221126-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg Antrag zur Vorlage 221126-01
Kerndaten
- Nummer
- 221126-07 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221126-07 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg Antrag zur Vorlage 221126-01 Beratungsfolge Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag mit der Montags Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. (Investoren) zur Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf zu verhandeln und den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Antwort: Entsprechend der Vorlage DS-Nr. 221126-01 ist die vorhabenbezogene Aufstellung eines Bebauungsplans beabsichtigt. Gespräche mit den Vorhabenträgern werden unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung geführt. Die politischen Gremien werden entsprechend der üblichen Schritte im Rahmen der Bauleitplanung beteiligt werden. Zu 2. Das Planungsverfahren beinhaltet auch die Verpflichtung der Investoren außer dem geplanten Wohnungsbau auf ihre Kosten die Biologische Station neu zu errichten und bis zur Fertigstellung des Gebäudes das derzeit genutzte Gebäude in einem betriebsfähigen Zustand zu erhalten. Antwort: Für eine Entscheidung darüber, dass die Errichtung eines Neubaus und die Instandhaltung des Bestandsbaus der Biologischen Station durch einen Investor zu gewährleisten ist, ist es im aktuellen Projektstadium noch zu früh. Im weiteren Verfahren wird eine Lösung zu finden sein, die den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt. Der Bestand der Biologischen Station am StandortSeite 1 von 2 Seite 2 steht nicht in Frage. Zu 3. Das Bebauungsplanverfahren für den Wohnungsbau und die Biologische Station erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen und architektonischen Konzeptes, das dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat zur Bewertung vorgelegt wird, und der Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Antwort: Die Abstimmung eines städtebaulich, hochbaulichen Konzepts mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat vor Beschlussfassung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird begrüßt. Zu 4. Die Kosten für das Planungsverfahren, die Gutachten und die Freimachung der Grundstücke, einschließlich des Rückbaus der Auf- und Tiefbauten sowie die Sanierung von möglichen Altlasten tragen die Investoren. Antwort: Zum Umgang mit Freilegungskosten hat die Verwaltung in der DS.: 221126-03 ST Stellung genommen. Eine Vorentscheidung die gesamten Kosten des Rückbaus und der Entsorgung von Altlasten auf potentielle Investoren zu verlagern ist im aktuellen Stadium nicht sachgerecht. Eine Entscheidung über den Umgang sollte erst nach Vorliegen der Ergebnisse der grundstücksbezogenen Untersuchungen getroffen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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