221126-06 AA · Änderungsantrag
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg Antrag zur Vorlage 221126-01
Kerndaten
- Nummer
- 221126-06 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 27.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221126-06 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll Georg Goetz Prof. Dr. Norbert Jacobs Christian Gold 27.09.2022 Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg Antrag zur Vorlage 221126-01 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag mit der Montags Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. (Investoren) zur Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf zu verhandeln und den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. 2. Das Planungsverfahren beinhaltet auch die Verpflichtung der Investoren außer dem geplanten Wohnungsbau auf ihre Kosten die Biologische Station neu zu errichten und bis zur Fertigstellung des Gebäudes das derzeit genutzte Gebäude in einem betriebsfähigen Zustand zu erhalten. 3. Das Bebauungsplanverfahren für den Wohnungsbau und die Biologische Station erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen und architektonischen Konzeptes, das dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat zur Bewertung vorgelegt wird, und der Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung. 4. Die Kosten für das Planungsverfahren, die Gutachten und die Freimachung der Grundstücke, einschließlich des Rückbaus der Auf- und Tiefbauten sowie die Sanierung von möglichen Altlasten tragen dieSeite 1 von 2 Seite 2 Investoren. Begründung Die ehemalige Stadtgärtnerei steht schon seit vielen Jahren für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung, wofür sich die CDU immer eingesetzt hat. Im Gegenzug für die Veräußerung der Grundstücke entsprach es dem politischen Willen des Rates, dass ein Investor auf seine Kosten die Biologische Station neu errichtet und dass die Grundsätze des Haushaltsrechts bei der Veräußerung eingehalten werden. Angesichts dessen, dass vorliegend den Investoren die Grundstücke schon zu günstigen Konditionen eines Erbauzinses angeboten werden sollen, widerspräche es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und dem Haushaltsrecht zusätzlich auch noch die Kosten für das Planverfahren, die Gutachten und Rückbaukosten zu übernehmen. Es widerspräche auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn für die Investoren im vorliegenden Fall andere Regeln gelten würden als für alle anderen Investoren in Bonn. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de