221161 · Mitteilungsvorlage
Regelung zur Schließung der Bonner Friedhöfe bei Sturm
Kerndaten
- Nummer
- 221161
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221161 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Regelung zur Schließung der Bonner Friedhöfe bei Sturm Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Kenntnisnahme Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und des Friedhofspersonals ist ein wichtiges Gut. Dabei muss aber auch bewusst sein, dass eine absolute Sicherheit nicht erreicht werden kann. Bei Friedhöfen handelt es sich um in sich geschlossene Anlagen. Besucherinnen und Besucher dieser Anlagen sollen darauf vertrauen können, dass sie sich darin sicher aufhalten können. Bei Sturm gehen von Bäumen Gefahren aus, die von den meisten Menschen nicht richtig eingeschätzt werden können. Es können Äste abgerissen werden oder ganze Bäume umstürzen. Diese Gefahren bestehen nach einem Sturm weiter fort, weil auch nach einem solchen Ereignis lose Äste aus der Krone fallen oder zuvor „angeschobene“ Bäume auch bei geringeren Windstärken umfallen können. Daher verfährt die Verwaltung bei sogenannten Starkwindereignissen regelmäßig wie folgt: 1. Bei amtlichen Unwetterwarnungen (Warnstufe 3) und amtlichen Warnungen vor extremem Unwetter (Warnstufe 4) des Deutschen Wetterdienstes aufgrund von Starkwindereignissen werden die Friedhöfe der Stadt Bonn geschlossen. 2. Beisetzungen und Trauerfeiern können dann nicht stattfinden. Ausnahmen können nur dann ermöglicht werden, wenn die betreffenden Stellen auf dem Friedhof sicher erreicht werden können, ohne Fallräume von Bäumen zu queren. 3. Sobald die Windstärke soweit nachgelassen hat, dass das Friedhofspersonal die Friedhöfe ohne Eigengefährdung begehen kann, wird der Baumbestand auf Sturmschäden kontrolliert. 4. Werden dabei keine von den Bäumen ausgehenden Gefährdungen festgestellt, werden die Friedhöfe unverzüglich wieder geöffnet. WerdenSeite 1 von 2 Seite 2 jedoch Gefährdungen festgestellt, erfolgt eine Öffnung erst nach deren Beseitigung. Ggf. kann eine Absperrung des Teilbereichs erfolgen, in dem die Gefährdungslage vorliegt und der Friedhof im Übrigen wieder geöffnet wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de