221108 · Beschlussvorlage
Bereitstellung zusätzlicher Stellen zur Aufgabenbewältigung im Städtischen Gebäudemanagement Bonn (SGB)
Kerndaten
- Nummer
- 221108
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221108
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Bereitstellung zusätzlicher Stellen zur
Aufgabenbewältigung im Städtischen
Gebäudemanagement Bonn (SGB)
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 07.06.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Auf Grund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen war eine
fristgerechte Einbringung nicht möglich. Um noch ein realistische Chance
haben zu können, die im Wirtschaftsplan enthaltenen Stellen dieses Jahr noch
besetzen und Maßnahmen beginnen zu können, ist eine Beschlussfassung
noch vor der Sommerpause zwingend notwendig.
Sofern eine Beschlussfassung nicht mehr zeitnah erfolgt, besteht die reale
Gefahr, dass das SGB aufgrund der aktuell nicht vorhandenen personellen
Kapazitäten im Baubereich wichtige Projekte in verschiedenen Bereichen (u.a.
Schulbau) und dringend notwendige Sanierungen nicht beginnen bzw.
fortsetzen kann, was wiederum dazu führt, dass gesetzliche Vorgaben nicht
eingehalten oder finanzielle Mittel (z.B. auch Fördergelder) nicht in Anspruch
genommen werden können.
Beschlussvorschlag
1. Der notwendigen Einrichtung und Besetzung von insgesamt 41 Stellen
im SGB für das Jahr 2022 wird zugestimmt. Die Finanzierung wird in
den Wirtschaftsplan des SGB 2022 eingebracht. Der weitere
Personalbedarf für die kommenden Jahre wird zur Kenntnis genommen.
2. Die bereits vorhandenen 96 überplanmäßigen Stellen werden in
Planstellen umgewandelt.
Begründung
In den Jahren 2018 / 2019 wurde dem SGB aufgrund des gewachsenen
Aufgabenvolumens die Einrichtung 20 zusätzlicher Stellen zur Einstellung von
Architekt*innen und Ingenieur*innen durch den Rat genehmigt, die
zwischenzeitlich auch alle besetzt sind. In den letzten Jahren hat sich das Delta
zwischen den Aufgaben, die an das SGB herangetragen werden und denSeite 1 von 14
Seite 2
hinsichtlich der verfügbaren Kapazitäten tatsächlich leistbaren Aufgaben aber
nochmals deutlich vergrößert.
Um alle notwendigen Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsprojekte
(Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Feuerwehr- und Verwaltungsgebäude
usw.) realisieren zu können, müsste ein Bauvolumen von mehr als 1 Mrd. €
umgesetzt werden. Dies würde einer Vervielfachung des bisher jährlich durch
das SGB umsetzbaren Bauvolumens von ca. 62 Mio. € (ohne Beethovenhalle,
Bäder, Theater) entsprechen.
Zur Verdeutlichung des Aufgabenvolumens werden nachfolgend die größten
anstehenden und laufenden Aufgaben/Projekte (ohne Beethovenhalle und
Sanierung bzw. Neubau Theater), die aktuell und perspektivisch durch das
SGB abgewickelt werden sollen, dargestellt:
Schulen
8 Maßnahmen im Rahmen der Erweiterung der Bonner Gymnasien von
G8 auf G9 mit einem Volumen von 124 Mio. €
32 neue OGS-Erweiterungsmaßnahmen aufgrund des Rechtsanspruchs
bis zum Schuljahresbeginn 2026/2027
ca. 20 Neubauten und Erweiterungen aufgrund der steigenden
Schülerzahlen und als Ersatz für marode Gebäude mit einem Volumen
von 190 Mio. €
ca. 18 notwendige Grundsanierungen von Bonner Schulen mit einem
Volumen von 173 Mio. €
3 Großprojekte (Ersatzneubau Schulzentrum Tannenbusch,
Grundsanierung IGS Beuel, Neubau/Sanierung Heinrich-Hertz-
Europakolleg) mit einem Volumen von jeweils 80 bis 135 Mio. €
Ausbau der strukturierten Verkabelung an allen Bonner Schulen
Kindergärten
ca. 17 Neubauten und Erweiterungen von Kindergärten
Ausstattung der durch die Vebowag/ Investoren gebauten Kindergärten
weitere Maßnahmen wie Neubau der Jugendfarm und Umbau der alten
VHS Wilhelmstraße
Verwaltungsgebäude / Feuerwehr
Stadthaus - Abstützungsmaßnahmen auf P1/P2
Stadthaus – Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit
Neubau Wirtschaftshof und Verwaltungsgebäude
Neben der bereits laufenden Großmaßnahme Neubau der FW III in
Friesdorf, stehen die Erneuerung/Neubau der FW I und FW II an
Bäder
Grundsanierung der 5 Lehrschwimmbecken an Bonner Schulen
Umsetzung des Bonner BäderkonzeptesSeite 2 von 14
Seite 3
Kultur
Unterbringung des Stadtarchives in der Pestalozzischule
Laufende Instandhaltung der Oper / Schauspielhaus / Theaterwerkstätten
Grundsanierung Schauspielhaus / Theaterwerkstätten
Musikschulen
Gedenkstätte Endenich
Sporteinrichtungen
Umsetzung des Sportstättenkonzepts (Sanierung und Neubau) von
Sporthallen
Betriebe gewerblicher Art („BgA’s“) / Leistungen für Amt 03 (Abteilung
Liegenschaften)
Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg
Sanierung der Godesburg
Sanierung / Instandhaltung La Redoute
Sanierung Parkrestaurant Rheinaue
Sonstiges
Herrichtung diverser Flüchtlingsunterkünfte
Maßnahmen zur Klimaneutralität (PV-Anlagen etc.)
Energetische Sanierungen der städtischen Gebäude / Barrierefreiheit
Neubau / Sanierung öffentliche Toiletten
Instandhaltung und Sanierung der Brunnen
Instandhaltung des Konferenzzentrums WorldCCBonn
Sanierung von diversen Kapellen auf Bonner Friedhöfen
Neben den immer wieder neu hinzukommenden Aufgaben (aktuell: Thema
Flüchtlingsunterbringung), die an das SGB herangetragen werden, ist aufgrund
der prekären Personalsituation, insbesondere im Bereich der Bauunterhaltung,
bereits die ordnungsgemäße Erfüllung der bauunterhalterischen
Pflichtaufgaben zwischenzeitlich nicht mehr sichergestellt. Hierzu zählen
beispielsweise notwendige Mängelbeseitigungen aus TÜV-Prüfungen,
Gefährdungsbeurteilungen sowie Wartungen und Prüfungen z.B. an ortsfesten
elektrischen Anlagen etc. Diese können aufgrund der Überlastungssituation
zum Teil nicht in der hierfür vorgesehenen Frist erledigt werden, was ein reales
Risiko für die Betriebsfähigkeit und -sicherheit von Liegenschaften und
Objekten bis hin zu möglichen Schließungen bedeutet.
Um den Stellenmehrbedarf zu ermitteln, hat das SGB in einem ersten Schritt
das Delta zwischen dem benötigten Personalbestand für die Erfüllung aller
Aufgaben und dem aktuell vorhandenen Personalbestand ermittelt. Das
Ergebnis wurde dem Verwaltungsvorstand der Bundesstadt Bonn im Rahmen
eines Workshops am 07.09.2021 vorgestellt und dort intensiv diskutiert (sieheSeite 3 von 14
Seite 4
Anlage 1).
Anschließend wurden Abstimmungsgespräche (sog. „Tandemgespräche“) zu
den notwendigen Bauprojekten mit den beteiligten Fachämtern geführt. Ziel
dieser Gespräche war es, die Zusammenarbeit zwischen dem SGB und den
Fachämtern weiter zu optimieren und Möglichkeiten zu finden das SGB
personell zu entlasten, z.B. durch die Verschlankung von
Abstimmungsprozessen, Auslagerung von Tätigkeiten und Standardisierungen
usw. Darüber hinaus wurde versucht, die anstehenden Baumaßnahmen mit
den Fachämtern zu priorisieren. Das SGB hat hierzu eine Übersicht bzw.
„Clusterung“ aller umzusetzenden Maßnahmen mit ihrem jeweiligen Planungs-
und Umsetzungsstatus vorgelegt, auf deren Basis in den
Abstimmungsgesprächen beraten wurde. In einem zweiten Workshop am
18.01.2022 wurden die Ergebnisse diskutiert. Eine nennenswerte Priorisierung
von Maßnahmen, die zu einer zufriedenstellenden Aufgabenerledigung bzw.
Entlastung des SGB-Personals geführt hätte, konnte bislang allerdings nicht
erzielt werden. Im aktuellen Entwurf des Wirtschaftsplans 2022 des SGB
(Vermögensplan) sind deshalb weiterhin noch alle investiven (laufenden bzw.
noch nicht begonnenen) SGB-Maßnahmen aufgeführt.
Dringender Bedarf im bauoperativen Bereich (39 Stellen)
Parallel wurde zur Unterstützung bei der Umsetzung der Ergebnisse aus der
„SGB-Orga-Untersuchung“ die Rinke Unternehmungsberatung mit der
Plausibilisierung der oben genannten Ansätze und einer Grobermittlung des
Stellenbedarfs, basierend auf einem realistischen und leistbaren Bauvolumen,
beauftragt. Seitens des Beraters wurde als maximale Zielgröße eine
Verdoppelung des Bauvolumens auf rund 120 Mio. € (ohne Beethovenhalle,
Bäder, Theater etc.) als realistisch betrachtet und darauf aufbauend ein
zusätzlicher Personalbedarf im SGB in Höhe von 39 Stellen in den Bereichen
Bauunterhalt und Neubau ermittelt. Es wurden hierzu die durchschnittlichen
Gesamtumsätze des SGB, basierend auf dem Wirtschaftsplan, berücksichtigt
und spiegeln somit ausschließlich den „Status Quo“ in der vorhandenen
Organisationsstruktur wider. Die aktuelle Ermittlung stellt somit lediglich den
derzeit dringendsten Bedarf dar.
Die einzelnen Stellen verteilen sich wie folgt:
Siehe Anlage 2
Nach vollständiger Umsetzung der Reorganisationsmaßnahmen und der damit
einhergehenden erwarteten Verbesserung und Optimierung von
Arbeitsprozessen ist der Stellenbedarfs einer Evaluierung zu unterziehen. Es
wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Einschätzung der Fa.
Rinke und des SGB allein die Reorganisation ohne nennenswerten
Personalzuwachs nicht ausreichen wird, um das Auftragspensum des SGB
auch nur ansatzweise zu bewältigen – unabhängig der „Beschaffungsmodelle“
(TÜ/TU, GÜ/GU, „Paketbildung“ etc.).
Unterstützung der bauoperativen Bereiche (28 Stellen)
Ergänzend zu diesen 39 Stellen sollen 28 weitere Stellen beantragt werden.
Damit soll unter anderem den zusätzlichen Anforderungen im Hinblick aufSeite 4 von 14
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Klimaschutz und Nachhaltigkeitsaspekte, welche sich auch aus der
Beschlussfassung des Betriebsausschusses SGB zum Antrag „Städtische
Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit“ ergeben
haben, Rechnung getragen werden.
Ziel des nachhaltigen Bauens ist bekanntlich der Schutz allgemeiner Güter wie
Umwelt, Ressourcen, Gesundheit, Kultur und Kapital. Aus diesen leiten sich die
klassischen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und
soziokulturelle Aspekte – ab, an denen auch die Qualität von Gebäuden
gemessen wird. Um überdies das Ziel der Klimaneutralität des Konzerns Stadt
bis zum Jahr 2035 zu erreichen, kommt daher der energetischen Sanierung
städtischer Gebäude und dem Erreichen hoher Energieeffizienzstandards und
klimaschonender Baukonstruktionen eine hohe Bedeutung zu. Nachhaltiges
Bauen im SGB soll daher künftig u.a. noch stärker auf die Kriterien des
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes oder des DGNB
ausgerichtet werden. Es bedarf einer ganzheitlichen Betrachtung von
Gebäuden und Außenanlagen über den gesamten Lebenszyklus. Um diesen
Aufgaben gerecht zu werden, ist es notwendig, zusätzliche Stellen zur
Koordination und fachlichen Unterstützung einzurichten. Die Begleitung dieser
Themen sowie die Abstimmung mit anderen Stellen innerhalb der Verwaltung
(Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035, Amt 67 etc.) muss an einer Stelle
im SGB gebündelt werden, um ein einheitliches und effizientes Vorgehen zu
ermöglichen und die bauoperativen Bereiche personell so weit wie möglich zu
entlasten.
Auch ist die Einrichtung einer Stelle mit dem Fokus auf den Themenkomplex
Barrierefreiheit, welcher ja auch wichtiger Bestandteil des nachhaltigen Bauens
ist, vorgesehen. Im Rahmen der Instandhaltung sowie in der Planung und
Umsetzung von Bauvorhaben sollen zukünftig die Belange der Barrierefreiheit
noch stärker in den Fokus aller Baubeteiligten rücken und bestehende
Barrieren abgebaut werden.
Hinzu kommen weitere Stellen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer
zentralen Vergabeeinheit im SGB, die die operativen Baubereiche administrativ
unterstützen bzw. entlasten soll. Die Schaffung einer solchen Einheit war auch
eines der Ergebnisse bzw. Forderungen aus der Organisationsuntersuchung im
SGB, der nun mit der Einrichtung entsprechender Stellen Rechnung getragen
werden soll. Ergänzt werden sollen zusätzliche Stellen im Personalbereich, um
der Akquise und Koordination zusätzlichen Personals auch angemessen
begegnen zu können.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bekanntermaßen ferner im Juni 2020 den
Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft beschlossen (DS
200671). Um diesen sukzessive umsetzen zu können, bedarf es ebenfalls
dringend personeller Kapazitäten.
Die einzelnen Stellen verteilen sich wie folgt:
Siehe Anlage 3
Pilotprojekt Eigenreinigung (29 Stellen)Seite 5 von 14
Seite 6
Darüber hinaus bedarf es zur Umsetzung des in der VV-Sitzung vom
26.04.2022 beschlossenen, auf drei Jahre angelegten Modellprojekts
Eigenreinigung im Sinne einer Rekommunalisierung weiterer personeller
Unterstützung. In der Vorlage für die o.g. Sitzung wurden die administrativen,
finanziellen und personellen Auswirkungen des Modellprojekts Eigenreinigung
beschrieben. Auf Basis der dazu vorgenommenen Personalbedarfsanalyse sind
im SGB insgesamt 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen. Dieser
Bedarf umfasst eine Verwaltungskraft, eine Objektleitung und 27
Reinigungskräfte. Da das Projekt zum Schuljahresbeginn 2023 starten soll,
werden in 2022 zwingend zwei Stellen (Verwaltungskraft und Objektleitung) zur
Unterstützung des Fachbereichs bei den vorbereitenden Arbeiten (Vorbereitung
der Vergaben und der Organisation) zu besetzen sein, da mit dem
vorhandenen Personal diese zusätzliche Aufgabe nicht zu bewältigen ist. Die
Reinigungskräfte werden im Laufe des Jahres 2023 eingestellt. Dies wurde
entsprechend in der unter dem Abschnitt „Zusammenfassung Mehrbedarf“
aufgeführten Tabelle berücksichtigt.
Flüchtlingsunterbringung (19 Stellen)
Aufgrund des Krieges in der Ukraine kommt es aktuell zu einer rasant
steigenden Anzahl an Geflüchteten, die auch das SGB vor immense
Herausforderungen stellt.
In Bonn sind seit Kriegsausbruch bereits rund 3.400 Menschen (Stand: 28. April
2022) mit ukrainischer Staatangehörigkeit melderechtlich registriert und in
privaten Haushalten, städtischen Unterkünften und Hotels untergekommen.
Aktuell geht die Verwaltung von rund 4.500 Flüchtlingen aus, die nach Bonn
kommen werden. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklungen in der Ukraine
kann derzeit nicht ausgeschlossen, dass sich diese Zahl noch weiter erhöhen
wird.
Aus der Notwendigkeit die Menschen adäquat unterzubringen, ergibt sich
ebenfalls ein erhöhter Personalbedarf für das SGB. Dieser ist in erster Linie in
der Schaffung sowie Bewirtschaftung von Notunterkünften und angemieteten
Objekten begründet. Weiterhin wird Personal benötigt, das bei der Erstellung
von Containeranlagen sowie der baulichen Ertüchtigung von
Flüchtlingsunterkünften mitwirkt. In diesem Rahmen ist ebenso auf die damit
einhergehende Mehrung der angemieteten Objekte zu verweisen, die vom SGB
betreut werden müssen. Daher werden Verwaltungskräfte und Hausmeister
benötigt, die diese neuen Objekte betreuen, mithin bewirtschaften und
abrechnen. Aber auch die Begehung sowie Akquise weiterer Liegenschaften
bindet aktuell vermehrt Personal.
Dieser Mehrbedarf schlägt sich nach aktueller Prognose in 19 Stellen nieder,
der in der Beschlussvorlage des Amtes 10 zur Einrichtung zusätzlicher Stellen
für den Rat am 05.05.2022 (DS 220820) dokumentiert ist und aus einer
entsprechenden Bedarfsabfrage zur Vorbereitung der Vorlage resultiert. Auch
hier ist die Personalgewinnung auf die Jahre 2022 und 2023 gespreizt, da
aufgrund des Zeitablaufes und der angespannten Arbeitsmarktlage mit einer
Einstellung des gesamten Personalbedarfs in 2022 erfahrungsgemäß und
realistisch nicht zu rechnen ist.Seite 6 von 14
Seite 7
Die einzelnen Stellen verteilen sich wie folgt:
Siehe Anlage 4
Anmerkung: Der in DS 220820, Anlage 1 aufgeführte Stellenbedarf von Amt 50
für „Hausmeister“ (14 Stellen) hat keinen Bezug zum Stellenbedarf vom SGB.
Zusammenfassung Mehrbedarf
In der nachfolgenden Übersicht ist die Verteilung aller zuvor beschriebenen
Bedarfe für den Zeitraum 2022 bis 2025 dargestellt – in Abhängigkeit von der
erwarteten Entwicklung des Bauumsatzes.
Siehe Anlage 5
Die Besetzung der Stellen soll dabei für den Zeitraum 2022 bis 2024 erfolgen.
Die zusätzlichen Personalkosten werden in Folge dessen von ca. 810.000 € in
2022 auf bis zu 8,5 Mio. € in 2025 ansteigen. In den 121 Stellen können die
Stellen, die –sofern es sich um klassische Bauaufgaben handelt- über
aktivierungsfähige Eigenleistungen im Sinne von Herstellungskosten den
jeweiligen Projekten zugeordnet und aktiviert werden. Somit können ca. 33%
der zusätzlichen Personalkosten investiv veranschlagt werden.
Der zusätzliche Finanzbedarf für den Bauumsatz der Bauunterhaltung steigt –
die Bereitstellung des entsprechenden Personals vorausgesetzt- kontinuierlich
auf bis zu 7 Mio. € in 2025 an. Diese Mittel müssen zusätzlich konsumtiv im
Wirtschaftsplan des SGB berücksichtigt werden und wirken sich somit als
Aufwand unmittelbar auf den Haushalt der Stadt aus.
***
Vor dem Hintergrund, dass die Akquise von zusätzlichem Personal aufgrund
der weiterhin angespannten Marktlage nicht in dem Maße und in der
Geschwindigkeit erfolgen kann, wie dies zur Abarbeitung der anstehenden
Aufgaben erforderlich wäre, beabsichtigt das SGB auch weiterhin, so viele
Maßnahmen wie möglich im Wege alternativer „Beschaffungsmodelle“
(Generalunternehmer- / -übernehmer bzw. Totalunternehmer / -übernehmer)
umzusetzen. Hierzu wird bei den jeweiligen konkreten Maßnahmen geprüft, ob
sich diese für eine entsprechende Vergabe und Umsetzung durch Dritte eignen
könnten und ob ggf. eine „Paketvergabe“, d.h. das Zusammenfassen mehrerer
Projekte, zielführend wäre. So sollen z.B. drei Kindertagesstätten im Rahmen
des Totalübernehmermodells realisiert werden. Ferner wird derzeit hinsichtlich
der Feuerwache III verwaltungsintern geprüft, ob eine Realisierung durch einen
Generalunternehmer vergaberechtlich möglich ist. Und auch bei den
anstehenden Schulbaumaßnahmen wie Schulzentrum Tannenbusch, EMA und
den notwendigen OGS-Erweiterungen wird aktuell geprüft, ob und unter
welchen Voraussetzungen alternative Umsetzungskonzepte in Betracht
kommen könnten.
Selbstverständlich steht das SGB auch im Austausch mit anderen Kommunen,
um von deren Erfahrungen zu profitieren.Seite 7 von 14
Seite 8
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese alternativen Modelle den
dargestellten notwendigen Stellenmehrbedarf – insb. kurz- bis mittelfristig- nicht
kompensieren können. Zu berücksichtigen ist, dass städtische Projekte, die in
Teilen oder vollständig über Dritte abgewickelt werden sollen, strengen
vergaberechtlichen Regularien unterliegen. Hierbei handelt es sich - und darauf
weist das RPA auch ausdrücklich hin - um Einzelfallentscheidungen. Es gibt
mithin nicht die eine Lösung, die einmal ausgearbeitet als „Blaupause“ für alle
weiteren Verfahren angewendet werden kann und mithin Personalkapazitäten
sparen würde. Vielmehr bedarf es jeweils einer individuellen Begründung,
warum - z.B. im Falle einer Vergabe an einen Generalplaner oder GU -,
wirtschaftliche oder technische Gründe es erfordern, von einer losweisen
Vergabe abzuweichen und weshalb in dem konkreten Fall die für den
Auftraggeber mit der Vergabe verbundenen Vorteile gegenüber den Interessen
des Mittelstandes an der Losvergabe überwiegen.
Im Ergebnis sind solche regelmäßig EU-weiten Vergabeverfahren inklusive
Teilnahmewettbewerb bis zur Zuschlagserteilung sehr aufwendig und damit
personalintensiv. Die Erstellung von Vertragsunterlagen, Bewertungsmatrix,
Funktionaler Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis sind nur einige der
zu erledigenden Aufgaben, so dass zur Umsetzung vor Beginn der
Maßnahmen sogar noch ein höherer Bedarf an diesbezüglich fachlich
versiertem Personal als bei klassischen Einzelvergaben besteht. Darüber
hinaus muss berücksichtigt werden, dass ein Generalunternehmer in der Regel
erst ab der Bauausführung „an Bord“ ist, d.h. die Planung (bis einschließlich
LpH 5) koordiniert werden muss und damit einhergehend der entsprechende
Personalbedarf beim SGB besteht. Und selbst ab dem Zeitpunkt der
Bauausführung bleiben aufgrund der nicht delegierbaren Überwachungs- und
Koordinationsfunktion auch weiterhin in nicht unerheblicher Weise personelle
Kapazitäten im SGB gebunden.
Deckung des Raumbedarfes für zusätzliches Personal
Im Zusammenhang mit der Akquise zusätzlichen Personals sei abschließend
darauf hingewiesen, dass aufgrund der Belegungssituation im Stadthaus bzw.
aufgrund der fehlende räumlichen Alternativen die zusätzlich einzurichtenden
Stellen bzw. das hierfür zu akquirierende Personal nicht mehr dort, sondern nur
noch in zusätzlich anzumietenden Büroflächen, nach Möglichkeit zentrumsnah,
untergebracht werden kann. Aufgrund des seit Jahren angespannten
Büroflächenmarktes gestaltet sich die Bereitstellung zusätzlicher
Raumlösungen ebenfalls als sehr schwierig, so dass die Unterbringung des
dringend benötigten zusätzlichen Personals nur in einem Mix aus Platz- bzw.
Raumverdichtung, Anmietung externer Flächen sowie der weiteren Ausweitung
mobiler / hybrider Arbeitsplatzlösungen erfolgen kann. Eine Aussage über die
sich daraus ergebenden Kosten für Anmietung, Herrichtung von Flächen /
Arbeitsplätzen etc. kann daher noch nicht getroffen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die jährlichen Personalkosten für die 41 neuen Stellen in 2022 belaufen sich
auf ca. 3,24 Mio. € pro Jahr. Personalkostenanteile eingestellter Architekten
und Ingenieure können teilweise den Investitionen als aktivierungsfähige
Herstellungskosten zugeordnet werden. Somit können ca. 1,32 Mio. € derSeite 8 von 14
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Personalkosten aktiviert werden und entlasten den konsumtiven Haushalt.
Siehe Anlage 6
***
Umwandlung der vorhandenen überplanmäßigen Stellen in Planstellen
Ergänzt wird der zuvor genannte Stellenmehrbedarf um die „Umwandlung“ von
96 überplanmäßigen in planmäßige Stellen. Erstere sind zum Teil schon seit
vielen Jahren im SGB vorhanden, über die Wirtschaftspläne der Vergangenheit
auch finanziert und, sofern sie sich nicht aktuell in der Ausschreibung befinden,
auch bereits mit Personal besetzt (siehe Anlage 7).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
0.00 Innere Verwaltung 0.00.00 Gebäudemanagement Bonn
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und
Verlustrechnung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Betrag Projektauftrag/Sachkonto Veranschlagt
im WPL
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
2022 810.000 604400 Entwurf 2022
2023 3.240.000 604400 Entwurf 2022
2024 3.240.000 604400 Entwurf 2022
2025 3.240.000 604400 Entwurf 2022
2026 3.240.000 604400 Entwurf 2022
Einzahlungen/Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Anlage 1 (nichtöffentlich)
2 Anlage 2 (öffentlich)
3 Anlage 3 (öffentlich)
4 Anlage 4 (öffentlich)
5 Anlage 5 (öffentlich)
6 Anlage 6 (öffentlich)
7 Anlage 7 (nichtöffentlich)Seite 9 von 14
Anlage 2Stellenbedarf Bauunterhaltung ("Rinke-Stellen")
Plan 2022-2024 KiGa Schulen Verwaltung
Feuerwehr Bäder Sporthallen Kultur BGAs Sonstige Gesamt
Leitung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0
Geplanter BU 2,00 4,00 0,50 0,00 0,50 0,50 0,50 0,00 8
Ungeplanter BU 1,50 4,00 0,50 0,00 1,00 0,50 0,50 0,00 8
Wartungen / Prüfungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0
Graffiti, Schimmel etc. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0
Zwischensumme 3,50 8,00 1,00 0,00 1,50 1,00 1,00 0,00 16,00
Stellenbedarf Neubau ("Rinke-Stellen")
Plan 2022-2024 KiGa Schulen Verwaltung
Feuerwehr Bäder Sporthallen Kultur* BGAs Sonstige Gesamt
Sanierung 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2
Umbau 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 3
Neubau 1,00 5,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7
Zwischensumme 3,00 7,00 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 12,00
*ohne Theater
Stellenbedarf Objektkoordination ("Rinke-Stellen")
Plan 2022-2024 KiGa Schulen Verwaltung
Feuerwehr Bäder Sporthallen* Kultur BGAs Sonstige Gesamt
Zwischensumme 1,00 7,50 1,25 0,00 0,50 0,25 0,25 0,25 11,00
*Freistehende Sporthallen, Schulturnhallen sind bei den Schulen berücksichtigt.
Summe "Rinke-Stellen"
Plan 2022-2024 KiGa Schulen Verwaltung Bäder Sport Kultur Sonstige Sonstige Gesamt
BU 3,50 8,00 1,00 0,00 1,50 1,00 1,00 0,00 16,00
Neubau 3,00 7,00 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 12,00
Objektkoordination 1,00 7,50 1,25 0,00 0,50 0,25 0,25 0,25 11,00
Zwischensumme 7,50 22,50 3,25 0,00 2,00 2,25 1,25 0,25 39,00
Einsatzgebiet
Einsatzgebiet
Einsatzgebiet
EinsatzgebietSeite 10 von 14
Anlage 3
2022 2023 2024 Gesamt
"Kilma" 4 0 0 4
Barrierefreiheit 1 0 0 1
Vergabe 2 1 0 3
Personal 1 1 0 2
Anmietung 1 0 0 1
Bäderkonzept 6 3 3 12
Stadthaus u.a. 4 2 0 6
Hausmeister 2 2 1 5
Summe 21 9 4 34Seite 11 von 14
Anlage 42022 2023 Gesamt
Sanierung / Umbau 7 6 13 temporär bis Abschluss der Maßnahme(n)
Anmietung 2 0 2 temporär bis Abschluss der Maßnahme(n)
Mietverwaltung 2 2 4
Summe 11 8 19
Bemerkung
dauerhaftSeite 12 von 14
Anlage 5
Plan 2022 2023 2024 2025 Gesamt
Neubau 3 7 2 0 39
Bauunterhaltung 4 13 10 0
unterstützende Bereiche 21 9 4 0 34
Eigenreinigung 2 27 0 0 29
Flüchtlinge 11 8 0 0 19
Summe 41 64 16 0 121
Konsumtiv 24 Mio. € 27 Mio. € 30 Mio. € 31 Mio. € 112 Mio. €
Investiv 50 Mio. € 60 Mio. € 75 Mio. € 90 Mio. € 275 Mio. €
Summe* 74 Mio. € 87 Mio. € 105 Mio. € 121 Mio. € 387 Mio. €
*ohne Beethovenhalle, Bäder, Theater etc.Seite 13 von 14
Anlage 6
2022 2023 2024 2025
Personalkosten 41 neue Stellen 810.000 € 3.240.000 € 3.240.000 € 3.240.000 €
davon aktivierungsfähige Anteile 330.000 € 1.320.000 € 1.320.000 € 1.320.000 €
Konsumtive Haushaltsbelastung 480.000 € 1.920.000 € 1.920.000 € 1.920.000 €
Investive Haushaltsbelastung 330.000 € 1.320.000 € 1.320.000 € 1.320.000 €Seite 14 von 14 Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de