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221190-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einstellung der weiteren Planungen für die Errichtung einer Mountainbikestrecke im Bereich des Loki-Schmidt-Platzes

Nummer
221190-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221190 Bürgerantrag: Errichtung eines Korridors für Mountainbike-Trails - Stopp der Untersuchung und den Ausschluss der Variante IV, Dottendorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221190-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bürgerantrag: Einstellung der weiteren Planungen
für die Errichtung einer Mountainbikestrecke im
Bereich des Loki-Schmidt-Platzes
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
17.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt für die gleichlautenden Bürgeranträge 221190, 221228
und 221248 wie folgt Stellung:
Die Verwaltung kann die Beweggründe der Antragsteller*innen nachvollziehen
und begrüßt das Engagement zum Schutz der Natur in Bonn und zur
Vermeidung von Konflikten.
Die aktuelle Lage ist sowohl aus naturschutzfachlicher Sicht als auch aus Sicht
der Naherholungssuchenden nicht zufriedenstellend. Deshalb hat es vor bereits
über einem Jahr ein Auftaktgespräch gegeben, an dem sowohl das Amt für
Umwelt und Stadtgrün, das Sport- und Bäderamt und auch Vertreter*innen des
Landesbetriebes Wald und Holz NRW teilgenommen haben. Seitdem wurden
verschiedene Maßnahmen ergriffen, um gemeinsam eine gute Lösung zu
finden. Es wurde eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe gegründet,
Gespräche mit der Mountainbike-Szene haben stattgefunden, Rückbauten und
Aktionstage sind erfolgt und eine Machbarkeitsstudie wurde in Auftrag
gegeben.
Kontrollen und Rückbauten sind zwar kurzfristig hilfreich und zeigen an den
bestimmten Stellen auch Wirkung. Eine dauerhafte alleinige Lösung ist es
allerdings nicht. Bei dieser restriktiven Vorgehensweise mit Rückbauten,
Verboten und Kontrollen wird das Problem nicht gelöst, sondern die
Mountainbike-Szene temporär verdrängt. Das Problem kann sich somit in
andere, eventuell noch sensiblere Gebiete verlagern. Somit sollte dieser
restriktive Ansatz hinterfragt werden.
Um die Wälder nachhaltig zu entlasten und illegale Wege zu reduzieren, wurde
die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Der Variantenvergleich der Studie
zeigt, dass das Belassen der aktuellen Situation insgesamt für die Natur und
Umwelt negative Auswirkungen hat. Für eine langfristige gute Lösung muss einSeite 1 von 2
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attraktives Angebot geschaffen werden und eine Lenkung stattfinden. Dies
kann optimaler Weise durch die Errichtung eines Korridors erfolgen. Die
Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Variante 4 die geeignetste Lösung ist,
da sie die Bedürfnisse aller Waldnutzer*innen bestmöglich berücksichtigt.
Durch die örtliche Begrenzung der Strecken wird der Eingriff auf ein
verträgliches Maß reduziert und gleichzeitig kann Sportler*innen ein attraktives
Angebot gemacht werden.
In der weiteren Planung wird eine Artenschutzprüfung durchgeführt und es
werden ggf. notwendige artenschutzrechtliche Maßnahmen einbezogen. Auch
der Naturschutzbeirat wird im weiteren Planungsprozess eingebunden. Zur
Nutzung der Mountainbike-Trails in dem Korridor wird ein Regelwerk erstellt.
Ein wesentlicher Bestandteil einer legalen Mountainbike-Route sind regelmäßig
durchgeführte ordnungsbehördliche Kontrollen, Aufklärungsarbeit und der
systematische Rückbau illegaler Trails außerhalb des Korridors. Dafür sollen
begleitend personelle Kapazitäten geschaffen werden. Zur Festlegung eines
geeigneten Bereichs werden neben den Akteuren der Mountainbike-Szene
auch alle weiteren Waldnutzer*innen eingeladen. Sie können sich zu dem
Vorhaben an einem öffentlichen Termin (der noch bekannt gegeben werden
muss) informieren und ihre Belange vertreten sowie Anregungen äußern.
Das Korridor-Konzept hat mit den flankierenden Maßnahmen der regelmäßig
ordnungsbehördlichen Kontrollen und systematischen Rückbauten bereits in
anderen Städten gut funktioniert. Es sollen nicht zusätzliche Trails angeboten
werden, sondern das Mountainbike-Fahren soll auf einen definierten Bereich
beschränkt werden und die Natur und Umwelt geschützt und derzeit durch
illegale Trails beanspruchte Bereiche beruhigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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