221095 · Beschlussvorlage
Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 221095
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221095 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2022 eine Förderung in Höhe von bis zu 19.500,00 € zur Finanzierung der Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung. Begründung Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) bietet bereits seit einigen Jahren Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung an. Im vergangenen Jahr wurde die Förderung neu aufgestellt. (siehe auch DS-Nr.: 210454). Die Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erfolgte in Form • einer wöchentlich stattfindenden offenen Sprechstunde und • aufsuchender und begleitender Beratung. Sie wurde von einer gebärdensprachkompetenten Sozialarbeiterin durchgeführt. Die Mitarbeiterin unterstützte durch ihre Erfahrungen in der Beratung ebenfalls die BG als Behindertenbeauftragte, wenn die Belange von Menschen mit Hörbehinderung betroffen sind. Die offene Sprechstunde wurde von gehörlosen Menschen besonders in Zeiten der Corona-Pandemie regelmäßig genutzt. Ein Auszug aus einem Quartalsbericht der BG macht deutlich, wie wichtig für Hörgeschädigte gerade während dieser Zeiten eine Beratung in Präsenz ist:Seite 1 von 3 Seite 2 „Menschen mit einer Hörbehinderung/ gehörlose Menschen können weder die telefonische Erreichbarkeit in den Ämtern noch die Mailangebote wahrnehmen. Somit sind gerade in Zeiten von Corona Präsenzangebote und die Beratung in Gebärdensprache von besonderer Bedeutung. Inhaltlich geprägt ist die Unterstützung im Lesen von Briefen, Anrufen bei Ämtern, Ärzten, Behörden etc.. Es wird bei schriftlicher Bearbeitung von Formularen und Anträgen und bei der Vermittlung an öffentliche Stellen, in Netzwerken und mit Dolmetschenden unterstützt. Familienangehörige wenden sich an die Beratung genauso wie Ämter, Vermieter, Rechtsanwälte, Ärzte etc.. Oftmals werden Fragen zu Hilfsmittelversorgung und der Anspruch darauf geklärt bzw. in die Wege geleitet. Kommunikation ausschließlich in Gebärdensprache zu führen, stößt häufig an Barrieren, da unser Leben permanent geprägt ist durch die Kommunikation in Sprechen, Hören, Lesen, Schreiben. Taube und schwerhörige Menschen leben daher oftmals isoliert, in ständiger Abhängigkeit von anderen.“ Insgesamt hat sich der Bedarf an gebärdensprachkompetenter Beratung in sämtlichen Lebensbereichen im vergangenen Jahr erhöht. Es erfolgt eine enge inhaltliche Kooperation und Austausch mit dem Gehörlosenverein und der Katholischen Behindertenseelsorge/Bonn- Rhein-Sieg. Die Beratungsangebote sollen auch in 2022 aufrechterhalten werden. Die Finanzierung erfolgt wie im Jahr 2021 mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 3.000 € für die wöchentliche offene Sprechstunde und Koordinationsaufwand sowie mit einem Stundensatz analog TVöD E9 (für 2022: 45,02 €) für die aufsuchende und begleitende Beratung. Dieser wird spitz abgerechnet. Die anerkannten Kosten der Angebote für Menschen mit einer Hörbehinderung betrugen im Jahr 2018 16.666,81 €, im Jahr 2019: 12.676,20 EUR und im Jahr 2020: 16.570,43 EUR. Die Abrechnung der Gehörlosenberatung für das Jahr 2021 erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 3 Seite 3 nung 1.05.06 Förd. Träg. Wohlf.pfl., Vereine, sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Trä. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 19.500,00 EUR 150000506/ 73.1000 19.500,00 EUR 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 19.500,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de