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221186 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich Venusbergweg/Ecke Königstraße bis zur Reuterstraße

Nummer
221186
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
03.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.06.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.08.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 221186-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich Venusbergweg/Ecke Königstraße bis zur Reuterstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221186
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
30.05.2022
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im
Bereich Venusbergweg/Ecke Königstraße bis zur
Reuterstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich
Venusbergweg/Ecke Königstraße bis zur Reuterstraße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlässlich eines Telefonates hat die Antragstellerin mitgeteilt, dass der Fokus
ihres Antrages im Bereich der o.g. Straßen liegt. Daher erfolgt eine Beratung in
der Bezirksvertretung Bonn.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Von:
Gesendet: Montag, 30. Mai 2022 16:49
An: Dörner, Katja (Dez_OB) <katja.doerner@bonn.de>
Betreff: Tempo 30 in Bonn
Bundesstadt Bonn
Frau Katja Dörner
Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz
in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn
überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine
Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:
Venusbergweg / Ecke Königstraße bis zur Reuterstraße
Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen
Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von
Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Bonn hat demnach deutlich weitergehende
Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im
verlinkten Rechtsgutachtens aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Bonn
durchgeprüft werden.
Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen.
Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm, sowie in besonders sensiblen Bereichen wie
Bade- oder heilklimatischen Kurorten um schon heute streckenweise Tempo 30 an
Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann
Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische
Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum
vorbeugenden und vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete
Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte
Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessensspielräume um Tempo 30 auf
den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großräumige
Anordnung von Tempo 30 auch als Modellv, ersuch realisieren.
Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website:
https://www.duh.de/tempo30/
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach
Eingang meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Bonn, 30. Mai 2022Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de