221186 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich Venusbergweg/Ecke Königstraße bis zur Reuterstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221186
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 03.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221186 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 30.05.2022 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich Venusbergweg/Ecke Königstraße bis zur Reuterstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich Venusbergweg/Ecke Königstraße bis zur Reuterstraße. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlässlich eines Telefonates hat die Antragstellerin mitgeteilt, dass der Fokus ihres Antrages im Bereich der o.g. Straßen liegt. Daher erfolgt eine Beratung in der Bezirksvertretung Bonn. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Von: Gesendet: Montag, 30. Mai 2022 16:49 An: Dörner, Katja (Dez_OB) <katja.doerner@bonn.de> Betreff: Tempo 30 in Bonn Bundesstadt Bonn Frau Katja Dörner Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn Berliner Platz 2 53111 Bonn Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner, Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten: Venusbergweg / Ecke Königstraße bis zur Reuterstraße Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Bonn hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im verlinkten Rechtsgutachtens aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Bonn durchgeprüft werden. Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm, sowie in besonders sensiblen Bereichen wie Bade- oder heilklimatischen Kurorten um schon heute streckenweise Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessensspielräume um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großräumige Anordnung von Tempo 30 auch als Modellv, ersuch realisieren. Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: https://www.duh.de/tempo30/ Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Bonn, 30. Mai 2022Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de