← Vorlagen

221162 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns Beuel-Pützchen, -Holzlar, -Hoholz und -Holtorf

Nummer
221162
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
22.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 141,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221162-01 AA ÄA zur Vorlage 221162 „Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns Beuel-Pützchen, -Holzlar, -Hoholz und -Holtorf

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (9.555 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
221162
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung
des Verkehrsgrüns Beuel-Pützchen, -Holzlar, -
Hoholz und -Holtorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung des
Verkehrsgrüns Beuel-Pützchen, -Holzlar, -Hoholz und -Holtorf“ wird
zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte in den Stadtteilen Beuel-Pützchen, -Holzlar, -Hoholz und -Holtorf.
Insgesamt werden 22 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Beuel - Pützchen, -Holzlar, -Hoholz und -
Holtorf“ **
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an
Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische
Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere
nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie,
Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum,
Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese
Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis
3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw.
Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch einSeite 1 von 5
Seite 2
breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus
gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen
Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der
Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu
Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“)
mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung
der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine
vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen,
dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden
können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen
Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf
die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet
nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen
Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen. Die Errichtung weiterer neuer oder zusätzlicher
Baumstandorte ist derzeit in den oben genannten Bereichen jedoch nicht
möglich.
Im Zuge dieser Maßnahme können alle Standorte wieder mit Bäumen bepflanzt
werden.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche bzw. Wurzelraum zurSeite 2 von 5
Seite 3
Verfügung. Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so
werden die daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel
durch die Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich
kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr
Flächen entsiegelt als versiegelt werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf einer Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, einen entsprechenden Erd-/ Substrataustausch, den Einbau
von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten
an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung Anfang September
2022 ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr
umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann spätestens im September / Oktober 2022
und die eigentliche Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete – je
nach Witterungsverlauf – gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im
November / Dezember 2022.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022-3614 X VOB UVgO VgV September 2022 –
Dezember 2022
105.500 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
FinanzstelleSeite 3 von 5
Seite 4
(investiv) (investiv)
1.12.01 Gemeindestraßen 78.5200 5680812015000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
1 Baumliste Beuel - Pützchen, -Holzlar, -Hoholz und -Holtorf (öffentlich)Seite 4 von 5
Straße Anzahl Hausnummer Baumart - Deutscher Name Baumart - Botanischer Name
Wilhelm-Flohe-Straße 1 2 Chinesische Zier-Birne Pyrus calleryana 'Chanticleer'
Wilhelm-Flohe-Straße 1 11 Chinesische Zier-Birne Pyrus calleryana 'Chanticleer'
Küppersgarten 1 1 Hainbuche Carpinus betulus
Küppersgarten 1 5 Hainbuche Carpinus betulus
Küppersgarten 1 9 Hainbuche Carpinus betulus
Weiers Wiesen 1 gegenüber 3 Hainbuche Carpinus betulus 'Lucas'
Paul-Langen-Straße 1 48 Hainbuche Carpinus betulus 'Lucas'
In den Bieshecken 1 16 Japanische Nelkenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
An der Vogelweide 1 seitlich
Finkenweg 14
Japanische Nelkenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
An der Vogelweide 1 seitlich
Finkenweg 14
Japanische Nelkenkirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Im Versteck 1 9 Hainbuche Carpinus betulus 'Lucas'
Salamanderweg 1 11 Birken-Pappel Popolus simonii
Salamanderweg 1 Ecke
Kautexstraße
16
Himalaya-Birke Betula utilis 'Doorenbos'
Ennertstraße 1 22 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Deborah'
Am Friedhof 1 12 Blut-Pflaume Pruns cerasifera 'Nigra'
Gielgenstraße 1 gegenüber 69 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers'
Krummfuhr 1 12 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Emerald Queen'
Hoholzstraße 1 Ecke Kanisberg Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Allershausen'
Hoholzstraße 1 Ecke
Krummfuhr
Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Allershausen'
Löwenburgstraße 1 62 Blumen-Esche Fraxinus ornus
Löwenburgstraße 1 111 Blumen-Esche Fraxinus ornus
Weinheimstraße 1 15 Amberbaum Liquidambar styraciflua
Baumliste Beuel - Pützchen, -Holzlar, -Hoholz und -HoltorfSeite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de