221116 · Antrag
Die FRAKTION-Antrag: Fraktionen in den Bezirksvertretungen
Kerndaten
- Nummer
- 221116
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 221116 Antragsteller/in: Moritz van den Bergh Arndt Schönowsky Paula Erdmann Die FRAKTION Bezirksfraktion für Ratlosigkeit, Auenwald, Klimaanlagen, Trostlosigkeit, Innovative Opposition und Niedertracht Bonn 16.05.2022 gez. Reeh-Schall Die FRAKTION-Antrag: Fraktionen in den Bezirksvertretungen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anregung Inhalt des Antrags 1. Der Rat der Stadt Bonn stellt den Fraktionen in den Bezirksvertretungen, die nicht zugleich über eine Fraktion auf Stadtratsebene verfügen, nach § 56 Abs. 3 GO NRW folgende sächliche und personelle Mittel für die Geschäftsführung zur Verfügung: Stadtbezirk Bonn: 47% * (Anzahl Mitglieder Bezirksfraktion / 3) * Aufwendungen für die kleinste Fraktion nach § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf Stadtratsebene Stadtbezirk Bad Godesberg: 23% * (Anzahl Mitglieder Bezirksfraktion / 3) * Aufwendungen für die kleinste Fraktion nach § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf Stadtratsebene Stadtbezirk Beuel: 20% * (Anzahl Mitglieder Bezirksfraktion / 3) * Aufwendungen für die kleinste Fraktion nach § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf Stadtratsebene Stadtbezirk Hardtberg: 10% * (Anzahl Mitglieder Bezirksfraktion / 3) * Aufwendungen für die kleinste Fraktion nach § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf Stadtratsebene Bereits aktuell überlassene Kommunikationsmittel, z.B. iPad, werden darauf nicht angerechnet. 2. Zusätzlich zu den unter Nr. 1 geforderten Zuwendungen fordern wir für die Bezirksfraktionen ohne Fraktion auf Stadtratsebene, zur Wahrnehmung der Interessen der Wählerinnen und Wähler und zur Vernetzung mit unseren geschätzten Kolleginnen und Kollegen, die Einladung zu sämtlichen Veranstaltungen, zu denen die Stadtratsfraktionen eingeladen werden und bei denen für das leibliche Wohl gesorgt ist. Begründung Gemäß E-Mail vom 03.05.2022 von Herrn Rosenberg aus dem Dezernat derSeite 1 von 2 Seite 2 Oberbürgermeisterin gibt es in der Bundesstadt Bonn noch keine Regelung nach § 56 Abs. 3 GO NRW, die die „sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung“ für Bezirksfraktionen regelt, die nicht zugleich eine Fraktion auf Stadtratsebene unterhalten. Wir bitten die Bezirksvertretung Bonn daher, dem Rat der Bundesstadt Bonn zuvor stehende Regelung für Bezirksfraktionen zu empfehlen, die nicht zugleich über eine Fraktion auf Ebene des Stadtrates verfügen. Als Berechnungsgrundlage sollen dabei die sächlichen und personellen Mittel für die Geschäftsführung der kleinsten Fraktion nach § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW herangezogen werden. Diese werden noch mit der Größe der Bezirksfraktion ins Verhältnis gesetzt und um die Einwohnerzahl der jeweiligen Stadtbezirke bereinigt. Als Grundlage wurden dabei die folgenden Einwohnerzahlen verwendet und kaufmännisch gerundet (Stadt Bonn: 333.291, Stadtbezirk Bonn: 155.235 ~ 47%, Stadtbezirk Bad Godesberg: 75.655 ~ 23%, Stadtbezirk Beuel: 67.825 ~ 20%, Stadtbezirk Hardtberg: 34.576 ~ 10%) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de