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221171-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Herrichtung einer Fläche für Wiesenbestattung auf dem Friedhof Küdinghoven

Nummer
221171-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.10.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221171 Bürgerantrag: Herrichtung einer Fläche für Wiesenbestattung auf dem Friedhof Küdinghoven

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221171-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Herrichtung einer Fläche für Wiesenbestattung auf
dem Friedhof Küdinghoven
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Wiesenbestattungen:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 das neue
Friedhofskonzept für die Stadt Bonn beschlossen (DS 210797-03). Der Wandel
der Bestattungskultur, unterschiedliche Grabformen und gestalterische Aspekte
werden darin ausdrücklich hervorgehoben. Im Zuge der Umsetzung des
Friedhofskonzepts werden im nächsten Schritt die Friedhöfe und die Kapellen
der Stadt Bonn im Einzelnen und im Detail analysiert und Entwicklungsoptionen
für jeden einzelnen Friedhof geprüft. Eine angemessene Verteilung der
Bestattungsformen in den einzelnen Stadtbezirken wird angestrebt. Nicht alle
Bestattungsformen werden auf allen Friedhöfen angeboten werden können. Die
Vorschläge der konkreten Friedhofsentwicklung unterliegen vor ihrer
Umsetzung einer politischen Entscheidung in den Bezirksvertretungen. Dem
Ergebnis der genannten Analyse und dem Beschluss über die
Gesamtentwicklung kann mit einem Beschluss über einen einzelnen Friedhof
ohne Betrachtung der Gesamtheit des Stadtbezirks nicht vorgegriffen werden.
Zu der Trauerhalle:
Derzeit wird eine Kostenschätzung für eine denkmalgerechte Sanierung der
Trauerhalle erstellt. Danach müssen die erforderlichen finanziellen Mittel in den
Haushalt eingestellt werden. Vor Umsetzung der konkreten Baumaßnahme
muss im Hinblick auf weitere anstehende städtische Baumaßnahmen sowie vor
dem Hintergrund begrenzter Personalkapazitäten zunächst abgestimmt
werden, welche von diesen mit Priorität umgesetzt werden sollen.
Zu den Wildschäden:
Zur Eindämmung der Wildschäden sind im vergangenen Jahr die Tore erhöht
worden, um das Überwinden für die Rehe unmöglich zu machen. Diese
Maßnahme wirkt aber nur, wenn die Tore nach jedem Durchgang wieder
zugezogen werden. Ein Schild weist darauf hin, wird aber nicht von allen
Friedhofsbesucher*innen beachtet. Aufgrund aktueller Hinweise kommen Rehe
auch durch das Wohngebiet auf den Friedhof. Von dieser Seite gibt es keinen
Zaun. Sollte hier ein Zaun errichtet werden müssen, stünde dieser unmittelbar
hinter den Grabstätten, was zweifellos nicht ansprechend aussähe. Die Kosten
für eine solche Einfriedung lägen einschließlich der beiden erforderlichen
Zauntore bei ca. 10.000 €. Die Mittel sind im laufenden Haushalt nichtSeite 1 von 2
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vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de