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221149-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umgang mit steigenden Energiekosten

Nummer
221149-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221149 Umgang mit steigenden Energiekosten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221149-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Umgang mit steigenden Energiekosten
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele Anfragen und Bitten um finanzielle Hilfen hat die Stadt
Bonn von den Wohlfahrtsverbänden und Trägern der
Sozialarbeit sowie anderen im städtischen Auftrag tätigen
Vereinen und Non-Profit Organisationen erhalten, um deren
aktuelle und zu erwartende Mehrkosten für Strom und Heizung
auszugleichen?
Allgemein haben die Bonner Träger in den vergangenen
Verhandlungsrunden zur Kenntnis gegeben, dass deren Kosten
stetig steigen. Eine explizite Bitte oder Anfrage hinsichtlich
steigender Mehrkosten für Strom und Heizung ist jedoch bisher nicht
an das Amt für Soziales und Wohnen herangetragen worden.
2. Gibt es bereits einen Überblick, um welche Größenordnung es
bei diesen Zusatzkosten insgesamt gehen könnte?
Nein.
3. Wie wird die Stadt Bonn mit diesen Anfragen umgehen?
Solche Anfragen werden im Rahmen der von den Trägern
eingereichten Kalkulationen trägerspezifisch betrachtet und geprüft.
Sofern ein begründeter Mehrbedarf bejaht werden kann, muss
geprüft werden, ob ausreichend Budget im Haushalt etatisiert ist.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Mehraufwendungen über
überplanmäßige Auszahlungen abzudecken. Eine Kompensation
eines solchen Mehrbedarfes innerhalb des Haushaltes des Amtes für
Soziales und Wohnen ist nicht möglich.Seite 1 von 3
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4. Um welchen Faktor werden die städtischen Zuschüsse an die
genannten Organisationen jährlich dynamisiert?
In der Haushaltplanung 2023/2024 ist in den Jahren 2023 und 2024
eine Dynamisierung bei den freiwilligen Leistungen um 2% erfolgt.
Aufgrund der Einsparvorgaben der Kämmerei wurden die Ansätze
ab 2025 in der mittelfristigen Finanzplanung nicht mehr dynamisiert,
sondern nur noch fortgeschrieben. Im Bereich der Unterkunftskosten
bei gesetzlichen Pflichtleistungen (u.a. im Rechtskreis SGB II) wurde
jährlich um 3% dynamisiert.
a. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, durch eine
(temporäre) Erhöhung der Dynamisierung die Steigerung der
Energiekosten auszugleichen?
Eine pauschale Dynamisierung birgt das Risiko, dass die
angebotsabhängigen und sehr unterschiedlichen Bedarfe der Träger,
z.B. in Bezug auf die Höhe der Sachkosten nicht oder nicht
angemessen berücksichtigt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
ist nicht bekannt, in welchem Umfang eine Dynamisierung
ausreichen kann, um die höheren Kosten bei den Trägern zu
decken. Die Träger haben die Möglichkeit, auf Antrag und unter
Darlegung entsprechender Nachweise Mehrbedarfe
angebotsspezifisch geltend zu machen.
b. Welche Kosten entstünden hierdurch auf Seiten der Stadt?
Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet
werden. Beispielhaft können die Auswirkungen einer angepassten
Dynamisierung dargestellt werden:
Beispielrechnung Produktgruppe 1.05.06 Förderung Wohlfahrt,
Finanzposition 73.1000:
Haushaltsansatz 2023 (inkl. 2 % Dynamisierung): 10.904.410 €
Haushaltsansatz 2023 (bei 3 % Dynamisierung): 11.011.316 €
Haushaltsansatz 2023 (bei 4 % Dynamisierung): 11.118.222 €
Eine Erhöhung der Dynamisierung verursacht Mehrkosten allein bei
den freiwilligen Zuschüssen des Amtes für Soziales und Wohnen in
Höhe von rd. 100.000 € pro Jahr. Die aufgeführte Beispielrechnung
bezieht sich lediglich auf ein Teilergebnis im Amt für Soziales undSeite 2 von 3
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Wohnen und ist nicht abschließend.
5. Stehen evtl. Staatshilfen in Aussicht, um die zu erwartenden
städtischen Mehrausgaben zu refinanzieren oder können sie
beantragt werden?
Bisher sind derartige Hilfen des Bundes dem Amt für Soziales und
Wohnen nicht bekannt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de