221187 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von IT-Ausstattung für die Schulen der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2022 – 2024 aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule
Kerndaten
- Nummer
- 221187
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 28.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 221187 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von IT-Ausstattung für die Schulen der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2022 – 2024 aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung der Vergabeverfahren gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Beschaffung von Beschaffung von IT-Ausstattung für die Schulen der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2022 – 2024 aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule wird zugestimmt. Begründung Zur Finanzierung des städtischen Fokusprojekts „Bildung in der digitalen Welt -BIDW“, werden bereits verschiedene Förderprogramme des Landes NRW (Gute Schule 2020, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II) und des Bundes (Förderprogramm Breitbandausbau) unterstützend herangezogen. Seit dem 15.09.2019 besteht zusätzlich die Möglichkeit Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm „DigitalPakt Schule“ zu erhalten. Nachdem die zwingend notwendigen baulichen IT- Infrastrukturprojekte (Breitbandanschlüsse, WLAN-Ausbau und strukturierte Verkabelung) auf den Weg gebracht wurden, sind im nächsten Schritt Investitionen in die IT-Ausstattung der Schulen vorgesehen. Nordrhein-Westfalen erhält aus dem „DigitalPakt Schule“ nach dem Königsteiner Schlüssel 1,054 Milliarden Euro. Alle Schulträger erhalten ein Förderbudget (sog. Schulträgerbudget; berechnet zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz), das bei der Antragstellung zu berücksichtigen ist. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.Seite 1 von 5 Seite 2 — — Der Eigenanteil der Schulträger beträgt mindestens 10 Prozent (für Bonn = 1.589.035 EUR). Das Schulträgerbudget beträgt für Bonn > 14.301.313 EUR zzgl. 10% kommunalen Eigenanteil > 15.890.348 EUR. Zur Realisierung der benötigten IT-Ausstattung werden neben dem 10%igen Eigenanteil weitere Eigenmittel i.H.v. 268.536 EUR aus dem Budget der Beschaffungsstelle des Schulamtes eingesetzt. Mit den Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule können Investitionen in die IT-Infrastruktur (IT-Grundstruktur, Digitale Arbeitsgeräte, Schulgebundene mobile Endgeräte und Regionale Maßnahmen) von Schulen getätigt werden. Vorausgesetzt werden vom Fördermittelgeber neben einer nachhaltigen Investitionsplanung, einer Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, den Informationen zur aktuellen (und geplanten) Internetanbindung ein zwischen Schulträger und Schulen abgestimmtes, sog. „Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept“, sowie Aussagen zu einer bedarfsgerechten Qualifizierungsplanung für die Lehrkräfte. Die notwendigen 33 Förderanträge wurden fristgerecht am 08.12.2021 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Der Zugang der Bewilligungsbescheide steht nach Auskunft der Bezirksregierung unmittelbar bevor. Bei der unten beigefügten Investitionsübersicht handelt es sich um Planwerte zum Zeitpunkt der Antragstellung. Verschiebungen in den einzelnen Jahren sind in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber möglich. Den Schwerpunkt der geplanten Investitionen bildet die Beschaffung von Interaktiven Tafelanlagen, die sukzessive die Kreidetafeln in Gänze ablösen sollen sowie der Austausch der sicherheitsrelevanten Serverinfrastruktur. In den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 sind konsumtive und investive Mittel für die Beschaffung von IT-Infrastruktur vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die gemeinsam mit den Schulen in den „Technisch- pädagogischen-Einsatzkonzepten“ ermittelten Bedarfe an IT-Infrastruktur öffentlich auszuschreiben. Teilweise kann auf bestehende Rahmenverträge zugegriffen werden. Zur Fortführung des WLAN-Ausbaus wurde der Stadt Bonn seitens des Landes ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt. Der zügige weitere Ausbau erfolgt durch einen bestehenden Rahmenvertrag.Seite 2 von 5 Seite 3 — — Die Bundesstadt Bonn als Schulträger ist gemäß § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Bislang enthält das Schulgesetz NRW keine Aussage zu den erforderlichen Kompetenzen in einer digital geprägten Welt. Im Rahmen der „Digitalstrategie Schule NRW“ finden sich nun im Entwurf des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes des Landes entsprechende Neuregelungen zur Digitalisierung. Durch eine Ergänzung (§ 2 Absatz 4 und Absatz 6 Nummer 9) wird dem Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule Rechnung getragen. Ausdrücklich wird bestimmt, dass Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenzen erwerben sollen, um zukünftige Anforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt bewältigen und ergreifen zu können. Die Aufnahme an zentraler Stelle betont die Bedeutung der zunehmenden Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt, auf die Schülerinnen und Schüler vorbereitet werden sollen. Damit wird schulgesetzlich klargestellt, dass es zu den wichtigsten Aufgaben von Schule gehört, Schülerinnen und Schüler auf die digitalen Herausforderungen vorzubereiten. Darüber hinaus wird auch die gesetzliche Rechtsgrundlage für die Nutzung von digitalen Anwendungen und Medien geschaffen. Vergabeart öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2022 VOB UVgO X VgV 20.07.2022 – 31.12.2024 16.158.884,00 Euro Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 140000300 140000310 Teilergebnisübergreifend Sonstige schulische Aufgaben 529100 / 543180 783100 401502 5400003102021 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/nSeite 3 von 5 Seite 4 — — 1 Anlage_Tabelle_Finanzübersicht (öffentlich)Seite 4 von 5 Anlage: Tabelle FinanzübersichtSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de