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221166 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Graurheindorf, Estermannstraße 184 - Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung einer Gaube Az.: 3915/2020 (alt: 168730)

Nummer
221166
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221166
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Graurheindorf,
Estermannstraße 184
- Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung
einer Gaube
Az.: 3915/2020 (alt: 168730)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, den Bauantrag negativ zu bescheiden, da das Vorhaben den Festset-
zungen des Bebauungsplanes Nr. 7625-87 widerspricht und somit gegen § 30
Baugesetzbuch verstößt.
Begründung
Es liegt ein Bauantrag vor für den Ausbau des Dachgeschosses und die Errich-
tung einer Gaube bei den Bestandsgebäuden Estermannstr. 184, in Bonn.
Nach der vorliegenden Planung sollen bei den rückwärtigen Gebäudeteilen –
bisher Scheune und Garage – teilweise eine Aufstockung (zur Nachbargrenze
Estermannstr. 188) erfolgen und insgesamt die hinteren Gebäude mit neuen
Dächern (Pultdach bzw. Satteldach) versehen werden. Im Bereich des bisheri-
gen zweigeschossigen Wohnhauses soll – zum Innenhof - zusätzlich eine
6,50 m breite Gaube entstehen. Die neuen Flächen sollen als zweite Wohnein-
heit – zusätzlich zur Bestandswohnung im straßenseitigen Gebäudeteil – ge-
nutzt werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.
7625-87 und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beur-
teilen.
Im vorliegenden Fall setzt der Bebauungsplan für den betreffenden Bereich ein
allgemeines Wohngebiet fest. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden
durch Baugrenzen bestimmt. Zulässig ist in einem 12 Meter tiefen Bereich ent-
lang der Estermannstraße die Errichtung von zwingend zweigeschossigen
Baukörpern in geschlossener Bauweise. Daran anschließend sind in einem 18Seite 1 von 3
Seite 2
Meter tiefen Grundstücksbereich eingeschossige Anbauten (nur mit Flachdach)
erlaubt.
Abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist bei den rückwär-
tigen Gebäudeteilen (Scheune, Garage), die sich im eingeschossig überbauba-
ren Bereich befinden, ein Dachausbau bzw. die Aufstockung vorgesehen.
Darüber hinaus entsprechen auch die geplanten Dachformen nicht dem Be-
bauungsplan, der in diesem Bereich die Ausbildung eines Flachdaches als obe-
ren Abschluss festsetzt und damit keinerlei weitere Nutzungsebene über dem
Erdgeschoss zulässt.
Insbesondere der aufgestockte Gebäudeteil an der Nachbargrenze Estermann-
str. 188 ist planungsrechtlich zu beanstanden, da dies deutlich höhere Traufen
– in dem eigentlich eingeschossigen Grundstücksbereich - bewirken würde
Die für die gravierenden Abweichungen vom Bebauungsplan notwendigen Be-
freiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB können für das Vorhaben insgesamt nicht
erteilt werden, da die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Trotz Aufforderungen vom 17.03. und 13.04.2021 wurde keine (Teil-)Umpla-
nung vorgenommen und es ist keine Nachbesserung der Antragsunterlagen
(Nachbarzustimmungen, Nachweis der Rettungswegführung, Stellplatznach-
weis) erfolgt.
Aus den genannten Gründen kann eine Baugenehmigung für das Vorhaben
nicht erteilt werden. Aufgrund des langen Abstandes zwischen der letzten und
der nächsten Sitzung des Ausschusses beabsichtigt die Verwaltung den Antrag
zwischenzeitlich abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Estermannstraße 184 (öffentlich)
2 Lageplan Estermannstraße 184_n. ö._pdf (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de