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221126-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg Antrag zur Vorlage 221126-01

Nummer
221126-07 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.10.2022 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221126-07 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen
hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und
für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen
Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem
Dransdorfer Berg
Antrag zur Vorlage 221126-01
Beratungsfolge
Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und
städtebaulichen Vertrag mit der Montags Stiftung Urbane Räume gAG und dem
Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. (Investoren) zur Entwicklung der Flächen der
ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf zu verhandeln und den
politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Antwort:
Entsprechend der Vorlage DS-Nr. 221126-01 ist die vorhabenbezogene
Aufstellung eines Bebauungsplans beabsichtigt. Gespräche mit den
Vorhabenträgern werden unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung geführt.
Die politischen Gremien werden entsprechend der üblichen Schritte im Rahmen
der Bauleitplanung beteiligt werden.
Zu 2.
Das Planungsverfahren beinhaltet auch die Verpflichtung der Investoren außer
dem geplanten Wohnungsbau auf ihre Kosten die Biologische Station neu zu
errichten und bis zur Fertigstellung des Gebäudes das derzeit genutzte
Gebäude in einem betriebsfähigen Zustand zu erhalten.
Antwort:
Für eine Entscheidung darüber, dass die Errichtung eines Neubaus und die
Instandhaltung des Bestandsbaus der Biologischen Station durch einen
Investor zu gewährleisten ist, ist es im aktuellen Projektstadium noch zu früh.
Im weiteren Verfahren wird eine Lösung zu finden sein, die den Interessen aller
Beteiligten Rechnung trägt. Der Bestand der Biologischen Station am StandortSeite 1 von 2
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steht nicht in Frage.
Zu 3.
Das Bebauungsplanverfahren für den Wohnungsbau und die Biologische
Station erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen und architektonischen
Konzeptes, das dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat zur Bewertung
vorgelegt wird, und der Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung.
Antwort:
Die Abstimmung eines städtebaulich, hochbaulichen Konzepts mit dem
Städtebau- und Gestaltungsbeirat vor Beschlussfassung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wird begrüßt.
Zu 4.
Die Kosten für das Planungsverfahren, die Gutachten und die Freimachung der
Grundstücke, einschließlich des Rückbaus der Auf- und Tiefbauten sowie die
Sanierung von möglichen Altlasten tragen die Investoren.
Antwort:
Zum Umgang mit Freilegungskosten hat die Verwaltung in der DS.: 221126-03
ST Stellung genommen. Eine Vorentscheidung die gesamten Kosten des
Rückbaus und der Entsorgung von Altlasten auf potentielle Investoren zu
verlagern ist im aktuellen Stadium nicht sachgerecht. Eine Entscheidung über
den Umgang sollte erst nach Vorliegen der Ergebnisse der
grundstücksbezogenen Untersuchungen getroffen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de