221155 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2023
Kerndaten
- Nummer
- 221155
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 08.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 221155 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Einleitung des Vergabeverfahrens der zu beauftragten Schulen und der damit verbundenen Planbarkeit der Ausbildung ist die Beschlussfassung zum 22.06.2022 erforderlich. Aufgrund des verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses war die Einreichung der Vorlage nicht fristgerecht möglich. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben als Berufsfachschule für Notfallsanitäter/innen für 6 Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst, Ausbildungsbeginn 01.09.2023, wird zugestimmt. Begründung Um die qualifizierte Besetzung der Rettungsmittel bei Feuerwehr und eingebundenen Hilfsorganisationen sowie sonstigen Leistungserbringern dauerhaft zu sichern, sind Ausbildungsplätze für das Berufsbild „Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter“ im städtischen Rettungsdienst vorzuhalten. Das Modell sieht bei der Feuerwehr zur Kompensation von in den nächsten Jahren zu erwartenden Abgängen, insbesondere durch Ruhestand, vor, dass nach einer am 01.09.2023 beginnenden dreijährigen Ausbildung von 6 Auszubildenden zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter im Anschluss die feuerwehrtechnische Grundausbildung erfolgt. Den staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen kommt hierbei auf Grundlage des Notfallsanitätergesetzes und der hierzu erlassenen AusführungsbestimmungenSeite 1 von 3 Seite 2 eine besondere Rolle zu. So trägt die Schule die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie für die praktische Ausbildung. Sie schließt auch entsprechende Kooperationsverträge mit Krankenhäusern, in denen praktische Ausbildungsabschnitte zu absolvieren sind. Das Rettungsgesetz NRW legt fest, dass es sich bei den Aufwendungen der Notfallsanitäterausbildung um Kosten des Rettungsdienstes handelt, die über die Benutzungsgebühren der Einrichtung zu refinanzieren sind. Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung werden daher über Gebühren unter Beachtung der hierzu vom Land NRW definierten Rahmenbedingungen refinanziert. Hier findet die aktuelle Erlasslage entsprechende Anwendung. Die Dienstleistung fällt mit dem CPV-Code 80000000-4 (Allgemeine und berufliche Bildung) unter die im Anhang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU gelisteten sozialen/ besonderen Dienstleistungen. Nach § 64 VgV i.V.m § 130 Abs.1 GWB gilt gem. Art. 74 i.V.m. Art. 4 lit. d der EU-Richtlinie für diese Dienstleistungen ein Schwellenwert von 750.000 €, ab dem ein EU-Verfahren durchzuführen wäre. Dieser Schwellenwert wird nicht erreicht. Dem folgend werden, nach Vorliegen des Einleitungsbeschlusses, die staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen im Bereich Bonn/Rhein-Sieg im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach UVgO zur Abgabe eines Angebotes für 6 Auszubildende (Ausbildungsbeginn 1.9.2023) aufgefordert. Da die Schulen ortsnah sein müssen, um eine zügige Erreichbarkeit sicherstellen zu können, wird die Zahl der üblicherweise aufzufordernden Firmen unterschritten. Vergabeart öffentlich offen (EU) 4 aufgeforderte Firmen x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB UVgO 01.09.20 23- 31.08.20 26 312.000 € für 3 Jahre VgV Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.01.16 Personalmanagement 541120 1105037 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von MittelSeite 2 von 3 Seite 3 Haushaltsresten ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen X Vorbehaltlich RPA-Zustimmung Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de