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221150-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Wärmegewinnung aus Abwasser

Nummer
221150-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221150 BBB-Anfrage: Wärmegewinnung aus Abwasser

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221150-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Wärmegewinnung aus Abwasser
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.
a) Beabsichtigt die Verwaltung vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses
zu „Energieeffizienzstandards im Neubau“ den Bau von Anlagen zur
Wärmerückgewinnung aus Abwasser in der Stadt Bonn (ggf. in
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken) voranzutreiben und wenn ja, wie?
In bestehenden Abwasseranlagen wurde das Thema bereits vor ca. 10 Jahren
gemeinsam mit den SWB untersucht. Es konnten keine Vorteile für den Betrieb
und bzgl. der Wärmebilanz und der Kosten aus dem Entzug von Wärme aus
dem Kanalbereich oder dem Abwasserablauf der Kläranlagen ermittelt werden.
Im Kläranlagenbereich gibt es effektivere Techniken, um die CO2-Bilanz zu
verbessern. In diesem Zusammenhang wird auf den Energiebericht im
Geschäftsbericht 2019 des Tiefbauamtes verwiesen.
(https://www.bonn.de/medien-global/amt-66/Geschaeftsbericht-Tiefbauamt-
2019.pdf, Seite 14)
Eine flächendeckende Versorgung mit Abwärme aus Abwasser könnte nicht
gewährleistet werden, da nur Kanäle mit großen Durchmessern und konstanter
Wasserführung auch bei Trockenwetter für die Abwärmenutzung geeignet sind.
Der Einbau der Anlagen in bestehende Bauwerke des Kanalnetzes führt
darüber hinaus bei Unterhaltung und Betrieb zu Einschränkungen und könnte
eine Reduzierung der hydraulischen Leistungsfähigkeit zur Folge haben.
Für die Planung, die Verwaltung, die Koordination möglicher Abnehmern sowie
die juristische Prüfung stehen dem Tiefbauamt zudem aktuell keine personellen
Kapazitäten zur Verfügung.
b) Plant die Stadtverwaltung in der dafür geeigneten Kläranlage Beuel
(Vgl. Stellungnahme zur Anfrage der BBB-Fraktion mit der Drucksachen
Nr. 1610851 aus dem Jahre 2016) nunmehr eine
Wärmerückgewinnungsanlage einzurichten?
Derzeit gibt es weder Überlegungen noch Pläne, eine
Wärmerückgewinnungsanlage in der Kläranlage Beuel zu errichten, da das
Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht positiv darstellbar war. Weil nicht nurSeite 1 von 4
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Investitionen sondern auch Betriebskosten zu berücksichtigen sind, ist ein
senkender Einfluss auf die Gebühren nicht zu erwarten.
Nach der Freigabe des Doppelhaushaltes 2021/2022 wurde die Beauftragung
zur Erstellung eines „Klimaplanes 2035“ auf den Weg gebracht. Die Planung
wurde beauftragt und erfolgt in einer gesamtstädtischen Betrachtungsweise.
Das Ergebnis des Klimaplans und die darin enthaltenen Maßnahmen wird die
Verwaltung im Herbst vorlegen (DS 220881).
2.
a) Die Stadt Köln hat im Rahmen des EU-Projektes „CELSIUS - Combined
EfficientLarge Scale Integrated Urban Systems“ unterschiedliche Anlagen
zur Abwasserwärmenutzung an Schulen realisiert. Welche
Langzeiterfahrungen hat die Stadt Köln seit 2016 mit den unterschiedlich
eingesetzten Technologien gemacht? Beabsichtigt die Stadt Bonn die von
der Nachbarstadt am besten getestete Wärmepumpentechnik an den
eigenen Schulen bzw. anderen städtischen Gebäuden einsetzen? Wenn
nicht, was spricht dagegen?
Laut den Stadtentwässerungsbetrieben Köln wurden drei Schulen mit der
Abwärmenutzung aus Abwasser ausgestattet. Die Entwässerungsbetriebe
haben darüber hinaus der Öffentlichkeit eine Wärmepotenzialkarte zugänglich
gemacht. Weitere Anfragen zur Abwärmenutzung durch Dritte an die STEB zur
Umsetzung von Maßnahmen blieben allerdings aus.
b) Wurde das Forschungsprojekt der RWTH Aachen in Zusammenhang
mit der Wärmerückgewinnung aus Abwasser zwischenzeitlich zum
Abschluss gebracht und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Da die Untersuchungen in Bonn ergeben haben, dass die Wärmerück-
gewinnung aus Abwasser nicht rentabel darstellbar ist, wurde dieser Ansatz
nicht weiterverfolgt. Informationen über externe Betreiber oder Nutzer und
deren Erfahrungen müssen bei Interesse anderweitig recherchiert werden, da
entsprechende Ressourcen nicht zur Verfügung stehen.
3. Welche aktuellen Förderprogramme mit welchem Förderanteil für die
Installation von Wärmerückgewinnungsanlagen für Abwasser könnte die
Stadt nutzen?
Unabhängig von einer Fördermöglichkeit werden im Fachamt nur erforderliche
und unter der Aspekten Investitions- und Betriebskosten wirtschaftlich
darstellbare Projekte weiterverfolgt. Neben der eigentlichen Anlage müssen
Überleitungen geschaffen und Nutzungsmöglichkeiten bzw. Abnehmer für die
erzielte Wärme gewonnen werden. Spezielle Förderprogramme für Kommunen
für die Wärmerückgewinnung aus Abwasser sind dem Fachamt nicht bekannt.
4. Ist in den vergangenen Jahren bei der Abstimmung mit Investoren von
größeren Gebäuden vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zu
„Energieeffizienzstandards im Neubau“ auf die Möglichkeit derSeite 2 von 4
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Wärmerückgewinnung aus dem Abwasser hingewiesen worden? Gab es
Investoren, die daraufhin diese Technik eingesetzt haben?*
Bei den größeren Gebäuden, bei denen die Stadt Bonn vor dem Hintergrund
des Ratsbeschlusses „Energieeffizienzstandard im Neubau“ Einfluss hat,
handelt es sich oft um Bürogebäude, bei denen das Potenzial an warmem
Abwasser nicht besonders hoch ist. Zudem wurden in letzter Zeit viele
Vorhaben an die Fernwärme der Stadtwerke Bonn Energie und Wasser
angeschlossen, die ebenfalls eine effiziente Möglichkeit der Wärmeversorgung
darstellt. Es ist kein Vorhaben bekannt, welches die Technik der
Abwasserwärmerückgewinnung bisher eingesetzt hat.
In öffentlichen Gebäuden spielt die dezentrale Abwasserwärmenutzung eher
eine untergeordnete Rolle, da auch dort eher wenig warmes Abwasser anfällt.
Dennoch ist es eine Option, die im Zuge der Erreichung der Klimaschutzziele
der Stadt Bonn mit betrachtet werden kann und in den Prozess der
„Arbeitsgruppe Nachhaltiges Bauen“, die auf der Grundlage des Beschlusses
DS 212355 „Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und
Nachhaltigkeit“ gestartet ist, einfließt.
5. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, die Wärmerückgewinnung
bei Neubauvorhaben vor allem von größeren Gebäudekomplexen(z.B. im
Bundesviertel) verbindlich vorzuschreiben? (Hinsichtlich des
Wirkungsgrades sind dezentrale Wärmerückgewinnungs-anlagen
besonders wirkungsvoll, da im Vergleich zu den städtischen
Abwasserkanälen dort eine höhere Abwassertemperatur von 22 bis 26 °C
sowie die Nähe zu den Verbrauchsstellen Wärmepumpe/Trinkwasser-
Erwärmung gegeben sind.)
Der Ratsbeschluss „Energieeffizienzstandards im Neubau“ (DS 1512547) betraf
- den Verkauf städtischer Baugrundstücke,
- städtebauliche Verträge und vorhabenbezogene Bebauungspläne sowie
- den Verkauf von Grundstücken durch den von der Stadt
beauftragten Entwicklungsträger.
Größere Bauvorhaben außerhalb dieses Regelungskreises, also insbesondere
Bauvorhaben Dritter mit bestehenden Baurechten, sind von den Maßgaben
dieses Ratsbeschlusses nicht betroffen.
Im Übrigen gelten auch für mögliche Verpflichtungen zur Wärmerückgewinnung
aus Abwasser im Rahmen der Bauleitplanung die selben grundsätzlichen
planungsrechtlichen Maßgaben, die auch für die vom Rat beschlossene PV-
Verpflichtung im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten sind. Die Verwaltung
hatte diese Grundsätze in der DS-Nr. 210919 erläutert.
Im Rahmen der Abstimmung von Energiekonzepten werden verschiedene
Versorgungsvarianten hinsichtlich Ihrer CO2-Emissionen,
Primärenergiebedarfe und Wirtschaftlichkeit untersucht. Eine verbindliche
Vorgabe der Art der Energieversorgung würde ggf. eine effizientere Möglichkeit
ausschließen. Daher wird eine Technologieoffenheit im Sinne der Erreichung
der Klimaschutzziele befürwortet.Seite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de