221171-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Herrichtung einer Fläche für Wiesenbestattung auf dem Friedhof Küdinghoven
Kerndaten
- Nummer
- 221171-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.10.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221171-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Herrichtung einer Fläche für Wiesenbestattung auf dem Friedhof Küdinghoven Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Wiesenbestattungen: Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 das neue Friedhofskonzept für die Stadt Bonn beschlossen (DS 210797-03). Der Wandel der Bestattungskultur, unterschiedliche Grabformen und gestalterische Aspekte werden darin ausdrücklich hervorgehoben. Im Zuge der Umsetzung des Friedhofskonzepts werden im nächsten Schritt die Friedhöfe und die Kapellen der Stadt Bonn im Einzelnen und im Detail analysiert und Entwicklungsoptionen für jeden einzelnen Friedhof geprüft. Eine angemessene Verteilung der Bestattungsformen in den einzelnen Stadtbezirken wird angestrebt. Nicht alle Bestattungsformen werden auf allen Friedhöfen angeboten werden können. Die Vorschläge der konkreten Friedhofsentwicklung unterliegen vor ihrer Umsetzung einer politischen Entscheidung in den Bezirksvertretungen. Dem Ergebnis der genannten Analyse und dem Beschluss über die Gesamtentwicklung kann mit einem Beschluss über einen einzelnen Friedhof ohne Betrachtung der Gesamtheit des Stadtbezirks nicht vorgegriffen werden. Zu der Trauerhalle: Derzeit wird eine Kostenschätzung für eine denkmalgerechte Sanierung der Trauerhalle erstellt. Danach müssen die erforderlichen finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Vor Umsetzung der konkreten Baumaßnahme muss im Hinblick auf weitere anstehende städtische Baumaßnahmen sowie vor dem Hintergrund begrenzter Personalkapazitäten zunächst abgestimmt werden, welche von diesen mit Priorität umgesetzt werden sollen. Zu den Wildschäden: Zur Eindämmung der Wildschäden sind im vergangenen Jahr die Tore erhöht worden, um das Überwinden für die Rehe unmöglich zu machen. Diese Maßnahme wirkt aber nur, wenn die Tore nach jedem Durchgang wieder zugezogen werden. Ein Schild weist darauf hin, wird aber nicht von allen Friedhofsbesucher*innen beachtet. Aufgrund aktueller Hinweise kommen Rehe auch durch das Wohngebiet auf den Friedhof. Von dieser Seite gibt es keinen Zaun. Sollte hier ein Zaun errichtet werden müssen, stünde dieser unmittelbar hinter den Grabstätten, was zweifellos nicht ansprechend aussähe. Die Kosten für eine solche Einfriedung lägen einschließlich der beiden erforderlichen Zauntore bei ca. 10.000 €. Die Mittel sind im laufenden Haushalt nichtSeite 1 von 2 Seite 2 vorhanden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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