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221120 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Spezial-Friedhofbaggers für das Amt für Umwelt

Nummer
221120
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
25.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
221120
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung
eines Spezial-Friedhofbaggers für das Amt für
Umwelt
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung eines Friedhofsbaggers
für das Amt für Umwelt- und Stadtgrün wird zugestimmt.
Begründung
Für den Grabaushub sowie weitere Baggerarbeiten auf den 40 Friedhöfen der
Bundesstadt Bonn stehen dem Amt für Umwelt und Stadtgrün derzeit folgende
Friedhofsspezialbagger zur Verfügung:
 5 Bagger (Bezirke: 04 Poppelsdorf, 05 Südfriedhof, 06 Beuel Nord, 09
Godesberg, 21 Nordfriedhof).
 1 Baggerspinne (Spezialgerät mit Transportanhänger) Bezirk 21.
Zusätzlich wird im Bezirk 10 (Bad Godesberg Süd) noch ein „Ersatzbagger“
vorgehalten (Baujahr 2012 bisher 5.500 Betriebsstunden), der, nachdem für
dessen regulären Einsatz im Bezirk 21 in 11/2021 eine Ersatzbeschaffung
durchgeführt wurde, immer dann zum Einsatz kommt, wenn einer der 5
regulären Friedhofsbagger wegen Reparatur und Wartung nicht zur Verfügung
steht.
Diese Ausstattung incl. Ersatzbagger entspricht den in der
Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2013 festgelegten Vorgaben, die
auch Bestandteil des am 05.05.2022 vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen
Friedhofskonzeptes waren und somit auch weiterhin unter Berücksichtigung der
derzeitigen Bestattungsfälle aktuell sind.
Der Ersatzbagger soll durch ein Neugerät bzw. ein Vorführgerät mit wenig
Einsatzleistung ersetzt werden. Grund sind anstehende, wirtschaftlich nicht
mehr darstellbare Reparaturen aufgrund des altersbedingten Verschleißes.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch an den übrigen Friedhofsbaggern
verstärkt Ausfallzeiten für Wartungsarbeiten anfallen, da auch diese bereits 6Seite 1 von 3
Seite 2
Jahre in Betrieb sind und aufgrund des atypischen Einsatzes durch lange
Fahrstrecken zu den unterschiedlichen Friedhöfen einer hohen Belastung
insbesondere am Fahrgestell und am Drehkranz unterliegen.
Zu berücksichtigen ist, dass sich markt- und krisenbedingt die Reparaturzeiten
aufgrund nicht lieferbarer Ersatzteile erheblich verlängert haben und somit
mitunter Ausfallzeiten von mehreren Wochen und Monaten anfallen. Insofern ist
das Vorhalten eines funktionstüchtigen Ersatzbaggers zwingend erforderlich,
um Einschränkungen des Angebots an Beerdigungen zu vermeiden.
Um solche Engpässe zu vermeiden, wurde und wird bisweilen auch im Rahmen
von zur Verfügung stehenden konsumtiven Haushaltsmitteln auf den Einsatz
von Privatanbietern zurückgegriffen, der allerdings mit einem erhöhten
administrativen Aufwand für Auftragsvergabe, Einsatzbetreuung, Abrechnung
und Dokumentation verbunden ist.
Aufgrund der Marktsituation ist es nicht möglich, Friedhofsspezialbagger über
Baumaschinenverleihe o.a. anzumieten. Auch gibt es nur 2 Hersteller am Markt
die entsprechende Maschinen anbieten. Im Rahmen von Abfragen bei
Leasinggesellschaften schließt sich eine Beschaffung durch Leasing aufgrund
der hohen mtl. Kosten (4.500 € netto) aus. Hinzukommen eine GAP- und eine
Maschinenbruchversicherung die rd. 3.000€per/a beträgt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Beschaffung des Baggers sind für das
Haushaltsjahr 2023 angemeldet.
Wie bekannt ist, sind in vielen Bereichen, so auch bei der Fahrzeug-und
Maschinenbeschaffung, aufgrund der problematischen Wirtschaftssituation
extrem lange Lieferzeiten an der Tagesordnung. Insofern ist es aus
wirtschaftlichen Gründen angezeigt, die Ausschreibung für den Bagger
schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
Im Übrigen wird auch an dieser Stelle - wie bereits im Zusammenhang mit den
Beratungen über die Vorlagen mit den DS.-Nrn. 1511851 und 1610162 – noch
einmal darauf hingewiesen, dass bei einem Alter ab dem 5. Betriebsjahr der
Maschinen die Instandhaltungskosten schon mehr als die Hälfte der
Anschaffungspreise erreicht haben. Eine nach NKF vorgesehene
Abschreibungszeit von 10 Jahren ist deshalb aus wirtschaftlicher Sicht weiter
kritisch zu betrachten. Insofern sollte der planmäßige Ersatz solcher
Spezialgeräte auf 6 Jahre reduziert werden. Längere Einsatzzeiten haben
bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass die vorhandenen
Friedhofsbagger enorme Kosten bis zum Ersatzbeschaffungspreises
verursachen.
Gesamtschätzkosten:
 Neumaschine: rd. 156.000 € brutto, Lieferzeit aktuell mind. 10 Monate
 Vorführmaschine: 200 h Bj. 10/2021 129.000 €, Lieferzeit kurzfristig,
Zwischenverkauf vorbehalten
Angebotsstand für beide Angebote: 04.05.2022
Die Beschaffung erfolgt nach Beschluss und Freigabe der erforderlichen
Finanzmittel.Seite 2 von 3
Seite 3
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
Noch nicht bekannt VOB x UVgO VgV Nach Beschluss 156.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.01.23 Fuhrparkmanagement 1.01.23.01 5100001232000/
78.3100
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 09:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de