221122-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwurf des Jahresabschlusses 2021 der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221122-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221122-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Entwurf des Jahresabschlusses 2021 der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Begründung Die Anlagen (Druckwerk) zum Entwurf des Jahresabschluss 2021 werden hiermit nachgereicht. Anlage/n 1 Jahresabschluss 2021_Teil 1 (öffentlich) 2 Jahresabschluss 2021_Teil 2a (öffentlich) 3 Jahresabschluss 2021_Teil 2b (öffentlich) 4 Jahresabschluss 2021_Teil 2c (öffentlich)Seite 1 von 884 Bundesstadt Bonn Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 1 von 883Seite 2 von 884 Bundesstadt Bonn Inhaltsverzeichnis ab Seite Jahresabschluss 2021 1 Bilanz 3 2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8 3 Anhang 14 3.1 Anlagenspiegel 122 3.2 Forderungsspiegel 124 3.3 Verbindlichkeitenspiegel 126 3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 128 3.5 Sonderpostenspiegel 136 3.6 Rückstellungsspiegel 138 3.7 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 140 3.8 Eigenkapitalspiegel 161 4 Lagebericht 163 5 Jahresrechnung 198Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 2 von 883Seite 3 von 884 %XQGHVVWDGW%RQQ %LODQ] Jahresabschluss 2021Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 3 von 883Seite 4 von 884 Bundesstadt Bonn 01.06.2022 Die Oberbürgermeisterin Die Stadtkämmerin Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und Lagebericht 2021 Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und der Lagebericht zum 31.12.2021 werden hiermit vorgelegt. Aufgestellt: Bestätigt: (Heidler) Stadtkämmerin (Dörner) OberbürgermeisterinBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 4 von 883Seite 5 von 884 Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 5 von 883Seite 6 von 884 Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 6 von 883Seite 7 von 884 Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 7 von 883Seite 8 von 884 %XQGHVVWDGW%RQQ *HVDPWHUJHEQLVXQG *HVDPWILQDQ]UHFKQXQJ Jahresabschluss 2021Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 8 von 883Seite 9 von 884 Jahresabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2020 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2021 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2021 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 636.221.291,66 638.669.516,54 676.284.446,58 37.614.930,04 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 369.244.901,90 342.103.475,45 351.348.401,12 9.244.925,67 3 + Sonstige Transfererträge 24.261.351,22 24.920.897,00 27.577.907,96 2.657.010,96 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 198.414.057,39 207.438.571,68 211.283.808,87 3.845.237,19 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 17.879.698,11 26.560.066,60 25.942.014,93 -618.051,67 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 116.111.583,33 126.356.656,42 126.034.058,07 -322.598,35 7 + Sonstige ordentliche Erträge 109.457.000,53 63.191.360,37 79.000.042,95 15.808.682,58 8 + Aktivierte Eigenleistungen 1.009.399,26 2.500.000,00 767.035,37 -1.732.964,63 9 +/- Bestandsveränderungen 28.333,34 10 = Ordentliche Erträge 1.472.627.616,74 1.431.740.544,06 0 1.498.237.715,85 66.497.171,79 0 11 - Personalaufwendungen 341.634.062,49 342.816.508,96 315.339,01 349.244.559,49 6.428.050,53 -10.903.923,22 12 - Versorgungsaufwendungen 42.995.376,26 42.601.672,43 36.540.843,85 -6.060.828,58 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 216.620.803,06 234.301.929,09 18.605.355,77 223.545.531,51 -10.756.397,58 -23.255.070,14 14 - Bilanzielle Abschreibungen 77.599.641,81 69.586.675,18 83.003.800,57 13.417.125,39 15 - Transferaufwendungen 596.109.531,52 629.288.455,57 21.749.657,84 618.445.852,63 -10.842.602,94 -20.930.092,47 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 202.001.670,92 157.343.018,56 3.669.972,30 169.801.615,87 12.458.597,31 -6.568.445,66 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.476.961.086,06 1.475.938.259,79 44.340.324,92 1.480.582.203,92 4.643.944,13 -61.657.531,49 18 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 10 und 17) -4.333.469,32 -44.197.715,73 -44.340.324,92 17.655.511,93 61.853.227,66 61.657.531,49Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 9 von 883Seite 10 von 884 Jahresabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2020 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2021 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2021 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 19 + Finanzerträge 5.068.436,36 6.067.889,98 5.119.529,69 -948.360,29 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 25.382.274,51 26.603.360,85 23.408.720,35 -3.194.640,50 -50.000,00 21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) -20.313.838,15 -20.535.470,87 0 -18.289.190,66 2.246.280,21 50.000,00 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 und 21) -24.647.307,47 -64.733.186,60 -44.340.324,92 -633.678,73 64.099.507,87 61.707.531,49 23 + Außerordentliche Erträge 71.966.054,80 34.700.005,64 -37.266.049,16 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) 0 71.966.054,80 0 34.700.005,64 -37.266.049,16 0 26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 und 25) -24.647.307,47 7.232.868,20 -44.340.324,92 34.066.326,91 26.833.458,71 61.707.531,49 27 - Globaler Minderaufwand 1) 14.500.000,00 -14.500.000,00 28 = Jahresergebnis nach Abzug globaler Minderaufwand (Zeilen 26 und 27) -24.647.307,47 21.732.868,20 -44.340.324,92 34.066.326,91 12.333.458,71 61.707.531,49 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 29 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 421.576,40 84.250,11 84.250,11 30 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 225.611,09 3.770.996,49 3.770.996,49 31 - Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 70.112,28 214.004,75 214.004,75 32 - Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 4.983.453,43 8.740.000,00 8.740.000,00 33 = Verrechnungssaldo (Zeilen 29 bis 32) -4.406.378,22 0 0 -5.098.758,15 -5.098.758,15 0 Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 10 von 883Seite 11 von 884 Jahresabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2020 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2021 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 631.521.231,24 638.669.516,54 684.012.473,49 45.342.956,95 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 339.394.917,91 312.366.897,47 328.176.681,21 15.809.783,74 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 27.925.433,59 24.920.897,00 25.323.916,75 403.019,75 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 179.316.906,02 202.714.142,09 201.231.273,69 -1.482.868,40 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 12.845.628,37 26.560.066,60 15.402.782,08 -11.157.284,52 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 120.979.849,08 128.664.795,09 126.497.316,83 -2.167.478,26 7 + Sonstige Einzahlungen 83.214.359,63 127.365.202,52 29.902.908,79 -97.462.293,73 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 4.664.750,58 6.067.889,98 5.270.129,34 -797.760,64 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.399.863.076,42 1.467.329.407,29 0,00 1.415.817.482,18 -51.511.925,11 0,00 10 - Personalauszahlungen 309.525.735,55 307.204.958,96 315.339,01 302.536.748,47 -4.668.210,49 -10.903.923,22 11 - Versorgungsauszahlungen 38.696.527,30 39.591.442,43 39.927.913,35 336.470,92 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 209.332.274,58 234.411.733,99 18.605.355,77 212.431.670,86 -21.980.063,13 -44.997.970,14 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 25.747.610,50 26.603.360,85 23.866.415,87 -2.736.944,98 -50.000,00 14 - Transferauszahlungen 573.047.397,88 629.030.376,00 21.749.657,84 624.345.094,96 -4.685.281,04 -20.930.092,47 15 - Sonstige Auszahlungen 149.856.054,94 162.910.206,87 3.669.972,30 176.292.168,68 13.381.961,81 -6.568.445,66 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.306.205.600,75 1.399.752.079,10 44.340.324,92 1.379.400.012,19 -20.352.066,91 -83.450.431,49 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und 16) 93.657.475,67 67.577.328,19 44.340.324,92 36.417.469,99 -31.159.858,20 -83.450.431,49Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 11 von 883Seite 12 von 884 Jahresabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2020 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2021 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 21.366.007,73 50.417.253,53 25.760.748,66 -24.656.504,87 19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen 7.534.270,92 9.412.896,30 6.079.026,85 -3.333.869,45 20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 9.411.642,41 9.006.548,35 4.939.759,94 -4.066.788,41 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 3.876.945,32 4.500.000,00 4.655.080,13 155.080,13 22 + sonstige Investitionseinzahlungen 643.683,48 15.440,22 -15.440,22 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 42.832.549,86 73.352.138,40 0,00 41.434.615,58 -31.917.522,82 0,00 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 1.394.508,85 3.998.949,12 16.928.019,00 456.723,52 -3.542.225,60 -17.947.134,88 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 68.863.403,97 141.227.466,47 154.424.088,24 61.301.748,63 -79.925.717,84 -157.655.635,63 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 11.387.881,42 14.310.131,47 11.098.424,33 11.733.588,90 -2.576.542,57 -16.386.246,28 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 76.695.265,14 140.851.419,12 2.758.897,44 98.406.461,34 -42.444.957,78 -24.554.532,97 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 9.424.436,00 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 2.500.000,00 -2.500.000,00 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 167.765.495,38 302.887.966,18 185.209.429,01 171.898.522,39 -130.989.443,79 -216.543.549,76 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) -124.932.945,52 -229.535.827,78 185.209.429,01 -130.463.906,81 99.071.920,97 -216.543.549,76 32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) -31.275.469,85 -161.958.499,59 229.549.753,93 -94.046.436,82 67.912.062,77 -299.993.981,25Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 12 von 883Seite 13 von 884 Jahresabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2020 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2021 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 33 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen 172.189.202,60 352.152.306,89 -185.552.306,89 258.723.054,47 -93.429.252,42 216.317.149,76 34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.253.259.017,16 1.225.800.000,00 1.225.800.000,00 35 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommen- den Rechtsverhältnissen 102.011.345,54 173.006.009,13 155.074.668,15 -17.931.340,98 36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.294.600.000,00 1.249.200.000,00 1.249.200.000,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 28.836.874,22 179.146.297,76 -185.552.306,89 80.248.386,32 -98.897.911,44 216.317.149,76 38 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 37) -2.438.595,63 17.187.798,17 43.997.447,04 -13.798.050,50 -30.985.848,67 -83.676.831,49 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 18.122.515,67 28.939.863,26 28.939.863,26 40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 13.255.943,22 -1.863.544,09 -1.863.544,09 41 = Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) 28.939.863,26 17.187.798,17 43.997.447,04 13.278.268,67 -3.909.529,50 -83.676.831,49Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 13 von 883Seite 14 von 884 %XQGHVVWDGW%RQQ $QKDQJ Jahresabschluss 2021Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 14 von 883Seite 15 von 884 Anhang Seite 1 von 107 Dezernat II Bundesstadt Bonn NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anhang Inhalt Seite EINLEITUNG 4 1. INVENTUR ZUM 31.12.2021 5 1.1 Inventur der Vermögensgegenstände 5 1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten 7 1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte 7 ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 9 AKTIVA 9 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 9 1. Anlagevermögen 10 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 11 1.2 Sachanlagen 12 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12 1.2.3 Infrastrukturvermögen 12 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 12 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 12 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 12 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 12 1.3 Finanzanlagen 15 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 15 1.3.2 Beteiligungen 15 1.3.3 Sondervermögen 16 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 16 1.3.5 Ausleihungen 17 2. Umlaufvermögen 18 2.1 Vorräte 18 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 18 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 18 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 19 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 21 2.4 Liquide Mittel 21Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 15 von 883Seite 16 von 884 Anhang Seite 2 von 107 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 23 PASSIVA 24 1. Eigenkapital 24 1.1 Allgemeine Rücklage 24 1.2 Sonderrücklagen 27 2. Sonderposten 28 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 28 2.2 Sonderposten für Beiträge 30 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 31 2.4 Sonstige Sonderposten 32 3. Rückstellungen 33 3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger 33 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 35 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 35 3.4 Sonstige Rückstellungen 35 4. Verbindlichkeiten 37 4.1 Anleihen 37 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 37 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 39 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 39 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 40 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 40 4.8 Erhaltene Anzahlungen 41 5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 43 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 44 1. ERTRÄGE 55 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 55 1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 56 1.3 Sonstige Transfererträge 59 1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 60 1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 62 1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 63 1.7 Sonstige ordentliche Erträge 66 1.8 Aktivierte Eigenleistungen 68 1.9 Bestandsveränderungen 68 2. AUFWENDUNGEN 69 2.1 Personalaufwendungen 69 2.2 Versorgungsaufwendungen 70 2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 71 2.4 Bilanzielle Abschreibungen 75 2.5 Transferaufwendungen 76 2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 79 3.1 Finanzerträge 81 3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 81 4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 82 4.1 Außerordentliche Erträge 82Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 16 von 883Seite 17 von 884 Anhang Seite 3 von 107 ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 83 1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 83 2. Investitionsmaßnahmen 85 WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 87 Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 87 Verpflichtungen aus Leasingverträgen 87 Treuhandvermögen 88 Bürgschaften 88 Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 88 Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB 89 Erläuterungen zur Bilanz 90 Erläuterungen zum Anlagenspiegel 90 Erläuterungen zum Forderungsspiegel 91 Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 91 Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 91 Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 92 ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 94 Mitglieder des Verwaltungsvorstandes 94 Mitglieder des Rates 99 ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM 01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 107Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 17 von 883Seite 18 von 884 Anhang Seite 4 von 107 NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2021 Anhang Einleitung Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen. Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2021 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt. Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss, um einen Anhang zu erweitern, der im erforderlichen Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert. Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (2.NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759). Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten, Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (§§ 38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW). Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die Wertgrenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel angepasst und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW“ Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S. 652). Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2022 ein gültiger Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 18 von 883Seite 19 von 884 Anhang Seite 5 von 107 1. Inventur zum 31.12.2021 Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. §§ 29/30 KomHVO NRW hat die Gemeinde ihre Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Die Durchführung der Inventur wird in der allgemeinen Inventurrichtlinie in der Fassung vom 01.09.2020 geregelt. 1.1 Inventur der Vermögensgegenstände Die Inventur muss bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände berücksichtigen, und zwar: • Die Betriebs- und Geschäftsausstattung (bürotechnische Ausrüstung, Mobiliar, ...) • Das sonstige bewegliche Anlagevermögen (technische Anlagen und Maschinen, Betriebsvorrichtungen, Schuleinrichtungen, Fahrzeuge, Kunstgegenstände, ...) • Das unbewegliche Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Straßen, Kanäle, ...) • Das immaterielle Anlagevermögen (Lizenzen, Software, Konzessionen) • Die Finanzanlagen (Beteiligungswerte, Ausleihungen, …) Das zu überprüfende Anlagevermögen hatte zum 31.12.2021 einen Buchwert von 4.882.699.914,50 EUR. Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die Fachbereiche in der Jahresabschlussverfügung der Kämmerin aufgefordert, alle Veränderungen des Vermögensbestands an die Finanzbuchhaltung zu melden. Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Inventurmethoden Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung, die materiellen Vermögensgegenstände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und wertmäßig zu erfassen (zählen, messen, wiegen). Eine erneute vollständige Erhebung aller Vermögenswerte wäre nur mit externer Unterstützung und erheblichen Kosten möglich gewesen. Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu geführt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden waren bzw. sind und die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit ausreichend gewährleisten. Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, die aufgrund anderweitiger Anforderungen zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände verpflichtet sind, z.B. um Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen, wurden diese Kontrollen als Inaugenscheinnahme für die Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher Kontrollen regelmäßig auch Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände betrachtet. Solche Vermögensbereiche sind beispielsweise das Kanalvermögen, die Straßen, die Straßenbäume oder die Außensportanlagen der Stadt Bonn. Zusätzlich zur Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den Datenbeständen der Fachbereiche und den Daten der Anlagenbuchhaltung festgelegt, die zukünftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden. Es werden SonderrichtlinienBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 19 von 883Seite 20 von 884 Anhang Seite 6 von 107 zur Bestandskontrolle erstellt, die fachliche Besonderheiten berücksichtigen und die erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben. Für folgende Aufgabenbereiche wurden Sonderrichtlinien im Entwurf an die Fachbereiche zur Abnahme bzw. an das Rechnungsprüfungsamt zur Abstimmung übermittelt: Geschäfts- bereich Inventurfeld / Sonderrichtlinie Stand der Bearbeitung 3799 Inventar Feuerwehr Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur- beauftragten 4130 Kunstwerke Kunstmuseum Fachliche Ergänzungen des Bereiches im Fachamt 4150 Stadtmuseum Sammlungsbestände Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur- beauftragten 5299 Aufbauten Außensportanlagen (ohne Boden) Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhaltung / Fachbereich) 6699 Kanalnetz Zustimmung zur Sonderrichtlinie durch das RPA ist erfolgt 6699 Aufbauten Straßen (Straßenbelag, ohne Boden) Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur- beauftragten 6699 Straßentunnel Godesberg Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhaltung / Fachbereich) 6699 Kläranlagen, Pumpwerke, Betriebsdepot (ohne Boden) Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 6699 Brücken Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 6699 Wasserbauwerke Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 6899 Straßenbäume Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhaltung / Fachbereich) Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche Vermögensgegenstände beschafften Inventarisierungssoftware wurde in 2019 begonnen. Pandemiebedingt konnten auch in 2021 keine Erstinventuren durchgeführt werden. In der Anlagenbuchhaltung wurden jedoch weiterhin vorbereitende Buchungen (Vereinzelungen sowie Anpassungen hinsichtlich der auf 800,00 EUR erhöhten Wertgrenze) zur Durchführung der Inventur mit der Software vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen Barcodeaufkleber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden kann. Das Scanergebnis wird zum elektronischen Abgleich mit den Daten derBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 20 von 883Seite 21 von 884 Anhang Seite 7 von 107 Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden auch Vermögensgegenstände mit einem Buchwert von 0,00 EUR inventarisiert. Für immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke und Finanzanlagen wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Absatz 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, Forderungen und Schulden, des Betrags des baren Geldes sowie sonstigen Vermögensgegenstände anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. Wirtschaftsgüter, deren Nettowert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden entsprechend der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand gebucht. Der im Jahr 2019 amtierende Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO NRW von der körperlichen Inventur dieser Vermögensgegenstände befreit. Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form entsprechender stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor. Die Bestandsüberprüfung der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der vorhandenen gebuchten Bestände/Werte und der im Rahmen der Jahresabschlussverfügung vorgegebenen Meldepflicht für Bestands- oder Wertveränderungen vorgenommen. 1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und überprüft. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Verbindlichkeiten/Schulden wurden ermittelt und ins Folgejahr vorgetragen. Die erforderlichen Rechnungsabgrenzungsbuchungen wurden durchgeführt. Die zugehörigen Inventarverzeichnisse zu Forderungen und Verbindlichkeiten wurden erstellt. 1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte Ohne Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen ist das Anlagevermögen mit 4.585.218.603,15 EUR zu beziffern.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 21 von 883Seite 22 von 884 Anhang Seite 8 von 107 Für folgende Bereiche wurden Bestandsabgleiche zum 31.12.2021 durchgeführt: Inventurfeld Vorsystem Bestands- abgleich durchgeführt Buchwert EUR 31.12.2021 Fahrzeuge Mekos ja 12.581.836,47 Kunstgegenstände Kunstmuseum Museum Plus ja 118.752.348,94 Kunstgegenstände Stadtmuseum Museum Plus ja 1.578.299,72 Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützwände, Lärmschutzwände) Amt 66 GIS ja 58.853.948,99 Kanalhaltungen Nova Kandis ja 618.929.426,90 Grundstücke Limas/GIS ja 1.100.632.836,78 Darlehen (Amt 20) KommInform ja 72.136.668,86 Ergebnis 1.983.465.366,66 Weiterhin wurde für folgende Bereiche, in denen das Buch- und Beleginventurverfahren angewendet wird, Bestätigungsschreiben über den korrekt erfassten Anlagenbestand bei den Fachbereichen angefordert: Inventurfeld Buchwert EUR 31.12.2021 Immaterielle Vermögensgegenstände 6.481.653,80 Wertpapiere (Stiftungen) 14.414.825,34 Beteiligungen 971.532.264,25 Ergebnis 992.428.743,39 Die sich ergebenden notwendigen Korrekturen des Anlagenbestandes werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt gebucht. Die durchgeführten Bestandsabgleiche und Bestätigungen der Fachbereiche umfassen 64,90 % des o.g. Vermögensbestands ohne Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen. Teilweise sind aufgrund der Bestandsabgleiche und Bestätigungsschreiben festgestellte Abweichungen zwischen Vorsystem und Buchführung noch aufzuklären. Die Anlagen im Bau und geleisteten Anzahlungen wurden durch die Fachbereiche im Zuge der Bestätigungen zum Jahresabschluss geprüft und bestätigt. Der Bestand der sogenannten 'Altfälle' der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung 2017 wurden in 2021 um 309.843,31 EUR reduziert. Weitere Fälle befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachbereiche an die Erledigung erinnert, teilweise wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine Aktivierung noch nicht möglich ist (laufende Ausschreibungen, Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, Übertragung an das Städtische Gebäudemanagement soll in 2022 erfolgen u.ä.).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 22 von 883Seite 23 von 884 Anhang Seite 9 von 107 Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen AKTIVA 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 34.696.596,63 EUR 34.696.596,63 EUR Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ ist am 01.10.2020 in Kraft getreten. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 war erneut die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln (§ 5 Abs. 2 NKF-CIG). Das NKF-CIG beinhaltet zwei mögliche Wege zur Isolierung der Corona-bedingten Schäden. Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CIG werden sie durch eine gesonderte Erfassung der Haushaltsbelastungen berechnet. Nach Satz 2 kann hilfsweise eine Nebenberechnung vorgenommen werden, soweit die Haushaltsbelastungen nicht oder nicht in vollem Umfang konkret ermittelt werden können. Die Bundesstadt Bonn hat bei den durch die Buchhaltung erfassten pandemiebedingten Geschäftsvorfällen von der „genauen Ermittlung“ nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CIG Gebrauch gemacht. Die nicht im Rechnungswesen abgebildeten Mindererträge und - aufwendungen werden durch Nebenrechnungen dargestellt. Hierzu erfolgt u. a. die Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021 mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung 2021 („Pauschale Ermittlung“). Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CIG, die als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als Bilanzierungshilfe anzusetzen ist, hat sich erstmalig für das Jahr 2021 in Höhe von 34.696.596,63 EUR ergeben. Weitere Ausführungen dazu finden sich unter „Erläuterungen zur Ergebnisrechnung“. Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42 Absatz 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz ab Jahresabschluss 2020 wurde dementsprechend erweitert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 23 von 883Seite 24 von 884 Anhang Seite 10 von 107 1. Anlagevermögen Allgemeines Der Wertansatz der Vermögensgegenstände geht auf die erstmalige Bewertung des Vermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 zurück. Die in der Eröffnungsbilanz erfassten vorsichtig geschätzten Zeitwerte gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- oder Herstellungskosten und wurden entsprechend fortgeführt. Gegebenenfalls erfolgte die Bewertung aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen in der KomHVO NRW (z.B. Kunstwerke gem. § 56 KomHVO NRW). Der Wertansatz von nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz neu zugegangenem Anlagevermögen richtete sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegenstände durch eine Schenkung oder unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Zuwendungsgeber entstanden sind. Wenn solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze durch sachverständige Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte ermittelt. Gleichzeitig erfolgte die Bildung entsprechender Sonderposten. Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2021 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur im Bereich der Festwerte abgewichen. Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde bezüglich der gemeindlichen Investitionen ein Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes in § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO NRW ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude, Straßen, Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese unterschiedliche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt werden. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des Komponentenansatzes ausgeschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht angewendet wird, ist bei einer erheblichen Erhaltungsmaßnahme oder Instandsetzung eines Vermögensgegenstandes, die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht, dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen. Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn dahingehend ausgeübt: Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wird auf eine komponentenweise Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude sollen grundsätzlich nicht komponentenweise angesetzt werden. Dementsprechend erfolgt die Anwendung der Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Als Abschreibungsmethode wurde ausschließlich die lineare Abschreibung angewendet (vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW). Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer gesonderten Abschreibungstabelle aufgeführt. Das MHKBG hat im Runderlass „Muster für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Abschreibungstabelle“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbreite ist die Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt worden. Diese Abschreibungsrahmentabelle entspricht den bei der Bundesstadt BonnBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 24 von 883Seite 25 von 884 Anhang Seite 11 von 107 angewendeten Nutzungsdauern. In begründeten Einzelfällen wurde von der Rahmentabelle abgewichen. Es erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes für das SGB. Nähere Ausführungen hierzu finden sich unter Ziffern 1.2 und 1.3 - Aktiva. Für Festwerte, Grundstücke, Kunstwerke sowie Anlagen im Bau wurden keine Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen auf Grund des Wegfalls der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen in Vorjahren wurden für den Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, den Beteiligungswert für die Tourismus & Congress GmbH und den Beteiligungswert für das Theater gebucht. Nähere Ausführungen finden sich unter Ziffer 1.3 - Aktiva. Anwendung von Vereinfachungsregeln Wertgrenzen Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von der Vereinfachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2021 Gebrauch gemacht. Festwerte Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte Vermögensgegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei handelt es sich um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die Rheinaue), das Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um den Medienbestand der Stadtbibliothek. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzwert zum 31.12.2020 7.230.869,26 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 7.777.734,45 EUR 546.865,19 EUR Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem bewertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW). Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder Leitungsrechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn). Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von 1.070.939,92 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert enthalten.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 25 von 883Seite 26 von 884 Anhang Seite 12 von 107 1.2 Sachanlagen Bilanzwert zum 31.12.2020 3.303.703.799,18 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 3.315.428.304,57 EUR 11.724.505,39 EUR Folgende Vermögensgegenstände gehörten zu der Bilanzposition: 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte • Grünflächen: öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze, Dauerkleingärten • Ackerland: landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland • Wald/Forst • sonstige unbebaute Grundstücke: Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Unland, Wasserflächen (Bäche incl. Aufbauten), Erbbaurechte 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen Gebäudemanagement (SGB) bilanziert. Bei der Stadt selbst wurden nur noch Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerblicher Art zugerechnet wurden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen waren sowie einige Sonderfälle. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Das Infrastrukturvermögen beinhaltet den Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände, Hochwasserschutzanlagen. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Insgesamt erhöhte sich der Wert der Bilanzposition 1.2 - Sachanlagen zum 31.12.2021 um 11.724.505,39 EUR.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 26 von 883Seite 27 von 884 Anhang Seite 13 von 107 Die wesentlichen Gründe für diese Veränderung waren: Erhöhungen durch Zugänge/Aktivierungen bei 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.722.766,53 EUR (Nach-)Aktivierung verschiedener Flurstücke, Aktivierung von Aufbauten für Spielplätze (z. B. Hindenburgplatz Naturbeobachtungsstation), Aktivierung Sportplatz Graurheindorf 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.479.701,93 EUR Aktivierung weiterer Schlussrechnungen zum WCCB, Umbuchung des Grund und Bodens des Viktoriabades aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen, Aktivierung von Flurstücken, Aktivierung der Treppenanlage und des Steges für das Feuerlöschboot, Aktivierung von Spielgeräten an Schulen und Kindertagesstätten 1.2.3 Infrastrukturvermögen 11.828.424,44 EUR • davon Brücken und Tunnel 550.984,73 EUR (Aktivierung Entrauchungsanlage Tunnel Bad Godesberg, (Hinzu-)Aktivierung von zwei Brücken) • davon Kanalnetz 3.141.055,90 EUR (Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Kanäle) • davon Straßennetz 7.677.290,78 EUR (Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Straßenbaumaßnahmen, Aktivierung von Fahrradabstellanlagen und Mobilstationen, Parkscheinautomaten) 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 714.215,98 EUR Aktivierung von Kunstgegenständen/-werken insbesondere aus Schenkungen 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 5.043.957,28 EUR Aktivierung von Dienstwagen und Nutz- und Spezialfahrzeugen 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.950.984,10 EUR 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 54.865.173,99 EUR davon • für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 EUR • für den Erwerb von Vermögensgeg. über 800 EUR 350.124,00 EUR • für Baumaßnahmen Hochbau 139.230,73 EUR • für Baumaßnahmen Tiefbau 35.882.763,19 EUR • für sonstige Baumaßnahmen 8.365.610,65 EUR • für Anzahlungsrechnungen zu Vermögensgeg. 10.127.445,42 EUR Zuzüglich Umbuchung aus Umlaufvermögen i.d.R. für Baumaßnahmen 17.119.366,35 EUR Die Umbuchung aus dem Umlaufvermögen war aufgrund eines zu verbessernden Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zu einer Nachweisung der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt, erforderlich. Verminderungen durch Abgänge/Abschreibungen beiBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 27 von 883Seite 28 von 884 Anhang Seite 14 von 107 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Abgänge 2.059.424,50 EUR Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 4.426.538,99 EUR 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Abgänge 7.780,41 EUR Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 3.435.816,69 EUR 1.2.3 Infrastrukturvermögen • Abgänge 2.200.391,20 EUR • Abschreibungen Brücken und Tunnel 5.192.091,60 EUR • Abschreibungen Kanalnetz 20.889.320,44 EUR • Abschreibungen Straßennetz 20.345.387,40 EUR • Abschreibungen sonstige Bauten 849.704,87 EUR 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden Abschreibungen 15.833,23 EUR 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Abgänge (Eröffnungsbilanzkorrektur) 88.000,00 EUR 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge Abgänge (in der Regel Verkauf) 1.678.645,82 EUR Abschreibungen 4.515.390,18 EUR 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Abgänge 177.746,34 EUR Abschreibungen 4.737.745,03 EUR 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau davon • für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 707.656,00 EUR Insgesamt wurde der Bestand an geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau in 2021 in allen Anlagenklassen bis auf den Bestand der Anlagenklasse 91100 erhöht. Gründe hierfür sind die fehlende Betriebsbereitschaft der angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände, geleistete Anzahlungen ohne Schlussrechnungen und fehlende Aktvierungsmeldungen der Fachbereiche. Betragsmäßig kleinere Veränderungen wurden aufgrund der Vielzahl und der Geringfügigkeit nicht einzeln erläutert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 28 von 883Seite 29 von 884 Anhang Seite 15 von 107 1.3 Finanzanlagen Bilanzwert zum 31.12.2020 1.487.934.464,87 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 1.559.493.875,48 EUR 71.559.410,61 EUR Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertrags- wertverfahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden. Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über- nommen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Bilanzwert zum 31.12.2020 530.489.824,66 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 530.489.824,66 EUR 0,00 EUR Unter den "Anteilen an verbundene Unternehmen" sind als wertmäßig wesentliche Beteiligungen ausgewiesen: • Stadtwerke Konzern (SWB GmbH) • Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (Vebowag) • Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) • bonnorange AöR. Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2021 für Betei- ligungswerte der verbundenen Unternehmen ergeben. 1.3.2 Beteiligungen Bilanzwert zum 31.12.2020 122.431.798,68 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 122.510.370,92 EUR 78.572,24 EUR Unter der Bilanzposition „Beteiligungen“ sind als wertmäßig wesentliche Unter- nehmen ausgewiesen: • Wahnbachtalsperrenverband (WTV) • Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) • Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA). Bei den Beteiligungswerten der „Beteiligungen“ gab es eine Wertberichtigung zum 31.12.2021 durch Zuschreibung auf den Bilanzwert der Tourismus & Congress GmbH i.H.v. 78.572,24 EUR.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 29 von 883Seite 30 von 884 Anhang Seite 16 von 107 1.3.3 Sondervermögen Bilanzwert zum 31.12.2020 315.152.590,15 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 317.321.264,42 EUR 2.168.674,27 EUR Unter der Bilanzposition "Sondervermögen" sind die drei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen • Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) • Theater der Bundesstadt Bonn • Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) ausgewiesen. Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2021 zum Wirtschaftsplan 2021 des SGB werden die vom SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von rd. 7.200 TEUR in Form einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt. Weiterhin bestand beim SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von rd. 8.740 TEUR. Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgt auf Basis eines vom Theater erstellten Zwischenabschlusses. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2020 weist ein Eigenkapital von 33.494 TEUR aus. Es hat sich ein Zuschreibungsbedarf von rd. 3.170 TEUR ergeben. Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich eine Zuschreibung zum 31.12.2021 in Höhe von rd. 523 TEUR ergeben. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanzwert zum 31.12.2020 96.849.053,94 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 96.382.648,10 EUR -466.405,84 EUR Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden für die Eröffnungsbilanz gem. § 55 Abs. 7 GemHVO a.F. bewertet. An- bzw. Zukäufe wurden mit den tatsäch- lichen Anschaffungskosten bilanziert. Zu den Wertpapieren gehören eine Fonds-Anlage mit der bisher gebildeten Versorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross- Border-Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Finanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig dargestellt hat. Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Portfolio sich in Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt. Für die Geldanlagen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passivseite Sonderposten ausge- wiesen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 30 von 883Seite 31 von 884 Anhang Seite 17 von 107 Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt. Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der Bilanzposition „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen hierzu finden sich unter Aktiva Ziffer 2.4. 1.3.5 Ausleihungen Bilanzwert zum 31.12.2020 423.011.197,44 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 492.789.767,38 EUR 69.778.569,94 EUR Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit der Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.: • diverse Darlehensforderungen • Darlehensforderungen aus Transferleistungen • Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater • Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG • Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG • Anteile an Zweckverbänden • Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI). In einem Fall wurde ein zinsloses Darlehen vergeben. Das Darlehen war u.a. zur Teilfinanzierung der Errichtung einer Mehrzweckhalle bestimmt. Insofern besteht eine Gegenleistungsverpflichtung, so dass von einer Abzinsung abgesehen wurde. Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Darlehen für die Stadtwerke Bonn (SWB) aufzunehmen. Bei diesem Modell gewährt die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern Gesellschafterdarlehen und refinan- ziert diese selbst bei Kreditinstituten. In der städtischen Bilanz werden damit unter der Bilanzposition „Ausleihungen“ eine Forderung gegenüber den Stadtwerken und korrespondieren auf der Passivseite eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen. Der Bestand beträgt zum 31.12.2021 rd. 65,0 Mio. EUR. Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigen- betriebsähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitions- zuschüsse ausgewiesen. Im Jahr 2021 ergeben sich größere Veränderungen durch neu geleistete Zuschüsse sowie jährliche aufwandswirksame Auflösungs- beträge. Im Saldo hat sich ein Zuwachs von rd. 24,6 Mio. EUR ergeben. Insgesamt ist der Wert der Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen um 71.559.410,61 EUR höher als zum 31.12.2020.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 31 von 883Seite 32 von 884 Anhang Seite 18 von 107 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Bilanzwert zum 31.12.2020 775.748,95 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 1.033.551,12 EUR 257.802,17 EUR Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen: • Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information • Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial • Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar • Amt 40 div. Material für die Bonner Schulen • Amt 52 Materialien für die Bäder • Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110 • Amt 67 Wirtschaftshof Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet. Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte ausgewiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit Skontoabzug erfolgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert zum 31.12.2020 196.797.841,67 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 210.706.386,12 EUR 13.908.208,45 EUR Die Forderungen wurden nach den Vorschriften der KomHVO NRW gegliedert in: 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen bestehend aus • Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B. Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge), • Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer), • Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von Jugendhilfeleistungen, Erstattungen von Sozialleistungen) und • sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für Kindergärten, Zuweisungen des Landes). Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von 27.712.776,00 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des Landes NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der Tilgungsleistung des Landes NRW die Forderung in 2021 um 863.460,00 EUR zu reduzieren. Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer waren um 580.604,10 EUR zu erhöhen. 2.2.2 Privatrechtliche ForderungenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 32 von 883Seite 33 von 884 Anhang Seite 19 von 107 Zum 31.12.2021 werden privatrechtliche Forderungen abzüglich Wertberichtigungen in Höhe von 59.518.465,25 EUR ausgewiesen. Davon privatrechtliche Forderungen • gegenüber dem privaten Bereich i.H.v. 23.787.075,86 EUR • gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. 28.305.550,39 EUR Es handelt sich beispielsweise um Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Miet- und Pachteinnahmen, Verkaufserlöse, Beistandsleistungen und Teilnehmerentgelte. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u.a. Spenden und Zuschüsse nachgewiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von Ansprüchen gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis des Bestandes an sonstigen Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem Nachweis der periodengerechten Ertragszuordnung. Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen ist. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute Grundstücke der Abteilung Liegenschaften. Wird die Veräußerung eines städtischen Grundstücks beschlossen, wird dieses (ggf. inklusive Aufbauten) zum Datum des Ratsbeschlusses aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgebucht. In 2021 wurde kein Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgebucht. Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Es wurden daher rund 1,2 Mio. EUR aufwandswirksam wertberichtigt. Wegen Aufgabe der Veräußerungsabsicht wurden Grundstücke mit einem Wert von rund 714 TEUR aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgebucht. Es wurden Abgänge aus Grundstücksveräußerung i.H.v. rund 850 TEUR gebucht. Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht veräußert waren, wurden hier i.H.v. 4.839.112,96 EUR ausgewiesen. Da die Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber für Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung bei der Stadt als wirtschaftlichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite wurden entsprechende Verbindlichkeiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt abgebildet. In 2021 haben sich keine Veränderungen ergeben. Im Rahmen der Buchung von geleisteten Anzahlungen wurde festgestellt, dass auch Anzahlungen für Baumaßnahmen dieser Bilanzposition zugeordnet waren. Um eine zutreffende Ausweisung in der Bilanz 2021 vorzunehmen, wurden geleistete Anzahlungen in Höhe von 17.119.366,35 EUR, die zum Stichtag 31.12.2021 ermittelt wurden, umgebucht und in der Bilanzposition Sachanlagen (geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau) dargestellt. Die Buchung konnte nur auf der Sachkontenebene erfolgen und wird daher nicht in der Anlagenbuchhaltung nachvollzogen. Die Umbuchung in das Anlagevermögen war aufgrund eines zu verbessernden Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. DasBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 33 von 883Seite 34 von 884 Anhang Seite 20 von 107 neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zur unmittelbaren Nachweisung der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt, erforderlich. Zum Anlagenspiegel wird es eine entsprechende Erläuterung gegeben. Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Es erfolgte die Anpassung des Forderungsbestandes für 2021. Aufgrund der gemeldeten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2021 per Saldo Forderungen in Höhe von 1.567.952,56 EUR. Im letzten Zahllauf des Jahres 2021 wurden zum 01./02.01.2022 fällige Rechnungen des Haushaltsjahres 2022 reguliert. Die 293 Zahlprogrammbelege saldierten die Bestände der Verbindlichkeiten i.H.v. 11.210.989,47 EUR. Zur Korrektur der bilanziellen Ausweisung sowie der Fortschreibung in der Finanzrechnung (gleichlautend zur Veränderung der Liquiden Mittel) wurden Korrekturbuchungen vorgenommen. Die Summe der Zahlprogrammbelege wurde als geleistete Anzahlung in die Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände eingebucht, gleichzeitig wurden die Bilanzpositionen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung i.H.v. 444.822,46 EUR sowie 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen i.H.v. 10.766.167,01 EUR erhöht. Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter Beachtung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 KomHVO NRW das Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip der Wertaufhellung zu beachten. In diesem Zusammenhang ist für die Vornahme einer Wertberichtigung zu berücksichtigen, wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden haben und wann die Kenntnisnahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich ist, wird ggfls. eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen. Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW, soweit ein Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern. Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie nicht beigetrieben werden durften. Ein Forderungsbestand in Höhe von 141.749.594,35 EUR war 64.079 Geschäftspartnern / 77.598 Vertragsgegenständen zuzuordnen. Ein Bestand an freiwilligen Zahlungen (ca. 213.531 EUR) auf zukünftige Gewerbesteuerfestsetzungen vermindert den Gesamtsaldo der offenen Posten zum 31.12.2021. Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten nachgewiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann, sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Forderungen > 100.000,00 EUR wurden zum Bilanzstichtag einzeln auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausgesetzte Forderungen hinsichtlich der Realisierungsaussichten beurteilt. Auf 45 Geschäftspartnern / 145 Vertragsgegenständen wurden Forderungen größer 100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 80.495.416,01 EUR ermittelt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 34 von 883Seite 35 von 884 Anhang Seite 21 von 107 7.425.492,88 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden bezahlt. Hiervon waren 6.968.504,35 EUR im Jahr 2021 fällig gestellt. Zu den bezahlten Forderungen wurde keine Wertberichtigung gebucht. Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung gebucht. Zum 31.12.2021 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 51.732.973,47 EUR im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2020 handelt es sich insgesamt eine Verminderung des Volumens aus Einzelwertberichtigungen um 6.809.886,27 EUR. Der im Vergleich zu Vorjahren erhebliche Anstieg des Wertberichtigungsbetrages im Jahr 2018 ist durch eine Veranlagung von Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne für das Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszinsen hierzu in Höhe von ca. 6 Mio. EUR zu erklären, die aufgrund einer verbindlichen Auskunft (Ratsbeschluss vom 15.05.2014 (DS 1411177)) nach endgültiger Steuerfestsetzung zu erlassen sind. Die Stadt Bonn ist an die damalige verbindliche Auskunft gebunden, da diese Auskunft Vertrauensschutz begründet hat. Zwischenzeitlich wurde eine gesetzliche Neuregelung zum Umgang mit Sanierungsgewinnen beschlossen, sodass derartige Gewinne künftig generell nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen. Im Jahressteuergesetz 2018 findet sich hierzu auch die Öffnung für sogenannte 'Altfälle': Die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 3a EStG und Folgevorschriften, § 7b GewStG) wird mit dem JStG 2018 rückwirkend zum 05.07.2017 in Kraft gesetzt. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die Regelungen auch auf Altfälle (Schuldenerlass vor dem 9.2.2017, dem Tag der Veröffentlichung des Sanierungsbeschlusses des Großen Senats v. 28.11.2016 - GrS 1/15, BStBl II 2017, 393) anzuwenden (§ 52 Abs. 4a, Abs. 5 EStG-E). Für die Forderungen < 100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen: Es wurde ermittelt, wie hoch in der Vergangenheit der abzuschreibende %-Anteil, der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen war. Dieser Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der Pauschalwertberichtigung waren 440.012,13 EUR als nicht werthaltig zu schätzen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2020 handelt es sich insgesamt eine Erhöhung des Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um 3.467,64 EUR. Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (Bilanzposition 2.2) zum 31.12.2021 war insgesamt um 2.697.218,98 EUR höher als am 31.12.2020. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 0,00 EUR 0,00 EUR Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem Anlagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont von weniger als einem Jahr erfolgt. 2.4 Liquide Mittel Bilanzwert zum 31.12.2020 28.939.863,26 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 13.278.268,67 EUR -15.661.594,59 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 35 von 883Seite 36 von 884 Anhang Seite 22 von 107 Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen. Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2021 auf 853.416,29 EUR. Hierbei handelt es sich um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der Passivseite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen. Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und Differenzen wurden bereinigt. Die Guthabenbestände von Frankiermaschinen betragen 24.557,53 EUR und werden seit 2018 ebenfalls in den liquiden Mitteln dargestellt. Der Bestand an liquiden Mitteln war um rd. 15,7 Mio. EUR niedriger als am 31.12.2020.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 36 von 883Seite 37 von 884 Anhang Seite 23 von 107 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert zum 31.12.2020 37.874.408,55 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 37.825.475,13 EUR -48.933,42 EUR Geleistete Investitionsförderungen Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufgelöst. In 2021 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge des Jahres 2021 in Höhe von 224.179,83 EUR erfolgt. In Höhe der jeweils vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese dem PRAP (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zugeführt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den ARAP umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag 3.918.485,17 EUR ausgewiesen. Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2021 geleisteten Auszahlungen für Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für den Monat 01/2022, sowie Erstattung kommunaler Leistungen SGB II für 2021 als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Sofern Zahlungen im Jahr 2021 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2022 (oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 37 von 883Seite 38 von 884 Anhang Seite 24 von 107 PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage Bilanzwert zum 31.12.2020 1.028.555.927,04 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 1.022.500.003,16 EUR -6.055.923,88 EUR Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar. Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2021 ausfolgenden Gründen verändert: Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW: A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von Vermögensgegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW. Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 der GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die Gesetzesbegründung beschränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche, aber ergebniswirksame Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die erfolgsneutrale Verbuchung war unabhängig von der Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund der Veräußerungsabsicht die Umbuchung eines bisher genutzten Vermögensgegenstandes in das Umlaufvermögen und war infolge des hier geltenden Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Verrechnungen im Umlaufvermögen: Strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen, außerplanmäßige Abschreibung bzw. Sonderpostenauflösung für die zum Verkauf stehenden Objekte, Moltkestraße 3, Viktoriabad (Vermerk 03.02.2022) Auflösung Sonderposten -84.250,11 EUR Abschreibung 214.004,75 EUR Verrechnung aufgrund der Werteveränderung einer Finanzanlage: Zuschreibung für den Wert der Beteiligung ‚Tourismus & Congress GmbH‘ (Erläuterung unter Ziff. 1.3.2 - Aktiva) -78.572,24 EUR Zuschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Theater' -3.169.840,81EUR (Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva) Abschreibung für den Wert des Sondervermögens 'SGB' 8.740.000,00 EUR (Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva) Zuschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Seniorenzentren' (Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva) -522.583,44 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 38 von 883Seite 39 von 884 Anhang Seite 25 von 107 B) Entwicklungsmaßnahmen Zur Entwicklungsmaßnahme WTP (Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin) war die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandbankkonto gegen die Allgemeine Rücklage zu buchen: Bestand Treuhandkonto (Vermerk 02.02.2022) 994.410,75 EUR Abschlussbuchungen zu Konten für Fremde Mittel / Durchlaufende Gelder aus Entwicklungsmaßnahmen -511,35 EUR C) Nachträgliche Korrekturen gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 KomHVO NRW Folgende Sachverhalte wurden aufgrund nachträglicher Überprüfungen korrigiert und gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet: Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 08.02.2022) 877,50 EUR Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte für ein Grundstück und die dazugehörigen Sonderposten (Vermerk vom 14.02.2022 Grundstücke -84.672,65 EUR Sonderposten 63.794,39 EUR Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte für ein Kunstwerk und den dazugehörigen Sonderposten (Vermerk vom 21.10.2021) Kunstwerk -88.000,00 EUR Sonderposten 88.000,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 23.07.2021) 1.428,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für mehrere Grundstücke und einen Sonderposten (Vermerk vom 23.11.2021) Grundstücke -320.929,06 EUR Sonderposten 150,58 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 29.09.2021) --75,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 30.11.2021) -1.113,82 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für eine erhaltene Anzahlung (Vermerk vom 30.11.2021) -84.916,15 EUR Nachträgliche Korrektur des Jahresabschlusses 2011, hier: erhaltene Anzahlungen (Vermerk vom 05.01.2022) 175.026,24 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 39 von 883Seite 40 von 884 Anhang Seite 26 von 107 D) Sonstige Veränderungen Schuldenerlass des Bundes in Höhe von (Anordnung vom 20.01.2022) -11.023,20 EUR Tilgungszuschuss des Bundes zur Reduzierung der Kreditverbindlichkeiten (Anordnung vom 01.06.2021) -107.632,00 EUR Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Seit der NKF-Einführung hat die Bundesstadt Bonn in den Jahren 2009, 2017 und 2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde. Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011 teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden musste. Das Jahresergebnis 2020 (Fehlbetrag) wurde (wie auch das Jahresergebnis 2019) nach Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Rate (Sitzung vom 09.06.2022) zum 31.12.2021 gegen die Ausgleichsrücklage gebucht. Vergleich Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss Ausgleichsrücklage am 31.12.2018 59.514.961,61 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2018 1.030.129.561,27 EUR Überschuss 2018 10.347.259,94 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2019 69.862.221,55 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2019 1.031.454.886,37 EUR Fehlbetrag 2019 7.828.775,40 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2020 62.033.446,15 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2020 1.028.555.927,04 EUR Fehlbetrag 2020 24.647.307,47 EUR Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 schließt mit einem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit von -633.678,73 EUR ab. Nur durch das außerordentliche Ergebnis, dass sich aus dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie (NKFCOVID- 19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) herleitet, ergibt sich ein Jahresüberschuss von 34.066.326,91 EUR. Geplant wurde für das Haushaltsjahr 2021 ein Überschuss in Höhe von 4.030.001,51 EUR. Das Ergebnis des Jahres 2021 ist im Jahresabschlussentwurf somit um rund 30 Mio. EUR besser als veranschlagt. Der im Jahr 2021 ausgewiesene Überschuss in Höhe von 34.066.326,91 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2022, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, der Ausgleichsrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Das Ergebnis des Jahres 2021 ist im Jahresabschlussentwurf um 30 Mio. EUR besser als veranschlagt und zeigt wie die Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 eine positive Tendenz im Vergleich zur Planung. Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von derBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 40 von 883Seite 41 von 884 Anhang Seite 27 von 107 Bezirksregierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 23.01.2019 genehmigt. Im Jahresabschluss 2021 wurde ein „echter‘ Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ohne Einbeziehung der außerordentlichen Erträge nur knapp verfehlt (Defizit von 634 TEUR). Aus diesem Grund ist aus Sicht der Kommunalaufsicht eine Verpflichtung zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht mehr gegeben. Es ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten: Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres. 1.2 Sonderrücklagen Bilanzwert zum 31.12.2020 655.065,37 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 655.065,37 EUR 0,00 EUR Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 41 von 883Seite 42 von 884 Anhang Seite 28 von 107 1.3 Ausgleichsrücklagen Bilanzwert zum 31.12.2020 62.033.446,15 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 37.386.138,68 EUR -24.647.307,47 EUR Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar. Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch den Fehlbetrag des Jahres 2020 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen Stand gemindert. Der im Jahr 2021 ausgewiesene Überschuss in Höhe von 34.066.326,91 EUR kann im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2022, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, der Ausgleichsrücklage oder der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Die seit dem 01.01.2019 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen der GO NRW und der KomHVO NRW beinhalten veränderte Vorschriften zur Buchung in die Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW). Mit Bezug auf den Erlass vom 15.02.2019 und die ergänzenden Hinweise vom 17.05.2019 des MHKBG wurden die neuen Regelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der Kernverwaltung (Einzelabschluss) angewendet. Demnach entfällt die bisherige Beschränkung für die Zuführung von Jahresüberschüssen in die Ausgleichsrücklage. Die Beschränkung besteht nur in zweierlei Hinsicht: Die Allgemeine Rücklage muss einen Mindestbestand von drei Prozent der Bilanzsumme des vorherigen Jahresabschlusses ausweisen. Zudem müssen Jahresüberschüsse zunächst der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, wenn diese in den letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahren durch Fehlbetrag der Ergebnisrechnung reduziert wurde. Beide Beschränkungen greifen nicht, da einerseits der Bestand der Allgemeine Rücklage rund 20 Prozent der Bilanzsumme ausweist und andererseits keine entsprechenden Entnahmen der Allgemeinen Rücklage erfolgt sind. 2. Sonderposten 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Bilanzwert zum 31.12.2020 818.739.161,88 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 802.290.214,14 EUR -16.448.947,74 EUR Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzulösen. Im Jahr 2021 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden. Beispiele für Einzelförderungen, die 2021 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind: • Bundeszuweisungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) (390 TEUR) • Landeszuweisungen für investive Straßenbaumaßnahmen (z.B. Hohe Straße, Rabinstraße) • Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes NRW (860.361,43 EUR) • Landeszuweisungen zur Elektromobilität (rund 300 TEUR)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 42 von 883Seite 43 von 884 Anhang Seite 29 von 107 • unentgeltliche Übereignung des Beethovenrundgangs durch die Beethoven Jubiläums GmbH (464.186,86 EUR) • unentgeltliche Übertragung aus städtebaulichen Verträgen • Schenkung und Förderung von Kunstgegenständen durch private Unternehmen und übrige Bereiche (rund 379 TEUR) • Zu den Einnahmen aus der Baumschutzsatzung (ca. 320 TEUR) wurde bisher keine Buchungsanweisung an die Finanzbuchhaltung gegeben. • Weiterhin wurden 510.642,12 EUR Sonderposten aus den Mitteln der Feuerschutzpauschale 2021 und einem Restbetrag aus der Katastrophenschutzpauschale 2020 gebucht. Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ein: • Allgemeine Investitionspauschale des Landes Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur Vermögensgegenständen zugeordnet werden, die über den Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den Zeitpunkt der Zurechnung ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei einer mehrjährigen Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes können auch mehrere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der Zuwendungsvorgaben einem Vermögensgegenstand zugeordnet werden. Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2021 für die Stadt Bonn im Jahr 2021 betrug 13.747.180,63 EUR. Hinzu kamen 1.549.817,46 EUR aus der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4 GFG 2021). Im Jahr 2021 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 2.006.780,66 EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur Gänze, geförderte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft bzw. aktiviert wurden. Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, wurden hierbei nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Darüber hinaus wurde ein Betrag i.H.v. 2.776.185,71 EUR den Aufwendungen aus dem Sachkonto Aufwendungen für Ausstattung bis 800,00 EUR zugeordnet. Der restliche/weitere Betrag von 10.514.031,72 EUR wurde Auszahlungen zugeordnet, die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird erst mit der Aktivierung der Maßnahme gebildet. Der Anteil nach § 16 Abs. 4 GFG 2021, der in erster Linie für Maßnahmen zur Verbesserung der Altenhilfe und -pflege einzusetzen ist, wurde in Höhe von 1.424,31 EUR den Beschaffungen im Geschäftsbereich 5099 (Amt für Soziales und Wohnen) zugeordnet. 77.860,73 EUR wurden den Beschaffungen unter 800,00 EUR des Geschäftsbereichs 5099 zugeordnet. Der verbleibende Teil der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger in Höhe von 1.470.532,42 EUR wurde wie in den Vorjahren mangels weiterer Investitionen bei der Zuordnung der allgemeinen Investitionspauschale berücksichtigt. In 2021 wurden weiterhin Sonderposten i.H.v. 426.190,70 EUR aus allgemeinen Investitionspauschalen aus Vorjahren (2012-2020) zugeordnet.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 43 von 883Seite 44 von 884 Anhang Seite 30 von 107 Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale aus Vorjahren wurden in Höhe von 515.303,42 EUR korrigiert d.h. anderen Vermögensgegenständen zugeordnet. • Stellplatzablösebeträge Der noch nicht verwendete Betrag aus der Stellplatzablöse der Jahre 2016-2020 in Höhe von 728.780,85 EUR wurde in 2021 vollständig zugeordnet. 447.831,71 EUR wurden als Sonderposten berücksichtigt, 280.949,14 EUR wurden ertragswirksam gebucht. Aus den eingenommenen Stellplatzablösebeträgen des Jahres 2021 wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 224.179,83 EUR und Sonderposten i.H.v. 81.366,34 EUR gebildet. Es verbleibt ein noch zuzuordnender Betrag von 533.713,83 EUR. Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen sowie finanzielle Zuwendungen durch Dritte) erfolgte auf Basis der tatsächlich zugegangenen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen von privatrechtlichen Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, denen in der Regel ein Sonderposten von 100% zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile bei der Finanzierung wurden bei dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende Sonderposten gegenübergestellt wurde. Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende anteilige ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet. 2.2 Sonderposten für Beiträge Bilanzwert zum 31.12.2020 169.150.558,79 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 167.632.091,96 EUR -1.518.466,83 EUR Diese Sonderposten beinhalten • Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunalabgabengesetz (KAG) • Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG Gemäß § 127 BauGB kann die Stadt für die Ersterschließung sowie gem. § 8 KAG für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Straßen und Kanälen (und in diesem Zusammenhang auch für den notwendigen Grunderwerb sowie die notwendige Straßenbeleuchtung oder das Straßenbegleitgrün) Beiträge erheben. Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. Dezember 1988, trägt die Stadt im Regelfall 10% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss trägt der Beitragszahlende 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 44 von 883Seite 45 von 884 Anhang Seite 31 von 107 Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn mit Quoten zwischen 30% und 70% je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber den Anliegern. Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Vermögensgegenstände erhoben: • Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen, Kanäle, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung, SPE und Grunderwerb Für das Jahr 2021 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen. In Fällen, in denen diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die Einnahmen als erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Sonderpostenzuordnung auf die einzelnen Vermögensgegenstände wird nachgeholt, wenn beispielsweise ausstehende Aktivierungen gebucht worden sind. Weiterhin wurden Einnahmen nach BauGB der Jahre 2008 bis 2013, die bisher bei der Sonderpostenbildung aus verschiedenen Gründen nicht berücksichtigt wurden, nachträglich aus den erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten, den Ertrag oder in die allgemeine Rücklage umgebucht. • Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes erhoben. Im Jahr 2021 wurde ein Betrag in Höhe von 345.912,58 EUR vereinnahmt. Die Einnahmen eines Jahres werden üblicherweise auf die im Jahr der Erhebung aktivierten Kanäle als Sonderposten zugeordnet. Da im Jahr 2021 mangels vorliegender Buchungsanweisungen nicht ausreichend Kanalbaumaßnahmen aktiviert werden konnten, wurden keine Sonderposten aus einmaligem Kanalbeitrag gebildet. Der sich aus § 44 Abs. 5 KomHVO NRW ergebenden Verpflichtung zur Sonderpostenbildung wurde insoweit nicht nachgekommen. Die Sonderpostenbildung muss nachgeholt werden. 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Bilanzwert zum 31.12.2020 3.727.471,45 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 5.437.608,07 EUR 1.710.136,62 EUR Nach § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgaben- gesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen:Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 45 von 883Seite 46 von 884 Anhang Seite 32 von 107 Stand 31.12.2021 Konto Betrag Rettungsdienst 233110 345.602,15 EUR Märkte 233130 439.670,79 EUR Stadtentwässerung 233140 4.060.556,12 EUR Straßenreinigung 233150 107.678,15 EUR Abfallentsorgung 233160 484.100,86 EUR Bestattungswesen* 233170 0,00 EUR * Bestattungswesen: Für 2020 und 2021 liegen noch keine Betriebsabrechnungen vor. Nachrichtlich: Ausblick: Von den o.g. Beträgen sind in den Gebühren-/Entgeltkalkulationen für 2022 bereits die folgend aufgeführten Beträge berücksichtigt. Die restlichen Beträge (Zwischenstand) sind innerhalb der weiteren drei Jahre (2023 bis 2025) auszugleichen. Bereits in Kalkulation für 2022 berücksichtigt Zwischenstand 2022 Rettungsdienst: 228.397,35 EUR 117.204,80 EUR Märkte 95.722,55 EUR 343.948,24 EUR Stadtentwässerung 70.624,29 EUR 3.989.931,83 EUR Straßenreinigung 0,00 EUR 107.678,15 EUR Abfallentsorgung 0,00 EUR 484.100,86 EUR Bestattungswesen 0,00 EUR 0,00 EUR Wegen der noch nicht abgeschlossenen Bearbeitung und Vorlage der Betriebsabrech- nungen könnten sich die Beträge noch verändern. Am Ende des Anhangs (s. „Weitere Angaben“) sind die Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen aufgeführt. 2.4 Sonstige Sonderposten Bilanzwert zum 31.12.2020 25.122.872,86 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 26.283.165,36 EUR 1.160.292,50 EUR • Rechtlich unselbstständige Stiftungen Die Bundesstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen. Hierbei handelt es sich um folgende Stiftungen: Stiftung Bernhard Oebeke Stiftung Thomas HansenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 46 von 883Seite 47 von 884 Anhang Seite 33 von 107 Stiftung Peter Kemper Stiftung Konrad Adenauer Stiftung August Kaiser Stiftung Dorothea-v.-Stetten Stiftung Dr. Werner Borchert Stiftung Bonner Altenhilfe Stiftung Paula Flerus Stiftung St. Albertus Magnus Heim Stiftung Wilhelmine-Lübke-Heim Stiftung Wilhelm-Augusta-Stift Stiftung Konvente St. Aegidius u. St. Jakob Stiftung Gabriel Adrian Stiftung Max Becker Stiftung Arme im Allgemeinen Stiftung Franz Xaver Joseph Lohe Stiftung Julius Barthels Stiftung Fritz Kirstein Stiftung Förderung der Feuerwehr Für diese rechtlich unselbstständigen Stiftungen wurden in Höhe der Vermögenswerte Sonderposten gebildet. Als Anlage sind Übersichten über die 20 Jahresabschlüsse beigefügt, in denen u.a. die Vermögenswerte und Sonderposten jeweils einzeln ausgewiesen werden. • Öko-Konto Es konnten keine Einnahmen aus Ausgleichsbeiträgen nach dem Bundesnaturschutzgesetz („Öko-Konto“) zugeordnet werden. • Stellplatzablöse Für Stellplatzablösebeträge der Jahre 2016-2021 wurden Sonderposten in Höhe von 529.198,05 Euro gebildet (barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen und Parkeinrichtungen). 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger gem. § 37 Abs. 1 KomHVO NRW Bilanzwert zum 31.12.2020 824.126.675,71 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 844.510.230,99 EUR 20.383.555,28 EUR Zur Berechnung wurde das Programm „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“ verwendet, welches durch ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von Pensionsrückstellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist. Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018 G von Dr. Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Es werden 12 vorschüssige Zahlungen im Jahr unterstellt. Hierbei handelt es sich neben den 12 Monatszahlungen auch um die Sonderzuwendung. Als Renteneintrittsalter wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter verwendet.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 47 von 883Seite 48 von 884 Anhang Seite 34 von 107 Das individuelle Renteneintrittsalter wird gemäß dem Schreiben des BMF IV B 2 - S 2176/07/0009 vom 5. Mai 2008 nach folgender Regel bestimmt: • für Geburtsjahrgänge bis 1952: 65 Jahre • für Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1961: 66 Jahre • für Geburtsjahrgänge ab 1962: 67 Jahre. Als Berechnungsmethode wurde das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG verwendet. Der Rechenzins betrug abweichend davon 5% (gem. § 37 Abs. 1 S.4 KomHVO NRW). Vor Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung erstmals in dem Wirtschaftsjahr gebildet, in dem die Pensionszusage erteilt wurde (Ansparphase – aktive Mitarbeiter). Die fiktiven Jahresbeiträge sind so bemessen, dass am Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, deren Barwert gleich dem Barwert der zukünftigen Leistungen ist. Nach Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung in dem Wirtschaftsjahr gebildet (neu berechnet), in dem der Versorgungsfall eingetreten ist (Leistungsphase – Versorgungsempfänger). Für Personen im Beamtenrecht wird als Anrechnungsbeginn das Eintrittsdatum verwendet (Dominanz). Zur Ermittlung der Bezüge einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten werden, die zum jeweiligen Stichtag gültigen Besoldungstabellen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen verwendet. Aus jeder Besoldungsgruppe wird jeweils die Endstufe in Ansatz gebracht. Alle ruhegehaltsfähigen Amts- und Stellenzulagen sind in den Besoldungstabellen enthalten. Bei verheirateten Beamten wird der Familienzuschlag der Stufe 1 addiert. Sind beide Ehepartner im öffentlichen Dienst wird nur der halbe Familienzuschlag verwendet. Das Alter der Pensionsberechtigten wird exakt verwendet. Scheidet eine aktive Beamtin/ein aktiver Beamter vor Fälligkeit einer Versorgungsleistung aus, so bleibt die Anwartschaft in Höhe des Teils bestehen, der im Verhältnis der insgesamt erreichbaren Zeit bis zum vorgesehenen Renteneintritt zur tatsächlich abgeleisteten Zeit steht. Bei aktiven Beamtinnen/Beamten, die zum Zeitpunkt des Berechnungsstichtags das Renteneintrittsalter überschritten haben, wird unterstellt, dass sie mit Erreichen des nächsten Lebensjahres die Altersrente in Anspruch nehmen werden. Bei einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente wird ein Hinterbliebener mit 60 % der Altersrente einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten angesetzt. Eine Anwartschaft auf Waisenrente ist nicht vorgesehen. Die Rückstellung für den eingetretenen Leistungsfall eines Waisen wird in HPR 5 berechnet. HPR 5 unterscheidet dabei zwischen einem lebenslang zu zahlenden Waisen und einem Waisen mit einem Waisenendalter von 27 Jahren. Nach § 18 BeamtVG ist ein Sterbegeld i. H. des zweifachen der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge des Verstorbenen zu zahlen. Als Feuerwehrbeamte gelten in HPR 5 Personen, die mit der Zulage „Feuerwehrzulage“ oder „Feuerwehrbeamter ohne Zulage“ gekennzeichnet wurden. Die Altersrente beginnt im Alter von 60 Jahren ohne Abschläge. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen (mit der Software Haessler) werden die gesetzlich vorgeschriebenen Rechengrößen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) zu Grunde gelegt. DieBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 48 von 883Seite 49 von 884 Anhang Seite 35 von 107 Einbeziehung von allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wird die jeweils zum Stichtag der Berechnung (31. Dezember eines jeden Jahres) gültige Besoldungstabelle verwendet. Der Bestand der bisher gebildeten Rückstellungen sowie die Berechnungen für die Zukunft werden auf dieser Basis im Rahmen des Jahresabschlusses neu bewertet. Somit wird die Entwicklung der Preis- und Kostensteigerungen in Bezug auf Besoldungserhöhungen einbezogen. Eine ratierliche Aufteilung von Zuführungen aufgrund von allgemeinen Besoldungsanpassungen wurde nicht angewandt. Die Beihilferückstellung wurde zuletzt zum Stichtag 31.12.2019 aufgrund des prozentualen Anteils der gezahlten Beihilfe für Versorgungsempfänger im Verhältnis zu den gezahlten Versorgungsbezügen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ermittelt. Daraus ergibt sich der anzuwendende Rückstellungssatz von 22,33 %, der auf die ermittelten Zuführungswerte (Aufwand) zur Pensionsrückstellung angewendet wurde. Eine Überprüfung des Rückstellungssatzes ist nach § 37 Abs. 1 KomHVO NRW alle 5 Jahre vorzunehmen. Eine Anpassung muss daher spätestens im Jahr 2024 erfolgen. Im Jahr 2021 wurde der Rückstellungsbetrag (Bilanzposition 3.1) insgesamt um 20.383.555,28 EUR erhöht. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 0,00 EUR 0,00 EUR Eine Rückstellung für Deponien und Altlasten wurde nicht gebildet. Die Deponiesanierung der ehemaligen Hausmülldeponie Hersel erfolgt durch die zum 01.01.2013 gegründete bonnorange AöR. 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 0,00 EUR 0,00 EUR Instandhaltungsrückstellungen wurden nicht gebildet. 3.4 Sonstige Rückstellungen Bilanzwert zum 31.12.2020 72.028.951,82 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 81.822.099,55 EUR 9.793.147,73 EUR Sonstige Rückstellungen wurden gem. § 37 Abs. 5 und 6 KomHVO NRW für folgende Sachverhalte gebildet (Bestand am 31.12.2020): • Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub 15.398.372,89 EUR • Rückstellungen für Arbeitszeitguthaben 6.051.021,47 EUR • Rückstellungen für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit 7.288.939,00 EUR • Rückstellungen nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz 7.037.127,59 EUR • Rückstellungen für Beihilfen 1.286.361,63 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 49 von 883Seite 50 von 884 Anhang Seite 36 von 107 • Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen 1.680.090,00 EUR • Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Verfahren (z.B. für Prozesskosten) 8.662.638,56 EUR • andere sonstige Rückstellungen (z.B. für ausstehende Rechnungen, Schadensersatz) 34.417.548,41 EUR Entsprechend der Jahresabschlussverfügung der Kämmerin mussten für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum 31.12.2021 noch nicht genau bekannt waren und deren wirtschaftliche Ursache im Haushaltsjahr 2021 begründet war, 'Rückstellungen' beantragt werden, sofern der drohende Aufwand einen Betrag von 100.000 EUR überstieg. Wenn Einzelfälle zwar unter die Wertgrenze von 100.000 EUR fielen, die Anzahl der Fälle insgesamt aber so hoch war, dass die Summe nicht mehr als geringfügig betrachtet werden konnte, war hierfür ebenfalls eine Rückstellung zu beantragen. Sofern keine Rückstellungen zu bilden waren, war eine Fehlanzeige erforderlich. Die bereits in Vorjahren gebildeten Rückstellungen waren in ihrer Höhe und dem Grunde nach zu überprüfen. Rückstellungen, die aufgelöst oder in der Betragshöhe geändert werden mussten, wurden entsprechend der Anweisungen der Fachämter durch die Finanzbuchhaltung angepasst. Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Verfahren/andere sonstige Rückstellungen beinhalten • Prozesskosten für verschiedene gerichtliche Verfahren Zu allen anhängigen Klageverfahren werden die zukünftig entstehenden Prozesskosten aufgrund der ermittelten Werte des Rechtsamtes zurückgestellt. Die Prozesskosten umfassen die Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten je Klage bis zur dritten Instanz. • Drohende Erstattungen für Erschließungsbeiträge aufgrund eines Klageverfahrens zum Festsetzungszeitraum (Ausschlussfrist) • Schadenersatz aufgrund angeblich verzögerter Baugenehmigung • Rückstellungen für Ansprüche gegen die Bundesstadt Bonn in Höhe der möglichen Inanspruchnahme aufgrund der Schadensersatzklage WCCB • Rückstellungen für mögliche Residualkosten / Kostenerstattungsansprüche aufgrund von Altlasten zu drei Grundstücksverkäufen • Möglicherweise zurückzuzahlende Landeszuweisungen • Ausstehende Rechnungen in unterschiedlichen Bereichen Aufgrund von abgeschlossenen Geschäftsvorfällen waren gebildete Rückstellungen aufzulösen. Die Mitteilung erfolgte durch die zuständigen Fachbereiche. Der Bestand der sonstigen Rückstellungen (Bilanzposition 3.4) wurde zum 31.12.2021 um 9.793.147,73 EUR erhöht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 50 von 883Seite 51 von 884 Anhang Seite 37 von 107 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 0,00 EUR 0,00 EUR Das MHKBG hat im Runderlass „Muster für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Bilanzstruktur“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Hier wurde der Bilanzposten 4.1 Anleihen in die Bilanzposten 4.1.1 Anleihen für Investitionen und 4.1.2 Anleihen zur Liquiditätssicherung untergliedert. Es bestehen keine Verpflichtungen aus Anleihen, daher bleiben beide Positionen ohne Werte. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Bilanzwert zum 31.12.2020 1.065.903.275,73 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 1.168.347.843,55 EUR 102.444.567,82 EUR Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurden nach Kreditgebern gegliedert und teilen sich wie folgt auf: Investitionskredite vom Bund 19.663.332,13 EUR Investitionskredite von Kreditinstituten 1.148.684.511,42 EUR Bei den Investitionskrediten von Kreditinstituten ist ein Betrag i.H.v. 22.839.304,95 EUR dem Förderprogramm 'Gute Schule 2020' des Landes NRW zuzurechnen. Die Mittel wurden bei der NRW.Bank aufgenommen. Der Ansatz erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Erläuterung zum Einsatz von Derivaten: Die Stadt verfolgt im Schuldenmanagement primär die Hauptziele der Zinssicherung, Entzerrung der Umschuldungsfälligkeiten und Kontinuität in den Zins- und Tilgungs- zahlungen. Ein Handel mit Derivaten ist nicht vorgesehen. Um die aus zukünftigen Umschuldungen resultierenden Zinsänderungsrisiken so niedrig wie möglich zu halten, wurden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Die Auswahl dieser Produkte erfolgte stets durch eine Chance-/Risikoanalyse durch Einbezug von Vergangenheits- und Prognosewerten fortwährend unter Einhaltung sämtlicher Derivat- erlasse des Landes NRW sowie interner Richtlinien. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hat in seiner Sitzung vom 09.07.2013 die Verwaltung wiederholt ermächtigt, im Rahmen eines Beratungsmandates mit einer Bank, Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 51 von 883Seite 52 von 884 Anhang Seite 38 von 107 Die Zinssicherungsgeschäfte der Stadt Bonn entsprechen im Wesentlichen dem Risiko einer Festsatzfinanzierung, da Bewertungseinheiten zwischen Grund- und Sicherungs- geschäft bestehen und ein Handel nicht betrieben wird. Seit der aktuellen Niedrigzins- situation mit negativen Referenzzinssätzen ist allerdings ein Konditionengleichlauf zwischen dem Grundgeschäft und dem Zinssicherungsgeschäft nicht mehr gegeben, da die Bankenseite im Grundgeschäft eine Zinsuntergrenze für variabel verzinste Darlehen unterstellt, während im Zinssicherungsgeschäft keine Begrenzung des zu zahlenden variablen Zinssatzes unterstellt wird. Im Ergebnis besteht somit ein finanzielles Risiko in Höhe des negativen Referenzzinssatzes. Neue Derivatgeschäfte wurden seit 2012 nicht mehr abgeschlossen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zum Stichtag 31.12.2021 noch bestehenden Verträge: Erläuterungen zu den Geschäftsarten: Geschäftsart Erläuterung Grundgedanke Forwardswap Abschluss eines Zinstauschge- schäftes (SWAP) für die Zukunft. Damit wird ein niedriges Zinsniveau für die Zeit nach Ablauf der Zins- bindung bereits jetzt gesichert. Reduzierung der Prolongations- risiken, Kalkulationssicherheit Payerswap Zinstauschgeschäft, bei dem die Stadt die Zinszahlungen für ein variabel verzinsliches Darlehen ge- gen einen festen Zinssatz tauscht. Minimierung des Zinsänderungs- risikos, Kalkulationssicherheitvon bis 014 Payersw ap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 7.055.388,23 027 Payersw ap mit Bankkündigungsrecht 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 16.550.392,52 028 Forw ard Payersw ap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 - 030 Forw ard Payersw ap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 - 035 Payersw ap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 18.608.977,92 037 Payersw ap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 10.941.783,24 040 Payersw ap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 13.333.333,40 047 Payersw ap 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 17.857.142,80 048 Payersw ap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 13.933.333,40 Bezugsbetrag 31.12.2021 in EUR Vertrags- abschluss Art des DerivatsDerivat-Nr. Laufzeit anfängl. Bezugs- betrag in EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021 Seite 52 von 883Seite 53 von 884 Anhang Seite 39 von 107 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Bilanzwert zum 31.12.2020 644.921.778,21 EUR Bilanzwert zum 31.12.2021 621.373.471,05 EUR -23.548.307,16 EUR Nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) ist die Summe der auf die COVID-19-Pandemie entfallenden Verbindlichkeiten aus Krediten z
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de