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221117-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage zu Klimanotstand in Bonn; Evaluation / Messbarkeit der Maßnahmen zur „Verkehrswende in Bonn“ und „klimaneutrales Bonn 2035“

Nummer
221117-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221117 BBB-Anfrage zu Klimanotstand in Bonn; Evaluation / Messbarkeit der Maßnahmen zur „Verkehrswende in Bonn“ und „klimaneutrales Bonn 2035“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221117-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Anfrage zu Klimanotstand in Bonn; Evaluation
/ Messbarkeit der Maßnahmen zur „Verkehrswende
in Bonn“ und „klimaneutrales Bonn 2035“
Beratungsfolge
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Anhand welcher Indikatoren beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die ab
ihrer Amtsübernahme zum Zwecke der „Verkehrswende in Bonn“ und
„klimaneutrales Bonn 2035“ eingeführten und noch beabsichtigten Maßnahmen
auf ihre lokale Wirkung hin zu überprüfen?
Klimaneutrales Bonn 2035: Die Strategie zum Erreichen der Klimaneutralität
bis 2035 wird im Klimaplan für die Bundesstadt Bonn beschrieben werden. Die
vom Programmbüro Klimaneutrales Bonn koordinierten Maßnahmen wirken
sich direkt wie auch indirekt auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen
aus. Ziele können je nach Ebene ökologische, soziale und ökonomische Ziele
sein. Mindestens festgelegt werden:
 Ziele zur Treibhausgasreduktion (gesamtstädtisch, Handlungsfelder mit
direkter Relevanz für THG-Einsparung)
 Ziele zur Einhaltung des CO2-Restbudgets (gesamtstädtische Ebene)
 Ziele zur Endenergieeinsparung (gesamtstädtisch, Handlungsfelder mit
direkter Relevanz für Endenergie-Einsparung)
Leitindikatoren sind somit die jährlichen CO2-Emissionen, das CO2-Restbudget
und die Endenergieverbräuche.
Mobilitätswende: Die Bonner Nachhaltigkeitsstrategie schreibt das
übergeordnete Ziel fest, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs auf 32
% im Jahr 2030 (gegenüber 45 % im Jahr 2008) zu reduzieren und den Anteil
des Umweltverbunds (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) somit auf 68 % zu
erhöhen (siehe hierzu auch den Masterplan Nachhaltige Mobilität der Stadt
Bonn). Darüber noch hinausgehend wurde mit dem Beschluss zur
klimaneutralen Stadt bis 2035 ein Anteil von 75 % des Umweltverbunds am
Modal Split als Zielsetzung formuliert.
Die in den Grundsatzbeschlüssen zur Parkraumstrategie oder der Realisierung
nachhaltiger Mobilität in innerstädtischen Wohnquartieren (Bönnsche Viertel)
benannten Ziele wie eine „sicherere“ und „sozial gerechtere“ Mobilität gehenSeite 1 von 3
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dabei über das Ziel der Klimaneutralität hinaus. Eine weitere
Operationalisierung und entsprechende Indikatoren dazu werden derzeit
erarbeitet. Dabei werden auch Vergleichskennzahlen mit anderen Städten
herangezogen werden.
2. Liegen der Oberbürgermeisterin zu den bereits umgesetzten Maßnahmen
Vergleichswerte zu den Indikatoren unter Ziffer 1 vor und wenn ja, welche
Werte wurden unter welchen Rahmenbedingungen zu den Einzelmaßnahmen
ermittelt?
Klimaneutrales Bonn 2035: Die alle zwei Jahre aktualisierte Basisbilanz der
gesamtstädtischen Treibhausgasemissionen der Stadt Bonn bildet die
wichtigste Datengrundlage zur Bestimmung der Ausgangswerte und
Vergleichswerte für das Controlling der übergeordneten städtischen
Einsparziele und bildet neben dem Restbudget die Grundlage für den
Klimaplan.
Um die Politik in die Lage zu versetzen, die THG-Auswirkungen von
Beschlüssen im Entscheidungsprozess zu berücksichtigen, wird die Verwaltung
ab Sommer ein Instrument erarbeiten, dass qualifizierte Informationen in
Beschlussvorlagen bereitstellen wird.
Mobilitätswende: Die angestrebten Veränderungen im Mobilitätsverhalten
(u.a. messbar am Modal Split) sind grundsätzlich mittelfristige Wirkungen von
zahlreichen Maßnahmen, die in Wechselwirkung zueinander stehen. Eine
Anwendung auf Einzelmaßnahmen kann nicht seriös erfolgen. Derzeit wird
daher an der Zusammenstellung weiterer Indikatoren für das Monitoring der
Mobilitätswende gearbeitet.
3. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin zur Hälfte ihrer Amtszeit am Ende des
I. Quartals 2023 eine Zwischenbilanz insbesondere zu den umstrittenen
Maßnahmen wie z.B. der Kappung des Cityrings, der Baumfällung in der
Beueler Rheinaue für einen Fahrradschnellweg, der Verkehrsführung am
Brassertufer auf Basis erhobener Verkehrszählungen sowohl zur Entwicklung
des Rad- als auch Individualverkehrsaufkommens, Schadstoffmessungen etc.
im Vergleich zu entsprechenden Erhebungen vor deren Umsetzung zu ziehen?
Die Auswirkungen verkehrlicher Maßnahmen werden in einem
Gesamtzusammenhang betrachtet und in verschiedenen Zusammenhängen
evaluiert und gemonitored. Die Auswirkungen auf die Entwicklungen der
Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor der Stadt Bonn werden in der
zweijährlichen Bilanz abgebildet und gemonitored. Dadurch kann festgestellt
werden, ob die angestoßenen Maßnahmen ausreichend sind, um die
Klimaziele zu erreichen.
Der Bonner Nachhaltigkeitsbericht erfasst darüber hinaus insgesamt 55
Indikatoren, die zum Teil auch Mobilitätsindikatoren umfassen und verfolgt
dabei das Ziel, nachhaltige Entwicklungen sichtbar zu machen. Es wird geprüft,
wie dieser anhand der strategischen Ziele für die Mobilitätswende
weiterentwickelt und ergänzt werden kann. Für die Umsetzung des
Radentscheids Bonn ist außerdem ein jährlicher Transparenzbericht
vorgesehen, der u.a. die Maßnahmen zur Erreichung einer sicheren und
durchgängigen Fuß- und Radinfrastruktur darstellen soll. Für die Realisierung
der Modellviertel zur Entwicklung nachhaltiger Wohnquartiere ist eine
wissenschaftliche Evaluation vorgesehen, die auch veröffentlicht werden soll.Seite 2 von 3
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Hierzu können auch Verkehrszählungen ein Instrument darstellen. Das Konzept
kann nach entsprechendem Ratsbeschluss erarbeitet werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de