221168-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Elektronisches Vergabesystem für nachhaltige Beschaffung nutzen
Kerndaten
- Nummer
- 221168-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221168-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: II-2 Referat Vergabedienste Dezernat: Dez. II Elektronisches Vergabesystem für nachhaltige Beschaffung nutzen Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1 und 2. Das bei der Stadt Bonn im Einsatz befindliche Vergabemangementsystem ist ein Produkt der Firma Cosinex, das in verschiedenen Ausprägungen bundesweit im Einsatz ist. Das komplexe System sowie die Nutzer*innen werden vom Referat Vergabedienste betreut. Gegenüber dem Altsystem mit rund 500 Nutzer*innen sind mittlerweile über 760 Kolleginnen und Kollegen im System registriert. Mittlerweile sind schon über 12.000 Verfahren hinterlegt. Diese Zahlen sollen verdeutlichen, dass die Systembetreuung, Schulung, Beratung und nicht zuletzt der Verfahrensbegleitung ein intensives Geschäft darstellt, das die Mitarbeitenden stark fordert. Auch vor dem Hintergrund der Beschlusslage zum Thema „Sichtbarmachen von Nachhaltigkeitskriterien“ war und ist es der Verwaltung ein Anliegen im Sinne des Antrags, das System dahingehend zu nutzen, Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien zu hinterlegen und entsprechend auszulesen. Vor diesem Hintergrund erscheint die im System hinterlegte Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit auf Grundlage der Vergabestatistikverordnung ein zielführender Ansatz zu sein. Das Problem besteht allerdings darin, dass diese Daten über eine Schnittstelle an DESTATIS übergeben werden, zu eigenen Zwecken allerdings nicht ausgelesen werden können. Unabhängig von der Schnittstelle zu DESTATIS steht die Verwaltung mit dem Programmersteller seit Längerem in Kontakt. Von dort wurde nun ein Angebot zur Anpassung der Software in Aussicht gestellt, die es ermöglichen soll, die relevanten Daten selbst zu nutzen. Sofern die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können, wird die Programmierung kurzfristig beauftragt. Zur zeitlichen Dimension können noch keine Aussagen getroffen werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Wie auch schon im Antrag angedeutet, ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die auswertbare Erfassung der Kriterien, Siegelforderungen etc. einen zusätzlichen Aufwand erzeugen, da diese Forderungen grundsätzlich in den Fließtexten der Leistungsverzeichnisse enthalten sind. Hier muss noch mit dem Softwareentwickler ein praktikabler Weg gefunden werden, um einen erhöhten Erfassungsaufwand zu vermeiden. Zu 3. Die Definition von Anforderungen an den Leistungsgegenstand gehört nicht zu den Kernkompetenzen eines Vergabemanagementsystems. Die Erstellung von Leistungsverzeichnisses sowie die Definition von Anforderungen u.a. von sozialen Kriterien sind in einem dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagertem Prozess vorbehalten. Hier sollte man auch keine Vermischung vornehmen. Insbesondere dann nicht, wenn die Leistungsverzeichnisse mit eigener Software (z.B. AVA-Verfahren) erstellt werden. Die Verwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte einen Prozess zur Neuaufstellung der nachhaltigen Beschaffung mit externer Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der einen Welt (SKEW) starten. In diesem Prozess werden sicherlich auch die von den Antragstellenden angesprochen Themen aufgegriffen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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