221112-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Grüne-Antrag: „Verbesserung der Verkehrssituation an der Drachenburgstraße“
Kerndaten
- Nummer
- 221112-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221112-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Grüne-Antrag: „Verbesserung der Verkehrssituation an der Drachenburgstraße“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Fahrradschutzstreifen können innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Dabei muss dieser Streifen so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraums einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radverkehr bietet (grundsätzlich 1,5 m Breite ohne Sicherheitstrennstreifen). Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnanteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können (grundsätzlich mind. 4,5 m zwischen den Schutzstreifen). Die notwendige Regelbreite von 7,5 m wäre in der Drachenburgstraße gegeben. Die vorhandene Fahrbahn in diesem Abschnitt der Drachenburgstraße ist rund 8,00 m breit. Kraftfahrzeuge dürfen in diesem Bereich aktuell gekippt auf beiden Gehwegseiten geparkt werden. Um beidseitig Fahrradschutzstreifen markieren zu können, müsste das Kfz-Parken in diesem Bereich also vollständig entfallen, da ansonsten die notwendige Breite nicht vorhanden wäre. Insgesamt sind 34 Kfz-Stellplätze betroffen. Da durch die jetzige Parkregelung der nordwestlich gelegene Gehweg nicht die notwendige Mindestbreite von 1,50 m aufweist, könnte durch den Wegfall der Kfz-Stellplätze also nicht nur für den Rad- sondern auch für den Fußverkehr eine deutliche Verbesserung erreicht werden. Die Roteinfärbung der Schutzstreifen vor Ein- und Ausfahrten von Geschäften kommt dann in Betracht, wenn hier eine akute Gefahrenlage für den Rad- und Fußgängerverkehr vorliegt. Die Unfallkommission hat in diesem Teilabschnitt eine Unfallhäufungslinie festgestellt. Von daher würde eine Rotmarkierung der Schutzstreifen im Bereich der Ein- und Ausfahrten aus Verwaltungssicht befürwortet. Eine Anordnung von Tempo 30 kommt auf der Drachenburgstraße nicht in Frage, da keine konkrete Anordnungsvoraussetzung vorliegt.Seite 1 von 2 Seite 2 Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, nur einseitig einen Schutzstreifen zu markieren und somit auf einer Fahrbahnseite die Kfz-Parkstände zu erhalten. Da der Radverkehr auf beiden Fahrbahnseiten gleich stark ausgeprägt ist, keine starke Längsneigung vorhanden ist und es auf beiden Seiten zu Unfällen kommt, ist diese Option nicht zielführend. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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