221150-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Wärmegewinnung aus Abwasser
Kerndaten
- Nummer
- 221150-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221150-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Wärmegewinnung aus Abwasser Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. a) Beabsichtigt die Verwaltung vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zu „Energieeffizienzstandards im Neubau“ den Bau von Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in der Stadt Bonn (ggf. in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken) voranzutreiben und wenn ja, wie? In bestehenden Abwasseranlagen wurde das Thema bereits vor ca. 10 Jahren gemeinsam mit den SWB untersucht. Es konnten keine Vorteile für den Betrieb und bzgl. der Wärmebilanz und der Kosten aus dem Entzug von Wärme aus dem Kanalbereich oder dem Abwasserablauf der Kläranlagen ermittelt werden. Im Kläranlagenbereich gibt es effektivere Techniken, um die CO2-Bilanz zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird auf den Energiebericht im Geschäftsbericht 2019 des Tiefbauamtes verwiesen. (https://www.bonn.de/medien-global/amt-66/Geschaeftsbericht-Tiefbauamt- 2019.pdf, Seite 14) Eine flächendeckende Versorgung mit Abwärme aus Abwasser könnte nicht gewährleistet werden, da nur Kanäle mit großen Durchmessern und konstanter Wasserführung auch bei Trockenwetter für die Abwärmenutzung geeignet sind. Der Einbau der Anlagen in bestehende Bauwerke des Kanalnetzes führt darüber hinaus bei Unterhaltung und Betrieb zu Einschränkungen und könnte eine Reduzierung der hydraulischen Leistungsfähigkeit zur Folge haben. Für die Planung, die Verwaltung, die Koordination möglicher Abnehmern sowie die juristische Prüfung stehen dem Tiefbauamt zudem aktuell keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. b) Plant die Stadtverwaltung in der dafür geeigneten Kläranlage Beuel (Vgl. Stellungnahme zur Anfrage der BBB-Fraktion mit der Drucksachen Nr. 1610851 aus dem Jahre 2016) nunmehr eine Wärmerückgewinnungsanlage einzurichten? Derzeit gibt es weder Überlegungen noch Pläne, eine Wärmerückgewinnungsanlage in der Kläranlage Beuel zu errichten, da das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht positiv darstellbar war. Weil nicht nurSeite 1 von 4 Seite 2 Investitionen sondern auch Betriebskosten zu berücksichtigen sind, ist ein senkender Einfluss auf die Gebühren nicht zu erwarten. Nach der Freigabe des Doppelhaushaltes 2021/2022 wurde die Beauftragung zur Erstellung eines „Klimaplanes 2035“ auf den Weg gebracht. Die Planung wurde beauftragt und erfolgt in einer gesamtstädtischen Betrachtungsweise. Das Ergebnis des Klimaplans und die darin enthaltenen Maßnahmen wird die Verwaltung im Herbst vorlegen (DS 220881). 2. a) Die Stadt Köln hat im Rahmen des EU-Projektes „CELSIUS - Combined EfficientLarge Scale Integrated Urban Systems“ unterschiedliche Anlagen zur Abwasserwärmenutzung an Schulen realisiert. Welche Langzeiterfahrungen hat die Stadt Köln seit 2016 mit den unterschiedlich eingesetzten Technologien gemacht? Beabsichtigt die Stadt Bonn die von der Nachbarstadt am besten getestete Wärmepumpentechnik an den eigenen Schulen bzw. anderen städtischen Gebäuden einsetzen? Wenn nicht, was spricht dagegen? Laut den Stadtentwässerungsbetrieben Köln wurden drei Schulen mit der Abwärmenutzung aus Abwasser ausgestattet. Die Entwässerungsbetriebe haben darüber hinaus der Öffentlichkeit eine Wärmepotenzialkarte zugänglich gemacht. Weitere Anfragen zur Abwärmenutzung durch Dritte an die STEB zur Umsetzung von Maßnahmen blieben allerdings aus. b) Wurde das Forschungsprojekt der RWTH Aachen in Zusammenhang mit der Wärmerückgewinnung aus Abwasser zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Da die Untersuchungen in Bonn ergeben haben, dass die Wärmerück- gewinnung aus Abwasser nicht rentabel darstellbar ist, wurde dieser Ansatz nicht weiterverfolgt. Informationen über externe Betreiber oder Nutzer und deren Erfahrungen müssen bei Interesse anderweitig recherchiert werden, da entsprechende Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. 3. Welche aktuellen Förderprogramme mit welchem Förderanteil für die Installation von Wärmerückgewinnungsanlagen für Abwasser könnte die Stadt nutzen? Unabhängig von einer Fördermöglichkeit werden im Fachamt nur erforderliche und unter der Aspekten Investitions- und Betriebskosten wirtschaftlich darstellbare Projekte weiterverfolgt. Neben der eigentlichen Anlage müssen Überleitungen geschaffen und Nutzungsmöglichkeiten bzw. Abnehmer für die erzielte Wärme gewonnen werden. Spezielle Förderprogramme für Kommunen für die Wärmerückgewinnung aus Abwasser sind dem Fachamt nicht bekannt. 4. Ist in den vergangenen Jahren bei der Abstimmung mit Investoren von größeren Gebäuden vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zu „Energieeffizienzstandards im Neubau“ auf die Möglichkeit derSeite 2 von 4 Seite 3 Wärmerückgewinnung aus dem Abwasser hingewiesen worden? Gab es Investoren, die daraufhin diese Technik eingesetzt haben?* Bei den größeren Gebäuden, bei denen die Stadt Bonn vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses „Energieeffizienzstandard im Neubau“ Einfluss hat, handelt es sich oft um Bürogebäude, bei denen das Potenzial an warmem Abwasser nicht besonders hoch ist. Zudem wurden in letzter Zeit viele Vorhaben an die Fernwärme der Stadtwerke Bonn Energie und Wasser angeschlossen, die ebenfalls eine effiziente Möglichkeit der Wärmeversorgung darstellt. Es ist kein Vorhaben bekannt, welches die Technik der Abwasserwärmerückgewinnung bisher eingesetzt hat. In öffentlichen Gebäuden spielt die dezentrale Abwasserwärmenutzung eher eine untergeordnete Rolle, da auch dort eher wenig warmes Abwasser anfällt. Dennoch ist es eine Option, die im Zuge der Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Bonn mit betrachtet werden kann und in den Prozess der „Arbeitsgruppe Nachhaltiges Bauen“, die auf der Grundlage des Beschlusses DS 212355 „Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit“ gestartet ist, einfließt. 5. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, die Wärmerückgewinnung bei Neubauvorhaben vor allem von größeren Gebäudekomplexen(z.B. im Bundesviertel) verbindlich vorzuschreiben? (Hinsichtlich des Wirkungsgrades sind dezentrale Wärmerückgewinnungs-anlagen besonders wirkungsvoll, da im Vergleich zu den städtischen Abwasserkanälen dort eine höhere Abwassertemperatur von 22 bis 26 °C sowie die Nähe zu den Verbrauchsstellen Wärmepumpe/Trinkwasser- Erwärmung gegeben sind.) Der Ratsbeschluss „Energieeffizienzstandards im Neubau“ (DS 1512547) betraf - den Verkauf städtischer Baugrundstücke, - städtebauliche Verträge und vorhabenbezogene Bebauungspläne sowie - den Verkauf von Grundstücken durch den von der Stadt beauftragten Entwicklungsträger. Größere Bauvorhaben außerhalb dieses Regelungskreises, also insbesondere Bauvorhaben Dritter mit bestehenden Baurechten, sind von den Maßgaben dieses Ratsbeschlusses nicht betroffen. Im Übrigen gelten auch für mögliche Verpflichtungen zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser im Rahmen der Bauleitplanung die selben grundsätzlichen planungsrechtlichen Maßgaben, die auch für die vom Rat beschlossene PV- Verpflichtung im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten sind. Die Verwaltung hatte diese Grundsätze in der DS-Nr. 210919 erläutert. Im Rahmen der Abstimmung von Energiekonzepten werden verschiedene Versorgungsvarianten hinsichtlich Ihrer CO2-Emissionen, Primärenergiebedarfe und Wirtschaftlichkeit untersucht. Eine verbindliche Vorgabe der Art der Energieversorgung würde ggf. eine effizientere Möglichkeit ausschließen. Daher wird eine Technologieoffenheit im Sinne der Erreichung der Klimaschutzziele befürwortet.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de