221136-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Freihaltung des Gehwegs zur Bushaltestelle an den Markthallen für Fußgänger und Vergrößerung des Baumbeetes
Kerndaten
- Nummer
- 221136-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221136-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Freihaltung des Gehwegs zur Bushaltestelle an den Markthallen für Fußgänger und Vergrößerung des Baumbeetes Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Mitarbeitenden des Verkehrsaußendienstes kontrollieren den Bereich im Rahmen der Streife und nach personeller Stärke. Natürlich werden bei den Kontrollen nur Momentaufnahmen gemacht. Eine dauerhafte Kontrolle und somit Gewährleistung, dass der genannte Gehweg zur Bushaltestelle frei bleibt ist leider nicht durchführbar. Sollten bei diesen Momentaufnahmen Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt werden, so werden diese geahndet. Wenn nötig werden Fahrzeuge auch abgeschleppt. Der Stadtordnungsdienst wird den Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten in der nächsten Zeit intensiver kontrollieren. Sollten außerhalb der geplanten Kontrolle Verstöße festgestellt werden, können sich Bürger*innen unter der Telefonnummer 0228 / 773333 an die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes wenden. Von dort aus wird dann eine gezielte Kontrolle veranlasst. Neben den Kontrollen des Stadtordnungsdienstes gibt es für die Bürger*innen selbst auch die Möglichkeit einen Parkverstoß online über das Portal www.bonn.de unter dem Stichwort „Parkverstoß anzeigen“ anzuzeigen. Der Anregung das Beet zu vergrößern kann seitens der Verwaltung nicht entsprochen werden, da die Bäume an der besagten Stelle nicht auf städtischem Grundstück stehen und eine Erweiterung der Baumscheibe durch die Verwaltung somit nicht möglich ist. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de