221168-02 · Mitteilungsvorlage
Elektronisches Vergabesystem für nachhaltige Beschaffung nutzen
Kerndaten
- Nummer
- 221168-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221168-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: II-2 Referat Vergabedienste Dezernat: Dez. II Elektronisches Vergabesystem für nachhaltige Beschaffung nutzen Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 27.09.2022 Kenntnisnahme Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung prüft die Umsetzung folgender Maßnahmen zur Berücksich- tigung und Förderung nachhaltiger Beschaffung im elektronischen Vergabe- managementsystems der Bundesstadt Bonn: 1.Die Einrichtung einer Möglichkeit für die Stadtverwaltung im elektronischen Vergabemanagementsystem die im Zuge der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) an das Statistische Bundesamt übermittelten Daten zur städtischen Vergabe und insbesondere die Informationen zu nachhaltiger Beschaffung auszulesen und so selbst zu nutzen. 2.Die Abfrage weiterer und detaillierter Informationen zu Nachhaltigkeits- kriterien in Vergabeprozessen und deren Auswertung durch das städtische Vergabemanagementsystem. Z.B. die gesonderte Erfassung der im Vergab- eprozesses eingeforderten Nachhaltigkeitskriterien (wie Gütezeichen oder Normen). 3.Die Einbindung des von der Bundesstadt Bonn gemeinsam mit Engagement Global entwickelten „Vergabetools“ bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung in den Fachämtern. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss über die Ergebnisse der Prüfung und zeigt die Optionen und den möglichen Zeitplan für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen auf. Der dem Beschluss zugrunde liegende Antrag war wie folgt begründet: Zu 1.: Das öffentliche Vergabewesen und insbesondere die Transformation zu einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung ist mit einem Defizit an Informationen und Daten konfrontiert. Der Umstieg zu einer elektronischen Abwicklung des Vergabeprozesses erleichtert auch die Erhebung von Daten, die zur Erfassung und Verbesserung von Vergabevorgängen und z.B. der angewandten (Nachhaltigkeits-)Kriterien hilfreich sind. Das auf der Grundlage der Vergabestatistikverordnung bereits Daten erhoben werden, die für die Verwaltung selbst aber nicht einsehbar sind, gilt es zu beheben. DarüberSeite 1 von 3 Seite 2 hinaus können und sollen die erhobenen Daten auch zur Information der politischen Entscheidungstragenden in Rat und Ausschüssen genutzt werden. Zu 2.: Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Entwicklung von Wertungskriterien und Ausführungsbedingungen für städtische Ausschreibungen müssen Bedarfstragende und Beschaffende Kriterien für Ausschreibung und Bezuschlagung festlegen. Darunter befinden sich im Idealfall auch immer Kriterien zu sozialen und/oder ökologischen Aspekten der zu beschaffenden Güter oder Dienstleistungen. Durch eine elektronische und systematische Erfassung dieser Kriterien können sowohl Erfolge nachhaltiger Beschaffung in Bonn identifiziert werden als auch sichtbar gemacht werden, in welchen Bereichen es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Verschiedene Städte, wie z.B. Barcelona, haben bereits erste Erfahrungen mit der Erfassung von Nachhaltigkeitsinformationen über ihre elektronischen Vergabesysteme gesammelt und nutzen diese, um ihre Beschaffungspraxis langfristig nachhaltiger zu gestalten. Zu 3.: Mit der direkten Einbindung von Informationen über und Erinnerungen an Nachhaltigkeitsaspekte bei der Einrichtung von Vergabeprozessen in elektronischen Vergabemanagementsystemen haben öffentliche Einrichtungen im europäischen Ausland bereits gute Erfahrungen gemacht. Auf diese Weise können Bedarfstragende und Beschaffungsverantwortliche bei der Einbindung von Nachhaltigkeitskriterien in ihre Beschaffungsprozesse unterstützt werden. Hierbei kann ggf. auch auf bestehende Instrumente, wie den Kompass Nachhaltigkeit (https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/) von Engagement Global, zurückgegriffen werden. Inhalt der Stellungnahme: Zu 1 und 2. Das bei der Stadt Bonn im Einsatz befindliche Vergabemangementsystem ist ein Produkt der Firma Cosinex, das in verschiedenen Ausprägungen bundesweit im Einsatz ist. Das komplexe System sowie die Nutzer*innen werden vom Referat Vergabedienste betreut. Gegenüber dem Altsystem mit rund 500 Nutzer*innen sind mittlerweile über 760 Kolleginnen und Kollegen im System registriert. Mittlerweile sind schon über 12.000 Verfahren hinterlegt. Diese Zahlen sollen verdeutlichen, dass die Systembetreuung, Schulung, Beratung und nicht zuletzt der Verfahrensbegleitung ein intensives Geschäft darstellt, das die Mitarbeitenden stark fordert. Auch vor dem Hintergrund der Beschlusslage zum Thema „Sichtbarmachen von Nachhaltigkeitskriterien“ war und ist es der Verwaltung ein Anliegen im Sinne des Antrags, das System dahingehend zu nutzen, Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien zu hinterlegen und entsprechend auszulesen. Vor diesem Hintergrund erscheint die im System hinterlegte Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit auf Grundlage der Vergabestatistikverordnung ein zielführender Ansatz zu sein. Das Problem besteht allerdings darin, dass diese Daten über eine Schnittstelle an DESTATIS übergeben werden, zu eigenen Zwecken allerdings nicht ausgelesen werden können.Seite 2 von 3 Seite 3 Unabhängig von der Schnittstelle zu DESTATIS steht die Verwaltung mit dem Programmersteller seit Längerem in Kontakt. Von dort wurde nun ein Angebot zur Anpassung der Software in Aussicht gestellt, die es ermöglichen soll, die relevanten Daten selbst zu nutzen. Sofern die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können, wird die Programmierung kurzfristig beauftragt. Zur zeitlichen Dimension können noch keine Aussagen getroffen werden. Wie auch schon im Antrag angedeutet, ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die auswertbare Erfassung der Kriterien, Siegelforderungen etc. einen zusätzlichen Aufwand erzeugen, da diese Forderungen grundsätzlich in den Fließtexten der Leistungsverzeichnisse enthalten sind. Hier muss noch mit dem Softwareentwickler ein praktikabler Weg gefunden werden, um einen erhöhten Erfassungsaufwand zu vermeiden. Zu 3. Die Definition von Anforderungen an den Leistungsgegenstand gehört nicht zu den Kernkompetenzen eines Vergabemanagementsystems. Die Erstellung von Leistungsverzeichnisses sowie die Definition von Anforderungen u.a. von sozialen Kriterien sind in einem dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagertem Prozess vorbehalten. Hier sollte man auch keine Vermischung vornehmen. Insbesondere dann nicht, wenn die Leistungsverzeichnisse mit eigener Software (z.B. AVA-Verfahren) erstellt werden. Die Verwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte einen Prozess zur Neuaufstellung der nachhaltigen Beschaffung mit externer Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der einen Welt (SKEW) starten. In diesem Prozess werden sicherlich auch die von den Antragstellenden angesprochen Themen aufgegriffen. --------------------------- Stv. Prof. Dr. Jacobs -CDU- bat darum, den Vorgang auch dem Unter- ausschuss für Digitalisierung und Organisation zur Kenntnis zu geben. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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