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221122-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwurf des Jahresabschlusses 2021 der Bundesstadt Bonn

Nummer
221122-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 108,3 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221122 Entwurf des Jahresabschlusses 2021 der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221122-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Entwurf des Jahresabschlusses 2021 der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Begründung
Die Anlagen (Druckwerk) zum Entwurf des Jahresabschluss 2021 werden
hiermit nachgereicht.
Anlage/n
1 Jahresabschluss 2021_Teil 1 (öffentlich)
2 Jahresabschluss 2021_Teil 2a (öffentlich)
3 Jahresabschluss 2021_Teil 2b (öffentlich)
4 Jahresabschluss 2021_Teil 2c (öffentlich)Seite 1 von 884

Bundesstadt Bonn
Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2021Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 1 von 883Seite 2 von 884

Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
ab Seite
Jahresabschluss 2021
1 Bilanz 3
2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8
3 Anhang 14
3.1 Anlagenspiegel 122
3.2 Forderungsspiegel 124
3.3 Verbindlichkeitenspiegel 126
3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 128
3.5 Sonderpostenspiegel 136
3.6 Rückstellungsspiegel 138
3.7 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 140
3.8 Eigenkapitalspiegel 161
4 Lagebericht 163
5 Jahresrechnung 198Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 2 von 883Seite 3 von 884


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Jahresabschluss 2021Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 3 von 883Seite 4 von 884

Bundesstadt Bonn 01.06.2022
Die Oberbürgermeisterin
Die Stadtkämmerin
Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und Lagebericht 2021
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und der Lagebericht zum
31.12.2021 werden hiermit vorgelegt.
Aufgestellt: Bestätigt:
(Heidler)
Stadtkämmerin
(Dörner)
OberbürgermeisterinBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 4 von 883Seite 5 von 884

Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 5 von 883Seite 6 von 884

Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 6 von 883Seite 7 von 884

Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 7 von 883Seite 8 von 884

 
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Jahresabschluss 2021Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 8 von 883Seite 9 von 884

Jahresabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2020
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2021
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2021
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 636.221.291,66 638.669.516,54 676.284.446,58 37.614.930,04
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen 369.244.901,90 342.103.475,45 351.348.401,12 9.244.925,67
3 + Sonstige Transfererträge 24.261.351,22 24.920.897,00 27.577.907,96 2.657.010,96
4 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte 198.414.057,39 207.438.571,68 211.283.808,87 3.845.237,19
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 17.879.698,11 26.560.066,60 25.942.014,93 -618.051,67
6 + Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 116.111.583,33 126.356.656,42 126.034.058,07 -322.598,35
7 + Sonstige ordentliche Erträge 109.457.000,53 63.191.360,37 79.000.042,95 15.808.682,58
8 + Aktivierte Eigenleistungen 1.009.399,26 2.500.000,00 767.035,37 -1.732.964,63
9 +/- Bestandsveränderungen 28.333,34
10 = Ordentliche Erträge 1.472.627.616,74 1.431.740.544,06 0 1.498.237.715,85 66.497.171,79 0
11 - Personalaufwendungen 341.634.062,49 342.816.508,96 315.339,01 349.244.559,49 6.428.050,53 -10.903.923,22
12 - Versorgungsaufwendungen 42.995.376,26 42.601.672,43 36.540.843,85 -6.060.828,58
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 216.620.803,06 234.301.929,09 18.605.355,77 223.545.531,51 -10.756.397,58 -23.255.070,14
14 - Bilanzielle Abschreibungen 77.599.641,81 69.586.675,18 83.003.800,57 13.417.125,39
15 - Transferaufwendungen 596.109.531,52 629.288.455,57 21.749.657,84 618.445.852,63 -10.842.602,94 -20.930.092,47
16 - Sonstige ordentliche
Aufwendungen 202.001.670,92 157.343.018,56 3.669.972,30 169.801.615,87 12.458.597,31 -6.568.445,66
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.476.961.086,06 1.475.938.259,79 44.340.324,92 1.480.582.203,92 4.643.944,13 -61.657.531,49
18 = Ordentliches Ergebnis
(Zeilen 10 und 17) -4.333.469,32 -44.197.715,73 -44.340.324,92 17.655.511,93 61.853.227,66 61.657.531,49Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 9 von 883Seite 10 von 884

Jahresabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des Vorjahres
2020
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2021
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres
2021
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
19 + Finanzerträge 5.068.436,36 6.067.889,98 5.119.529,69 -948.360,29
20 - Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen 25.382.274,51 26.603.360,85 23.408.720,35 -3.194.640,50 -50.000,00
21 = Finanzergebnis
(Zeilen 19 und 20) -20.313.838,15 -20.535.470,87 0 -18.289.190,66 2.246.280,21 50.000,00
22 =
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 18 und 21)
-24.647.307,47 -64.733.186,60 -44.340.324,92 -633.678,73 64.099.507,87 61.707.531,49
23 + Außerordentliche Erträge 71.966.054,80 34.700.005,64 -37.266.049,16
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis
(Zeilen 23 und 24) 0 71.966.054,80 0 34.700.005,64 -37.266.049,16 0
26 = Jahresergebnis
(Zeilen 22 und 25) -24.647.307,47 7.232.868,20 -44.340.324,92 34.066.326,91 26.833.458,71 61.707.531,49
27 - Globaler Minderaufwand 1) 14.500.000,00 -14.500.000,00
28 =
Jahresergebnis nach Abzug
globaler Minderaufwand
(Zeilen 26 und 27)
-24.647.307,47 21.732.868,20 -44.340.324,92 34.066.326,91 12.333.458,71 61.707.531,49
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
29 + Verrechnete Erträge
bei Vermögensgegenständen 421.576,40 84.250,11 84.250,11
30 + Verrechnete Erträge
bei Finanzanlagen 225.611,09 3.770.996,49 3.770.996,49
31 - Verrechnete Aufwendungen
bei Vermögensgegenständen 70.112,28 214.004,75 214.004,75
32 - Verrechnete Aufwendungen
bei Finanzanlagen 4.983.453,43 8.740.000,00 8.740.000,00
33 = Verrechnungssaldo
(Zeilen 29 bis 32) -4.406.378,22 0 0 -5.098.758,15 -5.098.758,15 0
Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Jahresabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2020
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2021
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 631.521.231,24 638.669.516,54 684.012.473,49 45.342.956,95
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 339.394.917,91 312.366.897,47 328.176.681,21 15.809.783,74
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 27.925.433,59 24.920.897,00 25.323.916,75 403.019,75
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 179.316.906,02 202.714.142,09 201.231.273,69 -1.482.868,40
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 12.845.628,37 26.560.066,60 15.402.782,08 -11.157.284,52
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 120.979.849,08 128.664.795,09 126.497.316,83 -2.167.478,26
7 + Sonstige Einzahlungen 83.214.359,63 127.365.202,52 29.902.908,79 -97.462.293,73
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 4.664.750,58 6.067.889,98 5.270.129,34 -797.760,64
9 = Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.399.863.076,42 1.467.329.407,29 0,00 1.415.817.482,18 -51.511.925,11 0,00
10 - Personalauszahlungen 309.525.735,55 307.204.958,96 315.339,01 302.536.748,47 -4.668.210,49 -10.903.923,22
11 - Versorgungsauszahlungen 38.696.527,30 39.591.442,43 39.927.913,35 336.470,92
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 209.332.274,58 234.411.733,99 18.605.355,77 212.431.670,86 -21.980.063,13 -44.997.970,14
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 25.747.610,50 26.603.360,85 23.866.415,87 -2.736.944,98 -50.000,00
14 - Transferauszahlungen 573.047.397,88 629.030.376,00 21.749.657,84 624.345.094,96 -4.685.281,04 -20.930.092,47
15 - Sonstige Auszahlungen 149.856.054,94 162.910.206,87 3.669.972,30 176.292.168,68 13.381.961,81 -6.568.445,66
16 = Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.306.205.600,75 1.399.752.079,10 44.340.324,92 1.379.400.012,19 -20.352.066,91 -83.450.431,49
17 =
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 9 und 16)
93.657.475,67 67.577.328,19 44.340.324,92 36.417.469,99 -31.159.858,20 -83.450.431,49Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Jahresabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2020
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2021
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 21.366.007,73 50.417.253,53 25.760.748,66 -24.656.504,87
19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen 7.534.270,92 9.412.896,30 6.079.026,85 -3.333.869,45
20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 9.411.642,41 9.006.548,35 4.939.759,94 -4.066.788,41
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 3.876.945,32 4.500.000,00 4.655.080,13 155.080,13
22 + sonstige Investitionseinzahlungen 643.683,48 15.440,22 -15.440,22
23 = Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 42.832.549,86 73.352.138,40 0,00 41.434.615,58 -31.917.522,82 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden 1.394.508,85 3.998.949,12 16.928.019,00 456.723,52 -3.542.225,60 -17.947.134,88
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 68.863.403,97 141.227.466,47 154.424.088,24 61.301.748,63 -79.925.717,84 -157.655.635,63
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen 11.387.881,42 14.310.131,47 11.098.424,33 11.733.588,90 -2.576.542,57 -16.386.246,28
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 76.695.265,14 140.851.419,12 2.758.897,44 98.406.461,34 -42.444.957,78 -24.554.532,97
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 9.424.436,00
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 2.500.000,00 -2.500.000,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 167.765.495,38 302.887.966,18 185.209.429,01 171.898.522,39 -130.989.443,79 -216.543.549,76
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
(Zeilen 23 und 30) -124.932.945,52 -229.535.827,78 185.209.429,01 -130.463.906,81 99.071.920,97 -216.543.549,76
32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag
(Zeilen 17 und 31) -31.275.469,85 -161.958.499,59 229.549.753,93 -94.046.436,82 67.912.062,77 -299.993.981,25Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Jahresabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2020
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2021
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
33 +
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch
Rückflüsse von Krediten für Investitionen
und diesen wirtschaftlich gleichkommenden
Rechtsverhältnissen
172.189.202,60 352.152.306,89 -185.552.306,89 258.723.054,47 -93.429.252,42 216.317.149,76
34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse
von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.253.259.017,16 1.225.800.000,00 1.225.800.000,00
35 -
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich
gleichkommen- den Rechtsverhältnissen
102.011.345,54 173.006.009,13 155.074.668,15 -17.931.340,98
36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten zur Liquiditätssicherung 2.294.600.000,00 1.249.200.000,00 1.249.200.000,00
37 = Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 28.836.874,22 179.146.297,76 -185.552.306,89 80.248.386,32 -98.897.911,44 216.317.149,76
38 =
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(Zeilen 32 und 37)
-2.438.595,63 17.187.798,17 43.997.447,04 -13.798.050,50 -30.985.848,67 -83.676.831,49
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 18.122.515,67 28.939.863,26 28.939.863,26
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 13.255.943,22 -1.863.544,09 -1.863.544,09
41 = Liquide Mittel
(Zeilen 38, 39 und 40) 28.939.863,26 17.187.798,17 43.997.447,04 13.278.268,67 -3.909.529,50 -83.676.831,49Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Jahresabschluss 2021Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 1 von 107
Dezernat II Bundesstadt Bonn
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2021
Anhang
Inhalt Seite
EINLEITUNG 4
1. INVENTUR ZUM 31.12.2021 5
1.1 Inventur der Vermögensgegenstände 5
1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten 7
1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte 7
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 9
AKTIVA 9
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 9
1. Anlagevermögen 10
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 11
1.2 Sachanlagen 12
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12
1.2.3 Infrastrukturvermögen 12
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 12
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 12
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 12
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 12
1.3 Finanzanlagen 15
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 15
1.3.2 Beteiligungen 15
1.3.3 Sondervermögen 16
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 16
1.3.5 Ausleihungen 17
2. Umlaufvermögen 18
2.1 Vorräte 18
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 18
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 18
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 19
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 21
2.4 Liquide Mittel 21Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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3. Aktive Rechnungsabgrenzung 23
PASSIVA 24
1. Eigenkapital 24
1.1 Allgemeine Rücklage 24
1.2 Sonderrücklagen 27
2. Sonderposten 28
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 28
2.2 Sonderposten für Beiträge 30
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 31
2.4 Sonstige Sonderposten 32
3. Rückstellungen 33
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger 33
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 35
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 35
3.4 Sonstige Rückstellungen 35
4. Verbindlichkeiten 37
4.1 Anleihen 37
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 37
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 39
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 39
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 40
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 40
4.8 Erhaltene Anzahlungen 41
5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 43
ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 44
1. ERTRÄGE 55
1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 55
1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 56
1.3 Sonstige Transfererträge 59
1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 60
1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 62
1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 63
1.7 Sonstige ordentliche Erträge 66
1.8 Aktivierte Eigenleistungen 68
1.9 Bestandsveränderungen 68
2. AUFWENDUNGEN 69
2.1 Personalaufwendungen 69
2.2 Versorgungsaufwendungen 70
2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 71
2.4 Bilanzielle Abschreibungen 75
2.5 Transferaufwendungen 76
2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 79
3.1 Finanzerträge 81
3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 81
4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 82
4.1 Außerordentliche Erträge 82Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 3 von 107
ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 83
1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 83
2. Investitionsmaßnahmen 85
WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 87
Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 87
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 87
Treuhandvermögen 88
Bürgschaften 88
Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 88
Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB 89
Erläuterungen zur Bilanz 90
Erläuterungen zum Anlagenspiegel 90
Erläuterungen zum Forderungsspiegel 91
Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 91
Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 91
Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 92
ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES
GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 94
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes 94
Mitglieder des Rates 99
ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM
01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 107Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 4 von 107
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2021
Anhang
Einleitung
Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV.
NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab
dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in
ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz
nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2021 wurde unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der
Gemeindeordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss, um einen Anhang zu erweitern, der im
erforderlichen Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert.
Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG
NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes
(2.NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759).
Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der
Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO
NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten,
Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die
Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und
Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen
(§§ 38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW).
Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die
Wertgrenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht
weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO
NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von
bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5
KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel
angepasst und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO
NRW“ Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S.
652).
Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2022 ein gültiger
Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 5 von 107
1. Inventur zum 31.12.2021
Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. §§ 29/30 KomHVO NRW hat die Gemeinde ihre
Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen und dabei den Wert der
einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.
Die Durchführung der Inventur wird in der allgemeinen Inventurrichtlinie in der Fassung
vom 01.09.2020 geregelt.
1.1 Inventur der Vermögensgegenstände
Die Inventur muss bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände
berücksichtigen, und zwar:
• Die Betriebs- und Geschäftsausstattung (bürotechnische Ausrüstung, Mobiliar, ...)
• Das sonstige bewegliche Anlagevermögen (technische Anlagen und Maschinen,
Betriebsvorrichtungen, Schuleinrichtungen, Fahrzeuge, Kunstgegenstände, ...)
• Das unbewegliche Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Straßen, Kanäle, ...)
• Das immaterielle Anlagevermögen (Lizenzen, Software, Konzessionen)
• Die Finanzanlagen (Beteiligungswerte, Ausleihungen, …)
Das zu überprüfende Anlagevermögen hatte zum 31.12.2021 einen Buchwert von
4.882.699.914,50 EUR.
Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die
Fachbereiche in der Jahresabschlussverfügung der Kämmerin aufgefordert, alle
Veränderungen des Vermögensbestands an die Finanzbuchhaltung zu melden.
Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser
Verpflichtung nachgekommen sind.
Inventurmethoden
Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung, die materiellen
Vermögensgegenstände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und
wertmäßig zu erfassen (zählen, messen, wiegen).
Eine erneute vollständige Erhebung aller Vermögenswerte wäre nur mit externer
Unterstützung und erheblichen Kosten möglich gewesen.
Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu
geführt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden
waren bzw. sind und die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit ausreichend
gewährleisten.
Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, die aufgrund anderweitiger Anforderungen
zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände verpflichtet sind, z.B. um
Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen, wurden diese
Kontrollen als Inaugenscheinnahme für die Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher
Kontrollen regelmäßig auch Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch
die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände betrachtet. Solche Vermögensbereiche
sind beispielsweise das Kanalvermögen, die Straßen, die Straßenbäume oder die
Außensportanlagen der Stadt Bonn.
Zusätzlich zur Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den
Datenbeständen der Fachbereiche und den Daten der Anlagenbuchhaltung festgelegt, die
zukünftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden. Es werden SonderrichtlinienBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 6 von 107
zur Bestandskontrolle erstellt, die fachliche Besonderheiten berücksichtigen und die
erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben.
Für folgende Aufgabenbereiche wurden Sonderrichtlinien im Entwurf an die Fachbereiche
zur Abnahme bzw. an das Rechnungsprüfungsamt zur Abstimmung übermittelt:
Geschäfts-
bereich Inventurfeld / Sonderrichtlinie Stand der Bearbeitung
3799 Inventar Feuerwehr
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen
Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur-
beauftragten
4130 Kunstwerke Kunstmuseum Fachliche Ergänzungen des Bereiches im
Fachamt
4150 Stadtmuseum
Sammlungsbestände
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen
Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur-
beauftragten
5299 Aufbauten Außensportanlagen
(ohne Boden)
Abstimmung auf Arbeitsebene
(Anlagenbuchhaltung / Fachbereich)
6699 Kanalnetz Zustimmung zur Sonderrichtlinie durch das RPA
ist erfolgt
6699 Aufbauten Straßen
(Straßenbelag, ohne Boden)
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen
Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur-
beauftragten
6699 Straßentunnel Godesberg Abstimmung auf Arbeitsebene
(Anlagenbuchhaltung / Fachbereich)
6699 Kläranlagen, Pumpwerke,
Betriebsdepot (ohne Boden)
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)
6699 Brücken
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)
6699 Wasserbauwerke
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)
6899 Straßenbäume Abstimmung auf Arbeitsebene
(Anlagenbuchhaltung / Fachbereich)
Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche
Vermögensgegenstände beschafften Inventarisierungssoftware wurde in 2019 begonnen.
Pandemiebedingt konnten auch in 2021 keine Erstinventuren durchgeführt werden. In der
Anlagenbuchhaltung wurden jedoch weiterhin vorbereitende Buchungen (Vereinzelungen
sowie Anpassungen hinsichtlich der auf 800,00 EUR erhöhten Wertgrenze) zur
Durchführung der Inventur mit der Software vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen
Barcodeaufkleber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden
kann. Das Scanergebnis wird zum elektronischen Abgleich mit den Daten derBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 7 von 107
Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden auch Vermögensgegenstände mit einem
Buchwert von 0,00 EUR inventarisiert.
Für immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke und Finanzanlagen wird die
Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30
Absatz 2 KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte, Forderungen und Schulden, des Betrags des baren Geldes
sowie sonstigen Vermögensgegenstände anhand der Buchführung oder anderer Belege
ermittelt.
Wirtschaftsgüter, deren Nettowert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden entsprechend
der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand gebucht. Der im
Jahr 2019 amtierende Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn im Sinne von
§ 30 Abs. 4 KomHVO NRW von der körperlichen Inventur dieser Vermögensgegenstände
befreit.
Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form
entsprechender stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor.
Die Bestandsüberprüfung der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der
vorhandenen gebuchten Bestände/Werte und der im Rahmen der
Jahresabschlussverfügung vorgegebenen Meldepflicht für Bestands- oder
Wertveränderungen vorgenommen.
1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und
überprüft. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Verbindlichkeiten/Schulden wurden ermittelt und ins Folgejahr vorgetragen.
Die erforderlichen Rechnungsabgrenzungsbuchungen wurden durchgeführt. Die
zugehörigen Inventarverzeichnisse zu Forderungen und Verbindlichkeiten wurden erstellt.
1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte
Ohne Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen ist das Anlagevermögen mit
4.585.218.603,15 EUR zu beziffern.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 8 von 107
Für folgende Bereiche wurden Bestandsabgleiche zum 31.12.2021 durchgeführt:
Inventurfeld Vorsystem Bestands-
abgleich
durchgeführt
Buchwert EUR
31.12.2021
Fahrzeuge Mekos ja 12.581.836,47
Kunstgegenstände
Kunstmuseum
Museum Plus ja 118.752.348,94
Kunstgegenstände
Stadtmuseum
Museum Plus ja 1.578.299,72
Ingenieurbauwerke
(Brücken,
Stützwände,
Lärmschutzwände)
Amt 66
GIS ja 58.853.948,99
Kanalhaltungen Nova Kandis ja 618.929.426,90
Grundstücke Limas/GIS ja 1.100.632.836,78
Darlehen (Amt 20) KommInform ja 72.136.668,86
Ergebnis 1.983.465.366,66
Weiterhin wurde für folgende Bereiche, in denen das Buch- und Beleginventurverfahren
angewendet wird, Bestätigungsschreiben über den korrekt erfassten Anlagenbestand bei
den Fachbereichen angefordert:
Inventurfeld Buchwert EUR
31.12.2021
Immaterielle Vermögensgegenstände 6.481.653,80
Wertpapiere (Stiftungen) 14.414.825,34
Beteiligungen 971.532.264,25
Ergebnis 992.428.743,39
Die sich ergebenden notwendigen Korrekturen des Anlagenbestandes werden zum
nächstmöglichen Zeitpunkt gebucht.
Die durchgeführten Bestandsabgleiche und Bestätigungen der Fachbereiche umfassen
64,90 % des o.g. Vermögensbestands ohne Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen.
Teilweise sind aufgrund der Bestandsabgleiche und Bestätigungsschreiben festgestellte
Abweichungen zwischen Vorsystem und Buchführung noch aufzuklären.
Die Anlagen im Bau und geleisteten Anzahlungen wurden durch die Fachbereiche im
Zuge der Bestätigungen zum Jahresabschluss geprüft und bestätigt.
Der Bestand der sogenannten 'Altfälle' der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung
2017 wurden in 2021 um 309.843,31 EUR reduziert.
Weitere Fälle befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachbereiche an die
Erledigung erinnert, teilweise wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine
Aktivierung noch nicht möglich ist (laufende Ausschreibungen, Planungsstadium,
Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, Übertragung an das Städtische
Gebäudemanagement soll in 2022 erfolgen u.ä.).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 9 von 107
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
AKTIVA
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 34.696.596,63 EUR
34.696.596,63 EUR
Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der
kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
– NKF-CIG)“ ist am 01.10.2020 in Kraft getreten.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 war erneut die Summe der
Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge und
Mehraufwendungen zu ermitteln (§ 5 Abs. 2 NKF-CIG).
Das NKF-CIG beinhaltet zwei mögliche Wege zur Isolierung der Corona-bedingten
Schäden. Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CIG werden sie durch eine gesonderte Erfassung
der Haushaltsbelastungen berechnet. Nach Satz 2 kann hilfsweise eine
Nebenberechnung vorgenommen werden, soweit die Haushaltsbelastungen nicht oder
nicht in vollem Umfang konkret ermittelt werden können.
Die Bundesstadt Bonn hat bei den durch die Buchhaltung erfassten pandemiebedingten
Geschäftsvorfällen von der „genauen Ermittlung“ nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CIG
Gebrauch gemacht. Die nicht im Rechnungswesen abgebildeten Mindererträge und -
aufwendungen werden durch Nebenrechnungen dargestellt. Hierzu erfolgt u. a. die
Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres
2021 mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung 2021 („Pauschale
Ermittlung“).
Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CIG, die als
außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als
Bilanzierungshilfe anzusetzen ist, hat sich erstmalig für das Jahr 2021 in Höhe von
34.696.596,63 EUR ergeben.
Weitere Ausführungen dazu finden sich unter „Erläuterungen zur Ergebnisrechnung“.
Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42
Absatz 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen
Leistungsfähigkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz ab Jahresabschluss 2020
wurde dementsprechend erweitert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 10 von 107
1. Anlagevermögen
Allgemeines
Der Wertansatz der Vermögensgegenstände geht auf die erstmalige Bewertung des
Vermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 zurück. Die in der
Eröffnungsbilanz erfassten vorsichtig geschätzten Zeitwerte gelten für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- oder Herstellungskosten und wurden entsprechend
fortgeführt.
Gegebenenfalls erfolgte die Bewertung aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen in
der KomHVO NRW (z.B. Kunstwerke gem. § 56 KomHVO NRW).
Der Wertansatz von nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz neu zugegangenem
Anlagevermögen richtete sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegenstände durch eine Schenkung oder
unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit den tatsächlichen Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Zuwendungsgeber entstanden sind. Wenn
solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze durch sachverständige
Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte ermittelt. Gleichzeitig
erfolgte die Bildung entsprechender Sonderposten.
Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
wurden im Geschäftsjahr 2021 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der
Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur
im Bereich der Festwerte abgewichen.
Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde bezüglich der gemeindlichen Investitionen ein
Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes in § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO
NRW ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude,
Straßen, Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese
unterschiedliche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt
werden. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des
Komponentenansatzes ausgeschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht
angewendet wird, ist bei einer erheblichen Erhaltungsmaßnahme oder Instandsetzung
eines Vermögensgegenstandes, die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen
Nutzungsdauer erreicht, dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu
bestimmen.
Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn dahingehend ausgeübt:
Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wird auf eine komponentenweise
Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude sollen grundsätzlich nicht
komponentenweise angesetzt werden. Dementsprechend erfolgt die Anwendung der
Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
Als Abschreibungsmethode wurde ausschließlich die lineare Abschreibung angewendet
(vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW). Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer
gesonderten Abschreibungstabelle aufgeführt. Das MHKBG hat im Runderlass „Muster
für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-
Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster
„Abschreibungstabelle“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht
(MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbreite ist die
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt
worden. Diese Abschreibungsrahmentabelle entspricht den bei der Bundesstadt BonnBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 11 von 107
angewendeten Nutzungsdauern. In begründeten Einzelfällen wurde von der
Rahmentabelle abgewichen.
Es erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes für das SGB.
Nähere Ausführungen hierzu finden sich unter Ziffern 1.2 und 1.3 - Aktiva.
Für Festwerte, Grundstücke, Kunstwerke sowie Anlagen im Bau wurden keine
Abschreibungen vorgenommen.
Zuschreibungen auf Grund des Wegfalls der Gründe für außerplanmäßige
Abschreibungen in Vorjahren wurden für den Beteiligungswert für die Seniorenzentren der
Bundesstadt Bonn, den Beteiligungswert für die Tourismus & Congress GmbH und den
Beteiligungswert für das Theater gebucht. Nähere Ausführungen finden sich unter Ziffer
1.3 - Aktiva.
Anwendung von Vereinfachungsregeln
Wertgrenzen
Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag
von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden
können und einer Abnutzung unterliegen unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von
der Vereinfachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2021
Gebrauch gemacht.
Festwerte
Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte
Vermögensgegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei
handelt es sich um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die
Rheinaue), das Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um
den Medienbestand der Stadtbibliothek.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Bilanzwert zum 31.12.2020 7.230.869,26 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 7.777.734,45 EUR
546.865,19 EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen
Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder
Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem
bewertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert
werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW).
Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder
Leitungsrechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn).
Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von
1.070.939,92 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert
enthalten.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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1.2 Sachanlagen
Bilanzwert zum 31.12.2020 3.303.703.799,18 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 3.315.428.304,57 EUR
11.724.505,39 EUR
Folgende Vermögensgegenstände gehörten zu der Bilanzposition:
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
• Grünflächen: öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder,
Spielplätze, Dauerkleingärten
• Ackerland: landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland
• Wald/Forst
• sonstige unbebaute Grundstücke: Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland,
Unland, Wasserflächen (Bäche incl. Aufbauten), Erbbaurechte
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen
Gebäudemanagement (SGB) bilanziert. Bei der Stadt selbst wurden nur noch
Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben
gewerblicher Art zugerechnet wurden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung
vorgesehen waren sowie einige Sonderfälle.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
Das Infrastrukturvermögen beinhaltet den Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßen, Wege, Plätze,
Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände, Hochwasserschutzanlagen.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Insgesamt erhöhte sich der Wert der Bilanzposition 1.2 - Sachanlagen zum 31.12.2021
um 11.724.505,39 EUR.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Die wesentlichen Gründe für diese Veränderung waren:
Erhöhungen durch Zugänge/Aktivierungen bei
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.722.766,53 EUR
(Nach-)Aktivierung verschiedener Flurstücke, Aktivierung von Aufbauten für
Spielplätze (z. B. Hindenburgplatz Naturbeobachtungsstation), Aktivierung
Sportplatz Graurheindorf
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.479.701,93 EUR
Aktivierung weiterer Schlussrechnungen zum WCCB, Umbuchung des Grund und
Bodens des Viktoriabades aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen,
Aktivierung von Flurstücken, Aktivierung der Treppenanlage und des Steges für
das Feuerlöschboot, Aktivierung von Spielgeräten an Schulen und
Kindertagesstätten
1.2.3 Infrastrukturvermögen 11.828.424,44 EUR
• davon Brücken und Tunnel 550.984,73 EUR
(Aktivierung Entrauchungsanlage Tunnel Bad Godesberg, (Hinzu-)Aktivierung
von zwei Brücken)
• davon Kanalnetz 3.141.055,90 EUR
(Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Kanäle)
• davon Straßennetz 7.677.290,78 EUR
(Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Straßenbaumaßnahmen, Aktivierung
von Fahrradabstellanlagen und Mobilstationen, Parkscheinautomaten)
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 714.215,98 EUR
Aktivierung von Kunstgegenständen/-werken insbesondere aus Schenkungen
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 5.043.957,28 EUR
Aktivierung von Dienstwagen und Nutz- und Spezialfahrzeugen
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.950.984,10 EUR
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 54.865.173,99 EUR
davon
• für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 EUR
• für den Erwerb von Vermögensgeg. über 800 EUR 350.124,00 EUR
• für Baumaßnahmen Hochbau 139.230,73 EUR
• für Baumaßnahmen Tiefbau 35.882.763,19 EUR
• für sonstige Baumaßnahmen 8.365.610,65 EUR
• für Anzahlungsrechnungen zu Vermögensgeg. 10.127.445,42 EUR
Zuzüglich Umbuchung aus Umlaufvermögen
i.d.R. für Baumaßnahmen 17.119.366,35 EUR
Die Umbuchung aus dem Umlaufvermögen war aufgrund eines zu verbessernden
Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das
neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zu einer Nachweisung
der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für
Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt,
erforderlich.
Verminderungen durch Abgänge/Abschreibungen beiBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 27 von 883Seite 28 von 884

Anhang Seite 14 von 107
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Abgänge 2.059.424,50 EUR
Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 4.426.538,99 EUR
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Abgänge 7.780,41 EUR
Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 3.435.816,69 EUR
1.2.3 Infrastrukturvermögen
• Abgänge 2.200.391,20 EUR
• Abschreibungen Brücken und Tunnel 5.192.091,60 EUR
• Abschreibungen Kanalnetz 20.889.320,44 EUR
• Abschreibungen Straßennetz 20.345.387,40 EUR
• Abschreibungen sonstige Bauten 849.704,87 EUR
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
Abschreibungen 15.833,23 EUR
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Abgänge (Eröffnungsbilanzkorrektur) 88.000,00 EUR
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen,
Fahrzeuge
Abgänge (in der Regel Verkauf) 1.678.645,82 EUR
Abschreibungen 4.515.390,18 EUR
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abgänge 177.746,34 EUR
Abschreibungen 4.737.745,03 EUR
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
davon
• für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 707.656,00 EUR
Insgesamt wurde der Bestand an geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau in 2021 in
allen Anlagenklassen bis auf den Bestand der Anlagenklasse 91100 erhöht. Gründe
hierfür sind die fehlende Betriebsbereitschaft der angeschafften oder hergestellten
Vermögensgegenstände, geleistete Anzahlungen ohne Schlussrechnungen und fehlende
Aktvierungsmeldungen der Fachbereiche. Betragsmäßig kleinere Veränderungen wurden
aufgrund der Vielzahl und der Geringfügigkeit nicht einzeln erläutert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 28 von 883Seite 29 von 884

Anhang Seite 15 von 107
1.3 Finanzanlagen
Bilanzwert zum 31.12.2020 1.487.934.464,87 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 1.559.493.875,48 EUR
71.559.410,61 EUR
Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt
Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO
a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der
Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertrags-
wertverfahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden.
Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen
wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausgewiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über-
nommen.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzwert zum 31.12.2020 530.489.824,66 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 530.489.824,66 EUR
0,00 EUR
Unter den "Anteilen an verbundene Unternehmen" sind als wertmäßig wesentliche
Beteiligungen ausgewiesen:
• Stadtwerke Konzern (SWB GmbH)
• Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (Vebowag)
• Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
• bonnorange AöR.
Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2021 für Betei-
ligungswerte der verbundenen Unternehmen ergeben.
1.3.2 Beteiligungen
Bilanzwert zum 31.12.2020 122.431.798,68 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 122.510.370,92 EUR
78.572,24 EUR
Unter der Bilanzposition „Beteiligungen“ sind als wertmäßig wesentliche Unter-
nehmen ausgewiesen:
• Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
• Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK)
• Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA).
Bei den Beteiligungswerten der „Beteiligungen“ gab es eine Wertberichtigung zum
31.12.2021 durch Zuschreibung auf den Bilanzwert der Tourismus & Congress
GmbH i.H.v. 78.572,24 EUR.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 29 von 883Seite 30 von 884

Anhang Seite 16 von 107
1.3.3 Sondervermögen
Bilanzwert zum 31.12.2020 315.152.590,15 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 317.321.264,42 EUR
2.168.674,27 EUR
Unter der Bilanzposition "Sondervermögen" sind die drei eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen
• Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
• Theater der Bundesstadt Bonn
• Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB)
ausgewiesen.
Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2021 zum Wirtschaftsplan 2021 des SGB werden
die vom SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von rd. 7.200 TEUR
in Form einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt. Weiterhin bestand beim
SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von rd. 8.740 TEUR.
Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgt auf Basis eines vom
Theater erstellten Zwischenabschlusses. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2020
weist ein Eigenkapital von 33.494 TEUR aus. Es hat sich ein Zuschreibungsbedarf
von rd. 3.170 TEUR ergeben.
Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich
eine Zuschreibung zum 31.12.2021 in Höhe von rd. 523 TEUR ergeben.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanzwert zum 31.12.2020 96.849.053,94 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 96.382.648,10 EUR
-466.405,84 EUR
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden für die Eröffnungsbilanz gem.
§ 55 Abs. 7 GemHVO a.F. bewertet. An- bzw. Zukäufe wurden mit den tatsäch-
lichen Anschaffungskosten bilanziert.
Zu den Wertpapieren gehören eine Fonds-Anlage mit der bisher gebildeten
Versorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils
aus zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-
Border-Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene
Finanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung
wirtschaftlich nachteilig dargestellt hat.
Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei
Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Portfolio sich in Aktien,
Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt. Für die Geldanlagen der rechtlich
unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passivseite Sonderposten ausge-
wiesen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 30 von 883Seite 31 von 884

Anhang Seite 17 von 107
Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018
in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden
wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt.
Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der
Bilanzposition „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen
hierzu finden sich unter Aktiva Ziffer 2.4.
1.3.5 Ausleihungen
Bilanzwert zum 31.12.2020 423.011.197,44 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 492.789.767,38 EUR
69.778.569,94 EUR
Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit
der Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.:
• diverse Darlehensforderungen
• Darlehensforderungen aus Transferleistungen
• Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater
• Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG
• Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG
• Anteile an Zweckverbänden
• Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI).
In einem Fall wurde ein zinsloses Darlehen vergeben. Das Darlehen war u.a. zur
Teilfinanzierung der Errichtung einer Mehrzweckhalle bestimmt. Insofern besteht
eine Gegenleistungsverpflichtung, so dass von einer Abzinsung abgesehen
wurde.
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Darlehen
für die Stadtwerke Bonn (SWB) aufzunehmen. Bei diesem Modell gewährt die
Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern Gesellschafterdarlehen und refinan-
ziert diese selbst bei Kreditinstituten. In der städtischen Bilanz werden damit unter
der Bilanzposition „Ausleihungen“ eine Forderung gegenüber den Stadtwerken
und korrespondieren auf der Passivseite eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen.
Der Bestand beträgt zum 31.12.2021 rd. 65,0 Mio. EUR.
Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigen-
betriebsähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitions-
zuschüsse ausgewiesen. Im Jahr 2021 ergeben sich größere Veränderungen
durch neu geleistete Zuschüsse sowie jährliche aufwandswirksame Auflösungs-
beträge. Im Saldo hat sich ein Zuwachs von rd. 24,6 Mio. EUR ergeben.
Insgesamt ist der Wert der Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen um 71.559.410,61 EUR
höher als zum 31.12.2020.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 31 von 883Seite 32 von 884

Anhang Seite 18 von 107
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Bilanzwert zum 31.12.2020 775.748,95 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 1.033.551,12 EUR
257.802,17 EUR
Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe“ erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen:
• Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information
• Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial
• Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar
• Amt 40 div. Material für die Bonner Schulen
• Amt 52 Materialien für die Bäder
• Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110
• Amt 67 Wirtschaftshof
Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und
die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der
Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet.
Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte
ausgewiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit
Skontoabzug erfolgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert zum 31.12.2020 196.797.841,67 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 210.706.386,12 EUR
13.908.208,45 EUR
Die Forderungen wurden nach den Vorschriften der KomHVO NRW gegliedert in:
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
bestehend aus
• Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren,
Abfallbeseitigungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B.
Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge),
• Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer),
• Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von
Jugendhilfeleistungen, Erstattungen von Sozialleistungen) und
• sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für
Kindergärten, Zuweisungen des Landes).
Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von
27.712.776,00 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des
Landes NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der
Tilgungsleistung des Landes NRW die Forderung in 2021 um 863.460,00 EUR zu
reduzieren.
Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer
waren um 580.604,10 EUR zu erhöhen.
2.2.2 Privatrechtliche ForderungenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 32 von 883Seite 33 von 884

Anhang Seite 19 von 107
Zum 31.12.2021 werden privatrechtliche Forderungen abzüglich
Wertberichtigungen in Höhe von 59.518.465,25 EUR ausgewiesen.
Davon privatrechtliche Forderungen
• gegenüber dem privaten Bereich i.H.v. 23.787.075,86 EUR
• gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. 28.305.550,39 EUR
Es handelt sich beispielsweise um Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Miet- und
Pachteinnahmen, Verkaufserlöse, Beistandsleistungen und Teilnehmerentgelte.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u.a. Spenden und Zuschüsse
nachgewiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von
Ansprüchen gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus
Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis
des Bestandes an sonstigen Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem
Nachweis der periodengerechten Ertragszuordnung.
Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem
Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen
ist. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute
Grundstücke der Abteilung Liegenschaften.
Wird die Veräußerung eines städtischen Grundstücks beschlossen, wird dieses
(ggf. inklusive Aufbauten) zum Datum des Ratsbeschlusses aus dem
Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgebucht.
In 2021 wurde kein Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgebucht.
Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Es wurden daher rund
1,2 Mio. EUR aufwandswirksam wertberichtigt.
Wegen Aufgabe der Veräußerungsabsicht wurden Grundstücke mit einem Wert
von rund 714 TEUR aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen
umgebucht.
Es wurden Abgänge aus Grundstücksveräußerung i.H.v. rund 850 TEUR gebucht.
Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und
Wissenschaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch
nicht veräußert waren, wurden hier i.H.v. 4.839.112,96 EUR ausgewiesen. Da die
Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber
für Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung
bei der Stadt als wirtschaftlichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite
wurden entsprechende Verbindlichkeiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der
Stadt abgebildet. In 2021 haben sich keine Veränderungen ergeben.
Im Rahmen der Buchung von geleisteten Anzahlungen wurde festgestellt, dass
auch Anzahlungen für Baumaßnahmen dieser Bilanzposition zugeordnet waren.
Um eine zutreffende Ausweisung in der Bilanz 2021 vorzunehmen, wurden
geleistete Anzahlungen in Höhe von 17.119.366,35 EUR, die zum Stichtag
31.12.2021 ermittelt wurden, umgebucht und in der Bilanzposition Sachanlagen
(geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau) dargestellt. Die Buchung konnte nur auf
der Sachkontenebene erfolgen und wird daher nicht in der Anlagenbuchhaltung
nachvollzogen.
Die Umbuchung in das Anlagevermögen war aufgrund eines zu verbessernden
Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. DasBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 33 von 883Seite 34 von 884

Anhang Seite 20 von 107
neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zur unmittelbaren
Nachweisung der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen
sind nur für Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung
vorliegt, erforderlich.
Zum Anlagenspiegel wird es eine entsprechende Erläuterung gegeben.
Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur
für Arbeit verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Es
erfolgte die Anpassung des Forderungsbestandes für 2021. Aufgrund der
gemeldeten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2021 per Saldo Forderungen
in Höhe von 1.567.952,56 EUR.
Im letzten Zahllauf des Jahres 2021 wurden zum 01./02.01.2022 fällige
Rechnungen des Haushaltsjahres 2022 reguliert. Die 293 Zahlprogrammbelege
saldierten die Bestände der Verbindlichkeiten i.H.v. 11.210.989,47 EUR. Zur
Korrektur der bilanziellen Ausweisung sowie der Fortschreibung in der
Finanzrechnung (gleichlautend zur Veränderung der Liquiden Mittel) wurden
Korrekturbuchungen vorgenommen. Die Summe der Zahlprogrammbelege wurde
als geleistete Anzahlung in die Bilanzposition 2.2.3 Sonstige
Vermögensgegenstände eingebucht, gleichzeitig wurden die Bilanzpositionen 4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung i.H.v. 444.822,46 EUR sowie 4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen i.H.v. 10.766.167,01 EUR erhöht.
Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter
Beachtung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten
Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 KomHVO NRW das Wirklichkeitsprinzip
und das Prinzip der Wertaufhellung zu beachten. In diesem Zusammenhang ist für die
Vornahme einer Wertberichtigung zu berücksichtigen, wann die wertaufhellenden
Tatsachen stattgefunden haben und wann die Kenntnisnahme erfolgen konnte. Sofern nur
eine Schätzung möglich ist, wird ggfls. eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen.
Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW, soweit ein
Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch
pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern.
Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar
waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der
Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie
nicht beigetrieben werden durften.
Ein Forderungsbestand in Höhe von 141.749.594,35 EUR war 64.079 Geschäftspartnern
/ 77.598 Vertragsgegenständen zuzuordnen. Ein Bestand an freiwilligen Zahlungen (ca.
213.531 EUR) auf zukünftige Gewerbesteuerfestsetzungen vermindert den Gesamtsaldo
der offenen Posten zum 31.12.2021.
Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten
nachgewiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann,
sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.
Forderungen > 100.000,00 EUR wurden zum Bilanzstichtag einzeln auf ihre Werthaltigkeit
überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausgesetzte Forderungen hinsichtlich der
Realisierungsaussichten beurteilt.
Auf 45 Geschäftspartnern / 145 Vertragsgegenständen wurden Forderungen größer
100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 80.495.416,01 EUR ermittelt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 34 von 883Seite 35 von 884

Anhang Seite 21 von 107
7.425.492,88 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden bezahlt. Hiervon waren
6.968.504,35 EUR im Jahr 2021 fällig gestellt. Zu den bezahlten Forderungen wurde keine
Wertberichtigung gebucht.
Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung
gebucht. Zum 31.12.2021 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 51.732.973,47 EUR
im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen. Im Vergleich zum
Jahresabschluss 2020 handelt es sich insgesamt eine Verminderung des Volumens aus
Einzelwertberichtigungen um 6.809.886,27 EUR.
Der im Vergleich zu Vorjahren erhebliche Anstieg des Wertberichtigungsbetrages im Jahr
2018 ist durch eine Veranlagung von Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne für das
Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszinsen hierzu in Höhe von
ca. 6 Mio. EUR zu erklären, die aufgrund einer verbindlichen Auskunft (Ratsbeschluss vom
15.05.2014 (DS 1411177)) nach endgültiger Steuerfestsetzung zu erlassen sind. Die Stadt
Bonn ist an die damalige verbindliche Auskunft gebunden, da diese Auskunft
Vertrauensschutz begründet hat. Zwischenzeitlich wurde eine gesetzliche Neuregelung
zum Umgang mit Sanierungsgewinnen beschlossen, sodass derartige Gewinne künftig
generell nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen.
Im Jahressteuergesetz 2018 findet sich hierzu auch die Öffnung für sogenannte 'Altfälle':
Die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 3a EStG und Folgevorschriften, § 7b
GewStG) wird mit dem JStG 2018 rückwirkend zum 05.07.2017 in Kraft gesetzt. Auf
Antrag des Steuerpflichtigen sind die Regelungen auch auf Altfälle (Schuldenerlass vor
dem 9.2.2017, dem Tag der Veröffentlichung des Sanierungsbeschlusses des Großen
Senats v. 28.11.2016 - GrS 1/15, BStBl II 2017, 393) anzuwenden (§ 52 Abs. 4a, Abs. 5
EStG-E).
Für die Forderungen < 100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung
vorgenommen: Es wurde ermittelt, wie hoch in der Vergangenheit der abzuschreibende
%-Anteil, der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen war. Dieser
Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der
Pauschalwertberichtigung waren 440.012,13 EUR als nicht werthaltig zu schätzen. Im
Vergleich zum Jahresabschluss 2020 handelt es sich insgesamt eine Erhöhung des
Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um 3.467,64 EUR.
Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (Bilanzposition
2.2) zum 31.12.2021 war insgesamt um 2.697.218,98 EUR höher als am 31.12.2020.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 0,00 EUR
0,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem
Anlagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont
von weniger als einem Jahr erfolgt.
2.4 Liquide Mittel
Bilanzwert zum 31.12.2020 28.939.863,26 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 13.278.268,67 EUR
-15.661.594,59 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 35 von 883Seite 36 von 884

Anhang Seite 22 von 107
Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse
und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen.
Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2021 auf 853.416,29 EUR. Hierbei handelt es sich
um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der
Passivseite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen.
Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der
Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und
Differenzen wurden bereinigt.
Die Guthabenbestände von Frankiermaschinen betragen 24.557,53 EUR und werden seit
2018 ebenfalls in den liquiden Mitteln dargestellt.
Der Bestand an liquiden Mitteln war um rd. 15,7 Mio. EUR niedriger als am 31.12.2020.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 36 von 883Seite 37 von 884

Anhang Seite 23 von 107
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert zum 31.12.2020 37.874.408,55 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 37.825.475,13 EUR
-48.933,42 EUR
Geleistete Investitionsförderungen
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für
Vermögensgegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche
Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare
Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine
Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend
der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung
aufgelöst.
In 2021 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge des Jahres 2021 in Höhe von
224.179,83 EUR erfolgt. In Höhe der jeweils vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese
dem PRAP (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zugeführt, in gleicher Höhe
die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den ARAP umgebucht. Die
anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es
werden zum Stichtag 3.918.485,17 EUR ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2021 geleisteten Auszahlungen für
Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für den Monat 01/2022, sowie
Erstattung kommunaler Leistungen SGB II für 2021 als Rechnungsabgrenzungsposten
erfasst.
Sofern Zahlungen im Jahr 2021 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2022
(oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
Seite 37 von 883Seite 38 von 884

Anhang Seite 24 von 107
PASSIVA
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
Bilanzwert zum 31.12.2020 1.028.555.927,04 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 1.022.500.003,16 EUR
-6.055.923,88 EUR
Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar.
Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2021 ausfolgenden Gründen verändert:
Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW:
A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von
Vermögensgegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44
Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW.
Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1
der GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit
der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die
Gesetzesbegründung beschränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche,
aber ergebniswirksame Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Die erfolgsneutrale Verbuchung war unabhängig von der Zuordnung der
Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund
der Veräußerungsabsicht die Umbuchung eines bisher genutzten
Vermögensgegenstandes in das Umlaufvermögen und war infolge des hier
geltenden Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige Abschreibung
vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der allgemeinen
Rücklage zu verrechnen.
Verrechnungen im Umlaufvermögen:
Strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen, außerplanmäßige
Abschreibung bzw. Sonderpostenauflösung für die zum Verkauf stehenden
Objekte, Moltkestraße 3, Viktoriabad (Vermerk 03.02.2022)
Auflösung Sonderposten -84.250,11 EUR
Abschreibung 214.004,75 EUR
Verrechnung aufgrund der Werteveränderung einer Finanzanlage:
Zuschreibung für den Wert der Beteiligung ‚Tourismus & Congress GmbH‘
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.2 - Aktiva) -78.572,24 EUR
Zuschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Theater' -3.169.840,81EUR
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva)
Abschreibung für den Wert des Sondervermögens 'SGB' 8.740.000,00 EUR
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva)
Zuschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Seniorenzentren'
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva) -522.583,44 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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B) Entwicklungsmaßnahmen
Zur Entwicklungsmaßnahme WTP (Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin)
war die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandbankkonto gegen die Allgemeine
Rücklage zu buchen:
Bestand Treuhandkonto (Vermerk 02.02.2022) 994.410,75 EUR
Abschlussbuchungen zu Konten für Fremde Mittel /
Durchlaufende Gelder aus Entwicklungsmaßnahmen -511,35 EUR
C) Nachträgliche Korrekturen gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 KomHVO
NRW
Folgende Sachverhalte wurden aufgrund nachträglicher Überprüfungen korrigiert
und gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet:
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 08.02.2022) 877,50 EUR
Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte für ein Grundstück und die
dazugehörigen Sonderposten (Vermerk vom 14.02.2022
Grundstücke -84.672,65 EUR
Sonderposten 63.794,39 EUR
Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte für ein Kunstwerk und den
dazugehörigen Sonderposten (Vermerk vom 21.10.2021)
Kunstwerk -88.000,00 EUR
Sonderposten 88.000,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 23.07.2021) 1.428,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für mehrere Grundstücke und
einen Sonderposten (Vermerk vom 23.11.2021)
Grundstücke -320.929,06 EUR
Sonderposten 150,58 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 29.09.2021) --75,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 30.11.2021) -1.113,82 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für eine erhaltene Anzahlung
(Vermerk vom 30.11.2021) -84.916,15 EUR
Nachträgliche Korrektur des Jahresabschlusses 2011, hier: erhaltene
Anzahlungen
(Vermerk vom 05.01.2022) 175.026,24 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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D) Sonstige Veränderungen
Schuldenerlass des Bundes in Höhe von
(Anordnung vom 20.01.2022) -11.023,20 EUR
Tilgungszuschuss des Bundes zur Reduzierung der Kreditverbindlichkeiten
(Anordnung vom 01.06.2021) -107.632,00 EUR
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Seit der NKF-Einführung hat die Bundesstadt Bonn in den Jahren 2009, 2017 und 2018
einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde.
Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011
teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt
werden musste. Das Jahresergebnis 2020 (Fehlbetrag) wurde (wie auch das
Jahresergebnis 2019) nach Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Rate (Sitzung vom
09.06.2022) zum 31.12.2021 gegen die Ausgleichsrücklage gebucht.
Vergleich Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss
Ausgleichsrücklage am 31.12.2018 59.514.961,61 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2018 1.030.129.561,27 EUR
Überschuss 2018 10.347.259,94 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2019 69.862.221,55 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2019 1.031.454.886,37 EUR
Fehlbetrag 2019 7.828.775,40 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2020 62.033.446,15 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2020 1.028.555.927,04 EUR
Fehlbetrag 2020 24.647.307,47 EUR
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 schließt mit einem Ergebnis aus laufender
Verwaltungstätigkeit von -633.678,73 EUR ab. Nur durch das außerordentliche Ergebnis,
dass sich aus dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie (NKFCOVID-
19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) herleitet, ergibt sich ein Jahresüberschuss von
34.066.326,91 EUR. Geplant wurde für das Haushaltsjahr 2021 ein Überschuss in Höhe
von 4.030.001,51 EUR. Das Ergebnis des Jahres 2021 ist im Jahresabschlussentwurf
somit um rund 30 Mio. EUR besser als veranschlagt.
Der im Jahr 2021 ausgewiesene Überschuss in Höhe von 34.066.326,91 EUR wird im
Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2022, nach Beschluss des Rates gem. § 96
Abs. 1 Satz 2 GO NRW, der Ausgleichsrücklage oder der Allgemeinen Rücklage
zugeführt.
Das Ergebnis des Jahres 2021 ist im Jahresabschlussentwurf um 30 Mio. EUR besser als
veranschlagt und zeigt wie die Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 eine positive Tendenz im
Vergleich zur Planung.
Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die
Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von derBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Bezirksregierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im
Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit
Schreiben vom 23.01.2019 genehmigt. Im Jahresabschluss 2021 wurde ein „echter‘
Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ohne Einbeziehung der
außerordentlichen Erträge nur knapp verfehlt (Defizit von 634 TEUR). Aus diesem Grund
ist aus Sicht der Kommunalaufsicht eine Verpflichtung zur Fortschreibung des HSK im
Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht mehr gegeben.
Es ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten:
Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon
das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres.
1.2 Sonderrücklagen
Bilanzwert zum 31.12.2020 655.065,37 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 655.065,37 EUR
0,00 EUR
Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten
Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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1.3 Ausgleichsrücklagen
Bilanzwert zum 31.12.2020 62.033.446,15 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 37.386.138,68 EUR
-24.647.307,47 EUR
Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar.
Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch den
Fehlbetrag des Jahres 2020 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen Stand
gemindert. Der im Jahr 2021 ausgewiesene Überschuss in Höhe von 34.066.326,91 EUR
kann im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2022, nach Beschluss des Rates gem.
§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, der Ausgleichsrücklage oder der allgemeinen Rücklage
zugeführt werden.
Die seit dem 01.01.2019 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen der GO NRW und der
KomHVO NRW beinhalten veränderte Vorschriften zur Buchung in die Ausgleichsrücklage
(§ 75 Abs. 3 GO NRW). Mit Bezug auf den Erlass vom 15.02.2019 und die ergänzenden
Hinweise vom 17.05.2019 des MHKBG wurden die neuen Regelungen erstmals auf den
zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der Kernverwaltung (Einzelabschluss)
angewendet. Demnach entfällt die bisherige Beschränkung für die Zuführung von
Jahresüberschüssen in die Ausgleichsrücklage. Die Beschränkung besteht nur in zweierlei
Hinsicht: Die Allgemeine Rücklage muss einen Mindestbestand von drei Prozent der
Bilanzsumme des vorherigen Jahresabschlusses ausweisen. Zudem müssen
Jahresüberschüsse zunächst der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, wenn diese in
den letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahren durch Fehlbetrag der Ergebnisrechnung
reduziert wurde. Beide Beschränkungen greifen nicht, da einerseits der Bestand der
Allgemeine Rücklage rund 20 Prozent der Bilanzsumme ausweist und andererseits keine
entsprechenden Entnahmen der Allgemeinen Rücklage erfolgt sind.
2. Sonderposten
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Bilanzwert zum 31.12.2020 818.739.161,88 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 802.290.214,14 EUR
-16.448.947,74 EUR
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im
Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen
und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands
aufzulösen.
Im Jahr 2021 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus
einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden.
Beispiele für Einzelförderungen, die 2021 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind:
• Bundeszuweisungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
(390 TEUR)
• Landeszuweisungen für investive Straßenbaumaßnahmen (z.B. Hohe Straße,
Rabinstraße)
• Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes
NRW (860.361,43 EUR)
• Landeszuweisungen zur Elektromobilität (rund 300 TEUR)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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• unentgeltliche Übereignung des Beethovenrundgangs durch die Beethoven
Jubiläums GmbH (464.186,86 EUR)
• unentgeltliche Übertragung aus städtebaulichen Verträgen
• Schenkung und Förderung von Kunstgegenständen durch private Unternehmen
und übrige Bereiche (rund 379 TEUR)
• Zu den Einnahmen aus der Baumschutzsatzung (ca. 320 TEUR) wurde bisher
keine Buchungsanweisung an die Finanzbuchhaltung gegeben.
• Weiterhin wurden 510.642,12 EUR Sonderposten aus den Mitteln der
Feuerschutzpauschale 2021 und einem Restbetrag aus der
Katastrophenschutzpauschale 2020 gebucht.
Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen
ein:
• Allgemeine Investitionspauschale des Landes
Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur
Vermögensgegenständen zugeordnet werden, die über den Zeitpunkt der
Eröffnungsbilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den
Zeitpunkt der Zurechnung ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei
einer mehrjährigen Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes
können auch mehrere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der
Zuwendungsvorgaben einem Vermögensgegenstand zugeordnet werden.
Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2021 für die Stadt Bonn
im Jahr 2021 betrug 13.747.180,63 EUR. Hinzu kamen 1.549.817,46 EUR aus der
Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4 GFG 2021).
Im Jahr 2021 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 2.006.780,66
EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur Gänze, geförderte
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft
bzw. aktiviert wurden. Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden
oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, wurden hierbei
nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Darüber hinaus wurde ein Betrag i.H.v.
2.776.185,71 EUR den Aufwendungen aus dem Sachkonto Aufwendungen für
Ausstattung bis 800,00 EUR zugeordnet.
Der restliche/weitere Betrag von 10.514.031,72 EUR wurde Auszahlungen
zugeordnet, die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird erst mit der
Aktivierung der Maßnahme gebildet.
Der Anteil nach § 16 Abs. 4 GFG 2021, der in erster Linie für Maßnahmen zur
Verbesserung der Altenhilfe und -pflege einzusetzen ist, wurde in Höhe von 1.424,31
EUR den Beschaffungen im Geschäftsbereich 5099 (Amt für Soziales und Wohnen)
zugeordnet. 77.860,73 EUR wurden den Beschaffungen unter 800,00 EUR des
Geschäftsbereichs 5099 zugeordnet.
Der verbleibende Teil der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger in Höhe von
1.470.532,42 EUR wurde wie in den Vorjahren mangels weiterer Investitionen bei der
Zuordnung der allgemeinen Investitionspauschale berücksichtigt.
In 2021 wurden weiterhin Sonderposten i.H.v. 426.190,70 EUR aus allgemeinen
Investitionspauschalen aus Vorjahren (2012-2020) zugeordnet.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 30 von 107
Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale aus Vorjahren wurden in
Höhe von 515.303,42 EUR korrigiert d.h. anderen Vermögensgegenständen
zugeordnet.
• Stellplatzablösebeträge
Der noch nicht verwendete Betrag aus der Stellplatzablöse der Jahre 2016-2020 in
Höhe von 728.780,85 EUR wurde in 2021 vollständig zugeordnet. 447.831,71 EUR
wurden als Sonderposten berücksichtigt, 280.949,14 EUR wurden ertragswirksam
gebucht.
Aus den eingenommenen Stellplatzablösebeträgen des Jahres 2021 wurden passive
Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 224.179,83 EUR und Sonderposten i.H.v.
81.366,34 EUR gebildet. Es verbleibt ein noch zuzuordnender Betrag von 533.713,83
EUR.
Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen
sowie finanzielle Zuwendungen durch Dritte) erfolgte auf Basis der tatsächlich
zugegangenen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen
von privatrechtlichen Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim
Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, denen in der Regel
ein Sonderposten von 100% zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile
bei der Finanzierung wurden bei dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die
dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt
werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende
Sonderposten gegenübergestellt wurde.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante
Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss abgebildet. Sofern einem
Vermögensgegenstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende
anteilige ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der
Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet.
2.2 Sonderposten für Beiträge
Bilanzwert zum 31.12.2020 169.150.558,79 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 167.632.091,96 EUR
-1.518.466,83 EUR
Diese Sonderposten beinhalten
• Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw.
Kommunalabgabengesetz (KAG)
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Gemäß § 127 BauGB kann die Stadt für die Ersterschließung sowie gem. § 8 KAG für die
Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Straßen und Kanälen (und in diesem
Zusammenhang auch für den notwendigen Grunderwerb sowie die notwendige
Straßenbeleuchtung oder das Straßenbegleitgrün) Beiträge erheben.
Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen -
Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. Dezember 1988, trägt die Stadt im Regelfall 10%
des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss trägt der
Beitragszahlende 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 31 von 107
Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn
mit Quoten zwischen 30% und 70% je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber
den Anliegern.
Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende
Vermögensgegenstände erhoben:
• Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen, Kanäle, Straßenbegleitgrün,
Beleuchtung, SPE und Grunderwerb
Für das Jahr 2021 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich
gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten
Maßnahmen. In Fällen, in denen diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die
Einnahmen als erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die
Sonderpostenzuordnung auf die einzelnen Vermögensgegenstände wird nachgeholt,
wenn beispielsweise ausstehende Aktivierungen gebucht worden sind.
Weiterhin wurden Einnahmen nach BauGB der Jahre 2008 bis 2013, die bisher bei
der Sonderpostenbildung aus verschiedenen Gründen nicht berücksichtigt wurden,
nachträglich aus den erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten, den Ertrag oder
in die allgemeine Rücklage umgebucht.
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit
verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes erhoben.
Im Jahr 2021 wurde ein Betrag in Höhe von 345.912,58 EUR vereinnahmt.
Die Einnahmen eines Jahres werden üblicherweise auf die im Jahr der Erhebung
aktivierten Kanäle als Sonderposten zugeordnet.
Da im Jahr 2021 mangels vorliegender Buchungsanweisungen nicht ausreichend
Kanalbaumaßnahmen aktiviert werden konnten, wurden keine Sonderposten aus
einmaligem Kanalbeitrag gebildet.
Der sich aus § 44 Abs. 5 KomHVO NRW ergebenden Verpflichtung zur
Sonderpostenbildung wurde insoweit nicht nachgekommen.
Die Sonderpostenbildung muss nachgeholt werden.
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Bilanzwert zum 31.12.2020 3.727.471,45 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 5.437.608,07 EUR
1.710.136,62 EUR
Nach § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden
Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgaben-
gesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für
den Gebührenausgleich anzusetzen. Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen
Einrichtungen:Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 32 von 107
Stand 31.12.2021 Konto Betrag
Rettungsdienst 233110 345.602,15 EUR
Märkte 233130 439.670,79 EUR
Stadtentwässerung 233140 4.060.556,12 EUR
Straßenreinigung 233150 107.678,15 EUR
Abfallentsorgung 233160 484.100,86 EUR
Bestattungswesen* 233170 0,00 EUR
* Bestattungswesen:
Für 2020 und 2021 liegen noch keine Betriebsabrechnungen vor.
Nachrichtlich: Ausblick:
Von den o.g. Beträgen sind in den Gebühren-/Entgeltkalkulationen für 2022 bereits die
folgend aufgeführten Beträge berücksichtigt. Die restlichen Beträge (Zwischenstand) sind
innerhalb der weiteren drei Jahre (2023 bis 2025) auszugleichen.
Bereits in Kalkulation für
2022 berücksichtigt Zwischenstand 2022
Rettungsdienst: 228.397,35 EUR 117.204,80 EUR
Märkte 95.722,55 EUR 343.948,24 EUR
Stadtentwässerung 70.624,29 EUR 3.989.931,83 EUR
Straßenreinigung 0,00 EUR 107.678,15 EUR
Abfallentsorgung 0,00 EUR 484.100,86 EUR
Bestattungswesen 0,00 EUR 0,00 EUR
Wegen der noch nicht abgeschlossenen Bearbeitung und Vorlage der Betriebsabrech-
nungen könnten sich die Beträge noch verändern.
Am Ende des Anhangs (s. „Weitere Angaben“) sind die Kostenunterdeckungen der
kostenrechnenden Einrichtungen aufgeführt.
2.4 Sonstige Sonderposten
Bilanzwert zum 31.12.2020 25.122.872,86 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 26.283.165,36 EUR
1.160.292,50 EUR
• Rechtlich unselbstständige Stiftungen
Die Bundesstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen. Hierbei
handelt es sich um folgende Stiftungen:
Stiftung Bernhard Oebeke
Stiftung Thomas HansenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 33 von 107
Stiftung Peter Kemper
Stiftung Konrad Adenauer
Stiftung August Kaiser
Stiftung Dorothea-v.-Stetten
Stiftung Dr. Werner Borchert
Stiftung Bonner Altenhilfe
Stiftung Paula Flerus
Stiftung St. Albertus Magnus Heim
Stiftung Wilhelmine-Lübke-Heim
Stiftung Wilhelm-Augusta-Stift
Stiftung Konvente St. Aegidius u. St. Jakob
Stiftung Gabriel Adrian
Stiftung Max Becker
Stiftung Arme im Allgemeinen
Stiftung Franz Xaver Joseph Lohe
Stiftung Julius Barthels
Stiftung Fritz Kirstein
Stiftung Förderung der Feuerwehr
Für diese rechtlich unselbstständigen Stiftungen wurden in Höhe der Vermögenswerte
Sonderposten gebildet. Als Anlage sind Übersichten über die 20 Jahresabschlüsse
beigefügt, in denen u.a. die Vermögenswerte und Sonderposten jeweils einzeln
ausgewiesen werden.
• Öko-Konto
Es konnten keine Einnahmen aus Ausgleichsbeiträgen nach dem
Bundesnaturschutzgesetz („Öko-Konto“) zugeordnet werden.
• Stellplatzablöse
Für Stellplatzablösebeträge der Jahre 2016-2021 wurden Sonderposten in Höhe von
529.198,05 Euro gebildet (barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen und
Parkeinrichtungen).
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger
gem. § 37 Abs. 1 KomHVO NRW
Bilanzwert zum 31.12.2020 824.126.675,71 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 844.510.230,99 EUR
20.383.555,28 EUR
Zur Berechnung wurde das Programm „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“
verwendet, welches durch ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von
Pensionsrückstellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist.
Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018 G von Dr.
Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Es werden 12 vorschüssige Zahlungen im Jahr
unterstellt. Hierbei handelt es sich neben den 12 Monatszahlungen auch um die
Sonderzuwendung. Als Renteneintrittsalter wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter
verwendet.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Anhang Seite 34 von 107
Das individuelle Renteneintrittsalter wird gemäß dem Schreiben des BMF IV B 2 - S
2176/07/0009 vom 5. Mai 2008 nach folgender Regel bestimmt:
• für Geburtsjahrgänge bis 1952: 65 Jahre
• für Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1961: 66 Jahre
• für Geburtsjahrgänge ab 1962: 67 Jahre.
Als Berechnungsmethode wurde das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG verwendet. Der
Rechenzins betrug abweichend davon 5% (gem. § 37 Abs. 1 S.4 KomHVO NRW).
Vor Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung erstmals in dem
Wirtschaftsjahr gebildet, in dem die Pensionszusage erteilt wurde (Ansparphase – aktive
Mitarbeiter). Die fiktiven Jahresbeiträge sind so bemessen, dass am Beginn des
Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, deren Barwert gleich dem
Barwert der zukünftigen Leistungen ist.
Nach Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung in dem
Wirtschaftsjahr gebildet (neu berechnet), in dem der Versorgungsfall eingetreten ist
(Leistungsphase – Versorgungsempfänger).
Für Personen im Beamtenrecht wird als Anrechnungsbeginn das Eintrittsdatum verwendet
(Dominanz).
Zur Ermittlung der Bezüge einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten werden, die zum
jeweiligen Stichtag gültigen Besoldungstabellen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
verwendet. Aus jeder Besoldungsgruppe wird jeweils die Endstufe in Ansatz gebracht. Alle
ruhegehaltsfähigen Amts- und Stellenzulagen sind in den Besoldungstabellen enthalten.
Bei verheirateten Beamten wird der Familienzuschlag der Stufe 1 addiert. Sind beide
Ehepartner im öffentlichen Dienst wird nur der halbe Familienzuschlag verwendet. Das
Alter der Pensionsberechtigten wird exakt verwendet.
Scheidet eine aktive Beamtin/ein aktiver Beamter vor Fälligkeit einer Versorgungsleistung
aus, so bleibt die Anwartschaft in Höhe des Teils bestehen, der im Verhältnis der
insgesamt erreichbaren Zeit bis zum vorgesehenen Renteneintritt zur tatsächlich
abgeleisteten Zeit steht. Bei aktiven Beamtinnen/Beamten, die zum Zeitpunkt des
Berechnungsstichtags das Renteneintrittsalter überschritten haben, wird unterstellt, dass
sie mit Erreichen des nächsten Lebensjahres die Altersrente in Anspruch nehmen werden.
Bei einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente wird ein Hinterbliebener mit 60 % der
Altersrente einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten angesetzt.
Eine Anwartschaft auf Waisenrente ist nicht vorgesehen.
Die Rückstellung für den eingetretenen Leistungsfall eines Waisen wird in HPR 5
berechnet. HPR 5 unterscheidet dabei zwischen einem lebenslang zu zahlenden Waisen
und einem Waisen mit einem Waisenendalter von 27 Jahren.
Nach § 18 BeamtVG ist ein Sterbegeld i. H. des zweifachen der Dienstbezüge oder der
Anwärterbezüge des Verstorbenen zu zahlen.
Als Feuerwehrbeamte gelten in HPR 5 Personen, die mit der Zulage „Feuerwehrzulage“
oder „Feuerwehrbeamter ohne Zulage“ gekennzeichnet wurden. Die Altersrente beginnt
im Alter von 60 Jahren ohne Abschläge.
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen (mit der Software Haessler) werden die
gesetzlich vorgeschriebenen Rechengrößen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung
(GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) zu Grunde gelegt. DieBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Einbeziehung von allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen ist gesetzlich nicht
vorgeschrieben.
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wird die jeweils zum Stichtag der
Berechnung (31. Dezember eines jeden Jahres) gültige Besoldungstabelle verwendet. Der
Bestand der bisher gebildeten Rückstellungen sowie die Berechnungen für die Zukunft
werden auf dieser Basis im Rahmen des Jahresabschlusses neu bewertet. Somit wird die
Entwicklung der Preis- und Kostensteigerungen in Bezug auf Besoldungserhöhungen
einbezogen. Eine ratierliche Aufteilung von Zuführungen aufgrund von allgemeinen
Besoldungsanpassungen wurde nicht angewandt.
Die Beihilferückstellung wurde zuletzt zum Stichtag 31.12.2019 aufgrund des
prozentualen Anteils der gezahlten Beihilfe für Versorgungsempfänger im Verhältnis zu
den gezahlten Versorgungsbezügen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ermittelt. Daraus
ergibt sich der anzuwendende Rückstellungssatz von 22,33 %, der auf die ermittelten
Zuführungswerte (Aufwand) zur Pensionsrückstellung angewendet wurde. Eine
Überprüfung des Rückstellungssatzes ist nach § 37 Abs. 1 KomHVO NRW alle 5 Jahre
vorzunehmen. Eine Anpassung muss daher spätestens im Jahr 2024 erfolgen.
Im Jahr 2021 wurde der Rückstellungsbetrag (Bilanzposition 3.1) insgesamt um
20.383.555,28 EUR erhöht.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 0,00 EUR
0,00 EUR
Eine Rückstellung für Deponien und Altlasten wurde nicht gebildet.
Die Deponiesanierung der ehemaligen Hausmülldeponie Hersel erfolgt durch die zum
01.01.2013 gegründete bonnorange AöR.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 0,00 EUR
0,00 EUR
Instandhaltungsrückstellungen wurden nicht gebildet.
3.4 Sonstige Rückstellungen
Bilanzwert zum 31.12.2020 72.028.951,82 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 81.822.099,55 EUR
9.793.147,73 EUR
Sonstige Rückstellungen wurden gem. § 37 Abs. 5 und 6 KomHVO NRW für folgende
Sachverhalte gebildet (Bestand am 31.12.2020):
• Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub 15.398.372,89 EUR
• Rückstellungen für Arbeitszeitguthaben 6.051.021,47 EUR
• Rückstellungen für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit 7.288.939,00 EUR
• Rückstellungen nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz 7.037.127,59 EUR
• Rückstellungen für Beihilfen 1.286.361,63 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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• Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen 1.680.090,00 EUR
• Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden
Verfahren (z.B. für Prozesskosten) 8.662.638,56 EUR
• andere sonstige Rückstellungen
(z.B. für ausstehende Rechnungen, Schadensersatz) 34.417.548,41 EUR
Entsprechend der Jahresabschlussverfügung der Kämmerin mussten für Verpflichtungen,
die dem Grunde oder der Höhe nach zum 31.12.2021 noch nicht genau bekannt waren
und deren wirtschaftliche Ursache im Haushaltsjahr 2021 begründet war, 'Rückstellungen'
beantragt werden, sofern der drohende Aufwand einen Betrag von 100.000 EUR
überstieg. Wenn Einzelfälle zwar unter die Wertgrenze von 100.000 EUR fielen, die Anzahl
der Fälle insgesamt aber so hoch war, dass die Summe nicht mehr als geringfügig
betrachtet werden konnte, war hierfür ebenfalls eine Rückstellung zu beantragen.
Sofern keine Rückstellungen zu bilden waren, war eine Fehlanzeige erforderlich.
Die bereits in Vorjahren gebildeten Rückstellungen waren in ihrer Höhe und dem Grunde
nach zu überprüfen. Rückstellungen, die aufgelöst oder in der Betragshöhe geändert
werden mussten, wurden entsprechend der Anweisungen der Fachämter durch die
Finanzbuchhaltung angepasst.
Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Verfahren/andere sonstige
Rückstellungen beinhalten
• Prozesskosten für verschiedene gerichtliche Verfahren
Zu allen anhängigen Klageverfahren werden die zukünftig entstehenden
Prozesskosten aufgrund der ermittelten Werte des Rechtsamtes zurückgestellt. Die
Prozesskosten umfassen die Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten je Klage bis
zur dritten Instanz.
• Drohende Erstattungen für Erschließungsbeiträge aufgrund eines Klageverfahrens
zum Festsetzungszeitraum (Ausschlussfrist)
• Schadenersatz aufgrund angeblich verzögerter Baugenehmigung
• Rückstellungen für Ansprüche gegen die Bundesstadt Bonn in Höhe der möglichen
Inanspruchnahme aufgrund der Schadensersatzklage WCCB
• Rückstellungen für mögliche Residualkosten / Kostenerstattungsansprüche aufgrund
von Altlasten zu drei Grundstücksverkäufen
• Möglicherweise zurückzuzahlende Landeszuweisungen
• Ausstehende Rechnungen in unterschiedlichen Bereichen
Aufgrund von abgeschlossenen Geschäftsvorfällen waren gebildete Rückstellungen
aufzulösen. Die Mitteilung erfolgte durch die zuständigen Fachbereiche.
Der Bestand der sonstigen Rückstellungen (Bilanzposition 3.4) wurde zum 31.12.2021 um
9.793.147,73 EUR erhöht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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4. Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen
Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 0,00 EUR
0,00 EUR
Das MHKBG hat im Runderlass „Muster für das doppische Rechnungswesen sowie zu
Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der
Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und
KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Bilanzstruktur“ im Ministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Hier wurde der
Bilanzposten 4.1 Anleihen in die Bilanzposten 4.1.1 Anleihen für Investitionen und 4.1.2
Anleihen zur Liquiditätssicherung untergliedert.
Es bestehen keine Verpflichtungen aus Anleihen, daher bleiben beide Positionen ohne
Werte.
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Bilanzwert zum 31.12.2020 1.065.903.275,73 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 1.168.347.843,55 EUR
102.444.567,82 EUR
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurden nach Kreditgebern gegliedert und
teilen sich wie folgt auf:
Investitionskredite vom Bund 19.663.332,13 EUR
Investitionskredite von Kreditinstituten 1.148.684.511,42 EUR
Bei den Investitionskrediten von Kreditinstituten ist ein Betrag i.H.v. 22.839.304,95 EUR
dem Förderprogramm 'Gute Schule 2020' des Landes NRW zuzurechnen. Die Mittel
wurden bei der NRW.Bank aufgenommen.
Der Ansatz erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung
waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Erläuterung zum Einsatz von Derivaten:
Die Stadt verfolgt im Schuldenmanagement primär die Hauptziele der Zinssicherung,
Entzerrung der Umschuldungsfälligkeiten und Kontinuität in den Zins- und Tilgungs-
zahlungen. Ein Handel mit Derivaten ist nicht vorgesehen.
Um die aus zukünftigen Umschuldungen resultierenden Zinsänderungsrisiken so niedrig
wie möglich zu halten, wurden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Die Auswahl
dieser Produkte erfolgte stets durch eine Chance-/Risikoanalyse durch Einbezug von
Vergangenheits- und Prognosewerten fortwährend unter Einhaltung sämtlicher Derivat-
erlasse des Landes NRW sowie interner Richtlinien.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hat in seiner Sitzung vom 09.07.2013 die
Verwaltung wiederholt ermächtigt, im Rahmen eines Beratungsmandates mit einer Bank,
Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken
abzuschließen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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Die Zinssicherungsgeschäfte der Stadt Bonn entsprechen im Wesentlichen dem Risiko
einer Festsatzfinanzierung, da Bewertungseinheiten zwischen Grund- und Sicherungs-
geschäft bestehen und ein Handel nicht betrieben wird. Seit der aktuellen Niedrigzins-
situation mit negativen Referenzzinssätzen ist allerdings ein Konditionengleichlauf
zwischen dem Grundgeschäft und dem Zinssicherungsgeschäft nicht mehr gegeben, da
die Bankenseite im Grundgeschäft eine Zinsuntergrenze für variabel verzinste Darlehen
unterstellt, während im Zinssicherungsgeschäft keine Begrenzung des zu zahlenden
variablen Zinssatzes unterstellt wird. Im Ergebnis besteht somit ein finanzielles Risiko in
Höhe des negativen Referenzzinssatzes.
Neue Derivatgeschäfte wurden seit 2012 nicht mehr abgeschlossen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zum Stichtag 31.12.2021 noch
bestehenden Verträge:
Erläuterungen zu den Geschäftsarten:
Geschäftsart Erläuterung Grundgedanke
Forwardswap Abschluss eines Zinstauschge-
schäftes (SWAP) für die Zukunft.
Damit wird ein niedriges Zinsniveau
für die Zeit nach Ablauf der Zins-
bindung bereits jetzt gesichert.
Reduzierung der Prolongations-
risiken, Kalkulationssicherheit
Payerswap Zinstauschgeschäft, bei dem die
Stadt die Zinszahlungen für ein
variabel verzinsliches Darlehen ge-
gen einen festen Zinssatz tauscht.
Minimierung des Zinsänderungs-
risikos, Kalkulationssicherheitvon bis
014 Payersw ap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 7.055.388,23
027 Payersw ap mit
Bankkündigungsrecht 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 16.550.392,52
028 Forw ard Payersw ap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 -
030 Forw ard Payersw ap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 -
035 Payersw ap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 18.608.977,92
037 Payersw ap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 10.941.783,24
040 Payersw ap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 13.333.333,40
047 Payersw ap 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 17.857.142,80
048 Payersw ap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 13.933.333,40
Bezugsbetrag
31.12.2021
in EUR
Vertrags-
abschluss
Art des DerivatsDerivat-Nr. Laufzeit anfängl. Bezugs-
betrag
in EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021
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4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Bilanzwert zum 31.12.2020 644.921.778,21 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2021 621.373.471,05 EUR
-23.548.307,16 EUR
Nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) ist die
Summe der auf die COVID-19-Pandemie entfallenden Verbindlichkeiten aus Krediten z

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Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de