← Vorlagen

221119-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Deutliche Spielstraßen-Kennzeichnung in der Michaelstraße

Nummer
221119-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221119 Bürgerantrag: Deutliche Spielstraßen-Kennzeichnung in der Michaelstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.755 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221119-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Deutliche Spielstraßen-Kennzeichnung in der
Michaelstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort geprüft und hält zusätzliche
verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Michaelstraße derzeit nicht für
angezeigt, wird jedoch die im Folgenden beschriebenen Optimierungen
veranlassen.
Bei der Michaelstraße handelt es sich bereits um einen verkehrsberuhigten
Bereich.
Der verkehrsberuhigte Bereich in der Michaelstraße wird durch zwei
Verkehrszeichen 325.1 (linke und rechte Fahrbahnseite) angekündigt und am
Ende der Straße durch ein Verkehrszeichen 325.2 wieder aufgehoben. Die
Verkehrszeichen entsprechen dem Sichtbarkeitsgrundsatz, jedoch wird die
Höhe auf 2,20m angepasst. Zudem wird ein Piktogramm des Verkehrszeichen
325 zur Verdeutlichung des verkehrsberuhigten Bereiches zu Beginn der
Michaelstraße auf der Fahrbahn angebracht.
Die Verwaltung nimmt die Hinweise auf den beobachteten Durchgangsverkehr
zur Kenntnis und wird mit einem Seitenradargerät die Verkehrsbelastung
überprüfen und das Geschwindigkeitsniveau ermitteln. Die Ergebnisse werden
in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Bonn mitgeteilt.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die BV Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 07:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de