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221133 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Parkordnung Rheinaue

Nummer
221133
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
24.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.09.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,8 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221133-01 ST Parkordnung Rheinaue

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221133
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
23.05.2022
Bürgerantrag: Parkordnung Rheinaue
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.06.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag thematisiert die Erstellung einer Parkordnung für den
Erholungspark Rheinaue.
Einzelheiten zu den geforderten Punkten und zur Begründung ergeben sich aus
dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)
3 Anlage 1 (öffentlich)
4 Anlage 2 (öffentlich)
5 Anlage 3 (öffentlich)Seite 1 von 57
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Initiative MEHR SCHUTZ FÜR DIE RHEINAUE
23.5.2021
An die Stadt Bonn
Amt der Oberbürgermeisterin
Bürgerbüro, Bürgerbeteiligung
buergerbuero@bonn.de
buergerantrag@bonn.de
Altes Rathaus, Markt
53111 Bonn
Fax: 0228 - 77 50 79
Bürgerantrag: PARKORDNUNG RHEINAUE
Sehr geehrte Damen und Herren aus der Verwaltung und politischen Führung in den
Bonner Ratshäusern,
im Folgenden unterbreite ich Ihnen unseren Bürgerantrag:
Die Stadt Bonn möge für den Erholungspark Rheinaue eine Parkordnung erstellen, und
veröffentlichen (https://www.bonn.de/bonn-erleben/aktiv-und-unterwegs/parks-und-
gaerten/freizeitpark-rheinaue.php). Eine konstruktive Parkordnung, die den Wert der
Rheinaue widerspiegelt und über bisherige, sehr unterschiedliche, zum Teil
widersprüchliche Benutzungsordnungen oder Gepflogenheiten für Bonner Grünanlagen
hinausgeht (Beispiel Grillen). Ziele der Parkordnung sollen auch in den
Unterhaltsmaßnahmen des Parks zum tragen kommen.
Den Antrag formuliere ich im Namen der Anwohnerinitiative “MEHR SCHUTZ FÜR DIE
RHEINAUE” https://www.openpetition.de/petition/online/mehr-schutz-der-rheinaue-in-
bonn-als-park-der-erholung-fuer-die-bevoelkerung
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und nehme diese zur Kenntnis. Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben
und Daten elektronisch zu den in der Datenschutzerklärung erläuterten Zwecken erhoben, verwendet und gespeichert werden.Seite 2 von 57
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Vorüberlegungen
1. Ziel: In einer spezifischen „Parkordnung Rheinaue“ sind von der Stadt Bonn plausibel
die Standards auszudifferenzieren, die in der neuen „Landschaftsschutzverordnung
Rheinufer Bonn“ seitens der Bezirksregierung Köln im Jahr 2022 allgemeiner beschrieben
sind. Auch der außerordentliche Denkmalwert des vielseitigen, naturnahen Parks sollte
in der Parkordnung Anklang finden.
2. Anlass: In der Klimakrise nimmt die Schutzbedürftigkeit des Freizeitparks Rheinaue im
Zentrum der Stadt Bonn stetig zu. Auch wegen der Corona-Pandemie und rasant steigender
Reisekosten nutzen viele Menschen vermehrt den beliebten Park zur Erholung und Freizeit.
Allerdings wächst das entsprechende Bewusstsein für eine nachhaltige und dem
Klimawandel angemessene Nutzung und Schonung des Parks nicht im gleichen Maße,
obwohl die konkreten Folgen der Klimakrise spürbarer werden in Form von vermehrten
Extremwetter-Ereignissen, Überschwemmungen, Dürren, Hitzeperioden, Stürmen und in
Form von Artensterben und Artenrückgang in der heimischen Pflanzen und Tierwelt.
3. Grundsätze: Folgende Grundsätze sollten in der Parkordnung Rheinaue zum Ausdruck
kommen:
3.1 Identifikation und Verstehen - Veranstalter, Touristen, Nachbarschaft und Bevölkerung
können sich zum überwiegenden Teil durch eine klare und anschauliche Formulierung mit
der Parkordnung Rheinaue persönlich identifizieren. Sie erkennen sich in ihren Bedürfnissen,
ihren Spielräumen und Grenzen darin wieder, weil sie dort wohnen, sich dort regelmäßig
aufhalten, alleine oder mit Angehörigen, Freunden und Besuchern spazieren gehe, das
Rheinufer aufsuchen, die Aussicht genießen, sich an der hochwertigen, unter Denkmalschutz
stehenden Parkanlage erfreuen und vorhandene Bäume, Flora und Fauna gelassen erkunden
und beobachten. Sie verstehen die Benutzungsregeln als Chancen für intensive und
nachhaltige Erfahrungen in der Einmaligkeit der Rheinaue.
An passenden Punkten und Sitzgelegenheiten im Park könnten über QR-Codes und
unaufdringliche Stichworttafeln einladende Hinweise installiert werden – ohne erhobenen
Zeigefinger.
3.2 Gesundheit, Erholung und Rücksichtnahme - Mensch möchten im Park in harmonischen
Einklang mit der Natur treten, sich mit Rücksicht aufeinander im Freien erholen, miteinander
kommunizieren und ungestresst Landschaft und Natur erleben. Veranstaltungen, die
nachweislich mit Hektik, Lautstärke, Abfall und Abgasen den Park, Menschen, Tiere und
Umwelt erheblich beeinträchtigen, sind möglichst einzudämmen.
Dem zuwiderlaufende notwendige Veranstaltungen und Angebote sollten – wenn möglich -
an anderen ausgewiesenen Stellen der Stadt verlagert werden.
Jegliche Änderungen, die sich auf Mobilität und den Verkehr im Erholungspark Rheinaue
auswirken, müssen sich ebenfalls daran messen lassen – im Park, am Ufer und in der Luft.
Über die nächsten Jahre wird jegliche gravierende Beeinträchtigung von Naturgütern und
Menschen in ihrem toxischen Wert für das Klima neu einzuordnen und zu bewerten sein
(Beispiele: Feuerwerk, Lagerfeuer, Grillen und Fleischkonsum).
Es geht also um eine klare und überdauernde Priorisierung des Erholungswertes des
Rheinaue-Parks, auch gegenüber tempointensiver, elektrisch unterstützter Zweirad- und
ähnlicher Mobilität auf überbreiten, geradlinigen Radschnellwegschneisen, für die gesunde
Bäume zu fällen und wertvolle Flächen zu versiegeln wären.Seite 3 von 57
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3.3 Werte anerkennen – In einer Parkordnung Rheinaue sollte eine deutliche Wertschätzung
der unverwechselbaren Merkmale dieses Gebietes zum Ausdruck kommen. Auch weil sich
im Park viele Generationen nebeneinander und offen füreinander wohl fühlen können.
Zur tieferen Begründung des ästhetisch-kulturellen Wertes verweise ich auf das sehr
überzeugende Fach-Gutachten zum außerordentlichen Denkmalwert Rheinauenpark
Bezirksregierung Köln AZ 35.4.16-02.91 (Anlage a).
Und zusätzlich beziehe ich mich auf die umfassende Stellungnahme der Bezirksregierung
Köln zur Radschnellroutenplanung Rheinaue Bonn, linkes Rheinufer AZ 51.5-8-BN-02/21 vom
16.9.2021 (Anlage b) und das relevante Gutachten von BUND und NABU vom 29.6.21
(Anlage c).
In diesen drei Anlagen werden deutlich die besonders schützens- und erhaltenswerten
Merkmale der Bonner Rheinaue benannt.
4. Klare Grenzen benennen und vertreten - Eine so prinzipiell geschätzte und geschützte
Rheinaue bedarf einer Parkordnung mit relevanten und klar formulierten Geboten /
Grenzen, die grundsätzlich auch in der Landschaftsschutzverordnung erwähnt sind und für
Planer, Politiker, Veranstalter und Nutzer:innen der Rheinaue gelten. Besonderes
Augenmerk sei in der insgesamt umfangreicheren Parkordnung auf folgende, leicht zu
übersehende Punkte zu legen:
4.1 Wege pflegen - Vorhandene Wege sind in ihrer bestehenden Form zu pflegen und zu
schützen. Vorhandene Grünflächen sollen im bisherigen Maße entsiegelt bleiben,
unbenötigte, versiegelte Flächen im Park sind zu entsiegeln.
4.2 Schiffsanleger - Für motorisierte Sportboote, Restaurant- oder Hotel-Schiffe besteht an
den Ufern des Parks Festmachverbot. Der Lärmpegel durch übliche Wasserscooter ist enorm,
und Verbrennungsmotoren von Schiffen bedeuten eine besondere Emissionslast mit
Klimagasen; 57% der Stickoxyde in der Stadt Bonn stammen von der Berufs-Schifffahrt (vgl.
Luftreinhalteplan Bonn, Link 1). Es wäre unangebracht, sie etwa im Erholungsgebiet
längerfristig oder als Gewerbe ankern zu lassen.
4.3 Bäume erhalten – jeder Baum in der Rheinaue ist erhaltenswert. Die Pflege der Bäume
hat besonderen Vorrang. Erkrankte oder beschädigte Bäume werden zunächst fachgerecht
behandelt und ihnen wird eine mindestens zweijährige Regenerationszeit gewährt.
4.4 Pyrotechnische Veranstaltungen - das Entzünden von Feuerwerk in allen Bereichen der
Rheinaue ist unzulässig und widerspricht eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Belastungen durch Feuerwerke für Mensch, Tier und Umwelt stellen unter vielen
Gesichtspunkten unzumutbare Extrembelastungen dar, etwa mit Licht, Lärm, Feinstaub und
Gasen. Selbst als bisherige Gepflogenheiten können Feuerwerke in der Rheinaue nicht
weiter gerechtfertigt werden.
5. Konkrete Anregung - Vier Punkte für die Parkordnung Rheinaue sind uns im
beschriebenen Zusammenhang besonders wichtig und sollten dort benannt werden.
1. Die Rheinaue ist ein Landschafts- und Naturpark auf beiden Rheinseiten. Der unverbaute
und gelassene Blick auf Landschaft, Natur, Bäume, Tiere, Uferzonen und Fluss wird von vielen
Menschen aller Altersstufen sehr geschätzt. Er wirkt als grüne Lunge und Kühlung für das
regionale Klima in der Stadt und ist eine bedeutsame Alternative zur dichten Bebauung in
manchen Stadtvierteln.Seite 4 von 57
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2. Entspanntes Erleben dort in der gesamten Anlage, jeder Bereich und jeder einzelne Baum
in der Rheinaue sind wertvoll. So ein Park trägt zur gesundheitlichen und seelischen
Ausgeglichenheit von Menschen bei und fördert ihre Lebensqualität.
3. Werte der Rheinaue, wie Panorama, Gliederung und ihre vielfältigen Details können den
Eiligen verborgen bleiben. Wir empfehlen daher eine bewusste Entschleunigung dort und
begrenzen die Fahr-Geschwindigkeit auf allen Wegen auf 10 kmh. (Dies rücksichtsvolle Tempolimit
wird durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen, mag ähnlich wie in verkehrsberuhigten Zonen als
Schrittgeschwindigkeit aufgefasst werden und sollte zumindest für eine mehrjährige Erprobungszeit eingeführt
und kontrolliert werden).
4. Wer sich für eine ehrenamtliche Patenschaft für einzelne Bäume und Parkbereiche
interessiert, kann sich gern mit dem Grünflächenamt in Verbindung setzen.
Es mag sein, dass zwischenzeitlich manche Punkte unserer Vorschläge in der Praxis bereits
umgesetzt wurden. Wichtig ist uns jedoch, dass die Menschen in ihrem Verhältnis zum Park
und seinen klimatisch gestiegenen Risiken wachsen, neben ihrem Vergnügen dort auch den
Wert erspüren und zu seinem Schutz beitragen können.
Bitte bestätigen Sie mir Eingang und Verwendung des Bürgerantrags.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen
a) Gutachten zum Denkmalwert der Rheinaue AZ 35.4.16-02.91
b) Gutachten RP-Köln 16.9.21 zu RADWEGPLANUNGEN in der linksrh. Rheinaue
c) Gutachten von NABU_BUND Bonn vom 29.6.21 zu RADWEGPLANUNGEN in der linksrh.
Rheinaue
Links
1) openPetition MEHR SCHUTZ DER RHEINAUE IN BONN ALS PARK DER ERHOLUNG FÜR DIE
BEVÖLKERUNG
https://www.openpetition.de/petition/online/mehr-schutz-der-rheinaue-in-bonn-als-
park-der-erholung-fuer-die-bevoelkerung
2) Luftreinhalteplan Bonn 2019, ebda S. 29 und S. 76ff
https://www.bonn.de/medien-global/amt-67/luftreinhaltung/Luftreinhalteplan_Bonn_-
_2._Fortschreibung_2019.pdfSeite 5 von 57
Gutachten zum Denkmalwert Rheinauenpark
Bezirksregierung Köln Az: 35.4.16-02.91
1
Baudenkmal Rheinauenpark in Bonn
Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale:
Umfang des Denkmals
Das Denkmal „Rheinauenpark“ umfasst die Fläche des ehemals eingefriedeten
Bundesgartenschaugeländes von 1979 sowie die links- und rechtsrheinischen Anbindungen an die
vorhandenen Uferpromenaden und die ebenfalls vom Landschaftsarchitekturbüro Hansjakob
gestalteten Grünflächen, die zu den angrenzenden Stadtvierteln in der Gronau, in Plittersdorf, Beuel
und Oberkassel überleiten.
Der räumliche Umfang des Denkmals ist im Lageplan dargestellt (= Anlage 1).
Lage
Der Rheinauenpark liegt im Süden von Bonn unmittelbar am Rhein. Er erstreckt sich auf beiden
Uferseiten über die ehemals landwirtschaftlich genutzte Flussaue und über Randflächen der durch die
kommunale Neugliederung 1969 zusammengeschlossenen Orte Bonn, Bad Godesberg, Beuel und
Oberkassel. Der Park ist die zentrale Freifläche in dem ab 1949 linksrheinisch entstandenen Bonner
Regierungsviertel.
Das Hauptgelände des Rheinauenparks am linken Ufer verbindet die historischen Ortslagen Bonn und
Bad Godesberg und schließt jeweils an die gestalteten Uferpromenaden am ehemaligen
Abgeordnetenhochhaus, Stresemannufer, und vor Haus Carstanjen, Von-Sandt-Ufer, an. Im Süden
stellt der Rheinauenpark zur Amerikanische Siedlung an der Kennedyallee durch Spielplätze und
Sportanlagen funktionale und gestalterische Bezüge her.
Rechtsrheinisch entspricht das Terrain der erweiterten Uferzone zwischen Beuel und Oberkassel und
schließt an die gestalteten Uferpromenaden in Beuel-Limperich und Oberkassel an. Da das Gelände
der Zementfabrik in Oberkassel, Joseph- Schumpeter-Allee, nicht in die Anlage des Rheinauenparks
einbezogen werden konnte, wurde für Parkbesucher eine grünplanerische Verbindung entlang der
Straße Oberkasseler Ufer geschaffen, die in Resten erhalten ist. Am Hermann-Bleibtreu-Ufer erfolgte
in jüngerer Zeit eine Neugestaltung der Rheinpromenade.
Der linksrheinische Teil nimmt eine Fläche von etwa 100 Hektar ein. Rechts- und linksrheinisch
zusammen, einschließlich der Anbindungen an die Stadtrandgebiete von Beuel, Oberkassel und Bad
Godesberg sowie der Anbindung an das Regierungsviertel wurde ein Areal von insgesamt rund 160
Hektar neu gestaltet.
Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte
Die Arbeitsgemeinschaft „Bundesgartenschau 1979“ trat unter dem Vorsitz von Staatssekretär Dr.
Hermann Wandersleb 1968 erstmals zusammen. Sie beauftragte Robert Mürb aus Karlsruhe und
Reinhard Grebe aus Nürnberg mit einem Gutachten zu einer Bundesgartenschau in Bonn. Auf
Grundlage dieser Ergebnisse erfolgte unter dem Preisgerichtsvorsitz von Max Guther 1969/70 die
Ausschreibung eines bundesoffenen Ideenwettbewerbs „Rheinauen Bonn – Bundesgartenschau
1979“. Als erster Preisträger ging der Landschaftsarchitekt Gottfried Hansjakob zusammen mit dem
Architekten Heribert Bargou aus München und Mitarbeitern hervor, mit dem zweiten Preis wurde der
Entwurf des Landschaftsarchitekten Heinrich Raderschall und des Architekten Ernst van Dorp aus
Bonn sowie weiteren Mitarbeitern prämiert.
Für den Vorentwurf wurde die „Planungsgemeinschaft Rheinaue“ aus den ersten und zweiten
Preisträgern beauftragt: die Landschaftsarchitekten Gottfried Hansjakob, Heinrich Raderschall &
Partner, die Architekten Heribert Bargou, Ernst van Dorp & Partner, Till von Hasselbach. Die
„Planungsgemeinschaft Rheinaue“ wurde 1972 aufgelöst, nachdem Heinrich Raderschall & Partner
zurückgetreten war.
Alle weiteren Planungsaufträge für Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung,
Bauleitung und Bauoberleitung wurden alleinverantwortlich Gottfried Hansjakob als erstem Preisträger
erteilt. Als Subunternehmer für die örtliche Bauleitung wurden von Gottfried Hansjakob die
Ingenieurgemeinschaft Rüping sowie Heinz Dahs beauftragt.Seite 6 von 57
Gutachten zum Denkmalwert Rheinauenpark
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Die Stadt Bonn erteilte gesonderte Aufträge für die neuen Bauwerke in der Rheinaue an Ernst van
Dorp & Partner sowie für die Kläranlage an Till von Hasselbach.
Unabhängig von der Stadt Bonn erteilte die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) 1976
den weiteren Auftrag für den Rahmenplan „Bundesgartenschau Bonn 1979“ und den teilweisen
Rückbau an Gottfried Hansjakob.
In den Jahren 1973 bis 1979 wurde der Rheinauenpark angelegt. Am 27. April 1979 konnte der Park
mit den Festveranstaltungen zur 15. Bundesgartenschau eröffnet werden. Die Bundesgartenschau
wurde bis zum 16. Oktober veranstaltet. Nach deren Beendigung vollzog sich die geplante
Umwandlung vom Ausstellungsgelände zum städtischen Landschaftspark zunächst gezielt durch
bauliche Eingriffe. So wurden mit der Schließung der Bundesgartenschau die temporären
Ausstellungsbauten und einige Ausstellungsobjekte wie z.B. Sondergärten und Schaubeete
aufgegeben, die beide Uferseiten verbindende Blumenfähre wurde eingestellt.
Im Anschluss bis heute festigte die stetige allgemeine Nutzung die Funktion und die Bedeutung des
Parks innerhalb des städtischen Gefüges. Das Bundesgartenschaugelände wandelte sich zum
Freizeit- und Erholungspark. Parallel entfaltete sich die von den Planern intendierte Raumwirkung im
Laufe der vergangenen Jahrzehnte durch den Wuchs des Gehölzbestandes.
Beschreibung
Der Rheinauenpark wird weiträumig von den Höhenzügen der Ville bzw. des Kottenforstes gerahmt,
der rechtsrheinisch liegende, etwas kleinere Teil am Prallufer des Rheines durch die nördlichen
Ausläufer des Siebengebirges. Folgt der Blick der Höhensilhouette, so bildet das Gebirge als reizvolle
Kulisse einen optischen Blickfang und räumlichen Abschluss des Rheintals auf der rechten Flussseite.
Vor der Parkgestaltung bestand die linksrheinische Aue aus der vom Rheinlauf verlassenen Fläche,
parallel zum Fluss durch eine flache Geländestufe in eine Uferzone und eine Niederterrasse
gegliedert. Eine kleine Teilfläche am Rhein war seit der Zeit um 1900 gestaltet: Seit 1901 stand am
Stadtrand von Bonn in der Gronau unmittelbar am Fluss die Stadthalle, erreichbar durch eine
Personenfähre und über das Eisenbahntrajekt mit dem südlich der Halle gelegenen Trajektbahnhof.
Die Halle war in einen beidseitig der Trajekttrasse angelegten Park einbezogen, der auch den nahe
am Ufer stehenden Bismarckturm von 1900/1901 umschloss. An beiden Stirnseiten der Halle
erstreckten sich parallel zum Rhein zwei von Wegen gerahmte Rasenflächen; der Weg hinter der
Halle (heute: Charles-de-Gaulle-Straße und ihre geradläufige Verlängerung) querte das Trajekt und
führte zum Bismarckturm. In den 1930er Jahren wurde südwestlich der Halle der Sportplatz in der
Gronau angelegt. Die Stadthalle war somit über mehrere Jahrzehnte Mittelpunkt eines städtischen
Erholungsgeländes am Rhein, dessen Anlage (Struktur und Bewuchs) der Rheinauenpark 1979
aufnahm.
Ausgehend von diesem alten Stadtpark wurde mit einer großzügig spielerischen Geste nach Süden
und Südosten in dem offenen Raum zwischen den gebauten Orten eine weich modellierte
Parklandschaft geschaffen. Dieser durch Kugelsegmente geformten Hügel- und Muldenlandschaft
liegt ein Muster aus Kreisbögen, Spiralen und Wellenformen zugrunde, in dem organisch geformte
Wasserflächen (z.B. Auensee) mit einem Geflecht aus insgesamt 45 Kilometer langen Wegen
verwoben sind. In Korrespondenz mit der Oberflächenbewegung wechseln weitläufige Grünflächen mit
verdichtetem Bewuchs und lassen malerisch komponierte Parkräume und Raumfolgen in der Tradition
von Landschaftsgärten des 18. und 19. Jahrhunderts entstehen. Inszenierte Bilder innerhalb des
Parks und gezielt geschaffene Ausblicke in die Umgebung betten den Park in die umgebende
Kulturlandschaft ein. Ein zentrales Element des Parks ist der Auensee, welcher in seiner naturnahen
Form einem alten Rheinarm nachempfunden ist. Er erstreckt sich parallel zum Rhein über eine Länge
von ca. 1.300 Metern und eine Breite von ca. 150 Metern.
Mit der Realisierung des Parks waren verschiedene Vorarbeiten zur Erschließung verbunden, die bei
der Parkkonzeption berücksichtigt wurden. Hier ist insbesondere die Konrad-Adenauer-Brücke als
eigenes technisches Bauwerk zu nennen, die beide Uferseiten und auch beide Parkteile miteinander
verbindet. Sie schneidet als horizontale Linie auf Stützen vom Boden abgehoben, als Balkenbrücke
flach geführt den Park geradlinig in der nördlichen Hälfte. Sie bildet einen geometrisch strengen
Gliederungskontrast zu den mit organischen Formen neu geschaffenen Landschaftsbildern. Ebenerdig
ist sie durchgängig, also von Parknutzern zu unterqueren.Seite 7 von 57
Gutachten zum Denkmalwert Rheinauenpark
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Die Flächen unter der Brücke wurden als zugängliche und einsehbare Teile des Rheinauenparks
gestaltet, die Böschungen begrünt. Diese gestalteten Flächen sind Bestandteile des Denkmals
Rheinauenpark (Anlage 1 gelbe Markierung verdeutlicht zum Denkmal Rheinauenpark gehörige
Flächen unterhalb der Konrad- Adenauer-Brücke). Die Brückenköpfe sind in die Gesamtanlage
eingebunden und Ziele bzw. Ausgangspunkte der gestalteten Parkwege. Auf dem linksrheinischen
Brückenkopf befindet sich als Teil des Bonner U-Bahn-Netzes die Haltestelle Rheinaue mit
bauzeitlicher Ausstattung. Über einen gestalteten Treppenaufgang unterhalb der Brücke steht diese
Haltestelle in einem funktionalen und gestalterischen Bezug zum Rheinauenpark. Die Haltestelle
selbst ist nicht Bestandteil des Denkmals.
Die Fußgängerbrücke über die Ludwig-Erhard-Allee dient seit der Bundesgartenschau als ein
Hauptzugang in den Rheinauenpark (Eingang Rosengarten). Die Brückenköpfe dieser
Fußgängerbrücke sind mit Basalt verkleidet und so in die Parkgestaltung eingebunden, ebenso das
südöstlich der Brücke an der Ludwig-Erhard-Allee befindliche Betriebsgebäude mit Transformatoren.
Über Rad- und Fußwege durch die sich südwestlich anschließende, nahezu symmetrisch gestaltete
Grünanlage ist ein Übergang zu den angrenzenden Straßen vorhanden (Ludwig-Erhard-Allee,
Heinrich-von-Stephan-Straße). Von den mit Baum- und Strauchpflanzungen gestalteten Parkplätzen
entlang der Ludwig-Erhard-Allee ist der Rheinauenpark über zwei schmalere Fußgängerbrücken zu
erreichen.
Als weitere heutige Hauptzugänge sind zu nennen: der Zugang am Herbert-Wehner- Platz, der
Zugang aus Richtung Plittersdorf an der Martin-Luther-King-Straße und aus Richtung Gronau an der
Charles-de-Gaulle-Straße. Auf der Beueler Seite befindet sich der Zugang am Parkplatz
Landgrabenweg.
In der vom 27. April bis zum 16. Oktober insgesamt 178 Tage währenden Öffnungszeit der
Bundesgartenschau verband eine regelmäßig verkehrende Fähre, die sog. „Blumenfähre“, die beiden
Uferseiten. Zwei Anleger auf der linksrheinischen Seite (Anleger Bundesgartenschau, Anleger
Bundeshaus/Gronau) sowie zwei Anleger auf der rechtsrheinischen Seite, in Beuel und in Oberkassel
(mit direkter fußläufiger Verbindung zum Oberkasseler Bahnhof), sind noch heute vorhanden.
Bestehende historische Landschaftsteile, einzelne bauliche Anlagen, einzelne Relikte sowie
bildhauerische Werke wurden von den Planern in das übergeordnete Parkkonzept eingebunden und
dienen seither als erlebbare Bestandteile des Rheinauenparks, die innerhalb der Gesamtanlage
wichtige Funktionen erfüllen:
– die Reste der im Zweiten Weltkrieg stark zerstörten und nachfolgend abgebrochenen Stadthalle aus
dem Jahr 1901 von Rudolf Schultze, insbesondere deren Sockelfundamente, die Uferbastion mit
Baumreihe (Linden), Balustrade (Basaltlava) und Treppenanlagen (Basaltlava), die mit Basaltpflaster
befestigte, baumbestandene Terrasse (Linden);
– der ehemalige Stadtpark, ursprünglich mit dem nordwestlichen Teil (derzeit teilweise als
Autoparkplatz genutzt) und dem südöstlichen Teil an der Stadthalle und einem Teil um den
Bismarckturm gelegen (siehe Anlage 5, hist. Luftaufnahmen) – charakteristische Besonderheiten sind
die von Lindenalleen eingefasste Fläche mit dem Wegesystem, die langgestreckten Rasenflächen zu
beiden Seiten des Hallenstandortes, die Bäume und Sträucher;
– der Bismarckturm des Architekten Wilhelm Kreis, Dresden, 1900/1901, durch Spenden der Bonner
Bevölkerung ursprünglich für den Stadtpark in der Gronau geschaffen, ein etwa 12 Meter hoher Turm
aus Natursteinmauerwerk (Basaltlava), 2-stufiger Unterbau auf quadratischem Grundriss, darüber
Vierkantsockel mit zurückgestuftem Schaft, dessen Kanten von Dreiviertelsäulen gebildet werden,
mehrfach profiliertes, vorkragendes Gesims, ursprünglich mit Feuerschale, zum Rhein im Turmschaft
Relief mit Adler (stehend, frontal mit ausgebreiteten Flügeln), Wappenschild mit Eichenlaub, Tür
parkseitig, Einfassung der Anlage aus kräftigen, brüstungshohen, abgerundeten Basaltlavasteinen,
verbunden durch schmiedeeiserne Stäbe in der Form von Ästen (teilweise erneuert), Datierung in der
Sockeltafel, von Rasenflächen und altem Baumbestand umgeben;
– das Kriegerdenkmal (1914–1918, 1939–1945), Muschelkalk, querrechteckiger Block mit aufsitzender
Kugel, gestufter Sockel, Rechteckquader mit Relief des Eisernen Kreuzes und Einfassung mit
Grauwackeplatten, seitlich ein schlichtes, etwa drei Meter hohes, dunkles Holzkreuz, von
Rasenflächen und altem Baumbestand umgeben;
– die historischen Spuren des Eisenbahn-Trajekts auf beiden Rheinseiten von 1869/1870,
insbesondere die charakteristische Bodenmodellierung.Seite 8 von 57
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Innerhalb des Rheinauenparks befinden sich darüber hinaus Gebäude, die bereits auf dem für die
Bundesgartenschau ausgewählten Gelände vorhanden waren, jedoch keine neue Funktion innerhalb
der öffentlichen Parkanlage erhielten. Die Aufgabe der Planer bestand darin, diese baulichen
Elemente mit anderweitiger Funktion und Nutzung entweder optisch einzubeziehen oder durch
gezielte Grüngestaltung zu verdecken.
Auch wenn die Flächen, auf denen sich diese baulichen Elemente befinden, heute überwiegend zur
Gesamtanlage des Rheinauenparks gehören (Anlage 1: Karte zum Denkmalumfang), sind die
Gebäude selbst nicht Bestandteil des Denkmals:
– die Gebäude und baulichen Anlagen der Kläranlage Bad Godesberg (durch einen begrünten Wall
optisch verdeckt);
– das Bundesgebäude Charles-de-Gaulle-Straße 5 (optisch einbezogen);
– das Gebäude des Vereins für Kanusport e.V. 1921/25, Heimkehrerweg 4 (optisch einbezogen);
– das Wasserwerk in Limperich, Elsa-Brändström-Straße (durch Begrünung optisch verdeckt);
– der Betriebshof in Limperich, Landgrabenweg 98 (durch Begrünung optisch verdeckt);
– das sog. Bundeshäuschen, Oberkasseler Ufer 4 (optisch einbezogen).
Weitere Gebäude und bauliche Anlagen wurden neu errichtet und sind Teil des Baudenkmals
"Rheinauenpark":
Zahlreiche bauliche Anlagen wurden für den Rheinauenpark dauerhaft neu errichtet, darunter
Pavillons und Brücken (teilweise Ponton-Brücken), aber auch ein Freilichttheater (Arena), ein
Bootshafen (Tretboote, Ruderboote) auf einer Insel im Auensee, eine Anlegestelle für Modellschiffe,
Sportanlagen wie die Leichtathletik-Plätze südlich der Kläranlage Bad Godesberg, die Boule-Plätze
und das Baseball-Stadion westlich der Amerikanischen Siedlung, eine Minigolfanlage (Ludwig-Erhard-
Allee) sowie mehrere Spielplätze mit Klettergeräten aus Holz wie beispielsweise einem
großen Holzschiff (Spende Firma Haribo, Bonn, entwickelt vom Büro Team-Grün-Plan, Bremen) im
rechtsrheinischen Teil.
Eingebunden in die Parkkonzeption, knüpfen die achteckigen Pavillons nach Entwurf des Bonner
Architekten Ernst van Dorp an die Bauformen rheinischer Gartenhäuser und Weinberghütten an. Es
sind schwarz, grün, rot oder gelb (Postpavillon) lasierte Holzgebäude in Fachwerkkonstruktion mit weit
auskragenden und mit Schindeln gedeckten Dächern. In der pagodenhaften Anmutung mit
zurückgesetztem Obergeschoss, mit den gerasterten, gläsernen Außenwänden und der rotschwarzen
Farbgebung erinnert insbesondere das Parkrestaurant Rheinaue auf dem zentralen Hügel an
fernöstliche Architektur. In die künstliche Parklandschaft wurde es bewusst „in Anlehnung an die
Chinoiserien des 18. und 19. Jahrhunderts“ als „Hommage an Ostasien“ eingebracht (van
Dorp/Schmidt 1979, S. 1122). Auf einem der künstlichen Hügel am westlichen Parkrand ließ das Land
Rheinland-Pfalz einen stilistisch ähnlichen Pavillon errichten und einen Weinhang anlegen, um den
heimischen Weinbau zu präsentieren. Südlich vom Restaurant ist in die Gestaltung der
Parkrandfläche ein Spielplatz mit Spielhaus eingepasst. Das Spielhaus, ebenfalls ein achteckiger
Pavillonbau, zeichnet sich durch vier kurze kubische Anbauten aus.
In Bauweise und Konstruktion vergleichbar wurde das Sportlerheim inmitten der an die Amerikanische
Siedlung (DL Nr.A3620) angrenzenden Sportanlagen von Ernst van Dorp gestaltet. Die benachbarte
Skateboard-Anlage wurde jedoch nachträglich errichtet und ist kein Bestandteil des Baudenkmals
„Rheinauenpark“.
Ernst van Dorp entwarf auch die Fußgängerbrücke über die Ludwig-Erhard-Allee (Haupteingang
Rosengarten), einschließlich des Betriebs-/ Trafogebäudes, mit charakteristischer Basaltverblendung,
die Pontonbrücken zu den Inseln im Auensee und die Eingangsbauten zum ehemals eingefriedeten
Bundesgartenschaugelände, welche zum Teil nach Beendigung der Schau abgebaut wurden.
Zwei schmale Fußgängerbrücken an der Auffahrt Konrad-Adenauer-Brücke führen parallel zur
Brückenauffahrt von den Parkplätzen über die Petra-Kelly-Allee in den Park.
Das zur Bundesgartenschau 1979 errichtete Bienenhaus ist 2002 abgebrannt und wurde 2003 von der
Stadt Bonn am ursprünglichen Standort südwestlich der Kläranlage Bad Godesberg neu errichtet. DieSeite 9 von 57
Gutachten zum Denkmalwert Rheinauenpark
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heutige Gestaltung des Gebäudes mit rechteckigem Grundriss entspricht nicht dem früheren
achteckigen Pavillonstil. Die Funktion des Bienenlehrstandes innerhalb der Parkanlage wird jedoch
seit der Bundesgartenschau bis heute erfüllt und ist in ihrer Kontinuität für den Park von Bedeutung.
Auf der Beueler Seite wurden die zur Nutzungsphase als Gartenschau notwendigen
Versorgungsbauten, die temporären Ausstellungshallen, errichtet, außerdem Schaugärten so
angelegt, dass sie problemlos wieder zurückgebaut und entfernt werden konnten, zumal der Bund
beabsichtigte, seine dort bestehenden Nutzungsansprüche zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu
machen.
Die Jugendverkehrsschule (Landgrabenweg 150) mit eingefriedetem Verkehrsübungsgelände (1976,
Architekten: Ernst van Dorp und Klaus Schmidt, Außengestaltung: Gottfried Hansjakob) weist
ebenfalls eine fernöstlich inspirierte Dachform und Fensterteilung auf. Sie wurde von der Deutschen
Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH (DBG) als Generalunternehmer gebaut und der Stadt Bonn
übergeben.
Anlässlich der Bundesgartenschau wurde 1978 südlich vom "Haus am Rhein" (Bootshaus der Bonner
Rudergesellschaft e.V.) der gastronomisch genutzte Pavillon „Zum Blauen Affen“ errichtet, welcher mit
seinem achteckigem Grundriss, seiner Holzbauweise und Gestaltung den übrigen Pavillons der
Bundesgartenschau ähnelt.
Ausstattung des Parks:
Als Material zur Gestaltung der halbrunden Aussichtsplätze an der Rheinpromenade sowie der
Wasserkaskade, die den Auensee mit Grundwasser speist, von Treppenanlagen, Pflasterflächen,
Brüstungen, Sitzmauern, Sitzsteinen und Tischen im gesamten Rheinauenpark wurde
regionaltypischer, im Siebengebirge vorkommender Basalt und Basaltlava gewählt. Für die Einfassung
des Auensees wurde gestoßene und trocken geschichtete Grauwacke verwendet. Die
Wegeeinfassungen bestehen aus Basalt oder Granit, wobei die Hauptwege mit Asphalt und die
Nebenwege mit Basaltpflaster befestigt oder Kiesflächen belegt sind.
Die Gestaltung der großen Kaskade, die einen etwa fünf Meter hohen Wasserfall bietet, wurde wie
vorhandene Abschnitte der Befestigung des Bonner und Godesberger Rheinufers aus geschichtetem
Säulenbasalt errichtet. Insbesondere orientiert sie sich an der in Teilen erhaltenen Uferbastion mit
Terrasse der zerstörten Stadthalle in der Gronau (Gauert/Lehrke 1977, S. 702f.; van Dorp/Schmidt
1979, S. 1122; Kerkhoff 2013, Abb. S. 414).
Die links- und rechtsrheinischen Uferbereiche der Parkanlage sind zum Rhein orientiert, jeweils
separat voneinander geführte Radwege und Fußwege begleiten den Ufersaum (Rheinpromenaden).
Mehrere Ruheplätze mit Baumrondellen, Schutzhütten, halbkreisförmigen Sitzmauern (Uferbastionen),
die reizvolle Blicke auf den Fluss und die gegenüberliegende Landschaftssilhouette des nach Norden
auslaufenden Siebengebirges bieten, sind Orte der stillen Erholung.
Zu den Ausstattungsdetails im Rheinauenpark gehören Bänke (Einzel- und Rundbänke) und
Leuchten, die als Dauereinrichtung bereits im Zuge der Bundesgartenschau 1979 installiert wurden.
Das Beleuchtungskonzept sah vor, dass nur die Höhenwege beleuchtet werden, während die tiefer
liegenden Park- und Auenzonen als Ruhebereiche ohne Beleuchtung bleiben. Das Leuchtenmodell
wurde aus der Bonner Südstadt übernommen (Auskünfte von Gottfried Hansjakob, 2014).
Kunstobjekte:
Das von Peter Breuer entworfene Beethovendenkmal (Entwurf 1926/27, posthume Ausführung ab
1930 durch Fritz Diederich, erste Aufstellung am Alten Zoll 1938) erhielt anlässlich der
Bundesgartenschau einen neuen Aufstellungsort zwischen dem Parkrestaurant Rheinaue und einem
Spielplatz (Schyma 1995, S. 157).
Oberhalb der Kaskade wurde anlässlich der Bundesgartenschau die mehrteilige Edelstahlplastik
„Kunsthain“ des Künstlers Hermann Goepfert (1926–1982) und des Architekten Johannes Peter
Hölzinger installiert. Beide waren Vertreter der ZEROBewegung in der bildenden Kunst. Die
Rauminstallation „Kunsthain“ (in Bonn auch als „Löffelwald“ bezeichnet, siehe offizieller
Übersichtsplan des Freizeitparks Rheinaue, Stadt Bonn, Anlage 4) besteht aus elf stilisierten BäumenSeite 10 von 57
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mit scheibenartigen, beweglichen Kronen, die das Sonnenlicht reflektieren und einen hohen, über den
Auensee hinweg weithin sichtbaren Blickfang bilden. Sie war in dem beschränkten Wettbewerb des
Bundesinnenministeriums zur künstlerischen Gestaltung dieses Geländes innerhalb der
Bundesgartenschau mit dem ersten Preis ausgezeichnet worden (Zabel-Zottmann 2012, S. 103–104).
Die Edelstahlplastik „Integration“ (1975/76, Hans-Dieter Bohnet), welche bis 1979 auf dem Vorplatz
des Kanzleramtes stand, dann nach Stuttgart in das Gelände der Bundesgartenschau versetzt wurde
und seit 1986 auf der Grünfläche zwischen Charles- de-Gaulle-Straße und Rheinpromenade steht,
wurde erst nachträglich in die Gesamtanlage integriert. Auch wenn die Stahlplastik ursprünglich für
den Außenbereich des Bundeskanzleramtes beauftragt und nicht originär im Konzept der
Bundesgartenschau enthalten war, so gehört sie seit ihrer Aufstellung unterhalb des
Abgeordnetenhauses auf der nördlich auslaufenden Grünzunge des Parkgeländes zum
Rheinauenpark. Das für einen Regierungsbau geschaffene Kunstwerk fand seinen neuen Platz auf
den Ausläufern des großen, dem Regierungsviertel angegliederten, städtischen Parks und gibt ihm
dort einen markanten Akzent.
Bepflanzung, Teilräume sowie Sondergärten:
Einzelne ökologische Ziele schufen dem Entwurf einen planerischen Rahmen. Teilflächen sollten zu
einem Auenwald aufgeforstet werden, Retentionsflächen des Rheins vorgehalten, Nistplätze für
Wasservögel, Wiesen, ein See und Trockenmauern für Kleinlebewesen geschaffen werden.
Die Bepflanzung gliedert sich in eine Weichholzaue, eine Hartholzzone, eine Buchenaue und eine
Übergangszone zur Stadt auf der Niederterrasse, sodass also vier Pflanzenzonen unterschieden
werden können. Insgesamt wurden etwa 180.000 Gehölze der verschiedensten Arten gepflanzt.
In der hochwassergefährdeten Zone wurden Auengehölze – Schwarzpappeln, Silberpappeln,
Silberweiden etc. sowie Säulenpappeln und Trauerweiden an ausgewählten Stellen – gepflanzt,
Auenwiesen und Rasenflächen angelegt. Gehölzdickichte und Niederwaldarten bieten Vögeln
Lebensraum.
Die weiten großzügigen Rasenflächen im Rheinauenpark bilden, von robusten heimischen Gehölzen
der Hartholzzone eingefasst (Ahorn, Buche, Eiche, Esche, Linde u.a.), in sich stimmige
Landschaftsräume, die mit wenigen gärtnerisch gezüchteten Arten durchmischt sind. Diese
gestalteten Grünflächen sollten auch langfristig Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten bieten.
Die Fläche entlang der Petra-Kelly-Allee und der Ludwig-Erhard Allee leitet mit kleinräumiger,
intensiver Gestaltung zum städtischen Straßenraum über. Es wurden Bäume ausgesucht, die typisch
für die Bonner Bürgergärten sind: Kastanie, Platane, Trompetenbaum (Catalpa), Blauglockenbaum
(Paulownia), Kiefer, Zeder u.a.
Der Rosengarten in unmittelbarer Nähe der Fußgängerbrücke, welche über die Ludwig-Erhard-Allee
führt und den dortigen Hauptzugang in den Rheinauenpark bildet, ist als symmetrisch gestalteter
Sondergarten angelegt worden. Das Zentrum bildet ein rundes Wasserbecken mit zentraler Fontäne
und zahlreichen Wasserdüsen am Rand, die mit ihrem Wasserspiel das Bild beleben. Am südlichen
Rand fassen zwei geschwungene Pergolen mit Kletterrosen den Garten ein. Hecken dienen der
Binnengliederung und rahmen die organisch geformten bzw. runden Rosenbeete. Zur Bepflanzung
gehören auch zahlreiche Formschnittgehölze und Hochstammrosen, die hohe Akzente setzen.
Auf der großen Blumenwiese unterhalb des Rosengartens befinden sich in der Nähe der Wege
abschnittsweise Rabatten mit Stauden und Wechselflor, die durch ihre intensive Farbigkeit eine große
Fernwirkung entfalten. Sie wurden ursprünglich für die Sommerblumenschau der BUGA 1979 von den
Landschaftsarchitekten Heinz Hermann Eckebrecht, Kelkheim, und Bernd Weigel, Baden-Baden,
entworfen.
Für das als Arena ausgebildete Freilichttheater wurde ein modellierter Hang mit Treppen und
Sitzstufen aus Basalt ausgestattet. Die Bühne unterhalb dieses Hangs wird von Mosaikpflaster in
Basalt innerhalb einer Rasenfläche gebildet.Seite 11 von 57
Gutachten zum Denkmalwert Rheinauenpark
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Zu den charakteristischen Elementen des japanischen Gartens südlich des Freilichttheaters gehören
die Einfriedung mit Bambuszäunen, das Eingangstor, zwei Pavillons, die steinerne Pagode und
mehrere Steinlaternen. Ein Rundweg führt durch den hügelig modellierten Garten um den See mit
einem Wasserfall und einer Insel. Die Ufer sind mit Naturstein-Findlingen, die aus Japan stammen,
und Mosaikpflaster gestaltet. Zur Bepflanzung gehören zahlreiche eigens aus Japan importierte
Gehölze, darunter Schwarzkiefern (Pinus thunbergii ‘Parlatore‘), Japanische Ahorne,
Prachtglocken (Enkianthus perulatus) und Azaleen.
Die „Römische Gräberstraße“ wurde vom Rheinischen Landesmuseum Bonn zur Bundesgartenschau
1979 mit Kopien von römischen Grabmalen und Altären, die im Rheinland gefunden wurden,
ausgestattet. Sie befindet sich seither östlich des Freilichttheaters.
Bei dem „Kanadische Totempfahl“ handelt es sich um ein Geschenk des Kanadischen Staates an die
Stadt Bonn. Der Wappenpfahl wurde von Chief Tony Hunt, einem Indianerhäuptling, während der
Bundesgartenschau 1979 vor Ort angefertigt und steht seither auf der Anhöhe südlich vom Auensee
neben dem dortigen geschwungenen Hauptweg. 1989 wurde er vom Künstler selbst restauriert.
Der „Deutsche Garten“ (Staudental) wurde als Sondergarten vom Büro Kühn und Schubert, Köln, für
die Bundesgartenschau entworfen. Er liegt zwischen dem Auensee und der Kläranlage Bad
Godesberg. Zu seinen charakteristischen Elementen gehören das geschwungene Wegesystem im
unebenen Gelände, die großflächigen, organisch geformten Staudenbeete, charakteristische Bäume
und Sträucher, ein geometrisch geformtes Wasserbecken mit teilweise dammartig modelliertem Ufer,
das mit Mosaikpflaster befestigt ist, sowie mit einer parallel geführten, geschwungenen Holzpergola.
Der Blindengarten konnte aus finanziellen Gründen erst 1982, nach Durchführung der
Bundesgartenschau, realisiert werden. Seine Gestaltung wurde von der Stadt Bonn übernommen.
Dieser Garten wurde speziell für Menschen mit Sehbehinderungen mit Hochbeeten gestaltet, die von
niedrigen Klinkermauern gestützt werden.
Zur Ausstattung des Blindengartens gehört außerdem ein Brunnen mit einer Bronzeplastik des
Bildhauers Richard Engels, Wolfsburg (Hansjakob 2014, S. 66–67).
Bauliche Eingriffe:
Das Gebäude Ludwig-Erhard-Allee 2, in dem sich das „Center of Advanced European Studies and
Research – Caesar“ befindet, wurde 2003 im Südosten des Rheinauenparks neu errichtet, wobei dort
Teile der historischen Parkgestaltung aufgegeben wurden. Die beiden Baumreihen östlich der Ludwig-
Erhard-Allee blieben erhalten, ebenso die beiden Zugänge von der Kennedyallee mit der historischen
Wegeführung und begleitender historischer Grüngestaltung (Rasenflächen, Gehölzpflanzungen).
Die Grundflächen dieser baulichen Anlagen und deren zugehörige Funktionsflächen sind nicht in den
räumlichen Schutzumfang des Baudenkmals „Rheinauenpark“ einzubeziehen
(siehe Anlage 1, räumlicher Umfang des Denkmals).
Begründung des Denkmalwertes gem. § 2 DSchG NW:
Der Rheinauenpark ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, insbesondere für die Geschichte
der Stadt Bonn und für die Geschichte der Bundesrepublik, für die Geschichte der Gartenarchitektur,
der Gartenkunst, der Stadtbaugeschichte von Bonn und für die Geschichte der Kulturlandschaft am
Rhein.
Der Park ist bedeutend für die Geschichte der Stadt Bonn und für die Geschichte
der Bundesrepublik:
Ab 1949 war Bonn provisorischer Sitz der Bundesregierung. Die Einrichtung der zentralen
Regierungsorgane war durch Funktion und zweckmäßige Organisation bestimmt, ihre Unterbringung
erfolgte überwiegend in vorhandenen Bauten, bewusst, auf jegliche Geste der Repräsentation
verzichtend, zurückhaltend.Seite 12 von 57
Gutachten zum Denkmalwert Rheinauenpark
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Ab 1962 erarbeitete der von der Bundesbaudirektion berufene Planungsrat intern
Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung.
1965 erhielt Egon Eiermann den Auftrag zum Bau des Abgeordnetenhauses. Das Hochhaus war 1969
fertig gestellt.
Im selben Jahr setzte durch den Regierungswechsel und die beginnende Kanzlerschaft von Willy
Brandt eine neue Ostpolitik ein. Das Verhältnis zur DDR wurde durch die Entspannungspolitik der
sozial-liberalen Koalition auf eine neue Basis gebracht und im Grundlagenvertrag von 1972/73
beschrieben. Der Paradigmenwechsel wirkte sich auch auf das Verständnis über den
Regierungsstandort Bonn aus und machte den Weg frei für öffentliche planerische Überlegungen.
Mit der am 15. Juli 1970 zwischen Bund, Land und Stadt für die Dauer von zehn Jahren getroffenen
Bonn-Vereinbarung über den Ausbau der Stadt als Sitz der Bundesregierung begann eine rege
Planungstätigkeit zur Integration der Bundesbauten in die Stadt Bonn und den Raum Bonn.
1969/1970 wurde der Wettbewerb zur Gestaltung der Rheinaue als Bundesgartenschaugelände
ausgelobt. 1972 folgte die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs zu den Bauten des Bundes und
ihrer Integration in die Stadt Bonn.
Spätestens 1973 gilt der städtebauliche Entwicklungsabschnitt des „Provisoriums“ als beendet, denn
in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 sprach Bundeskanzler Willy Brandt (SPD)
erstmals offiziell von Bonn als „Bundeshauptstadt“ und bekannte sich in der Folgezeit offen zum
Ausbau Bonns als Bundeshauptstadt.
1973 fand die Auslobung des Bauwettbewerbs „Deutscher Bundestag und Bundesrat“ statt. Bonn war
jetzt offiziell Bundeshauptstadt und erlebte eine baulichen und wirtschaftlichen Aufschwung.
Die Gestaltung der Rheinaue zum Bundesgartenschaugelände ist Teil der gebauten Umsetzung
dieser politischen Idee und Teil des gewandelten Selbstverständnisses und des sich ändernden
Selbstbewusstseins der Bundesrepublik. Der Rheinauenpark ist ein gebautes Dokument nicht nur der
Geschichte der Stadt Bonn, sondern ist auch ein bedeutendes bauliches Zeugnis für die
Nachkriegszeit in der Bundesrepublik.
Der Park ist bedeutend für die Geschichte der Gartenarchitektur:
Der anlässlich der Bundesgartenschau 1979 geschaffene und danach weiterentwickelte
Rheinauenpark besitzt einen historischen Aussagewert sowohl für die Geschichte der
deutschen Gartenschauen als auch für die deutsche Gartenarchitektur der 1970er und frühen
1980er Jahre.
Bundesgartenschauen (BUGA) werden seit 1951 alle zwei Jahre ausgerichtet, unterbrochen wird
dieser Rhythmus seit 1953 von Internationalen Gartenbauausstellungen (IGA), die alle zehn Jahre
stattfinden. Die planerischen Rahmenbedingungen und der Planungsablauf sind bis heute gleich
geblieben: Planungswettbewerb, Realisierungswettbewerb, landschaftsgärtnerischer Wettbewerb,
gegliedert in einen Bauwettbewerb und einen Pflegewettbewerb.
So wurde der Rheinpark in Köln 1957 als eine der ersten Parkanlagen Deutschlands nach dem
Zweiten Weltkrieg neu angelegt. Für die Bundesgartenschau 1971 im Kölner Rheinpark und in der
Riehler Aue wurde die Gestaltung der 1950er Jahre überarbeitet, sie blieb jedoch in ihren
Grundstrukturen weitgehend erhalten (Brixius 2004). Der Kölner Rheinpark ist gestalterisch mit der
vorgegebenen, eher starren Struktur noch in der unmittelbaren Nachkriegszeit verhaftet.
Seit Ende der 1970er Jahre und zu Beginn der 1980er Jahre ist in der Planung von Gartenschauen
insofern ein Umdenken zu verzeichnen, als die weitere Entwicklung und Nutzung als öffentliche
Grünanlagen in die planerischen Vorgaben einbezogen wurden. Gartenschaukonzepte wurden seither
betont langfristig angelegt. Die Städte sollten aus solchen Anlagen einen dauerhaften Gewinn
hinsichtlich Erholung und Wohnqualität ziehen.
Teil der Planung des Rheinauenparks war also die zeitliche Dimension. Es wurden für die sechs
Monate dauernde Bundesgartenschau viele Elemente wie Ausstellungshallen und
Blumenschauflächen nur temporär benötigt, deren anschließender Rückbau vorgesehen war. Zugleich
war die Planung auf den Endausbau als dauerhaft frei zugängliche öffentliche Grünanlage mit seinen
städtebaulich wichtigen Anbindungen ausgerichtet. Nach fast 40 Jahren zeigt sich heute, dass dieSeite 13 von 57
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Anlage das ganze Jahr über als Erholungspark, Freizeit- und Sportgelände intensiv genutzt wird.
Innerhalb des städtischen Gefüges ergänzt und verbindet der Park die angrenzenden
Siedlungsflächen. Beide Aspekte unterstreichen die Qualität der Planung.
Darüber hinaus war die internationale Ausrichtung der Bonner Bundesgartenschau 1979 eine
Besonderheit. Durch seine damalige Hauptstadtfunktion besaß Bonn internationale Kontakte, die
genutzt wurden. Zum ersten Mal war beispielsweise die Volksrepublik China mit einer Bonsai-
Ausstellung an einer Bundesgartenschau beteiligt. Darüber hinaus war beispielsweise das Japanische
Riesen-Feuerwerk eine einmalige Attraktion (Panten 1987, S. 160f.). Ein japanischer Garten blieb im
Rheinauenpark dauerhaft erhalten. Er besitzt als vergleichsweise frühes und seltenes Beispiel
japanischer Gartenarchitektur in Deutschland einen besonderen historischen Zeugniswert. Er wurde
von Akiro Sato, dem damaligen Präsidenten des japanischen Landschaftsgestaltungsverbandes, als
Beitrag der japanischen Regierung zur Bundesgartenschau 1979 geplant (Hansjakob 2014, S. 62–65).
Ein mit dem Rheinauenpark vergleichbares Werk in der Geschichte der deutschen Gartenarchitektur
der 1970er Jahre ist der Münchener Olympiapark, welcher von dem Landschaftsarchitekten Günther
Grzimek (1915–1996) in enger Zusammenarbeit mit dem Architekten Günther Behnisch (1922–2010)
geplant und 1972 fertiggestellt wurde (Mader 1999, S. 158–163). Insbesondere sind die bewegte
Geländemodellierung mit dem hohen künstlichen Hügel im südlichen Teil des 140 Hektar großen
Olympiaparks und der mit vielen Buchten gestaltete Olympiasee charakteristische Elemente, die eine
Vorbildfunktion für den Bonner Rheinauenpark erkennen lassen. Der Olympiapark steht bereits unter
Denkmalschutz und wird auf der Grundlage eines Parkpflegewerks denkmalgerecht erhalten
(Bergande 2013, S. 75–77).
Für die Erhaltung und Nutzung des Bonner Rheinauenparks sprechen gartenarchitekturgeschichtliche
Gründe.
Der Park ist bedeutend für die Geschichte der Gartenkunst:
Der Rheinauenpark ist das flächenmäßig herausragende und in gartenkünstlerischer Hinsicht
wertvollste Werk, welches Gottfried Hansjakob und sein Büropartner Toni Hansjakob im Laufe
von mehr als 50 Jahren Planungstätigkeit geschaffen haben. Der Rheinauenpark ist zugleich
einer der größten Landschaftsgärten Deutschlands.
Die Gestaltung des Bundesgartenschaugeländes war für das noch vergleichsweise junge
Landschaftsarchitekturbüro Hansjakob eine große Herausforderung. Gottfried Hansjakob, geb. 1937,
studierte Garten- und Landschaftsarchitektur in Wien und gründete sein Planungsbüro 1962 in
München. Sein Bruder Anton (Toni) Hansjakob wurde ein Jahr später zum Büropartner. Das Büro
Hansjakob hat neben vielen durchgeführten Objektplanungen auch an zahlreichen
landschaftsplanerischen und städtebaulichen Wettbewerben teilgenommen. Der erste Preis für ihren
Entwurf des Rheinauenparks, die nachfolgende Ausführungsplanung sowie das Grünkonzept für das
Regierungsviertel in Bonn gehören zu ihren wichtigsten Projekten.
Weitere herausragende Werke wurden vom Landschaftsarchitekturbüro Hansjakob für die Wiener
Internationale Gartenschau 1974 (heutiger Kurpark Oberlaa) und für die 1998 eröffnete Neue Messe
in München geschaffen. Im Rheinland stammt außerdem die ab 1980 infolge des U-Bahn-Baues
erforderliche Neugestaltung der Kölner Ringe vom Büro Hansjakob (im Bereich Hohenstaufenring,
Habsburgerring, Rudolfplatz, Hahnentor, Kaiser-Wilhelm-Ring).
Der Bonner Rheinauenpark steht in seiner gartenkünstlerischen Formensprache in der Tradition
klassischer Landschaftsgärten, wie sie beispielsweise Friedrich Ludwig Sckell (1750–1823) oder der in
Bonn geborene Peter Joseph Lenné (1789–1866) seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert in
Deutschland geschaffen haben. Gottfried Hansjakob ist es im Zuge der Bundesgartenschau 1979
gelungen, den gartenkünstlerischen Typus des klassischen Landschaftsgartens, der ursprünglich in
England entwickelt wurde, für einen Freizeitpark mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten heranzuziehen
und fortzuentwickeln. Der Rheinauenpark wird daher auch der „Englische Garten“ Bonns genannt.
Die Tradition von Landschaftsgärten seit dem 18. Jahrhundert wurde in der Konzeption des
Auenparks fortgeführt und zusammen mit einem ehemaligen Stadtpark des 19. Jahrhunderts, von
dem Reste in der Gronau vorhanden waren (vgl. hist. Luftaufnahmen, siehe Anlage 5), zu einemSeite 14 von 57
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stimmigen Werk entwickelt. Die topografischen Gegebenheiten, die Terrassen der Flussaue, wurden
durch Bodenmodellierung herausgearbeitet, historische Elemente und Relikte eingebunden.
Parkräume mit dem Charakter der interpretierten Landschaft gehen heute fließend in eher städtische
Grünanlagen an den Randzonen über. Dem zeichnerischen Konzept liegt ein grafisches Muster aus
einem organisch geformten Linienspiel zugrunde, das als zeittypisch für das Jahrzehnt der 1970er
Jahre gewertet wird.
Für die künstlichen Erhebungen (Aussichtshügel) im Rheinauenpark, welche als sechs bis zehn Meter
hohe Bauwerke mit Auf- und Abgängen sowie Aussichtsplätzen aufwendige Erdbewegungen
erforderlich machten, war die amerikanische Land-Art- Bewegung der 1960er Jahre ein Vorbild
(Hansjakob 2014, S. 33f.). Die artifizielle Form dieser kegelförmigen Erdbauwerke wird durch
Baumreihen entlang der Wege und jeweils durch einen Baumring auf der Anhöhe betont, bei denen
teilweise sogar unterschiedliche Baumarten alternierend gepflanzt wurden, um den artifiziellen
Charakter zu betonen.
Die Konrad-Adenauer-Brücke, welche als eigenes technisches Bauwerk die beiden Rheinseiten
verbindet und über den Rheinauenpark hinweg führt, wurde mit Fußgänger- und Radwegen sowie der
Straßenbahnhaltestelle „Rheinaue“ in das Parkkonzept eingebunden. Die begehbaren bzw.
einsehbaren Flächen unterhalb der Brücke wurden vom Landschaftsarchitekturbüro Hansjakob
gestaltet und sind ebenfalls Bestandteile des Denkmals Rheinauenpark (Anlage 1 gelbe Flächen).
Darüber hinaus ist in gartenkünstlerischer Hinsicht bemerkenswert, dass die Konrad- Adenauer-
Brücke zugleich als Aussichtsplattform dient: Von dieser Brücke sind nicht nur der Rhein, seine
gestalteten Promenaden und die charakteristische Stadtsilhouette wahrnehmbar, in nördlicher und
südlicher Richtung sind auch Panoramablicke über den Rheinauenpark hinweg möglich, wobei der
Auensee mit seinen gebuchteten Ufern und den Gehölzkulissen aus dieser Perspektive gut zu
überblicken ist. Insofern werden den Parkbesuchern wie den Passanten neue
Wahrnehmungsmöglichkeiten eröffnet.
Der Bonner Rheinauenpark ist ein durchdachtes, harmonisch ausgewogenes und qualitätvoll
gestaltetes Gesamtwerk im Stadtgebiet von Bonn. Für die Erhaltung des Parks sprechen künstlerische
Gründe.
Der Park ist bedeutend für die Geschichte des Städtebaus:
Längs des Flusses bindet der Park an die Rheinpromenaden von Bonn, Bad Godesberg, Beuel
und Oberkassel an. Nach dem Zusammenschluss der bis dahin eigenständigen Städte und
Gemeinden Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Oberkassel sollte der Rheinauenpark zur
zentralen und verbindenden Grünfläche zwischen den Ortskernen und gleichzeitig auch zum
„Vorgarten“ für das im Entstehen befindliche Regierungsviertel werden. Der Rheinauenpark
besitzt in diesem Zusammenhang einen hohen Zeugniswert für die städtebauliche Entwicklung
der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn.
In den 1960er und 1970er Jahren wurden von Seiten des Bundes mehrfach Überlegungen angestellt,
auf dem heutigen Areal des Rheinauenparks am Rande des Regierungsviertels weitere Gebäude zu
errichten. Die Stadt Bonn sperrte sich jedoch dagegen und gründete 1968 zusammen mit den damals
noch selbstständigen Städten Bad Godesberg und Beuel sowie mit dem Zentralverband Gartenbau
eine Arbeitsgemeinschaft Bundesgartenschau. Die Durchführung einer Bundesgartenschau war schon
von anderen Städten als probates Mittel genutzt worden, um große öffentliche Parkanlagen zu
erzielen.
In der Begründung des Preisgerichts vom 20./21.08.1970 werden die städtebaulichen Qualitäten des
Wettbewerbsentwurfs von Gottfried Hansjakob und Heribert Bargou, München, besonders gewürdigt:
„Der Verfasser nimmt die landschaftlichen Gegebenheiten beider Rheinseiten auf und schafft unter
Beibehaltung der Auenlandschaft entlang des Rheins einen intensiven Erholungsraum zwischen
Gronau und Kennedy-Allee einerseits und zwischen Beuel und Oberkassel andererseits. Die
Anknüpfung der baulichen und landschaftlichen Struktur an die natürlichen und baulichen
Gegebenheiten stellt eine besondere Qualität dieses Entwurfs dar. Die Verkehrserschließung des
Erholungsparkes und des ihm vorgelagerten Baugebietes ist im Anschluss an die vorgegebenen
Verkehrswege gut gelöst. Die konsequente Trennung von Gehen und Fahren im Bereich der
Niederterrasse wird hervorgehoben.“ (Grebe 1970, S. 389)Seite 15 von 57
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Durch den heute vorhandenen zeitlichen Abstand seit dem Planungsbeginn der Bundesgartenschau,
lässt sich feststellen, dass von der Gestaltung der Rheinaue wesentliche Impulse für die weitere
Stadtplanung ausgingen. In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, dass das Grünkonzept der Stadt
Bonn für das Parlaments- und Regierungsviertel in den Jahren 1976/1977 ebenfalls vom
Landschaftsarchitekturbüro Hansjakob erarbeitet wurde.
Der Park ist bedeutend für die Geschichte der Kulturlandschaft:
Über diese städtebauliche Funktion hinaus ist der Rheinauenpark naturräumlich zusammen mit den
Höhenzügen im Westen (Ville / Kottenforst) und im Osten (Siebengebirge im Südosten mit den
nördlichen Ausläufern bei Oberkassel) als großflächige gestaltete Freifläche Teil des Rheintals und
Übergang zur mittelrheinischen Pforte an Drachenfels und Rolandsbogen. Insbesondere das
Siebengebirge ist sowohl über konkrete Blickbezüge auf Drachenfels und Petersberg als auch als
Silhouette und Hintergrundkulisse gestalterisch in die Parkkonzeption eingebunden.
Da die historische Substanz des Rheinauenparks die Bedeutung anschaulich überliefert, ist das
öffentliche Interesse für seine Erhaltung und Nutzung in der Geschichte der Stadt Bonn, der
Bundesrepublik, der Gartenarchitektur, der Gartenkunst, des Städtebaus und der Kulturlandschaft
begründet.
Der Rheinauenpark erfüllt die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für ein Denkmal gem. § 2
DSchG NW.
Für diesen Eintragungstext wurde das Gutachten gem.§ 22 Absatz 3 Satz 1 DSchG NRW vom LVR-
Amt für Denkmalpflege im Rheinland (17.10.2014/28.04.2016 Dr. Elke Janßen-Schnabel/ Dr. Kerstin
Walter) ausgewertet.
Anlagen:
Anlage 1: Denkmal Rheinauenpark, Darstellung des räumlichen Denkmalumfangs auf Grundlage der
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016
Anlage 2: Lageplan der Rheinaue aus dem Jahr 1979, Kopie aus: Hansjakob 2014,
Anlage 3: Geländeplan der Bundesgartenschau Bonn 1979, Kopie aus: Panten 1987,
S. 109.
Anlage 4: „Freizeitpark Rheinaue. Übersichtsplan“ (aktuelle Luftaufnahme), hg. vom
Oberbürgermeister der Stadt Bonn, Presseamt.
Anlage 5: Historische Luftaufnahmen von 1930 und 1956, vier vergrößerte Ausschnitte,
zur Verfügung gestellt vom Kataster- und Vermessungsamt der Stadt
Bonn.
Anlage 6: Erläuternde Fotos (42) mit charakteristischen Elementen des Rheinauenparks
(Dr. Kerstin Walter, LVR-ADR), Stand: 2014.
Literatur (Auswahl)
Reinhard Grebe: Wettbewerb „Rheinauen Bonn – Bundesgartenschau 1979“. In: Garten und Landschaft,
80. Jahrgang, November 1970, S. 388–391.
Gerd Nieke: Planungen der Bundeshauptstadt Bonn. In: Garten und Landschaft, 82. Jahrgang, November
1972, S. 305.
Seite 19
Gottfried Hansjakob: Erholungspark Rheinaue Bonn. In: Garten und Landschaft, 82. Jahrgang, November
1972, S. 306–311.
Gottfried Hansjakob: Grünkonzept Regierungsviertel Bonn. In: Garten + Landschaft, 87. Jahrgang, November
1977, S. 693–695.
Jochen Gauert, Knutz Lehrke: Rheinauenpark – Projektrealisierung. In: Garten + Landschaft, 87. Jahrgang,
November 1977, S. 696–703.
Gottfried Hansjakob: Rheinauenpark – Bepflanzung. In: Garten + Landschaft, 87. Jahrgang, November
1977, S. 704–709.
Anton Hansjakob: Rheinauenpark – Bodenmodellierung. In: Garten + Landschaft, 87. Jahrgang, November
1977, S. 710–713.
Jörg Bickenbach (Hg.): Bundesgartenschau. Offizieller Ausstellungskatalog. Bonn 1979.
Werner Hilgers: Römische Straße. Rheinauenpark Bonn. Bundesgartenschau 1979. Köln 1979.
Zentralverband Gartenbau e.V. (Hg.): Informationsschrift zum Bereich Themengärten Bundesgartenschau
Bonn ‘79. Bonn 1979
Gottfried Hansjakob, Toni Hansjakob: Erholungspark Bonn-Rheinaue und Bundesgartenschau 1979. In:
Bauwelt 1979, Heft 26, S. 1111–1120.
Ernst van Dorp, Klaus Schmidt: Zur Architektur der Bundesgartenschau. In: Bauwelt 1979, Heft 26,Seite 16 von 57
Gutachten zum Denkmalwert Rheinauenpark
Bezirksregierung Köln Az: 35.4.16-02.91
12
S. 1122–1124.
Werner Haas: Zur Bundesgartenschau. In: Bauwelt 1979, Heft 26, S. 1120–1121.
Grünkonzept Parlaments- und Regierungsviertel Bonn. In: Bauwelt 1979, Heft 26, S. 1125.
Klaus E. R. Lindemann (Hg.): Ein Park feiert Geburtstag. Bundesgartenschau Bonn 1979. Köln 1979.
Karl Heinz van Kaldenkerken, Oberstadtdirektor Bonn (Hg.): Ausbau der Bundeshauptstadt. 10 Jahre
Hauptstadtvereinbarung 1975–1985. Bonn 1986.
Helga Panten: Die Bundesgartenschauen. Eine blühende Bilanz seit 1951. Stuttgart 1987.
Bonner Ruder-Gesellschaft e.V., Vorstand (Hg.): Festschrift anlässlich der 75. Wiederkehr des Gründungstages
der Bonner Ruder-Gesellschaft e.V. Bonn 1994.
Angelika Schyma: Das Beethoven-Denkmal in der Rheinaue von Peter Breuer. In: Denkmalpflege im
Rheinland 12 (1995), Heft 4, S. 154–157.
Andreas Denk, Ingeborg Flagge: Architekturführer Bonn. Berlin 1997, Kapitel „Rheinauenpark“, S. 119.
Bernd Leyendecker: 20 Jahre Rheinauenpark Bonn. In: Garten + Landschaft, Dezember 1999, S. 29–32.
Günter Mader: Gartenkunst des 20. Jahrhunderts. Garten- und Landschaftsarchitektur in Deutschland.
Stuttgart 1999.
Georg Dreher: Bundesgartenschau Bonn 1979 – Freizeitpark Rheinaue. In: 50 Jahre Bundesgartenschauen.
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Gabriele Zabel-Zottmann: Skulpturen und Objekte im öffentlichen Raum der Bundeshauptstadt Bonn.
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http://hss.ulb.uni-bonn.de/2012/3025/3025.htm
Bettina Bergande: Erkennen, Erfassen, Bewerten – drei Beispiele aus der Planungspraxis. In: Bund Heimat
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Winand Kerkhoff: Von der Grünen Aue zu Bonns neuer Mitte. In: Bonner Geschichts-blätter, hg. vom
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Gottfried und Anton Hansjakob: Die Rheinaue in Bonn. Geschichte eines Parks. Duisburg 2014.
Informationen der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH, Bonn – www.bundesgartenschau.de
Außerdem sind mündliche und schriftliche Aussagen von Gottfried Hansjakob in dem vorliegenden Gutachten
zur Denkmalbedeutung des Rheinauenparks berücksichtigt worden. Das LVR-Amt für Denkmalpflege
im Rheinland dankt ihm für die freundliche Unterstützung.
Bei der Recherche von Archivalien und historischen Luftaufnahmen haben die Untere Denkmalbehörde und
das Kataster- und Vermessungsamt der Stadt Bonn das LVR-ADR dankenswerterweise unterstützt.Seite 17 von 57
Bezirksregierung Köln,, 5500660066 Köln Datum:: 1166..0099..22002211
Seite 11 von 1177
Aktenzeichen::
Auskunft erteilt::
,,
Zeughausstraßße 22--1100,,
5500666677 Köln
DB bis Köln Hbf,,
U--Bahn 33,,44,,55,,1166,,1188
bis Appellhofplatz
Besuchereingang ((Hauptpforte))::
Zeughausstr.. 88
Telefonische Sprechzeiten::
mo.. -- do..:: 88::3300 -- 1155::0000 Uhr
Besuchstermine nur nach
telefonischer Vereinbarung
Landeshauptkasse NRW::
Landesbank Hessen--Thüüringen
IBAN::
DE5599 33000055 00000000 00000011 66883355 1155
BIC:: WELADEDDXXX
Zahlungsavise bitte an zent--
ralebuchungsstelle@
brk..nrw..de
Bezirksregierung Köln
Hauptsitz::
Zeughausstr.. 22--1100,, 5500666677 Köln
Telefon:: ((00222211)) 114477 – 00
Fax:: ((00222211)) 114477 -- 33118855
USt--ID--Nr..:: DE 881122111100885599
poststelle@brk..nrw..de
www..bezreg--koeln..nrw..de
Durchschrift
Stadt Bonn
Die Oberbüürgermeisterin
--Untere Naturschutzbehörde--
Berliner Platz 22
5533111111 Bonn
Beabsichtigte Erteilung einer Befreiung von den Verboten der Ord--
nungsbehördlichen Verordnung üüber das Landschaftsschutzgebiet
Rheinufer nach §§ 6677 BNatSchG
Beteiligung der Höheren Naturschutzbehörde gemäßß §§ 7755 Absatz 11
Satz 44 LNatSchG NRW
Ihr Bericht vom 0077..0077..22002211,, ergänzt am 3300..0077..,, 1133..0088.. und 2266..0088..22002211
Anlage:: --11--
Sehr geehrte Frau Krause,, sehr geehrte Frau Molly,, sehr geehrter Herr
Wiesner,,
der Widerspruch Ihres Naturschutzbeirates vom 1177..0055..22002211 gegen die
beabsichtigte Befreiung füür die Erweiterung//Erneuerung eines beste--
henden Radweges zu einer Radschnellroute in der linksrheinischen
Rheinaue ((Abschnitte 22..22 und 22..33)) ist berechtigt..
Grüünde
I..
Der Ausschuss füür Planung,, Verkehr und Denkmalschutz und nachfol--
gend der Hauptausschuss der Stadt Bonn beschlossen Ende 22001166 ein
Radwegesanierungsprogramm..
Mit E--Mail vom 1177..0011..22001188 wurde laut den mir vorliegenden Verwal--
tungsvorgängen die Untere Naturschutzbehörde erstmals üüber den in
diesem Konzept enthaltenen Ausbau des Uferradweges im Bereich der
Rheinaue von 11,,8800 m auf 44,,0000 m informiert..
Am 2211..0033..22001188 beschloss der Ausschuss füür Planung,, Verkehr und
Denkmalschutz eine Empfehlung an den Hauptausschuss,, die Verwal--
tung mit der Planung zum Ausbau eines beleuchteten Radweges amSeite 18 von 57
Datum:: 1166..0099..22002211
Seite 22 von 1177
Bezirksregierung Köln
Rheinufer zwischen den Stadtbezirken Bonn und Godesberg zu beauf--
tragen..
Die Planung sieht vor,, den bestehenden Uferradweg zwischen der Her--
mann--Ehlers--Straßße und der Konrad--Adenauer--Brüücke ((Abschnitt 22..22))
sowie zwischen der Konrad--Adenauer--Brüücke und der Hardtstraßße ((Ab--
schnitt 22..33)) auf einer Länge von insgesamt ca.. 33,,77 km auszubauen..
Die Untere Naturschutzbehörde forderte das Stadtplanungsamt am
1111..0088..22001188 auf,, füür die naturschutzfachliche Prüüfung ein detailliertes
Baumgutachten,, einen landschaftspflegerischen Begleitplan und ein Ar--
tenschutzgutachten zu erstellen..
Mit E--Mail vom 1155..1100..22001188 informierte das Stadtplanungsamt die betei--
ligten Dienststellen üüber die Änderung der Routenfüührung üüber einen
weiter oberhalb gelegenen Weg im Abschnitt 22..33..
Der Naturschutzbeirat wurde in seiner Sitzung vom 0066..1111..22001188 erstmals
üüber das Projekt Radschnellrouten in der Bonner Rheinaue informiert
und nahm hiervon Kenntnis.. Am 1155..0011..22001199 nahm er zur Kenntnis,, dass
füür den Ausbau der Radschnellrouten Förderanträge gestellt werden
sollen.. In der Sitzung vom 1122..0033..22001199 signalisierte der Beirat seine prin--
zipielle Unterstüützung und benannte Voraussetzungen füür seine Zu--
stimmung zu der erforderlichen naturschutzrechtlichen Befreiung..
Am 1144..0033..22001199 nahm die Untere Naturschutzbehörde gegenüüber dem
Stadtplanungsamt zum Abschnitt 22..22 zwischen Hermann--Ehlers--Straßße
und Konrad--Adenauer--Brüücke Stellung.. Hierin wurde der Eingriff bilan--
ziert,, die Auswirkungen der Maßßnahmen auf Fledermäuse,, Vögel und
Reptilien bewertet und notwendige Vermeidungsmaßßnahmen benannt..
Insbesondere wurde der Verzicht auf eine Beleuchtung des Radweges
angeregt.. Auf die Notwendigkeit einer naturschutzrechtlichen Befreiung
wurde verwiesen..
Am 1100..1122..22002200 erfolgte eine gemeinsame naturschutzfachliche Stel--
lungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den Abschnitten 22..22
und 22..33.. Diese enthielt eine deutlich ausfüührlichere Eingriffsbilanzierung
unter Darstellung der notwendigen Kompensationsmaßßnahmen.. Des
Weiteren erfolgte eine differenziertere artenschutzrechtliche Bewertung
mit der Benennung zwingend notwendiger artenschutzrechtlicher Ver--
meidungsmaßßnahmen,, insbesondere den Verzicht auf eine Beleuch--
tung.. Abschließßend wurde auf die Notwendigkeit einer Befreiung gemäßß
§§ 6677 BNatSchG hingewiesen und festgestellt,, dass eine Veränderung
des Gebietscharakters der Landschaft durch die Umsetzung der Rad--
wegeerweiterung nicht erwartet wird..Seite 19 von 57
Datum:: 1166..0099..22002211
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Bezirksregierung Köln
Die an die naturschutzfachliche Stellungnahme angepasste Planung
wurde dem Naturschutzbeirat in seiner Sitzung vom 1177..0055..22002211 mit der
Bitte um Zustimmung zu der erforderlichen Befreiung gemäßß §§ 6677
BNatSchG zur Entscheidung vorgelegt.. Der Beirat lehnte diese mit einer
Gegenstimme und drei Enthaltungen mehrheitlich ab..
In seiner Sitzung vom 2288..0066..22002211 bewertete der Rat der Stadt Bonn den
Widerspruch füür unberechtigt und verwies auf die abschließßende Ent--
scheidung durch die Höhere Naturschutzbehörde..
Mit Bericht vom 0077..0077..22002211 baten Sie unter Beifüügung ausgewählter
Unterlagen erstmals um Entscheidung gemäßß §§ 7755 Absatz 11 Satz 44
LNatSchG NRW.. Mit Verfüügung vom 1144..0077..22002211 habe ich Sie um Vorla--
ge des gesamten entstandenen Original--Verwaltungsvorgangs,, um er--
gänzende Sachverhaltsdarstellung sowie um ausfüührliche rechtliche
Subsumtion des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen füür die
erforderliche naturschutzrechtliche Befreiung gebeten..
Am 3300..0077..22002211 legten Sie einen ergänzenden Erläuterungsbericht vor..
In diesem erfolgte eine ausfüührlichere Erläuterung der Bestandssituation
sowie der geplanten Ausbaumaßßnahmen.. Unter Ziffer 55 „Grüünde füür den
Wege--Ausbau im Rheinauenpark“ wurden mögliche Alternativrouten
außßerhalb des Parks und die Probleme hinsichtlich deren Realisierung
beschrieben.. Im Weiteren wurde das öffentliche Interesse am Rad--
wegeausbau dargestellt.. Abschließßend erfolgte eine Auseinanderset--
zung mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie dem Vor--
liegen der Tatbestandsvoraussetzungen füür eine naturschutzrechtliche
Befreiung gemäßß §§ 6677 Absatz 11 Satz 11 Ziffer 11 BNatSchG..
Am 1133..0088..22002211 erfolgte schließßlich die Übergabe eines nahezu vollstän--
digen Verwaltungsvorgangs,, so dass mir ab diesem Zeitpunkt eine Prüü--
fung des Beiratswiderspruches möglich war..
II..
Gemäßß §§ 7755 Absatz 11 Satz 44 LNatSchG habe ich üüber den Widerspruch
Ihres Beirates abschließßend zu entscheiden..
Der Widerspruch gegen die beabsichtige Befreiung gemäßß §§ 6677 Absatz
11 Satz 11 Ziffer 11 BNatSchG von den Verboten der Ordnungsbehördli--
chen Verordnung üüber das Landschaftsschutzgebiet ""Rheinufer"" vom
2222.. Juli 22000022 füür die Erweiterung//Erneuerung einer Radroute zur Rad--
schnellroute in der linksrheinischen Rheinaue ((Abschnitte 22..22 und 22..33))
ist berechtigt,, da die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht
vorliegen..Seite 20 von 57
Datum:: 1166..0099..22002211
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Bezirksregierung Köln
Gemäßß §§ 6677 Absatz 11 Satz 11 Ziffer 11 BNatSchG kann eine Befreiung
von den Geboten und Verboten nach dem ((untergesetzlichen)) Natur--
schutzrecht der Länder gewährt werden,, wenn dies aus Grüünden des
üüberwiegenden öffentlichen Interesses,, einschließßlich solcher sozialer
und wirtschaftlicher Art,, notwendig ist..
11..
Die naturschutzrechtliche Befreiungsmöglichkeit dient dazu,, einer recht--
lichen Unausgewogenheit zu begegnen,, die sich ergeben kann,, wenn
aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls der An--
wendungsbereich einer Vorschrift und deren materielle Zielrichtung nicht
miteinander üübereinstimmen.. In derartigen Sonderfällen soll der generel--
le und damit zwangsläufig auch schematische Geltungsanspruch der
Vorschrift zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden
können ((BVerwG,, Beschluss vom 1144..0099..11999922 – 77 B 113300//9922,, juris Rn.. 55
zu §§ 3311 Absatz 11 Satz 11 Nr.. 11a BNatSchG alte Fassung))..
Ein solch atypischer Sachverhalt ist dann gegeben,, wenn der Satzungs--
geber den konkreten Sachverhalt und seine nachteiligen Auswirkungen
bei Erlass der Vorschrift nicht erkannt hat und auch nicht erkennen
konnte,, so dass ihm eine Regelung durch die Aufnahme einer entspre--
chenden Ausnahme nicht möglich war..
Eine derartige atypische Sondersituation liegt jedoch nicht vor..
In meiner Ordnungsbehördlichen Verordnung üüber das Landschafts--
schutzgebiet „Rheinufer“ habe ich unter §§ 44 Absatz 22 Ziffer 11 verboten,,
bauliche Anlagen im Sinne des §§ 22 Absatz 11 Bauordnung NRW,, Stra--
ßßen,, Wege,, Reitwege oder sonstige Verkehrsanlagen –auch wenn sie
keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedüürfen-- zu errich--
ten oder deren Nutzung zu ändern..
Insbesondere aufgrund des ausdrüücklichen Hinweises,, dass das Verbot
auch auf kleinere,, nach Baurecht nicht genehmigungs-- bzw.. anzeige--
pflichtige Vorhaben Anwendung finden soll,, habe ich bewusst -- entge--
gen der von Ihnen im Erläuterungsbericht geäußßerten Vermutung -- jed--
wede bauliche Veränderung im gesamten Geltungsbereich der Land--
schaftsschutzgebietsverordnung zunächst ausgeschlossen..Seite 21 von 57
Datum:: 1166..0099..22002211
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Bezirksregierung Köln
Im Weiteren habe ich hiervon zwei Ausnahmen zugelassen::
a))
Unter §§ 55 Ziffer 55 der Verordnung habe ich die Unterhaltung und War--
tung bestehender rechtmäßßiger Anlagen und Verkehrswege erlaubt,,
soweit dadurch der Schutzzweck der Verordnung nicht nachhaltig beein--
trächtigt oder der Charakter der Landschaft nicht nachhaltig verändert
wird.. Eine Veränderung,, die den Schutzzweck nachhaltig verändert,, ha--
be ich hiermit bewusst ausgeschlossen..
b))
Die Ordnungsbehördliche Verordnung füür das Landschaftsschutzgebiet
((LSVO)) Rheinaue verfüügt zudem üüber eine Besonderheit.. Sie wurde in
zwei Bereiche unterteilt,, um auf vorhandene und zuküünftige Nutzungs--
und Erholungsbedüürfnisse in der Rheinaue eingehen zu können.. So sind
in den Bereichen,, die unter §§ 22 Absatz 44 Buchstabe a)) der Verordnung
fallen,, gemäßß §§ 55 Ziffer 99 LSVO zum Beispiel die Durchfüührung von
Veranstaltungen aller Art und Freizeiteinrichtungen sowie die diesen
Zwecken dienenden baulichen und unterhaltungsbedingten Maßßnahmen
erlaubt,, soweit dadurch der Schutzzweck der Verordnung nicht nachhal--
tig beeinträchtigt oder der Charakter der Landschaft nicht nachhaltig
verändert wird.. Bewusst füür Vorhaben,, die dem Schutzzweck Erholung
und Freizeitnutzung dienen,, habe ich die Möglichkeit eingeräumt,, auf
den entsprechend gekennzeichnet Flächen zuküünftige Nutzungsände--
rungen und hiermit verbundene bauliche Maßßnahmen zu ermöglichen..
Füür die unter §§ 22 Absatz 44 Buchstabe b)) LSVO definierten Bereiche ha--
be ich hingegen dem besonderen Schutz der Unberüührtheit von Natur
und Landschaft Rechnung getragen und Veränderungen üüber das bis--
herige Maßß und die in §§ 55 LSVO erlaubten Tätigkeiten bewusst ausge--
schlossen..
Die Flächen,, auf denen der Ausbau zur Radschnellroute erfolgen soll,,
liegen üüberwiegend in diesem Bereich..
In Ihrem Erläuterungsbericht begrüünden Sie die Unvorhersehbarkeit der
Maßßnahme damit,, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung die
veränderten klimatischen Bedingungen sowie erhöhte Luftverschmut--Seite 22 von 57
Datum:: 1166..0099..22002211
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Bezirksregierung Köln
zung und die hierdurch erforderlichen Maßßnahmen zur Luftreinhaltung
nicht bekannt gewesen seien..
Diese Aussage ist jedoch sowohl global als auch insbesondere füür die
Stadt Bonn unzutreffend..
Am 1111.. Dezember 11999977 wurde das Kyoto--Protokoll zum Rahmenüüber--
einkommen der Vereinten Nationen üüber Klimaänderungen beschlos--
sen.. Dieses enthielt erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs-- und Re--
duzierungsverpflichtungen füür die Industrieländer..
Die Stadt Bonn hat seit 11999955 eine Klimaschutzoffensive auf ihrer Agen--
da und ist bereits seit diesem Jahr Mitglied im Klima--Büündnis,, welches
vorsieht,, die CO22--Emissionen alle füünf Jahre um 1100 %% zu senken und im
Jahr 22003300 im Vergleich zu 11999900 zu halbieren..
Daher war mir als Verordnungsgeber bei Erlass der Verordnung durch--
aus bekannt,, dass Maßßnahmen zur Reduktion insbesondere von CO22--
Emissionen auch im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur auf dem
Gebiet der Stadt Bonn erforderlich sein könnten.. Hätte ich hierzu erfor--
derliche Maßßnahmen auch im Bereich des Landschaftsschutzgebietes
„Rheinufer“ ermöglichen wollen,, hätte ich einen entsprechenden Aus--
nahmetatbestand analog dem füür zuküünftige Nutzungsänderungen der
Freizeit-- und Erholungsnutzung in die Verordnung aufgenommen..
Auch der Hinweis auf die Festlegungen der Empfehlungen füür Radver--
kehrsanlagen ((ERA 22001100)) vermag keinen atypischen Einzelfall herzulei--
ten.. Die Empfehlungen füür Radverkehrsanlagen wurden erstmals in
11999955 veröffentlicht und wurden im Jahr 22001100 an die veränderten techni--
schen Regelwerke der FGSV,, die StVO--Novelle von September 22000099
sowie neueste Forschungs-- und Praxisergebnisse angepasst..
Da bereits seit 11999955 Empfehlungen füür Radverkehrsanlagen bestanden,,
war mir als Verordnungsgeber bewusst,, dass diese stets an neueste
Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst werden.. Hätte ich dies füür
die Radwege innerhalb der LSVO Rheinufer üüber das zugelassene Maßß
berüücksichtigen wollen,, hätte ich eine entsprechende Ausnahmerege--
lung treffen können..
22..
Über die fehlende Atypik hinaus bestehen zudem erhebliche Zweifel
daran,, dass die Befreiung aufgrund eines üüberwiegenden öffentlichen
Interesses im Sinne des §§ 6677 Absatz 11 Satz 11 Ziffer 11 BNatSchG not--
wendig ist..Seite 23 von 57
Datum:: 1166..0099..22002211
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Bezirksregierung Köln
Dies setzt eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall voraus,, bei der zu
prüüfen ist,, ob die Grüünde des Gemeinwohls so gewichtig sind,, dass sie
sich gegenüüber den Belangen des Naturschutzes durchsetzen..
In Ihrem Erläuterungsbericht füühren Sie als Belange des öffentlichen
Interesses die Luftreinhaltung,, den Klimaschutz,, die Umsetzung eines
landesweiten Modellprojektes,, die Radverkehrsförderung und die Ver--
kehrssicherheit an..
Nach herrschender Rechtsauffassung stellen die Belange der Luftrein--
haltung,, des Klimaschutzes,, der Radverkehrsförderung und der Ver--
kehrssicherheit zweifelsfrei ein öffentliches Interesse dar.. Auch das Mo--
dellprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ stellt in seiner Gesamtheit ein
öffentliches Interesse dar..
Das Vorliegen eines öffentlichen Interesses begrüündet jedoch keinen
allgemeinen Vorrang vor dem Naturschutz.. Vielmehr muss im Einzelfall
anhand einer Bilanzierung geprüüft werden,, ob die durch die Errichtung
der geplanten Radschnellroute zu erreichenden positiven Auswirkungen
auf diese öffentlichen Interessen,, die hierdurch verursachten Beein--
trächtigungen auf das Landschaftsschutzgebiet üüberwiegen..
Eine solche Bilanzierung ist auch im Rahmen des nachgereichten Erläu--
terungsberichtes nicht erfolgt..
Die öffentlichen Interessen werden unter Ziffer 77..33..22 nur allgemein be--
nannt und auf die Ausfüührungen in Kapitel 55 ((gemeint Kapitel 66)) verwie--
sen.. Unter Hinweis darauf,, dass die Erholungsnutzung nicht einge--
schränkt und der Eingriff in Natur und Landschaft langfristig kompensiert
werden kann,, wird ohne eingehendere Bilanzierung ein Überwiegen der
öffentlichen Interessen festgestellt..
Ob es selbst nach eingehender Bilanzierung im vorliegenden Fall mög--
lich sein wird,, zu einem üüberwiegenden öffentlichen Interesse füür den
Bau der Radschnellroute durch das Landschaftsschutzgebiet Rheinufer
zu gelangen,, wird aufgrund nachfolgend aufgefüührter Punkte erheblich
bezweifelt..
Auswirkungen auf die benannten öffentlichen Interessen
Luftreinhaltung//Klimaschutz
Im Erläuterungsbericht verweisen Sie im Wesentlichen auf die im Au--
gust 22001188 erstellte Wirkungsprognose,, die durch den Bau der Rad--Seite 24 von 57
Datum:: 1166..0099..22002211
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Bezirksregierung Köln
schnellrouten in den Abschnitten 22..22 und 22..33 mögliche Einsparungen an
NO22 und CO22 Emissionen prognostiziert.. Die ermittelten Einsparungen
basieren unter anderem auf der in 22001122 erstellten Machbarkeitsstudie
zur Errichtung von Radschnellwegen in Bonn.. Diese forderte füür den
RSW22 eine Separation vom Fußßverkehr und ging zudem von einer
kompletten Beleuchtung der Strecke aus..
Durch die gegenüüber den Vorgaben der Machbarkeitsstudie grundle--
gend geänderte Ausbauplanung ergeben sich folgende Punkte,, die sich
deutlich negativ auf die ermittelten Einsparprognosen auswirken könn--
ten::
-- Der Ausbau soll aus Grüünden des Artenschutzes ohne Beleuchtung
erfolgen.. Hierdurch wird es vermutlich in den Wintermonaten zu einer
geringeren Nutzung der Strecke nicht nur durch weibliche Berufspendler
kommen..
-- Durch die Verschwenkung des Abschnittes 22..33 auf den höher gelege--
nen Weg kommt es zu acht zusätzlichen Kreuzungsbereichen mit Fußß--
gängern.. Zudem müüssen zusätzlich vier Plätze gequert werden,, auf de--
nen größßere Verweilflächen füür die Erholungssuchenden angelegt sind..
-- Auf diesen Verweilflächen besteht zudem eine umfangreiche Pflaste--
rung mit Kopfsteinen,, die insbesondere bei nasser Witterung eine deutli--
che Reduzierung der Geschwindigkeit notwendig macht..
-- Auf dem letzten Teilabschnitt ist üüber eine Länge von etwa
330000 m eine gemeinsame Nutzung der Route mit Fußßgängern und ande--
ren Freizeitnutzern vorgesehen.. Da es gerade in diesem Bereich nach
der vorgelegten Planung auch nicht möglich ist,, eine durchgängige Brei--
te von 44 m zu erreichen,, ist hier ein schnelles Befahren des Streckenab--
schnittes unmöglich..
Das in der Machbarkeitsstudie geforderte durchgängig sichere und at--
traktive Befahren mit hoher Reisegeschwindigkeit wird durch die geän--
derte Ausfüührung erheblich beeinträchtigt..
Es ist daher zu bezweifeln,, ob die Strecke in der derzeit geplanten Aus--
füührung den Anforderungen an eine attraktive Radschellroute gerecht
wird und geeignet ist,, die Büürger der Stadt Bonn in der ursprüünglich
prognostizierten Anzahl zur Nutzung des Rades füür den Weg zur Arbeit
zu bewegen..
Zudem ist weder in der Machbarkeitsstudie noch in der Wirkungsprog--
nose erkennbar,, ob berüücksichtigt wurde,, dass die Nutzung der Route
aufgrund zunehmender Hochwasserereignisse ((auch in den Sommer--
monaten)) nicht ganzjährig gesichert ist..Seite 25 von 57
Datum:: 1166..0099..22002211
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Bezirksregierung Köln
Eine aktualisierte Betrachtung der Auswirkungen unter Berüücksichtigung
der geänderten Ausbauplanung auf eine mögliche Reduzierung von
Emissionen wäre demnach im Vorfeld einer Bilanzierung erforderlich
gewesen..
Daneben füührt der Luftreinhalteplan ((22.. Fortschreibung 22001199)) den Aus--
bau des Radweges in der Bonner Rheinaue zwar als eine der umzuset--
zenden Maßßnahmen „Emissionsfreie Innenstadt“ an.. Durchgesetzt wer--
den kann diese Maßßnahme aber nur dann,, wenn die fachrechtlichen
Befugnisse dies erlauben,, d..h.. u..a.. die Voraussetzungen von §§ 6677 Ab--
satz 11 Satz 11 Ziffer 11 BNatSchG vorliegen.. Das ist hier ((schon aufgrund
der fehlenden Atypik)) nicht der Fall.. Das im öffentlichen Interesse lie--
gende Ziel der Verminderung von Immissionen kann schließßlich durch
eine rechtmäßßige alternative Routenfüührung erreicht werden und ist da--
her in nicht nennenswerter Weise berüührt..
Umsetzung eines Modellprojekts
Die Umsetzung des Modellprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ stellt in
seiner Gesamtheit ein Vorhaben dar,, welches im besonderen öffentli--
chen Interesse liegt.. Ob es bei der konkreten Umsetzung im Einzelfall
ggfs.. zu einer alternativen Maßßnahmenumsetzung kommen wird,, be--
rüührt dieses öffentliche Interesse nicht in nennenswerter Weise..
Radverkehrsförderung
Die Förderung des Radverkehrs in einer Stadt und die Verbesserung
der Radverkehrsinfrastruktur stellen Ziele mit einem besonderen öffent--
lichen Interesse dar.. Jedoch gilt auch hier,, dass eine im Einzelfall geän--
derte Ausfüührung die Erreichbarkeit des Gesamtziels nicht nennenswert
beeinflusst..
Verkehrssicherheit
Auch die Verkehrssicherheit stellt ein besonderes öffentliches Interesse
dar.. Bezogen auf den vorliegend zu betrachtenden Einzelfall verweisen
Sie auf den schlechten Zustand der aktuellen Radwege und folgern hie--
raus,, dass sich perspektivisch Probleme füür die Verkehrssicherheit er--
geben könnten.. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist jedochSeite 26 von 57
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Bezirksregierung Köln
nicht der Ausbau zu einer Radschnellroute erforderlich.. Hierfüür könnten
geringfüügigere Maßßnahmen zur Sanierung des Wegebelags umgesetzt
werden.. Zudem berüücksichtigt Ihre Argumentation nicht,, dass durch den
Ausbau zur Radschnellroute auch neue Konfliktpunkte im Hinblick auf
die Verkehrssicherheit entstehen können ((beispielsweise:: höhere Ver--
kehrsdichte,, deutlich höhere Durchschnittsgeschwindigkeit))..
Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes
Die geplanten Radschnellrouten der Abschnitte 22..22 und 22..33 liegen im
Geltungsbereich der Ordnungsbehördlichen Verordnung üüber das Land--
schaftsschutzgebiet „Rheinufer“ vom 2222..0077..22000022..
Gemäßß §§ 33 der Verordnung erfolgte die Unterschutzstellung wegen der
besonderen Bedeutung des Gebietes
a)) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Na--
turhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüüter,, insbesondere
-- soll der Überflutungsbereich des Rheines ((Aue)),, vor allem als Lebens--
raum einer speziell angepassten Flora und Fauna und als Retentions--
raum erhalten werden,,
-- sollen das Grüünland,, die Gehölzbestände und die Uferbereiche in ihrer
Funktion als Lebensraum füür Tiere und Pflanzen,, in ihrer klimatischen
Ausgleichsfunktion und in ihren hydrologischen und bodenkundlichen
Pufferfunktionen erhalten oder wiederhergestellt werden,,
-- sollen Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume in einer städtisch ge--
prägten Umgebung erhalten und gefördert werden,,
-- soll die Biotopverbundfunktion des Rheines und der angrenzenden,,
unverbauten Bereiche in einem lokalen bis internationalen Biotopver--
bund erhalten oder wiederhergestellt werden,,
-- soll die ökologische Ausgleichsfunktion der unbebauten Flächen füür die
umgebenden Siedlungsgebiete erhalten oder wiederhergestellt werden,,
-- sollen die Freiflächen im Verdichtungsraum erhalten werden;;
b)) wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes,, das ins--
besondere durch das Flusstal des Rheins und die angrenzenden Frei--
flächen,, die vornehmlich als Grüünland und als großßflächige Parkanlagen
ausgebildet sind und häufig ältere Einzelbäume und Gehölzbestände
aufweisen,, geprägt wird;;
c)) wegen der besonderen Bedeutung der Parkanlagen füür die Naherho--
lung und FreizeitgestaltungSeite 27 von 57
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Bezirksregierung Köln
Gemäßß §§ 44 Abs.. 11 der LSVO Rheinufer sind im Landschaftsschutzgebiet
alle Handlungen verboten,, die den Charakter der Landschaft verändern
können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen..
Der geplante Ausbau des bestehenden Radweges zu einer Radschnell--
route verstößßt gegen folgende Verbote des §§ 44 Abs.. 22 der Verordnung::
Ziffer 11:: bauliche Anlagen im Sinne des §§ 22 Abs.. 11 Bauordnung NRW,,
Straßßen,, Wege,, Reitwege oder sonstige Verkehrsanlagen – auch wenn
sie keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedüürfen – zu
errichten oder deren Nutzung zu ändern sowie die Außßenseite baulicher
Anlagen zu ändern..
Ziffer 77:: Aufschüüttungen,, Verfüüllungen,, Abgrabungen,, Ausschachtun--
gen,, Bohrungen oder sonstige Veränderungen der Bodengestalt vorzu--
nehmen..
Ziffer 1133:: Böden zu verfestigen,, zu versiegeln,, zu verunreinigen oder die
Bodenerosion zu fördern
Ziffer 1155:: Raine zu beseitigen sowie Feld-- oder Ufergehölze,, Gebüüsche
einschließßlich Hecken,, Einzelbäume,, Baumgruppen,, --reihen oder --alleen
sowie Streuobstgehölze zu beseitigen oder zu beschädigen..
In Ihrem Erläuterungsbericht füühren Sie an,, dass der geplante Ausbau
einen nachhaltigen Eingriff auf die Schutzzwecke
-- Erhalt der Überflutungsbereiche des Rheins als Lebens-- und Re--
tentionsraum sowie
-- den Erhalt des Grüünlandes,, des Baum-- und Gehölzbestandes
darstellt,, welchen Sie jedoch als vertretbar erachten,, da der Eingriff in
den Auen-- und Retentionsraum und auch die Entfernung von 4444 Bäu--
men in Relation zum umfangreichen Baumbestand im Park eher gering--
füügig sei und zudem langfristig ausgeglichen werde.. Im Weiteren ver--
weisen Sie darauf,, dass durch den landschaftspflegerischen Begleitplan
zudem Vermeidungsmaßßnahmen erarbeitet wurden..
Hiermit werden die Beeinträchtigungen dieser Schutzzwecke unzu--
reichend dargestellt und bewertet.. Die Bewertung der Beeinträchtigung
des Schutzzweckes ist zudem unabhängig davon vorzunehmen,, ob die--
se im Rahmen der Eingriffsregelung ausgeglichen wird.. Im vorliegenden
Fall wird der Ausgleich üüberdies zu einem Teil außßerhalb des Land--
schaftsschutzgebietes „Rheinufer“ erfolgen und damit seinen Schutz--
zwecken nicht zu Gute kommt.. Die Fällung von 4444 üüberwiegend großß--Seite 28 von 57
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Bezirksregierung Köln
kronigen Bäumen,, die laut LBP den Uferbereich prägen und üüberwie--
gend mittel bis starkes Baumholz aufweisen,, stellt jedenfalls eine deutli--
che Beeinträchtigung der verschiedenen Schutzzwecke dar – sowohl im
Hinblick auf die Lebensraum-- und Biotopverbundfunktion,, die klimati--
sche Ausgleichsfunktion als auch auf die Bedeutung füür das Land--
schaftsbild..
In Ihrer Wertung der Beeinträchtigungen der Ausbauplanung bleiben
zudem die umfangreichen Baumpflegemaßßnahmen völlig unberüücksich--
tigt.. Neben den Fällungen sind aufgrund der Baumaßßnahme an 116600
Bäumen baumpflegerische Maßßnahmen ((Lichtprofilschnitte,, Kronenpfle--
geschnitte,, Kronenteileinküürzungsschnitte,, Wurzelbehandlungsmaßß--
nahmen sowie eine Wurzelbrüücke)) erforderlich,, deren Auswirkungen auf
den Erhalt der Bäume im Vorgang widersprüüchlich beurteilt wird.. Ge--
genüüber dem Naturschutzbeirat wurde erklärt,, dass nicht ausgeschlos--
sen werden kann,, dass einige dieser Bäume trotz der Pflegemaßßnah--
men nicht dauerhaft erhalten werden können.. In einer Telefonnotiz vom
0022..1122..22002200 wird die Abgängigkeit der gepflegten Bäume als sehr realis--
tisch//wahrscheinlich bewertet..
Eine Berüücksichtigung dieser Beeinträchtigung sowie eine fundierte Be--
wertung zum voraussichtlichen Erhalt der gepflegten Bäume wäre erfor--
derlich gewesen..
Das Vorhaben und hier insbesondere die damit verbundenen Baumfäl--
lungen beeinträchtigen die Eigenart und Schönheit des Landschaftsbil--
des.. Die Verordnung benennt explizit die älteren Einzelbäume als ein
typisches füür dieses Gebiet besonders prägendes Element.. Eine Bewer--
tung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Schutzzweck Land--
schaftsbild fehlt völlig..
Hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen auf den Schutzweck der be--
sonderen Bedeutung der Parkanlage füür die Naherholung und Freizeit--
gestaltung weisen Sie pauschal darauf hin,, dass die Funktion nicht ver--
loren gehe und dass auf bereits bestehende Wege zurüückgegriffen wer--
de.. Beschilderungen und klare Wegefüührungen wüürden Konflikte der
unterschiedlichen Nutzergruppen im Vergleich zum Status Quo minimie--
ren.. Zudem bestüünde füür Spaziergänger im Abschnitt 22..33 nunmehr die
Möglichkeit,, direkt am Rhein zu gehen.. Füür den allergrößßten Teil des
Parks ergäben sich üüberhaupt keine Konsequenzen..Seite 29 von 57
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Bezirksregierung Köln
Zunächst möchte ich darauf hinweisen,, dass der Park bereits heute eine
eindeutig beschilderte Wegefüührung besitzt.. Die Wege sind mit Pikto--
grammen sowie einer umfangreichen Beschilderung ausgestattet.. Die
Wegefüührung wird jedoch dennoch --selbst bei einer geringen Frequen--
tierung des Parks-- von allen Nutzungsgruppen nicht beachtet..
Im Weiteren weisen Sie darauf hin,, dass es Fußßgängern zuküünftig mög--
lich sein wird,, den rheinnahen Uferweg zu nutzen,, ohne hierbei zu be--
achten,, dass dieser im Abschnitt 22..33 häufig nicht barrierefrei zu errei--
chen ist,, da hier Treppen auf den unterhalb liegenden Weg füühren.. Die--
se befinden sich teilweise auch in einem schlechten Zustand..
In Ihrer Einschätzung werden zudem beispielsweise folgende Aspekte
außßer Acht gelassen bzw.. nicht geprüüft::
-- Durch die Ausweisung als Radschnellroute ergibt sich ein deutlich an--
deres Nutzungsverhalten des Radweges.. Neben einer noch stärkeren
Frequentierung ((bereits heute nutzen bis zu 77..000000 Radfahrer täglich den
Park)),, bedeutet eine Radschnellroute zudem,, dass die Wege mit einer
erheblich höheren Durchschnittsgeschwindigkeit genutzt werden..
-- Im Abschnitt 22..22 steht bei einer strikten Nutzungsbeschränkung des
Uferweges füür den Radverkehr in den attraktiven Sommermonaten füür
die Erholungsnutzung der ufernahe Bereich nicht zur Verfüügung.. Durch
die Veranstaltungsreihe „Kunstrasen“,, die auf ein üüberregionales Publi--
kum ausgelegt ist,, wird der weiter oberhalb parallel verlaufene Weg ab--
gesperrt,, da hierauf die Lärmschutzcontainer aufgestellt werden.. Stand
heute sind füür 22002222 bereits Veranstaltungen vom 2211..0066..22002222 bis zum
1133..0088..22002222 vorgesehen.. Einschließßlich Auf-- und Abbauarbeiten bedeu--
tet dies gemeinsam mit einer möglichen Beschränkung des Uferweges
auf den Radverkehr,, dass dieser Bereich den Büürgerinnen und Büürgern
der Stadt Bonn zur Erholungsnutzung im Sommer fast 33 Monate nicht
zur Verfüügung steht..
-- Im Abschnitt 22..33 wird im an den Abschnitt 22..22 anschließßenden Bereich
der Park und seine Erholungsfunktion zerschnitten.. Da der oberhalb lie--
gende Weg nunmehr ausschließßlich dem Radverkehr zur Verfüügung
stehen soll,, sind die daran anschließßenden Sport-- und Aufenthaltsflä--
chen füür Fußßgänger und andere Nutzende nicht mehr üüber die bisher
bestehende Wegeverbindung zugänglich.. Die Flächen sind nur noch
querfeldein unter Kreuzung der Radschnellroute zu erreichen.. Hierdurch
werden neue Konfliktsituationen zwischen den einzelnen NutzungenSeite 30 von 57
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Bezirksregierung Köln
geschaffen.. Insbesondere wenn Familien mit kleinen Kindern den be--
sonders attraktiven Wildpark aufsuchen wollen,, müüssen sie die unmit--
telbar am Wildgehege entlanglaufende Radschnellroute queren und
permanent darauf achten,, dass ihre Kinder nicht auf diese laufen.. Hier
wird sogar eine nicht unerhebliche Gefahrensituation geschaffen..
-- Die im Abschnitt 22..33 befindliche Strecke,, die gemeinsam von Erho--
lungssuchenden und dem Radschnellverkehr genutzt werden soll,, kann
aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten nur geringfüügig ver--
breitert werden,, teilweise können nicht einmal die avisierten 44 m erreicht
werden.. Diese Strecke besitzt bereits im Rahmen ihrer heutigen Nut--
zung ein großßes Konfliktpotential,, welches sich durch die noch stärkere
Frequentierung und die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit nach ei--
nem Ausbau zur Radschnellroute noch erhöhen wird..
Bereits die oben ausgefüührten beispielhaften Aspekte machen deutlich,,
dass eine dezidiertere Betrachtung der Auswirkungen der Radschnell--
route auf die Schutzzwecke erforderlich gewesen wäre..
Überwiegendes öffentliches Interesse
Nach einer aktualisierten Ermittlung der Auswirkungen der geplanten
Radschnellroute auf die bestehenden öffentlichen Interessen und einer
differenzierteren Erfassung und Bewertung der Beeinträchtigungen der
betroffenen Schutzgüüter wäre eine Bilanzierung vorzunehmen gewesen..
Eine naturschutzfachliche Befreiung wäre nur dann möglich,, wenn der
Nutzen der Maßßnahme füür die öffentlichen Interessen,, die erwarteten
Beeinträchtigungen der Schutzzwecke üüberwiegen wüürde.. Aufgrund des
oben Ausgefüührten vermag ich derzeit ein üüberwiegendes öffentliches
Interesse nicht zu erkennen..
Notwendigkeit einer Befreiung aufgrund üüberwiegenden öffentli--
chen Interesses
Schließßlich müüsste ein üüberwiegendes öffentliches Interesse die Beein--
trächtigung der Schutzzwecke auch erfordern.. Dafüür müüsste die gewähl--
te Route durch die Rheinaue die einzige vernüünftigerweise gebotene
Streckenfüührung sein.. Hierfüür wäre eine sorgfältige Abwägung möglicher
Alternativrouten,, insbesondere außßerhalb der Rheinaue,, erforderlich
gewesen.. Bereits im Rahmen der in 22001122 erstellten Machbarkeitsstudie
stand jedoch die Routenfüührung in der Rheinaue basierend auf dem be--
stehenden Radwegesanierungskonzept der Stadt Bonn fest.. SpätestensSeite 31 von 57
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Bezirksregierung Köln
mit dem politischen Willen,, den Weg nicht nur zu sanieren,, sondern zu
einem Radschnellweg bzw.. einer Radschnellroute auszubauen,, hätte
eine Trassenfüührung auch außßerhalb der Rheinaue geprüüft werden
müüssen.. Nach dem mir vorliegenden Verwaltungsvorgang ist dies je--
doch nicht erfolgt..
Auf meine Verfüügung vom 1144..0077..22002211 hin,, enthält der Erläuterungsbe--
richt nunmehr Ausfüührungen zu großßräumigen Alternativen und be--
schreibt drei mögliche Varianten und deren jeweilige Problempunkte..
Eine Prüüfung im Rahmen einer verkehrstechnischen Begutachtung er--
folgte offensichtlich nicht..
Zu den einzelnen beschriebenen Varianten und den bestehenden Prob--
lempunkten sei folgendes angemerkt::
Alternative Achse Ludwig--Erhard--Alle//Petra--Kelly--Allee
Die geschilderten Probleme bei einer Füührung des Radweges im Sei--
tenbereich sind in Teilen plausibel dargestellt..
Die Argumentation gegen die Umwandlung einer Autospur --in anderen
Städten wird dies gerade großßflächig praktiziert-- üüberzeugt jedoch zu--
nächst nicht.. Insbesondere der vorgebrachte Grund,, dass die Autospur
temporär als Parkplatz füür Veranstaltungen benutzt werden muss,, wi--
derspricht dem eigentlichen Ziel der Stadt Bonn,, den Autoverkehr zu--
gunsten des Radverkehrs zu reduzieren.. Sofern die Anfahrt zu den Ver--
anstaltungen mit dem Auto unattraktiv wird,, wird das Auto auch weniger
genutzt.. Hierdurch wüürden sich auch die nachfolgend beschriebenen
Konfliktsituationen reduzieren.. Hier sei zudem angemerkt,, dass der
Fußßgängerverkehr vom Parkplatz zu den Veranstaltungsflächen den
Straßßenraum nicht mehr queren muss,, so dass auch dieses Argument
nicht trägt..
Neben den beiden beschrieben möglichen Routenfüührungen füür einen
Radschnellweg sind weitere mögliche Streckenfüührungen augenschein--
lich nicht in die Erwägungen miteingeflossen.. So hätte beispielsweise
die Möglichkeit einer baulich getrennten Füührung in der Straßßenmitte
geprüüft werden können bzw.. müüssen..
Der Hinweis auf die geringe Akzeptanz dieser Strecke vermag ebenfalls
nur bedingt zu üüberzeugen.. Zweifelsfrei wäre eine sichere Streckenfüüh--
rung mit wenigen Störfaktoren Voraussetzung füür eine Akzeptanz.. Ob
eine solche erreicht werden kann,, ist jedoch nach der mir vorliegenden
Aktenlage noch nicht ausreichend geprüüft..Seite 32 von 57
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Bezirksregierung Köln
Abgase und Lärm durch den Autoverkehr stellen zwar einen Störfaktor
dar,, dieser wüürde sich jedoch mittelfristig im Rahmen der eingeleiteten
Verkehrswende verringern..
Anzumerken ist zudem,, dass auch die Route in der Rheinaue durch die
fehlende Beleuchtung,, die vielen Konfliktsituationen mit der Freizeitnut--
zung und die teilweise gemeinsame Nutzung mit den Fußßgängern eben--
falls Faktoren aufweist,, die insbesondere Pendler,, die mit einer hohen
Geschwindigkeit zum Ziel kommen wollen,, abschreckt..
Das abschließßend vorgebrachte Argument,, dass die Route füür die Rad--
fahrer einen Umweg darstelle,, ist nur in Teilen zutreffend.. Füür Bewohner
der weiter oberhalb gelegenen Wohngebiete wüürde eine Streckenfüüh--
rung entlang der Ludwig--Erhard--Allee//Petra--Kelly--Allee sogar eine küür--
zere Wegstrecke darstellen..
Insofern teile ich Ihr Fazit,, dass dieser Route als Alternative ausschei--
det,, nach derzeitigem Prüüfungsstand nicht..
Alternative Achse B99
Auch hier scheint eine eingehendere verkehrstechnische Begutachtung
bisher nicht erfolgt zu sein..
Unter Hinweis auf den Baumbestand entlang der Strecke wird eine Aus--
baumöglichkeit des bestehenden Radweges ausgeschlossen.. Offen
bleibt,, ob darüüber hinaus eine alternative Routenfüührung ohne die Erfor--
derlichkeit von Baumfällungen geprüüft wurde..
Der Verweis auf viele Kreuzungsbereiche,, Ein-- und Ausfahrten und das
hieraus resultierende Gefahrenpotential erfolgt pauschal.. Es ist nicht
erkennbar,, ob Möglichkeiten geprüüft wurden,, diese Gefahrenpunkte zu
entschärfen..
Zur Attraktivität der Route und der Frage,, ob sich durch die Streckenfüüh--
rung tatsächlich ein Umweg ergibt,, verweise ich auf das oben Ausge--
füührte..
Alternative Achse entlang der DB--Trasse
Auf diese Trasse gehen Sie nur sehr vage ein und vermuten,, dass der
Ausbau aufgrund beschränkter Flächenverfüügbarkeit nicht möglich sein
wird..Seite 33 von 57
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Bezirksregierung Köln
Zusammenfassend bleibt daher festzuhalten,, dass eine eingehende
Auseinandersetzung mit allen Aspekten einer alternativen Trassenfüüh--
rung offensichtlich bisher nicht erfolgt ist.. Der derzeitige Prüüfungsstand
lässt daher noch keinen Rüückschluss darauf zu,, dass eine alternative
Streckenfüührung ausscheidet..
Eine Befreiung auf Grundlage des §§ 6677 Absatz 11 Satz 11 Ziffer 11
BNatSchG ist somit nicht möglich,, da die hierfüür erforderlichen
Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüüllt werden..
Der Widerspruch Ihres Naturschutzbeirates ist berechtigt..
Mit freundlichen Grüüßßen
Im AuftragSeite 34 von 57
1
Heiko Haupt
Bewertung
der Planung der Stadt Bon

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Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de