221115-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag: Zukünftige Förderung des Bonner Rosenmontagszuges
Kerndaten
- Nummer
- 221115-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221115-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Koalitionsantrag: Zukünftige Förderung des Bonner Rosenmontagszuges Beratungsfolge Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem vorliegenden Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei dem Bonner Rosenmontagszug – unabhängig davon, dass es ein Event von gesamtstädtischem Interesse ist - um eine bezirkliche Angelegenheit, da die Bezirke für alle Angelegenheiten, die Brauchtum und Heimatpflege betreffen, zuständig sind. Auch die Beueler Weiberfastnacht ist eine Veranstaltung von gesamtstädtischem und überregionalen Interesse und wird von der Bezirksverwaltungsstelle Beuel organisiert und finanziert. Über die Auszahlung der Zuschüsse für Heimatpflege und Brauchtum entscheiden jährlich die Bezirksvertretungen in eigener Zuständigkeit. In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021 wurde beschlossen, dass der Festausschuss Bonner Karneval e. V. für die Vorbereitung und Durchführung des Bonner Rosenmontagszuges einen Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR erhält. Der Restbetrag i. H. v. 8.500 EUR sollte den Veranstaltern der Ortsteilumzüge und den Brauchtumsvereinen insgesamt zu Gute kommen. Gemäß der bestehenden und genehmigten 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2021/2022 sind die Ansätze der Bezirksverwaltungsstellen auf die Rechnungsergebnisse der Vorjahre festgeschrieben. Somit ist eine Erhöhung des Bezirksbudgets nicht möglich. Auch die Planungen für den Haushaltsplanentwurf 2023/2024 erfordern aufgrund der angespannten Lage und sich abzeichnenden Herausforderungen die stetige Fortführung des Konsolidierungskurses. Der Zuschuss an den Festausschuss Bonner Karneval kann somit nur – wie bisher – über das Budget der Bezirksverwaltungsstelle Bonn gezahlt werden. Zusätzliche gewünschte Zuschüsse müssten dann entsprechend aus der Rücklage der Bezirksverwaltungsstelle entnommen werden. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de