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221112-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Grüne-Antrag: „Verbesserung der Verkehrssituation an der Drachenburgstraße“

Nummer
221112-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221112 Grüne-Antrag: „Verbesserung der Verkehrssituation an der Drachenburgstraße“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221112-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Grüne-Antrag: „Verbesserung
der Verkehrssituation an der Drachenburgstraße“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Fahrradschutzstreifen können innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert
werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des
Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen
erfordert. Dabei muss dieser Streifen so breit sein, dass er einschließlich des
Sicherheitsraums einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radverkehr
bietet (grundsätzlich 1,5 m Breite ohne Sicherheitstrennstreifen).
Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnanteil muss so breit sein,
dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können (grundsätzlich
mind. 4,5 m zwischen den Schutzstreifen). Die notwendige Regelbreite von 7,5
m wäre in der Drachenburgstraße gegeben. Die vorhandene Fahrbahn in
diesem Abschnitt der Drachenburgstraße ist rund 8,00 m breit.
Kraftfahrzeuge dürfen in diesem Bereich aktuell gekippt auf beiden
Gehwegseiten geparkt werden. Um beidseitig Fahrradschutzstreifen markieren
zu können, müsste das Kfz-Parken in diesem Bereich also vollständig entfallen,
da ansonsten die notwendige Breite nicht vorhanden wäre. Insgesamt sind 34
Kfz-Stellplätze betroffen.
Da durch die jetzige Parkregelung der nordwestlich gelegene Gehweg nicht die
notwendige Mindestbreite von 1,50 m aufweist, könnte durch den Wegfall der
Kfz-Stellplätze also nicht nur für den Rad- sondern auch für den Fußverkehr
eine deutliche Verbesserung erreicht werden.
Die Roteinfärbung der Schutzstreifen vor Ein- und Ausfahrten von Geschäften
kommt dann in Betracht, wenn hier eine akute Gefahrenlage für den Rad- und
Fußgängerverkehr vorliegt. Die Unfallkommission hat in diesem Teilabschnitt
eine Unfallhäufungslinie festgestellt. Von daher würde eine Rotmarkierung der
Schutzstreifen im Bereich der Ein- und Ausfahrten aus Verwaltungssicht
befürwortet.
Eine Anordnung von Tempo 30 kommt auf der Drachenburgstraße nicht in
Frage, da keine konkrete Anordnungsvoraussetzung vorliegt.Seite 1 von 2
Seite 2
Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, nur einseitig einen Schutzstreifen zu
markieren und somit auf einer Fahrbahnseite die Kfz-Parkstände zu erhalten.
Da der Radverkehr auf beiden Fahrbahnseiten gleich stark ausgeprägt ist,
keine starke Längsneigung vorhanden ist und es auf beiden Seiten zu Unfällen
kommt, ist diese Option nicht zielführend.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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