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221161 · Mitteilungsvorlage

Regelung zur Schließung der Bonner Friedhöfe bei Sturm

Nummer
221161
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 25.08.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221161
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Regelung zur Schließung der Bonner Friedhöfe bei
Sturm
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Kenntnisnahme
Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und des Friedhofspersonals ist ein
wichtiges Gut. Dabei muss aber auch bewusst sein, dass eine absolute
Sicherheit nicht erreicht werden kann.
Bei Friedhöfen handelt es sich um in sich geschlossene Anlagen.
Besucherinnen und Besucher dieser Anlagen sollen darauf vertrauen können,
dass sie sich darin sicher aufhalten können. Bei Sturm gehen von Bäumen
Gefahren aus, die von den meisten Menschen nicht richtig eingeschätzt werden
können. Es können Äste abgerissen werden oder ganze Bäume umstürzen.
Diese Gefahren bestehen nach einem Sturm weiter fort, weil auch nach einem
solchen Ereignis lose Äste aus der Krone fallen oder zuvor „angeschobene“
Bäume auch bei geringeren Windstärken umfallen können.
Daher verfährt die Verwaltung bei sogenannten Starkwindereignissen
regelmäßig wie folgt:
1. Bei amtlichen Unwetterwarnungen (Warnstufe 3) und amtlichen
Warnungen vor extremem Unwetter (Warnstufe 4) des Deutschen
Wetterdienstes aufgrund von Starkwindereignissen werden die
Friedhöfe der Stadt Bonn geschlossen.
2. Beisetzungen und Trauerfeiern können dann nicht stattfinden.
Ausnahmen können nur dann ermöglicht werden, wenn die betreffenden
Stellen auf dem Friedhof sicher erreicht werden können, ohne Fallräume
von Bäumen zu queren.
3. Sobald die Windstärke soweit nachgelassen hat, dass das
Friedhofspersonal die Friedhöfe ohne Eigengefährdung begehen kann,
wird der Baumbestand auf Sturmschäden kontrolliert.
4. Werden dabei keine von den Bäumen ausgehenden Gefährdungen
festgestellt, werden die Friedhöfe unverzüglich wieder geöffnet. WerdenSeite 1 von 2
Seite 2
jedoch Gefährdungen festgestellt, erfolgt eine Öffnung erst nach deren
Beseitigung. Ggf. kann eine Absperrung des Teilbereichs erfolgen, in
dem die Gefährdungslage vorliegt und der Friedhof im Übrigen wieder
geöffnet wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de