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221126-12 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf; Ergebnisse der Gutachten Ergänzende Stellungnahme

Nummer
221126-12 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221126-12 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Anfrage: Veräußerung im Erbbaurecht und für
die Entwicklung der Flächen der ehemaligen
Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf; Ergebnisse der
Gutachten
Ergänzende Stellungnahme
Beratungsfolge
Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzend zu den Stellungnahmen DS 221126-09 ST und DS 221126-10 ST
und DS 201126-11 ST kann die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt folgende
weitergehende Angaben zur Anfrage DS 221126-08 machen:
Zur Frage 1:
1. „Welche der mit Ratsbeschluss vom 27.10.2022 beauftragten Gutachten
• Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten):
Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) und ggf. Vertiefende
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II)
• Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des
satzungsgeschützten Baumbestands
• Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbaute
• Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung
(Altlastengutachten)
• Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung,
Neuversiegelung)
liegen der Verwaltung seit wann vor und zu welchem zusammenfassenden
Ergebnis kommen diese Gutachten jeweils?“
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten):
Die Erhebungen sind abgeschlossen, das Gutachten befindet sich in der
abschließenden Bearbeitung.Seite 1 von 3
Seite 2
Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I)
Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP – Stufe I) liegt vor und kommt im
Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass eine vorhabenbedingte Gefährdung von
artenschutzrechtlich relevanten Tierindividuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und die
Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann.
Vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II)
Eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP – Stufe II) für planungsrelevante
Brutvogelarten, streng geschützte Fledermausarten, Säugetiere und Reptilien
ist erforderlich. Eine faunistische Erfassung planungsrelevanter Arten wurde im
Jahr 2023 durchgeführt. Die vertiefende Artenschutzprüfung kann erst
abgeschlossen werden, wenn für das Plangebiet eine Planung vorliegt.
Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des
satzungsgeschützten Baumbestands
Ein Ergebnisbericht der Biotypenkartierung liegt vor, welcher die
Bestandssituation im Text beschreibt und kartographisch darstellt. Im Norden
des Plangebietes entlang der Grundstücke der Straße „Auf dem Dransdorfer
Berg“ gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. In diesem Teilbereich ist
Baumbestand vorhanden, der ggfls. unter den Schutz der Baumschutzsatzung
der Stadt Bonn fällt. Dieser ist durch ein fachliches Gutachten zu erfassen und
zu bewerten. Der davon südlich gelegene Teilbereich des Plangebietes liegt im
Außenbereich.
Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbauten
Auf Grund des Baujahres war auf dem Standort von einer Belastung mit Asbest
und KMF (künstlichen Mineralfasern) sowie PCB auszugehen. Dies wurde
durch eine intensive Beprobung der Gebäudesubstanz bestätigt. Schadstoffe
wurden in folgenden Bauteilen vorgefunden:
Verwaltungsgebäude und Nebengebäude: Asbest, PCB, KMF
Gewächshäuser: Asbestplatten (Eternit), asbesthaltiger Kleber, KMF
(Isolierungen)
Großgaragen: Asbestplatten (Eternit), asbesthaltiger Kleber
Beheizte Außenbeete: KMF Rohrisolierungen.
Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung
(Altlastengutachten
Das Plangebiet entspricht demnach den Anforderungen der
Nutzungskategorien „Kinderspielflächen“, „Wohngebiete“ sowie „Park- und
Freizeitanlagen“ gemäß BBodSchV und wurde entsprechend dem
vorgegebenen Parameterumfang analytisch untersucht. In den Bodenproben
wurden u.a. geringe Mengen von Pflanzenschutzmitteln und Dioxinen
festgestellt. Die Analyseergebnisse der einzelnen Oberbodenproben lagenSeite 2 von 3
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unterhalb der jeweiligen Prüfwerte für die Wirkungspfade Boden-Mensch und
Boden-Nutzpflanze. Für den Wirkungspfad Boden- Grundwasser wurde in der
Probe MP9/0-60 ein PAK-Gehalt von 0,2011 μg/l nachgewiesen und
überschreitet geringfügig den Prüfwert von 0,2 μg/l. Aufgrund der geringfügigen
Überschreitung und des hohen Grundwasserflurabstandes ist eine Gefährdung
des Grundwassers nicht anzunehmen.
Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung,
Neuversiegelung)
Das Klimagutachten wird im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens für das
städtebauliche und freiraumplanerische Konzept erstellt.
Zu Frage 2: „Zu welchem Ergebnis kommen insbesondere das Rückbau- und
Entsorgungskonzept sowie das Altlastengutachten hinsichtlich der von der
Stadt Bonn zu tragenden Kosten für Rückbau, Freimachung und Entsorgung
und welcher unbelastete Grundstückswert steht diesen Gesamtkosten laut
Gutachterausschuss der Stadt Bonn entgegen?“
Antwort der Verwaltung zur Frage 2:
Insgesamt ist für die Baufeldfreimachung inklusive Entrümpelung, Demontage
von Einbauten, Schadstoffsanierung (Asbest-/KMF- & PCB-Sanierung),
Entkernung des Rückbaus inklusive des Rückbaus der Fundamente,
Entsiegelung, Rückbau der Beete, Leitungsrückbau, Baumfällungen /
Rodungen und der Entsorgung aller anfallenden Abfallarten mit überschlägigen
Kosten in Höhe von netto 1.165.000 € zu rechnen.
Der unbelastete Bodenwert für die untersuchten Grundstücksflächen, ist noch
nicht ermittelt worden. Eine aussagekräftige Wertermittlung kann erst auf der
Grundlage der städtebaulichen Konzeption erstellt werden. Der aktuelle zonale
Bodenrichtwert beträgt 770 €/m².
Zu Frage 3
Wie weit sind die Verhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG
und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. hinsichtlich der Erbbaurechts- und
Pachtverträge gediehen, über welche Rahmenbedingungen (z.B. Höhe des
Erbbauzinses, Laufzeit, Anrechnung von Residualkosten) besteht
Einvernehmen?
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Vertragsverhandlungen haben begonnen. Hierüber wird nichtöffentlich
berichtet, sobald ein Ergebnis vorliegt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de