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221136-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Freihaltung des Gehwegs zur Bushaltestelle an den Markthallen für Fußgänger und Vergrößerung des Baumbeetes

Nummer
221136-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221136 Bürgerantrag: Freihaltung des Gehwegs zur Bushaltestelle an den Markthallen für Fußgänger und Vergrößerung des Baumbeetes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221136-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Freihaltung des Gehwegs zur Bushaltestelle an den
Markthallen für Fußgänger und Vergrößerung des
Baumbeetes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Mitarbeitenden des Verkehrsaußendienstes kontrollieren den Bereich im
Rahmen der Streife und nach personeller Stärke. Natürlich werden bei den
Kontrollen nur Momentaufnahmen gemacht. Eine dauerhafte Kontrolle und
somit Gewährleistung, dass der genannte Gehweg zur Bushaltestelle frei bleibt
ist leider nicht durchführbar. Sollten bei diesen Momentaufnahmen
Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt werden, so werden diese geahndet.
Wenn nötig werden Fahrzeuge auch abgeschleppt. Der Stadtordnungsdienst
wird den Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten in der nächsten
Zeit intensiver kontrollieren.
Sollten außerhalb der geplanten Kontrolle Verstöße festgestellt werden, können
sich Bürger*innen unter der Telefonnummer 0228 / 773333 an die Leitstelle des
Stadtordnungsdienstes wenden. Von dort aus wird dann eine gezielte Kontrolle
veranlasst.
Neben den Kontrollen des Stadtordnungsdienstes gibt es für die Bürger*innen
selbst auch die Möglichkeit einen Parkverstoß online über das
Portal www.bonn.de unter dem Stichwort „Parkverstoß anzeigen“ anzuzeigen.
Der Anregung das Beet zu vergrößern kann seitens der Verwaltung nicht
entsprochen werden, da die Bäume an der besagten Stelle nicht auf
städtischem Grundstück stehen und eine Erweiterung der Baumscheibe durch
die Verwaltung somit nicht möglich ist.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de