221177-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb städtischer Liegenschaften
Kerndaten
- Nummer
- 221177-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221177-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Entwicklung der Energiekosten für den Betrieb städtischer Liegenschaften Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie haben sich die Gesamtenergiekosten für den Betrieb städtischer Liegenschaften differenziert nach Strom und Wärme unter Angabe der umgesetzten Energiemenge in 2020 und 2021 entwickelt und welcher durchschnittliche Energieumsatz pro m² und Jahr ergibt sich hieraus? Eine vollständige Auswertung der Energiedaten ist erst möglich, sobald alle Rechnungen der Energielieferanten vorliegen. Dies ist leider aktuell noch nicht der Fall, belastbare Zahlen sind noch nicht existent. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin, die umgesetzte Energiemenge und damit auch die Kosten hierfür kurzfristig (ohne umfangreiche bauliche Maßnahmen) zu senken und welches prozentuale Einsparpotential hält sie diesbezüglich für möglich? Die Verwaltung hat eine Task Force eingerichtet, die sich kontinuierlich mit der Situation der Energieversorgung und den Folgen der Preisentwicklung befasst. Hierbei wird organisatorisch auf die bewährten Strukturen des Krisenstabs zurückgegriffen. Aktuell werden innerhalb der Verwaltung Vorschläge zur Einsparung von Energie erarbeitet. 3. Mit Kostensteigerungen in welcher Größenordnung – unveränderten Energieumsatz unterstellt – rechnet die Oberbürgermeisterin für Strom und Wärme in den Haushaltsjahren 2023 ff.? Die Strompreisvereinbarung mit den SWB wird auf Grund der Volatilität in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. DieSeite 1 von 2 Seite 2 aktuelle Preisregelung ist für das Jahr 2022 fixiert. Für 2023 sind die SWB beauftragt, den Strombedarf in neun gleichgroßen Tranchen zu beschaffen (um das Risiko zu minimieren, den gesamten Strombedarf zu einem ungünstigen Zeitpunkt zu tätigen, wenn sich die Preise auf einem hohen Niveau bewegen). Die ersten vier Tranchen sind bereits eingekauft, wobei sich bis hierhin ein durchschnittlicher Arbeitspreis von netto 18,56 Cent / kWh abzeichnet (2021: 5,67 Cent / kWh; 2022 bei 8,41 Cent / kWh netto). Hinzu kommen alle Steuern und Abgaben, wodurch sich entsprechende Bruttopreise von 18,22 Cent / kWh (2021), 18,35 Cent / kWh (2022) und 26,00 Cent / kWh (2023) ergeben. Die Beschaffung für 2023 ist noch nicht abgeschlossen und daher noch unsicher, wie sich die Preise entwickeln. Die Erhöhung wurde durch Wegfall der EEG-Umlage zumindest etwas gedämpft. Unter Annahme des noch unsicheren neuen Durchschnittspreises sind bei gleichbleibenden Abnahmemengen ab 2023 jährliche Mehrkosten von brutto ca. 4,9 Mio. Euro gegenüber 2021 allein für Strom zu erwarten. Weitere Entwicklungen sind spekulativ und können daher nicht belastbar abgeschätzt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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