221092 · Beschlussvorlage
Wettbewerb Hochhaus im Innovationsdreieck - Benennung von Vertreter*innen für die Teilnahme als Gäste im Preisgericht
Kerndaten
- Nummer
- 221092
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221092 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wettbewerb Hochhaus im Innovationsdreieck - Benennung von Vertreter*innen für die Teilnahme als Gäste im Preisgericht Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung Rat 09.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich. Da das Wettbewerbsverfahren durch den Vorhabenträger bereits vor der Sommerpause gestartet wird ist eine Benennung der Vertreter*innen ebenfalls vor der Sommerpause notwendig, um eine Beteiligung der politischen Vertreter*innen zu gewährleisten. Durch die Teilnahme von Vertreter*innen der Stadt wird gewährleistet, dass eine Einbindung städtischer Interessen erfolgt und so Schaden abgewendet wird. Ein Schaden wäre zum Beispiel vorstellbar, wenn keine zeitnahe Beteiligung der Stadt erfolgt und so Planungs- und Bauverzögerungen für den Vorhabenträger entstehen. Dies kann ggf. erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen, insbesondere in Zeiten steigender Baupreise und der Inflation. Die Vorlage konnte wegen temporär fehlender personeller Ressourcen erst jetzt erstellt werden. Beschlussvorschlag Als beratende Mitglieder im Wettbewerb für ein Hochhaus im Innovationsdreieck werden folgende Personen zur Wahl gestellt: Mitglied Auswahlgremium (beratend) Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. Für das Auswahlgremium als beratende Mitglieder sind vier Plätze und vier Stellvertretungen zu besetzen. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Benennung der beratenden Mitglieder des Preisgerichts und deren Stellvertreter*innen Die Ausloberin des Wettbewerbs, die Quartier BonnWest GmbH, Bonn, bietet für die Beratung durch die Politik vier Personen sowie Stellvertreter*innen die Teilnahme am Wettbewerb an. Die vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden und zu wählenden vier beratenden Mitglieder und jeweils eine Vertretung werden zur Preisgerichtssitzung im Wettbewerbsverfahren sowie zur Preisrichtervorbesprechung und dem Kolloquium geladen. Wettbewerb Mit diesem Wettbewerb erfolgt der Startschuss der Projektentwicklung des neuen Büro- und Dienstleistungsquartiers im Innovationsdreieck. Das zu planende Hochhaus soll als prägnante Landmarke das Entrée des Quartiers von der Karlstraße aus markieren und Maßstäbe für die architektonische Qualität des gesamten nachhaltig zu entwickelnde Quartiers setzen. Gegenstand des Wettbewerbs sind auch die Gestaltung der Hauptfußwegeachse des Quartiers („Piazza“) sowie Fassadenideen für die Veranstaltungshalle WESTWERK. Der Wettbewerb wird als nicht offener, hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. Benennung der beratenden Mitglieder des Preisgerichts Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Gäste und ihre jeweilige Vertretung werden zur Sitzung des Auswahlgremiums im Qualifizierungsverfahren geladen. Vom Rat der Stadt Bonn sollen vier beratende Mitglieder und jeweils eine Vertretung zur Beurteilung der Arbeiten benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de