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221116 · Antrag

Die FRAKTION-Antrag: Fraktionen in den Bezirksvertretungen

Nummer
221116
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Anregung
  2. Sitzung des Rates 25.08.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221116-02 AA Die FRAKTION-Antrag: Fraktionen in den Bezirksvertretungen Antrag zur Vorlage 221116
  2. 221116-01 ST Fraktionen in den Bezirksvertretungen

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Antrag
öffentlich
221116
Antragsteller/in:
Moritz van den Bergh
Arndt Schönowsky
Paula Erdmann
Die FRAKTION Bezirksfraktion für Ratlosigkeit, Auenwald, Klimaanlagen,
Trostlosigkeit, Innovative Opposition und Niedertracht Bonn
16.05.2022 gez. Reeh-Schall
Die FRAKTION-Antrag: Fraktionen in den
Bezirksvertretungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anregung
Inhalt des Antrags
1. Der Rat der Stadt Bonn stellt den Fraktionen in den Bezirksvertretungen, die
nicht zugleich über eine Fraktion auf Stadtratsebene verfügen, nach § 56 Abs.
3 GO NRW folgende sächliche und personelle Mittel für die Geschäftsführung
zur Verfügung:
Stadtbezirk Bonn: 47% * (Anzahl Mitglieder Bezirksfraktion / 3) * Aufwendungen
für die kleinste Fraktion nach § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf Stadtratsebene
Stadtbezirk Bad Godesberg: 23% * (Anzahl Mitglieder Bezirksfraktion / 3) *
Aufwendungen für die kleinste Fraktion nach § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf
Stadtratsebene
Stadtbezirk Beuel: 20% * (Anzahl Mitglieder Bezirksfraktion / 3) *
Aufwendungen für die kleinste Fraktion nach § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf
Stadtratsebene
Stadtbezirk Hardtberg: 10% * (Anzahl Mitglieder Bezirksfraktion / 3) *
Aufwendungen für die kleinste
Fraktion nach § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf Stadtratsebene
Bereits aktuell überlassene Kommunikationsmittel, z.B. iPad, werden darauf
nicht angerechnet.
2. Zusätzlich zu den unter Nr. 1 geforderten Zuwendungen fordern wir für die
Bezirksfraktionen ohne Fraktion auf Stadtratsebene, zur Wahrnehmung der
Interessen der Wählerinnen und Wähler und zur Vernetzung mit unseren
geschätzten Kolleginnen und Kollegen, die Einladung zu sämtlichen
Veranstaltungen, zu denen die Stadtratsfraktionen eingeladen werden und bei
denen für das leibliche Wohl gesorgt ist.
Begründung
Gemäß E-Mail vom 03.05.2022 von Herrn Rosenberg aus dem Dezernat derSeite 1 von 2
Seite 2
Oberbürgermeisterin gibt es in der Bundesstadt Bonn noch keine Regelung
nach § 56 Abs. 3 GO NRW, die die „sächlichen und personellen Aufwendungen
für die Geschäftsführung“ für Bezirksfraktionen regelt, die nicht zugleich eine
Fraktion auf Stadtratsebene unterhalten. Wir bitten die Bezirksvertretung Bonn
daher, dem Rat der Bundesstadt Bonn zuvor stehende Regelung für
Bezirksfraktionen zu empfehlen, die nicht zugleich über eine Fraktion auf
Ebene des Stadtrates verfügen.
Als Berechnungsgrundlage sollen dabei die sächlichen und personellen Mittel
für die Geschäftsführung der kleinsten Fraktion nach § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW
herangezogen werden. Diese werden noch mit der Größe der Bezirksfraktion
ins Verhältnis gesetzt und um die Einwohnerzahl der jeweiligen Stadtbezirke
bereinigt.
Als Grundlage wurden dabei die folgenden Einwohnerzahlen verwendet und
kaufmännisch gerundet (Stadt Bonn: 333.291, Stadtbezirk Bonn: 155.235 ~
47%, Stadtbezirk Bad Godesberg: 75.655 ~ 23%,
Stadtbezirk Beuel: 67.825 ~ 20%, Stadtbezirk Hardtberg: 34.576 ~ 10%)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de