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221115-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsantrag: Zukünftige Förderung des Bonner Rosenmontagszuges

Nummer
221115-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221115 Koalitionsantrag: Zukünftige Förderung des Bonner Rosenmontagszuges

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221115-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Koalitionsantrag: Zukünftige Förderung des Bonner
Rosenmontagszuges
Beratungsfolge
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem vorliegenden Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei dem Bonner
Rosenmontagszug – unabhängig davon, dass es ein Event von
gesamtstädtischem Interesse ist - um eine bezirkliche Angelegenheit, da die
Bezirke für alle Angelegenheiten, die Brauchtum und Heimatpflege betreffen,
zuständig sind. Auch die Beueler Weiberfastnacht ist eine Veranstaltung von
gesamtstädtischem und überregionalen Interesse und wird von der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel organisiert und finanziert.
Über die Auszahlung der Zuschüsse für Heimatpflege und Brauchtum
entscheiden jährlich die Bezirksvertretungen in eigener Zuständigkeit.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021 wurde beschlossen,
dass der Festausschuss Bonner Karneval e. V. für die Vorbereitung und
Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges einen Zuschuss in Höhe von
20.000 EUR erhält. Der Restbetrag i. H. v. 8.500 EUR sollte den Veranstaltern
der Ortsteilumzüge und den Brauchtumsvereinen insgesamt zu Gute kommen.
Gemäß der bestehenden und genehmigten 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2021/2022 sind die Ansätze der
Bezirksverwaltungsstellen auf die Rechnungsergebnisse der Vorjahre
festgeschrieben. Somit ist eine Erhöhung des Bezirksbudgets nicht möglich.
Auch die Planungen für den Haushaltsplanentwurf 2023/2024 erfordern
aufgrund der angespannten Lage und sich abzeichnenden Herausforderungen
die stetige Fortführung des Konsolidierungskurses.
Der Zuschuss an den Festausschuss Bonner Karneval kann somit nur – wie
bisher – über das Budget der Bezirksverwaltungsstelle Bonn gezahlt werden.
Zusätzliche gewünschte Zuschüsse müssten dann entsprechend aus der
Rücklage der Bezirksverwaltungsstelle entnommen werden.
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Datenstand: 03.11.2026, 11:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de