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221155 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2023

Nummer
221155
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
08.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
221155
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Wahrnehmung von Aufgaben als
Notfallsanitäterschule für Auszubildende von
Feuerwehr und Rettungsdienst im
Ausbildungsjahrgang 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Einleitung des Vergabeverfahrens der zu
beauftragten Schulen und der damit verbundenen Planbarkeit der Ausbildung
ist die Beschlussfassung zum 22.06.2022 erforderlich.
Aufgrund des verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses war die Einreichung
der Vorlage nicht fristgerecht möglich.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung der gesetzlichen
Aufgaben als Berufsfachschule für Notfallsanitäter/innen für 6 Auszubildende
von Feuerwehr und Rettungsdienst, Ausbildungsbeginn 01.09.2023, wird
zugestimmt.
Begründung
Um die qualifizierte Besetzung der Rettungsmittel bei Feuerwehr und
eingebundenen Hilfsorganisationen sowie sonstigen Leistungserbringern
dauerhaft zu sichern, sind Ausbildungsplätze für das Berufsbild
„Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter“ im städtischen Rettungsdienst vorzuhalten.
Das Modell sieht bei der Feuerwehr zur Kompensation von in den nächsten
Jahren zu erwartenden Abgängen, insbesondere durch Ruhestand, vor, dass
nach einer am 01.09.2023 beginnenden dreijährigen Ausbildung von 6
Auszubildenden zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter im Anschluss die
feuerwehrtechnische Grundausbildung erfolgt. Den staatlich anerkannten
Notfallsanitäterschulen kommt hierbei auf Grundlage des
Notfallsanitätergesetzes und der hierzu erlassenen AusführungsbestimmungenSeite 1 von 3
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eine besondere Rolle zu.
So trägt die Schule die Gesamtverantwortung für die Organisation und
Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie für die
praktische Ausbildung. Sie schließt auch entsprechende Kooperationsverträge
mit Krankenhäusern, in denen praktische Ausbildungsabschnitte zu absolvieren
sind. Das Rettungsgesetz NRW legt fest, dass es sich bei den Aufwendungen
der Notfallsanitäterausbildung um Kosten des Rettungsdienstes handelt, die
über die Benutzungsgebühren der Einrichtung zu refinanzieren sind.
Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung werden daher über Gebühren unter
Beachtung der hierzu vom Land NRW definierten Rahmenbedingungen
refinanziert. Hier findet die aktuelle Erlasslage entsprechende Anwendung. Die
Dienstleistung fällt mit dem CPV-Code 80000000-4 (Allgemeine und berufliche
Bildung) unter die im Anhang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU gelisteten
sozialen/ besonderen Dienstleistungen. Nach § 64 VgV i.V.m § 130 Abs.1 GWB
gilt gem. Art. 74 i.V.m. Art. 4 lit. d der EU-Richtlinie für diese Dienstleistungen
ein Schwellenwert von 750.000 €, ab dem ein EU-Verfahren durchzuführen
wäre. Dieser Schwellenwert wird nicht erreicht.
Dem folgend werden, nach Vorliegen des Einleitungsbeschlusses, die staatlich
anerkannten Notfallsanitäterschulen im Bereich Bonn/Rhein-Sieg im Rahmen
einer beschränkten Ausschreibung nach UVgO zur Abgabe eines Angebotes
für 6 Auszubildende (Ausbildungsbeginn 1.9.2023) aufgefordert. Da die
Schulen ortsnah sein müssen, um eine zügige Erreichbarkeit sicherstellen zu
können, wird die Zahl der üblicherweise aufzufordernden Firmen unterschritten.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 4 aufgeforderte Firmen
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB UVgO
01.09.20
23-
31.08.20
26
312.000
€ für 3
Jahre
VgV
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.01.16 Personalmanagement 541120 1105037
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von MittelSeite 2 von 3
Seite 3
Haushaltsresten
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
X Vorbehaltlich RPA-Zustimmung
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de