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221095 · Beschlussvorlage

Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.

Nummer
221095
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221095
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Beratung für Menschen mit einer
Hörbehinderung durch die Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2022 eine
Förderung in Höhe von bis zu 19.500,00 € zur Finanzierung der
Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung.
Begründung
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) bietet bereits seit einigen
Jahren Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung an.
Im vergangenen Jahr wurde die Förderung neu aufgestellt. (siehe auch
DS-Nr.: 210454).
Die Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung durch die
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erfolgte in Form
• einer wöchentlich stattfindenden offenen Sprechstunde und
• aufsuchender und begleitender Beratung.
Sie wurde von einer gebärdensprachkompetenten Sozialarbeiterin
durchgeführt.
Die Mitarbeiterin unterstützte durch ihre Erfahrungen in der Beratung
ebenfalls die BG als Behindertenbeauftragte, wenn die Belange von
Menschen mit Hörbehinderung betroffen sind.
Die offene Sprechstunde wurde von gehörlosen Menschen besonders in
Zeiten der Corona-Pandemie regelmäßig genutzt. Ein Auszug aus einem
Quartalsbericht der BG macht deutlich, wie wichtig für Hörgeschädigte
gerade während dieser Zeiten eine Beratung in Präsenz ist:Seite 1 von 3
Seite 2
„Menschen mit einer Hörbehinderung/ gehörlose Menschen können
weder die telefonische Erreichbarkeit in den Ämtern noch die
Mailangebote wahrnehmen. Somit sind gerade in Zeiten von Corona
Präsenzangebote und die Beratung in Gebärdensprache von besonderer
Bedeutung.
Inhaltlich geprägt ist die Unterstützung im Lesen von Briefen, Anrufen bei
Ämtern, Ärzten, Behörden etc.. Es wird bei schriftlicher Bearbeitung von
Formularen und Anträgen und bei der Vermittlung an öffentliche Stellen,
in Netzwerken und mit Dolmetschenden unterstützt.
Familienangehörige wenden sich an die Beratung genauso wie Ämter,
Vermieter, Rechtsanwälte, Ärzte etc.. Oftmals werden Fragen zu
Hilfsmittelversorgung und der Anspruch darauf geklärt bzw. in die Wege
geleitet.
Kommunikation ausschließlich in Gebärdensprache zu führen, stößt
häufig an Barrieren, da unser Leben permanent geprägt ist durch die
Kommunikation in Sprechen, Hören, Lesen, Schreiben. Taube und
schwerhörige Menschen leben daher oftmals isoliert, in ständiger
Abhängigkeit von anderen.“
Insgesamt hat sich der Bedarf an gebärdensprachkompetenter Beratung
in sämtlichen Lebensbereichen im vergangenen Jahr erhöht. Es erfolgt
eine enge inhaltliche Kooperation und Austausch mit dem
Gehörlosenverein und der Katholischen Behindertenseelsorge/Bonn-
Rhein-Sieg. Die Beratungsangebote sollen auch in 2022
aufrechterhalten werden.
Die Finanzierung erfolgt wie im Jahr 2021
 mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 3.000 € für die
wöchentliche offene Sprechstunde und Koordinationsaufwand
sowie
 mit einem Stundensatz analog TVöD E9 (für 2022: 45,02 €) für die
aufsuchende und begleitende Beratung. Dieser wird spitz
abgerechnet.
Die anerkannten Kosten der Angebote für Menschen mit einer
Hörbehinderung
betrugen im Jahr 2018 16.666,81 €, im Jahr 2019: 12.676,20 EUR und
im Jahr 2020: 16.570,43 EUR. Die Abrechnung der Gehörlosenberatung
für das Jahr 2021 erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 3
Seite 3
nung
1.05.06 Förd. Träg. Wohlf.pfl.,
Vereine, sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Trä.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
19.500,00 EUR 150000506/
73.1000
19.500,00
EUR
0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
19.500,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de