-Hassel-Straße/Konrad-Adenauer-Damm/ Pascalstraße Auf der Ulrich-von-Hassel-Straße ist die Markierung eines ARAS möglich. Im Rahmen dessen bedarf es einer baulichen Anpassung sowie der Markierung eines Fahrrad-Piktogramms auf der gegenüberliegenden Verkehrsinsel. Auf den restlichen Armen des Knotenpunkts bietet sich die Markierung von ARAS nicht an, da der Radverkehr benutzungspflichtig einseitig im Seitenbereich geführt wird. Die Kosten für die Signaltechnik werden auf ca. 1.500,-€ geschätzt. Für die Tiefbauarbeiten wird mit ca. 3.500,-€ gerechnet. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2023 durchgeführt werden. Die Ausführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2023/2024 durch die Bezirksregierung Köln. Weitere ampelgesteuerte Kreuzungen im Bezirk Hardtberg werden hinsichtlich der Einrichtung von aufgeweiteten Radaufstellstreifen sukzessiv in den nächsten Monaten geprüft. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 3 von 4 Seite 4 FiPos in zustellen Auszahlungen / Aufwendungen 37.500,00 EUR Entwurf 2023/2024 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung 37.500,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de