221114-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221114-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221114-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Änderung bzw. Ergänzungen der Parkstandsmarkierungen in der Seufertstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ergebnisse der letzten Messungen von Februar bis April 2022 eine durchschnittliche Überschreitungsquote von 8,48 % ergeben haben, was im normalen Bereich liegt. Daher konnte das Vorliegen einer hohen Überschreitungsquote in der Seufertstraße nicht festgestellt werden. Die Seufertstraße wird als Ersatz für die Buslinie 638 durch den Taxibus 652 (T 652) als herkömmliches Taxi bedient. Das eröffnet größere Spielräume bei der Markierung von Parkständen in der Straße. Daher wurden die Vorschläge der Antragsteller vor Ort näher geprüft. Zu Ziffer 1: Eine Verlegung der eingezeichneten Parkstände auf der zum Bahndamm gelegenen Seite auf Höhe der Hausnr. 11 bis 13 kann nicht befürwortet werden, da der Schwenkbereich für größere Kraftfahrzeuge wegen der Parkmarkierungen auf Höhe der Hausnr. 15 bzw. 17 nicht ausreicht, so dass eine Verlegung eher zu einer Verkehrsbehinderung (mit eventuellen Schäden) als einer Verkehrsberuhigung führen würde. Der Gehweg verfügt über eine angemessene Breite von ca. 3,50 m, so dass die Parkplätze auf dem Gehweg beibehalten werden können. Zu Ziffer 2: Auf Höhe der Liegenschaft mit der Flurstücks-Kennung 4321-5- 1525/213 befindet sich die Haltestelle für den o.g. Taxibus. Der Taxibus fährt nur auf Nachfrage, sodass das Taxi häufig auch schon vor der Fahrplanzeit an der Haltestelle steht. Da hier vermehrt Fahrgäste mit körperlichen Einschränkungen einsteigen, ist es wichtig, dass das Taxi unabhängig vom fließenden Verkehr halten kann, damit das Fahrpersonal die Fahrgäste eventuell beim Einstieg unterstützen kann. Daher empfiehlt die Verwaltung, in diesem Bereich keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Zu Ziffer 3: Die Parkplätze, die auf dem Gehweg im Bereich zwischen der Telemannstraße 2 und der Seufertstraße 21 angelegt sind, entsprechen mit einer restlichen Gehwegbreite von min. 1,50 m dem Mindestmaß des Radentscheids. Zwar soll regulär für Gehwege eine Breite von min. 2,50 m veranschlagt werden; allerdings kann in diesem Fall in Anbetracht des Parkdrucks das Mindestmaß akzeptiert werden, weshalb eine Entfernung der angelegten Parkplätze als nicht notwendig erachtet wird. Da sich auf derSeite 1 von 4 Seite 2 anderen Straßenseite die Bushaltestelle befindet, kommt eine Verlegung der Parkplätze auf die Fahrbahn zudem nicht in Betracht. Die Entfernung der Stellflächen könnte den Parkdruck zudem erhöhen. In Anbetracht der vielen Mehrfamilienhäuser ist davon auszugehen, dass nicht jeder Haushalt über einen Stellplatz verfügt. Zu Ziffer 4: Die Verlegung des Parkplatzes auf Höhe der Hausnr. 33 auf die Fahrbahn wird in Anbetracht der vorliegenden Schwenkbereiche sowie der Ausweichflächen als unproblematisch betrachtet. Daher befürwortet die Verwaltung den Wunsch der antragstellenden Person. Zu Ziffer 5: Der Parkplatz, der auf der Fahrbahn auf Höhe der Hausnr. 53 markiert ist, kann entsprechend verlängert werden. Die Verlegung der Parkplätze auf Höhe der Hausnr. 49 bis 51 ist allerdings aufgrund der Fahrbahnschwellen und dem Verlust weiterer Parkplätze nicht möglich. Zu Ziffer 6: Vor der Liegenschaft mit der Hausnr. 55 befinden sich auf der Seite des Bahndamms keine Parkbuchten, sondern lediglich eine Bushaltestelle. Daher ist eine Einzeichnung von Parkbuchten nicht ohne die Verlegung der Bushaltestelle möglich. Die Verlegung einer Bushaltestelle zur Einzeichnung eines Parkplatz ist mit einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand verbunden, weshalb die Verwaltung empfiehlt, dieses Vorhaben abzulehnen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung, befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise und bittet die Verwaltung Ziffer 4 umzusetzen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Anlage/n 2 Lageplan 1 -Parkstände-Seufertstraße (öffentlich) 3 Lageplan 2-Parkstände-Seufertstraße (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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