← Vorlagen

221133-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parkordnung Rheinaue

Nummer
221133-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.09.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221133 Bürgerantrag: Parkordnung Rheinaue

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.663 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221133-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Parkordnung Rheinaue
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
17.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ziele und Intention des Bürgerantrags werden begrüßt.
Für öffentliche Grünflächen in Bonn gibt es bislang keine eigene Parkordnung.
Die Ge- und Verbote in öffentlichen Grünanlagen gehen im Wesentlichen aus
der Straßenordnung der Bundesstadt Bonn hervor, die ausdrücklich auch für
alle Grün-, Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, Gärten, Brunnenanlagen,
Friedhöfe sowie die Ufer und Böschungen von Gewässern gilt. Weitere
Auflagen ergeben sich z. B. aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung
(LSGVO) Rheinufer Bonn. Beabsichtigte Veränderungen der Gestalt oder der
Nutzung unterliegen einer denkmalrechtlichen Prüfung durch die
Bezirksregierung als der hier zuständigen Denkmalbehörde.
Viele Punkte des Bürgerantrags sind über eine Verordnung nicht oder auf
andere Weise besser umsetzbar. So lässt sich Identifikation und Verständnis
ebenso wenig verordnen, wie die Anerkennung von Werten.
Das Ideal einer Unveränderbarkeit des Parks kann mit einer Parkordnung nicht
besser erreicht werden, als mit LSGVO und Denkmalschutz, zumal ohne
Zustimmung der Stadt und ihrer politischen Gremien, die über die Inhalte einer
Parkordnung entscheiden würden, Veränderungen ohnehin nicht möglich sind.
Eine Verordnung könnte ebenso verändert werden, wie die Parkanlage selbst.
Jeglicher Bestandsschutz muss aber auch Entwicklungen berücksichtigen. Das
gilt z. B. für klimatische Veränderungen, die Auswirkungen auf die
Artenzusammensetzung der Bepflanzung haben werden, ebenso für sich
änderndes Freizeitverhalten.
Die Pflege der Bäume erfolgt bereits jetzt nach höchsten fachlichen
Anforderungen. Eine Fällung ist im Rahmen der Baumunterhaltung stets die
letzte Option, wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und auf
andere Weise nicht wiederhergestellt werden kann. Eine Wartezeit von zwei
Jahren ist in solchen Fällen nicht vertretbar.
Eine Entscheidung über pyrotechnische Veranstaltungen ist grundsätzlicher
Natur. In eine Parkordnung würde sie nur nachrichtlich übernommen.Seite 1 von 2
Seite 2
Punkte, die sich mit einer Parkordnung sinnvoll umsetzen ließen, benötigen
eine konkrete Ansprache vor Ort und ggf. einen engen und konsequenten
ordnungsbehördlichen Vollzug. Beides ist sehr personalintensiv und daher
gegenwärtig überhaupt nicht umsetzbar.
Sollte eine eigene Parkordnung im Range einer Satzung aufgestellt werden,
wäre dies mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden, da eine Vielzahl
von Dienststellen und Sonderordnungsbehörden inner- und außerhalb der
Bundesstadt Bonn einzubeziehen wären. Widersprüche zu den bereits
geltenden Verordnungen müssen ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Erstellung einer Parkordnung für den
Rheinauenpark zurückzustellen. Stattdessen sollte zunächst geprüft werden, ob
die Nutzung der Wege im Hinblick auf die städtische Straßenordnung besser
geregelt werden kann und
• erste Überlegungen für den 50. Geburtstags des Rheinauenparks im
Jahr 2029 anzustellen, damit alle relevanten Sanierungsmaßnahmen an
Wegen und Infrastruktur bis dahin abgeschlossen sein können.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de