221126-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg
Kerndaten
- Nummer
- 221126-09 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Dransdorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221126-09 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Kenntnisnahme Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Großen Anfrage 221126-08 der BBB-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen: Frage 1 Welche der mit Ratsbeschluss vom 27.10.2022 beauftragten Gutachten • Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten): Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) und ggf. Vertiefende Arten schutzrechtliche Prüfung (ASP II) • Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des satzungs geschützten Baumbestands • Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbaute • Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung (Altlastengutachten) • Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung, Neuversiegelung liegen der Verwaltung seit wann vor und zu welchem zusammenfassenden Ergebnis kommen diese Gutachten jeweils? Antwort: Zu den Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten) liegt der Vorabzug der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) seit dem 06.03.2024 vor und wird aktuell von der Unteren Naturschutz Behörde geprüft. Im weiteren Verfahren wird gegebenenfalls die vertiefende Artenschutzrechtli- che Prüfung (ASP II) einschließlich der Biotoptypenkartierung erstellt. Der Lageplan einschließlich der Erfassung des satzungsgeschützten Baumbe- stands wird zurzeit eingemessen und liegt voraussichtlich im Mai 2024 vor.Seite 1 von 2 Seite 2 Das Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbauten wird im Mai 2024 vorliegen. Das Gutachten zur Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsor- gung (Altlastengutachten) wird im Mai 2024 vorliegen. Das Klimagutachten wird im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens für das städtebauliche und freiraumplanerische Konzept erstellt. Frage 2 Zu welchem Ergebnis kommen insbesondere das Rückbau- und Entsorgungs- konzept sowie das Altlastengutachten hinsichtlich der von der Stadt Bonn zu tragenden Kosten für Rückbau, Freimachung und Entsorgung und welcher un- belastete Grundstückswert steht diesen Gesamtkosten laut Gutachteraus- schuss der Stadt Bonn entgegen? Antwort: Das Rückbau- und Entsorgungskonzept sowie die Kosten der Baufeldfreima- chung und Entsorgung liegen geplant im Mai 2024 vor. Erst mit dem Gutachten und der Festlegung der künftigen Nutzung kann der Grundstückswert ermittelt werden. Frage 3 Wie weit sind die Verhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. hinsichtlich der Erbbaurechts- und Pachtverträge gediehen, über welche Rahmenbedingungen (z.B. Höhe des Erbbauzinses, Laufzeit, Anrechnung von Residualkosten) besteht Einverneh- men? Antwort: Konkrete Vertragsverhandlungen haben mit den Beteiligten bislang noch nicht begonnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de