221167 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Prüfung von Tempo 30-Zonen im Bonner Stadtgebiet
Kerndaten
- Nummer
- 221167
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 31.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221167 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 27.05.2022 Bürgerantrag: Prüfung von Tempo 30-Zonen im Bonner Stadtgebiet Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlässlich eines Telefonates hat die Antragstellerin mitgeteilt, dass die Benennung der Straße im Bürgerantrag als eine Beispielstraße aufgeführt wurde. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bundesstadt Bonn Frau Katja Dörner Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn Berliner Platz 2 53111 Bonn Oder per Mail: oberbuergermeisterin@bonn.de 27. Mai 2022 Tempo30 Aktion Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner, Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bonn überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten: Hausdorffstraße, Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Bonn hat demnach deutlich weitergehende Möglichkei- ten zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im verlinkten Rechtsgutachtens aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Bonn durchgeprüft werden. Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der Ver- kehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm, sowie in besonders sensiblen Bereichen wie Ba- de- oder heilklimatischen Kurorten um schon heute streckenweise Tempo 30 an Hauptverkehrsstra- ßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflä-Seite 2 von 3 chig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden Umwelt- schutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrs- behörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessens- spielräume um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großräumige Anordnung von Tempo 30 auch als Modellversuch realisieren. Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: https://www.duh.de/tempo30/ Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Ein- gang meines Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Bonn, den 27. Mai 2022 Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)Seite 3 von 3
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