221149-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umgang mit steigenden Energiekosten
Kerndaten
- Nummer
- 221149-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221149-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Umgang mit steigenden Energiekosten Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele Anfragen und Bitten um finanzielle Hilfen hat die Stadt Bonn von den Wohlfahrtsverbänden und Trägern der Sozialarbeit sowie anderen im städtischen Auftrag tätigen Vereinen und Non-Profit Organisationen erhalten, um deren aktuelle und zu erwartende Mehrkosten für Strom und Heizung auszugleichen? Allgemein haben die Bonner Träger in den vergangenen Verhandlungsrunden zur Kenntnis gegeben, dass deren Kosten stetig steigen. Eine explizite Bitte oder Anfrage hinsichtlich steigender Mehrkosten für Strom und Heizung ist jedoch bisher nicht an das Amt für Soziales und Wohnen herangetragen worden. 2. Gibt es bereits einen Überblick, um welche Größenordnung es bei diesen Zusatzkosten insgesamt gehen könnte? Nein. 3. Wie wird die Stadt Bonn mit diesen Anfragen umgehen? Solche Anfragen werden im Rahmen der von den Trägern eingereichten Kalkulationen trägerspezifisch betrachtet und geprüft. Sofern ein begründeter Mehrbedarf bejaht werden kann, muss geprüft werden, ob ausreichend Budget im Haushalt etatisiert ist. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Mehraufwendungen über überplanmäßige Auszahlungen abzudecken. Eine Kompensation eines solchen Mehrbedarfes innerhalb des Haushaltes des Amtes für Soziales und Wohnen ist nicht möglich.Seite 1 von 3 Seite 2 4. Um welchen Faktor werden die städtischen Zuschüsse an die genannten Organisationen jährlich dynamisiert? In der Haushaltplanung 2023/2024 ist in den Jahren 2023 und 2024 eine Dynamisierung bei den freiwilligen Leistungen um 2% erfolgt. Aufgrund der Einsparvorgaben der Kämmerei wurden die Ansätze ab 2025 in der mittelfristigen Finanzplanung nicht mehr dynamisiert, sondern nur noch fortgeschrieben. Im Bereich der Unterkunftskosten bei gesetzlichen Pflichtleistungen (u.a. im Rechtskreis SGB II) wurde jährlich um 3% dynamisiert. a. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, durch eine (temporäre) Erhöhung der Dynamisierung die Steigerung der Energiekosten auszugleichen? Eine pauschale Dynamisierung birgt das Risiko, dass die angebotsabhängigen und sehr unterschiedlichen Bedarfe der Träger, z.B. in Bezug auf die Höhe der Sachkosten nicht oder nicht angemessen berücksichtigt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, in welchem Umfang eine Dynamisierung ausreichen kann, um die höheren Kosten bei den Trägern zu decken. Die Träger haben die Möglichkeit, auf Antrag und unter Darlegung entsprechender Nachweise Mehrbedarfe angebotsspezifisch geltend zu machen. b. Welche Kosten entstünden hierdurch auf Seiten der Stadt? Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Beispielhaft können die Auswirkungen einer angepassten Dynamisierung dargestellt werden: Beispielrechnung Produktgruppe 1.05.06 Förderung Wohlfahrt, Finanzposition 73.1000: Haushaltsansatz 2023 (inkl. 2 % Dynamisierung): 10.904.410 € Haushaltsansatz 2023 (bei 3 % Dynamisierung): 11.011.316 € Haushaltsansatz 2023 (bei 4 % Dynamisierung): 11.118.222 € Eine Erhöhung der Dynamisierung verursacht Mehrkosten allein bei den freiwilligen Zuschüssen des Amtes für Soziales und Wohnen in Höhe von rd. 100.000 € pro Jahr. Die aufgeführte Beispielrechnung bezieht sich lediglich auf ein Teilergebnis im Amt für Soziales undSeite 2 von 3 Seite 3 Wohnen und ist nicht abschließend. 5. Stehen evtl. Staatshilfen in Aussicht, um die zu erwartenden städtischen Mehrausgaben zu refinanzieren oder können sie beantragt werden? Bisher sind derartige Hilfen des Bundes dem Amt für Soziales und Wohnen nicht bekannt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de