221190-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einstellung der weiteren Planungen für die Errichtung einer Mountainbikestrecke im Bereich des Loki-Schmidt-Platzes
Kerndaten
- Nummer
- 221190-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221190-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bürgerantrag: Einstellung der weiteren Planungen für die Errichtung einer Mountainbikestrecke im Bereich des Loki-Schmidt-Platzes Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt für die gleichlautenden Bürgeranträge 221190, 221228 und 221248 wie folgt Stellung: Die Verwaltung kann die Beweggründe der Antragsteller*innen nachvollziehen und begrüßt das Engagement zum Schutz der Natur in Bonn und zur Vermeidung von Konflikten. Die aktuelle Lage ist sowohl aus naturschutzfachlicher Sicht als auch aus Sicht der Naherholungssuchenden nicht zufriedenstellend. Deshalb hat es vor bereits über einem Jahr ein Auftaktgespräch gegeben, an dem sowohl das Amt für Umwelt und Stadtgrün, das Sport- und Bäderamt und auch Vertreter*innen des Landesbetriebes Wald und Holz NRW teilgenommen haben. Seitdem wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Es wurde eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe gegründet, Gespräche mit der Mountainbike-Szene haben stattgefunden, Rückbauten und Aktionstage sind erfolgt und eine Machbarkeitsstudie wurde in Auftrag gegeben. Kontrollen und Rückbauten sind zwar kurzfristig hilfreich und zeigen an den bestimmten Stellen auch Wirkung. Eine dauerhafte alleinige Lösung ist es allerdings nicht. Bei dieser restriktiven Vorgehensweise mit Rückbauten, Verboten und Kontrollen wird das Problem nicht gelöst, sondern die Mountainbike-Szene temporär verdrängt. Das Problem kann sich somit in andere, eventuell noch sensiblere Gebiete verlagern. Somit sollte dieser restriktive Ansatz hinterfragt werden. Um die Wälder nachhaltig zu entlasten und illegale Wege zu reduzieren, wurde die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Der Variantenvergleich der Studie zeigt, dass das Belassen der aktuellen Situation insgesamt für die Natur und Umwelt negative Auswirkungen hat. Für eine langfristige gute Lösung muss einSeite 1 von 2 Seite 2 attraktives Angebot geschaffen werden und eine Lenkung stattfinden. Dies kann optimaler Weise durch die Errichtung eines Korridors erfolgen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Variante 4 die geeignetste Lösung ist, da sie die Bedürfnisse aller Waldnutzer*innen bestmöglich berücksichtigt. Durch die örtliche Begrenzung der Strecken wird der Eingriff auf ein verträgliches Maß reduziert und gleichzeitig kann Sportler*innen ein attraktives Angebot gemacht werden. In der weiteren Planung wird eine Artenschutzprüfung durchgeführt und es werden ggf. notwendige artenschutzrechtliche Maßnahmen einbezogen. Auch der Naturschutzbeirat wird im weiteren Planungsprozess eingebunden. Zur Nutzung der Mountainbike-Trails in dem Korridor wird ein Regelwerk erstellt. Ein wesentlicher Bestandteil einer legalen Mountainbike-Route sind regelmäßig durchgeführte ordnungsbehördliche Kontrollen, Aufklärungsarbeit und der systematische Rückbau illegaler Trails außerhalb des Korridors. Dafür sollen begleitend personelle Kapazitäten geschaffen werden. Zur Festlegung eines geeigneten Bereichs werden neben den Akteuren der Mountainbike-Szene auch alle weiteren Waldnutzer*innen eingeladen. Sie können sich zu dem Vorhaben an einem öffentlichen Termin (der noch bekannt gegeben werden muss) informieren und ihre Belange vertreten sowie Anregungen äußern. Das Korridor-Konzept hat mit den flankierenden Maßnahmen der regelmäßig ordnungsbehördlichen Kontrollen und systematischen Rückbauten bereits in anderen Städten gut funktioniert. Es sollen nicht zusätzliche Trails angeboten werden, sondern das Mountainbike-Fahren soll auf einen definierten Bereich beschränkt werden und die Natur und Umwelt geschützt und derzeit durch illegale Trails beanspruchte Bereiche beruhigt werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de