221120 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Spezial-Friedhofbaggers für das Amt für Umwelt
Kerndaten
- Nummer
- 221120
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 25.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 221120 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Spezial-Friedhofbaggers für das Amt für Umwelt Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung eines Friedhofsbaggers für das Amt für Umwelt- und Stadtgrün wird zugestimmt. Begründung Für den Grabaushub sowie weitere Baggerarbeiten auf den 40 Friedhöfen der Bundesstadt Bonn stehen dem Amt für Umwelt und Stadtgrün derzeit folgende Friedhofsspezialbagger zur Verfügung: 5 Bagger (Bezirke: 04 Poppelsdorf, 05 Südfriedhof, 06 Beuel Nord, 09 Godesberg, 21 Nordfriedhof). 1 Baggerspinne (Spezialgerät mit Transportanhänger) Bezirk 21. Zusätzlich wird im Bezirk 10 (Bad Godesberg Süd) noch ein „Ersatzbagger“ vorgehalten (Baujahr 2012 bisher 5.500 Betriebsstunden), der, nachdem für dessen regulären Einsatz im Bezirk 21 in 11/2021 eine Ersatzbeschaffung durchgeführt wurde, immer dann zum Einsatz kommt, wenn einer der 5 regulären Friedhofsbagger wegen Reparatur und Wartung nicht zur Verfügung steht. Diese Ausstattung incl. Ersatzbagger entspricht den in der Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2013 festgelegten Vorgaben, die auch Bestandteil des am 05.05.2022 vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Friedhofskonzeptes waren und somit auch weiterhin unter Berücksichtigung der derzeitigen Bestattungsfälle aktuell sind. Der Ersatzbagger soll durch ein Neugerät bzw. ein Vorführgerät mit wenig Einsatzleistung ersetzt werden. Grund sind anstehende, wirtschaftlich nicht mehr darstellbare Reparaturen aufgrund des altersbedingten Verschleißes. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch an den übrigen Friedhofsbaggern verstärkt Ausfallzeiten für Wartungsarbeiten anfallen, da auch diese bereits 6Seite 1 von 3 Seite 2 Jahre in Betrieb sind und aufgrund des atypischen Einsatzes durch lange Fahrstrecken zu den unterschiedlichen Friedhöfen einer hohen Belastung insbesondere am Fahrgestell und am Drehkranz unterliegen. Zu berücksichtigen ist, dass sich markt- und krisenbedingt die Reparaturzeiten aufgrund nicht lieferbarer Ersatzteile erheblich verlängert haben und somit mitunter Ausfallzeiten von mehreren Wochen und Monaten anfallen. Insofern ist das Vorhalten eines funktionstüchtigen Ersatzbaggers zwingend erforderlich, um Einschränkungen des Angebots an Beerdigungen zu vermeiden. Um solche Engpässe zu vermeiden, wurde und wird bisweilen auch im Rahmen von zur Verfügung stehenden konsumtiven Haushaltsmitteln auf den Einsatz von Privatanbietern zurückgegriffen, der allerdings mit einem erhöhten administrativen Aufwand für Auftragsvergabe, Einsatzbetreuung, Abrechnung und Dokumentation verbunden ist. Aufgrund der Marktsituation ist es nicht möglich, Friedhofsspezialbagger über Baumaschinenverleihe o.a. anzumieten. Auch gibt es nur 2 Hersteller am Markt die entsprechende Maschinen anbieten. Im Rahmen von Abfragen bei Leasinggesellschaften schließt sich eine Beschaffung durch Leasing aufgrund der hohen mtl. Kosten (4.500 € netto) aus. Hinzukommen eine GAP- und eine Maschinenbruchversicherung die rd. 3.000€per/a beträgt. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Beschaffung des Baggers sind für das Haushaltsjahr 2023 angemeldet. Wie bekannt ist, sind in vielen Bereichen, so auch bei der Fahrzeug-und Maschinenbeschaffung, aufgrund der problematischen Wirtschaftssituation extrem lange Lieferzeiten an der Tagesordnung. Insofern ist es aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt, die Ausschreibung für den Bagger schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Im Übrigen wird auch an dieser Stelle - wie bereits im Zusammenhang mit den Beratungen über die Vorlagen mit den DS.-Nrn. 1511851 und 1610162 – noch einmal darauf hingewiesen, dass bei einem Alter ab dem 5. Betriebsjahr der Maschinen die Instandhaltungskosten schon mehr als die Hälfte der Anschaffungspreise erreicht haben. Eine nach NKF vorgesehene Abschreibungszeit von 10 Jahren ist deshalb aus wirtschaftlicher Sicht weiter kritisch zu betrachten. Insofern sollte der planmäßige Ersatz solcher Spezialgeräte auf 6 Jahre reduziert werden. Längere Einsatzzeiten haben bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass die vorhandenen Friedhofsbagger enorme Kosten bis zum Ersatzbeschaffungspreises verursachen. Gesamtschätzkosten: Neumaschine: rd. 156.000 € brutto, Lieferzeit aktuell mind. 10 Monate Vorführmaschine: 200 h Bj. 10/2021 129.000 €, Lieferzeit kurzfristig, Zwischenverkauf vorbehalten Angebotsstand für beide Angebote: 04.05.2022 Die Beschaffung erfolgt nach Beschluss und Freigabe der erforderlichen Finanzmittel.Seite 2 von 3 Seite 3 Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto Noch nicht bekannt VOB x UVgO VgV Nach Beschluss 156.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.01.23 Fuhrparkmanagement 1.01.23.01 5100001232000/ 78.3100 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de