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221126-06 AA · Änderungsantrag

Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg Antrag zur Vorlage 221126-01

Nummer
221126-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.09.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 27.10.2022 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Empfehlung
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Änderungsantrag
öffentlich
221126-06 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bert Moll
Georg Goetz
Prof. Dr. Norbert Jacobs
Christian Gold
27.09.2022
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen
hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und
für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen
Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem
Dransdorfer Berg
Antrag zur Vorlage 221126-01
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
27.09.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.09.2022 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
28.09.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
Rat 27.10.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag mit der Montags Stiftung
Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V.
(Investoren) zur Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei
in Bonn-Dransdorf zu verhandeln und den politischen Gremien zur
Beratung vorzulegen.
2. Das Planungsverfahren beinhaltet auch die Verpflichtung der Investoren
außer dem geplanten Wohnungsbau auf ihre Kosten die Biologische
Station neu zu errichten und bis zur Fertigstellung des Gebäudes das
derzeit genutzte Gebäude in einem betriebsfähigen Zustand zu
erhalten.
3. Das Bebauungsplanverfahren für den Wohnungsbau und die
Biologische Station erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen und
architektonischen Konzeptes, das dem Städtebau- und
Gestaltungsbeirat zur Bewertung vorgelegt wird, und der Durchführung
einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung.
4. Die Kosten für das Planungsverfahren, die Gutachten und die
Freimachung der Grundstücke, einschließlich des Rückbaus der Auf-
und Tiefbauten sowie die Sanierung von möglichen Altlasten tragen dieSeite 1 von 2
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Investoren.
Begründung
Die ehemalige Stadtgärtnerei steht schon seit vielen Jahren für eine
wohnbauliche Nutzung zur Verfügung, wofür sich die CDU immer eingesetzt
hat. Im Gegenzug für die Veräußerung der Grundstücke entsprach es dem
politischen Willen des Rates, dass ein Investor auf seine Kosten die
Biologische Station neu errichtet und dass die Grundsätze des Haushaltsrechts
bei der Veräußerung eingehalten werden.
Angesichts dessen, dass vorliegend den Investoren die Grundstücke schon zu
günstigen Konditionen eines Erbauzinses angeboten werden sollen,
widerspräche es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und dem Haushaltsrecht
zusätzlich auch noch die Kosten für das Planverfahren, die Gutachten und
Rückbaukosten zu übernehmen.
Es widerspräche auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn für die
Investoren im vorliegenden Fall andere Regeln gelten würden als für alle
anderen Investoren in Bonn.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de