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221177-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb städtischer Liegenschaften

Nummer
221177-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221177 BBB-Anfrage Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb städtischer Liegenschaften

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221177-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb
städtischer Liegenschaften
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie haben sich die Gesamtenergiekosten für den Betrieb
städtischer Liegenschaften differenziert nach Strom und Wärme
unter Angabe der umgesetzten Energiemenge in 2020 und 2021
entwickelt und welcher durchschnittliche Energieumsatz pro m²
und Jahr ergibt sich hieraus?
Eine vollständige Auswertung der Energiedaten ist erst möglich, sobald
alle Rechnungen der Energielieferanten vorliegen. Dies ist leider aktuell
noch nicht der Fall, belastbare Zahlen sind noch nicht existent.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin, die
umgesetzte Energiemenge und damit auch die Kosten hierfür
kurzfristig (ohne umfangreiche bauliche Maßnahmen) zu senken
und welches prozentuale Einsparpotential hält sie diesbezüglich für
möglich?
Die Verwaltung hat eine Task Force eingerichtet, die sich kontinuierlich
mit der Situation der Energieversorgung und den Folgen der
Preisentwicklung befasst. Hierbei wird organisatorisch auf die bewährten
Strukturen des Krisenstabs zurückgegriffen. Aktuell werden innerhalb der
Verwaltung Vorschläge zur Einsparung von Energie erarbeitet.
3. Mit Kostensteigerungen in welcher Größenordnung –
unveränderten Energieumsatz unterstellt – rechnet die
Oberbürgermeisterin für Strom und Wärme in den Haushaltsjahren
2023 ff.?
Die Strompreisvereinbarung mit den SWB wird auf Grund der Volatilität
in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. DieSeite 1 von 2
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aktuelle Preisregelung ist für das Jahr 2022 fixiert.
Für 2023 sind die SWB beauftragt, den Strombedarf in neun
gleichgroßen Tranchen zu beschaffen (um das Risiko zu minimieren,
den gesamten Strombedarf zu einem ungünstigen Zeitpunkt zu tätigen,
wenn sich die Preise auf einem hohen Niveau bewegen). Die ersten vier
Tranchen sind bereits eingekauft, wobei sich bis hierhin ein
durchschnittlicher Arbeitspreis von netto 18,56 Cent / kWh abzeichnet
(2021: 5,67 Cent / kWh; 2022 bei 8,41 Cent / kWh netto). Hinzu kommen
alle Steuern und Abgaben, wodurch sich entsprechende Bruttopreise
von 18,22 Cent / kWh (2021), 18,35 Cent / kWh (2022) und 26,00 Cent /
kWh (2023) ergeben.
Die Beschaffung für 2023 ist noch nicht abgeschlossen und daher noch
unsicher, wie sich die Preise entwickeln. Die Erhöhung wurde durch
Wegfall der EEG-Umlage zumindest etwas gedämpft. Unter Annahme
des noch unsicheren neuen Durchschnittspreises sind bei
gleichbleibenden Abnahmemengen ab 2023 jährliche Mehrkosten von
brutto ca. 4,9 Mio. Euro gegenüber 2021 allein für Strom zu erwarten.
Weitere Entwicklungen sind spekulativ und können daher nicht belastbar
abgeschätzt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de