221126-11 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf; Ergebnisse der Gutachten
Kerndaten
- Nummer
- 221126-11 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221126-11 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB BBB-Anfrage: Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf; Ergebnisse der Gutachten Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Kenntnisnahme Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme zur Großen Anfrage DS-Nr.: 221126-08: Ergänzend zu den Stellungnahmen DS 221126-09 ST und DS 221126-10 ST kann die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt folgende weitergehende Angaben machen: Zur Frage 1 Welche der mit Ratsbeschluss vom 27.10.2022 beauftragten Gutachten • Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten): Ar- tenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) und ggf. Vertiefende Artenschutz- rechtliche Prüfung (ASP II) • Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des satzungsge- schützten Baumbestands • Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbaute • Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung (Altlasten- gutachten) • Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung, Neuversiege- lung) liegen der Verwaltung seit wann vor und zu welchem zusammenfassenden Ergebnis kommen diese Gutachten jeweils? Ergänzende Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten): Die Erhebungen sind abgeschlossen, das Gutachten befindet sich in der absch- ließenden Bearbeitung.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP – Stufe I) liegt vor und kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass eine vorhabenbedingte Gefährdung von artenschutzrechtlich relevanten Tierindividuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II) Eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP – Stufe II) für planungsrelevante Brutvogelarten, streng geschützte Fledermausarten, Säugetiere und Reptilien ist erforderlich. Eine faunistische Erfassung planungsrelevanter Arten wurde im Jahr 2023 durchgeführt. Die vertiefende Artenschutzprüfung kann erst abge- schlossen werden, wenn für das Plangebiet eine Planung vorliegt. Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des satzungsge- schützten Baumbestands Ein Ergebnisbericht der Biotypenkartierung liegt vor, welcher die Bestandssitua- tion im Text beschreibt und kartographisch darstellt. Im Norden des Plangebie- tes entlang der Grundstücke der Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. In diesem Teilbereich ist Baumbestand vorhanden, der ggfls. unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fällt. Dieser ist durch ein fachliches Gutachten zu erfassen und zu bewerten. Der davon südlich gelegene Teilbereich des Plangebietes liegt im Außenbe- reich. Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbauten Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung (Altlastengutach- ten Die Gutachten liegen vor. Die fachliche Prüfung und Auswertung der Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die Gutachten überarbeitet werden müssen. Die Ergebnisse der Überarbeitung der Gutachten sind für Oktober eingeplant Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung, Neuversiegelung) Das Klimagutachten wird im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens für das städtebauliche und freiraumplanerische Konzept erstellt. Zu Frage 2 Zu welchem Ergebnis kommen insbesondere das Rückbau- und Entsorgungs- konzept sowie das Altlastengutachten hinsichtlich der von der Stadt Bonn zu tragenden Kosten für Rückbau, Freimachung und Entsorgung und welcher un- belastete Grundstückswert steht diesen Gesamtkosten laut Gutachteraus- schuss der Stadt Bonn entgegen?Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ergänzende Antwort der Verwaltung zur Frage 2: Die vorläufige Kostenschätzung der Baufeldfreimachung liegt bei ca 830 T€. Die Kostenschätzung ist nicht vollständig und nicht den jeweiligen Baukörpern verortet. Es wird eine überarbeitete Kostenschätzung im Oktober eingereicht. Zu Frage 3 Wie weit sind die Verhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. hinsichtlich der Erbbaurechts- und Pachtverträge gediehen, über welche Rahmenbedingungen (z.B. Höhe des Erbbauzinses, Laufzeit, Anrechnung von Residualkosten) besteht Einverneh- men? Antwort der Verwaltung zu Frage 3: Die Vertragsverhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. sind noch in einem Anfangsstadium. Die politischen Gremien werden in nichtöffentlicher Sitzung beteiligt so bald über ein Ergebnis entschieden werden kann. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de