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221126-11 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf; Ergebnisse der Gutachten

Nummer
221126-11 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.12.2024 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221126-11 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Anfrage: Veräußerung im Erbbaurecht und für
die Entwicklung der Flächen der ehemaligen
Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf; Ergebnisse der
Gutachten
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.09.2024 Kenntnisnahme
Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme zur Großen Anfrage DS-Nr.: 221126-08:
Ergänzend zu den Stellungnahmen DS 221126-09 ST und DS 221126-10 ST
kann die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt folgende weitergehende Angaben
machen:
Zur Frage 1
Welche der mit Ratsbeschluss vom 27.10.2022 beauftragten Gutachten
• Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten): Ar-
tenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) und ggf. Vertiefende Artenschutz-
rechtliche Prüfung (ASP II)
• Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des satzungsge-
schützten Baumbestands
• Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbaute
• Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung (Altlasten-
gutachten)
• Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung, Neuversiege-
lung)
liegen der Verwaltung seit wann vor und zu welchem zusammenfassenden
Ergebnis kommen diese Gutachten jeweils?
Ergänzende Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten):
Die Erhebungen sind abgeschlossen, das Gutachten befindet sich in der absch-
ließenden Bearbeitung.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I)
Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP – Stufe I) liegt vor und kommt im
Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass eine vorhabenbedingte Gefährdung von
artenschutzrechtlich relevanten Tierindividuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und die
Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann.
Vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II)
Eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP – Stufe II) für planungsrelevante
Brutvogelarten, streng geschützte Fledermausarten, Säugetiere und Reptilien
ist erforderlich. Eine faunistische Erfassung planungsrelevanter Arten wurde im
Jahr 2023 durchgeführt. Die vertiefende Artenschutzprüfung kann erst abge-
schlossen werden, wenn für das Plangebiet eine Planung vorliegt.
Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des satzungsge-
schützten Baumbestands
Ein Ergebnisbericht der Biotypenkartierung liegt vor, welcher die Bestandssitua-
tion im Text beschreibt und kartographisch darstellt. Im Norden des Plangebie-
tes entlang der Grundstücke der Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ gilt die
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. In diesem Teilbereich ist Baumbestand
vorhanden, der ggfls. unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn
fällt. Dieser ist durch ein fachliches Gutachten zu erfassen und zu bewerten.
Der davon südlich gelegene Teilbereich des Plangebietes liegt im Außenbe-
reich.
Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbauten
Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung (Altlastengutach-
ten
Die Gutachten liegen vor. Die fachliche Prüfung und Auswertung der Gutachten
kommt zum Ergebnis, dass die Gutachten überarbeitet werden müssen. Die
Ergebnisse der Überarbeitung der Gutachten sind für Oktober eingeplant
Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung, Neuversiegelung)
Das Klimagutachten wird im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens für das
städtebauliche und freiraumplanerische Konzept erstellt.
Zu Frage 2
Zu welchem Ergebnis kommen insbesondere das Rückbau- und Entsorgungs-
konzept sowie das Altlastengutachten hinsichtlich der von der Stadt Bonn zu
tragenden Kosten für Rückbau, Freimachung und Entsorgung und welcher un-
belastete Grundstückswert steht diesen Gesamtkosten laut Gutachteraus-
schuss der Stadt Bonn entgegen?Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ergänzende Antwort der Verwaltung zur Frage 2:
Die vorläufige Kostenschätzung der Baufeldfreimachung liegt bei ca 830 T€.
Die Kostenschätzung ist nicht vollständig und nicht den jeweiligen Baukörpern
verortet. Es wird eine überarbeitete Kostenschätzung im Oktober eingereicht.
Zu Frage 3
Wie weit sind die Verhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG
und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. hinsichtlich der Erbbaurechts- und
Pachtverträge gediehen, über welche Rahmenbedingungen (z.B. Höhe des
Erbbauzinses, Laufzeit, Anrechnung von Residualkosten) besteht Einverneh-
men?
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Vertragsverhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und
dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. sind noch in einem Anfangsstadium. Die
politischen Gremien werden in nichtöffentlicher Sitzung beteiligt so bald über
ein Ergebnis entschieden werden kann.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de