221126-01 · Beschlussvorlage
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg
Kerndaten
- Nummer
- 221126-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.05.2023
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (33.957 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 221126-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. über eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung unter Einbeziehung der beste- henden Biostation der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg, bis zum 30.06.2025 zu führen und Erbbaurechtsver- träge und Pachtverträge bis zur Abschlussreife vorzubereiten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vermarktung folgende Gutachten zu beauftragen: o Faunistische Fachgutachten (Vorkommen planungsrelevanter Arten): Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) und ggf. Vertiefende Arten- schutzrechtliche Prüfung (ASP II) o Erfassung vorhandener Biotoptypen (ggf. inkl. Erfassung des satzungs- geschützten Baumbestands) o Rückbau- und Entsorgungskonzept für die Aufbauten o Bodenuntersuchung von Gefahrstoffen und deren Entsorgung (Altlas- tengutachten) o Ggf. Klimagutachten (abhängig von Nutzungsintensivierung, Neuversie- gelung) Die Schätzkosten für die zu erstellenden Gutachten belaufen sich auf ca. 210.000,- EUR.Seite 1 von 35 Seite 2 Die Haushaltsmittel stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Abhandlung/Berücksichtigung der Ergebnisse entsprechender Fachgutachten (Siehe Punkt 2), zur Vorberei- tung des Grundstückes für eine Entwicklung der Fläche eine Rodung des fortgeschrittenen Bewuchses zu beauftragen. Die Schätzkosten für die Rodung des Geländes belaufen sich auf ca. 30.000,-EUR. Die Haushaltsmittel stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung. 4. Der Ratsbeschluss vom 03.05.2018 (DS-Nr.: 1810566EB8), dass keine Ausschreibung für einen Auftrag zum Rückbau der versiegelten / bebauten Flächen erfolgen soll, wird aufgehoben. 5. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2015, den Entwurf des Bebauungs- plans Nr. 7422-15 auf der Basis des Entwurfes von September 2014 öffent- lich auszulegen (DS.: 1510842NV3), wird aufgehoben. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. einen städtebauli- chen Entwurf zu entwickeln, der die Grundlage für das Verfahren zur Auf- stellung eines Bebauungsplanes bildet. Das Bebauungsplanverfahren wird mit hoher Priorität durchgeführt. Begründung Zu 1: Seit Aufgabe der Stadtgärtnerei in 2004 liegt das ca. 50.924 m² große Gelände weitgehend ungenutzt brach; das Gebäude der ehemaligen Stadtgärtnerei wird durch die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft genutzt. Zur Sicherung des ge- samten Areals wurde das Grundstück vor längerer Zeit eingezäunt und das nicht bruchsichere Glas der Gewächshäuser und der Frühbeetanlagen ausge- baut und entsorgt. Der bauliche Zustand der Gewächshäuser und der massi- ven, betonierten Anlagen ist schlecht (verwilderte Teile der Unterkellerung, Bäume, die durch das Dach wachsen). Südlich der Beet-Pflanzungen breitet sich Wildwuchs aus. Gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses vom 18.03.2021 (DS-Nr.: 202051-04 AA), der anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW getagt hat, soll auf dem Gelände der alten Stadtgärtnerei der überwiegend flächig versie- gelte nördliche Bereich neu beplant werden. Hier soll ein Gebäude für die be- reits vor Ort ansässige „Biologische Station Bonn/Rhein-Erft e.V.“ einschließlich eines Bildungs- und Informationszentrums entstehen. Weiter kann auf den ver- siegelten Flächen des Geländes Wohnbebauung ermöglicht werden. Anforde- rungen an eine etwaige Bebauung und ihr Maß sind dabei neu festzulegen. Die Montag Stiftung ist an die Verwaltung herangetreten und hat für die Stadt- gärtnerei einen Projektansatz gemeinsam mit dem Kooperationspartner dem Neue Stadtgärtnerei e.V. erstellt und unter anderem folgende Nutzungsvorstel- lungen dargelegt:Seite 2 von 35 Seite 3 • Sozial ökologische und inklusive Wohnprojekte • Bio-Station • Umweltbildungszentrum • Multinationale Kita mit Lerngarten Der Projektansatz ist als Anlage 1 beigefügt. Die Liegenschaft „Alte Stadtgärt- nerei“ ist nach dem Projektansatz der Montag Stiftung in eine gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Projektentwicklung einzubringen. Der Vertragsge- genstand (Lageplan der betroffenen Flächen) ist als Anlage 3 beigefügt. Es ist geplant, mit einem Stadtteilentwicklungsprojekt der Montag Stiftung Ur- bane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. einen positiven Entwicklungsimpuls in Dransdorf und den angrenzenden Stadtteilen zu setzen. Das für das Gelände entwickelte Konzept, welches durch eine Kombination der drei Bausteine Wohnen, Biostation mit Umweltbildungszentrum und urbane Landwirtschaft gemeinschaftlich nachhaltiges Wohnen und Leben realisieren möchte, sollte aus Sicht der Verwaltung daher unterstützt werden. Dafür erhalten die Montag Stiftung Urbane Räume gAG und der Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. das Erstzugriffsrecht. Unter der Voraussetzung, dass eine Machbarkeitsstudie der Vorhabenträger zu einem positiven Ergebnis führt und bei einem positiven Projektentscheid, wird der Abschluss von zwei Erbbaurechtsverträgen sowie einem landwirtschaftli- chen Pachtvertrag angestrebt. 1. Ein Erbbaurechtsvertrag mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG für die Grundstücksteile, die in der Anlage 2 auf Seite 4 grün dargestellt und mit Bildung & Qualifizierung bezeichnet sind. Es ist beabsichtigt diese Flächen nach dem von der Montag Stiftung in vergleichbaren Projekten praktizierte Initialkapitalprinzip zu entwickeln. Dies sieht vor, dass die Montag Stiftung Räume gAG die Grundstücks- flächen im Erbbaurecht erwirbt. Im Vertrag wird der übliche städtische Erbbauzins festgesetzt. Der Erbbauzins richtet sich nach der städtischen Wertermittlung unter Zugrundelegung der geplanten Nutzungen. Für die Dauer der ersten 20 Jahre beträgt dieser aktuell 1 % des Bodenwertes und erhöht sich ab dem Jahr 21 auf 4 % des Bodenwertes. Aufgrund des gemeinwohlorientierten Charakters des Vorhabens sieht das Initialkapitalprinzip vor, dass der vereinbarte Erbbauzins nicht gezahlt werden muss. Sofern die Gemeinnützigkeit des Vorhabens entfällt, wäre der vereinbarte Erbbauzins zu zahlen. Überschüsse aus der Bewirtschaftung würden an gemeinnützige Koope- rationspartner im Stadtteil fließen. Die für die Biostation vorgesehen Räumlichkeiten könnten im Rahmen ei- ner mietvertraglichen Lösung zur Verfügung gestellt werden 2. Der Neue Stadtgärtnerei e.V. plant auf der in der Anlage 2 auf Seite 4 blau gekennzeichneten Fläche gemeinsam mit dem Mietshäuser- Syndikat eine wohnbauliche Entwicklung. Vertragspartner soll die Pro- jektgesellschaft „Neue Stadtgärtnerei GmbH“ werden. Auch diese Flächen würden an die Vorhabenträger im Erbbaurecht ver- geben. Der zu vereinbarende Erbbauzins richtet sich nach der städti- schen Wertermittlung unter Zugrundelegung der geplanten Nutzungen.Seite 3 von 35 Seite 4 Für die Dauer der ersten 20 Jahre beträgt dieser aktuell 1 % des Boden- wertes und erhöht sich ab dem Jahr 21 auf 4 % des Bodenwertes. Bei der Ermittlung des Bodenwertes findet der spezielle Marktpreis für den Anteil des öffentlich geförderten Wohnens Anwendung. 3. Die in der Anlage 2 auf Seite 4 braun gekennzeichneten Flächen sollen an den „Neue Stadtgärtnerei Bildung und Landwirtschaft e.V.“ zur Nut- zung für eine ökologische urbane Landwirtschaft in Einklang mit den Festsetzungen und Zielen des Landschaftsschutzes, verpachtet werden. Für die Dauer der erforderlichen Machbarkeitsprüfungen wird bis zum 30.06.2025 keine weitere Marktansprache erfolgen. Die von der Montag Stif- tung Urbane Räume gAG und der Verein Neue Stadtgärtnerei e.V geplante gemeinnützigen und gemeinwohlorientierter Projektentwicklung stellt sich als sehr komplex dar. Bis zum 30.06.2025 sind zeitaufwendige Vorbereitungen zu treffen: - Die Machbarkeitsstudie muss vorliegen. - Die diversen Bodengutachten und Umweltgutachten müssen vorliegen. - Das Baurecht muss geschaffen werden. - Verschiedene Verträge müssen mit mehreren Akteuren endverhandelt werden ( Erbaurechtsvertrag, Pachtvertrag). Der Zeitplan ist als angemessen anzusehen. Zu 2. Im Vorfeld der Abgabe der Grundstücke an die Montag- Stiftung Urbane Räu- me gAG und den Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens zu prüfen. Daher ist es erforderlich, die im Beschlusstext benannten Untersuchun- gen anzustoßen. Erst auf der Basis dieser Untersuchungsergebnisse kann eine Wertermittlung beauftragt werden. Die Beauftragung der genannten Gutachten ist zwingend erforderlich. Zu 3. Zur Erstellung der mancher Gutachten und für einen ungehinderten Zugang zu den Grundstücksteilen ist ggf. eine (Teil-) Rodung des fortgeschrittenen Be- wuchses erforderlich. Voraussetzung hierfür ist sind die unter Ziffer 2 genann- ten Fachgutachten „Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I und ggf. Stufe II) und „Biotoptypenkartierung“. Eine Rodung bzw. der Abbruch der Be- standsgebäude sind ohne diese Gutachten nicht möglich. Voraussichtlich sind im weiteren Verlauf Artenschutz- und Vermeidungsmaßnahmen notwendig, um Konflikte nach §44 BNatSchG auszuschließen. Sämtliche Gutachten und Ro- dungen werden mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün abgestimmt. Die Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Aspekte erfolgt durch die Fachäm- ter. Zu 4. Im Rahmen der Verhandlungen mit der Montag- Stiftung Urbane Räume gAGSeite 4 von 35 Seite 5 und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. könnte es erforderlich werden, sei- tens der Stadt einen Rückbau der bestehenden Aufbauten sowie Bodenunter- suchungen zu veranlassen. Zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit ist der benannte Beschluss aufzuheben. Zu. 5. Der für die ehemalige Stadtgärtnerei entwickelte Entwurf September 2014 sah eine Zweiteilung des Geländes vor. Im westlichen Teil des Grundstücks sollte ein ökologisches Zentrum mit einem neuen Gebäude sowie vielfältig zu nut- zenden Freiflächen entstehen. Im östlichen Teil war ein Wohngebiet, bestehend aus ca. 26 Einzel- und Doppelhäusern, vorgesehen. Optional hätte innerhalb einer Teilfläche dieses Wohngebietes auch ein besonderes Wohnprojekt entwi- ckelt werden können. Im Hinblick auf die vom Hauptausschuss am 18.03.2021 formulierten Pla- nungsziele ist der für die Stadtgärtnerei entwickelte Entwurf September 2014 als überholt zu betrachten. Insofern ist der Beschluss des Rates vom 18.06.2015, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7422-15 auf der Basis des Entwurfes von September 2014 öffentlich auszulegen (DS.: 1510842NV3), auf- zuheben. Zu 6. Die städtebauliche Zielsetzung ergibt sich aus dem Beschluss des Ausschus- ses für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 (DS. 202051). Insbeson- dere die Zielsetzung der Verknüpfung von Wohn-, Lern- und Naturraum wird durch die von der Verwaltung beabsichtigte Vorgehensweise ermöglicht. Die städtebaulichen Zielsetzungen beinhalten eine moderate wohnbauliche Nut- zung unter der Prämisse des Erhaltens der Biologischen Station an diesem Standort und Schaffung eines Ortsrandes und Übergangs zur landwirtschaftlich genutzten Fläche. Aus der Planungshistorie seit 2011 heraus wird deutlich, dass eine Umsetzung dieser Zielsetzungen besonderer Konzepte und einer sozial und ökologisch innovativ orientierten Trägerschaft bedarf. Diese Voraus- setzungen sind mit dem vorgestellten Projekt der Montag Stiftung gegeben. Besonders positiv aus städtebaulicher Sicht werden die Vorschläge zur Ver- knüpfung in den Stadtteil und die Öffnung zur Siemensstraße hin durch eine sog. Gartentreppe bewertet. Auf Basis des in Anlage 1 dargestellt Projektansatzes wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet werden, das als Grundlage für die Schaffung von Planungs- recht im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangezogen wird. Die Rahmenbedingungen für einen Bebauungsplan wurden durch die Fachämter definiert: Biostation, Umwelt, KFW Standard, Klimaschutz- und Klimaanpassung Das Plangebiet, welches im Wesentlichen das Betriebsgelände der ehemaligen Stadtgärtnerei Bonn sowie die aktuellen Räumlichkeiten der Biologischen Stati- on Bonn umfasst, befindet sich im Stadtbezirk Bonn/ Stadtteil Dransdorf auf dem Areal des Meßdorfer Feldes, welches, bis auf das Flurstück 185, komplett dem § 35 BauGB - 'Bauen im Außenbereich' unterliegt.Seite 5 von 35 Seite 6 Das Gebiet liegt teilweise im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes „LSG-Kappesland und Messdorfer Feld“ (LSG-5208-003), des Landschafts- plans Kottenforst (mit den für das Gebiet geltenden Geboten sowie den textli- chen Festsetzungen 7.2.7 und 7.4.4), des schutzwürdigen Bio- tops „Strauchreiche Eisenbahnböschungen von Dransdorf bis Duisdorf“ (BK- 5208-109;) und der im Südwesten verorteten Kompensationsfläche „Eingrü- nung Feldscheune Am Dörnchen“ (ID 113). Unmittelbar an die Fläche grenzt die Biotopverbundfläche „Bahntrasse und aufgelassene Kiesgrube im Westen von Bonn“ (VB-K-5208-025) an. Gesetzlich geschützte Biotope sind nicht be- troffen. Im gesamten Gebiet haben sich nach der Aufgabe der Stadtgärtnerei Gehölz- und Baumbestände entwickelt, die artenschutzrechtlich relevant sind. Laut LA- NUV Fundortkataster kommen die planungsrelevanten Arten Zwergfledermaus, Zauneidechse und Gartenschläfer im Gebiet vor. Gemäß gesamtstädtischer Planungshinweiskarte (ZURES) besitzt das Gebiet eine sehr hohe bioklimatische Bedeutung als großflächiges Kaltluftentste- hungsgebiet. Es ist daher für die gegenwärtige Siedlungsstruktur ein besonders wichtiger klimaökologischer Ausgleichsraum mit einer sehr hohen Empfindlich- keit gegenüber Nutzungsintensivierung. Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte der Bereich südlich der „Schwarzen Brü- cke“ von städtebaulicher Entwicklung ausgenommen werden. Ein zukünftiges Nutzungskonzept kann nur unter Berücksichtigung und Einhaltung der gelten- den Ver- und Gebote sowie der textlichen Festsetzungen des Landschafts- schutzes erfolgen. Biologische Station Bonn/Rhein-Erft Die Biologische Station, zu der neben dem Rhein-Erft-Kreis die Stadt Bonn als einer der wesentlichen Träger der Station zählt, führt bereits erfolgreich seit 20 Jahren verschiedene Aufgaben in Bezug auf die Umsetzung allgemeiner Natur- schutzaufgaben aus. Zu den Schwerpunkten zählen u.a. die Bereiche: - Schutzgebietsbetreuung, - örtlicher Vertragsnaturschutz, - Durchführung und Betreuung von Artenschutzprojekten sowie - Naturschutzbildung und Öffent- lichkeitsarbeit. Die Förderung der Stationen durch das Land verfolgt den Zweck, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Landschaft im jeweiligen örtlichen Arbeitsbereich in Ergänzung zu den Tätigkeiten der Kreise, der Städte und Gemeinden zu schützen und zu pflegen. Per Ratsbeschluss vom 01.02.2001 (DS 0111429NO) Niederschrift TOP 1.5.3 Biologische Station Bonn e.V. (DS 0013660) stellt die Stadt Bonn die für die Biostation erforderlichen Räume zur Verfügung. Seit 2004 ist die Biostation bereits auf dem Gelände der alten Stadtgärtnerei in Dransdorf ansässig und soll auch zukünftig dort verortet wer- den. Planungen hinsichtlich der Neugestaltung des Geländes müssen die An- forderungen der Biostation einbeziehen. Der zur Ausübung sämtlicher Tätigkei- ten der Biostation benötigte Raum- /Platzbedarf für, Büro-, Freiland und Werk- stattflächen sowie Lagerräume liegt im Detail vor und stellt sich zusammenfas- send wie folgt dar: • Büroarbeitsplätze: ca. 300 m2 • Werkstatt/Lagerfläche (Freilandarbeit): ca. 400 m2 • Hoffläche: ca.1.500 m2Seite 6 von 35 Seite 7 • Anpflanzfläche Regiosaatgut/Landwirtschaftliche Nutzfläche: 5.000 m2 • Außengelände (Halböffentlich zugänglich/als Ausgleichfläche für artenschutz- rechtlichen Ausgleich angedacht): 3.500 m2 Klimaschutz und Klimaanpassung: Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabi- litäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielset- zungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Kli- maanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienz- standard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflich- tung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebe- grünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Neubauten sind so zu planen, dass sie nur noch einen geringen Energiebedarf aufweisen, der weitestgehend mit erneuerbaren Energien gedeckt werden soll- te. Die Orientierung am Energieeffizienzhausstandard 40 wird empfohlen. Darüber hinaus sollte neben dem Energiebedarf in der Nutzungsphase der ge- samte Lebenszyklus betrachtet werden und somit auch der schonende Einsatz von Ressourcen verfolgt werden. Ein wichtiger Baustein für ein effizientes Ge- samtkonzept ist die solarenergetische Optimierung der Gebäude, Dächer und Grundrisse, um sowohl passive als auch aktive solare Gewinnen optimal nut- zen zu können. Gleichzeitig muss die sommerliche Überhitzung vermieden werden, vorzugsweise durch passive Maßnahmen bspw. durch außenliegen- den Sonnenschutz, Vordächer, entsprechende Materialien oder Begrünung. Im Falle einer notwendigen aktiven Kühlung sollte diese auf dem Einsatz erneuer- barer Energien basieren. Vor dem Hintergrund des Hauptausschussbeschlusses vom 14.11.1995 sind verschiedene Versorgungsvarianten zu betrachten und hinsichtlich ihrer Ener- giebedarfe und CO2-Emissionen vergleichend darzustellen. Gemäß den Beschlüssen zur Solarverpflichtung (DS 201344 und 210919) wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern unter Berücksich- tigung der wirtschaftlichen Angemessenheit grundsätzlich verpflichtend festge- schrieben. Die Kombination mit einer Dachbegrünung wird erwartet. Vor dem Hintergrund bereits eingetretener Klimawandelfolgen und des sich weiter intensivierenden Klimawandels gewinnt die klimawandelangepasste Pla- nung von Neubauten und die entsprechende resiliente Entwicklung des Be- standes immer höhere Bedeutung. Eine besonders hohe Bedeutung einer sen- siblen und klimaangepassten Entwicklung ergibt sich bei der Nachnutzung der alten Stadtgärtnerei zudem aus der Lage am Meßdorfer Feld. Das Meßdorfer Feld ist eines der größten innerstädtischen Kaltluftentstehungsgebiete in Bonn und wirkt zudem als Frischluftschneise. Diese Klimafunktionen sollen durch die Planung nicht beeinträchtigt werden. Vielmehr sollte es ein Ziel der Entwicklung sein, durch geeignete Maßnahmen wie Gebäudebegrünung, helle Oberflächen, den Ausbau grüner (ggf. auch blauer) Infrastruktur, Entsiegelung/Begrenzung der Neuversiegelung zu einer Verbesserung der bioklimatischen Situation bei-Seite 7 von 35 Seite 8 zutragen. Zudem sollte die Ausrichtung der Gebäude eine gute Durchlüftung auch mit Blick auf angrenzende Siedlungsbereiche gewährleisten. Soziales und Wohnen Die demografische Entwicklung stellt Kommunen vor neue Herausforderungen. Bisherige Infrastrukturen und Planungen passen oftmals nicht mehr zu den aktuellen Wohn- u. Lebensbedürfnissen. Seit langem wächst bundesweit die Zahl an selbstorganisierten Baugruppen und gemeinschaftlichen Wohnprojek- ten und sie gewinnen immer mehr an gesellschaftspolitscher Bedeutung. Gemeinschaftliche Wohnprojekte fördern durch ihr hohes bürgerschaftliches Engagement, durch nachbarschaftliche Fürsorge und Aufmerksamkeit das Gemeinwohl und stellen große Chancen und Potentiale für die gesamte Stadt dar. Nachhaltigkeit, ökologisches Bauen, Mobilitätskonzepte, Integration, Inklu- sion, soziale Verantwortung, integrierte ambulante Wohnpflege- Gemeinschaften oder Pflegestützpunkte sind Aspekte, die von gemeinschaftli- chen Wohnprojekten in den allermeisten Fällen eingeplant und gelebt werden. In viele Projekte werden auch öffentlich geförderte Wohneinheiten integriert, um eine soziale Durchmischung zu erlangen. Das Ziel: gemeinsam zukunftsfähig leben und wohnen. Ihre Öffnung ins Quartier, durch Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen und Beteiligungsangeboten an Aktivitäten für die gesamte Nachbarschaft, die Führung von Cafés oder kleinen Lebensmittelläden, die Pflege von Quartier- splätzen, Urban Gardening, etc. tragen in großem Maße zu einer positiven Quartiersentwicklung bei. Auch auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei wurde von der interes- sierten Initiative bereits ein umfangreiches Konzept entwickelt, welches durch eine Kombination der drei Bausteinen Wohnen, Umweltbildungszentrum und urbane Landwirtschaft gemeinschaftlich nachhaltiges Wohnen und Leben reali- sieren möchte. Die Vision des Vereins ist die Neubebauung der alten Stadt- gärtnerei mit der Nutzung der vorhandenen Strukturen und Erhalt der Natur und Biostation. Grundsätzlich entsprechen die konzeptionellen Ziele und Werte gemeinschaftli- cher Wohnprojekte bzw. der Hausgemeinschaften überwiegend den Strategien und Ziele der Stadt Bonn für eine zukunftsfähige Wohnungsmarktentwicklung. Die Förderung und Unterstützung zur Realisierung innovativer/gemeinschaft- licher Wohnprojekte an geeigneten Stellen im Stadtgebiet liegt dement- sprechend im Sinne der Stadtverwaltung und sollte bei der Entwicklung aller potentiellen Bauflächen mit bedacht werden. Kinder, Jugend und Familie Projekte und Maßnahmen, die das Thema Nachhaltigkeit und Umweltschutz aufgreifen sind für Kinder, Jugendliche und Familien wichtig und sollten frühzei- tig im Bildungsprozess verankert werden. Gerade in urbanen Stadtgesellschaf- ten fehlt vielen jungen Menschen der Bezug zur natürlichen Umgebung. An- laufstellen, die auch als niederschwelliges Angebot genutzt werden können, kommt daher eine besondere Bedeutung zu.Seite 8 von 35 Seite 9 Aufgrund von stadtplanerischen Maßnahmen, die im Umfeld in den nächsten Jahren realisiert werden sollen, ist eine belastbare Bedarfsaussage für eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte an dem Standort zunächst nicht möglich. Gleichwohl ist die Schaffung von Räumlichkeiten eines Umweltbildungszen- trums, die eine Nutzung als Betreuungs- und Bildungsort für Kinder auch im Vorschulalter (dauerhaft oder interimsweise) ermöglicht, zu begrüßen. Bebauungsplanverfahren Aufgrund des Modellcharakters, der Bedeutung fürs Quartiers und der hohen Gestaltungsspielräume der Stadt im Rahmen der Veräußerung wird das Be- bauungsplanverfahren mit hoher Priorität eingestuft und gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft zügig bearbeitet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 01.28 Liegenschaftsmanagement 01.28.01 An- und Verkauf von Grundstücken Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen • Faunistische Fachgutachten • Erfassung vor- handener Biotoptypen • Rückbau- und Entsorgungs- konzept • Bodenuntersu- chung von Ge- fahrstoffen • Klimagutachten • Rodung 30.000 € 30.000 € 60.000 € 60.000 € 30.000 € 30.000 € 123000128/7 21000 123000128/7 21000 123000128/7 21000 123000128/7 21000 123000128/7 21000 123000128/7 21000 2022 2022 2022 2022 2022 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 240.000 €Seite 9 von 35 Seite 10 Anlage/n 1 Entwicklungskonzept der Kooperationspartner (öffentlich) 2 Finanzierungstrukturen (öffentlich) 3 Flächenübersicht (öffentlich) 4 Abbildungen (öffentlich)Seite 10 von 35 Alte Stadtgärtnerei Entwicklungskonzept der Kooperationspartner Montag Stiftung Urbane Räume gAG & Neue Stadtgärtnerei e.V. Stand: 25.05.2022Seite 11 von 35 Gelände: Alte Stadtgärtnerei Flurstücke 177, 184, 185, 307/1Seite 12 von 35 Gelände: Aufteilung Urbane Landwirtschaft Wohnen Bio- Station Bildung & Qualifizierung Grüne Spielstadt Int. GärtenSeite 13 von 35 Die Projektbausteine Urbane Landwirtschaft Wohnen Bio- Station Bildung & Qualifizierung Grüne Spielstadt Int. Gärten Hangkante zw. Siemensstraße & Auf dem Dransdorfer Berg Nutzung: Gartentreppe, Gemeinschaftsbildung & Erschließung des Gelände Gemeinsame Entwicklung in Kooperation mit der Stadt Bonn Urbane Landwirtschaft Keine Bebauung Nutzung: Regenerative Landwirtschaft im offenen Lern- & Begegnungsraum Vertrag: Pachtvertrag (vgl. WILA/Grüne Spielstadt) Vertragspartner: Neue Stadtgärtnerei Bildung und Landwirtschaft e. V. Wohnbebauung BGF: 3000 - 4000m² Nutzung: Sozial-ökologisches Wohnen für rund 100 Personen nach dem MHS-Modell (Strohballenbau) Vertrag: Erbpachtvertrag Vertragspartner: Neue Stadtgärtnerei GmbH Bildung & Qualifizierung BGF: 3000 - 4000m² Nutzung: Stadtteilarbeit mit Fokus auf Bildung und Qualifizierung Vertrag: Erbpachtvertrag unter Verzicht auf Ehrhebung des Erbpachtzinses für eine direkte Stadtteilrendite Vertragspartner: Montag Stiftung Urbane Räume gAG Fläche verbleibt in Pacht durch Wissenschaftsladen Bonn (WILA)Seite 14 von 35 Projektansätze & Ideen Urbane Landwirtschaft Wohnen Bio- Station Bildung & Qualifizierung Agroforstsystem Steigerung der Biodiversität Offener Lernort für integrierten Naturschutz Kreislauf-Landwirtschaft Produktion & CO2 Speicher Bildung, Qualifizierung & Rendite für Dransdorf Kooperationen vor Ort mit Schulen und Bildungsträgern Biologische Station Bonn / Rhein-Erft e. V. Quelle: Anne Burgess Inklusives Wohnen Langfristig soziale Mieten CO2 armes Bauen Regionale, regenerative Baustoffe (Stroh) Vorhandenes integrieren Gebäude, Bäume & versiegelte FlächenSeite 15 von 35 Akteursgemeinschaft für Dransdorf Alte Stadtgärtnerei Ketteler- schule Universität zu Bonn Biologische Station Bonn- Rhein-Erft e.V. WILA Grüne Spielstadt Familien- zentrum städt. KiTa Bio-Stadt Bonn Regional- wert AG Ernährung- rat Bonn Bürger- initiative Messdorfer Feld Montag Stiftung Urbane Räume gAG Neue Stadtgärtnerei e. V. Bonner Verein für Pflege- & Gesundheits- berufe JUZE Dransdorf Karl- Simrock -Schule Stadtteil- verein Dransdorf August- Macke- Schule ca. 1 Km ca. 600 m Weitere Akteure in AussichtSeite 16 von 35 Kooperationsbausteine Projektrealisierung Stadt Bonn – Montag Stiftung Urbane Räume gAG – Neue Stadtgärtnerei e. V. Eine sichere Grundlage schaffen • Letter of Intent & Zugang zu Grundstück für Voruntersuchungen • Ratsbeschluss zur Erstandienungsrecht für Machbarkeitsprüfung • kooperative Neuentwicklung des städtebaulichen Leitbilds Ziele • Vorhabenbezogener B-Plan & 3 Verträge: 1. Erbbaurechtsvertrag für Montag Stiftung Urbane Räume gAG unter Verzicht auf Ehrhebung des Erbpachtzinses für eine direkte Stadtteilrendite 2. Erbbaurechtsvertrag für Neue Stadtgärtnerei e.V. 3. Pachtvertrag für Neue Stadtgärtnerei e.V. zur frühzeitigen Entwicklung der Urbanen LandwirtschaftSeite 17 von 35 Die gemeinschaftliche Stadtteilentwicklung der Stadt Bonn mit der Montag Stiftung Urbane Räume und dem Verein Neue Stadtgärtnerei realisiert ein zukunftsweisendes Pilotprojekt, das… … dem Quartier langfristig eine Stadtteilrendite für eine chancengerechte Stadtteilentwicklung sichert, … sozial-ökologische Wohnungen dauerhaft günstig anbietet, … Kooperationen der Bildungslandschaft in Dransdorf stärkt, … die Zugänglichkeit des Stadtteils zum Erholungsgebiet über die Hangkante vereinfacht, … die Milieus im Stadtteil vernetzt und Dransdorf an die Stadt anbindet.Seite 18 von 35 Kooperationspartner Vertreten durch Johanna Debik, Stefan Anspach Kontakt Lukas Knopp Raiffeisenstraße 5, 53113 Bonn +49 160 1264289 dransdorf@montag-stiftungen.de montag-stiftungen.de/mur neue-stadtgaertnerei.org Vertreten durch Sara Hennes, Alexander Gabriel, Lukas Knopp Kontakt Maike Rolf & Alexander Gabriel Neue Stadtgärtnerei e. V. Rheindorfer Str. 56, 53225 Bonn lenkungskreis@neue-stadtgaertnerei.orgSeite 19 von 35 Alte Stadtgärtnerei Finanzierungsstruktur für die Entwicklung der Bausteine: Wohnen - Neue Stadtgärtnerei e.V. & Bildung und Qualifizierung - Montag Stiftung Urbane Räume gAG Stand: 25.05.2022Seite 20 von 35 Gelände: Alte Stadtgärtnerei Flurstücke 177, 184, 185, 307/1Seite 21 von 35 Gelände: Aufteilung Urbane Landwirtschaft Wohnen Bio- Station Bildung & Qualifizierung Grüne Spielstadt Int. GärtenSeite 22 von 35 Urbane Landwirtschaft Wohnen Bio- Station Bildung & QualifizierungUrbane Landwirtschaft Keine Bebauung Vertrag: Pachtvertrag (vgl. WILA/Grüne Spielstadt) Vertragspartner: Neue Stadtgärtnerei Bildung und Landwirtschaft e. V. 3 Flächen = 3 Verträge Wohnbebauung BGF: 3000 - 4000m² Vertrag: Erbpachtvertrag Vertragspartner: Neue Stadtgärtnerei GmbH Bildung & Qualifizierung BGF: 3000 - 4000m² Vertrag: Erbpachtvertrag unter Verzicht auf Ehrhebung des Erbpachtzinses für eine direkte Stadtteilrendite Vertragspartner: Montag Stiftung Urbane Räume gAG Fläche verbleibt in Pacht durch Wissenschaftsladen Bonn (WILA)Seite 23 von 35 Hangkante zwischen Siemensstraße & Auf dem Dransdorfer Berg Nutzung: Gartentreppe, Gemeinschaftsbildung & Erschließung des Gelände Gemeinsame Entwicklung in Kooperation mit der Stadt Bonn … und eine HangkanteSeite 24 von 35 Das Initialkapital-Prinzip der Montag Stiftung Urbane Räume für die Entwicklung der Fläche „Bildung & Qualifizierung“ Solidarische, inklusive Gemeinschaft rund um das Projekt Verantwortungsübernahme von Personen aus der Gemeinschaft zur gemeinnützigen Weiterentwicklung und Verstetigung des Projekts Bessere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe, Bildung und Lebenszufriedenheit für alle im Stadtteil Hohe ästhetische und funktionale Qualität der Projektimmobilie, die zum belebten und identitätsstiftenden Ort im Stadtteil wird Selbstständigkeit des Projekts und Bereitstellen von Geld, Raum und Engagement für das Gemeinwohl ZieleSeite 25 von 35 1 2 3 5 4Community Building Gemeinwohlorientiert Bauen Gemeinwohlstrategie Wirtschaftliche + technische Machbarkeit solidarische Nachbarschaft aus Nutzerinnen, Mietern und Nachbarinnen Freiräume Stadtteilrendite gemeinwohlorientierte Vermietung + Verwaltung Gebäude + Grundstück + Stadtteil Gemeinsam Chancen bauen Das Initialkapital-Prinzip Geeigneter Standort Sichere GrundlageAus- und Aufbau Gemeinsames Konzept Langfristige Perspektiven Eigenkapital + Fremdkapital + Fördermittel Erbbaurechtsvertrag + Kooperationsvertrag Gründung einer gemeinnützigen ProjektgesellschaftSeite 26 von 35 Finanzierungskonzept für die Entwicklung der Fläche „Wohnen“ Das MHS hat in rund 30 Jahren bereits 171 Hausprojekte realisiert. Jedes Projekt des MHS wird von den jeweiligen Mieter:Innen in Selbstorganisation in Vereinsform bewirtschaftet. Die Struktur des MHS garantiert langfristig stabile soziale Mieten, verhindert Veräußerung und Spekulation. Die Immobilie kann nicht in Privateigentum überführt werden. Das Modell des Mietshäusersyndikat (MHS)Seite 27 von 35 Das Modell des Mietshäusersyndikat (MHS) Neue Stadtgärtnerei e. V. + Mietshäusersyndikat GmbH = Neue Stadtgärtnerei GmbH Die Gesellschafter sind gemeinsam Eigentümer der Immobilie. Durch gegenseitige Kontrolle sichern sie langfristig stabile und soziale Mieten. Selbstverwaltung, Geschäftsführung, Vetorecht bei Hausverkauf, Satzungsänderungen und Ergebnisverwendung Vetorecht bei Hausverkauf, Satzungsänderungen und Ergebnisverwendung Neue Stadtgärtnerei e. V. (Mieter:Innen) Mietshäuser- Syndikat GmbH Neue Stadtgärtnerei GmbHSeite 28 von 35 Finanzierung des Baustein Wohnen Stammkapital Direktkredite Bankkredite zum Beispiel: GLS Bank, KfW, NRW-Bank, …Seite 29 von 35 Warum ein MHS-Projekt? die Engagierten im Verein „Neue Stadtgärtnerei“ verstehen das Vorhaben vor allem als sozial-politisches Projekt mit dem MHS-Modell wollen wir einen Beitrag zur Schaffung von dauerhaft günstigem und gutem (ökologischem) Wohnraum in Bonn beitragen:Seite 30 von 35 Warum ein MHS-Projekt? 1. Es wird mindestens den vorgeschriebenen Anteil öffentlich geförderten Wohnraumes entsprechend des Bonner Baulandmodells geben Wir können für die gesamte Dauer der Erbpacht eine verbindliche Mietpreisbindung zusagen. 2. Auch der nicht geförderte Wohnraum bleibt langfristig kostengünstig, da es kein privates Gewinninteresse an den Einnahmen aus der Wohnungsvermietung gibt Keine MieterhöhungSeite 31 von 35 Kooperationspartner Vertreten durch Johanna Debik, Stefan Anspach Kontakt Lukas Knopp Raiffeisenstraße 5, 53113 Bonn +49 160 1264289 dransdorf@montag-stiftungen.de montag-stiftungen.de/mur neue-stadtgaertnerei.org Vertreten durch Sara Hennes, Alexander Gabriel, Lukas Knopp Kontakt Maike Rolf & Alexander Gabriel Neue Stadtgärtnerei e. V. Rheindorfer Str. 56, 53225 Bonn lenkungskreis@neue-stadtgaertnerei.orgSeite 32 von 35 Anlage 3Seite 33 von 35 Gemarkung Flur Flurstück Groß qm Lessenich 3 185 2.297 qm Lessenich 3 184 426 qm Lessenich 3 177 41.631 qm Lessenich 3 158 1.059 qm Lessenich 3 157 989 qm Lessenich 3 51 43 qm Lessenich 3 50 76 qm Lessenich 3 47 51 qm Lessenich 3 90/64 847 qm Lessenich 3 128/65 1.686 qm Lessenich 3 66 821 qm Lessenich 7 1338 998 qm Gesamt 50.924 qmSeite 34 von 35 Abbildungen: Abb. 1): Luftbild 2021 Abb. 2): Darstellung Liegenschaftskataster Abb. 3): Darstellung Grenzen des LP Kottenforst Abb. 2): Darstellung der für den Naturschutz rele- vante Flächen/artvorkommen Planungsrelevante Arten; Verbundsfläche; Schutzwürdiges Biotop; KompensationsflächeSeite 35 von 35
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de