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221126-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg

Nummer
221126-09 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.12.2024 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221126-09 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen
hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und
für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen
Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem
Dransdorfer Berg
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Kenntnisnahme
Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Großen Anfrage 221126-08 der BBB-Fraktion wird wie folgt Stellung
genommen:
Frage 1
Welche der mit Ratsbeschluss vom 27.10.2022 beauftragten Gutachten
• Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten):
Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) und ggf. Vertiefende Arten
schutzrechtliche Prüfung (ASP II)
• Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des satzungs
geschützten Baumbestands
• Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbaute
• Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung
(Altlastengutachten)
• Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung,
Neuversiegelung
liegen der Verwaltung seit wann vor und zu welchem zusammenfassenden
Ergebnis kommen diese Gutachten jeweils?
Antwort:
Zu den Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten)
liegt der Vorabzug der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) seit dem
06.03.2024 vor und wird aktuell von der Unteren Naturschutz Behörde geprüft.
Im weiteren Verfahren wird gegebenenfalls die vertiefende Artenschutzrechtli-
che Prüfung (ASP II) einschließlich der Biotoptypenkartierung erstellt.
Der Lageplan einschließlich der Erfassung des satzungsgeschützten Baumbe-
stands wird zurzeit eingemessen und liegt voraussichtlich im Mai 2024 vor.Seite 1 von 2
Seite 2
Das Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbauten wird im Mai 2024
vorliegen.
Das Gutachten zur Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsor-
gung (Altlastengutachten) wird im Mai 2024 vorliegen.
Das Klimagutachten wird im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens für das
städtebauliche und freiraumplanerische Konzept erstellt.
Frage 2
Zu welchem Ergebnis kommen insbesondere das Rückbau- und Entsorgungs-
konzept sowie das Altlastengutachten hinsichtlich der von der Stadt Bonn zu
tragenden Kosten für Rückbau, Freimachung und Entsorgung und welcher un-
belastete Grundstückswert steht diesen Gesamtkosten laut Gutachteraus-
schuss der Stadt Bonn entgegen?
Antwort:
Das Rückbau- und Entsorgungskonzept sowie die Kosten der Baufeldfreima-
chung und Entsorgung liegen geplant im Mai 2024 vor. Erst mit dem Gutachten
und der Festlegung der künftigen Nutzung kann der Grundstückswert ermittelt
werden.
Frage 3
Wie weit sind die Verhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG
und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. hinsichtlich der Erbbaurechts- und
Pachtverträge gediehen, über welche Rahmenbedingungen (z.B. Höhe des
Erbbauzinses, Laufzeit, Anrechnung von Residualkosten) besteht Einverneh-
men?
Antwort:
Konkrete Vertragsverhandlungen haben mit den Beteiligten bislang noch nicht
begonnen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de