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221187 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von IT-Ausstattung für die Schulen der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2022 – 2024 aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule

Nummer
221187
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
28.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
221187
Die Oberbürgermeisterin
—
—
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung
von IT-Ausstattung für die Schulen der Bundesstadt
Bonn in den Jahren 2022 – 2024 aus dem
Förderprogramm DigitalPakt Schule
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.07.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung der Vergabeverfahren gemäß Ziffer 3.5 der
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Beschaffung von
Beschaffung von IT-Ausstattung für die Schulen der Bundesstadt Bonn in
den Jahren 2022 – 2024 aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule
wird zugestimmt.
Begründung
Zur Finanzierung des städtischen Fokusprojekts „Bildung in der digitalen
Welt -BIDW“, werden bereits verschiedene Förderprogramme des Landes
NRW (Gute Schule 2020, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II) und
des Bundes (Förderprogramm Breitbandausbau) unterstützend
herangezogen. Seit dem 15.09.2019 besteht zusätzlich die Möglichkeit
Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm „DigitalPakt Schule“ zu
erhalten. Nachdem die zwingend notwendigen baulichen IT-
Infrastrukturprojekte (Breitbandanschlüsse, WLAN-Ausbau und
strukturierte Verkabelung) auf den Weg gebracht wurden, sind im
nächsten Schritt Investitionen in die IT-Ausstattung der Schulen
vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen erhält aus dem „DigitalPakt Schule“ nach dem
Königsteiner Schlüssel 1,054 Milliarden Euro. Alle Schulträger erhalten
ein Förderbudget (sog. Schulträgerbudget; berechnet zu 75 Prozent nach
der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im
Gemeindefinanzierungsgesetz), das bei der Antragstellung zu
berücksichtigen ist. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung
in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.Seite 1 von 5
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Der Eigenanteil der Schulträger beträgt mindestens 10 Prozent (für Bonn
= 1.589.035 EUR).
Das Schulträgerbudget beträgt für Bonn > 14.301.313 EUR zzgl. 10%
kommunalen Eigenanteil > 15.890.348 EUR.
Zur Realisierung der benötigten IT-Ausstattung werden neben dem
10%igen Eigenanteil weitere Eigenmittel i.H.v. 268.536 EUR aus dem
Budget der Beschaffungsstelle des Schulamtes eingesetzt.
Mit den Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule können Investitionen in
die IT-Infrastruktur (IT-Grundstruktur, Digitale Arbeitsgeräte,
Schulgebundene mobile Endgeräte und Regionale Maßnahmen) von
Schulen getätigt werden.
Vorausgesetzt werden vom Fördermittelgeber neben einer nachhaltigen
Investitionsplanung, einer Bestandsaufnahme der bestehenden und
benötigten Ausstattung, den Informationen zur aktuellen (und geplanten)
Internetanbindung ein zwischen Schulträger und Schulen abgestimmtes,
sog. „Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept“, sowie Aussagen zu
einer bedarfsgerechten Qualifizierungsplanung für die Lehrkräfte.
Die notwendigen 33 Förderanträge wurden fristgerecht am 08.12.2021 bei
der Bezirksregierung Köln eingereicht. Der Zugang der
Bewilligungsbescheide steht nach Auskunft der Bezirksregierung
unmittelbar bevor.
Bei der unten beigefügten Investitionsübersicht handelt es sich um
Planwerte zum Zeitpunkt der Antragstellung. Verschiebungen in den
einzelnen Jahren sind in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber möglich.
Den Schwerpunkt der geplanten Investitionen bildet die Beschaffung von
Interaktiven Tafelanlagen, die sukzessive die Kreidetafeln in Gänze
ablösen sollen sowie der Austausch der sicherheitsrelevanten
Serverinfrastruktur.
In den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 sind konsumtive und investive
Mittel für die Beschaffung von IT-Infrastruktur vorgesehen. Es ist
beabsichtigt, die gemeinsam mit den Schulen in den „Technisch-
pädagogischen-Einsatzkonzepten“ ermittelten Bedarfe an IT-Infrastruktur
öffentlich auszuschreiben. Teilweise kann auf bestehende
Rahmenverträge zugegriffen werden.
Zur Fortführung des WLAN-Ausbaus wurde der Stadt Bonn seitens des
Landes ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt.
Der zügige weitere Ausbau erfolgt durch einen bestehenden
Rahmenvertrag.Seite 2 von 5
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Die Bundesstadt Bonn als Schulträger ist gemäß § 79 des Schulgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und eine am allgemeinen Stand der Technik und
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu
stellen.
Bislang enthält das Schulgesetz NRW keine Aussage zu den
erforderlichen Kompetenzen in einer digital geprägten Welt. Im Rahmen
der „Digitalstrategie Schule NRW“ finden sich nun im Entwurf des 16.
Schulrechtsänderungsgesetzes des Landes entsprechende
Neuregelungen zur Digitalisierung.
Durch eine Ergänzung (§ 2 Absatz 4 und Absatz 6 Nummer 9) wird dem
Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule Rechnung getragen.
Ausdrücklich wird bestimmt, dass Schülerinnen und Schüler digitale
Kompetenzen erwerben sollen, um zukünftige Anforderungen und
Chancen in einer digitalisierten Welt bewältigen und ergreifen zu können.
Die Aufnahme an zentraler Stelle betont die Bedeutung der zunehmenden
Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt, auf die Schülerinnen und
Schüler vorbereitet werden sollen. Damit wird schulgesetzlich klargestellt,
dass es zu den wichtigsten Aufgaben von Schule gehört, Schülerinnen
und Schüler auf die digitalen Herausforderungen vorzubereiten. Darüber
hinaus wird auch die gesetzliche Rechtsgrundlage für die Nutzung von
digitalen Anwendungen und Medien geschaffen.
Vergabeart
öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022 VOB UVgO X VgV 20.07.2022 – 31.12.2024 16.158.884,00 Euro
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
140000300
140000310
Teilergebnisübergreifend
Sonstige schulische Aufgaben
529100 / 543180
783100
401502
5400003102021
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
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Anlage: Tabelle FinanzübersichtSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de