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221192 · Mitteilungsvorlage

Jahresabschluss 2021 der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)

Nummer
221192
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221192
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Jahresabschluss 2021 der Müllverwertungsanlage
Bonn GmbH (MVA)
Beratungsfolge
Mitteilung:
Der von der MVA GmbH aufgestellte Jahresabschluss 2021 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüft worden. Die Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Die Prüfer haben dem Jahresabschluss 2021 und dem Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2021 der MVA GmbH einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat der MVA GmbH hat am 06.05.2022 den Prüfungsbericht
beraten und die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in
der vorgelegten Form, zur Ergebnisverwendung und zur Entlastung der
Geschäftsführung gefasst.
Die Gesellschafterversammlung ist diesen Beschlüssen gefolgt, hat den Bericht
des Aufsichtsrates zur Kenntnis genommen und dem Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Die Gesellschafterversammlung hat den Bericht mit Entsprechenserklärung
zum Public Corporate Governance Kodex der Bundesstadt Bonn genehmigt.
Mit der Beauftragung der BDO zur Abschlussprüfung für die Abschlussprüfung
des Stadtwerkekonzerns und deren Tochtergesellschaften ist die BDO zum
fünften Mal in Folge als Abschlussprüfer tätig.
Im EinzelnenSeite 1 von 33
Seite 2
Das Ergebnis 2021 beträgt sich auf 1.591.924,35 EUR. Der nach
Berücksichtigung des außenstehenden Gesellschafters verbleibende Gewinn in
Höhe von 1.395.724,35 EUR wird gemäß Gewinnabführungsvertrag an die
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH abgeführt. Der außenstehende
Gesellschafter, die Stadt Bonn, erhält gemäß Gewinnabführungsvertrag sowie
dem zurückbehaltenen Nießbrauchsrecht an den Gewinnanteilen der
bonnorange AöR und des REK einen Anteil in Höhe von 196.200,00 EUR.
Anlage/n
1 Anlage MVA JA 2021_Veröffentlichung (öffentlich)Seite 2 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 1
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2021
1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit
Geschäftsmodell der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA)
Primärer Unternehmenszweck ist die sichere und umweltgerechte Entsorgung und energetische Verwer-
tung der Siedlungsabfälle von Mitgliedern des Zweckverbands Rheinische Entsorgungskooperation, Bonn,
(REK). Mitglieder der REK sind die Bundesstadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Neuwied, der Rhein-
Lahn-Kreis und der Kreis Ahrweiler. In die MVA gelangen die Siedlungsabfälle der Stadt Bonn, des Rhein-
Sieg-Kreises sowie des Kreises Ahrweiler. Die bei der Verbrennung der Abfälle freigesetzte Energie wird zur
Wasserdampfproduktion genutzt. Der Wasserdampf wird zum benachbarten Heizkraftwerk der Energie-
und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn, (EnW) weitergeleitet, um dort bedarfsgerecht in
Strom und Fernwärme umgewandelt zu werden. Die Energie, die aus dem Abfall gewonnen wird, reduziert
somit den Verbrauch fossiler Brennstoffe und die Emission von Treibhausgasen.
Gesellschafter der MVA sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH, Bonn, (SWBB) mit 93,5 %, die Bun-
desstadt Bonn mit 2,5 %, die REK mit 2,0 % und die bonnorange AöR, Bonn, (bonnorange) mit 2,0 %.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2015 wurde gemeinsam von der AVEA GmbH & Co. KG, Lever-
kusen, (AVEA) (50,0 %), der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB) (25,0 %) und der MVA (25,0 %) die
Gesellschaft refer GmbH, Leverkusen, (refer) gegründet. Aufgabe der refer ist das Management aller Rest-
stoffe aus den Abfallentsorgungsanlagen der Gesellschafter. Im ersten Schritt wurden der refer der Abtrans-
port und die Aufbereitung der Schlacke aus der MVA Bonn und dem Müllheizkraftwerk Leverkusen über-
tragen. Sie gewährleistet auch die Entsorgung der mineralischen Rückstände und die Vermarktung der se-
parierten Wertstoffe. Aktuell wird am Standort Deponie Leppe im Auftrag der refer eine neue, innovative
Rostaschenaufbereitungsanlage errichtet, die den Zielen der Gesellschafter im Hinblick auf Ressourcen- und
Klimaschutz Rechnung tragen soll.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Nach Umsetzung des Ablagerungsverbots nicht vorbehandelter Abfälle auf Deponien zum 1. Juni 2005
wurden die Strategien zur stofflichen Abfallverwertung aber auch der Ausbau der thermischen Behand-
lungskapazitäten in Deutschland forciert. Bundesweit steht in thermischen Abfallbehandlungsanlagen eine
Verwertungskapazität für Siedlungs- und Gewerbeabfälle von rd. 27 Mio. Mg (Megagramm) zur Verfügung
(Quelle: ITAD-Bericht 2019). Die Anlagen waren laut Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbe-
handlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD)-Jahresbericht 2019 im bundesweiten Durchschnitt nahezu
voll ausgelastet. Zwar werden lokal Kapazitäten, die nicht zur Verwertung von Abfällen aus Deutschland
herangezogen werden, durch andere Abfälle aus dem Bundesgebiet und aus weiteren europäischen Staaten
ausgelastet, es werden aber andererseits auch relevante Abfall-Mengen exportiert (Quelle: ITAD, 2. März
2021).Seite 3 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 2
Nach Einschätzung der Geschäftsführung stellt die thermische Abfallentsorgung eine Übergangstechnolo-
gie dar. Die Entwicklung der letzten 10 Jahre im Allgemeinen und während der Corona-Pandemie im Be-
sonderen untermauert aber den Eindruck, dass dieser Übergangszeitraum noch mehrere Jahrzehnte andau-
ern wird.
Bis jetzt ist noch nicht genau abzuschätzen, ob das nachhaltige Wachstum der Branche durch die Corona-
Pandemie beeinflusst wurde. Auch im Jahr 2021 führte das Konsumverhalten der Bevölkerung zu steigenden
Mengen im Siedlungsabfallbereich.
2.2 Geschäftsverlauf
Die für die Gesellschaft bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung sowie das Jahreser-
gebnis (vor Ergebnisabführung).
Die Gesamtleistung beläuft sich auf 33.341 T€ (Vorjahr 31.303 T€) und liegt mit 2.394 T€ über der im Vorjahr
getätigten Prognose. Der Anstieg gegenüber dem Plan ist auf eine höhere Anlieferung durch den Zweck-
verband nicht nur aufgrund des veränderten Konsumverhaltens der Bevölkerung sondern auch auf das
Starkregenereignis im Juli 2021 zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wurden von der MVA zusätzlich
12.800 Mg Hochwasserabfall angenommen. Die Dampferlöse liegen aufgrund verlängerter Revisionszeiten
und mehrerer ungeplanten Kurzstillstände im Jahr 2021 mit insgesamt 336 T€ unter dem Planwert. Die
Erlöse aus der Abfallverbrennung liegen um 2.134 T€ höher als geplant. Zusätzlich sind die sonstigen be-
trieblichen Erträge um 643 T€ höher ausgefallen als geplant. Dies resultiert im Wesentlichen aus weiteren
Versicherungserstattungen für den Brandschaden aus dem Jahr 2019.
Im Vergleich zum Vorjahr ist das Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) im Berichtsjahr mit 1.596 T€ um
505 T€ höher ausgefallen und liegt damit um 775 T€ über dem prognostizierten Ergebnis für 2021. Ursäch-
lich hierfür sind im Wesentlichen die um 1.868 T€ gegenüber Plan gestiegen Umsatzerlöse, bedingt durch
höhere Erlöse, die durch die REK hochwasserbedingt zusätzlich entstanden sind (2.133 T€). Gegenläufig sind
aufwandseitig insbesondere die Materialaufwendungen um 1.238 T€ gegenüber Plan gestiegen.
2.2.1 Umsatz- und Auftragsentwicklung
Um einen wirtschaftlichen Betrieb einer technisch anspruchsvollen Abfallverwertungsanlage gewährleisten
zu können, ist eine gute Auslastung bei gleichzeitiger hoher technischer Verfügbarkeit der vorhandenen
Kapazitäten unbedingte Voraussetzung. Die Zeitverfügbarkeit der MVA lag im Jahr 2021 bei 95,6% und
damit über dem Vorjahreswert von 94,5 %, aber unter dem Planwert von 97 %. Der Grund für die niedrigere
Verfügbarkeit lag an den längeren Revisionszeiträumen und zusätzlichen nicht geplanten Kurzstillständen.
Die im Wirtschaftsplan angesetzte Durchsatzleistung von 255.100 Mg konnte trotz geringerer Verfügbarkeit
um 800 Mg gesteigert werden. Die Durchsatzleistung erhöhte sich dadurch gegenüber dem Vorjahr um
10.225 Mg oder 4,2%.
Die REK hat aus dem Gebiet der Bundesstadt Bonn rund 69.367 Mg Siedlungsabfälle zur MVA geliefert, rd.
183 Mg weniger als im Vorjahr. Aus dem Rhein-Sieg-Kreis wurden insgesamt 90.427 Mg Abfälle angeliefert,
2.427 Mg mehr als im Vorjahr. Aus dem Kreis Ahrweiler wurden 14.241 Mg angeliefert und damit 643 Mg
mehr als im Vorjahr. Zusätzlich wurden über die REK noch 12.819 Mg Hochwasserabfall angeliefert. Somit
summierten sich die kommunalen Abfälle aus dem Zweckverbandsgebiet auf rd. 186.854 Mg, gegenüberSeite 4 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
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dem Vorjahr rd. 15.847 Mg mehr. Weitere 69.904 Mg an siedlungsabfallähnlichen Gewerbeabfällen wurden
über die Returo Entsorgungs GmbH, Leverkusen, (RETURO) im Gewerbeabfallmarkt akquiriert und über die
SWB in die MVA geliefert. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich hier eine Reduzierung um 8.946 Mg, die auf
die o.g. zusätzliche Lieferung des Hochwasserabfalls aus dem REK zurückzuführen ist.
Der Umsatz aus Abfallverbrennung in Höhe von 26.837 T€ ist insgesamt um 2.134 T€ gegenüber Plan ge-
stiegen.
2.2.2 Produktion
Aus der Verbrennung der Abfälle konnte im Jahr 2021 eine Dampfmenge von 449.649 MWh an das be-
nachbarte Heizkraftwerk-Nord der EnW geliefert werden. Diese ebenfalls im SWB-Konzern angesiedelte
Schwestergesellschaft der MVA nutzt den Dampf überwiegend in Kraft-Wärme-Kopplung zur Erzeugung
von Strom und Fernwärme.
Gegenüber der Vorjahreslieferung von rd. 459.104 MWh bedeutet dies eine Reduzierung um 2,1 %. Seit Juli
2014 praktiziert die MVA die sogenannte Lohnverstromung, bei der die MVA aus dem eigenen Dampf auf
einer beim HKW gepachteten „Kraftwerksscheibe“ den selbst benötigten Strom produzieren lässt. Die aus
diesem Modell resultierende Strommenge betrug im Jahr 2021 17,91 Mio. kWh und steigerte sich gegen-
über dem Vorjahr um 0,06 Mio. kWh.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 29,24 Mio. kWh Strom verbraucht, etwa 0,47 Mio. kWh weniger als im
Vorjahr. Die Aufwendungen für den Strombezug und Netznutzungsentgelte sind gegenüber dem Vorjahr
um 69,2 T€ auf 1.755 T€ gesunken.Seite 5 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
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Seite 4
2.3 Lage
2.3.1 Ertragslage
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der MVA im Vergleich
zum Vorjahr:
2021
in T€
2020
in T€
Veränderung
in T€
Veränderung
in %
Umsatzerlöse 32.473 30.407 2.066 6,8
Andere aktivierte Eigenleistungen 125 171 -46 -26,9
Sonstige betriebliche Erträge 743 725 18 2,5
Gesamtleistung 33.341 31.303 2.038 6,5
Materialaufwand 15.114 12.730 2.384 18,7
Personalaufwand 7.471 7.457 14 0,2
Abschreibungen 3.407 3.437 -30 -0,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.135 6.381 -1.246 -19,5
Sonstige Steuern 492 68 424 623,5
Gesamtaufwand 31.619 30.073 1.546 5,1
Betriebsergebnis 2.212 1.298 914 70,4
Finanzergebnis -91 -106 15 14,2
Ordentliches Unternehmensergebnis 2.121 1.192 929 77,9
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 37 37 0 0,0
Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) 1.592 1.087 505 46,5
Kennzahlen
2021 2020
Materialaufwandsquote in % 46,4 41,6
Personalaufwandsquote in % 22,4 23,8
Anzahl Mitarbeiter im Ø inkl. Auszubildende 94 94
Personalaufwand pro Kopf (FTE) in T€* 87 88
* Die Vorjahreszahlen wurden angepasst.
Entgegen der handelsrechtlichen Regelung wurden die sonstigen Steuern unter betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten vor dem Betriebsergebnis gezeigt.
Die Gesamtleistung ist mit 33.341 T€ (Vorjahr 31.303 T€) um 2.038 T€ gestiegen.
Die Umsatzerlöse sind von 30.407 T€ im Vorjahr auf 32.473 T€ um 2.066 T€ gestiegen und sind im Wesent-
lichen auf höhere Erlöse aus Abfallverbrennung (26.837 T€) begründet. Vor allem durch mehr gelieferten
kommunalen Abfall durch die REK. Demgegenüber stehen mengenbedingt geringere Erlöse aus der Dampf-
lieferung (5.460 T€). Rund 82,6 % der Umsätze entfallen dabei auf die Abfallverbrennung (Vorjahr 78,5 %).
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 725 T€ im Vorjahr um 18 T€ auf 743 T€ im Berichtsjahr gestie-
gen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die saldierte Inanspruchnahme und Zuführung zu der Rückstellung
für nicht erbrachte Verbrennungsleitungen (+312 T€) sowie die gestiegenen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen (+31 T€) zurückzuführen. Gegenläufig sind die Versicherungserstattungen um 317 T€ ge-
sunken.Seite 6 von 33
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Der Gesamtaufwand belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 31.619 T€ (Vorjahr 30.073 T€).
Der Materialaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.384 T€ erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen
auf höhere Aufwendungen für bezogene Leistungen (2.160 T€) zurückzuführen. Die auf die Gesamtleistung
(abzgl. der sonstigen betrieblichen Erträge) bezogene Materialaufwandsquote beträgt 46,4 % (Vorjahr 41,6
%).
Der Personalaufwand liegt mit 7.471 T€ auf Vorjahresniveau. Bezogen auf die Gesamtleistung beläuft sich
die Personalaufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 22,4 % (Vorjahr 23,8 %).
Die Netto-Abschreibungen (um die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwendungen zum
Anlagevermögen gemindert) auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen 3.407 T€
(Vorjahr 3.437 T€).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 6.381 T€ im Vorjahr um 1.246 T€ auf 5.135 T€
im Wesentlichen aufgrund des im Vorjahr ausgewiesenen Aufwands für die Zuführung zu der Rückstellung
für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (-1.200 T€) sowie gesunkener Aufwendungen für Prüfungs- ,
Rechts- und Beratungskosten (133 T€) verringert.
Aufgrund der steuerlichen Organschaft zwischen der MVA und der SWBB ergibt sich ein Körperschaftsteu-
eraufwand nur für den Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Gewinn (vor Ergebnisabführung) von 1.592 T€ ab und liegt damit um
505 T€ über dem Ergebnis des Vorjahres. Dies ist insbesondere auf einen Anstieg der Umsatzerlöse (2.066
T€), bedingt durch höhere Erlöse aus Müllverbrennung (2.962 T€), zurückzuführen. Demgegenüber stehen
niedrigere Erlöse aus Dampflieferung (905 T€). Gegenläufig ist der Materialaufwand um 2.384 T€ bedingt
durch höhere Aufwendungen bezogene Leistungen (2.160 T€) gestiegen.
2.3.2 Finanzlage
Die Gesellschaft ist in den konzernweiten Cash-Pool der SWB eingebunden.
Zum Geschäftsjahresende liegt der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei 4.927 T€ (Vorjahr
6.503 T€) und ist im Wesentlichen auf die Abnahme der sonstigen Rückstellungen zurückzuführen.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -2.951 T€ (Vorjahr -824 T€) ist im Wesentlichen
aus Investitionen in das Sachanlagevermögen begründet.
Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -2.777 T€ (Vorjahr - 2.279 T€) ist insbesondere
auf die Gewinnabführung des Vorjahres sowie die Tilgung von Krediten zurückzuführen.
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild:Seite 7 von 33
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2021
in T€
2020
in T€
Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 4.927 6.503
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.951 -824
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -2.777 -2.279
Veränderung des Finanzmittelfonds -801 3.400
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 4.157 757
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 3.357 4.157
Die Cashflow-Marge lag bei 15,2 % (Vorjahr 21,4 %). Diese Kennzahl bildet das Verhältnis des Cash-Flows
der laufenden Geschäftstätigkeit zu den Umsatzerlösen.
2.3.2.1 Kapitalstruktur
Die Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von 73,9 % (Vorjahr 71,7 %) aus. Die Finanzierung der Gesell-
schaft erfolgt über Eigenmittel sowie langfristige Darlehen.
Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital und mittel- bzw. langfristiges Fremdkapital zu 105,0 % (Vorjahr
103,6 %) gedeckt und ist somit langfristig finanziert.
Aufgrund der Eigenkapitalquote von 73,9 % und aufgrund der Einbeziehung der Gesellschaft in den Cash-
Pool des SWB-Konzerns sowie vor dem Hintergrund des Ergebnisabführungsvertrages, der bei Bedarf auch
eine Verlustübernahme durch die SWBB vorsieht, sind Finanzierungsprobleme derzeit nicht zu erwarten.
2.3.2.2 Investitionen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 3.015 T€ (Vorjahr 870 T€) in immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen investiert.
Bei den Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 2.983 T€ (Vorjahr 689 T€) wurde im Wesentlichen in
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (2.708 T€) investiert.
2.3.2.3 Liquidität
Es besteht auf der Ebene der SWB ein zentrales Konzern-Cash-Management, in das die Gesellschaft einbe-
zogen ist und mit welchem die Gesellschaft ihren kurzfristigen Finanzbedarf deckt. Per 31. Dezember 2021
liegt der positive Finanzmittelfonds bei 3.357 T€ (Vorjahr 4.157 T€).
Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr 2021 war jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.Seite 8 von 33
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2.3.3 Vermögenslage
2021
in T€
2020
in T€
Veränderung
in T€
Veränderung
in %
Bilanzsumme 57.913 59.687 -1.774 -3,0
Anlagevermögen 49.706 50.250 -544 -1,1
Umlaufvermögen 8.207 9.437 -1.230 -13,0
Eigenkapital 42.799 42.799 0 0,0
Eigenkapitalquote 73,9 71,7
Sonderposten für Investitionszulage 885 974 -89 -9,1
Rückstellungen 4.393 4.763 -370 -7,8
Verbindlichkeiten 9.836 11.151 -1.315 -11,8
Fremdkapitalquote 26,1 28,3
Anlagendeckungsgrad II 105,0 103,6
Die Bilanzsumme der MVA ist von 59.687 T€ im Vorjahr um 1.774 T€ auf 57.913 T€ im Berichtsjahr gesunken.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 49.706 T€ (Vorjahr 50.250 T€) und ist mit einem Anteil von 85,8 %
(Vorjahr 84,2 %) nach wie vor bedeutendster Vermögensposten auf der Aktivseite der Bilanz.
Das Umlaufvermögen ist von 9.437 T€ im Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch geringere Forderungen
gegen die SWB aus dem Konzern-Cash-Pool (-800 T€) um 1.230 T€ auf 8.207 T€ gesunken.
Die Rückstellungen sind von 4.763 T€ im Vorjahr um 370 T€ auf 4.393 T€ im Berichtsjahr im Wesentlichen
aufgrund der Reduzierung der Rückstellung nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (-315 T€) gesunken.
Die Verbindlichkeiten haben sich von 11.151 T€ im Vorjahr um 1.315 T€ auf 9.836 T€ reduziert. Der Rück-
gang ist im Wesentlichen auf die Darlehenstilgungen in Höhe von 1.631 T€ zurückzuführen.
3 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
Gemessen am Alter der Anlage und im Hinblick auf die hohen realisierten ökologischen Standards sowie
das für den SWB-Konzern erzielte Gesamtergebnis ist die Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf und
der wirtschaftlichen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr zufrieden.
4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
4.1 Prognosebericht
Branchenentwicklung
Für 2022 wird mit einem Ende der Corona-Pandemie gerechnet. Die Planungen gehen daher von einer
sukzessiven Angleichung der Siedlungsabfallmengen im Zweckverbandsgebiet an das Aufkommen vor der
Corona-Pandemie aus. Die Kosten für die ökologisch hochwertige Abfallverwertung werden sich instand-
haltungs- und reinvestitionsbedingt, vor allem aber auch wegen der stark steigenden Energiepreiseerhö-
hen. Weitere Kostensenkungsmaßnahmen in adäquatem Umfang sind nicht mehr identifizierbar.
Den REK-Mitgliedern wurde diese Entwicklung frühzeitig kommuniziert.Seite 9 von 33
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Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden Maßnahmen scheinen bisher eher geringe
negative Auswirkungen auf die Branche auszuüben. Die Corona-Pandemie könnte das Konsumverhalten
der Bevölkerung möglicherweise nachhaltig beeinflussen und temporär zu einem Anstieg des Siedlungsab-
fallaufkommens führen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe auf den Gewer-
beabfallmarkt werden sich voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 zeigen. Zum Ende des letzten Jahres
und zu Beginn des neuen Jahres sind allerdings schon kleinere Auswirkungen in diesem Bereich zu bemer-
ken.
Unternehmensentwicklung
Für das Folgejahr wird mit einem Rückgang der Gesamtleistung auf 32.712 T€ gerechnet. Die MVA plant für
das Wirtschaftsjahr 2022 ein positives Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) in einer Größenordnung von
rd. 1.000 T€.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft geht die Geschäftsführung mittelfris-
tig von leicht rückläufigen Gewerbeabfallmengen und -preisen aus. Im Jahr 2022 wird jedoch noch nicht
mit einer Unterauslastung der MVA gerechnet.
Ein Problem könnte die reduzierte Verfügbarkeit von notwendigen Betriebsstoffen (u.a. zur Rauchgasreini-
gung) darstellen. Als Auswirkungen wären Kostensteigerungen und Einschränkungen der Anlageneinsetz-
barkeit zu erwarten.
Insgesamt rechnet die Geschäftsführung der MVA mit einem niedrigeren Ergebnis für 2022 und in den
darauffolgenden Jahren mit gleichbleibenden Jahresergebnissen und steigenden Verbrennungspreisen für
Siedlungsabfälle in den nächsten Jahren.
4.2 Risikobericht
4.2.1 Risikomanagementsystem
Im SWB-Konzern bzw. den konsolidierten Gesellschaften ist ein umfassendes Risikomanagementsystem zur
Umsetzung der Anforderungen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) aufgebaut. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die das Potenzial haben, den
Fortbestand einzelner Gesellschaften zu gefährden sowie die Erarbeitung von notwendigen Steuerungs-
maßnahmen.
Es wurden mehrere Risikobeauftragte benannt, die mit Unterstützung des zentralen Risikomanagers des
Konzerns kontinuierlich mögliche Risiken erfassen, bewerten und Steuerungsmaßnahmen dokumentieren.
Identifizierte Risiken werden in den Dimensionen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Die zur Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden in Risikoerfassungsbögen dokumentiert. Über Risiken
mit einer Schadenshöhe, die größer als eine definierte Relevanzgrenze sind, wird quartalsweise Bericht er-
stattet. Adressaten sind Geschäftsführung, Aufsichtsrat und die Gesellschafter.
In regelmäßigen Abständen werden bereits identifizierte Risiken auf Veränderungen hin überprüft sowie
Bewertungen und Steuerungsmaßnahmen bei Bedarf angepasst. Mit allen vorhandenen internen und ex-
ternen Informationsquellen wird geprüft, ob neue Risiken hinzugekommen sind.Seite 10 von 33
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Die Ablauf- und Aufbauorganisation ist im konzernübergreifenden Risikomanagementhandbuch darge-
stellt. Dieses dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben sowie zur Sicherstellung der dauerhaften
und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses. Der Prozess wird mit ei-
ner Datenbank unterstützt. Die Prüfung des Risikomanagementprozesses obliegt der Konzernrevision.
4.2.2 Risiken
Als elementares Bestandsrisiko entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der Anlage. 2022 wird
sie 30 Jahre alt. Die MVA begegnet diesem Risiko u. a. mit einer umfassenden Zustandsanalyse des Betrie-
bes, der Anpassung der Instandhaltungsphilosophie und der Entwicklung einer Zukunfts- und Investitions-
strategie (Projekt bonNova).
Das Risiko mit der größten Schadenshöhe ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung im Rahmen
des Konzern-Cash-Managements. Die maximale Schadenshöhe ist analog zur aktuellen Kreditlinie. Der Ri-
sikoeintritt wird aufgrund der Liquiditätssituation im Konzern sowie der ergriffenen Steuerungsmaßnahme
als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt.
Marktrisiko
Es besteht latent das Risiko, dass die Verbrennungsasche als ökotoxisch eingestuft wird. Dies hätte zur
Konsequenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren Preisen als geplant entsorgt werden müsste. Die Ent-
wicklung wird über die Verbände ITAD und Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP)
intensiv begleitet, sodass die notwendigen Informationen frühzeitig vorliegen.
Betriebsrisiken
Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk Nord der
EnW ist die Gesamtanlage verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entsprechende
Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche längere An-
lagenstillstände, die aus Grenzwertüberschreitungen sowie Ausfällen von größeren Anlagenteilen (u.a. Wä-
scher, Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord, o. ä.) resultieren.
Rechtlich-politische Rahmenbedingungen
Mehr als sonstige Unternehmen ist die MVA als 100% kommunales Unternehmen und als Abfallwirtschafts-
betrieb zahlreichen politischen und gesetzlichen Auflagen und Änderungen unterworfen. So kann beispiels-
weise bei der Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass
eine nachträgliche preisrechtliche Prüfung durch die Bezirksregierung zu anderen Ergebnissen kommt. Ak-
tuell ist zudem nach wie vor ungeklärt, in welcher Ausprägung sich die Änderung der Ersatzbaustoffverord-
nung auf die Schlackeentsorgung auswirkt. Dem wurde mit der Gründung der Schlackeentsorgungsgesell-
schaft refer begegnet: Der Partner AVEA bringt eine Deponiekapazität für die mineralischen Abfälle in die
Gesellschaft ein, die Entsorgungssicherheit gewährleistet. Zudem wurde die Aufbereitungsanlage ertüchtigt
und damit nicht nur die Wertstoffrückgewinnungsquote deutlich erhöht, sondern auch die Menge der ab-
zulagernden Mineralikfraktion reduziert sowie deren Qualität verbessert.Seite 11 von 33
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Mit dem Angriff russischer Truppen auf die Ukraine am 24. Februar 2022 erlebt Europa eine Zeitenwende.
Dies wird deutliche Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft in Europa und insbesondere auch auf den Ener-
giesektor haben. Es ist jetzt schon deutlich erkennbar, dass die Energiekosten und die damit verbundenen
Kostenstrukturen aller Gesellschaften im SWB-Konzern sich dadurch nachhaltig verändern werden. Dies be-
trifft auch Transportkosten für alle bezogenen Lieferungen und Leistungen, sowie die gesamten Lieferket-
ten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 11. März 2020 weltweit die Coronavirus-Pandemie ausge-
rufen. Die Risikolage der MVA hat sich aus Sicht des Risikomanagements nicht verändert.
Mögliche Risiken liegen in anhaltenden qualitativen und quantitativen Veränderungen des Siedlungs- und
Gewerbeabfallaufkommens, womit auch unmittelbar Kostensteigerungen und Minderungen der Umsatzer-
löse verbunden sein könnten. Ob und in welchem Umfang notwendige Betriebsstoffe zukünftig noch zur
Verfügung stehen, könnte ein weiteres Problem darstellen. Letztlich besteht auch das Risiko einer Ausbrei-
tung der Infektion in der Betriebsmannschaft, was zu einer zeitweiligen Einstellung des Betriebes führen
würde. Bis zum Ende des Jahres 2021 waren jedoch keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf die MVA
zu verzeichnen.
Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht identifiziert.
4.3 Chancenbericht
Eine für die MVA zumindest temporär als Chance zu betrachtende positive Auswirkung der Corona-Pande-
mie ist in dem Anstieg der Restabfallmengen aus privaten Haushalten zu sehen. Diese Entwicklung verbes-
sert die aktuelle Auslastung über Siedlungsabfälle aus dem Einzugsgebiet des REK und hat natürlich auch
Auswirkungen auf die zu erzielenden Umsätze.
In den letzten Jahren befanden sich eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen mit direkten Aus-
wirkungen auf das Unternehmen in der Beratung oder Beschlussfassung. Zu nennen sind hier vorrangig das
Wertstoffgesetz, die Gewerbeabfallverordnung, das Verpackungsgesetz, das Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fallgesetz, die Industrie-Emissionen-Richtlinie, die Ersatzbaustoff-Verordnung, das Erneuerbare-Energien-
Gesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie der Leitfaden der Kommission für Anla-
gensicherheit, ebenso die Überarbeitung des Teilplans Siedlungsabfälle für das Land Nordrhein-Westfalen
durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
NRW.
Die meisten genannten Regelwerke sind inzwischen umgesetzt oder stehen kurz vor der Verabschiedung.
Die aus den Regelwerksänderungen abzuleitenden Konsequenzen für die MVA sind weitestgehend über-
schaubar und befinden sich in der Umsetzung bzw. der Umsetzungsplanung, werden allerdings zu Kosten-
steigerungen führen. Auf die Ersatzbaustoffverordnung mit ihren Auswirkungen auf die Schlackeentsor-
gung wurde bereits eingegangen. Ob Schlacken aus Müllverwertungsanlagen zukünftig noch als Ersatzbau-
stoff zugelassen werden, ist weiterhin fraglich. In der Praxis ist der Einsatz im Grunde nicht mehr möglich
und es bleibt nur der Weg auf die Deponie.
Die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben zwecks Ausbau der kommunalen Kooperation in der
Abfallwirtschaft 2008 den Abfallentsorgungszweckverband REK gegründet und Anfang 2015 um die Land-
kreise Neuwied und Rhein-Lahn-Kreis sowie zum 1. Januar 2018 um den Kreis Ahrweiler erweitert. SomitSeite 12 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 11
umfasst der Verband inzwischen rund 1,35 Mio. Einwohner. Ziel ist die wechselseitige Auslastung der ver-
schiedenen kommunalen Abfallbehandlungs- und -entsorgungsanlagen.
Nach Auslaufen der Entsorgungsverträge in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis Ende 2015 haben beide Zweck-
verbandsmitglieder die Entsorgung ihrer Siedlungsabfälle auf die REK übertragen. Der Landkreis Ahrweiler
ist diesem Beispiel Ende 2017 gefolgt. Die REK wiederum hat die MVA im direkten In-House-Auftrag mit
der Verwertung der Abfälle betraut. Im Sinne des Abfallwirtschaftsplans NRW und der dort verankerten
Grundsätze der regionalen Entsorgungsautarkie und –nähe wird eine Behandlung der Siedlungsabfälle in
der Nähe des Entstehungsortes nicht nur angestrebt, sondern durch die mit der REK gefundenen Gesamt-
konstruktion erfüllt. Gleichzeitig ist die Auslastung der MVA (und der anderen Entsorgungsanlagen der REK-
Mitglieder) stark überwiegend mit kommunalen Abfällen langfristig gesichert.
5 Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt
Bonn
Die Entsprechenserklärung wurde von der Geschäftsführung am 28. Februar 2022 mit folgendem Wortlaut
unterschrieben: „Aufsichtsrat und Geschäftsführung erklären hiermit gemeinschaftlich, dass dem PCGK der
Bundesstadt Bonn im Geschäftsjahr 2021 mit den folgend aufgeführten Abweichungen entsprochen wurde
und wird.“
1. Abweichend von Punkt 3.1.3 des PCGK wurden bereits weit vor dessen Beschluss Handlungsvoll-
machten gemäß § 54 HGB ohne zeitliche Befristung erteilt. Die Handlungsbevollmächtigten unter-
stützen die Geschäftsführung bei der Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes und sind zur
Sicherstellung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Unternehmens in den verschiedens-
ten Situationen erforderlich. Die Handlungsvollmachten werden durch Zeichnungsbefugnisse ein-
geschränkt.
2. Eine (konzernweit einheitliche) Compliancemanagement-Richtlinie gemäß Punkt 3.2.12 ist noch
nicht etabliert, sondern befindet sich derzeit noch im Aufbau. Verbindliche Regelungen zur Vermei-
dung von Korruption (z. B. Beschaffung, Vier-Augen-Prinzip) wurden bereits lange im Vorfeld kon-
zernweit festgelegt.
3. Analoges gilt für die gemäß Punkt 3.4.2 des PCGK geforderte Compliancemanagement-Richtlinie:
Verbindliche Regelungen für den Umgang mit Zuwendungen und Vorteilen bestehen bereits in
dem Konzernleitfaden "Geschäftsethik und Compliance" und haben sich bislang bewährt.
4. In der D&O Versicherung für die Geschäftsführung wurde abweichend von Punkt 3.5.1 gemäß Ent-
scheidung des Aufsichtsrates der SWB GmbH kein der Vergütung angemessener Selbstbehalt ver-
einbart. Dies gilt implizit so auch für die Tochtergesellschaft MVA Bonn GmbH.
5. Abweichung zu Punkt 3.6.1 des PCGK: Der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum PCGK bereits
verlängerte Vertrag mit Herrn Geschäftsführer Manfred Becker sieht eine Laufzeit von acht Jahren
vor.
6. Ein konzernweiter CSR-Bericht gemäß Punkt 6.5.1 des PCGK wird derzeit erstellt.Seite 13 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage II
Seite 12
Die Gesellschafterversammlung hat mit Umlaufbeschluss vom 28. Mai 2021 beschlossen, die Regelungen
des PCGK der Bundesstadt Bonn freiwillig anzuwenden.
Der Bericht über die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex mit Entsprechenserklärung wurde
von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsratsvorsitzenden am 28. Februar 2022 unterschrieben.
6 Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung gem. § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen
6.1 Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung
Die MVA ist eine Tochtergesellschaft der SWBB, die wiederum im Mehrheitseigentum der SWB, einer 100%i-
gen Tochtergesellschaft der Bundesstadt Bonn, steht. Gesellschafter der MVA ist ferner u.a. die kommunale
Entsorgungskooperation REK.
Gegenstand der MVA ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur umweltverträglichen Entsorgung
von Hausmüll und sonstigen Abfällen. Diese Funktion erfüllt die MVA über die REK für die Kreise Rhein-Sieg
und Ahrweiler sowie natürlich für die Bundesstadt Bonn. Sie übernimmt für die REK die aus der Daseinsvor-
sorge erwachsende Aufgabe der Beseitigung der Siedlungsabfälle. Bereits mit Gründung des REK im Jahre
2009 haben Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis diese Aufgabe der REK übertragen. Diese wiederum
nutzt mit Wirkung zum 1. Januar 2016 dafür die Dienstleistung der MVA. Der Kreis Ahrweiler ist mit Wirkung
zum 1. Januar 2018 gefolgt.
6.2 Einhaltung der öffentlichen Zweckerreichung
Aufgrund des Deponierungsverbotes für unbehandelte Siedlungsabfälle ist und bleibt die Abfallverwer-
tungsanlage ein wichtiger Eckpfeiler sowohl des Bonner Abfallwirtschaftskonzeptes, als auch des Rhein-
Sieg-Kreises, des Kreises Ahrweiler und ggfs. weiterer Mitglieder des Zweckverbands.
Die Entsorgung der kommunalen Siedlungsabfälle war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gesi-
chert. Die öffentliche Zweckbestimmung war und ist auch zukünftig gesichert, da die Auslastung der Anlage
weit überwiegend durch Siedlungsabfälle kommunaler Herkunft gegeben ist.
Im Rahmen der vorrangigen Beseitigung von Abfällen aus der Flutkatastrophe wurde der öffentlichen
Zwecksetzung in besonderem Maße Rechnung getragen.
Der öffentliche Zweck wurde damit in 2021 erfüllt.
Bonn, den 13. April 2022
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing.
Manfred Becker
GeschäftsführerSeite 14 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH,
Bonn
Bilanz zum 31. Dezember 2021
A k t i v a
31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 39.097.467,57 39.097.467,57
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Gewinnvortrag 3.701.420,20 3.701.420,20
Rechte und Werte sowie Lizenzen 42.798.887,77 42.798.887,77
an solchen Rechten und Werten 138.601,00 223.533,00
2. Geleistete Anzahlungen 89.450,35 228.051,35 58.872,36 282.405,36 B. Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen 885.273,00 973.801,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche C. Rückstellungen
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- Sonstige Rückstellungen 4.392.992,40 4.763.378,83
und anderen Bauten 36.155.146,00 38.022.576,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche D. Verbindlichkeiten
Rechte ohne Bauten 7.677,05 7.677,05 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.486.456,22 7.117.967,77
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 6.640,70
Bezugsanlagen 9.580.842,00 10.646.326,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.702.355,90 1.061.229,99
4. Verteilungsanlagen 85.264,00 90.497,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.006.636,41 2.199.270,99
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 777.777,00 981.297,00 – davon gegenüber Gesellschafter
6. Geleistete Anzahlungen und EUR 1.395.724,35 (i. Vj. EUR 891.178,26) –
Anlagen im Bau 2.858.421,17 49.465.127,22 207.136,83 49.955.509,88 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 254.254,97 129.805,25
III. Finanzanlagen 6. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.151,35 196.200,00
Beteiligungen 12.500,00 12.500,00 7. Sonstige Verbindlichkeiten 220.608,02 439.976,51
49.705.678,57 50.250.415,24 – davon aus Steuern EUR 204.998,12 (i. Vj. EUR 424.631,07) –
9.835.462,87 11.151.091,21
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Hilfs- und Betriebsstoffe 3.416.324,70 3.404.748,06
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 53.350,65 85.585,21
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.462.511,02 5.318.618,51
– davon gegen Gesellschafter
EUR 4.991,76 (i. Vj. EUR 2.483,97) –
3. Forderungen gegen Gesellschafter 86.949,51 241.568,93
4. Sonstige Vermögensgegenstände 187.301,59 4.790.112,77 385.722,86 6.031.495,51
III. Kassenbestand 500,00 500,00
8.206.937,47 9.436.743,57
57.912.616,04 59.687.158,81 57.912.616,04 59.687.158,81
P a s s i v a
31.12.2021 31.12.2020Seite 15 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH,
Bonn
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 32.472.516,41 30.406.676,89
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 124.570,40 170.653,37
3. Sonstige betriebliche Erträge 742.874,70 33.339.961,51 725.286,63 31.302.616,89
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.595.534,89 2.371.098,99
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.518.807,57 15.114.342,46 10.359.382,24 12.730.481,23
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 5.935.182,84 5.867.276,17
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.536.184,56 7.471.367,40 1.589.732,96 7.457.009,13
– davon für Altersversorgung EUR 440.918,19 (i. Vj. EUR 452.372,08) –
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.406.840,41 3.436.993,60
– davon Auflösung Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen
EUR -88.528,00 (i. Vj. EUR -88.528,00) –
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.135.107,76 6.381.186,57
Betriebsergebnis 2.212.303,48 1.296.946,36
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 443,00 27.418,89
– davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 443,00 (i. Vj. EUR 27.418,89) –
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
– davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 34.715,39 (i. Vj. EUR 58.773,99) – 92.175,00 132.945,11
Finanzergebnis -91.732,00 -105.526,22
Ergebnis vor Steuern 2.120.571,48 1.191.420,14
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36.524,00 36.527,26
11. Ergebnis nach Steuern 2.084.047,48 1.154.892,88
12. Sonstige Steuern 492.123,13 67.514,62
13. Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter 196.200,00 196.200,00
14. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 1.395.724,35 891.178,26
15. Jahresüberschuss 0,00 0,00
2021 2020Seite 16 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 3
Anhang
für das Geschäftsjahr 2021
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA), Amtsgericht Bonn, HRB
3979 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie nach den Vor-
schriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB beachtet. Darüber
hinaus wurde die Gliederung der Bilanz im Sachanlagevermögen erweitert und auf der Passivseite ein Son-
derposten ausgewiesen.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB beibehalten.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und Sachanla-
gen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen, be-
wertet. Die Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebs-
gewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen Afa-Tabellen.
Die Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen beinhalten neben Einzelkosten angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser
durch die Fertigung verursacht ist.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € werden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durchschnittli-
chen Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag.
Soweit geboten, wurden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angemessene Einzelwertberich-
tigungen gebildet.
Erhaltene Investitionszulagen und -zuschüsse werden passivisch als Sonderposten für Zuwendungen zum
Anlagevermögen ausgewiesen. Der Ertrag aus der Auflösung, die parallel zu den Abschreibungen der be-
zuschussten Anlagen erfolgt, wird innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Abschreibungsauf-
wendungen saldiert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül-
lungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz laufzeitadäquat abgezinst.Seite 17 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 4
Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der Rheinische Zusatzversorgungskassen, Köln,
(RZVK) vorliegen, kann die subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bestehen. Für diese
mittelbare Pensionsverpflichtung braucht eine Rückstellung in keinem Fall gebildet zu werden
(Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB). Hiervon hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
C.1 Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage.
Finanzanlagen
Die MVA hält eine 25-%ige Beteiligung an der refer GmbH, Leverkusen, (refer). Die refer wurde am
21. Dezember 2015 gegründet. Die Gesellschaft wies zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital von 1.421 T€
und ein positives Jahresergebnis von 74 € aus. Der Abschluss 2021 lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor.
C.2 Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 4.790 T€ (Vorjahr 6.031 T€) ha-
ben mit Ausnahme von Entgeltvorschüssen in Höhe 1 T€ (Vorjahr 0 T€) Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 4.463 T€ (Vorjahr 5.319 T€) und ent-
halten im Wesentlichen Forderungen gegen die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB) aus dem Kon-
zern-Cash-Pool 3.357 T€ (Vorjahr 4.157 T€) sowie Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr
1.101 T€ (Vorjahr 1.159 T€).
Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten ausschließlich Forderungen aus dem Lieferungs- und
Leistungsverkehr in Höhe von 87 T€ (Vorjahr 242 T€).
C.3 Eigenkapital
Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 21. November 1985 in der Fassung vom 15. Oktober 2015 beträgt das
Stammkapital 39.097 T€. Das Stammkapital wurde in voller Höhe erbracht.
C.4 Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen
Der Ausweis betrifft den gemäß Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 1987 ge-
währten Zuschuss in Höhe von 885 T€ (Vorjahr 974 T€).
C.5 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 4.393 T€ (Vorjahr 4.763 T€) und setzen sich wie folgt zu-
sammen:Seite 18 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
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2021
in T€
2020
in T€
Altersteilzeitverpflichtungen (saldiert mit dem Deckungsvermögen) 1.841 2.249
nicht erbrachte Verbrennungsleistungen 885 1.200
Personalrückstellungen 680 494
Verpflichtungen aus Mietverträgen 399 398
Übrige 588 422
Gesamt 4.393 4.763
Die Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen umfasst die auf Selbstkostenbasis kalkulierten
Verbrennungskosten für die bereits angelieferte Müllmenge. Den Kosten stehen bereits zum Zeitpunkt der
Warenannahme realisierte Umsatzerlöse gegenüber.
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind durch Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebensversi-
cherungs-AG gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflich-
tung aus Altersteilzeitvereinbarungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden
mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft sich auf
4.011 T€. Die Verrechnung erfolgte mit dem Deckungsvermögen (2.170 T€), das dem Zeitwert und den
fortgeführten Anschaffungskosten entspricht.
Die Aufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellung (66 T€) wurden mit den Erträgen aus dem De-
ckungsvermögen (33 T€) saldiert.Seite 19 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
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C.6 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 in Höhe von 9.836 T€ (Vor-
jahr 11.151 T€) ergeben sich im Einzelnen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel:
Gesamtbetrag bis mehr als davon mehr als
31.12.2021 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre
in € in € in € in €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituen 5.486.456,22 1.631.880,94 3.854.575,28 328.672,72
Vorjahr 7.117.967,77 1.631.916,85 5.486.050,92 460.148,36
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Vorjahr 6.640,70 6.640,70 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 1.702.355,90 1.702.355,90 0,00 0,00
Vorjahr 1.061.229,99 1.061.229,99 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 2.006.636,41 2.006.636,41 0,00 0,00
Vorjahr 2.199.270,99 2.199.270,99 0,00 0,00
-davon gegenüber Gesellschafter 1.395.724,35 1.395.724,35 0,00 0,00
Vorjahr 891.178,26 891.178,26 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 254.254,97 254.254,97 0,00 0,00
Vorjahr 129.805,25 129.805,25 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.151,35 165.151,35 0,00 0,00
Vorjahr 196.200,00 196.200,00 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 220.608,02 220.608,02 0,00 0,00
Vorjahr 439.976,51 439.976,51 0,00 0,00
Gesamt 9.835.462,87 5.980.887,59 3.854.575,28 328.672,72
Vorjahr 11.151.091,21 5.665.040,29 5.486.050,92 460.148,36
Davon mit einer Restlaufzeit
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 602 T€ (Vorjahr 932 T€) aus
dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren
wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.Seite 20 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 7
C.7 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 32.473 T€ (Vorjahr 30.407 T€) und setzen sich wie folgt zusammen:
2021
in T€
2020
in T€
Müllverbrennung 26.837 23.875
Dampflieferung 5.460 6.365
Mieterträge 158 160
Übrige 18 7
Gesamt 32.473 30.407
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt.
C.8 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 743 T€ (Vorjahr 725 T€) beinhalten im Wesentlichen Versi-
cherungserstattungen und Schadensleistungen (222 T€), die saldierte Zuführung und Inanspruchnahme der
Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (312 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen (125 T€).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 239 T€ enthalten.
C.9 Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen in Höhe von 15.114 T€ (Vorjahr 12.730 T€) beinhalten im Wesentlichen Kosten
für den Fremdbezug für Aufträge und sonstige Fremdleistungen (7.771 T€), Kosten für die Reststoffentsor-
gung (2.960 T€), Kosten für den Strombezug (1.755 T€), Kosten für Einsatzstoffe für Rauchgasreinigung
(757 T€), Kosten für den Wasserbezug (467 T€) sowie Kosten für Zusatzbrennstoffe (397 T€).
C.10 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 5.135 T€ (Vorjahr 6.381 T€) und beinhalten im
Wesentlichen Kosten für die Geschäftsbesorgung (1.857 T€), Wartungs- und Inspektionskosten (735 T€),
Versicherungsbeiträge (522 T€) sowie Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten (316 T€).
C.11 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn
Zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn, (SWBB) besteht seit
dem 1. Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft ihren ganzen
Gewinn an die SWBB abzuführen. Abzuführen ist der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüber-
schuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und unter Berücksichtigung der Ge-
winnanteile der Minderheitsgesellschafter. Im Gegenzug verpflichtet sich die SWBB, jeden während der Ver-
tragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen.
Dementsprechend führt die Gesellschaft ihren um die Ausgleichszahlung an außenstehende Gesellschafter
(196 T€) geminderten Jahresüberschuss (1.396 T€) an die SWBB ab.Seite 21 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 8
D. Ergänzende Angaben
D.1 Latente Steuern
Die Gesellschaft ist Teil des ertragssteuerlichen Organkreises der SWBB. Entsprechende Erläuterungen zu
den latenten Steuern erfolgen im Anhang der SWBB.
D.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ergeben
sich aus rechtsverbindlich erteilten Bestellungen.
Das Gesamtbestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 9.215 T€ und besteht ausschließlich gegenüber
Dritten.
Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die kaufmännische Geschäftsbesorgung durch die SWB.
Der Aufwand (einschließlich Konzernumlage) belief sich in 2021 auf 1.857 T€. Bis 2023 wird auf vertraglicher
Grundlage ein Entgelt in Höhe von kumuliert 3.695 T€ erwartet.
Die MVA ist Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungs-
kasse (RZVK) mit Sitz in Köln. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche
Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe
der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftig-
ten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtver-
sorgungssystem werden zusätzlich in Form einer sog. Startgutschrift berücksichtigt.
Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines gleitenden Deckungsab-
schnittsverfahrens finanziert. Die Höhe der Umlage wird auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die
jeweils einen Zeitraum von 100 Jahren umfassen, regelmäßig alle 5 Jahre überprüft und festgesetzt. Infolge
der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur
Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben
den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 hat die RZVK eine Verstetigung der Hebesätze vorgenommen, indem
sie sich am sog. ewigen Umlagesatz von ca. 7,75% orientiert. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten
Annahmen geht die RZVK davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung im umlagefinan-
zierten Abrechnungsverband zumindest mittelfristig nicht über den gegenwärtigen Gesamtfinanzierungs-
satz von 7,75% steigen werden.
Im Jahr 2021 betrug der Umlagesatz 4,25% des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Prozentsatz für
das Sanierungsgeld betrug 3,5% des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes.
Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der MVA belief sich im Ge-
schäftsjahr 2021 auf 6.198 T€ für 94 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer.Seite 22 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 9
D.3 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Der überwiegende Teil des Lieferungs- und Leistungsvolumen zwischen der MVA und nahestehenden Un-
ternehmen entfällt auf verbundene Unternehmen und ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Verbundene
Unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Stadt Bonn
sowie ihr
nahestehende
Unternehmen
Art des Geschäfts in T€ in T€ in T€
Erbrachte Lieferungen und Leistungen
und sonstige Erträge 9.076 23.277
Aufwendungen für die
Geschäftsbesorgung 1.857
Übrige Empfangene Lieferungen und
Leistungen und sonstige Aufwendungen 2.971 1.911 101
Kreditbürgschaft (Bürgschaftsnehmer) 986
Verbundene Unternehmen sind: SWB, Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW
Bonn/Rhein-Sieg), Bonn, (EnW), Bonn-Netz GmbH, Bonn (BonnNetz), Bonner City Parkraum GmbH, Bonn
(BCP) und Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV), Bonn, (SWBV).
Assoziiertes Unternehmen ist: refer.
Der Bundesstadt Bonn nahestehende Unternehmen sind: Rheinische Entsorgungskooperation, Bonn, (REK)
und Städtisches Gebäudemanagement (SGB), Bonn.
Die Gesellschaft ist zusammen mit der SWB und den anderen verbundenen Unternehmen in ein zentrales
Konzern-Cash-Management eingebunden. Gemäß Vereinbarung berechnet die SWB für Aufnahmen und
Anlagen einen Zins, der sich an den monatlich gewichteten Tagesgeldzinssätzen orientiert.
D.4 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen
Die MVA ist am Konzern-Cash-Pool beteiligt. Die am Cash-Pool beteiligten Gesellschaften haften entspre-
chend der Cash-Pool Vereinbarung gesamtschuldnerisch. Die Cash-Pool Inanspruchnahme wird im Rahmen
des Cash-Managements zentral überwacht und gesteuert. Aufgrund der Liquiditätssituation im Konzern
wird eine Inanspruchnahme als sehr gering eingestuft.Seite 23 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 10
D.5 Belegschaft
Der durchschnittliche Personalbestand – getrennt nach Mitarbeitergruppen wird in der nachfolgenden Ta-
belle dargestellt:
2021 2020
Vollzeitbeschäftigte 88 88
Teilzeitbeschäftigte 3 3
Zwischensumme 91 91
Auszubildende 3 3
Gesamt 94 94
D.6 Konzernabschluss
Das Unternehmen MVA wird in den Konzernabschluss der SWB mit Sitz in Bonn, welcher den größten und
den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
D.7 Honorar Abschlussprüfer
Die Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, da diese in dem das Unterneh-
men einzubeziehenden Konzernabschluss der SWB zum 31. Dezember 2021 gemacht werden sollen.Seite 24 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 11
D.8 Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Vorsitzender Dr. Nico Janicke, Bonn,
Dipl.-Wirtschaftsmathematiker
(ab 19. März 2021 als Vorsitzender, seit
21. Januar 2021 Mitglied)
Christian Gold, Bonn,
Stadtverordneter, Geschäftsführer bei
Gold-Systems
(bis 20. Januar 2021)
Stellvertretende Vorsitzende Dr. Beate Bänsch-Baltruschat, Bonn,
Dipl.-Chemikerin
Mitglieder Prof. Dr. Wilfried Löbach, Bonn,
Stadtverordneter, Professor an der
Fachhochschule Köln
(bis 20. Januar 2021)
Dr. Stephan Eickschen, Bonn,
Stadtverordneter, Geophysiker
(bis 20. Januar 2021)
Kornelia Hülter, Bonn,
Vorständin der bonnorange AöR
(bis 19. Oktober 2021)
Helmut Wiesner, Bonn,
Dipl.-Ing. Raumplanung/Bauassessor
Carsten Velewald, Troisdorf,
Dipl. Kaufmann
Julia Polley, Bonn,
Volljuristin
(ab 21. Januar 2021)
Dr. Albert Weidmann, Bonn,
promovierter Chemiker
(ab 21. Januar 2021)
Richard Münz
Dipl. Verwaltungswirt
(ab 05. November 2021)Seite 25 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 12
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden folgende Sitzungsgelder gezahlt:
in €
Bänsch-Baltruschat, Dr. Beate 1.110,00
Janicke, Dr. Nico 1.860,00
Polley, Julia 1.110,00
Weidmann, Dr. Albert 1.110,00
Wiesner, Helmut 1.020,00
Gesamt 6.210,00
Geschäftsführung
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker, Buchholz
Der Geschäftsführer Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker hat von der Gesellschaft erfolgsunabhängige
Bezüge in Höhe von 246.483,00 € und erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von 25.877,88 € erhalten.
Das Bruttogehalt beinhaltet eine individuelle Altersversorgung sowie eine Zusatzversorgung.
Es wurde eine Rückstellung für eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 81.300,00 € gebildet.Seite 26 von 33
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anlage I
Seite 13
D.9 Nachtragsbericht
Mit dem Angriff russischer Truppen auf die Ukraine am 24. Februar 2022 erlebt Europa eine Zeitenwende.
Dies wird deutliche Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft in Europa und insbesondere auch auf den Ener-
giesektor haben.
Aktuell wird nicht davon ausgegangen, dass dieses Ereignis negative Auswirkungen auf das Ergebnis der
MVA haben wird.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeich-
nen.
Bonn, den 13. April 2022
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing.
Manfred Becker
GeschäftsführerSeite 27 von 33
Stand am Zugänge Abgänge Stand am Stand am Zugänge Abgänge Stand am Stand am Stand am
01.01.2021 2021 2021 31.12.2021 01.01.2021 2021 2021 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
€ € € € € € € € € €
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 743.938,20 1.816,00 74.908,46 670.845,74 520.405,20 86.748,00 74.908,46 532.244,74 138.601,00 223.533,00
2. Geleistete Anzahlungen 58.872,36 30.577,99 0,00 89.450,35 0,00 0,00 0,00 0,00 89.450,35 58.872,36
802.810,56 32.393,99 74.908,46 760.296,09 520.405,20 86.748,00 74.908,46 532.244,74 228.051,35 282.405,36
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-,Betriebs-und anderen Bauten 76.482.736,65 0,00 51.883,24 76.430.853,41 38.460.160,65 1.867.430,00 51.883,24 40.275.707,41 36.155.146,00 38.022.576,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten 7.677,05 0,00 0,00 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 7.677,05
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 125.579.566,38 200.429,61 3.174.690,82 122.605.305,17 114.933.240,38 1.260.238,61 3.169.015,82 113.024.463,17 9.580.842,00 10.646.326,00
4. Verteilungsanlagen 10.559.599,19 0,00 0,00 10.559.599,19 10.469.102,19 5.233,00 0,00 10.474.335,19 85.264,00 90.497,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.368.536,33 73.750,80 1.935.313,86 4.506.973,27 5.387.239,33 275.718,80 1.933.761,86 3.729.196,27 777.777,00 981.297,00
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 207.136,83 2.708.383,34 57.099,00 2.858.421,17 0,00 0,00 0,00 0,00 2.858.421,17 207.136,83
219.205.252,43 2.982.563,75 5.218.986,92 216.968.829,26 169.249.742,55 3.408.620,41 5.154.660,92 167.503.702,04 49.465.127,22 49.955.509,88
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 12.500,00 0,00 0,00 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 12.500,00
Anlagevermögen gesamt 220.020.562,99 3.014.957,74 5.293.895,38 217.741.625,35 169.770.147,75 3.495.368,41 5.229.569,38 168.035.946,78 49.705.678,57 50.250.415,24
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
Anschaffungs-und Herstellungskosten Abschreibungen BuchwerteSeite 28 von 33
B D O
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der MVA Müll-
verwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, — beste-
hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum
31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, ein-
schließlich der Darstellung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden — geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum
31. Dezember 2021 geprüft. Die unter
„SONSTIGE INFORMATIONEN“ genannten Be-
standteile des Lageberichts haben wir in Ein-
klang mit den deutschen gesetzlichen Vor-
schriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
 entspricht der beigefügte Jahresab-
schluss in allen wesentlichen Belangen
den deutschen, für Kapitalgesellschaf-
ten geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens- und Finanz-
lage der Gesellschaft zum 31. Dezem-
ber 2021 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis
zum 31. Dezember 2021 und
 vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesent-
lichen Belangen steht dieser Lagebe-
richt in Einklang mit dem Jahresab-
schluss, entspricht den deutschen ge-
setzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar. Unser Prü-
fungsteil zum Lagebericht erstreckt
sich nicht auf die unter „SONSTIGE
INFORMATIONEN“ genannten Bestand-
teile des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab-
schlusses und des Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlus-
ses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grund-
sätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES
ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufs-
pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor-
derungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns er-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtrat
sind für die sonstigen Informationen verant-
wortlich. Die sonstigen Informationen umfas-
sen:
 die in Abschnitt 5 des Lageberichts ent-
haltene Entsprechenserklärung gemäß
Public Corporate Governance Kodex
(PCGK) der Bundesstadt Bonn.Seite 29 von 33
B D O
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf
die sonstigen Informationen und dementspre-
chend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch
irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfol-
gerungen hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben
wir die Verantwortung, die sonstigen Informa-
tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen
 wesentliche Unstimmigkeiten zum Jah-
resabschluss, Lagebericht oder unseren
bei der Prüfung erlangten Kenntnissen
aufweisen oder
 anderweitig wesentlich falsch darge-
stellt erscheinen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN
VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR
DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN
LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den deutschen, für Kapitalgesellschaften gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Buchführung als notwen-
dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen — beabsichtigten oder unbeab-
sichtigten — falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit, sofern ein-
schlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, so-
fern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Ge-
gebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter ver-
antwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in
allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresab-
schluss in Einklang steht, den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Ver-
treter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage-
berichts in Übereinstimmung mit den anzuwen-
denden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht er-
bringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Über-
wachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresab-
schlusses und des Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES
ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG
DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES
LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten
oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zu-
treffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, so-
wie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren
und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie einzeln oder insgesamt die auf derSeite 30 von 33
B D O
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lage-
berichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
 identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher — beabsichtigter
oder unbeabsichtigter — falscher Dar-
stellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeig-
net sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko,
dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Ver-
stößen höher als bei Unrichtigkeiten,
da Verstöße betrügerisches Zusammen-
wirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Dar-
stellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
 gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem
und den für die Prüfung des Lagebe-
richts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen
zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
 beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern ange-
wandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte und damit zusam-
menhängenden Angaben.
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetz-
lichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit sowie,
auf der Grundlage der erlangten Prü-
fungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Er-
eignissen oder Gegebenheiten besteht,
die bedeutsame Zweifel an der Fähig-
keit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine wesentliche Unsicher-
heit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehö-
rigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser jeweiliges Prüfungsur-
teil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage
der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre Un-
ternehmenstätigkeit nicht mehr fort-
führen kann.
 beurteilen wir die Gesamtdarstellung,
den Aufbau und den Inhalt des Jahres-
abschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zu-
grunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft vermittelt.
 beurteilen wir den Einklang des Lage-
berichts mit dem Jahresabschluss,
seine Gesetzesentsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage
der Gesellschaft.
 führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausrei-
chender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die
den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ablei-
tung der zukunftsorientierten Angaben
aus diesen Annahmen. Ein eigenstän-
diges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zu-
grunde liegenden Annahmen geben wir
nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunfts-
orientierten Angaben abweichen.Seite 31 von 33
B D O
Wir erörtern mit den für die Überwachung Ver-
antwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kon-
trollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Bonn, 13. April 2022
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
@@muz=@@ @@vwp=@@
gez. Veldboer gez. Offergeld
Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferSeite 32 von 33
Der Jahresabschluss wurde am 06. Mai 2022 von der Gesellschafterversammlung
festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat folgenden Bericht in der Aufsichtsratssitzung am 06. Mai 2022
erstattet:
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat ist während des Geschäftsjahres 2021 in regelmäßigen Sitzungen über die
Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet worden. Anhand der übergebenen
Unterlagen und der erteilten Auskünfte hat er die Tätigkeit der Gesellschaft überwacht und
die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Entscheidungen getroffen. Die
im Gesellschaftsvertrag festgelegte öffentliche Zwecksetzung der Gesellschaft wurde erfüllt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO AG geprüft. Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss
sowie den Lagebericht geprüft und keine Einwände erhoben.
Der Aufsichtsrat nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 sowie den Lagebericht zur
Kenntnis und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung die Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Die Gewinnverwendung erfolgt
entsprechend der vereinbarten Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter
und dem Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH.
Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für die im Berichtsjahr geleistete
Arbeit aus.
Bonn, im Mai 2022 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Dr. Nico JanickeSeite 33 von 33

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de