221192 · Mitteilungsvorlage
Jahresabschluss 2021 der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
Kerndaten
- Nummer
- 221192
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221192 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OB Jahresabschluss 2021 der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) Beratungsfolge Mitteilung: Der von der MVA GmbH aufgestellte Jahresabschluss 2021 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Prüfer haben dem Jahresabschluss 2021 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der MVA GmbH einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat der MVA GmbH hat am 06.05.2022 den Prüfungsbericht beraten und die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der vorgelegten Form, zur Ergebnisverwendung und zur Entlastung der Geschäftsführung gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist diesen Beschlüssen gefolgt, hat den Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis genommen und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Die Gesellschafterversammlung hat den Bericht mit Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex der Bundesstadt Bonn genehmigt. Mit der Beauftragung der BDO zur Abschlussprüfung für die Abschlussprüfung des Stadtwerkekonzerns und deren Tochtergesellschaften ist die BDO zum fünften Mal in Folge als Abschlussprüfer tätig. Im EinzelnenSeite 1 von 33 Seite 2 Das Ergebnis 2021 beträgt sich auf 1.591.924,35 EUR. Der nach Berücksichtigung des außenstehenden Gesellschafters verbleibende Gewinn in Höhe von 1.395.724,35 EUR wird gemäß Gewinnabführungsvertrag an die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH abgeführt. Der außenstehende Gesellschafter, die Stadt Bonn, erhält gemäß Gewinnabführungsvertrag sowie dem zurückbehaltenen Nießbrauchsrecht an den Gewinnanteilen der bonnorange AöR und des REK einen Anteil in Höhe von 196.200,00 EUR. Anlage/n 1 Anlage MVA JA 2021_Veröffentlichung (öffentlich)Seite 2 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit Geschäftsmodell der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA) Primärer Unternehmenszweck ist die sichere und umweltgerechte Entsorgung und energetische Verwer- tung der Siedlungsabfälle von Mitgliedern des Zweckverbands Rheinische Entsorgungskooperation, Bonn, (REK). Mitglieder der REK sind die Bundesstadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Neuwied, der Rhein- Lahn-Kreis und der Kreis Ahrweiler. In die MVA gelangen die Siedlungsabfälle der Stadt Bonn, des Rhein- Sieg-Kreises sowie des Kreises Ahrweiler. Die bei der Verbrennung der Abfälle freigesetzte Energie wird zur Wasserdampfproduktion genutzt. Der Wasserdampf wird zum benachbarten Heizkraftwerk der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn, (EnW) weitergeleitet, um dort bedarfsgerecht in Strom und Fernwärme umgewandelt zu werden. Die Energie, die aus dem Abfall gewonnen wird, reduziert somit den Verbrauch fossiler Brennstoffe und die Emission von Treibhausgasen. Gesellschafter der MVA sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH, Bonn, (SWBB) mit 93,5 %, die Bun- desstadt Bonn mit 2,5 %, die REK mit 2,0 % und die bonnorange AöR, Bonn, (bonnorange) mit 2,0 %. Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2015 wurde gemeinsam von der AVEA GmbH & Co. KG, Lever- kusen, (AVEA) (50,0 %), der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB) (25,0 %) und der MVA (25,0 %) die Gesellschaft refer GmbH, Leverkusen, (refer) gegründet. Aufgabe der refer ist das Management aller Rest- stoffe aus den Abfallentsorgungsanlagen der Gesellschafter. Im ersten Schritt wurden der refer der Abtrans- port und die Aufbereitung der Schlacke aus der MVA Bonn und dem Müllheizkraftwerk Leverkusen über- tragen. Sie gewährleistet auch die Entsorgung der mineralischen Rückstände und die Vermarktung der se- parierten Wertstoffe. Aktuell wird am Standort Deponie Leppe im Auftrag der refer eine neue, innovative Rostaschenaufbereitungsanlage errichtet, die den Zielen der Gesellschafter im Hinblick auf Ressourcen- und Klimaschutz Rechnung tragen soll. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach Umsetzung des Ablagerungsverbots nicht vorbehandelter Abfälle auf Deponien zum 1. Juni 2005 wurden die Strategien zur stofflichen Abfallverwertung aber auch der Ausbau der thermischen Behand- lungskapazitäten in Deutschland forciert. Bundesweit steht in thermischen Abfallbehandlungsanlagen eine Verwertungskapazität für Siedlungs- und Gewerbeabfälle von rd. 27 Mio. Mg (Megagramm) zur Verfügung (Quelle: ITAD-Bericht 2019). Die Anlagen waren laut Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbe- handlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD)-Jahresbericht 2019 im bundesweiten Durchschnitt nahezu voll ausgelastet. Zwar werden lokal Kapazitäten, die nicht zur Verwertung von Abfällen aus Deutschland herangezogen werden, durch andere Abfälle aus dem Bundesgebiet und aus weiteren europäischen Staaten ausgelastet, es werden aber andererseits auch relevante Abfall-Mengen exportiert (Quelle: ITAD, 2. März 2021).Seite 3 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 2 Nach Einschätzung der Geschäftsführung stellt die thermische Abfallentsorgung eine Übergangstechnolo- gie dar. Die Entwicklung der letzten 10 Jahre im Allgemeinen und während der Corona-Pandemie im Be- sonderen untermauert aber den Eindruck, dass dieser Übergangszeitraum noch mehrere Jahrzehnte andau- ern wird. Bis jetzt ist noch nicht genau abzuschätzen, ob das nachhaltige Wachstum der Branche durch die Corona- Pandemie beeinflusst wurde. Auch im Jahr 2021 führte das Konsumverhalten der Bevölkerung zu steigenden Mengen im Siedlungsabfallbereich. 2.2 Geschäftsverlauf Die für die Gesellschaft bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung sowie das Jahreser- gebnis (vor Ergebnisabführung). Die Gesamtleistung beläuft sich auf 33.341 T€ (Vorjahr 31.303 T€) und liegt mit 2.394 T€ über der im Vorjahr getätigten Prognose. Der Anstieg gegenüber dem Plan ist auf eine höhere Anlieferung durch den Zweck- verband nicht nur aufgrund des veränderten Konsumverhaltens der Bevölkerung sondern auch auf das Starkregenereignis im Juli 2021 zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wurden von der MVA zusätzlich 12.800 Mg Hochwasserabfall angenommen. Die Dampferlöse liegen aufgrund verlängerter Revisionszeiten und mehrerer ungeplanten Kurzstillstände im Jahr 2021 mit insgesamt 336 T€ unter dem Planwert. Die Erlöse aus der Abfallverbrennung liegen um 2.134 T€ höher als geplant. Zusätzlich sind die sonstigen be- trieblichen Erträge um 643 T€ höher ausgefallen als geplant. Dies resultiert im Wesentlichen aus weiteren Versicherungserstattungen für den Brandschaden aus dem Jahr 2019. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) im Berichtsjahr mit 1.596 T€ um 505 T€ höher ausgefallen und liegt damit um 775 T€ über dem prognostizierten Ergebnis für 2021. Ursäch- lich hierfür sind im Wesentlichen die um 1.868 T€ gegenüber Plan gestiegen Umsatzerlöse, bedingt durch höhere Erlöse, die durch die REK hochwasserbedingt zusätzlich entstanden sind (2.133 T€). Gegenläufig sind aufwandseitig insbesondere die Materialaufwendungen um 1.238 T€ gegenüber Plan gestiegen. 2.2.1 Umsatz- und Auftragsentwicklung Um einen wirtschaftlichen Betrieb einer technisch anspruchsvollen Abfallverwertungsanlage gewährleisten zu können, ist eine gute Auslastung bei gleichzeitiger hoher technischer Verfügbarkeit der vorhandenen Kapazitäten unbedingte Voraussetzung. Die Zeitverfügbarkeit der MVA lag im Jahr 2021 bei 95,6% und damit über dem Vorjahreswert von 94,5 %, aber unter dem Planwert von 97 %. Der Grund für die niedrigere Verfügbarkeit lag an den längeren Revisionszeiträumen und zusätzlichen nicht geplanten Kurzstillständen. Die im Wirtschaftsplan angesetzte Durchsatzleistung von 255.100 Mg konnte trotz geringerer Verfügbarkeit um 800 Mg gesteigert werden. Die Durchsatzleistung erhöhte sich dadurch gegenüber dem Vorjahr um 10.225 Mg oder 4,2%. Die REK hat aus dem Gebiet der Bundesstadt Bonn rund 69.367 Mg Siedlungsabfälle zur MVA geliefert, rd. 183 Mg weniger als im Vorjahr. Aus dem Rhein-Sieg-Kreis wurden insgesamt 90.427 Mg Abfälle angeliefert, 2.427 Mg mehr als im Vorjahr. Aus dem Kreis Ahrweiler wurden 14.241 Mg angeliefert und damit 643 Mg mehr als im Vorjahr. Zusätzlich wurden über die REK noch 12.819 Mg Hochwasserabfall angeliefert. Somit summierten sich die kommunalen Abfälle aus dem Zweckverbandsgebiet auf rd. 186.854 Mg, gegenüberSeite 4 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 3 dem Vorjahr rd. 15.847 Mg mehr. Weitere 69.904 Mg an siedlungsabfallähnlichen Gewerbeabfällen wurden über die Returo Entsorgungs GmbH, Leverkusen, (RETURO) im Gewerbeabfallmarkt akquiriert und über die SWB in die MVA geliefert. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich hier eine Reduzierung um 8.946 Mg, die auf die o.g. zusätzliche Lieferung des Hochwasserabfalls aus dem REK zurückzuführen ist. Der Umsatz aus Abfallverbrennung in Höhe von 26.837 T€ ist insgesamt um 2.134 T€ gegenüber Plan ge- stiegen. 2.2.2 Produktion Aus der Verbrennung der Abfälle konnte im Jahr 2021 eine Dampfmenge von 449.649 MWh an das be- nachbarte Heizkraftwerk-Nord der EnW geliefert werden. Diese ebenfalls im SWB-Konzern angesiedelte Schwestergesellschaft der MVA nutzt den Dampf überwiegend in Kraft-Wärme-Kopplung zur Erzeugung von Strom und Fernwärme. Gegenüber der Vorjahreslieferung von rd. 459.104 MWh bedeutet dies eine Reduzierung um 2,1 %. Seit Juli 2014 praktiziert die MVA die sogenannte Lohnverstromung, bei der die MVA aus dem eigenen Dampf auf einer beim HKW gepachteten „Kraftwerksscheibe“ den selbst benötigten Strom produzieren lässt. Die aus diesem Modell resultierende Strommenge betrug im Jahr 2021 17,91 Mio. kWh und steigerte sich gegen- über dem Vorjahr um 0,06 Mio. kWh. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 29,24 Mio. kWh Strom verbraucht, etwa 0,47 Mio. kWh weniger als im Vorjahr. Die Aufwendungen für den Strombezug und Netznutzungsentgelte sind gegenüber dem Vorjahr um 69,2 T€ auf 1.755 T€ gesunken.Seite 5 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 4 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der MVA im Vergleich zum Vorjahr: 2021 in T€ 2020 in T€ Veränderung in T€ Veränderung in % Umsatzerlöse 32.473 30.407 2.066 6,8 Andere aktivierte Eigenleistungen 125 171 -46 -26,9 Sonstige betriebliche Erträge 743 725 18 2,5 Gesamtleistung 33.341 31.303 2.038 6,5 Materialaufwand 15.114 12.730 2.384 18,7 Personalaufwand 7.471 7.457 14 0,2 Abschreibungen 3.407 3.437 -30 -0,9 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.135 6.381 -1.246 -19,5 Sonstige Steuern 492 68 424 623,5 Gesamtaufwand 31.619 30.073 1.546 5,1 Betriebsergebnis 2.212 1.298 914 70,4 Finanzergebnis -91 -106 15 14,2 Ordentliches Unternehmensergebnis 2.121 1.192 929 77,9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 37 37 0 0,0 Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) 1.592 1.087 505 46,5 Kennzahlen 2021 2020 Materialaufwandsquote in % 46,4 41,6 Personalaufwandsquote in % 22,4 23,8 Anzahl Mitarbeiter im Ø inkl. Auszubildende 94 94 Personalaufwand pro Kopf (FTE) in T€* 87 88 * Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Entgegen der handelsrechtlichen Regelung wurden die sonstigen Steuern unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vor dem Betriebsergebnis gezeigt. Die Gesamtleistung ist mit 33.341 T€ (Vorjahr 31.303 T€) um 2.038 T€ gestiegen. Die Umsatzerlöse sind von 30.407 T€ im Vorjahr auf 32.473 T€ um 2.066 T€ gestiegen und sind im Wesent- lichen auf höhere Erlöse aus Abfallverbrennung (26.837 T€) begründet. Vor allem durch mehr gelieferten kommunalen Abfall durch die REK. Demgegenüber stehen mengenbedingt geringere Erlöse aus der Dampf- lieferung (5.460 T€). Rund 82,6 % der Umsätze entfallen dabei auf die Abfallverbrennung (Vorjahr 78,5 %). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 725 T€ im Vorjahr um 18 T€ auf 743 T€ im Berichtsjahr gestie- gen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die saldierte Inanspruchnahme und Zuführung zu der Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleitungen (+312 T€) sowie die gestiegenen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (+31 T€) zurückzuführen. Gegenläufig sind die Versicherungserstattungen um 317 T€ ge- sunken.Seite 6 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 5 Der Gesamtaufwand belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 31.619 T€ (Vorjahr 30.073 T€). Der Materialaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.384 T€ erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen für bezogene Leistungen (2.160 T€) zurückzuführen. Die auf die Gesamtleistung (abzgl. der sonstigen betrieblichen Erträge) bezogene Materialaufwandsquote beträgt 46,4 % (Vorjahr 41,6 %). Der Personalaufwand liegt mit 7.471 T€ auf Vorjahresniveau. Bezogen auf die Gesamtleistung beläuft sich die Personalaufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 22,4 % (Vorjahr 23,8 %). Die Netto-Abschreibungen (um die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwendungen zum Anlagevermögen gemindert) auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen 3.407 T€ (Vorjahr 3.437 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 6.381 T€ im Vorjahr um 1.246 T€ auf 5.135 T€ im Wesentlichen aufgrund des im Vorjahr ausgewiesenen Aufwands für die Zuführung zu der Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (-1.200 T€) sowie gesunkener Aufwendungen für Prüfungs- , Rechts- und Beratungskosten (133 T€) verringert. Aufgrund der steuerlichen Organschaft zwischen der MVA und der SWBB ergibt sich ein Körperschaftsteu- eraufwand nur für den Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Gewinn (vor Ergebnisabführung) von 1.592 T€ ab und liegt damit um 505 T€ über dem Ergebnis des Vorjahres. Dies ist insbesondere auf einen Anstieg der Umsatzerlöse (2.066 T€), bedingt durch höhere Erlöse aus Müllverbrennung (2.962 T€), zurückzuführen. Demgegenüber stehen niedrigere Erlöse aus Dampflieferung (905 T€). Gegenläufig ist der Materialaufwand um 2.384 T€ bedingt durch höhere Aufwendungen bezogene Leistungen (2.160 T€) gestiegen. 2.3.2 Finanzlage Die Gesellschaft ist in den konzernweiten Cash-Pool der SWB eingebunden. Zum Geschäftsjahresende liegt der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei 4.927 T€ (Vorjahr 6.503 T€) und ist im Wesentlichen auf die Abnahme der sonstigen Rückstellungen zurückzuführen. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -2.951 T€ (Vorjahr -824 T€) ist im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen begründet. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -2.777 T€ (Vorjahr - 2.279 T€) ist insbesondere auf die Gewinnabführung des Vorjahres sowie die Tilgung von Krediten zurückzuführen. Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild:Seite 7 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 6 2021 in T€ 2020 in T€ Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 4.927 6.503 Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.951 -824 Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -2.777 -2.279 Veränderung des Finanzmittelfonds -801 3.400 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 4.157 757 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 3.357 4.157 Die Cashflow-Marge lag bei 15,2 % (Vorjahr 21,4 %). Diese Kennzahl bildet das Verhältnis des Cash-Flows der laufenden Geschäftstätigkeit zu den Umsatzerlösen. 2.3.2.1 Kapitalstruktur Die Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von 73,9 % (Vorjahr 71,7 %) aus. Die Finanzierung der Gesell- schaft erfolgt über Eigenmittel sowie langfristige Darlehen. Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital und mittel- bzw. langfristiges Fremdkapital zu 105,0 % (Vorjahr 103,6 %) gedeckt und ist somit langfristig finanziert. Aufgrund der Eigenkapitalquote von 73,9 % und aufgrund der Einbeziehung der Gesellschaft in den Cash- Pool des SWB-Konzerns sowie vor dem Hintergrund des Ergebnisabführungsvertrages, der bei Bedarf auch eine Verlustübernahme durch die SWBB vorsieht, sind Finanzierungsprobleme derzeit nicht zu erwarten. 2.3.2.2 Investitionen Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 3.015 T€ (Vorjahr 870 T€) in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Bei den Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 2.983 T€ (Vorjahr 689 T€) wurde im Wesentlichen in geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (2.708 T€) investiert. 2.3.2.3 Liquidität Es besteht auf der Ebene der SWB ein zentrales Konzern-Cash-Management, in das die Gesellschaft einbe- zogen ist und mit welchem die Gesellschaft ihren kurzfristigen Finanzbedarf deckt. Per 31. Dezember 2021 liegt der positive Finanzmittelfonds bei 3.357 T€ (Vorjahr 4.157 T€). Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr 2021 war jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.Seite 8 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 7 2.3.3 Vermögenslage 2021 in T€ 2020 in T€ Veränderung in T€ Veränderung in % Bilanzsumme 57.913 59.687 -1.774 -3,0 Anlagevermögen 49.706 50.250 -544 -1,1 Umlaufvermögen 8.207 9.437 -1.230 -13,0 Eigenkapital 42.799 42.799 0 0,0 Eigenkapitalquote 73,9 71,7 Sonderposten für Investitionszulage 885 974 -89 -9,1 Rückstellungen 4.393 4.763 -370 -7,8 Verbindlichkeiten 9.836 11.151 -1.315 -11,8 Fremdkapitalquote 26,1 28,3 Anlagendeckungsgrad II 105,0 103,6 Die Bilanzsumme der MVA ist von 59.687 T€ im Vorjahr um 1.774 T€ auf 57.913 T€ im Berichtsjahr gesunken. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 49.706 T€ (Vorjahr 50.250 T€) und ist mit einem Anteil von 85,8 % (Vorjahr 84,2 %) nach wie vor bedeutendster Vermögensposten auf der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen ist von 9.437 T€ im Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch geringere Forderungen gegen die SWB aus dem Konzern-Cash-Pool (-800 T€) um 1.230 T€ auf 8.207 T€ gesunken. Die Rückstellungen sind von 4.763 T€ im Vorjahr um 370 T€ auf 4.393 T€ im Berichtsjahr im Wesentlichen aufgrund der Reduzierung der Rückstellung nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (-315 T€) gesunken. Die Verbindlichkeiten haben sich von 11.151 T€ im Vorjahr um 1.315 T€ auf 9.836 T€ reduziert. Der Rück- gang ist im Wesentlichen auf die Darlehenstilgungen in Höhe von 1.631 T€ zurückzuführen. 3 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Gemessen am Alter der Anlage und im Hinblick auf die hohen realisierten ökologischen Standards sowie das für den SWB-Konzern erzielte Gesamtergebnis ist die Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr zufrieden. 4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 4.1 Prognosebericht Branchenentwicklung Für 2022 wird mit einem Ende der Corona-Pandemie gerechnet. Die Planungen gehen daher von einer sukzessiven Angleichung der Siedlungsabfallmengen im Zweckverbandsgebiet an das Aufkommen vor der Corona-Pandemie aus. Die Kosten für die ökologisch hochwertige Abfallverwertung werden sich instand- haltungs- und reinvestitionsbedingt, vor allem aber auch wegen der stark steigenden Energiepreiseerhö- hen. Weitere Kostensenkungsmaßnahmen in adäquatem Umfang sind nicht mehr identifizierbar. Den REK-Mitgliedern wurde diese Entwicklung frühzeitig kommuniziert.Seite 9 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 8 Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden Maßnahmen scheinen bisher eher geringe negative Auswirkungen auf die Branche auszuüben. Die Corona-Pandemie könnte das Konsumverhalten der Bevölkerung möglicherweise nachhaltig beeinflussen und temporär zu einem Anstieg des Siedlungsab- fallaufkommens führen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe auf den Gewer- beabfallmarkt werden sich voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 zeigen. Zum Ende des letzten Jahres und zu Beginn des neuen Jahres sind allerdings schon kleinere Auswirkungen in diesem Bereich zu bemer- ken. Unternehmensentwicklung Für das Folgejahr wird mit einem Rückgang der Gesamtleistung auf 32.712 T€ gerechnet. Die MVA plant für das Wirtschaftsjahr 2022 ein positives Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) in einer Größenordnung von rd. 1.000 T€. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft geht die Geschäftsführung mittelfris- tig von leicht rückläufigen Gewerbeabfallmengen und -preisen aus. Im Jahr 2022 wird jedoch noch nicht mit einer Unterauslastung der MVA gerechnet. Ein Problem könnte die reduzierte Verfügbarkeit von notwendigen Betriebsstoffen (u.a. zur Rauchgasreini- gung) darstellen. Als Auswirkungen wären Kostensteigerungen und Einschränkungen der Anlageneinsetz- barkeit zu erwarten. Insgesamt rechnet die Geschäftsführung der MVA mit einem niedrigeren Ergebnis für 2022 und in den darauffolgenden Jahren mit gleichbleibenden Jahresergebnissen und steigenden Verbrennungspreisen für Siedlungsabfälle in den nächsten Jahren. 4.2 Risikobericht 4.2.1 Risikomanagementsystem Im SWB-Konzern bzw. den konsolidierten Gesellschaften ist ein umfassendes Risikomanagementsystem zur Umsetzung der Anforderungen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aufgebaut. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die das Potenzial haben, den Fortbestand einzelner Gesellschaften zu gefährden sowie die Erarbeitung von notwendigen Steuerungs- maßnahmen. Es wurden mehrere Risikobeauftragte benannt, die mit Unterstützung des zentralen Risikomanagers des Konzerns kontinuierlich mögliche Risiken erfassen, bewerten und Steuerungsmaßnahmen dokumentieren. Identifizierte Risiken werden in den Dimensionen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Die zur Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden in Risikoerfassungsbögen dokumentiert. Über Risiken mit einer Schadenshöhe, die größer als eine definierte Relevanzgrenze sind, wird quartalsweise Bericht er- stattet. Adressaten sind Geschäftsführung, Aufsichtsrat und die Gesellschafter. In regelmäßigen Abständen werden bereits identifizierte Risiken auf Veränderungen hin überprüft sowie Bewertungen und Steuerungsmaßnahmen bei Bedarf angepasst. Mit allen vorhandenen internen und ex- ternen Informationsquellen wird geprüft, ob neue Risiken hinzugekommen sind.Seite 10 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 9 Die Ablauf- und Aufbauorganisation ist im konzernübergreifenden Risikomanagementhandbuch darge- stellt. Dieses dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben sowie zur Sicherstellung der dauerhaften und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses. Der Prozess wird mit ei- ner Datenbank unterstützt. Die Prüfung des Risikomanagementprozesses obliegt der Konzernrevision. 4.2.2 Risiken Als elementares Bestandsrisiko entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der Anlage. 2022 wird sie 30 Jahre alt. Die MVA begegnet diesem Risiko u. a. mit einer umfassenden Zustandsanalyse des Betrie- bes, der Anpassung der Instandhaltungsphilosophie und der Entwicklung einer Zukunfts- und Investitions- strategie (Projekt bonNova). Das Risiko mit der größten Schadenshöhe ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung im Rahmen des Konzern-Cash-Managements. Die maximale Schadenshöhe ist analog zur aktuellen Kreditlinie. Der Ri- sikoeintritt wird aufgrund der Liquiditätssituation im Konzern sowie der ergriffenen Steuerungsmaßnahme als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Marktrisiko Es besteht latent das Risiko, dass die Verbrennungsasche als ökotoxisch eingestuft wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren Preisen als geplant entsorgt werden müsste. Die Ent- wicklung wird über die Verbände ITAD und Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP) intensiv begleitet, sodass die notwendigen Informationen frühzeitig vorliegen. Betriebsrisiken Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk Nord der EnW ist die Gesamtanlage verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entsprechende Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche längere An- lagenstillstände, die aus Grenzwertüberschreitungen sowie Ausfällen von größeren Anlagenteilen (u.a. Wä- scher, Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord, o. ä.) resultieren. Rechtlich-politische Rahmenbedingungen Mehr als sonstige Unternehmen ist die MVA als 100% kommunales Unternehmen und als Abfallwirtschafts- betrieb zahlreichen politischen und gesetzlichen Auflagen und Änderungen unterworfen. So kann beispiels- weise bei der Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass eine nachträgliche preisrechtliche Prüfung durch die Bezirksregierung zu anderen Ergebnissen kommt. Ak- tuell ist zudem nach wie vor ungeklärt, in welcher Ausprägung sich die Änderung der Ersatzbaustoffverord- nung auf die Schlackeentsorgung auswirkt. Dem wurde mit der Gründung der Schlackeentsorgungsgesell- schaft refer begegnet: Der Partner AVEA bringt eine Deponiekapazität für die mineralischen Abfälle in die Gesellschaft ein, die Entsorgungssicherheit gewährleistet. Zudem wurde die Aufbereitungsanlage ertüchtigt und damit nicht nur die Wertstoffrückgewinnungsquote deutlich erhöht, sondern auch die Menge der ab- zulagernden Mineralikfraktion reduziert sowie deren Qualität verbessert.Seite 11 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 10 Mit dem Angriff russischer Truppen auf die Ukraine am 24. Februar 2022 erlebt Europa eine Zeitenwende. Dies wird deutliche Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft in Europa und insbesondere auch auf den Ener- giesektor haben. Es ist jetzt schon deutlich erkennbar, dass die Energiekosten und die damit verbundenen Kostenstrukturen aller Gesellschaften im SWB-Konzern sich dadurch nachhaltig verändern werden. Dies be- trifft auch Transportkosten für alle bezogenen Lieferungen und Leistungen, sowie die gesamten Lieferket- ten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 11. März 2020 weltweit die Coronavirus-Pandemie ausge- rufen. Die Risikolage der MVA hat sich aus Sicht des Risikomanagements nicht verändert. Mögliche Risiken liegen in anhaltenden qualitativen und quantitativen Veränderungen des Siedlungs- und Gewerbeabfallaufkommens, womit auch unmittelbar Kostensteigerungen und Minderungen der Umsatzer- löse verbunden sein könnten. Ob und in welchem Umfang notwendige Betriebsstoffe zukünftig noch zur Verfügung stehen, könnte ein weiteres Problem darstellen. Letztlich besteht auch das Risiko einer Ausbrei- tung der Infektion in der Betriebsmannschaft, was zu einer zeitweiligen Einstellung des Betriebes führen würde. Bis zum Ende des Jahres 2021 waren jedoch keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf die MVA zu verzeichnen. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht identifiziert. 4.3 Chancenbericht Eine für die MVA zumindest temporär als Chance zu betrachtende positive Auswirkung der Corona-Pande- mie ist in dem Anstieg der Restabfallmengen aus privaten Haushalten zu sehen. Diese Entwicklung verbes- sert die aktuelle Auslastung über Siedlungsabfälle aus dem Einzugsgebiet des REK und hat natürlich auch Auswirkungen auf die zu erzielenden Umsätze. In den letzten Jahren befanden sich eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen mit direkten Aus- wirkungen auf das Unternehmen in der Beratung oder Beschlussfassung. Zu nennen sind hier vorrangig das Wertstoffgesetz, die Gewerbeabfallverordnung, das Verpackungsgesetz, das Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetz, die Industrie-Emissionen-Richtlinie, die Ersatzbaustoff-Verordnung, das Erneuerbare-Energien- Gesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie der Leitfaden der Kommission für Anla- gensicherheit, ebenso die Überarbeitung des Teilplans Siedlungsabfälle für das Land Nordrhein-Westfalen durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW. Die meisten genannten Regelwerke sind inzwischen umgesetzt oder stehen kurz vor der Verabschiedung. Die aus den Regelwerksänderungen abzuleitenden Konsequenzen für die MVA sind weitestgehend über- schaubar und befinden sich in der Umsetzung bzw. der Umsetzungsplanung, werden allerdings zu Kosten- steigerungen führen. Auf die Ersatzbaustoffverordnung mit ihren Auswirkungen auf die Schlackeentsor- gung wurde bereits eingegangen. Ob Schlacken aus Müllverwertungsanlagen zukünftig noch als Ersatzbau- stoff zugelassen werden, ist weiterhin fraglich. In der Praxis ist der Einsatz im Grunde nicht mehr möglich und es bleibt nur der Weg auf die Deponie. Die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben zwecks Ausbau der kommunalen Kooperation in der Abfallwirtschaft 2008 den Abfallentsorgungszweckverband REK gegründet und Anfang 2015 um die Land- kreise Neuwied und Rhein-Lahn-Kreis sowie zum 1. Januar 2018 um den Kreis Ahrweiler erweitert. SomitSeite 12 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 11 umfasst der Verband inzwischen rund 1,35 Mio. Einwohner. Ziel ist die wechselseitige Auslastung der ver- schiedenen kommunalen Abfallbehandlungs- und -entsorgungsanlagen. Nach Auslaufen der Entsorgungsverträge in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis Ende 2015 haben beide Zweck- verbandsmitglieder die Entsorgung ihrer Siedlungsabfälle auf die REK übertragen. Der Landkreis Ahrweiler ist diesem Beispiel Ende 2017 gefolgt. Die REK wiederum hat die MVA im direkten In-House-Auftrag mit der Verwertung der Abfälle betraut. Im Sinne des Abfallwirtschaftsplans NRW und der dort verankerten Grundsätze der regionalen Entsorgungsautarkie und –nähe wird eine Behandlung der Siedlungsabfälle in der Nähe des Entstehungsortes nicht nur angestrebt, sondern durch die mit der REK gefundenen Gesamt- konstruktion erfüllt. Gleichzeitig ist die Auslastung der MVA (und der anderen Entsorgungsanlagen der REK- Mitglieder) stark überwiegend mit kommunalen Abfällen langfristig gesichert. 5 Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn Die Entsprechenserklärung wurde von der Geschäftsführung am 28. Februar 2022 mit folgendem Wortlaut unterschrieben: „Aufsichtsrat und Geschäftsführung erklären hiermit gemeinschaftlich, dass dem PCGK der Bundesstadt Bonn im Geschäftsjahr 2021 mit den folgend aufgeführten Abweichungen entsprochen wurde und wird.“ 1. Abweichend von Punkt 3.1.3 des PCGK wurden bereits weit vor dessen Beschluss Handlungsvoll- machten gemäß § 54 HGB ohne zeitliche Befristung erteilt. Die Handlungsbevollmächtigten unter- stützen die Geschäftsführung bei der Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes und sind zur Sicherstellung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Unternehmens in den verschiedens- ten Situationen erforderlich. Die Handlungsvollmachten werden durch Zeichnungsbefugnisse ein- geschränkt. 2. Eine (konzernweit einheitliche) Compliancemanagement-Richtlinie gemäß Punkt 3.2.12 ist noch nicht etabliert, sondern befindet sich derzeit noch im Aufbau. Verbindliche Regelungen zur Vermei- dung von Korruption (z. B. Beschaffung, Vier-Augen-Prinzip) wurden bereits lange im Vorfeld kon- zernweit festgelegt. 3. Analoges gilt für die gemäß Punkt 3.4.2 des PCGK geforderte Compliancemanagement-Richtlinie: Verbindliche Regelungen für den Umgang mit Zuwendungen und Vorteilen bestehen bereits in dem Konzernleitfaden "Geschäftsethik und Compliance" und haben sich bislang bewährt. 4. In der D&O Versicherung für die Geschäftsführung wurde abweichend von Punkt 3.5.1 gemäß Ent- scheidung des Aufsichtsrates der SWB GmbH kein der Vergütung angemessener Selbstbehalt ver- einbart. Dies gilt implizit so auch für die Tochtergesellschaft MVA Bonn GmbH. 5. Abweichung zu Punkt 3.6.1 des PCGK: Der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum PCGK bereits verlängerte Vertrag mit Herrn Geschäftsführer Manfred Becker sieht eine Laufzeit von acht Jahren vor. 6. Ein konzernweiter CSR-Bericht gemäß Punkt 6.5.1 des PCGK wird derzeit erstellt.Seite 13 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage II Seite 12 Die Gesellschafterversammlung hat mit Umlaufbeschluss vom 28. Mai 2021 beschlossen, die Regelungen des PCGK der Bundesstadt Bonn freiwillig anzuwenden. Der Bericht über die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex mit Entsprechenserklärung wurde von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsratsvorsitzenden am 28. Februar 2022 unterschrieben. 6 Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung gem. § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 6.1 Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung Die MVA ist eine Tochtergesellschaft der SWBB, die wiederum im Mehrheitseigentum der SWB, einer 100%i- gen Tochtergesellschaft der Bundesstadt Bonn, steht. Gesellschafter der MVA ist ferner u.a. die kommunale Entsorgungskooperation REK. Gegenstand der MVA ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur umweltverträglichen Entsorgung von Hausmüll und sonstigen Abfällen. Diese Funktion erfüllt die MVA über die REK für die Kreise Rhein-Sieg und Ahrweiler sowie natürlich für die Bundesstadt Bonn. Sie übernimmt für die REK die aus der Daseinsvor- sorge erwachsende Aufgabe der Beseitigung der Siedlungsabfälle. Bereits mit Gründung des REK im Jahre 2009 haben Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis diese Aufgabe der REK übertragen. Diese wiederum nutzt mit Wirkung zum 1. Januar 2016 dafür die Dienstleistung der MVA. Der Kreis Ahrweiler ist mit Wirkung zum 1. Januar 2018 gefolgt. 6.2 Einhaltung der öffentlichen Zweckerreichung Aufgrund des Deponierungsverbotes für unbehandelte Siedlungsabfälle ist und bleibt die Abfallverwer- tungsanlage ein wichtiger Eckpfeiler sowohl des Bonner Abfallwirtschaftskonzeptes, als auch des Rhein- Sieg-Kreises, des Kreises Ahrweiler und ggfs. weiterer Mitglieder des Zweckverbands. Die Entsorgung der kommunalen Siedlungsabfälle war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gesi- chert. Die öffentliche Zweckbestimmung war und ist auch zukünftig gesichert, da die Auslastung der Anlage weit überwiegend durch Siedlungsabfälle kommunaler Herkunft gegeben ist. Im Rahmen der vorrangigen Beseitigung von Abfällen aus der Flutkatastrophe wurde der öffentlichen Zwecksetzung in besonderem Maße Rechnung getragen. Der öffentliche Zweck wurde damit in 2021 erfüllt. Bonn, den 13. April 2022 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker GeschäftsführerSeite 14 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Bilanz zum 31. Dezember 2021 A k t i v a 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 39.097.467,57 39.097.467,57 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Gewinnvortrag 3.701.420,20 3.701.420,20 Rechte und Werte sowie Lizenzen 42.798.887,77 42.798.887,77 an solchen Rechten und Werten 138.601,00 223.533,00 2. Geleistete Anzahlungen 89.450,35 228.051,35 58.872,36 282.405,36 B. Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen 885.273,00 973.801,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche C. Rückstellungen Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- Sonstige Rückstellungen 4.392.992,40 4.763.378,83 und anderen Bauten 36.155.146,00 38.022.576,00 2. Grundstücke und grundstücksgleiche D. Verbindlichkeiten Rechte ohne Bauten 7.677,05 7.677,05 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.486.456,22 7.117.967,77 3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 6.640,70 Bezugsanlagen 9.580.842,00 10.646.326,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.702.355,90 1.061.229,99 4. Verteilungsanlagen 85.264,00 90.497,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.006.636,41 2.199.270,99 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 777.777,00 981.297,00 – davon gegenüber Gesellschafter 6. Geleistete Anzahlungen und EUR 1.395.724,35 (i. Vj. EUR 891.178,26) – Anlagen im Bau 2.858.421,17 49.465.127,22 207.136,83 49.955.509,88 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 254.254,97 129.805,25 III. Finanzanlagen 6. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.151,35 196.200,00 Beteiligungen 12.500,00 12.500,00 7. Sonstige Verbindlichkeiten 220.608,02 439.976,51 49.705.678,57 50.250.415,24 – davon aus Steuern EUR 204.998,12 (i. Vj. EUR 424.631,07) – 9.835.462,87 11.151.091,21 B. Umlaufvermögen I. Vorräte Hilfs- und Betriebsstoffe 3.416.324,70 3.404.748,06 II. Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 53.350,65 85.585,21 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.462.511,02 5.318.618,51 – davon gegen Gesellschafter EUR 4.991,76 (i. Vj. EUR 2.483,97) – 3. Forderungen gegen Gesellschafter 86.949,51 241.568,93 4. Sonstige Vermögensgegenstände 187.301,59 4.790.112,77 385.722,86 6.031.495,51 III. Kassenbestand 500,00 500,00 8.206.937,47 9.436.743,57 57.912.616,04 59.687.158,81 57.912.616,04 59.687.158,81 P a s s i v a 31.12.2021 31.12.2020Seite 15 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 EUR EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse 32.472.516,41 30.406.676,89 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 124.570,40 170.653,37 3. Sonstige betriebliche Erträge 742.874,70 33.339.961,51 725.286,63 31.302.616,89 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.595.534,89 2.371.098,99 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.518.807,57 15.114.342,46 10.359.382,24 12.730.481,23 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 5.935.182,84 5.867.276,17 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.536.184,56 7.471.367,40 1.589.732,96 7.457.009,13 – davon für Altersversorgung EUR 440.918,19 (i. Vj. EUR 452.372,08) – 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.406.840,41 3.436.993,60 – davon Auflösung Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen EUR -88.528,00 (i. Vj. EUR -88.528,00) – 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.135.107,76 6.381.186,57 Betriebsergebnis 2.212.303,48 1.296.946,36 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 443,00 27.418,89 – davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 443,00 (i. Vj. EUR 27.418,89) – 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen – davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 34.715,39 (i. Vj. EUR 58.773,99) – 92.175,00 132.945,11 Finanzergebnis -91.732,00 -105.526,22 Ergebnis vor Steuern 2.120.571,48 1.191.420,14 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36.524,00 36.527,26 11. Ergebnis nach Steuern 2.084.047,48 1.154.892,88 12. Sonstige Steuern 492.123,13 67.514,62 13. Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter 196.200,00 196.200,00 14. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 1.395.724,35 891.178,26 15. Jahresüberschuss 0,00 0,00 2021 2020Seite 16 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2021 A. Allgemeines Der Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA), Amtsgericht Bonn, HRB 3979 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie nach den Vor- schriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB beachtet. Darüber hinaus wurde die Gliederung der Bilanz im Sachanlagevermögen erweitert und auf der Passivseite ein Son- derposten ausgewiesen. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und Sachanla- gen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen, be- wertet. Die Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebs- gewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen Afa-Tabellen. Die Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen beinhalten neben Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung verursacht ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durchschnittli- chen Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag. Soweit geboten, wurden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angemessene Einzelwertberich- tigungen gebildet. Erhaltene Investitionszulagen und -zuschüsse werden passivisch als Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen ausgewiesen. Der Ertrag aus der Auflösung, die parallel zu den Abschreibungen der be- zuschussten Anlagen erfolgt, wird innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Abschreibungsauf- wendungen saldiert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül- lungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz laufzeitadäquat abgezinst.Seite 17 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 4 Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der Rheinische Zusatzversorgungskassen, Köln, (RZVK) vorliegen, kann die subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bestehen. Für diese mittelbare Pensionsverpflichtung braucht eine Rückstellung in keinem Fall gebildet zu werden (Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB). Hiervon hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung C.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Finanzanlagen Die MVA hält eine 25-%ige Beteiligung an der refer GmbH, Leverkusen, (refer). Die refer wurde am 21. Dezember 2015 gegründet. Die Gesellschaft wies zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital von 1.421 T€ und ein positives Jahresergebnis von 74 € aus. Der Abschluss 2021 lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor. C.2 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 4.790 T€ (Vorjahr 6.031 T€) ha- ben mit Ausnahme von Entgeltvorschüssen in Höhe 1 T€ (Vorjahr 0 T€) Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 4.463 T€ (Vorjahr 5.319 T€) und ent- halten im Wesentlichen Forderungen gegen die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB) aus dem Kon- zern-Cash-Pool 3.357 T€ (Vorjahr 4.157 T€) sowie Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr 1.101 T€ (Vorjahr 1.159 T€). Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten ausschließlich Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von 87 T€ (Vorjahr 242 T€). C.3 Eigenkapital Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 21. November 1985 in der Fassung vom 15. Oktober 2015 beträgt das Stammkapital 39.097 T€. Das Stammkapital wurde in voller Höhe erbracht. C.4 Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen Der Ausweis betrifft den gemäß Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 1987 ge- währten Zuschuss in Höhe von 885 T€ (Vorjahr 974 T€). C.5 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 4.393 T€ (Vorjahr 4.763 T€) und setzen sich wie folgt zu- sammen:Seite 18 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 5 2021 in T€ 2020 in T€ Altersteilzeitverpflichtungen (saldiert mit dem Deckungsvermögen) 1.841 2.249 nicht erbrachte Verbrennungsleistungen 885 1.200 Personalrückstellungen 680 494 Verpflichtungen aus Mietverträgen 399 398 Übrige 588 422 Gesamt 4.393 4.763 Die Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen umfasst die auf Selbstkostenbasis kalkulierten Verbrennungskosten für die bereits angelieferte Müllmenge. Den Kosten stehen bereits zum Zeitpunkt der Warenannahme realisierte Umsatzerlöse gegenüber. Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind durch Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebensversi- cherungs-AG gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflich- tung aus Altersteilzeitvereinbarungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft sich auf 4.011 T€. Die Verrechnung erfolgte mit dem Deckungsvermögen (2.170 T€), das dem Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Die Aufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellung (66 T€) wurden mit den Erträgen aus dem De- ckungsvermögen (33 T€) saldiert.Seite 19 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 6 C.6 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 in Höhe von 9.836 T€ (Vor- jahr 11.151 T€) ergeben sich im Einzelnen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel: Gesamtbetrag bis mehr als davon mehr als 31.12.2021 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre in € in € in € in € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituen 5.486.456,22 1.631.880,94 3.854.575,28 328.672,72 Vorjahr 7.117.967,77 1.631.916,85 5.486.050,92 460.148,36 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Vorjahr 6.640,70 6.640,70 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.702.355,90 1.702.355,90 0,00 0,00 Vorjahr 1.061.229,99 1.061.229,99 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.006.636,41 2.006.636,41 0,00 0,00 Vorjahr 2.199.270,99 2.199.270,99 0,00 0,00 -davon gegenüber Gesellschafter 1.395.724,35 1.395.724,35 0,00 0,00 Vorjahr 891.178,26 891.178,26 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 254.254,97 254.254,97 0,00 0,00 Vorjahr 129.805,25 129.805,25 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.151,35 165.151,35 0,00 0,00 Vorjahr 196.200,00 196.200,00 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 220.608,02 220.608,02 0,00 0,00 Vorjahr 439.976,51 439.976,51 0,00 0,00 Gesamt 9.835.462,87 5.980.887,59 3.854.575,28 328.672,72 Vorjahr 11.151.091,21 5.665.040,29 5.486.050,92 460.148,36 Davon mit einer Restlaufzeit Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 602 T€ (Vorjahr 932 T€) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.Seite 20 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 7 C.7 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 32.473 T€ (Vorjahr 30.407 T€) und setzen sich wie folgt zusammen: 2021 in T€ 2020 in T€ Müllverbrennung 26.837 23.875 Dampflieferung 5.460 6.365 Mieterträge 158 160 Übrige 18 7 Gesamt 32.473 30.407 Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. C.8 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 743 T€ (Vorjahr 725 T€) beinhalten im Wesentlichen Versi- cherungserstattungen und Schadensleistungen (222 T€), die saldierte Zuführung und Inanspruchnahme der Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (312 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (125 T€). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 239 T€ enthalten. C.9 Materialaufwendungen Die Materialaufwendungen in Höhe von 15.114 T€ (Vorjahr 12.730 T€) beinhalten im Wesentlichen Kosten für den Fremdbezug für Aufträge und sonstige Fremdleistungen (7.771 T€), Kosten für die Reststoffentsor- gung (2.960 T€), Kosten für den Strombezug (1.755 T€), Kosten für Einsatzstoffe für Rauchgasreinigung (757 T€), Kosten für den Wasserbezug (467 T€) sowie Kosten für Zusatzbrennstoffe (397 T€). C.10 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 5.135 T€ (Vorjahr 6.381 T€) und beinhalten im Wesentlichen Kosten für die Geschäftsbesorgung (1.857 T€), Wartungs- und Inspektionskosten (735 T€), Versicherungsbeiträge (522 T€) sowie Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten (316 T€). C.11 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn, (SWBB) besteht seit dem 1. Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft ihren ganzen Gewinn an die SWBB abzuführen. Abzuführen ist der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüber- schuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und unter Berücksichtigung der Ge- winnanteile der Minderheitsgesellschafter. Im Gegenzug verpflichtet sich die SWBB, jeden während der Ver- tragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen. Dementsprechend führt die Gesellschaft ihren um die Ausgleichszahlung an außenstehende Gesellschafter (196 T€) geminderten Jahresüberschuss (1.396 T€) an die SWBB ab.Seite 21 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 8 D. Ergänzende Angaben D.1 Latente Steuern Die Gesellschaft ist Teil des ertragssteuerlichen Organkreises der SWBB. Entsprechende Erläuterungen zu den latenten Steuern erfolgen im Anhang der SWBB. D.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ergeben sich aus rechtsverbindlich erteilten Bestellungen. Das Gesamtbestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 9.215 T€ und besteht ausschließlich gegenüber Dritten. Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die kaufmännische Geschäftsbesorgung durch die SWB. Der Aufwand (einschließlich Konzernumlage) belief sich in 2021 auf 1.857 T€. Bis 2023 wird auf vertraglicher Grundlage ein Entgelt in Höhe von kumuliert 3.695 T€ erwartet. Die MVA ist Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungs- kasse (RZVK) mit Sitz in Köln. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftig- ten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtver- sorgungssystem werden zusätzlich in Form einer sog. Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines gleitenden Deckungsab- schnittsverfahrens finanziert. Die Höhe der Umlage wird auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die jeweils einen Zeitraum von 100 Jahren umfassen, regelmäßig alle 5 Jahre überprüft und festgesetzt. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 hat die RZVK eine Verstetigung der Hebesätze vorgenommen, indem sie sich am sog. ewigen Umlagesatz von ca. 7,75% orientiert. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Annahmen geht die RZVK davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung im umlagefinan- zierten Abrechnungsverband zumindest mittelfristig nicht über den gegenwärtigen Gesamtfinanzierungs- satz von 7,75% steigen werden. Im Jahr 2021 betrug der Umlagesatz 4,25% des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Prozentsatz für das Sanierungsgeld betrug 3,5% des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der MVA belief sich im Ge- schäftsjahr 2021 auf 6.198 T€ für 94 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer.Seite 22 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 9 D.3 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Der überwiegende Teil des Lieferungs- und Leistungsvolumen zwischen der MVA und nahestehenden Un- ternehmen entfällt auf verbundene Unternehmen und ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Verbundene Unternehmen Assoziierte Unternehmen Stadt Bonn sowie ihr nahestehende Unternehmen Art des Geschäfts in T€ in T€ in T€ Erbrachte Lieferungen und Leistungen und sonstige Erträge 9.076 23.277 Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung 1.857 Übrige Empfangene Lieferungen und Leistungen und sonstige Aufwendungen 2.971 1.911 101 Kreditbürgschaft (Bürgschaftsnehmer) 986 Verbundene Unternehmen sind: SWB, Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW Bonn/Rhein-Sieg), Bonn, (EnW), Bonn-Netz GmbH, Bonn (BonnNetz), Bonner City Parkraum GmbH, Bonn (BCP) und Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV), Bonn, (SWBV). Assoziiertes Unternehmen ist: refer. Der Bundesstadt Bonn nahestehende Unternehmen sind: Rheinische Entsorgungskooperation, Bonn, (REK) und Städtisches Gebäudemanagement (SGB), Bonn. Die Gesellschaft ist zusammen mit der SWB und den anderen verbundenen Unternehmen in ein zentrales Konzern-Cash-Management eingebunden. Gemäß Vereinbarung berechnet die SWB für Aufnahmen und Anlagen einen Zins, der sich an den monatlich gewichteten Tagesgeldzinssätzen orientiert. D.4 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen Die MVA ist am Konzern-Cash-Pool beteiligt. Die am Cash-Pool beteiligten Gesellschaften haften entspre- chend der Cash-Pool Vereinbarung gesamtschuldnerisch. Die Cash-Pool Inanspruchnahme wird im Rahmen des Cash-Managements zentral überwacht und gesteuert. Aufgrund der Liquiditätssituation im Konzern wird eine Inanspruchnahme als sehr gering eingestuft.Seite 23 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 10 D.5 Belegschaft Der durchschnittliche Personalbestand – getrennt nach Mitarbeitergruppen wird in der nachfolgenden Ta- belle dargestellt: 2021 2020 Vollzeitbeschäftigte 88 88 Teilzeitbeschäftigte 3 3 Zwischensumme 91 91 Auszubildende 3 3 Gesamt 94 94 D.6 Konzernabschluss Das Unternehmen MVA wird in den Konzernabschluss der SWB mit Sitz in Bonn, welcher den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. D.7 Honorar Abschlussprüfer Die Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, da diese in dem das Unterneh- men einzubeziehenden Konzernabschluss der SWB zum 31. Dezember 2021 gemacht werden sollen.Seite 24 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 11 D.8 Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Vorsitzender Dr. Nico Janicke, Bonn, Dipl.-Wirtschaftsmathematiker (ab 19. März 2021 als Vorsitzender, seit 21. Januar 2021 Mitglied) Christian Gold, Bonn, Stadtverordneter, Geschäftsführer bei Gold-Systems (bis 20. Januar 2021) Stellvertretende Vorsitzende Dr. Beate Bänsch-Baltruschat, Bonn, Dipl.-Chemikerin Mitglieder Prof. Dr. Wilfried Löbach, Bonn, Stadtverordneter, Professor an der Fachhochschule Köln (bis 20. Januar 2021) Dr. Stephan Eickschen, Bonn, Stadtverordneter, Geophysiker (bis 20. Januar 2021) Kornelia Hülter, Bonn, Vorständin der bonnorange AöR (bis 19. Oktober 2021) Helmut Wiesner, Bonn, Dipl.-Ing. Raumplanung/Bauassessor Carsten Velewald, Troisdorf, Dipl. Kaufmann Julia Polley, Bonn, Volljuristin (ab 21. Januar 2021) Dr. Albert Weidmann, Bonn, promovierter Chemiker (ab 21. Januar 2021) Richard Münz Dipl. Verwaltungswirt (ab 05. November 2021)Seite 25 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 12 An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden folgende Sitzungsgelder gezahlt: in € Bänsch-Baltruschat, Dr. Beate 1.110,00 Janicke, Dr. Nico 1.860,00 Polley, Julia 1.110,00 Weidmann, Dr. Albert 1.110,00 Wiesner, Helmut 1.020,00 Gesamt 6.210,00 Geschäftsführung Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker, Buchholz Der Geschäftsführer Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker hat von der Gesellschaft erfolgsunabhängige Bezüge in Höhe von 246.483,00 € und erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von 25.877,88 € erhalten. Das Bruttogehalt beinhaltet eine individuelle Altersversorgung sowie eine Zusatzversorgung. Es wurde eine Rückstellung für eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 81.300,00 € gebildet.Seite 26 von 33 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage I Seite 13 D.9 Nachtragsbericht Mit dem Angriff russischer Truppen auf die Ukraine am 24. Februar 2022 erlebt Europa eine Zeitenwende. Dies wird deutliche Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft in Europa und insbesondere auch auf den Ener- giesektor haben. Aktuell wird nicht davon ausgegangen, dass dieses Ereignis negative Auswirkungen auf das Ergebnis der MVA haben wird. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeich- nen. Bonn, den 13. April 2022 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker GeschäftsführerSeite 27 von 33 Stand am Zugänge Abgänge Stand am Stand am Zugänge Abgänge Stand am Stand am Stand am 01.01.2021 2021 2021 31.12.2021 01.01.2021 2021 2021 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 € € € € € € € € € € I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 743.938,20 1.816,00 74.908,46 670.845,74 520.405,20 86.748,00 74.908,46 532.244,74 138.601,00 223.533,00 2. Geleistete Anzahlungen 58.872,36 30.577,99 0,00 89.450,35 0,00 0,00 0,00 0,00 89.450,35 58.872,36 802.810,56 32.393,99 74.908,46 760.296,09 520.405,20 86.748,00 74.908,46 532.244,74 228.051,35 282.405,36 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-,Betriebs-und anderen Bauten 76.482.736,65 0,00 51.883,24 76.430.853,41 38.460.160,65 1.867.430,00 51.883,24 40.275.707,41 36.155.146,00 38.022.576,00 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 7.677,05 0,00 0,00 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 7.677,05 3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 125.579.566,38 200.429,61 3.174.690,82 122.605.305,17 114.933.240,38 1.260.238,61 3.169.015,82 113.024.463,17 9.580.842,00 10.646.326,00 4. Verteilungsanlagen 10.559.599,19 0,00 0,00 10.559.599,19 10.469.102,19 5.233,00 0,00 10.474.335,19 85.264,00 90.497,00 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.368.536,33 73.750,80 1.935.313,86 4.506.973,27 5.387.239,33 275.718,80 1.933.761,86 3.729.196,27 777.777,00 981.297,00 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 207.136,83 2.708.383,34 57.099,00 2.858.421,17 0,00 0,00 0,00 0,00 2.858.421,17 207.136,83 219.205.252,43 2.982.563,75 5.218.986,92 216.968.829,26 169.249.742,55 3.408.620,41 5.154.660,92 167.503.702,04 49.465.127,22 49.955.509,88 III. Finanzanlagen Beteiligungen 12.500,00 0,00 0,00 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 12.500,00 Anlagevermögen gesamt 220.020.562,99 3.014.957,74 5.293.895,38 217.741.625,35 169.770.147,75 3.495.368,41 5.229.569,38 168.035.946,78 49.705.678,57 50.250.415,24 Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anschaffungs-und Herstellungskosten Abschreibungen BuchwerteSeite 28 von 33 B D O BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der MVA Müll- verwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, — beste- hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, ein- schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die unter „SONSTIGE INFORMATIONEN“ genannten Be- standteile des Lageberichts haben wir in Ein- klang mit den deutschen gesetzlichen Vor- schriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresab- schluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaf- ten geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens- und Finanz- lage der Gesellschaft zum 31. Dezem- ber 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesent- lichen Belangen steht dieser Lagebe- richt in Einklang mit dem Jahresab- schluss, entspricht den deutschen ge- setzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prü- fungsteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die unter „SONSTIGE INFORMATIONEN“ genannten Bestand- teile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab- schlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant- wortung nach diesen Vorschriften und Grund- sätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels- rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs- pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor- derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er- langten Prüfungsnachweise ausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. SONSTIGE INFORMATIONEN Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtrat sind für die sonstigen Informationen verant- wortlich. Die sonstigen Informationen umfas- sen: die in Abschnitt 5 des Lageberichts ent- haltene Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn.Seite 29 von 33 B D O Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementspre- chend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfol- gerungen hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jah- resabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch darge- stellt erscheinen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften gel- tenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsät- zen ordnungsmäßiger Buchführung als notwen- dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeab- sichtigten — falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit, sofern ein- schlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, so- fern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Ge- gebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter ver- antwortlich für die Aufstellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresab- schluss in Einklang steht, den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Ver- treter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage- berichts in Übereinstimmung mit den anzuwen- denden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht er- bringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Über- wachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresab- schlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zu- treffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, so- wie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be- achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf derSeite 30 von 33 B D O Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lage- berichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Dar- stellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü- fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungs- nachweise, die ausreichend und geeig- net sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Ver- stößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammen- wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar- stellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lagebe- richts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusam- menhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetz- lichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsgrundsatzes der Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prü- fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Er- eignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähig- keit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom- men, dass eine wesentliche Unsicher- heit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehö- rigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes- sen sind, unser jeweiliges Prüfungsur- teil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti- gungsvermerks erlangten Prüfungs- nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Un- ternehmenstätigkeit nicht mehr fort- führen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßi- ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lage- berichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausrei- chender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ablei- tung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenstän- diges Prüfungsurteil zu den zukunfts- orientierten Angaben sowie zu den zu- grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un- vermeidbares Risiko, dass künftige Er- eignisse wesentlich von den zukunfts- orientierten Angaben abweichen.Seite 31 von 33 B D O Wir erörtern mit den für die Überwachung Ver- antwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Bonn, 13. April 2022 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft @@muz=@@ @@vwp=@@ gez. Veldboer gez. Offergeld Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferSeite 32 von 33 Der Jahresabschluss wurde am 06. Mai 2022 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Aufsichtsrat hat folgenden Bericht in der Aufsichtsratssitzung am 06. Mai 2022 erstattet: Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat ist während des Geschäftsjahres 2021 in regelmäßigen Sitzungen über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet worden. Anhand der übergebenen Unterlagen und der erteilten Auskünfte hat er die Tätigkeit der Gesellschaft überwacht und die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Entscheidungen getroffen. Die im Gesellschaftsvertrag festgelegte öffentliche Zwecksetzung der Gesellschaft wurde erfüllt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG geprüft. Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 sowie den Lagebericht zur Kenntnis und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Die Gewinnverwendung erfolgt entsprechend der vereinbarten Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter und dem Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit aus. Bonn, im Mai 2022 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Dr. Nico JanickeSeite 33 von 33
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