221126-08 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf; Ergebnisse der Gutachten
Kerndaten
- Nummer
- 221126-08
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 03.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Dransdorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Große Anfrage öffentlich 221126-08 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 27.03.2024 BBB-Anfrage: Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf; Ergebnisse der Gutachten Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Kenntnisnahme Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche der mit Ratsbeschluss vom 27.10.2022 beauftragten Gutachten - Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten): Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) und ggf. Vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II) - Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des satzungsgeschützten Baumbestands - Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbaute - Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung (Altlastengutachten) - Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung, Neuversiegelung liegen der Verwaltung seit wann vor und zu welchem zusammenfassenden Ergebnis kommen diese Gutachten jeweils? 2. Zu welchem Ergebnis kommen insbesondere das Rückbau- und Entsorgungskonzept sowie das Altlastengutachten hinsichtlich der von der Stadt Bonn zu tragenden Kosten für Rückbau, Freimachung und Entsorgung und welcher unbelastete Grundstückswert steht diesen Gesamtkosten laut Gutachterausschuss der Stadt Bonn entgegen? 3. Wie weit sind die Verhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. hinsichtlich der Erbbaurechts- und Pachtverträge gediehen, über welche Rahmenbedingungen (z.B. Höhe des Erbbauzinses, Laufzeit, Anrechnung von Residualkosten) besteht Einvernehmen?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Fragesteller sind ob der Ablehnung ihres Änderungsantrages 232084-02 AA im Bürgerausschuss und den hierzu getätigten Aussagen der Verwaltung interessiert zu erfahren, warum nach Angaben der Verwaltung bereits seit Monaten vorliegende Gutachten den Entscheidungsträgern nicht zur Kenntnis gebracht wurden und dies auch bis Sommer nicht geschehen soll. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de