221126-12 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf; Ergebnisse der Gutachten Ergänzende Stellungnahme
Kerndaten
- Nummer
- 221126-12 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Dransdorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221126-12 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB BBB-Anfrage: Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf; Ergebnisse der Gutachten Ergänzende Stellungnahme Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ergänzend zu den Stellungnahmen DS 221126-09 ST und DS 221126-10 ST und DS 201126-11 ST kann die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt folgende weitergehende Angaben zur Anfrage DS 221126-08 machen: Zur Frage 1: 1. „Welche der mit Ratsbeschluss vom 27.10.2022 beauftragten Gutachten • Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten): Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) und ggf. Vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II) • Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des satzungsgeschützten Baumbestands • Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbaute • Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung (Altlastengutachten) • Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung, Neuversiegelung) liegen der Verwaltung seit wann vor und zu welchem zusammenfassenden Ergebnis kommen diese Gutachten jeweils?“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten): Die Erhebungen sind abgeschlossen, das Gutachten befindet sich in der abschließenden Bearbeitung.Seite 1 von 3 Seite 2 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP – Stufe I) liegt vor und kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass eine vorhabenbedingte Gefährdung von artenschutzrechtlich relevanten Tierindividuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II) Eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP – Stufe II) für planungsrelevante Brutvogelarten, streng geschützte Fledermausarten, Säugetiere und Reptilien ist erforderlich. Eine faunistische Erfassung planungsrelevanter Arten wurde im Jahr 2023 durchgeführt. Die vertiefende Artenschutzprüfung kann erst abgeschlossen werden, wenn für das Plangebiet eine Planung vorliegt. Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des satzungsgeschützten Baumbestands Ein Ergebnisbericht der Biotypenkartierung liegt vor, welcher die Bestandssituation im Text beschreibt und kartographisch darstellt. Im Norden des Plangebietes entlang der Grundstücke der Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. In diesem Teilbereich ist Baumbestand vorhanden, der ggfls. unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fällt. Dieser ist durch ein fachliches Gutachten zu erfassen und zu bewerten. Der davon südlich gelegene Teilbereich des Plangebietes liegt im Außenbereich. Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbauten Auf Grund des Baujahres war auf dem Standort von einer Belastung mit Asbest und KMF (künstlichen Mineralfasern) sowie PCB auszugehen. Dies wurde durch eine intensive Beprobung der Gebäudesubstanz bestätigt. Schadstoffe wurden in folgenden Bauteilen vorgefunden: Verwaltungsgebäude und Nebengebäude: Asbest, PCB, KMF Gewächshäuser: Asbestplatten (Eternit), asbesthaltiger Kleber, KMF (Isolierungen) Großgaragen: Asbestplatten (Eternit), asbesthaltiger Kleber Beheizte Außenbeete: KMF Rohrisolierungen. Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung (Altlastengutachten Das Plangebiet entspricht demnach den Anforderungen der Nutzungskategorien „Kinderspielflächen“, „Wohngebiete“ sowie „Park- und Freizeitanlagen“ gemäß BBodSchV und wurde entsprechend dem vorgegebenen Parameterumfang analytisch untersucht. In den Bodenproben wurden u.a. geringe Mengen von Pflanzenschutzmitteln und Dioxinen festgestellt. Die Analyseergebnisse der einzelnen Oberbodenproben lagenSeite 2 von 3 Seite 3 unterhalb der jeweiligen Prüfwerte für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze. Für den Wirkungspfad Boden- Grundwasser wurde in der Probe MP9/0-60 ein PAK-Gehalt von 0,2011 μg/l nachgewiesen und überschreitet geringfügig den Prüfwert von 0,2 μg/l. Aufgrund der geringfügigen Überschreitung und des hohen Grundwasserflurabstandes ist eine Gefährdung des Grundwassers nicht anzunehmen. Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung, Neuversiegelung) Das Klimagutachten wird im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens für das städtebauliche und freiraumplanerische Konzept erstellt. Zu Frage 2: „Zu welchem Ergebnis kommen insbesondere das Rückbau- und Entsorgungskonzept sowie das Altlastengutachten hinsichtlich der von der Stadt Bonn zu tragenden Kosten für Rückbau, Freimachung und Entsorgung und welcher unbelastete Grundstückswert steht diesen Gesamtkosten laut Gutachterausschuss der Stadt Bonn entgegen?“ Antwort der Verwaltung zur Frage 2: Insgesamt ist für die Baufeldfreimachung inklusive Entrümpelung, Demontage von Einbauten, Schadstoffsanierung (Asbest-/KMF- & PCB-Sanierung), Entkernung des Rückbaus inklusive des Rückbaus der Fundamente, Entsiegelung, Rückbau der Beete, Leitungsrückbau, Baumfällungen / Rodungen und der Entsorgung aller anfallenden Abfallarten mit überschlägigen Kosten in Höhe von netto 1.165.000 € zu rechnen. Der unbelastete Bodenwert für die untersuchten Grundstücksflächen, ist noch nicht ermittelt worden. Eine aussagekräftige Wertermittlung kann erst auf der Grundlage der städtebaulichen Konzeption erstellt werden. Der aktuelle zonale Bodenrichtwert beträgt 770 €/m². Zu Frage 3 Wie weit sind die Verhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. hinsichtlich der Erbbaurechts- und Pachtverträge gediehen, über welche Rahmenbedingungen (z.B. Höhe des Erbbauzinses, Laufzeit, Anrechnung von Residualkosten) besteht Einvernehmen? Antwort der Verwaltung zu Frage 3: Die Vertragsverhandlungen haben begonnen. Hierüber wird nichtöffentlich berichtet, sobald ein Ergebnis vorliegt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de