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221167 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Prüfung von Tempo 30-Zonen im Bonner Stadtgebiet

Nummer
221167
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
31.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 31.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 278,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221167-01 ST Prüfung von Tempo 30-Zonen im Bonner Stadtgebiet

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221167
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
27.05.2022
Bürgerantrag: Prüfung von Tempo 30-Zonen im
Bonner Stadtgebiet
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.06.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es
möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlässlich eines Telefonates hat die Antragstellerin mitgeteilt, dass die
Benennung der Straße im Bürgerantrag als eine Beispielstraße aufgeführt
wurde.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bundesstadt Bonn
Frau Katja Dörner
Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Oder per Mail: oberbuergermeisterin@bonn.de
27. Mai 2022
Tempo30 Aktion
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in
unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall
dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung
von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:
Hausdorffstraße,
Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen
Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von
Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Bonn hat demnach deutlich weitergehende Möglichkei-
ten zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im verlinkten
Rechtsgutachtens aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Bonn durchgeprüft
werden.
Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen.
Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der Ver-
kehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm, sowie in besonders sensiblen Bereichen wie Ba-
de- oder heilklimatischen Kurorten um schon heute streckenweise Tempo 30 an Hauptverkehrsstra-
ßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflä-Seite 2 von 3
chig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als
das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden Umwelt-
schutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrs-
behörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessens-
spielräume um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt
sich eine großräumige Anordnung von Tempo 30 auch als Modellversuch realisieren.
Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: https://www.duh.de/tempo30/
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Ein-
gang meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Bonn, den 27. Mai 2022
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Datenstand: 02.11.2026, 19:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de